Peter Lehnert

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zunächst einige einleitende Bemerkungen: Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist und bleibt auch nach der Veränderung, die der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses eben geschildert hat, die nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes.
Der zentrale Punkt des Gesetzgebungsverfahrens ist und bleibt die Wahl des Landrates oder der Landrätin durch den Kreistag. Diesen zentralen Punkt werden wir mit der heutigen Beschlussfassung bestätigen und abschließend regeln. Die weiteren vorgesehenen Regelungen zur Stärkung des Ehrenamtes wollen wir im Rahmen einer mündlichen Anhörung zu Beginn der nächsten Wahlperiode inhaltlich mit den betroffenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern besprechen. Wir wissen aus der erfolgten schriftlichen Anhörung, welche Position die Ehren- und Hauptamtler zum bisherigen Gesetzgebungsverfahren haben. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ein Zitat aus der Stellungnahme des Landkreistages:
„Zunächst bleibt festzustellen, dass sowohl das Haupt- als auch das Ehrenamt die Eile, mit der eine tiefgreifende Reform der Kreisverfassung beabsichtigt wird, für unangemessen halten. Zahlreiche Vertreter des Ehrenamtes in den Kreistagen appellieren deshalb an die Landtagsabgeordneten, ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Bedenken gegen den Novellierungsentwurf zur Kreisordnung im Rahmen einer persönlichen Anhörung vortragen zu können. Soweit es den Parlamentariern dabei im Kern um die Lösung des Problems der anstehenden Landratswahlen gehen sollte, könnte dies durch eine isolierte Änderung der Wahlvorschriften gelöst werden, ohne die in sich widersprüchlichen Regelungen beschließen zu müssen. Vor diesem Hintergrund fordern die Vertreter von Hauptund Ehrenamt in den Kreisen gemeinsam den Landtag auf, zunächst nur die beabsichtigte
Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte zu beschließen und nach der anstehenden Landtagswahl in einem geordneten Verfahren sich eingehender mit den Widersprüchlichkeiten, Bedenken und Anregungen insbesondere der hiervon betroffenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in den Kreisen auseinandersetzen zu können.“
Ich möchte dazu drei Punkte ausführen: Erstens. Wir nehmen diese Stellungnahme ernst und handeln exakt danach. Zweitens. Wir wollen das Ehrenamt auf kommunaler Ebene weiterhin stärken und werden daher gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode diese Forderung wieder aufgreifen. Drittens. Wir bedanken uns ausdrücklich bei denjenigen, die im kommunalen Bereich und darüber hinaus ehrenamtlich tätig sind. Sie haben oft genug schwierige Entscheidungen zu treffen und setzen dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit ein. Dafür gilt ihnen unser aller Dank, dafür gilt ihnen unser aller Anerkennung.
Erlauben Sie mir noch zum Abschluss meiner Rede kurz, mich bei zwei Kollegen aus dem Innen- und Rechtsausschuss zu bedanken, die uns mit dem Auslaufen der Legislaturperiode verlassen. Zunächst nenne ich Karl-Martin Hentschel, der seit 1996 Mitglied dieses Landtags ist. Vielen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Wenn wir auch im innenpolitischen Bereich oft nicht einer Meinung waren, so glaube ich doch, dass wir gerade im Ausschuss sehr sachlich und sehr fair zusammengearbeitet haben.
Erlauben Sie mir auch, einen besonders herzlichen Dank an Klaus-Peter Puls zu sagen, der seit 1992 dabei ist. Klaus-Peter, wir haben zusammen angefangen. Es gab immer eine menschlich sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken und beiden persönlich alles Gute für ihre Zukunft wünschen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nun doch noch einmal ans Rednerpult treten, weil Herr Kollege Eichstädt zum wiederholten Male Behauptungen aufgestellt hat, die wir in den Ausschussberatungen und darüber hinaus schriftlich wiederholt widerlegt haben.
Es ist eine Mähr zu behaupten, dass die Auffassung, die ich hier vorgetragen habe, nur die Auffassung der Landräte sei. Dies ist vielmehr eine einmütige Auffassung der Ehrenamtler und der Hauptamtler im Landkreistag. Sie haben uns eindringlich darum gebeten, eine mündliche Anhörung durchzuführen und in aller Ruhe die Beratungen in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen. Dies ist nicht nur ein Wunsch der Landräte, sondern ein breit gefächerter Wunsch vor allen Dingen auch der Ehrenamtler.
Der Kreistag Nordfriesland hat uns allen eine Resolution vorgelegt. Wir nehmen diese Resolution ernst. Deswegen handeln wir so, wie wir heute handeln.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schröder! Zunächst darf ich mich bei Innenminister Lothar Hay herzlich für den Bericht bedanken.
Seit März 2001 gibt es auch an der deutsch-dänischen Grenze keine festen Kontrollpunkte mehr. Dies ist die positive Seite der konsequenten Umsetzung des Schengener Abkommens, das einheitliche Sicherheitsstandards an unseren Grenzen unter anderem zu Dänemark gewährleistet. Die Reisefreiheit jedes einzelnen Bürgers wird aber leider auch von Kriminellen genutzt, die sich im deutschdänischen Grenzraum insbesondere in den Bereichen der Schleuser- und Drogenkriminalität betätigen.
Dieser Entwicklung sind wir in enger Kooperation mit der Polizei schon vor Jahren entschlossen entgegengetreten, unter anderem mit der Änderung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts. Auch die
grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wurde intensiviert, um der erleichterten Mobilität der Straftäter erfolgreich begegnen zu können. Dazu gehören ein schnellerer Informationsaustausch, gemeinsame Streifen im Binnengrenzraum, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Observation oder die Verfolgung von Straftätern.
In diesem Zusammenhang kommt der Bürogemeinschaft Padborg als deutsch-dänischer Gemeinschaftsdienststelle eine ganz besondere Bedeutung zu. Dies wird auch durch die kontinuierliche Verbesserung der Personalausstattung in den vergangenen Jahren deutlich unterstrichen. Wir haben großes Vertrauen in die in diesem Bereich tätigen Beamten und danken ihnen für ihre Arbeit.
Durch den von der Polizei erzeugten hohen Ermittlungsdruck und das dadurch gesteigerte Risiko, entdeckt zu werden, werden Kriminelle zunehmend abgeschreckt.
Kriminalität ist im Laufe der Jahre aber auch professioneller geworden. Auf solche veränderten Rahmenbedingungen müssen wir reagieren, um Gefahren durch neue Formen des Verbrechens besser abwehren zu können. Wir leben in einem Europa der offenen Grenzen. Zwar überwiegen bei Weitem die positiven Seiten des Wegfalls der Grenzkontrollen. Sie boten früher aber relative Sicherheit. Heute hat sich die Mobilität von Menschen und Geldströmen ständig erhöht.
So kommt beispielsweise über die Autobahn die Droge Khat in großen Mengen in unser Land. Innenminister Hay hat es bereits erwähnt, und Kollege Schröder hat es auch mit Interesse aufgenommen. Ziel der Kuriere, die die berauschenden Blätter säckeweise aus den Niederlanden holen, ist meistens Skandinavien. Die sichergestellten Mengen werden immer größer. Jedenfalls ist die beschlagnahmte Menge dieses Rauschmittels auf beiden Seiten der Grenze in diesem Jahr markant höher als in den Vorjahren. Sowohl die dänischen als auch die deutschen Polizei- und Zollbehörden verzeichneten einen großen Anstieg bei den sichergestellten Mengen. Erst gestern war in der Zeitung zu lesen, dass die Bundespolizei auf der A 7 kurz vor der Grenze einen Kurier mit rund 300 kg Khat auf dem Weg nach Skandinavien gefasst hat.
Behördenseitig wird wegen dieser Fälle natürlich die Frage aufgeworfen, ob Khat jetzt in viel größerer Menge als zuvor Richtung Skandinavien geschmuggelt wird oder ob die Beamten von Polizei und Zoll einfach besser beim Kontrollieren gewesen sind. Von deutscher wie von dänischer Seite
wird bestätigt, dass nicht mehr als vorher kontrolliert wurde, und es wurden auch nicht mehr Beamte eingesetzt. Ganz offensichtlich haben die Beamtinnen und Beamten mittlerweile ein besseres Gespür für verdächtige Fahrzeuge entwickelt.
Es ist aber auch generell festzustellen, dass die Zusammenarbeit deutscher und dänischer Polizei- und Zollbehörden sehr gut funktioniert. Im Interesse der Freizügigkeit im grenzüberschreitenden Verkehr auf der einen Seite und der effektiven Bekämpfung internationaler Kriminalität auf der anderen Seite halte ich diese Sicherheitskooperation für sehr bedeutsam. Es gilt also, sie zu erhalten und im Bedarfsfall weiter auszubauen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende letzten Jahres hat der Landtag das Vorschaltgesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte beschlossen. Heute befassen wir uns
nun mit der Änderung der Kreisordnung. Dabei sind im Wesentlichen Neuregelungen wie die mittelbare Wahl der Landräte und die gleichzeitige Stärkung des Ehrenamts durch die Einführung eines Verwaltungsausschusses vorgesehen.
Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Vertretern der Kreisebene ausgetauscht. Dabei war es uns wichtig, dass die praktischen Erfahrungen der kommunalen Familie maßgeblich in den Diskussionsprozess eingeflossen sind. Nur so war ein breiter Konsens zu erzielen. Dadurch ist es gelungen, einen guten und tragfähigen Gesetzentwurf vorzulegen.
