Bereits in den letzten Jahren konnten wir erleben, dass die Einleitung von Kühlwasser in den Sommermonaten neue Probleme hinsichtlich der Wassertemperatur und des Sauerstoffgehalts verursacht hat. Die in Hamburg zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beschreibt die Situation so, dass es aufgrund der künstlichen Erwärmung in der warmen Jahreshälfte zu bedrohlichen Problemen kommt. Daher sieht der neue Plan unter anderem vor, dass das Kühlwasser aus Kraftwerken und Betrieben, das in die Elbe eingeleitet wird, künftig höchstens 28° C statt wie bisher 35° C warm sein darf.
Den Wärmelastplan der Tideelbe von 1973 zu aktualisieren und ihn den neuesten Planungen anzupassen, ist nach so vielen Jahren mehr als angebracht, denn der geltende Plan wird in keinster
Weise mehr den heutigen Anforderungen gerecht. Er wird ihnen insbesondere dann nicht gerecht, wenn wieder vorgesehen ist, neue mit Kühlwasser gespeiste Großkraftwerke entlang der Elbe anzusiedeln. Angesichts der politischen Diskussionen um neue Großkraftwerke entlang der Elbe und um eine erneute Elbvertiefung wird deutlich, dass ein neuer Wärmelastplan Tideelbe erstellt werden muss, damit derartige Eingriffe besser abschätzbar sind.
Ein neuer Wärmelastplan muss aber auch für die bereits bestehenden Anlagen Gültigkeit haben. Die vorgesehene Übergangsfrist bis 2012 halte ich deshalb für durchaus realistisch.
Für neue Großprojekte wie Moorburg, Brunsbüttel und andere brauchen wir eine fundierte Entscheidungsgrundlage, um die Auswirkung von Wärmeeinleitung auf die Elbe bewerten zu können. Erst wenn uns dies vorliegt, können Auflagen erlassen werden, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können und die negativen Einflüsse auf die Wassertemperatur so gering wie möglich zu halten. Darauf kommt es uns an.
Naturschutzverbände haben schon lange auf die Auswirkung der Großkraftwerke und der Industrie auf die Wasserqualität hingewiesen und einen neuen Wärmelastplan für die Tideelbe gefordert. Dass derartige Überlegungen aber nicht überall auf das notwendige Verständnis stoßen, ist klar. Insbesondere Hamburger Wirtschaftsvertreter kritisieren den neuen Wärmelastplan und sehen dadurch negative Folgen in zweistelliger Millionenhöhe für die Wirtschaft und einen massiven Verlust von Arbeitsplätzen auf sich zukommen. Ob das wirklich so ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Der letzte Wärmelastplan hat die wirtschaftliche Entwicklung schließlich auch nicht aufgehalten, sondern die Region rund um die Elbe ist auch heute noch eine Boomregion.
Wir kommen nicht darum herum, die Einleitung von Kühlwasser stärker zu berücksichtigen, nicht nur aus umweltschutzfachlicher Sicht ist das nötig. Auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine derartige Berücksichtigung vor. Denn die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass eine ganzheitliche Betrachtungsweise der Gewässer vor allem auch aus ökologischer Sicht anzustreben ist.
Hierbei spielen dann auch Einleitungen eine maßgebliche Rolle, die zu berücksichtigen sind. Wer also die Wasserrahmenrichtlinie ordentlich umsetzen will, muss auch einen aktuellen Wärmelastplan für
die Elbe haben. Es gibt genügend Gründe, einen neuen Plan zu erarbeiten. Er muss aber dann auch bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Gerade wenn man daran denkt, dass mithilfe dieses Plans auch die Wasserrahmenrichtlinie, die immerhin von den Organisationen vor Ort umgesetzt werden soll, besser umgesetzt werden kann, kann man eigentlich nichts gegen eine solche Planung haben.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Sie die Fragen des Abgeordneten Matthiessen beantworten wollen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Drei kurze Anmerkungen! Herr Hildebrand, wir haben noch einmal nachgeguckt: Die Temperatur von Schnackenburg bis unterhalb von Wedel ist im alten Wärmelastplan 28° C, wie ich das gesagt habe.
