Protokoll der Sitzung vom 18.11.2009

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis heute ist dieser Zweifel für mich nicht ausgeräumt: Für mich als Jurist erschließt sich beispielsweise nicht, wieso Herr Nonnenmacher einwandfrei gehandelt haben soll, obwohl er doch einen der Omega-Deals selbst gegengezeichnet hat. Beim Omega-55-Geschäft handelte es sich um ein sogenanntes Competence-One-Geschäft, das heißt um ein Geschäft, das wegen seiner Bedeutung und Tragweite für die Bank vom gesamten Vorstand gegenzuzeichnen war. Wenn Herr Nonnenmacher eines dieser fatalen Millionengeschäfte gegengezeichnet hat, dann kann er sich jetzt nicht allen Ernstes darauf berufen, er habe nicht gewusst, was er da unterschreibt. Jedem Rentner, der bei seiner Versicherung einen Vertrag unterschreibt, wird es doch um die Ohren gehauen, wenn er sich anschließend auf fehlende Sachkenntnis beruft. Mit seiner Unterschrift dokumentiert ein Mensch, dass er für etwas einstehen will. Wer den Vertragsvorgang nicht überblickt, der muss seine Unterschrift verweigern.

(Minister Jost de Jager)

Das ist die Kehrseite der Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dass ausgerechnet für Bankvorstände bei der Gegenzeichnung hochriskanter Geschäfte ein Maßstab der Milde, der Nachsicht und der Barmherzigkeit angelegt werden soll, überzeugt mich nicht, auch nicht kurz vor Weihnachten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Um den Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens gar nicht erst aufkommen zu lassen, haben wir Grüne in diesem Haus schon mehrfach dafür geworben, dass bei der HSH endlich eine Sonderprüfung nach Aktienrecht durchgeführt wird. Um den Verdacht zu entkräften, dass die beiden entlassenen Vorstände nur als Bauernopfer dienen, damit Herr Nonnenmacher aus der Schusslinie kommt, brauchen wir eine unabhängige Sonderprüfung. Die Sonderprüfung würde zudem auch die Arbeit des Risikoausschusses beleuchten und deshalb einen weiteren Erkenntnisgewinn bringen. Herr Kubicki, warten Sie nicht auf die Hamburger GAL, bis sie die Sonderprüfung im Hamburger Senat durchsetzt. Bleiben Sie Ihrer öffentlichen Wahrnehmung als Chefaufklärer treu, und tragen Sie die Landesregierung zum Jagen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Meine Damen und Herren, es ist traurig, aber wahr: Nach nunmehr schon monatelanger Diskussion muss sich der Landtag immer noch mit der Frage befassen, welche Boni, Sonderzuwendungen, Extraleistungen und Zusatzvergütungen sich die Vorstände der HSH genehmigen dürfen. Dabei ist die Beschlusslage ganz eindeutig: Mehrfach schon zuletzt am 10. September - hat der Landtag beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstände einschließlich aller Boni und Zusatzleistungen den Gesamtbetrag von 500.000 € nicht übersteigen darf, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank nicht gegeben ist.

Umso unerträglicher empfinde ich die jüngsten Presseberichte. Schon wieder werkelt die Bank offensichtlich an einem neuen, höchst kreativen Vergütungsmodell. Dessen tieferer Sinn scheint mir zu sein, die Beschlüsse dieses Hauses auszuhebeln und den Vorständen ein höheres Gehalt zu sichern. Es kann nicht angehen, dass sich bei der Bank ein ganzer Mitarbeiterstab nicht mit dem operativen Ge

schäft, sondern mit der Ausarbeitung eines komplexen Vergütungsmodells beschäftigt, nur damit die paar Herren im Vorstand mehr als die vom Landtag vorgesehenen 500.000 € verdienen können.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Die HSH Nordbank braucht die Kreativität ihrer Mitarbeiter nicht für den Entwurf neuer Bonusregelungen, sondern vielmehr für die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells. Herr Carstensen, an dieser Stelle ein für allemal, ganz klipp und klar: Sorgen Sie dafür, dass dieser Unsinn aufhört!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Immer wieder wird vorgebracht, für ein ,,jämmerliches“ Jahresgehalt von nur 500.000 € bekomme man keine fähigen Banker. Etwas verklausulierter, aber so ähnlich, klang es bei Ihnen, Herr de Jager, eben auch durch. Wenn damit gemeint ist, dass wir auf so gut bezahlte Vorstände wie die Herren Rieck, Friedrich, Strauß und Dettinger-Klemm in Zukunft verzichten müssen, kann ich nur sagen: Gut so.

Nein, meine Damen und Herren, wenn die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bereit ist, für weniger als 500.000 € Verantwortung für das Land zu tragen, muss es auch Herrn Kopper möglich sein, für das Gehalt fähige Banker auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Allerdings, wenn höhere Gehälter Führungskräfte motivieren, mehr Verantwortung zu übernehmen, frage ich mich natürlich schon - eher im Scherz -: Sollen wir auf dem nächsten Parteitag der Grünen ein wenig sammeln für die Mitglieder der Landesregierung, damit sie endlich erkennbar Verantwortung bei der HSH Nordbank übernimmt?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn etwas dabei herauskommt!)

Die zukünftige finanzielle Gestaltungsfähigkeit des Landes hängt wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg der HSH Nordbank ab. Herr de Jager, nachdem Finanzminister Wiegard die HSH-Zuständigkeit wegen erwiesener Inkompetenz entzogen wurde, liegt hier noch immer einiges im Argen. So leid es mir tut, aber bei der HSH können Sie keine hunderttägige Schonfrist in Anspruch nehmen.

(Thorsten Fürter)

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch im April lobte der Vorsitzende des SoFFin, Herr Rehm, hier im Landtag das neue Geschäftsmodell. Derselbe Herr hat laut Presseberichten nunmehr Bedenken, ob das Geschäftsmodell noch zukunftsfähig ist. Entweder Herr Rehm lügt - warum drängt die Landesregierung dann nicht auf ein klares Dementi von Herrn Rehm? -, oder Herr Rehm was ich befürchte - hat recht. Dann muss die Landesregierung einen Plan, eine Zeitschiene entwickeln, mit welchem Geschäftsmodell die Bank wirklich aus der Krise kommen soll.

Dafür ist der Lenkungsausschuss, den Sie hier angesprochen haben, doch genau das richtige Gremium. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie sich an dieser Stelle zurücklehnen. Dieser Lenkungsausschuss muss dann lenken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Den geschäftlichen Erfolg der Bank, die Einhaltung der Landtagsbeschlüsse zur Vorstandsvergütung und die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstände werden wir sehr genau verfolgen. Im Interesse des Landes wünsche ich Ihnen und der Bank viel Erfolg und gutes Gelingen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat nun der Herr Abgeordnete Lars Harms von der Fraktion des SSW.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf das einzugehen, was Herr Minister de Jager gesagt hat, nämlich Frau Spoorendonk habe einen Beschluss mitgetragen. Das ist richtig. Da geht es auch um die monetäre Gesamtvergütung. Allerdings, wer sich die Diskussion im Ausschuss anschaut, konnte sehen, was eigentlich gemeint war. Monetär bedeutet zum Beispiel auch Rentenzahlungen. Das ist auch Geld, auch wenn es erst später fließt.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Tobias Koch [CDU]: Mitnich- ten!)

Gerade weil es darum ging, die 2,9 Millionen € „Rente“ für Herrn Nonnenmacher zu diskutieren, hat man gesagt: Darüber diskutieren wir noch ein

mal, und wollen etwas einziehen. Es wurde dann gesagt: Die monetäre Gesamtvergütung soll nicht 500.000 € übersteigen. Das hat meine Kollegin wie alle anderen auch mitgetragen. Genauso war es von allen anderen auch gemeint.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Daran halten wir uns heute noch. Wir haben die Befürchtung, dass dies nicht passiert. Deswegen haben wir heute einen Antrag eingebracht.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach den großartigen Ankündigungen der FDP im Wahlkampf, dass die HSH Nordbank schnellstens verkauft werde und Herr Nonnenmacher nicht länger tragbar sei, ist es knapp zwei Monate nach der Landtagswahl still um dieses Thema geworden. Im Koalitionsvertrag gibt es zur HSH Nordbank nur eine klare Aussage: Das Land wird keine weiteren Haftungsrisiken übernehmen. Der SSW begrüßt dies. Uns ist schon lange klar, dass Schleswig-Holstein keine weiteren finanziellen Belastungen durch die HSH Nordbank tragen kann und - das füge ich hinzu - in der Vergangenheit eigentlich auch gar nicht tragen konnte.

