Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstruktur

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1755

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Da auch in diesem Antrag ein Bericht in dieser Tagung verlangt wird, bitte ich zunächst, darüber abstimmen. Wer einen Bericht des Justizministers in dieser Sitzung haben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke, das ist gewollt. Herr Minister Döring, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass das Parlament der FDP geholfen hat, dass ich diesen Bericht jetzt abgeben darf, denn Sie von der FDP haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Das wird seine Gründe haben.

Im September 2006 hat der Landtag die Amtsgerichtsstrukturreform verabschiedet. In der damaligen Debatte habe ich zwei Voraussetzungen für die Reform genannt: Erstens. Mit einer Mindestgröße sollte die langfristige Leistungsfähigkeit der Amtsgerichte gesichert werden. Wir gewährleisten damit eine hohe Qualität der Rechtsprechung und eine effiziente Gerichtsverwaltung. Zweitens. Die Reform sollte wirtschaftlich sein. Das galt damals und das gilt heute. Das wird auch in Zukunft gelten. Hier gibt es nichts zurückzunehmen.

Ziel war es nicht, zusätzliche Einsparungen zu erwirtschaften. Das können Sie auch in der schriftlichen Vorlage für den Finanzausschuss nachlesen.

Weil wir wenig Zeit haben, kann ich nur die wichtigsten Aspekte ansprechen. Zunächst zur Kostenentwicklung bei der bisherigen Umsetzung der Amtsgerichtsstrukturreform: Die Amtsgerichte Geesthacht und Kappeln haben wir bereits in diesem Jahr aufgelöst. Die damit verbundenen Maßnahmen an den aufnehmenden Amtsgerichten Schwarzenbek, Reinbek und Schleswig sind abgeschlossen. Die Maßnahmen für die Aufnahme des Amtsgerichts Mölln in Ratzeburg sind in der Umsetzungsphase. Entgegen unserer vorsichtigen

Schätzungen konnten bei der Auflösung der Amtsgerichte Kappeln und Geesthacht im Vergleich zur ursprünglichen Kostenplanung über 400.000 € eingespart werden; unter anderem, weil wir früher als erwartet aus langfristigen Mietverträgen entlassen wurden. Letztendlich gab es bei der bisherigen Umsetzung der Gerichtsreform an verschiedenen Stellen Minder- und Mehrausgaben, was auch gar nicht anders zu erwarten war. Diese müssen saldiert werden. Insgesamt hat sich das Ergebnis also verbessert.

Zur Kostenentwicklung beim geplanten Anbau am Amtsgericht Lübeck: Die geplanten Baumaßnahmen am Amtsgericht Lübeck sind in mehrerer Hinsicht ein Sonderfall. Das Amtsgericht Lübeck hat seit vielen Jahren mit einer sehr ungünstigen Unterbringungssituation zu kämpfen. Das Gericht ist derzeit noch auf fünf Liegenschaften verteilt. Weil das Lübecker Amtsgericht im Zuge der Schließung des Amtsgerichts Bad Schwartau ohnehin mehr Platz braucht, haben wir den gesamten Standort Lübeck mit dem Ziel überplant, das Gericht nur noch auf zwei Liegenschaften zu konzentrieren. Ich betone, es geht bei den Baumaßnahmen in Lübeck also nicht nur um Folgekosten der Amtsgerichtsstrukturreform. Bis auf das Registergericht werden alle dezentralen Unterbringungen des Amtsgerichts in dem Anbau zusammengeführt. Das Registergericht ist übrigens auch in Kiel separat untergebracht.

Diese räumliche Konzentration ist fachlich sinnvoll. Sie entspricht aber auch einer ausdrücklichen Forderung des Finanzministers. Der geplante Anbau ist dafür eine zwingende Voraussetzung. Ich kann daher sagen, dass es meines Erachtens keine realistische Alternative zu dem Anbau gibt. Das haben wir in der Vorlage für den Finanzausschuss haarklein begründet. Darauf muss ich auf Zeitgründen verweisen.

