wir dann zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen. Denn richtig ist, dass das, was im Antrag angesprochen wird, praktisch eine Auswirkung der Globalisierung ist. Also, wenn wir Wettbewerbsverzerrungen durch die Globalisierung verhindern und letztendlich unserer Wirtschaft helfen wollen, dann müssen wir uns mit der Einführung von Standards befassen.
Ich möchte nun stichwortartig auf die Kinderarmut und auf die Ausbeutung von Kinderarbeit zu sprechen kommen. Vor dem Hintergrund, dass etwa 166 Millionen Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren unter ausbeuterischen Verhältnissen arbeiten müssen, ist es richtig und wichtig, dass wir uns mit diesem Thema befassen.
Es gibt die ILO-Konvention von 1999, die 2001 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde. Das heißt, die Bundesrepublik unterstützt die Internationale Arbeitsorganisation im Kampf gegen Kinderarmut.
Richtigerweise wurde vorhin schon erwähnt, dass dieses nicht nur etwas mit dem öffentlichen Bereich zu tun hat. Im Antrag - Kollege Rother sprach es an - wird die Privatwirtschaft ausgeklammert. In der letzten Ausgabe der Verbraucherzeitschrift „test“ befindet sich eine Aufstellung darüber, wie sich verschiedene Unternehmen in Bezug auf soziale Fragen und Umweltfragen engagieren. Damit möchte ich betonen, dass auch die private Wirtschaft nicht drum herum kommt, sich mit der Einführung von sozialen und ökologischen Standards zu befassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Zeit möchte ich es nicht weiter ausführen. Ich weiß, dass wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren können. Ich finde den Antrag wichtig und bin mir sicher, dass wir dazu etwas gemeinsam erarbeiten können.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann den grundsätzlichen Ausführungen aller meiner Vorredner zustimmen. Ich glaube, dass wir ein sehr breites Meinungsspektrum mit allen Facetten erfahren haben.
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass ausbeuterische Kinderarbeit und Raubbau an der Natur international geächtet gehören
und ganz selbstverständlich insbesondere von öffentlicher Beschaffung auszuschließen sind. Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, ganz egal, ob mit oder ohne Regelung, dass öffentliche Auftraggeber mit gezielten Aufträgen gegen diesen moralischen Konsens in unserer Gesellschaft verstoßen. Ich denke, darüber sind wir uns auch einig.
Durch das Land Schleswig-Holstein werden keine Produkte beschafft, die erkennbar etwa von Kindern hergestellt werden oder ökologisch unvertretbar sind. Aber ich warne davor, allzu hohe Erwartungen zu wecken; denn das Erkennen solcher Produkte in einer Kette von Produzenten und von Lieferanten ist mit derzeitigen Möglichkeiten wahrscheinlich doch eher das größere Problem. Das ist bei dem einfachen Beispiel, das der Kollege Hentschel eingangs genannt hat, noch relativ einfach, aber bei Produkten, die durch vielfältige Hände gehen und von vielfältigen Produzenten stammen, wird das deutlich schwieriger werden.
Schleswig-Holstein wendet die allgemein anerkannten und rechtlich zulässigen Verfahren an, um sicherzustellen, dass wir uns an diese Regeln halten. Wir stellen unter anderem sicher, dass nur Holz beschafft wird, das aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft kommt. Das Kabinett hat am 19. Februar beschlossen, dass nur zertifiziertes Holz beschafft werden darf. In der Landesbeschaffungsordnung ist geregelt, dass umweltgerechte Produkte beschafft werden müssen. Verschiedene Umweltzeichen, Zertifikate mit entsprechenden Standards dienen da als Orientierung. Im Zweifel ist insbesondere bei ökologischen Fragen das Umweltministerium hinzuzuziehen. Ich glaube, wir haben hier schon ein sehr enges Regelwerk.
Die Landesregierung ist offen für die Diskussion und den Erfahrungsaustausch insbesondere mit den anderen Ländern, mit denen wir in einem sehr engen Dialog stehen. Natürlich sind wir auch an der
Diskussion darüber interessiert, wie wir das Regelwerk verfeinern und verbessern können, wobei wir berücksichtigen müssen, dass es wieder zu einer Abwägung zwischen den Interessen, die wir soeben erörtert haben, und der Frage kommt, inwieweit wir bürokratische Regeln so weit aufbohren und ausweiten müssen, dass sie möglicherweise dem Sinn und Inhalt dieser Dinge entsprechen. Diese Abwägung werden wir treffen müssen. Insofern ist die Landesregierung gespannt auf die Diskussion und die Anregungen, die wir hier bekommen.
Ich danke dem Herrn Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.
Wenn die Signale richtig sind, die wir dankenswerterweise durch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen erhalten haben, dann ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/1893 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen Mittwochabend. Ich schließe die Sitzung und unterbreche die Tagung. Morgen früh um 10 Uhr sehen wir uns wieder.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst