Ich kann mir vorstellen, dass die Jugendlichen das supergeil finden. Es ist besser als am PC zu Hause. Das kann ich mir gut vorstellen. Es übt eine entsprechende Wirkung auf die Jugendlichen aus. Ich kann es der Bundeswehr auch nicht verdenken, dass sie über ein solches Equipment verfügt und es einsetzt.
Wir wissen um die Gefährdung der Jugendlichen gerade im Hinblick auf die Medien. Ich erinnere an Winnenden. Ich erinnere an die Debatte über Gewalt an Schulen. Ich erinnere an all diese Dinge und frage Sie dann in aller Ernsthaftigkeit: Muss es der Schießsimulator sein? - Ich meine nein.
Der Landtagspräsident hat in der letzten Woche die wiederkehrenden Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten aus Afghanistan eingeladen. Daran möchte ich an dieser Stelle erinnern. Ich habe an dieser Veranstaltung teilgenommen. Ich war sehr beeindruckt, wie der Oberstabsoffizier in dieser Veranstaltung seinen Einsatz geschildert hat.
Mazar-el Sharif passiert. Ich habe mich gefragt, ob er Urlaubsfotos von schönen Berglandschaften nach dem Motto zeigt, es ist ein tolles Einsatzgebiet, da gibt es Abenteuer, Spaß und so weiter. Nein, er hat von seiner Arbeit als Notarzt berichtet. Er hat die Folgen des Krieges beschrieben. Er hat Schussverletzungen und Amputationen dargestellt. Das waren keine einfachen Bilder. Das hat deutlich gemacht, wie persönlich diese Soldatinnen und Soldaten gefährdet sind, wenn sie auf dem Weg zu einer Kinderstation mit einem Notarztwagen fahren und auf eine Sprengfalle treffen, die in einem einfachen Plastikkanister am Straßenrand steht und mit einem Handy ferngezündet wird.
Das hat zumindest gezeigt, der Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan ist kein Zuckerschlecken. Es ist eine Aufgabe, die hohe Verantwortung bedeutet. Deshalb muss man das nicht in einen Zusammenhang mit Schießsimulatoren bringen. Das ist der falsche Weg.
Herr Minister Klug, die gesetzliche Grundlage ist klar. Ich erwarte von unseren Lehrerinnen und Lehrern, dass sie diese kritische Reflexion im Unterricht leisten, wenn sie ihre Aufgabe in den Schulen ernst nehmen. Wenn man die Wahl hat, nach Suchsdorf oder in die Kaserne zu fahren, gibt es die Versuchung, beides unter dem Gesichtspunkt von Spaß zu sehen. Diese Verführung kennt man.
Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Hier ist tatsächlich ein Riegel vorzuschieben. Deshalb muss man sich fragen, ob die Regeln in der bestehenden Form gut sind. Man darf Regeln auch auslegen. Ein Erlass hat vielleicht auch den Sinn, die Sinnhaftigkeit der Regeln noch einmal klarzustellen, und zwar nicht im Sinne einer obrigkeitsstaatlichen Anordnung, sondern im Sinne einer Debatte: Achtet darauf, es ist ein hochsensibles Thema. Die Schule hat hier eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Deshalb müssen wir uns dieser kritischen Reflexion stellen und darauf achten, dass wir einen gewissen Qualitätsstandard haben und gar nicht der Verdacht entsteht, dass in unseren schleswig-holsteinischen Schulen so etwas wie Rekrutierung und Verherrlichung stattfindet. Das muss klar ausgeschlossen bleiben.