Entgegen der ursprünglichen Schätzungen ist bei den Kosten für den Anbau in Lübeck eine erhebliche Steigerung zu erwarten. Die Kosten werden sich nach den aktuellen Berechnungen auf rund 5,8 Millionen € belaufen. Das ist eine Erhöhung um 1,8 Millionen €. Die ursprüngliche Kostenschätzung betrug 4 Millionen € und beruhte auf einer Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2006. Sie stammte von der GMSH, denn auch darauf ist hinzuweisen: Das Justizministerium ist zwar Nutzer der geplanten Bauten, jedoch nicht Bauherr. Die damaligen Schätzungen der GMSH waren nicht aus der Luft gegriffen. Sie orientierten sich an konkreten Erfahrungswerten, in diesem Fall an den Kosten

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

für den Bau des Finanzamtes in Oldenburg. Weil Gerichte einen etwas höheren Ausstattungsstandard und einen anderen Raumbedarf haben, hat die GMSH von vornherein höhere Investitionskosten veranschlagt und sogar noch einen finanziellen Puffer eingerechnet. Je nach Planungstiefe bestehen naturgemäß unterschiedliche finanzielle Schwankungsbreiten. Die uns von der GMSH genannten Kostenschätzungen haben wir in den Haushalt aufgenommen. Es ist nicht üblich, dass die Ressorts die Zahlen der GMSH verändern. Das würde auch weder der Finanzausschuss noch der Finanzminister akzeptieren.

Das war der Ausgangspunkt. Die Konkretisierungen der Planungen haben zu den genannten Kostenschätzungen geführt. Die zwei wichtigsten Gründe dafür sind eine Indexkostensteigerung im Baugewerbe von rund 9 %, die wesentlich durch den Wirtschaftsaufschwung und durch die derzeit noch gute Baukonjunktur verursacht werden, und die Auswirkungen der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Bei der Raumplanung für den Anbau war zweitens im Laufe der Detailplanung zusätzlicher Platz für das Archiv einzuplanen. Knapp die Hälfte der Kostensteigerungen ist darauf zurückzuführen.

Meine Damen und Herren, um nicht drum herumzureden: Diese Kostensteigerungen sind äußert ärgerlich und wir sind noch dabei aufzuklären, wie dieses möglich war. Sie ändern aber nichts an den nach wie vor gültigen fachlichen Gründen für die Schließung der Amtsgerichte in Bad Oldesloe und Bad Schwartau und sie ändern auch nichts an der Wirtschaftlichkeit der Strukturreform. Auch bei Einbeziehung der für Lübeck prognostizierten Kostensteigerungen ist die Wirtschaftlichkeit in allen Varianten gegeben. Das gilt bei einem Zeithorizont von 20 oder von 50 Jahren, bei einem Zinssatz von 3 oder von 5 %. Ich verweise insoweit auf die Vorlage des Finanzanzausschusses. Dabei sind für den Anbau in Lübeck in der Wirtschaftlichkeitsberechnung Instandhaltungs- und Verwaltungskosten von 49.500 € pro Jahr berücksichtigt. Diese Kosten summieren sich auf 0,9 Millionen € für den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren und auf 2,4 Millionen € bei der Betrachtung von 50 Jahre.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung, Herr Kubicki, ist von meinen Fachleuten, nicht von mir persönlich, durchgeführt worden und mit dem Finanzministerium abgestimmt. Ich sage das vor dem Hintergrund eines Hinweises in Ihrer Pressemitteilung, in der Sie auf ein Bonmot von mir zurückgreifen, dass ich leider einmal gebracht habe. Das gebe ich zu. Dass aber ausgerechnet Sie das zitieren, der lieber

einen guten Freund verliert als eine gute Pointe riskiert, das hat mich etwas überrascht.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU] - Zuruf des Abge- ordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Der überplanmäßige Bedarf wird durch einen geringeren Finanzbedarf im Jahr 2007 in Kapitel 12 09 Hochbaumaßnahmen des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa - Titel 713 85 - JVA Neumünster Sanierung und Modernisierung Haus C - gedeckt. Weil veranschlagte Haushaltsmittel in diesem Jahr an dieser Stelle nicht benötigt werden, stehen sie als Deckungsmittel zur Verfügung. Das ist der normale Vorgang, der den Baufortschritt der einzelnen Baumaßnahmen berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass wir das ausführlich im Finanzausschuss beraten werden.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. Das hat insgesamt sechs Minuten gedauert. Diese Zeit können die Fraktionen beanspruchen.

Ich eröffne die Aussprache über den Bericht. Lieber Herr Kubicki, weil bald Weihnachten ist, bekommt die FDP-Fraktion als Antragsteller auch als erste Fraktion Rederecht, obwohl sie den Bericht nicht gewollt hat.

(Heiterkeit)

Das war nett gemeint.

(Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit nichts Falsches im Protokoll steht: Die FDP hat den Berichtsantrag gewollt und dem auch zugestimmt, ich in Person nicht, weil der Kollege Arp mich durch eine Zwischenbemerkung und ein Gespräch abgelenkt hat.

(Zuruf von der SPD: Arp, das trojanische Pferd!)