Der zweite Punkt, Herr Buder: Es handelt sich um eine Verwaltungsvereinbarung und kein Wärmelastplangesetz und auch keine Wärmelastplanregierungsverordnung und damit um reines Verwaltungshandeln.
Das beantwortet eigentlich implizit die Frage 3. Es geht am Ende um einen Erlass und um nichts anderes.
Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 16/2119, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ich weise Sie darauf hin, dass wir übereingekommen sind, dass wir mündliche Berichte nicht überweisen, sondern dass im Zuge der Selbstbefassung der Ausschuss diesen Bericht jederzeit wieder aufrufen kann.
Ich erteile dazu das Wort der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Pressemeldungen im letzten Herbst sollen bei der Vergabe von Transplantationsorganen in Schleswig-Holstein Privatversicherte bevorzugt worden sein.
Auch der Vorwurf der Selbstbereicherung von Ärzten stand im Raum. Beides ging zurück auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsberichte der Koordinierungsstelle, DSO, Deutsche Stiftung Organtransplantation.
Ich habe mich damals der Sache sofort persönlich angenommen. Auch für mich warf nämlich die Durchsicht dieser Tätigkeitsberichte Fragen auf. Um Unstimmigkeiten und Vorwürfe rückhaltlos aufzuklären, habe ich eine sofortige Untersuchung veranlasst. Die Transplantationspraxis der Jahre 2004 bis 2006 an den Transplantationszentren des UK S-H wurde von Professor Dr. Raspe vom Institut für Sozialmedizin begutachtet. Professor Raspe konnte sämtliche Patientendaten der Transplantationszentren einsehen, und nur so war die Auswertung der rund 450 Transplantationsfälle in diesem Zeitraum zeitnah und vollständig möglich. Die Studie wertet Abrechnungsdaten des Patientenmanagements vollständig aus und ist also viel genauer als bisherige Veröffentlichungen, insbesondere auch eine der letzten Veröffentlichungen aus dem Institut von Karl Lauterbach.
Der Eindruck, Privatpatienten würden bei der Organvergabe bevorzugt, hat verschiedene Gründe, insbesondere - und es ist ziemlich bedauerlich, das sagen zu müssen - erhebliche Mängel in der Datenqualität der DSO-Tätigkeitsberichte.
Da es keinen verbindlichen Dokumentationsstandard für den Versichertenstatus gibt, wurden Patienten - und das ist inzwischen auch bekannt - teilweise irreführend den Kategorien gesetzlich und
privat versichert zugeordnet. Zusatzversicherte wurden als Privatpatienten erfasst, fehlende Plausibilitätsprüfungen kamen hinzu.
Die Berichtspflicht der DSO soll eine sichere und nachvollziehbare Bewertung des Transplantationsverfahrens ermöglichen, Transparenz ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende unerlässlich. Deswegen auch diese Berichterstattung.
Angesichts des Gutachtens von Professor Raspe kann für Schleswig-Holstein und nicht nur für Schleswig-Holstein konstatiert werden, dass diese Ziele durch Unzulänglichkeiten bei der Berichtsabfassung verfehlt wurden. Stattdessen sind in den DSO-Berichten Fehlinformationen transportiert worden, die den Eindruck zuließen, dass Privatpatienten bevorzugt wurden. Das ist keine Lappalie. Es ist davon auszugehen, dass dieser Eindruck die Organspendenbereitschaft deutlich verringert hat.
Im April hat die DSO-Nord Zahlen zur Organspendenentwicklung in Deutschland in den letzten sechs Monaten vorgelegt. Diese dokumentieren einen bundesweiten Rückgang von mehr als 50 % seit Oktober 2007. So hat diese Information Wellen geschlagen. Der Negativtrend hält leider an. Auch die DSO erklärt dies selbst mit der Diskussion um die Bevorzugung von Privatpatienten.