Es geht auch um Fairness im Wettbewerb. Wenn man die Schule dafür öffnet, würde ich mir wünschen, dass man auch Kita-Kräfte und Pflegekräfte in die Schulen bringt. Das möchte ich zum Schluss noch sagen. Wir brauchen auch in pädagogischen und in pflegerischen Berufen junge Männer. Öffnen Sie die Schule für Wettbewerb, für Chancengleichheit! Dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für Ausdrücke von Wohlgefallen, Zustimmung und Freude gibt es andere Wörter als das, das Sie gerade benutzt haben. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzulesen und den von ihnen gewählten Begriff nicht noch einmal zu verwenden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass sich Lehrerinnen und Lehrer für die Auseinandersetzung mit einem Thema zur politischen Bildung im Unterricht Unterstützung von außen holen, ist tägliche Routine an den Schulen. Der Anlass der heutigen Debatte ist aber ein anderer. Es geht zum einen um einen konkreten Vorfall im Kreis Plön, wo laut Presseberichten 50 Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrums an einem Informationstag in der Heeresflugabwehrschule Todendorf über „marktgängige Berufe bei der Bundeswehr“ teilnahmen und bei der Gelegenheit auch mit einem Schießsimulator spielen und mit Handfeuerwaffen Schießübungen machen durften. Zum anderen geht es um die grundsätzliche Frage, wie künftig mit der Bundeswehr im schulischen Alltag umgegangen werden soll.
Was getan werden sollte, ist also, das Verhältnis zwischen Schule und Bundeswehr auf eine neue, sichere Basis zu stellen. Genau daran scheint es nämlich zu fehlen, wenn bereits ein einziger, wenn auch ausgesprochen unappetitlicher Vorfall, ausreicht, eine ausgewachsene Landtagsdebatte in Gang zu setzen. Hier müssen wir nachholen, die Prinzipien der Kooperation zu diskutieren und zu beschließen, und zwar auch, weil sich seitens der Bundeswehr
Derzeit bemüht sich die Bundeswehr, ihren Zugang zur schulischen Bildung auszuweiten, denn mittlerweile gibt es mindestens vier Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und einzelnen Bundesländern, die sehr weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten der Jugendoffiziere der Bundeswehr vorsehen. Ein Blick zum Beispiel in die Kooperationsvereinbarung mit Baden-Württemberg macht deutlich, dass das steigende Engagement der Bundeswehr auch vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass sie vor einem massiven Rekrutierungsproblem steht. Es fällt ihr schwer, motivierte und geeignete Bewerber zu finden. Die Bundeswehr verstärkt daher ihre Anstrengungen, direkt in den Schulen Imagewerbung zu betreiben.
Allein im letzten Jahr haben die Jugendoffiziere bundesweit mehr als 4.400 Informationsveranstaltungen abgehalten. Einige Bundesländer, unter anderem Nordrhein-Westfalen und das Saarland, unterstützen diese Anstrengungen, indem sie den Jugendoffizieren den Zugang zur Ausbildung der Referendarinnen und Referendare ermöglicht.
Das lehnt der SSW ab, und zwar aus zwei Gründen. Erstens, die Bevorzugung der Bundeswehr schließt andere Berufsverbände aus. Gewerkschaften, Kammern oder Freiberuflerorganisationen können mit dem gleichen Recht wie die Bundeswehr einen Zugang zur Aus- und Fortbildung angehender Lehrerinnen und Lehrer fordern. Das würde nicht nur zu einer heillosen Überfrachtung der Fortbildung führen, sondern auch die inhaltliche Ausrichtung von Schule auf die Berufsvorbereitung verengen.
Zweitens - das ist in meinen Augen das zentrale Argument gegen Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr -: Politische Bildung gehört in die Hand der dafür ausgebildeten pädagogischen Fachleute und nicht in die von Jugendoffizieren. Genau das fordert auch die GEW. Das Primat der Pädagogik in der Schule dürfen wir an keiner Stelle aufgeben.
Die Bundeswehr kann Informationen zur Verfügung stellen, aber damit ergänzt sie lediglich den Unterricht und ersetzt ihn nicht.
Mit anderen Worten: Jede Diskussion im Unterricht muss den Grundsätzen der Ausgewogenheit, der Schülerorientiertheit und nicht zuletzt des Verbots der Indoktrination gehorchen. Das gilt auch bei der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.