Diesen sehr konstruktiven Gesprächen schlossen sich Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner an. Aus diesem Dialog resultiert der vorliegende Entwurf, der eine gute Grundlage bietet, die angepeilten Ziele der nachhaltigen Stärkung des Ehrenamts auf Kreisebene zu realisieren.
Lassen Sie mich im Einzelnen kurz seine inhaltlichen Kernpunkte skizzieren: Zu den künftigen Aufgaben des Landrats wird es gehören, die Verwaltung des Kreises in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss zu leiten, die Gesetze auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und zu vollziehen. Er hat auf die Einheitlichkeit der Verwaltungsführung hinzuwirken und ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben sowie für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich. Darüber hinaus hat er regelmäßig dem Kreistag und dem Verwaltungsausschuss über die Verwaltung des Kreises und die Aufgabendurchführung zu berichten. Seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung sowie spätere Änderungsvorschläge legt der Landrat dem Verwaltungsausschuss zur Genehmigung vor.
Die wesentlichen Neuerungen im Aufgabenspektrum des Verwaltungsausschusses gegenüber dem bisherigen Hauptausschuss sind dagegen deutlich umfassender: Es wird Aufgabe des Verwaltungsausschusses sein, die Beschlüsse des Kreistages über die Grundsätze für das Personalwesen, über das Berichtswesen und über die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises vorzubereiten. Nach diesen Zielen und Grundsätzen und im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel soll er an der Verwaltung des Kreises mitwirken und die Entscheidungen in den Angelegenheiten treffen, die der Kreistag ihm dauerhaft oder im Einzelfall übertragen hat.
Zu den weiteren Aufgaben des Verwaltungsausschusses werden die Vorbereitung und Steuerung aller Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse und die Überwachung der Ausführung dieser Beschlüsse gehören. Der Verwaltungsausschuss kann dabei ihm übertragene Entscheidungen mit Zustimmung des Kreistages jederzeit widerruflich auf den Landrat übertragen.
Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss die Kreisverwaltung zu kontrollieren und die wirtschaftliche Betätigung und Beteiligungen des Kreises zu steuern und Personalentscheidungen im Bereich der ersten und zweiten Führungsebene zu treffen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Vorbereitungsmaßnahmen. Außerdem trifft der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag des Landrats die Entscheidung über die Gliederung der Verwaltung. Der Vorsitzende erstattet in jeder Sitzung des Kreistages Bericht über die Arbeit des Ausschusses.
Der Verwaltungsausschuss kann sich bei der Durchführung seiner Aufgaben der Ausschüsse und in Abstimmung mit dem Landrat der Kreisverwaltung bedienen. Dabei ist er oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des Landrats.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus elf ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Mitglied ohne Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses und ihre Stellvertreter werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Den Vorsitzenden und seine zwei Stellvertreter wählt der Kreistag. Spätestens zum 30. Tag nach Inkrafttreten dieses Gesetzes muss der Kreistag einberufen werden, um die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses zu wählen. Bis zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsausschusses werden der Landrat und der Kreistag die Aufgaben des Verwaltungsausschusses nach den bisherigen Bestimmungen der Kreisordnung wahrnehmen.
Liebe Kolleginnen, bitte sehen Sie mir nach, dass ich bei der zugegebenermaßen etwas trockenen Erläuterung und Zusammenfassung der wesentlichen Bausteine des Gesetzestextes nicht auch noch die weibliche Form gewählt habe. Selbstverständlich gilt der Gesetzentwurf auch für die Landrätin des Kreises Segeberg und mögliche Landrätinnen, die künftig eventuell in dieses Amt hineingewählt werden, genauso wie für weibliche Vorsitzende der Verwaltungsausschüsse und deren Stellvertreterinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz stärken wir nicht nur nachhaltig das Ehrenamt, sondern erreichen durch die klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Haupt- und Ehrenamt verbesserte Transparenz und effektivere Führungsstrukturen auf Kreisebene. Auch wenn die Opposition es möglicherweise anders sehen mag, so meine ich doch, dass der Koalition mit diesem Gesetzentwurf - insbesondere bei der doch sehr unterschiedlichen Interessenlage auf Kreisebene - ein zukunftsweisender Gesetzentwurf gelungen ist.
Ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss. Wir haben für morgen eine Sitzung angesetzt und sollten dann im Rahmen einer schriftlichen Anhörung über die Sommerpause die betroffenen kommunalen Landesverbände zu diesem Thema hören und in der September-Tagung in zweiter Lesung das zukunftweisende, zukunftgerichtete Gesetz, das das Ehrenamt auf Kreisebene nachhaltig stärkt, gemeinsam verabschieden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit erfolgt der Untersuchungshaftvollzug noch auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugsverordnung, einer von den Ländern bundeseinheitlich erlassenen Verwaltungsvorschrift. Aus der
Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz ergeben sich vereinzelte gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung des Untersuchungshaftvollzugs. Dieser Zustand ist bereits seit langem verbesserungsbedürftig. Der Vollzug der Untersuchungshaft greift in die Grundrechte der Häftlinge ein und steht damit unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug zum 1. September 2006 auf die Länder übergegangen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun endlich die verfassungsrechtlich erforderliche gesetzliche Grundlage zur Regelung des Untersuchungshaftvollzugs in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Der Musterentwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, erstellt von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, liegt seit Oktober 2008 vor. Dieser Entwurf diente zwölf Ländern als Grundlage für das Landesgesetzgebungsverfahren. Regelungsinhalt und Gesetzesstruktur werden voraussichtlich von allen Ländern weitgehend übernommen, es sei denn landesspezifische Besonderheiten bedürfen einer abweichenden Regelung. Dieses Verfahren entspricht dem Gesetzgebungsverfahren zum Jugendstrafvollzugsgesetz.
Der Untersuchungshaftvollzug soll eine sichere Unterbringung und ein geordnetes Strafverfahren gewährleisten. Zugleich muss aber berücksichtigt werden, dass für Untersuchungshäftlinge zunächst immer die Unschuldsvermutung gilt. Es sind nicht zuletzt deshalb Regelungen anzustreben, die im Vergleich mit der gegenwärtigen Praxis eine spürbare Verbesserung für die Untersuchungshäftlinge bedeuten. Mit der Schaffung des neuen Gesetzes müssen wir somit bessere Haftbedingungen anstreben, um damit den Anforderungen an einen modernen Untersuchungshaftvollzug gerecht zu werden. Diesem Anliegen entsprechen die Kernbestandteile des Entwurfs, der unter anderem die Einzelunterbringung, Regelungen zum besseren Kontakt mit der Außenwelt sowie optimierte Betätigungsmöglichkeiten während der Untersuchungshaft beinhaltet. Außerdem sollen nach dem Entwurf bedürftige Untersuchungshäftlinge, denen keine Arbeit angeboten werden kann, ein Taschengeld erhalten.
Ferner enthält der Entwurf spezielle Regelungen zum Umgang mit jugendlichen Untersuchungsgefangenen. Diese sind nicht zur Arbeit verpflichtet, jedoch soll ihnen nach dem Entwurf eine Arbeit oder sonstige Beschäftigung angeboten oder bei entsprechender Eignung Gelegenheit zum Erwerb
schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden. Dies halte ich für bedeutsam, denn nach meinen Erkenntnissen sind derzeit von 225 Untersuchungsgefangenen 175 ohne Beschäftigung. Lediglich in der JVA Neumünster und der JVA Flensburg bestehen derzeit einige Arbeitsbereiche für Untersuchungshaftgefangene.
Ebenfalls von großer Bedeutung sind die vorgesehenen speziellen Regelungen zur erzieherischen Ausgestaltung im Haftvollzug. Dazu gehören zum Beispiel der Vorrang von Bildung, Besuchen, Freizeit und Sport.
Dass mit diesen Neuregelungen ein gewisser Personalbedarf verbunden ist, liegt auf der Hand. Sachmittel sollten angesichts der finanziellen Gesamtsituation mit Augenmaß aus dem Budget des Justizministeriums bereitgestellt werden. Die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen in der Untersuchungshaft sind bereits durch die Mittel des Investitionsprogramms II abgedeckt.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich halte es für sehr wichtig, dass wir nun endlich eine verfassungs- und zeitgemäße gesetzliche Grundlage zur Regelung des Untersuchungshaftvollzugs in Schleswig-Holstein schaffen. Insofern sehe ich den weiteren Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zuversichtlich entgegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Schließung einer Regelungslücke in § 185 a des Landesverwaltungsgesetzes. Diese Vorschrift regelt die Datenerhebung durch Überwachung der Telekommunikation. Bei einem Besuch im Landeskriminalamt vor ungefähr zwei Wochen ist mir noch einmal sehr deutlich gemacht worden, wie wichtig
eine solche Rechtsgrundlage zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen ist, wenn die Aufklärung krimineller Sachverhalte nur auf diesem Weg ermöglicht werden kann.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang gerade auch die Übermittlung der beim jeweils betreffenden Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verkehrsdaten. Das Bundesgesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 sieht vor, dass die Freigabe der bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Vorratsdaten von einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das Telekommunikationsgesetz im jeweiligen Landesgesetz abhängt. Genau da haben wir eine Lücke, denn ein entsprechender Verweis fehlt bislang in unserem Landesverwaltungsgesetz.