Herr Minister, das haben Sie ja gesehen! Aber ich denke, dass das nicht der Einstieg dafür ist, dass ich Sie als Freund verloren habe.

Ich würde auch zustimmen, dass normalerweise die Diskussion im Finanzausschuss geführt werden müsste. Wir hätten den Berichtsantrag auch nicht gestellt, wenn im Finanzausschuss nicht etwas

(Minister Uwe Döring)

Sonderbares passiert wäre. Wie mir mein Vertreter dort berichtet hat, sind die Vertreter der Großen Koalition bei diesem Thema aufeinandergeprallt. Was war passiert? Die Landesregierung hat einen Nachschlag von 1,8 Millionen € für Baumaßnahmen am Amtsgericht Lübeck beantragt. Bisher waren 4 Millionen € veranschlagt. Die Kosten steigen nun auf das fast Anderthalbfache.

Die Diskussion, die sich daraufhin zwischen den Abgeordneten von CDU und SPD entwickelte, wurde offenbar so heftig, dass sich Kollege Astrup genötigt sah, einzugreifen. Er wies daraufhin, dass es nur um einen Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gehe, und schlug vor, dass anlässlich dessen im Finanzausschuss nicht die gesamte Reform der Struktur der Amtsgerichte infrage gestellt werden möge. Dem kann man etwas abgewinnen. Auch wir meinen, diese Diskussion sollte nicht nur im Finanzausschuss geführt werden: Hier ist dafür der richtige Platz. Denn die Reform der Amtsgerichte ist beileibe nicht so erfolgreich, wie der Justizstaatssekretär im Finanzausschuss behauptete. Offensichtlich gründet er seine Erkenntnis auf die Befragung einer stark verzerrten Stichprobe der Betroffenen.

Angesichts der Prognosefehler des Justizministeriums bei den Kosten beim Amtsgericht Lübeck fragen wir uns, ob es tatsächlich nur ein Einzelfall ist oder die Spitze eines Eisberges falscher Vorhersagen. Die Landesregierung hat die Kosten des Projekts von Anfang an systematisch unterschätzt. In ihrer ersten Unterrichtung des Landestages im Februar 2006 rechnete die Landesregierung noch mit 3,1 Millionen € Baukosten. Im Gesetzentwurf aus dem Mai 2006 waren diese Kosten schon auf 5,7 Millionen € angestiegen, innerhalb von vier Monaten stiegen sie damit um 84 %, also fast auf das Doppelte, Herr Kollege Sauter. Nun braucht die Landesregierung weitere 1,8 Millionen € für Baukosten in Lübeck. Hinzu kommen nach einem Schreiben des Justizministeriums vom 4. Dezember 2007 160.000 € Mehrkosten an anderen Standorten und nicht erwartete 411.000 € Minderausgaben, die bei Mieten und Bewirtschaftung verrechnet werden müssen. Zusammen mit den Mehrkosten in Lübeck steigen die Kosten um gut 1,5 Millionen € auf jetzt 7,2 Millionen €. Verglichen mit der ursprünglichen Planung von 3,1 Millionen € Baukosten bedeutet dies eine Steigerung von 4,4 Millionen € oder 132 %.

Ein Teil der Mehrkosten gründet auf höheren Preisen von Baustoffen. Aber der Justizminister schiebt

die ganze Schuld für die fehlerhaften Prognosen der GMSH in die Schuhe.

(Zuruf des Minister Uwe Döring)

- Ja, Herr Justizminister, aber es hat deshalb ein Geschmäckle und ich muss Ihr Bonmot zitieren, weil Sie selbst erklärt haben, Sie seien nach jahrelangem Dienst als Finanzstaatssekretär in der Lage, jedes Projekt wirtschaftlich zu rechnen.

Ich bin jedenfalls davon ausgegangen, dass Sie aufgrund Ihrer Vorerfahrung als Staatssekretär im Finanzministerium in der Lage wären, eine entsprechende Berechnungsgrundlage der GMSH auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Beim Projekt RotGrün ist Ihnen das damals übrigens nicht gelungen, Herr Minister, das wissen Sie. Das beweisen die damals angehäuften Schulden, unter deren Last unser Land nach wie vor ächzt.