Bedauerlicherweise ist es offensichtlich dringend nötig, diese Grundsätze den Schulen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Auch die Gemeinsame Erklärung der Präsidenten der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2000 sollte noch einmal bekräftigt werden. Darin heißt es:
„Die Zukunftsaufgaben von Bildung und Erziehung werden vor allem geprägt sein durch … die Sicherung von Frieden und Gewaltfreiheit.“
Ob dies in Form eines Erlasses geschehen soll, sollten wir im Ausschuss diskutieren. Hinzu kommt, dass aus Sicht des SSW in die Beratung einbezogen werden sollte, ob die existierenden Regeln ausreichen, ob sie umgeschrieben werden sollten. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, etwas tiefer zu graben, um zu sehen, ob das, was an Regelwerk vorliegt, ausreicht oder wir einen neuen Erlass brauchen.
Darum werden wir uns - sollte in der Sache abgestimmt werden - gegen den Antrag der Partei DIE LINKE aussprechen. Wir wollen auch nicht den Antrag von CDU und FDP unterstützen, weil er aus unserer Sicht nicht das aufgreift, was nötig ist. Wir hätten uns gewünscht, dass die Anträge in den Ausschuss überwiesen werden. Dann wäre es möglich, sich in einer konstruktiven Diskussion zu einigen. Falls in der Sache abgestimmt wird, werden wir uns beim SPD-Antrag enthalten. Ich plädiere noch einmal dafür, dass man sich zusammensetzt um zu sehen, wie ein zukunftsweisender Schritt aussehen könnte.
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort. - Insgesamt bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um etwas mehr Aufmerksamkeit, Ruhe und Achtsamkeit gegenüber den Rednerinnen und Rednern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden vorgelegten Anträge verlangen von der Landesregierung, den Kontakt zwischen den Schulen und der Bundeswehr stärker zu reglementieren beziehungsweise im Fall des Antrags der Fraktion
DIE LINKE, solche Kontakte ganz zu unterbinden. Dieser reflexartige Ruf nach Einschränkungen und Verboten ist der Sache aus meiner Sicht nicht angemessen. Ich will das im Einzelnen kurz begründen; die Anträge haben ja durchaus unterschiedliche Schwerpunkte.
Die SPD will auf der einen Seite erreichen, dass Unterrichtsangebote mit Bundeswehrbeteiligung nicht verpflichtend sind. Auf der anderen Seite sollen aber die Schulen verpflichtet werden, wehrdienstkritische Verbände hinzuziehen oder alternativ das Bundesamt für den Zivildienst oder Träger für Zivildiensteinrichtungen, falls Einladungen an Vertreter der Streitkräfte ausgesprochen werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist es den Schulen freigestellt, im Rahmen des Unterrichts auch Einladungen an Vertreter der Bundeswehr oder Vertreter der anderen genannten Institutionen und Organisationen auszusprechen.
Die Bundeswehr ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verankert und unterliegt als Teil unseres Staates in besonderer Weise der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Keine Schule muss die Bundeswehr in die Gestaltung des Unterrichts einbeziehen. Solche Kontakte können aber sehr wohl gewinnbringend für den Unterricht sein. Dies ist bereits 2001 im Nachrichtenblatt des Bildungsministeriums zum Thema „Jugendoffiziere der Bundeswehr als Ansprechpartner zu Fragen der Sicherheitspolitik in der Schule“ im Einzelnen dargelegt worden.
Nach Feststellung der Schulaufsicht hat die Beteiligung von Jugendoffizieren im Unterricht bisher keinerlei Anlass zu Kritik gegeben. Im Übrigen verpflichten die Bildungs- und Erziehungsziele des Schulgesetzes die Schulen und die Lehrkräfte dazu, Sachverhalte nicht politisch einseitig darzustellen. Alle Unterrichtsangebote stehen primär in der Verantwortung der Lehrkräfte.