Bei der Frage nach dem Warum stößt man auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Entscheidung in der Hauptsache sollte eigentlich abgewartet werden. Ende 2008 hat das Bundesverfassungsgericht aber in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die rechtswirksame präventive Nutzung der nach § 113 a des Telekommunikationsgesetzes anlasslos gespeicherten Vorratsdaten eine entsprechende Abrufnorm im Landesgesetz voraussetzt.
Ein großer Telekommunikationsdienstleistungsanbieter hat sich daraufhin wiederholt geweigert, die von der Landespolizei Schleswig-Holstein eilverfügten beziehungsweise die von ihr erwirkten amtsrichterlichen Beschlüsse zur gefahrenabwehrenden Telekommunikationsüberwachung umzusetzen. Mit dem Landgericht Lübeck hat zudem erstmals eine Beschwerdeinstanz diese Haltung des Telekommunikationsunternehmens bestätigt. Der daraus resultierende Handlungsbedarf ist offenkundig, denn bei einer solchen Sach- und Rechtslage ist die Verhinderung von schweren Straftaten deutlich erschwert.
Ein Abwarten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Hauptsache ist seit der Entscheidung des Landgerichtes Lübeck deshalb nicht mehr zu verantworten. Das Gesetz behebt daher den geschilderten Mangel, aufgrund dessen die Landespolizei bei erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen nicht in der Lage ist, weitergehende Schritte einzuleiten. In Anbetracht der Schwere möglicher Straftaten ist daher Eile geboten. Die bestehende Gesetzeslücke wird deshalb mit der
heutigen Beschlussfassung geschlossen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal beschäftigen wir uns mit der Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts. Heutige Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, in dem diese fordern, das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Jugendlichen solle früher ein Recht auf politische Mitbestimmung eingeräumt werden. Sie begründen Ihren Gesetzentwurf, Frau Heinold, mit der Befürchtung, dass die Interessen jüngerer Generationen zu kurz kämen, weil die Menschen in unserem Land immer älter und junge Menschen durch den demografischen Wandel zur Minderheit werden. Im Jahr 2050 werde der Anteil der Älteren in der Gesellschaft fast doppelt so hoch sein wie der der Jüngeren.
Wenn es Ihnen also darum geht, Parität zwischen älteren und jüngeren Wählern anzustreben, laufen Sie Gefahr, dass Sie bei weiter steigender Lebenserwartung eines Tages einen mobilen Wahlvorstand in Kindertagesstätten einrichten müssen.
Ich glaube vielmehr, dass ein fairer Interessenausgleich zwischen den Generationen auf anderem Weg gelingen kann. Das Wahlrecht mit 16 hätte in diesem Kontext nur eine billige Alibifunktion.
Sie müssen sich fragen lassen, mit welcher Begründung Sie die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre fordern und es nicht noch niedriger festlegen wollen. Warum nicht mit 14, zwölf oder zehn Jahren? Diese Frage zeigt, dass jede Abkopplung des aktiven Wahlalters von der Volljährigkeit ein Stück weit willkürlich und deshalb letztlich nicht überzeugend ist.
Sie argumentieren außerdem, dass die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen gezeigt habe, dass Jugendliche mit ihrem Stimmrecht sehr verantwortungsbewusst umgehen. Bereits im Folgesatz kritisieren Sie jedoch die geringe Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe.
Ich denke, dass eine große Mehrheit unter den Jugendlichen nicht unbedingt darauf drängt, an den Wahlen zum Landtag teilnehmen zu können. Es gibt eine deutlich differenziertere Meinungslage. Viele junge Menschen sind sich gerade der hohen Verantwortung bewusst, die mit der Ausübung des Wahlrechts verbunden ist, und lehnen deshalb auch eine Absenkung des Wahlalters ab.
Andererseits stimme ich Ihnen, Frau Heinold, zu, dass junge Menschen dauerhaft für Politik interes
siert werden sollten. Das erfordert aber andere Mechanismen als die bloße Herabsetzung des Wahlalters. Die Bereitschaft Jugendlicher, sich in Schülervertretungen, Jugendbeiräten, kommunalen Jugendparlamenten oder auch in politischen Jugendorganisationen der Parteien zu engagieren, müssen wir alle nachhaltig fördern.
Wir müssen alle unsere Anstrengungen verstärken, um Politikverdrossenheit abzubauen und junge Menschen für politische Themen zu interessieren. Ich glaube, dass gerade die vielfältigen Veranstaltungen, die auch hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag jetzt regelmäßig durchgeführt werden, dieses Interesse der Jugendlichen eindrucksvoll dokumentieren.
In dem Anliegen der politischen Partizipation Jugendlicher haben wir in diesem Haus breiten Konsens. Wann immer es möglich ist, sollten gerade wir als Abgeordnete den Kontakt und das Gespräch mit Jugendlichen suchen. Jungen Menschen sollte dabei allerdings deutlich gemacht werden, dass Rechte auch mit Pflichten einhergehen. Deshalb ist es aus unserer Sicht logisch und konsequent, das Wahlrecht an das Erreichen der Volljährigkeit zu binden. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind junge Menschen uneingeschränkt geschäftsfähig und eigenverantwortlich. Durch seine Wahlentscheidung übernimmt jeder Einzelne mittelbar Verantwortung für das Gemeinwesen. Eine Abkoppelung des aktiven Wahlalters von der Volljährigkeit auf Landes- oder Bundesebene wäre dagegen willkürlich, und eine Abkoppelung des aktiven Wahlrechts vom passiven Wahlrecht unlogisch und inkonsequent.
Auch im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung und die Beachtung der ihr zugrunde liegenden Wertungen ist die Absenkung des Wahlalters abzulehnen, denn wesentliche Rechtsfolgen wie die volle Geschäftsfähigkeit und die volle Deliktsfähigkeit sind an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft. Deshalb ist es richtig, wenn die mit der Ausübung des Wahlrechts verbundene Verantwortung nicht zu einem früheren Zeitpunkt einsetzt als die volle Verantwortlichkeit im privatrechtlichen Bereich.
Der Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und der Verantwortlichkeit des Einzelnen ist die Grundlage unserer Rechtsordnung, und zwar nicht nur im Zivilrecht, sondern vielmehr auch bei
Fragen, die das Gemeinwesen betreffen. Das Wahlrecht ist nun einmal das zentrale Recht der demokratischen Teilhabe, sozusagen das zentrale politische Grundrecht des Staatsbürgers in der Demokratie. Der Wähler übernimmt durch seine Entscheidung mittelbar Verantwortung für das Gemeinwesen. Wenn man aber im privaten Bereich erst mit der Volljährigkeit die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt, dann ist es folgerichtig, dass dies auch für die Folgen der Ausübung des Wahlrechts, also des zentralen demokratischen Teilhaberechts, gilt.
Der Satz „Wer Rechte haben will, muss auch Pflichten haben“ muss weiter Gültigkeit behalten, und gleichermaßen gilt: Wer entscheiden will, muss auch die Konsequenzen seiner Entscheidungen tragen. Deshalb ist es überzeugend, wenn die Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht bei Landtagswahlen an die Volljährigkeit geknüpft bleibt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Thema der vollständigen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften befasst sich der Landtag heute zum wiederholten Mal. Kollege Garg hat das erwähnt. Wir haben erst gestern im Rahmen der Beamtenrechtsreform darüber diskutiert. Der Landtag hat schon 2004 einstimmig das Lebenspartnerschafts-Anpassungsgesetz in der bestehenden Form beschlossen. Damit wurden insgesamt elf Landesgesetze und darüber hinaus 25 Verordnungen geändert und eine weitgehende Gleichstellung erreicht.
Schon damals hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates stehen muss. Wir stützen uns dabei auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts. Das hat am 20. September 2007 festgestellt, dass die Versagung des Verheiratetenzuschlags bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz besagt als wertentscheidende Grundsatznorm, dass die Ehe unter dem besonderem Schutz der staatlichen Ordnung steht und der Staat verpflichtet ist, die Ehe zu schützen und zu fördern.
Dieser verfassungsrechtliche Auftrag berechtigt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und auch zu begünstigen. Insofern liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz vor.
Aus dem Jahr 2006 liegt außerdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, das den Unterschied zwischen dem Familienstand „verheiratet“ und dem Familienstand „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für zulässig hält. Der besondere verfassungsrechtliche Schutz, den nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz nur die Ehe genießt, stellt bereits den die Verschiedenbehandlung rechtfertigenden Unterschied dar - schönes Juristendeutsch.
Schon in der Plenardebatte vom Februar 2008 habe ich vor diesem Hintergrund in meiner Plenarrede betont, dass für die CDU-Fraktion Ehe und Familie
die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft darstellen.
Ja.
- Richtig. Da besteht überhaupt kein Unterschied, Herr Kubicki. Weil auch gestern in der Debatte der Eindruck erweckt worden ist, es gäbe eine zwingende politische Notwendigkeit, eine hundertprozentige Gleichstellung durchzuführen, möchte ich deutlich machen, dass diese Frage - wie gesagt durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht verneint worden ist.
Die Ehe hat einen herausgehobenen verfassungsrechtlichen Rang, der sich auch in einer besonderen rechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung niederschlägt und mit keiner anderen Lebensgemeinschaft vollständig gleichzusetzen ist.