Darüber hinaus sind die Angaben im Koalitionsvertrag eher vage gehalten. So wäre es schön, wenn man die HSH Nordbank in absehbarer Zeit loswerden könnte und wenn wir die geliehenen Milliarden bei Gelegenheit auch zurückbekämen. Nur leider ist die Welt kein Wunschkonzert, auch ein Koalitionsvertrag nicht, sodass es an der Zeit ist, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen.

Weder der Verkauf der HSH Nordbank an einen Investor noch ein Börsengang sind in der momentanen Lage der Bank realistisch

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Und nun?)

auch dann nicht, wenn die EU das möglicherweise in Kürze von uns fordert.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Und nun?)

Wir alle wissen, wohin der letzte geplante Börsengang der Bank geführt hat: zu Geldgier, hochriskanten Geschäften und zu der heutigen katastrophalen Lage der Bank. Laut der Ratingagentur Fitch hat außerdem derzeit keine einzige der Landesbanken ein funktionierendes Geschäftsmodell, auch unsere eigene nicht. Nach wie vor müssen die Banken stark umgebaut werden, sodass private Investoren sagen wir mal - nicht gerade scharf darauf sind, die HSH Nordbank zu besitzen. Von der Landesregie

(Thorsten Fürter)

rung hört man dazu viele Sätze, die mit ,,wenn“ beginnen und die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass alles wieder gut wird.

Darüber hinaus vollzieht die Landesregierung Tippelschrittchen in Sachen HSH Nordbank. Die ministerielle Zuständigkeit für die Bank wurde ins Wirtschaftsministerium verlagert. Ganz still und leise und doch sehr deutlich wird so zum Ausdruck gebracht, dass Herr Wiegard als Finanzminister in Zukunft lieber die Finger von diesem Thema lassen sollte. Nicht nur, dass Herr Wiegard schon den Aufsichtsrat der Bank verlassen hat, nun muss er die gesamte Zuständigkeit abgeben. Für den SSW ist aber klar, dass Herr Wiegard mitverantwortlich für die Fehlentwicklungen bei der HSH in der Vergangenheit ist, da er die politische Verantwortung für diesen Bereich getragen hat.

Dass die Bank - trotz eines Milliardenverlustes von 2,8 Milliarden € - 200 Millionen € Dividende auszahlen wollte und erst von der Europäischen Kommission gestoppt werden konnte; dass Herrn Nonnenmacher eine Bleibeprämie von 2,9 Millionen € ausgezahlt wurde; dass die HSH hochriskante Geschäfte tätigte, die zur katastrophalen Lage der Bank führten, in all diese Geschehnisse hat Herr Wiegard Einblick gehabt und die Entscheidungen für die gesamte Landesregierung mitgetragen. Welche Erkenntnisse der Finanzminister zum Beispiel bei den Omega-Geschäften hatte, ist heute noch zu klären. Aus Sicht des SSW steht aber jetzt schon fest, dass wir Herrn Wiegard nicht aus der Verantwortung lassen können, auch wenn er formell in Zukunft nicht mehr für die HSH zuständig ist.

Formell ist auch das Land Schleswig-Holstein nicht mehr im Aufsichtsrat der Bank vertreten. Trotzdem tragen wir noch eine moralische und eine politische Verantwortung für die Geschäftspolitik dieser Bank, die uns zusammen mit Hamburg immerhin zu 85 % gehört.

Aus diesem Grund hat der SSW heute einen Antrag zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank eingebracht. Wir fordern den Landtag dazu auf, an der Begrenzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder auf 500.000 € festzuhalten. Dieser Antrag mag überraschen, da der Landtag doch bereits eine Resolution zur Deckelung der Managergehälter beschlossen hat.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Die halten sich ja nicht dran!)

Der SSW hat dieser Resolution damals nicht zugestimmt, da uns die Formulierungen nicht verbindlich und weitgehend genug waren. Die personalpo