Ich sehe daher keine Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Jugendoffizieren der Bundeswehr und den Schulen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus durch detaillierte Vorschriften per Erlass zu regulieren. Auch die frühere sozialdemokratische Bildungsministerin hat hierfür offenkundig keine Notwendigkeit gesehen.
Auch Besuche in Kasernen oder anderen Einrichtungen der Bundeswehr sollen dazu dienen, dass sich die Jugendlichen eine eigene Meinung bilden können. Übungen am Schießsimulator, wie sie in Todendorf mit Schülern aus Plön vorgekommen sind, gehören ausdrücklich nicht dazu. In diesem
Fall hat aber sowohl die Schulleitung mit der nötigen Kritik und Distanzierung reagiert als auch die Bundeswehr selbst, deren Sprecher nach dem Bericht der „Kieler Nachrichten“ vom 20. März 2010 klargestellt hatte:
„Die Übungen im Schießsimulator waren … objektiv ein Fehlverhalten der Verantwortlichen vor Ort. Die Bundeswehr wirbt grundsätzlich nicht mit Schülern an der Waffe.“
Wozu bedarf es, so ist doch zu fragen, noch eines zusätzlichen Regelwerks, wenn nach einem solchen sicherlich kritisch zu bewertenden Einzelfall alle Verantwortlichen richtig reagieren und sich auch einsichtsvoll zeigen? Auch mit einem Erlass wäre doch ein solcher Vorfall nicht mit absoluter Sicherheit vermieden worden, denn der Leiter des Berufsbildungszentrums Plön wusste nicht, dass es solche Übungen geben sollte. Er hätte dazu seine Zustimmung ohnehin nicht erteilt.
Ich fasse zusammen: Ein zusätzlicher Erlass erscheint mir nicht sinnvoll. Allerdings wollen wir gern in Gesprächen mit der Bundeswehr noch einmal die Modalitäten der Kontakte zwischen Bundeswehr und Schulen besprechen, wie es im Antrag der beiden Regierungsfraktionen ausgeführt ist. Ich denke auch, dass die öffentliche Berichterstattung über ein oder zwei Einzelfälle in den letzten Monaten die Sensibilität für dieses Thema sowohl bei der Bundeswehr als auch in den Schulen deutlich erhöht hat.
Abschließend möchte ich noch auf den Antrag der Fraktion die Linke eingehen. Danach soll jegliche Kooperation zwischen Schulen und Bundeswehr untersagt werden. Im Hinblick darauf, dass die Bundeswehr eine in unserer Verfassung verankerte demokratisch kontrollierte Parlamentsarmee ist, wäre das völlig inakzeptabel, und zwar ganz abgesehen davon, dass die Diktion des Antrags die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Begriff Militarismus bringt. Der Begriff des Militarismus hebt auf einen vom Militär beherrschten Staat und auf eine vom Militär dominierte Gesellschaft ab. Es ist geradezu beleidigend, diesen Begriff in Bezug auf die Bundeswehr und das demokratische Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen.
Im Übrigen geht der Antrag der LINKEN im Landtag, dieser „Kontaktsperre-Antrag“, noch weit über einen Entschließungsantrag hinaus, den die Fraktion die LINKE vor fast genau einem Jahr im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Ich empfehle Ihnen einen Blick in die Bundestagsdrucksache 16/
13060. Dort wird unter Nummer eins gefordert, Jugendoffiziere dürften nur dann in Schulen auftreten, wenn auch Vertreter anderer Verbände und Initiativen mit eingeladen werden. Insoweit entspricht das, was die Abgeordneten Gysi und Lafontaine im Bundestag beantragt haben, inhaltlich eher dem, was der letzte Absatz des Antrags der hiesigen SPD-Landtagsfraktion fordert. Im Bundestag ist die Initiative der Linken allerdings von allen anderen Fraktionen - CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - abgelehnt worden.