Bei dem heute vorliegenden Antrag plädiere ich für eine umfassende schriftliche und gegebenenfalls auch mündliche Anhörung der durch den Gesetzentwurf betroffenen Kammern. Es ist ja keine direkte Gesetzgebung, sondern die Kammern sind betroffen. Wir sollten dann in entsprechenden Anhörungen mit ihnen das Thema diskutieren. Dabei sollten wir den Kammervertretern die Chance eröffnen, in den Fachausschüssen ihre Argumente zu diesem Thema vorzutragen. Natürlich beobachten auch wir als CDU-Fraktion parallel dazu die Entwicklung der Rechtsprechung. Wir sollten am Ende dieses Prozesses gemeinsam die notwendigen Entscheidungen treffen.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Presseinformation der Kollegin Birk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. März eingehen. Liebe Frau Birk, Sie kritisieren darin, dass die CDU nach wie vor die heterosexuelle Ehe bevorzuge,
und Sie versteigen sich dann zu der Aussage, dass das von vorgestern sei. Die Union hält alle Lebenspartnerschaftsmodelle - alle - für eine zunächst ganz persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Bei der weiteren politischen Beurteilung sollte allerdings keine dieser Lebensformen öffentlich diskreditiert werden. Deshalb möchte ich für unsere Fraktion hier feststellen, dass dies auch für die Partnerschaft zwischen Mann und Frau gilt. Das ist kein Auslaufmodell. Vielmehr bedarf die Partnerschaft von Mann und Frau auch in Verbindung mit Kindern einer umfangreichen Unterstützung und Förderung durch den Staat.
Ich beantrage, dass wir den Antrag an den Fachausschuss überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei Innenminister Lothar Hay herzlich zu bedanken.
Er hat mit dem uns heute vorliegenden Bericht dafür gesorgt, dass sich die durch seinen Vorgänger verursachte Unruhe innerhalb und außerhalb der Polizei gelegt hat.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass sich der Innenminister bei der Frage der Polizeipräsenz in der Fläche der Position der CDU vollständig angenähert hat und einen Rückzug aus den ländlichen Räumen genauso ablehnt, wie wir ihn ablehnen.
Die verbindlichen Leitlinien, die der Innenminister jetzt herausgegeben hat, sind ein geeigneter Ausgangspunkt für die weitere Diskussion. Zu begrüßen ist beispielsweise, dass regionalen Besonderheiten bei der weiteren Entwicklung landesweiter Standards Rechnung zu tragen ist. Auch eine verstärkte Ausrichtung an kriminalgeografischen Räumen kann im Einzelfall sachgerecht sein. Außerdem wird festgestellt, dass die Arbeit des Landeskriminalamts mit hoher Kompetenz und Einsatzbereitschaft geleistet wird und es keine Ansätze für interne oder externe Veränderungen gibt.
Im Bereich der Aus- und Fortbildung halte ich es für nachvollziehbar und sinnvoll, endlich Änderungen bezüglich der Doppelausbildung im mittleren und gehobenen Dienst mit oftmals identischen Unterrichtsinhalten herbeizuführen. Die damit verbundenen Einsparpotenziale sollten im Bereich der Polizei verbleiben und dort zu konkreten Verbesserungen der Personalstruktur genutzt werden.
Bei der dringend erforderlichen Modernisierung des Ausbildungsstandorts Eutin sollten wir auf die Fördermittel des gerade beschlossenen Investitionsprogramms zurückgreifen. Dies ist auch dringend erforderlich, da die Unterbringungskapazitäten mit Blick auf steigende Einstellungszahlen bereits im Jahr 2011, spätestens aber im Jahr 2015 nicht mehr ausreichen werden und eine Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen auch nicht mehr in ausreichender Zahl gegeben sein wird. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung und der besseren Ausnutzung von Ausbildungskapazitäten empfiehlt der Bericht
die Einführung eines zweiten Einstellungstermins. Dies macht aus unterschiedlichen Gründen Sinn und wird von uns unterstützt.
Nach insgesamt drei Reformkommissionen und der aktuellen Diskussion um die Polizeistrategie 2012 ist eine wachsende Distanz gegenüber politischen Entscheidungsprozessen in den Reihen der Polizei deutlich erkennbar. Umso wichtiger ist es für unsere Fraktion, dass wir mit dem vorliegenden Bericht und den Leitlinien des Innenministers nun endlich einen Schlussstrich ziehen können unter die schier nicht enden wollenden Untersuchungen der Organisationsstruktur der Polizei. Ich glaube, allein dies ist ein wichtiges Signal an alle Beschäftigten der Landespolizei in Schleswig-Holstein.
Viele von uns wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig und mitunter auch gefährlich der Polizeidienst sein kann. Deshalb gebührt den Beamtinnen und Beamten nicht nur Dank und Anerkennung, sondern auch eine Politik, die sich der besonderen Verantwortung und Fürsorgepflicht ständig bewusst ist.
Das bedeutet für unsere Fraktion, dass wir die Feststellungen am Ende eines langwierigen Reformprozesses und darüber hinaus weiterhin in engem Kontakt mit den Vertretern der Polizei im konstruktiven Dialog für ein zukunftsweisendes Personalkonzept für die Landespolizei umsetzen wollen.
Dabei sollten alle Fragen, wie zum Beispiel die personelle und sachliche Ausstattung, die Beförderungssituation und die Frage der Einkommensentwicklung angesprochen werden. Diesen Dialog, an dessen Ende eine nachhaltige und sachgerechte Lösung stehen muss, halte ich im Sinne einer Verbesserung der Situation der Polizistinnen und Polizisten für dringend erforderlich. Wir haben dafür bereits erste Schritte im Doppelhaushalt 2009/2010 beschlossen, indem wir zum Beispiel das Weihnachtsgeld für Anwärter auch im Polizeibereich wieder eingeführt haben.
Dies war auch ein wichtiges Signal an all diejenigen, die die Absicht tragen, diesen Beruf zu ergreifen.
Wir sollten den Bericht an den zuständigen Innenund Rechtsausschuss überweisen und dort in enger Abstimmung mit den Fachleuten aus dem Polizeibereich weiter diskutieren, um dann zügig zu konkreten Ergebnissen zu kommen, um für die Polizei
ein deutliches Signal zu setzen, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Reformdiskussion abschließen und mit einem klaren Signal zugunsten der Polizeibeamten in Schleswig-Holstein und zugunsten der inneren Sicherheit in unserem Land in die Zukunft gehen wollen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendgewalt in Deutschland ist ein gesellschaftliches Problem, für das es keine Patentlösungen gibt. Eine Politik des Verschweigens, des Verharmlosens und der Tabuisierung würde mögliche Lösungsan
sätze allerdings verhindern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Lebenswirklichkeit in unserem Land verändert hat. Bürger meiden aus Angst vor Jugendgewalt zunehmend öffentliche Verkehrsmittel und bestimmte Bereiche. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen.
Rechtsfreie Räume darf es in Deutschland nicht geben. Die Menschen erwarten mit Recht, dass der Staat alles daran setzt, seine Bürger entschlossen und erfolgreich vor kriminellen Übergriffen zu schützen. Vorrangig müssen alle Maßnahmen, die den Schutz potentieller Opfer von Straftaten zum Ziel haben, umgesetzt werden. Dabei ist es hilfreich, einen Blick auf die Ausgangslage zu werfen: Gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte bei Jugendlichen in Schleswig-Holstein sind in den letzten zehn Jahren um 100 % gestiegen. Nach Auskunft des Innenministeriums gibt es zurzeit landesweit 750 jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter.
Die jugendlichen Täter werden immer brutaler, wie der Fall zweier Jugendlicher aus Neumünster zeigt, die unlängst den Unterricht der PestalozziSchule in Neumünster stürmten, die Lehrerin in Schach hielten und einen 13-Jährigen Schüler im Klassenraum vor allen Mitschülern so brutal misshandelten, dass er mit doppeltem Kieferbruch im Krankenhaus behandelt werden musste. Dies hat dazu geführt, dass mehrere Schulklassen nur noch bei verschlossenem Klassenraum unterrichtet werden. Außerdem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Vorfall einen Haftbefehl gegen den Haupttäter beantragt hatte, der jedoch nicht erlassen wurde. Warum dies nicht geschehen ist, sollten wir noch einmal einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Diese Beispiele machen eindringlich deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nur mit einem differenzierten Maßnahmenkatalog kann das Problem der Jugendgewalt aktiv angepackt werden. Damit der Staat seine Bürger wirksam vor Übergriffen schützen kann, müssen präventive und repressive Maßnahmen ergriffen werden, die sich nicht ausschließen, sondern die sich sinnvoll ergänzen. Den Blick nur auf die Prävention zu richten, ist hingegen der falsche Weg, denn es gibt keine Erfolgsgarantie; insbesondere dann nicht, wenn Betroffene und ihre Familien für vorbeugende Maßnahmen nicht zugänglich sind. Die Ursachen für Kinder- und Jugendkriminalität sind so vielfältig wie wir Menschen selbst. Dennoch sind einige immer wiederkehrende Ursachenmerkmale festzustellen, die eindeutig mit dem Milieu, in dem die Ju
gendlichen aufwachsen und sich bewegen, zusammenhängen.
Die Schwierigkeiten im Bereich der sozialen Rahmenbedingungen erklären vieles, dürfen aber nicht als pauschale Entschuldigung herangezogen werden. Für die Tat und ihre Folgen ist vor allen Dingen der Täter selbst verantwortlich. Der erfolgreichen Verhinderung von Gewaltkriminalität durch eine systematische und umfassende Präventionsarbeit kommt daher eine maßgebliche Bedeutung zu. Eine flächendeckende Fortführung bewährter Programme muss systematisch verfolgt werden. Erfolgreiche Prävention setzt allerdings voraus, dass Probleme erkannt und benannt werden. Wir müssen wissen, wo besondere Präventionsanstrengungen erforderlich sind. Die Benennung der Täter und besonders problematischer Milieus einschließlich der Herkunft darf deshalb nicht länger tabuisiert werden.
