Von der Kollegin Anke Spoorendonk ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer die Anträge Drucksachen 17/455 und 17/508 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/551 an den Bildungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich schlage zunächst vor, den vorliegenden Änderungsantrag Drucksache 17/551 für selbstständig zu erklären und über ihn alternativ zum Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/455, abzustimmen. Ich sehe keinen Widerspruch. Wir werden so verfahren.
- Ihr Antrag ist ein eigenständiger Antrag, der nicht alternativ zum SPD-Antrag gestellt wurde. Über ihn wird danach in einer eigenen Abstimmung entschieden werden. Dazu kommen wir noch.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/551, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer dem Antrag der SPD, Drucksache 17/455, seine Zustimmung geben will, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/551 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen ist. Damit ist der Antrag der SPD, Drucksache 17/455, abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/508. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer lehnt diesen Antrag ab?
Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Silke Hinrichsen vom SSW hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Üblicherweise wird das Parlament über die Rundfunkänderungsstaatsverträge erst so spät unterrichtet, dass von einer Einflussnahme nicht mehr die Rede sein kann. Aus diesem Grund hat der SSW den vorliegenden Antrag vor der „Sonderministerpräsidentenkonferenz“ am 9. Juni 2010 gestellt. Es ist uns wichtig, dass das Parlament Stellung zu einer Diskussion um ein neues Gebührenmodell für Rundfunkgeräte bezieht, bevor sich das Land SchleswigHolstein positioniert.
Die GEZ-Gebühr zur Finanzierung der öffentlichrechtlichen Hör- und Rundfunksender gibt es bereits seit 1976. Mit derzeit 5,76 € pro Monat für Radios oder neuartige Rundfunkgeräte und 17,98 € für die kompletten Leistungen leistet sich Deutschland das teuerste Rundfunksystem der Welt. Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, dass uns die Be
richterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von Einschaltquoten und Geldgebern diese Gebühr wert ist. Dabei steht für uns mehr der Anspruch an Aufklärung, Demokratie und Bildung im Vordergrund als der Anspruch, Medienpolitik mit Wirtschaftsförderung gleichzusetzen.
Gleichzeitig muss die Gebühr für den Hör- und Rundfunk angemessen und fair sein, und das ist sie aus unserer Sicht derzeit nicht. Dies zeigt insbesondere die in den letzten Jahren sinkende Akzeptanz der GEZ-Zahlungen. Es zeigt sich auch, dass das GEZ-Modell der technischen Entwicklung nicht mehr Stand hält. Die Kopplung von Gebühr und Gerät ist nicht mehr praktikabel. Zum anderen sind immer weniger Nutzerinnen und Nutzer bereit, sich von der GEZ als hinterhältige Schmarotzer abstempeln zu lassen und Gebühren für ein Programm zu zahlen, das sie eigentlich überhaupt nicht anspricht. Zudem sind aus unserer Sicht die Befreiungstatbestände nicht ausreichend, da es viele Menschen gibt, die unter dem Existenzminimum leben oder Wohngeld in Anspruch nehmen, aber nach den jetzigen Gebührentatbeständen nicht von der GEZZahlung befreit werden können.
Der Berichterstattung der Medien ließ sich in den letzten Wochen entnehmen, dass derzeit vor allem die sogenannten Haushaltsabgabe als neues GEZModell favorisiert wird. Demnach sollen alle Haushalte unabhängig von Personen und Geräten einen Pauschalbetrag zahlen. Betriebe sollen eine gestaffelte Gebühr zahlen, und Sozialhilfeempfänger sollen die volle Gebühr zahlen, sie sollen sie aber möglicherweise über Hartz IV oder Ähnliches wiederbekommen. Obwohl Herr Professor Dr. Kirchhof in seinem Rechtsgutachten zu diesem Modell verfassungs- und europarechtliche Bedenken aus dem Weg geräumt hat, möchte ich für den SSW einige politische Anmerkungen hierzu machen:
Aus Sicht des SSW sind wir mit dem Modell der Haushaltsabgabe auf dem richtigen Weg. Zukünftig würde nicht nur die leidige Schnüffelei der GEZ wegfallen, auch die überflüssige Diskussion über Empfangsgeräte wäre hinfällig. Allerdings führt dieses Modell auch zu einem Paradigmenwechsel in der Argumentation für ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem und damit auch zu neuen Problemen. Zukünftig zahlen nämlich nicht mehr nur diejenigen, die eine Leistung entnehmen, sondern alle, weil sie eine Leistung entgegennehmen könnten. Von der bisherigen Legitimation der GEZGebühren, dass man für das zahlt, was man nutzt, verabschiedet man sich. Vielmehr wird eine Argumentation aufgebaut, nach der alle Menschen ir
gendwie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren und daher auch einen Beitrag erbringen müssen. Ich habe aber Zweifel daran, dass diese Argumentation standhält und dass das Modell wirklich schon zu Ende gedacht ist. Ein nötiger Kompromiss wäre es aus unserer Sicht zum Beispiel, Menschen, die kein Empfangsgerät vorhalten, von einer derartigen Zahlung zu befreien.
Der Anspruch, ein Rundfunksystem zu haben, das unabhängig von politischem und wirtschaftlichem Druck berichten kann, ist aus Sicht des SSW verständlich und gut. Allerdings möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es schwierig sein wird, innerhalb der Gesellschaft ausreichend Akzeptanz für eine Zahlungspflicht zu erreichen, die unabhängig von der Nutzung ist. Es muss also deutlich werden, dass wir es hier mit einem solidarischen Rundfunkmodell zu tun haben, das von der Mitwirkung aller lebt. Dann fragt sich allerdings, warum man nicht auf ein Steuermodell umstellt.