Insgesamt scheint die Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstrukturreform gefährdet. Denn im Gesetzentwurf der Landesregierung wurde für den Zeithorizont von 20 Jahren bei einem Kalkulationszinssatz von 5 % ein Barwert von 2 Millionen € errechnet. Dieser Wert ist jetzt auf 300.000 € geschrumpft. Durchschnittlich also jährlich 15.000 €. Bei einem Zinssatz von 3 % beträgt der neue Barwert zwar 5,8 Millionen €, aber dieses niedrige nominelle Zinsniveau halten wir für diesen Zeitraum für völlig unrealistisch. Genauso wie den Zeithorizont von 50 Jahren, denn heutzutage, Herr Minister, müssen sich gewerbliche Bürobauten innerhalb von 15 bis 20 Jahren amortisieren, sonst sind sie bei Banken nicht kreditwürdig. Für öffentliche Bürobauten zweieinhalb bis dreimal so lange Zeiträume zu veranschlagen, ist realitätsfern, worin wir uns übrigens mit der Auffassung des Finanzministeriums treffen, Herr Finanzminister.

Ob die Nachteile des ausgedünnten Netzes der Amtsgerichte, die sich für die betroffenen Menschen wegen der geringeren Bürgernähe ergeben, wirklich von 15.000 € jährlich aufgewogen werden können, bezweifle ich. Wir bleiben bei unserem Urteil: Die Reform der Amtsgerichtstruktur war unnötig und ihre Wirtschaftlichkeit bleibt fraglich, insbesondere dann, wenn wir aufgrund der fortschreitenden demografischen Entwicklung davon ausgehen müssen, dass künftig Betreute und anders Unterzubringende von Richtern aufgesucht werden müssen, die ihre Dienstorte an wesentlich weiter entfernten Standorten haben - mit der Folge erhöhter Fahrzeiten und -kosten. Wir glauben, dass die 15.000 € nicht zu halten sein werden. Aber unabhängig davon haben Sie nunmehr begründet, die

(Wolfgang Kubicki)

Amtsgerichtsstrukturreform sei nicht wirtschaftlich sondern fachlich begründet worden, weil nur die Zusammenlegung zu größeren Einheiten eine qualifizierte Rechtsprechung gewährleiste.

(Minister Uwe Döring: Nein! - Zuruf des Ab- geordneten Günter Neugebauer [SPD])

- Zunächst ist die Amtsgerichtsstruktur mit der Wirtschaftlichkeit begründet worden. Erst anschließend mit einer - übrigens mit von den Betroffenen bezweifelten - fachlichen Notwendigkeit. Nach wie vor bleiben wir am Ball, Herr Finanzminister. Ich habe gerade erfahren - Sie vielleicht noch nicht -, dass die Finanzausschusssitzung des heutigen Tages abgesagt worden ist. Das heißt, wir werden dieser überplanmäßigen Ausgabe wieder nicht zustimmen können. Ob das dieses Jahr noch geschehen wird, wissen wir nicht. Wir sind gespannt, wie sich die weitere Entwicklung innerhalb der Koalitionsfraktionen gestalten wird.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich danke Herrn Abgeordneten Kubicki und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Peter Lehnert das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein stellt sich - wie wir alle wissen - alles andere als rosig dar. Nach wie vor lastet ein enormer Schuldenberg auf unseren Schultern. Vor diesem Hintergrund ist es höchst unerfreulich, dass für den Erweiterungsbau des Amtsgerichts Lübeck nun doch erheblich mehr Mittel benötigt werden als zunächst eingeplant. Ein Nachschlag von circa 1,8 Millionen € wegen eines Planungsfehlers ist kein Pappenstiel.

Gerade deswegen muss ein solcher Vorgang gründlich untersucht und insbesondere im parlamentarischen Rahmen auch kritisch durchleuchtet werden. Ich bin daher auch dem Justizminister ausdrücklich dankbar, dass er in der heutigen Debatte noch einmal klargemacht hat, dass eine vollständige Aufklärung dieses Vorgangs auch in seinem Interesse liegt.

Natürlich stellen sich in diesem Zusammenhang auch wieder verstärkt Fragen nach der Angemessenheit bestimmter Reformschritte. Ich will nicht

verhehlen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion durchaus eine andere, konstruktivere Tendenz im Hinblick auf den Standort Bad Schwartau vorstellen kann. Dies gilt umso mehr, als dort bereits hervorragend ausgebaute und barrierefreie Einrichtungen existieren.

Vor diesem Hintergrund war es gut und wichtig, dass Minister Döring sich die Zeit genommen hat, der CDU-Landtagsfraktion die konkreten Ursachen und Hintergründe der Kostensteigerung in Lübeck zu erläutern. Der Umdruck ist auch dem Finanzausschuss zur Verfügung gestellt worden. In diesem Zusammenhang hat der Minister versichert, dass mit dem geforderten Nachschlag auch wirklich die absolute finanzielle Obergrenze erreicht ist.