Wir müssen jugendlichen Tätern klare Grenzen setzen und durch rasche und konsequente Reaktionen den gesetzlichen Vorgaben mehr Geltung als bisher verschaffen. Die Sanktion muss der Tat auf dem Fuße folgen. Nur eine rasche und konsequente Reaktion auf die Straftat beeindruckt jugendliche Täter. Urteile müssen deshalb schnellstmöglich ergehen, um Wirkung zu erzielen. Die verhängten Sanktionen müssen spürbar sein. Eine Staatsgewalt, die auch schwere Gewaltdelikte lediglich mit Weisungen, Verwarnungen und Auflagen ahndet, weitere Reaktionen aber zumeist ausklammert, wird von vielen jugendlichen Tätern nicht ernst genommen.
Konfliktlösung ohne Gewalt müssen bestimmte jugendliche Straftäter frühzeitig lernen, nicht erst nach einer langen kriminellen Karriere. Dafür sollten wir zusammen mit Fachleuten weitere Maßnahmen diskutieren und im norddeutschen Verbund umsetzen. Insbesondere mit Hamburg gilt es, Gespräche über die Einführung von Jugendeinrichtungen offener und geschlossener Art zu führen. So erleben Jugendliche vielfach erstmals einen Alltag mit fester Struktur und Respekt vor anderen. Der Staat kann nur dann von Bürgern Zivilcourage und Einsatz fordern, wenn er selbst entschlossen genug gegen jugendliche Gewalttäter vorgeht.
Jugendliche und heranwachsende Straftäter spüren heute häufig erst nach einer Vielzahl sehr milder Sanktionen die Härte des Gesetzes. Bei Serienund Intensivtätern verfehlen die uns derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht selten ihre Wirkung. Das Instrumentarium des Jugendstrafrechts sollte deshalb zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden. Der Staat und die gan
ze Gesellschaft müssen gemeinsam dafür sorgen, dass aus jugendlichen Ersttätern keine Mehrfachoder Intensivtäter werden. Außerdem muss den immer schlimmer werdenden Gewaltexzessen im Bereich der Jugendkriminalität entschlossener als bisher entgegengetreten werden.
Dazu bedarf es einer ungeschönten Analyse der bestehenden Problemfelder und der Überwindung ideologischer Blockaden. Nur so können Lösungen gefunden werden, die in der Realität Bestand haben und Fehlentwicklungen beim Umgang mit jugendlichen Gewalttätern vorbeugen. Dafür bietet der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU und SPD eine gute Arbeitsgrundlage. Die breite Zustimmung zu diesem Antrag ist ein wichtiges Signal für die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit, dass der Landtag sich des Problems der wachsenden Jugendgewaltkriminalität entschlossen annimmt und konkrete Lösungen erarbeitet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Diskussion im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des BKA-Gesetzes besser nach
vollziehen zu können, erlauben Sie mir, zunächst einige Fakten zur aktuellen Bedrohungslage durch Terroristen mit islamistischem Hindergrund darzulegen.
In Deutschland konnten seit dem Jahr 2000 sieben Anschläge zum Teil nur mit großem Glück verhindert werden. Das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien ermittelten in dieser Zeit in rund 200 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Deutsche Gerichte haben seit dem 11. September 2001 in mehr als einem Dutzend großer Strafverfahren Urteile gefällt.
Erst gestern wurde der sogenannte Kofferbomber, der Kieler Student El Hajdib, wegen vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er hatte zusammen mit seinen Komplizen im Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in den Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert, die aber nicht explodierten. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung:
„Dass es nicht zu einem verheerenden Blutbad mit einer Vielzahl von Toten gekommen ist, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass der Angeklagte und sein Mittäter einem Irrtum beim Bau der Sprengsätze unterlegen sind.“
Wären die Bomben explodiert, wäre Deutschland nach Auffassung des Gerichts von einem Anschlag erschüttert worden, der die Erinnerung an die verheerenden Attentate von London und Madrid wachgerufen hätte. Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall, sagte der Vorsitzende Richter.
Insgesamt 24 Tatverdächtige wurden seit dem Jahr 2003 in Deutschland verurteilt; fast alle Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Zudem liegen konkrete Hinweise zu etwa 50 Personen aus Deutschland vor, die sich in den letzten Jahren in Terrorlagern aufgehalten haben bzw. noch dort sind und im Umgang mit Sprengstoff und Waffen ausgebildet werden.
Etwa 100 Personen, die durch das BKA als Gefährder eingestuft werden, stehen derzeit in Deutschland unter Beobachtung. Dabei hat die Zahl der jüngeren Jahrgänge ebenso deutlich zugenommen wie der Anteil der Konvertiten. Damit verfügen al-Qaida und andere terroristische Gruppierungen über ein erhebliches Potenzial in Deutschland oder im Ausland, Anschläge verüben zu können. Der Sauerland-Fall hat gezeigt, dass die betreffenden Personen national und international eng vernetzt sind.
Für eine Entspannung der Bedrohungslage gibt es derzeit keine Anzeichen. Bund und Länder müssen auf diese terroristische Bedrohungslage gemeinsam reagieren können.
Dabei muss die Zusammenarbeit so effektiv wie möglich gestaltet werden, um Risiken zu minimieren. Deshalb braucht das BKA die Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen des internationalen Terrorismus - und nur um solche geht es in dem Gesetzentwurf - im Bereich der konkreten Gefahrenabwehr selbst tätig werden zu können. Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsmaßnahmen liegen dann in diesen eng begrenzten Fällen - wie bei den Ländern auch in einer Hand. Damit wird das BKA nicht zu einem deutschen FBI und auch nicht zu einer Geheimdienstzentrale, wie es die Grünen mit der Formulierung ihrer Antragsüberschrift suggerieren wollen. In Deutschland sind polizeiliche und nachrichtendienstliche Aufgaben streng getrennt. Das BKAGesetz beachtet dieses Trennungsgebot vollumfänglich.
Das BKA ist eine Polizeibehörde und bleibt dies auch bei der Gefahrenabwehr. Dies wird auch durch den Richtervorbehalt bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen deutlich. Außerdem werden 95 % aller Fälle im Bereich der Gefahrenabwehr auch weiterhin von den Ländern wahrgenommen. Es kann auf lokale und regionale Bekämpfungsansätze durch die Länder und deren besondere Kenntnis der Lage vor Ort nicht verzichtet werden.
Nach der bisherigen Erfahrung ist die Anzahl brisanter Lagen wie die im Sauerland, Madrid oder London auf etwa vier bis fünf pro Jahr begrenzt. Für diese wenigen Ausnahmefälle braucht das BKA die Kompetenzen, die die Länder seit Jahrzehnten haben und die dort bewährte und erprobte Praxis sind.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zu den Online-Durchsuchungen ausdrücklich bestätigt: Der Staat muss terroristischen Bedrohungen entgegentreten können, um seine Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Dieser Auftrag hat Verfassungsrang. Eine effektive Gefahrenabwehr muss sich an dem taktischen Vorgehen der Terroristen orientieren. Dabei geht es heutzutage vor allem um den Gebrauch moderner Technologien und hierbei insbesondere um die Nutzung des Internets.
Die bisherigen Anschläge und der versuchte Anschlag auf die beiden Regionalzüge in Deutschland
sowie der geplante Anschlag der Sauerland-Gruppe belegen dies ganz eindeutig. Dabei wurden verschlüsselte Dateien gefunden, die teilweise bis heute nicht entschlüsselt werden konnten. Angesichts der technischen Entwicklung sind die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesen Fällen nicht länger ausreichend. Deshalb braucht das BKA neue rechtliche Grundlagen.
Nach einem schwierigen und langwierigen Prozess ist jetzt auf Bundesebene ein erneuter Kompromiss zwischen CDU und SPD vereinbart worden. In der schwierigen Situation, die das Gesetzgebungsverfahren in den vergangenen Wochen durchzumachen hatte, hat Innenminister Hay eine konstruktive Rolle bei der Diskussion und der Abstimmung im Bundesrat gespielt. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei ihm bedanken.
Unsere Fraktion ist froh, dass es jetzt endlich gelungen ist, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Außerdem will ich hier feststellen, dass wir großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den staatlichen Institutionen haben, die mit der Terrorismusbekämpfung befasst sind, und ich möchte Ihnen an dieser Stelle für ihre schwere und nicht immer ungefährliche Arbeit danken.
Keine Freiheit ohne Sicherheit! - Diese Feststellung gilt unverändert und bleibt auch weiterhin eine elementare Herausforderung für unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismusreform I hat im Bund-LänderVerhältnis viele Änderungen herbeigeführt. So sind heute die Länder für die dienstrechtlichen Regelungen im Bereich der Besoldung und der Versorgung zuständig. Zunächst bestehen das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz allerdings fort und können durch Landesrecht ersetzt werden. Genau darum geht es bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. Zur Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung werden beide Bundesgesetze übergeleitet und als Landesrecht erlassen.
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform I sind Entwicklungen eingetreten, die bei einzelnen Vorschriften weiteren Änderungsbedarf nach sich ziehen. Hier geht es insbesondere um die notwendige Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Ergänzend enthält der Entwurf daher inhaltliche und auch redaktionelle Änderungen, insbesondere im Bereich der Beamtenversorgung.