Für den SSW fasse ich zusammen, dass das unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunksystem erhalten bleiben muss. Die Haushaltsabgabe könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein. Es müssen aber die Menschen mitgenommen werden, die sich bewusst gegen Radio oder Fernseher entschieden haben.
Bezüglich der vorgelegten Änderungsanträge möchte ich sagen - jetzt zunächst zum Antrag der Grünen -, dass ich sehr bedaure, dass hier die Befreiungstatbestände so festzementiert werden sollen, wie sie jetzt schon im Gesetz drinstehen. Damit sind wir nicht einverstanden.
Hinsichtlich des SPD-Antrags: Ich finde es spannend, was mit den Bundesliga-Spielen passieren soll. Da soll Werbung betrieben werden dürfen. Ich würde mich auch freuen, wenn ich endlich wieder die Handballbundesliga im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehen könnte. Das kann ich im Moment nicht.
- Wir müssen abwarten. Flensburg ist auf dem dritten Platz und wird hoffentlich an der Champions League teilnehmen können.
Unabhängig davon und zu dem Änderungsantrag, der heute noch als weiteren Antrag auf den Tisch gekommen ist, muss ich sagen, dass es zwar sehr schön ist zu fordern, dass man das jetzt nicht alles unter Druck verabschieden sollte. Aber der uns vorgelegte Zeitplan zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag macht deutlich, dass es in diesem Jahr noch zu einem Beschluss kommen soll.
Vor diesem Hintergrund können wir Ihren Anträgen in dieser Form nicht zustimmen. Wir halten unseren Antrag aufrecht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! GEZ - schon gezahlt? Wer kennt diese Werbung nicht, die uns allen immer wieder über die Bildschirme entgegengeflimmert ist. Warum war diese Werbung nötig? - Jeder von uns hat zumindest davon gelesen, wie in den letzten Jahren dazu übergegangen worden ist, systematisch mit freien Mitarbeitern, die auf Provisionsbasis arbeiten, ganz gezielt Grenzen zu überschreiten und in verfassungsrechtlich abgesicherte Rechte des Bürgers einzugreifen. Am Ende war da kein Mittel zu schade, um an die Gebühren zu kommen. Aus der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, wurde dadurch in den Augen vieler Bürger der „Gierige Entgelte-Zahlungseintreiber“.
Darum ist es richtig, dass wir uns über die Zukunft des Gebühreneinzugs Gedanken machen. Das ist umso wichtiger vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es heute viele Medien gibt, mit denen ich Fernsehen und Rundfunk empfangen kann. Wir haben nicht mehr die Zeit, in der man kontrollieren kann, ob irgendwo im Haus ein Fernseher steht, der nicht angemeldet ist.
Wir haben diese Debatte geführt, und sie war verfassungsrechtlich nicht einfach. Deshalb wurde Herr Professor Kirchhoff mit einem Gutachten beauftragt. Das Fazit dort ist - ich darf das mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren -:
„Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden. Das Empfangsgerät moderner Technik ist nicht mehr raumgebunden, Hörfunk
und Fernsehempfang werden kaum noch in technischer Alternativität erlebt, ein leicht bewegliches Gerät lässt sich kaum mehr verlässlich einem Haushalt oder einem Gewerbebetrieb zuordnen. Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlichrechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden.“
Ich glaube, dieses Gutachten hat deutlich gemacht deshalb gab es auch eine breite Zustimmung der allermeisten Fraktionen in diesem Haus -, dass eine Umstellung auf eine geräteunabhängige Gebühr, auf eine Haushalts- und Betriebsstättengebühr, richtig ist. Ich finde, das ist eine wichtige Erkenntnis.
Frau Kollegin, ich finde es auch richtig, dass wir heute diese Debatte führen, um der Regierung für die Verhandlungen, die zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag laufen, noch etwas mit ins Handgepäck geben zu können. Sie sind richtig und notwendig.
Wir haben einen zweiten wichtigen Punkt, über den wir reden müssen. Das ist nämlich die Frage: Was machen wir mit denen, die aus sozialen Gründen bisher befreit gewesen sind? Wie machen wir das vor allen Dingen systematisch? Das hat nämlich unter bestimmten Umständen erhebliche Auswirkungen für uns. Wenn wir sagen, wir nehmen alle in eine solche Gebührenpflicht mit hinein, dann muss irgendjemand für diejenigen, die nicht zahlen können, zahlen. Wenn wir Pech haben, landet das bei demjenigen, der die Gebühren bekommt, nämlich bei uns, beim Landeshaushalt. Das ist eine Gefahr, über die wir debattieren müssen. Man kann das auch anders herum machen und sagen, Sozialhilfeempfänger separiere ich von Anfang an. Aber dann muss derjenige, der die Gebühren einzieht, das im Einzelfall kontrollieren können. Das ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Ich möchte Ihnen nur sagen: Egal, wie wir dieses Problem lösen, das hat Auswirkungen entweder auf den Haushalt oder führt zu einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Auch damit sollten wir uns dann in der Ausschussberatung noch einmal auseinandersetzen.
Wir haben den zweiten großen Bereich, das ist der Bereich der Werbung. Ich kann mir schon vorstellen, dass es hierüber unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich fand immer, dass das Angenehme am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, dass er jedenfalls in weiten Teilen weniger Werbung hat als der private Rundfunk. Wer sich einen wirklich guten