Organspende ist eine hochkomplexe Aufgabe, die Kooperation von nationaler und übernationaler Ebene erforderlich macht. Das jüngst in Kraft getretene schleswig-holsteinische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz soll helfen, dies bestmöglich zu organisieren. Das wird aber wenig nützen, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in Organspende und Organvermittlung zerstört wird. Um das zukünftig zu vermeiden, brauchen wir eindeutige, verbindliche Standards für ein nachvollziehbares Monitoring.
(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall der Abgeord- neten Ursula Sassen [CDU])
Dazu ist leider anzumerken, dass die DSO zwischenzeitlich auch aufgrund unserer an sie gerichteten Erwartungen Anfang des Monats zu den Begutachtungen, die wir in Schleswig-Holstein erstellt haben, Stellung genommen hat, aus meiner Sicht ohne klare Aussage zur Verantwortlichkeit für die Datenqualität und leider auch ohne Aussagen dazu, wie Unzulänglichkeiten der Berichterstattung zukünftig vermieden werden können.
Ich meine, es gilt die in dem Gutachten vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen bundesweit zügig umzusetzen. Ich habe deshalb die Bundesgesundheitsministerin angeschrieben, und wir haben das Thema von Schleswig-Holstein aus auf der Gesundheitsministerkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt. Hier muss es klare Entscheidungen geben.
Jetzt gilt es, das Vertrauen der Menschen wiederherzustellen. Dies ist auch Ziel des Organspendesommers, dessen Schirmherrschaft ich übernommen habe. Die Menschen sollen wissen, dass es in der Transplantationsmedizin in Schleswig-Holstein keine Zweiklassenmedizin gibt. Das ist eine wichtige Klarstellung für die Menschen, die sich im Bereich der Organspende engagieren, für die Ärztinnen und Ärzte, für die Schwestern, für die Pfleger und für die Betroffenen selbst. Wer zur Organspende bereit ist, kann also sicher sein, dass er Menschen hilft, ohne Ansehen der Person und der sozialen Lage.
Es ist außerordentlich wichtig, dass wir dieses gemeinsam der Bevölkerung nahe bringen, denn wir müssen leider auch in Schleswig-Holstein feststellen, dass zurzeit die Irritation anhält, die sich auch tatsächlich bei der Organspendebereitschaft niederschlägt. Ich bitte Sie also herzlich: Nehmen Sie an Veranstaltungen des Organspendesommers auch als Abgeordnete teil, und nutzen Sie die Gelegenheit, deutlich zu machen, dass es sich jedenfalls in diesem Fall um eine Fehlmeldung von großem Ausmaß gehandelt hat und dass die Menschen sicher sein können, dass ihre Organspenden auch unabhängig vom sozialen Status der Empfänger ankommen!
Ich danke der Frau Ministerin. - Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Melsdorf begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich eröffne die Aussprache. Die Ministerin hat fünfeinhalb Minuten geredet. Das dürfen die Fraktionen dann selbstverständlich auch. Ich erteile das Wort für die antragstellende Fraktion von BÜND
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Frau Ministerin Trauernicht, für den Bericht und die ersten Konsequenzen, die Sie daraus gezogen haben. Diese finden unsere volle Unterstützung.
Die Befürchtung der Sozialministerin Trauernicht, Privatpatientinnen und Privatpatienten würden bei Organspenden bevorzugt, bestätigt die wissenschaftliche Überprüfung, die wir gefordert hatten, glücklicherweise nicht. Trotzdem sind die Ergebnisse nicht beruhigend. Sie sind auf eine Problematik eingegangen; ich sehe aber noch einige weitere Probleme. Für diejenigen, die mit diesem Thema nicht so vertraut sind, Folgendes zur Klarstellung: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist zuständig für die Organspenden. Ihre Datenerhebung ist schlampig und folgt keinen einheitlichen Vorgaben. Eurotransplant ist zuständig für die internationale Transplantationsvermittlung sowie für die Überprüfung, ob die örtlichen Transplantationszentren die internationalen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass niemand bevorzugt wird, einhalten.