Man kann natürlich die Frage stellen, warum nicht gleich eine umfassende Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf Landesebene in Angriff genommen wird. Diesbezüglich teile ich allerdings die Auffassung des Finanzministeriums, dass es hierfür noch zu früh ist. Es sind noch wesentliche materielle Strukturentscheidungen zu treffen, die im Rahmen der norddeutschen Kooperation im Sinn größtmöglicher Einheitlichkeit mit den anderen norddeutschen Ländern abgestimmt werden sollten. Dass sich der Entwurf vor diesem Hinter
grund auf den aktuell vordringlichen Regelungsbedarf konzentriert, halte ich daher für sinnvoll.
Im Bereich der Versorgung greift der Entwurf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf. Zum einen ist nach einem Beschluss vom 20. März 2007 die versorgungsrechtliche Wartezeit für eine Versorgung aus dem letzten Beförderungsamt zwingend von drei auf zwei Jahre abzusenken. Zum anderen wurde der Versorgungsabschlag alter Art bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 2008 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Auch das Bundesverwaltungsgericht und der EuGH haben sich entsprechend geäußert.
Im Reisekostenrecht sieht der Entwurf die Neuregelung des kleinen Tagegeldes nach § 104 des Landesbeamtengesetzes vor. Hintergrund ist, dass der Wegfall des kleinen Tagegeldes bei Dienstreisen mitunter zu Härten geführt hat. Der Minister hat das bereits ausgeführt. Ich glaube, die jetzt vorgesehene Regelung ist sinnvoll.
Insgesamt dienen die Überleitung des Bundesrechts und die dabei vorgenommenen Klarstellungen und Konkretisierungen der Rechtssicherheit der Umsetzung des Anspruchs auf eine gesetzesmäßige Besoldung und Versorgung.
Diese Rechtsbereinigung dürfte die Verwaltung nicht zuletzt auch im Vollzug entlasten. Ich halte den Entwurf daher für eine gute Antwort auf den bereits skizzierten Regelungsbedarf und sehe einer weiteren Erörterung im zuständigen Fachausschuss zuversichtlich entgegen. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit für dieses zugegebenermaßen trockene Thema bedanken und beantrage hiermit Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das Böse ist immer und überall“ das hat vor über 20 Jahren nicht nur die österreichische Popgruppe „Erste Allgemeine Verunsicherung“ festgestellt, das gilt heute mehr denn je auch für den internationalen Terrorismus, der sich seit den Anschlägen des 11. September 2001 zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt hat. Vereinzelte Sprengstoffanschläge und Festnahmen von unter Terrorismusverdacht stehenden Verdächtigen zeigen deutlich, dass auch Schleswig-Holstein bedroht ist. Es gilt, Gefahren des internationalen Terrorismus bereits im Vorfeld aufzuklären und abzuwehren.
Wichtig ist dabei die wirksame Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Dies setzt einen gemeinsamen rechtlichen Mindeststandard voraus, der mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz vorgegeben ist. Aus diesem Grunde ist das Terrorismusbekämpfungsgesetz und zum Teil auch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz landesrechtlich in allen Bundesländern umgesetzt - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Das muss aus unserer Sicht umgehend nachgeholt werden mit der entsprechenden Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes.
Zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze ist der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörde auf den internationalen Terrorismus zu erweitern. Es muss die Auskunftspflicht von Privatunternehmen - insbesondere zu Passagier-, Konto- und Telekommunikationsdaten eingeführt werden, und der Einsatz technischer Mittel zum Ausfindigmachen von Mobiltelefonen ist zu regeln. Wenn von der neuen Befugnis des Ausfindigmachens von Mobiltelefon Gebrauch gemacht werden kann, wird es auch möglich, bisher personalintensive und somit kostenträchtige Observationen effizienter durchzuführen.
Schließlich sollte es das Ziel sein, das Verfassungsschutzrecht unter Berücksichtigung der konkreten
Erfordernisse der Praxis in moderater Weise anzupassen. Die landesrechtliche Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze soll sich auf deren essenziellen Kernbestand beschränken. Darüber hinaus ist aber auch der Grundrechtsschutz zu stärken.
Um den Grundsätzen der Rechtsklarheit, der Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit Rechnung zu tragen, ist insbesondere die Bezeichnung und die rechtliche Ausgestaltung der bereits bestehenden nachrichtendienstlichen Mittel wichtig.
Der Entwurf sieht nicht nur eine Präzisierung der Eingriffsvoraussetzungen, des Adressatenkreises und der zu beachtenden Verfahren vor. Es wird auch ein weitestgehender Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern gesetzlich verankert.
Dabei sollte auch die parlamentarische Kontrolle im Rahmen der Erweiterung verfassungsschutzbehördlicher Befugnisse gestärkt werden. Wie kann dies konkret umgesetzt werden? Zunächst ist ein parlamentarisches Kontrollgremium zu schaffen, in dem die Kontrolle über die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über die verfassungsschutzbehördliche Durchführung der Post- und Fernmeldeüberwachung gebündelt wird. Die Unterrichtungspflichten der Verfassungsschutzbehörde nach Maßgabe des umzusetzenden Bundesrechts müssen präzisiert werden.
Wir empfehlen keine generelle Verschärfung des Gesetzes. Andererseits kommt aber ein Verzicht auf die Fortentwicklung des Landesverfassungsschutzrechtes angesichts der neuen Bedrohungslage und der Harmonisierungspflicht gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern auch nicht in Betracht. Im zuständigen Ausschuss sollten wir die weiteren Einzelheiten miteinander diskutieren. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal beschäftigen wir uns mit der Frage über die Ausgestaltung des Wahlrechtes. Heutige Grundlage ist ein Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem zwei konkrete Punkte aufgegriffen werden, von denen einer bereits bei der Feststellung der Kommunalwahlergebnisse eine wichtige Rolle gespielt hat.
Lassen Sie es mich vorweg sagen: Die möglichen Änderungen gelten selbstverständlich erst für künftige Wahlen. Sie sollten im Übrigen sowohl für das Gemeinde- und Kreiswahlrecht als auch für das Landeswahlrecht gelten.
Deshalb sollten wir uns mit der entsprechenden Thematik auch ausführlich im zuständigen Fachausschuss beschäftigen und dabei alle Gesichtspunkte umfassend beleuchten.
Einige grundsätzliche Ausführungen gestatten Sie mir allerdings trotzdem an dieser Stelle. - Bei der Frage des Sitzverteilungsverfahrens gibt es bereits seit vielen Jahren grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zwischen großen und kleinen Parteien. Dies führt in der Regel dazu, dass die kleineren Parteien das ihnen vorteilhafter erscheinende Verfahren im Rahmen von Koalitionsvereinbarungen durchsetzen. Wir als CDU-Landtagsfraktion befürworten die Beibehaltung des bewährten Verfahrens nach d´Hondt und halten dies insbesondere nach Abschaffung der 5-%-Hürde bei Kommunalwahlen für die richtige Entscheidung.
Zu der weiteren Frage der Zahl von Ausgleichsmandaten für erzielte Überhangmandate gibt es inzwischen - wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig interpretiere - drei mögliche Vorgehensweisen.
Erstens. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf die Zahl der Überhangmandate nicht übersteigen.
Zweitens. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf höchstens doppelt so hoch sein wie die Zahl der Überhangmandate.
Drittens. Die Zahl der Ausgleichsmandate wird der Höhe nach überhaupt nicht begrenzt und deren Zahl könnte daher mehr als das Doppelte der Überhangmandate ausmachen. Diese Variante, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf jetzt präferiert wird, halte ich für problematisch, da damit ein unkontrolliertes Ansteigen der Sitze verbunden sein könnte. Deshalb sollten wir ernsthaft über die verbleibenden Alternativen im Ausschuss diskutieren, mit dem Ziel, zügig eine klare gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Ich beantrage daher die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Astrup! Insbesondere bei der Bekämpfung rechtsextremistisch motivierter Kriminalität kommt der Präventionsarbeit im Jugend-, Sozial- und Bildungsbereich maßgebliche Bedeutung zu. Prävention heißt hier, die Ursachen für rechtsextremes Handeln zu erkennen und durch wirksame und nachhaltige Maßnahmen für ein öffentliches Klima zu sorgen, in dem die Ausbreitung rechtsextremen Gedankengutes keine Chance hat. Deshalb habe ich an anderer Stelle schon einmal gesagt: Der
Versuch, sich bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit zu positionieren, ist zwar ein neues, aber dennoch durchsichtiges Manöver rechtsradikaler Gruppierungen, um Ängste zu schüren und diese für ihre Ziele auszunutzen.
Bereits im Jahr 2000 entstand deshalb ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Titel „Verantwortung übernehmen im Norden“, das von Landespräventionsgremien aus Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und dem DGB Bezirk Nord getragen wird. Aus diesen Zusammenkünften der Experten sind zahlreiche regionale und praxisorientierte Projekte entstanden. Die aktuellen Zahlen belegen, dass die Präventionsarbeit erfolgreich ist. Die Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund sind seit Anfang des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 342 auf 242 Delikte gesunken. Das bedeutet einen Rückgang von fast 30 %.
In den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Plön und Pinneberg sind die Rückgänge rechtsextremistisch motivierter Straftaten besonders stark. Natürlich bin ich froh darüber, dass gerade der Kreis Pinneberg mit einem Rückgang um über 60 % heute im Vergleich der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins erhebliche Präventionserfolge vorweisen kann. Dennoch gilt: 242 Delikte in unserem Land sind 242 zu viel.
Das zeigt auch der Vorfall in dieser Woche in Pinneberg, bei dem mutmaßliche Rechtsradikale einen feigen Anschlag auf die Jüdische Gemeinde verübten. Es macht deutlich, dass der Staat dieser Bedrohung gegenüber trotz aller Anstrengungen und aller Erfolge wachsam und wehrhaft bleiben muss. Hier ist der Verfassungsschutz nach wie vor gefordert, die Organisationsstruktur rechtextremistischer Vereinigungen und Parteien aufmerksam zu beobachten.
Von großer Bedeutung ist auch die Finanzierung des Rechtsextremismus. Die Vereine, Organisationen und sogenannten Kameradschaften sind weitestgehend auf Mitgliedsbeiträge und/oder Beiträge ihrer Anhänger angewiesen. Angehörige dieser Szene sind in der Regel jedoch jung und einkommensschwach. Die sogenannten Kameradschaftskassen stellen sich in der Regel als bescheiden dar. Gelegentlich sind bestimmte Vereine durch Erbschaften begünstigt worden. In geringerem Umfang erzielen einige Organisationen auch Erlöse aus dem Verkauf vereinseigener Zeitschriften.
Bedenklich ist eher, dass verfassungsfeindliche Parteien auch von der staatlichen Teilfinanzierung profitieren. Schon 2006 ist Schleswig-Holstein deshalb in der Innenministerkonferenz initiativ geworden. In der Folge wurde diesbezüglich eine länderoffene Arbeitsgruppe eingesetzt. Vor sechs Monaten - der Innenminister hat es erwähnt - hat sich die Innenministerkonferenz dafür ausgesprochen, parteinahen Bildungseinrichtungen, für die das Parteienprivileg nicht gilt, im Fall verfassungsfeindlicher Bildungsinhalte die staatlichen Mittel wieder zu entziehen oder gar nicht erst zu gewähren. Die Gemeinnützigkeit soll für solche Organisationen zukünftig ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die finanziellen Ressourcen der in Schleswig-Holstein vertretenen rechtsextremistischen Organisationen von Einzelfällen abgesehen - derzeit als unbedeutend eingeschätzt werden können. Festzustellen bleibt weiterhin, dass rechtsradikale Parteien bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land insbesondere bei Wahlen - das wurde gerade erst wieder bei den Kommunalwahlen deutlich - weder nennenswerten Zulauf noch Beachtung gefunden haben. Deshalb bin ich ganz zuversichtlich, dass wir alle demokratischen Kräfte, auch in der Bevölkerung - aufgefordert bleiben, extremistischen Tendenzen in unserem Land gegenüber nach wie vor wachsam zu sein, den Rechtsstaat gemeinsam zu verteidigen. Aber das, was die Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch bei den Wahlen deutlich machen, indem sie Rechtsradikalen hier eindeutig die Rote Karte gezeigt haben, macht uns Mut für die weitere Arbeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Innenminister für den ausgewogenen Bericht. Es wird erneut deutlich, dass wir entschlossen gegen jede Art des Extremismus vorgehen müssen, um den demokratischen Rechtsstaat zu schützen.
Der Verfassungsschutz wird mit dem vorgelegten Bericht seiner Verpflichtung gerecht, über Gefahren für die freiheitliche Grundordnung zu informieren. Gleichzeitig liefert er ein aufschlussreiches Dokument und listet jene Aktivitäten auf, die unsere Gesellschaftsordnung gefährden. Alle demokrati
schen Kräfte sind deshalb aufgefordert, gemeinsam den Rechtsstaat und seine Werte zu verteidigen und dazu alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen.
Der Verfassungsschutzbericht macht deutlich, dass wir extremistischen Tendenzen in unserem Land gegenüber nach wie vor wachsam sein müssen. Dies gilt vor allem für Rechtsextreme, die in erheblichem Maße Gewalt ausüben. Dabei sind insbesondere junge Männer, die sich benachteiligt fühlen, anfällig für rechtsradikale Propaganda. Hier müssen wir alle aktiv gegensteuern.
Der Versuch, sich bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit zu positionieren, ist ein neues, durchsichtiges Manöver rechtsradikaler Gruppierungen, um Ängste zu schüren und diese für ihre Ziele auszunutzen. Der nachhaltige Rückgang der Arbeitslosenzahlen, insbesondere bei jungen Menschen, und die erneute deutliche Zunahme an Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein sind in diesem Zusammenhang besonders erfreulich, weil sie eine konkrete Zukunftsperspektive aufzeigen. Gerade für Jugendliche gilt: Sozial ist, was Arbeit schafft. Das entzieht Extremisten den Nährboden für ihre polemische Agitation.
Festzustellen bleibt, dass rechtsradikale Parteien bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land weder nennenswerten Zulauf noch irgendeine Chance haben. Die Kommunalwahlergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass die Propaganda der Neonazis in Schleswig-Holstein auf wenig fruchtbaren Boden fällt.
Die Zahl der Rechtsextremisten in Schleswig-Holstein hat sich gegenüber 2006 nur unwesentlich verändert. Der Verfassungsschutz registrierte circa 1.400 Mitglieder rechtsextremistischer Parteien und Organisationen. Straftaten, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden, sind geringfügig zurückgegangen. Auch bei den Gewalttaten ist ein Rückgang zu verzeichnen. Als beruhigend ist dieser rückläufige Trend dennoch nicht zu bezeichnen, weil die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten immer noch auf einem sehr hohen Niveau liegt.
Einer Abnahme rechtsextremistischer Straftaten steht allerdings eine exakte Verdoppelung linksextremistischer Straftaten gegenüber, und auch die Zahl linksextremistischer Gewaltdelikte ist 2007 gegenüber 2006 angestiegen und nähert sich der Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten an. Dieser exorbitante Anstieg steht sicherlich auch
im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel. Eine Trendwende nach oben ist nach Ansicht des Innenministers zurzeit aus diesen Zahlen nicht herzuleiten.
Besorgniserregend sind in diesem Zusammenhang allerdings Äußerungen des Landessprechers der Linken, der sich im Dezember letzten Jahres nicht in der Lage sah, sich eindeutig von gewaltbereiten Linksradikalen in unserem Land zu distanzieren. Dies verdeutlicht auf erschreckende Weise die Grundeinstellung bedeutender Teile der Linkspartei. Diese Einschätzung wird auch durch den jüngsten Verfassungsschutzbericht des Bundes untermauert. Damit wird unsere Einschätzung bestätigt, dass die Linke kein politischer Partner für demokratische Parteien sein kann, die es mit der Bekämpfung von Extremismus in jeder Form ernst meinen.
Die Gefahren, die vom internationalen Terrorismus und seinem ideologischen Umfeld ausgehen, beeinflussen auch unsere Sicherheitslage. Deutschland ist Teil des europäischen Gefahrenraumes, und verschiedene Strafverfahren haben gezeigt, dass sich auch in Deutschland Terrorstrukturen herausgebildet haben. Dass islamistische Terroristen auch weiterhin willens und in der Lage sind, in Europa Großanschläge zu verüben, belegen die Festnahmen von Terrorverdächtigen in verschiedenen europäischen Staaten. Die gescheiterten KofferbombenAnschläge in Nordrhein-Westfalen, bei denen Kiel als Studienort eines der mutmaßlichen Täter besonders ins Blickfeld rückte, sowie die Warnungen der Sicherheitsbehörden hinsichtlich der bestehenden Anschlagsrisiken bestätigen das Gefährdungspotenzial auf drastische Weise.
Obwohl Schleswig-Holstein darüber hinaus bisher nicht berührt war, so hat sich aber die Einschätzung erhärtet, dass es zumindest Personen mit Kontakten in das militante islamistische Spektrum auch hierzulande gibt. Das zeigte sich an zwei Strafprozessen gegen Personen aus Schleswig-Holstein, denen eine Beteiligung am internationalen Dschihad vorgeworfen wurde.
Islamisten aller Couleur sind sich auch einig im Antisemitismus, in ihrem Hass auf Juden und den Staat Israel. Die in diesem Kontext geäußerte Meinung, der Holocaust sei nur ein Mythos, entspricht übrigens dem gängigen Agitationsmuster des internationalen Rechtsextremismus, womit wir feststellen können, dass es hier sogar zu einer Interessenüberschneidung von Islamisten und Rechtsextremisten kommt.
Nur die konsequente Beobachtung, Überwachung und die Erhöhung des Drucks auf diese Gruppierungen kann Extremisten in Schach halten. Dabei ist es wichtig, Rahmenbedingungen sicherzustellen, unter denen der Verfassungsschutz und unsere Ermittlungsbehörden erfolgreich arbeiten können. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass sich verfassungsfeindliche Kräfte - egal welcher Couleur - hierzulande Freiräume für gesetzwidriges Handeln schaffen.
Abschließend möchte ich mich beim Verfassungsschutz für die geleistete Arbeit und den umfangreichen Bericht bedanken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung des Internets ist der klassische Handtaschendiebstahl zurückgegangen, die Internetkriminalität etwa in Form von Datenklau und Online-Betrug aber angestiegen, und das ist wenig überraschend. Natürlich nutzen auch Terroristen diese unkontrollierte Anonymität des Internets, um sich zu vernetzen und miteinander zu kommunizieren. Mit diesen Entwicklungen müssen der Staat und seine Sicherheitsbehörden Schritt halten, wenn wir der Bedrohung in unserem Land entschlossen begegnen wollen.
Jede Tatvorbereitung hat mit Kommunikation zu tun. Deswegen ist es - auch zum Zweck der Prävention wichtig -, die Kontakte von Terroristen kon
trollieren zu können. Dazu brauchen wir nicht nur die notwendige Technik und die entsprechenden Experten, die damit umzugehen wissen, sondern natürlich auch die gesetzlichen Befugnisse, um dieses Know-how auf klaren, einwandfreien rechtlichen Grundlagen anzuwenden, allerdings nicht in Grauzonen, sondern unter eng begrenzten, durch den Gesetzgeber zu definierenden Voraussetzungen. Wenn uns dies nicht hinreichend gelingt, laufen wir Gefahr, die Täter nicht rechtzeitig zu erkennen und geplante Terroranschläge nicht verhindern zu können.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist inzwischen erarbeitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. Derzeit läuft das Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung fortentwickelt hat, und gewährleistet ein hohes Schutzniveau. Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten sind vorgesehen.
Durch die in diesem Entwurf aufgenommenen Ergänzungen des Bundeskriminalamtsgesetzes wird die Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus deutlich verbessert. Das BKA erhält für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr und vor allem die hierfür benötigten erforderlichen Befugnisse. Es wird somit ebenso, wie es bereits allgemein bei den Landespolizeibehörden der Fall ist, in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein.
Damit können zukünftig praktische Hindernisse in der Aufspaltung der Kompetenz zwischen dem Bund und den Ländern vermieden werden, und zwar insbesondere in Fällen akuter terroristischer Bedrohung, die oftmals schnelles Handeln erfordern. Das BKA kann dann in Fällen terroristischer Gefahren tätig werden, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht. Die Befugnisse der Länder bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt.
Zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben werden dem BKA entsprechende Befugnisse verliehen. Diese orientieren sich weitgehend an den Gefahrenabwehrbefugnissen der Bundespolizei und den Poli
zeien der Länder. Das BKA muss die notwendigen klaren Rechtsgrundlagen erhalten, damit es seine Arbeit in unser aller Interesse und im Interesse der freiheitlich verfassten Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich leisten kann.
Dazu gehören neben den polizeilichen Standardbefugnissen besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte OnlineDurchsuchung besonders hervorzuheben, weil mit dieser Befugnis eine gefährliche Lücke bei der Terrorabwehr geschlossen werden kann.
Es ist leider festzustellen, dass es nicht selten die verzerrte Darstellung gibt, dass eher die Sicherheitsbehörden eine Bedrohung für die Freiheitsrechte in unserem Land seien. Darauf zielt auch der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher will ich hier ausdrücklich feststellen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern unsere Freiheitsrechte schützen. Der Staat bedroht nicht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern er verteidigt sie.
Wir haben Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen staatlichen Institutionen und danken ihnen für ihre schwere und nicht immer ungefährliche Arbeit. Keine Freiheit ohne Sicherheit. Diese Feststellung gilt unverändert und bleibt auch weiterhin eine elementare Herausforderung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat.
Ich beantrage die Überweisung des Antrags in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der von der CDU-Fraktion bereits mehrfach eingebrachten Forderung nach Einrichtung einer Opferschutz-Stiftung in Schleswig-Holstein wollen wir den betroffenen Menschen in unserem Land helfen.
Mit dem heute vorliegenden Berichtsantrag verfolgen wir die Absicht, wichtige Grundlagen für die konkrete Umsetzung dieses Zieles zu erhalten und damit auch ein Signal für mehr Schutz und Hilfe zugunsten der Opfer von Straftaten zu setzen.
Kern dieser Initiative ist die Gründung einer Stiftung Opferschutz, die auf vergleichbare Weise in einigen anderen Bundesländern bereits erfolgreich arbeitet. Opferschutz setzt Normen und Regeln voraus, die helfen, Straftaten zu vermeiden. Dort, wo dies nicht gelingt, helfen sie die Opfer möglichst effektiv zu schützen. Auch auf Bundesebene hat es in den vergangenen Jahren in diesem Bereich deutliche Fortschritte gegeben. Stichworte dazu sind das Opferschutzgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, das Jugendschutzgesetz und die Stärkung des Opferanwalts. Kein Gesetz verändert allerdings von allein die Situation der Opfer von Straftaten. Hinzukommen muss die praktische Hilfe. Wir benötigen dabei noch mehr als bisher ein opferorientiertes Bewusstsein in der öffent
lichen Diskussion. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Opfer lediglich als Objekt und als Beweismittel zur Überführung des Täters im Strafverfahren sehen. Anschließend bleibt der Betroffene mit seinen Sorgen und Ängsten oft sich selbst überlassen. In einer solchen Situation ist der Staat zum Handeln aufgerufen, um im Strafverfahren auch die Menschenwürde des Opfers in den Vordergrund zu stellen.
Vielfach sind Organisationen wie der Weiße Ring und andere Einrichtungen die einzigen Anlaufstellen, die konkrete Hilfen anbieten. Seit einigen Jahren haben Politik, Strafrechtspflege und Rechtswissenschaft damit begonnen, dem Opfer einer Straftat - insbesondere bei Gewaltdelikten - auch im Strafverfahren verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. So haben der Gesetzgeber und die verschiedenen politischen Ebenen mittlerweile Reformen und Programme entwickelt und umgesetzt, um die rechtliche Situation von Opfern in Strafverfahren zu verbessern, um die gesellschaftliche und institutionelle Sensibilisierung für die Belange von Opfern zu intensivieren und um auch in ihrem Interesse präventiv tätig zu werden.
Die Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat zu einer stetigen und umfassenden Verbesserung der Situation von Opfern in Strafverfahren geführt. Dabei wurden viele Anliegen von Opferschutzverbänden aufgegriffen. In diesem Zusammenhang gilt es, den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weißen Ringes und der anderen Opferschutzeinrichtungen in unserem Land zu danken. Neben unzähligen Stunden für die Beratung und Betreuung von Kriminalitätsopfern wurden bisher in Deutschland allein vom Weißen Ring fast 100 Millionen € für materielle Leistungen zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Unterstützung, auch die des Staats aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes, ist zwar wichtig, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden auszugleichen, die von Gewalttaten herrühren. Aber wir wissen auch, dass Geld allein keine Wunden heilen kann. Opfer benötigen in diesen schwierigen Momenten ihres Lebens vor allen Dingen menschliche Zuwendung, Begleitung und Wärme.
Dies ist etwas, was der Staat nicht leisten kann.
Opferschutz und Opferhilfe haben aber auch eine materielle Seite. Vieles wird dabei vom Opferentschädigungsgesetz abgedeckt, vor allem soweit es
um gesundheitliche Folgen der Tat geht. Nicht selten verursachen Gewalttaten aber auch hohe Sachund Vermögensschäden, für die keine Versicherung eintritt. Häufig kann zudem der Täter nicht belangt werden, oder er erweist sich als zahlungsunfähig.
Die Lücken des Opferentschädigungsgesetzes könnten durch die Leistungen einer Stiftung geschlossen werden. Dazu gehören finanzielle Hilfen in den Fällen, in denen das Gesetz keinen Anspruch beinhaltet oder der Täter nicht zahlungsfähig ist.
Eine zentrale Opferstiftung, gegebenenfalls ergänzt durch private Zustiftungen, kann die Grundlage für die Maßnahmen zum Schutz, zur Hilfe und zur Betreuung von Opfern bilden. Durch eine derartige Stiftung soll gewährleistet werden, dass Verbrechensopfer in akuten Notlagen auch über die bisher vorhandenen Möglichkeiten hinaus schnell und unbürokratisch materielle Unterstützung erfahren können. Die gemeinnützige Stiftung sollte eng mit den bestehenden Opferschutzorganisationen wie zum Beispiel dem Weißen Ring zusammenarbeiten.
In den Fachausschüssen sollten wir nach der bestmöglichen Lösung suchen und auf der Grundlage der bereits existierenden Stiftungen in anderen Bundesländern - Herr Minister Döring hat das ausgeführt - eine entsprechende Stiftungssatzung erarbeiten. Auch wenn bereits erhebliche Fortschritte gemacht wurden, dürfen wir nicht nachlassen, die Situation der Opfer von Straftaten weiter zu verbessern.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich im Bereich des Opferschutzes in den letzten Jahren vieles zum Positiven verbessert hat. Es bleibt aber zugleich Aufgabe und Herausforderung, weitere Verbesserungen zu erreichen, um den Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind, in Zukunft noch mehr Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich beantrage Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP greift mit ihrem Antrag ein Thema auf, mit dem sich bereits der Landtag 2004, das Bundesverwaltungsgericht 2006 und das Bundesverfassungsgericht 2007 sehr intensiv befasst haben. Dabei bleibt festzustellen, dass für die CDU-Fraktion Ehe und Familie die Keimzelle einer staatlichen Gemeinschaft darstellen. Die Ehe hat einen herausgehobenen verfassungsrechtlichen Rang, der sich auch in einer besonderen rechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung niederschlägt und mit keiner anderen Lebensgemeinschaft vollständig gleichzusetzen ist.
Am 16. Dezember 2004 hat der Landtag das Lebenspartnerschafts-Anpassungsgesetz in der bestehenden Form beschlossen und ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Beschluss einstimmig verabschiedet worden ist. Mit dem schleswig-holsteinischen Lebenspartnerschafts-Anpassungsgesetz wurden insgesamt elf Landesgesetze und darüber hinaus 25 Verordnungen geändert.