Protokoll der Sitzung vom 18.11.2009

Der SSW hat dieser Resolution damals nicht zugestimmt, da uns die Formulierungen nicht verbindlich und weitgehend genug waren. Die personalpo

litischen Entwicklungen der letzten Woche haben gezeigt, dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen. Auch der Finanzausschuss hat seinerzeit kurz danach versucht, noch etwas einzuziehen.

Nicht nur, dass Hilmar Kopper als Aufsichtsratsvorsitzender ein neues Boni-Modell vorschlägt, in dem die neuen Vorstände Sonderzahlungen ansammeln, die dann bei Dividendenfähigkeit der Bank ausgezahlt werden. Aus Sicht des SSW ist erst einmal völlig schleierhaft, wieso Herr Kopper überhaupt ein neues Vergütungsmodell erarbeiten lässt. Die Deckelung der Managergehälter ist beschlossene Sache. Darüber hinaus hat die Bank im Frühjahr bewiesen, dass man eine Dividendenfähigkeit trotz eines Milliardenverlustes auch rein rechnerisch herstellen kann. Soll heißen, es ist nur eine Frage der Ausgestaltung der Bilanzen, ab wann die neuen Vorstände die Boni bekommen. Da ist Trickserei Tür und Tor geöffnet.

(Beifall beim SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das kriegen die schon hin!)

Für den SSW steht aber fest, dass nicht in schlechten Zeiten imaginäre Ansprüche angesammelt werden dürfen, die dann in guten Zeiten ausgezahlt werden können. Für uns gilt: Wenn schlechte Zeiten sind und kein Geld da ist, kann auch kein Geld ins Sparschwein kommen. Punkt. Ende. Aus.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Darüber hinaus scheint unser Ministerpräsident doch gewitzter zu sein, als so mancher meint. In einem Schreiben der Landesregierung an die Fraktionen vom 10. Juli dieses Jahres hat Herr Carstensen nochmals darauf hingewiesen, dass die Begrenzung der monetären Vergütung - die Landesregierung meint etwas anderes damit als der Finanzausschuss - der Vorstandsgehälter gilt, solange die Dividendenfähigkeit der Bank nicht wiederhergestellt wird. Ich muss zugeben, dass wir nach den Erlebnissen mit unserem Ministerpräsidenten in den letzten Monaten an Misstrauen und Skepsis dazugelernt haben, sodass ich mir doch - besonders nach den Sonderzahlungen von 2,9 Millionen € an den unbelehrbaren Herrn Gierhals Nonnenmacher - die Frage stelle, wieso Herr Carstensen die monetäre Vergütung so betont. Er deutet definitiv das, was wir gemeint haben, anders und versucht, das in der Öffentlichkeit so darzustellen, als hätten wir schon immer gesagt, hohe Rentenzahlungen seien okay. Wir haben immer gesagt: Hohe Rentenzahlungen sind nicht okay. 500.000 € und nichts anderes sind die Begrenzung.

(Lars Harms)

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Um sicherzugehen, dass die beschlossene Deckelung der Managergehälter hinter unserem Rücken nicht wieder einkassiert wird, indem den Vorständen womöglich andere geldwerte Vorteile gewährt werden, stellt der SSW heute diesen Antrag. Wir wollen ganz sichergehen, dass die Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder unter Einschluss aller geldwerten Vorteile, Versorgungsleistungen und sonstiger Zahlungen 500.000 € im Jahr nicht überschreitet. 500.000 € sind, wie ich glaube, auch auskömmlich.

Außerdem dürfen aus Sicht des SSW die Vorstände der HSH Nordbank erst dann wieder mehr als 500.000 € verdienen, wenn sie eine gute Arbeit geleistet haben. Diese gute Arbeit bezieht sich nicht auf die mehr oder weniger willkürliche Dividendenfähigkeit der Bank, sondern darauf, dass die Eigenkapitalhilfe Schleswig-Holsteins in Höhe von 1,5 Milliarden € zurückgezahlt und die Garantien in Höhe von 5 Milliarden € nicht angerührt wurden. Erst dann kann die Deckelung der Managergehälter aufgehoben werden.

Herr Rehm, der Chef des SoFFin, wurde am 3. November in der „Welt“ mit dem Satz zitiert: Wir müssen den Zustand überwinden, in dem Gewinne privatisiert werden und Verluste sozialisiert. - Genau aus diesem Grund ist es an der Zeit, das vorgeschlagene Vergütungsmodell von Herrn Kopper eben nicht nur wegen rechtlicher Bedenken zu stoppen, sondern vor allem wegen moralischer und politischer Bedenken. Stimmen Sie deshalb für unseren Antrag! Da schon in Kürze ein neues Vergütungsmodell beschlossen werden soll - wir werden uns ja schon morgen in den Ausschüssen darüber unterhalten -, ist es für uns ganz wichtig, dass wir heute in der Sache abstimmen. Wir möchten keine Überweisung an die Ausschüsse, sondern heute ein deutliches Signal an die Bank senden. Deshalb bitte ich um Abstimmung in der Sache.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Tobias Koch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema HSH Nordbank hat uns in die

sem Jahr bislang in jeder Plenartagung beschäftigt. Viele Fragen waren dabei offen und sind es zum Teil auch heute noch. Neue Fragen kommen hinzu. Das ist aber auch ganz selbstverständlich, weil wir uns hier in einem Bereich bewegen, der von Unsicherheit und ständiger Veränderung geprägt ist. Gleichzeitig gilt es an dieser Stelle aber auch zu würdigen, welche Fortschritte bislang erreicht wurden. Nur wenige Wochen nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers hat der Aufsichtsrat Ende 2008 die KPMG als bestellten Abschlussprüfer mit besonderen Prüfungsschwerpunkten beauftragt, unter anderem im Hinblick auf das Credit Investment Portfolio. Der umfassende Prüfbericht wurde im April 2009 fertiggestellt und ist auch dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugänglich gemacht worden.

Unmittelbar anschließend beauftragte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Peiner die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer damit, die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder auf Pflichtverletzungen hin zu überprüfen. Im Juli dieses Jahres wurde ein neuer Aufsichtsrat der HSH Nordbank gewählt. Unter der Leitung von Hilmar Kopper konnte dafür ein anerkanntes Expertengremium gewonnen werden.

Der im August vorgestellte Halbjahresbericht zeigt, dass sich die Bank bei ihrer Restrukturierung im Plan befindet und sogar geringfügig besser abgeschlossen hat als erwartet. Ob das für das ganze Jahr durchgehalten wird, wird sich noch zeigen müssen. Mit Spannung sehen wir deshalb den Zahlen für das dritte und vierte Quartal entgegen. Im Oktober gelang es dem Aufsichtsrat, zwei bis dahin vakante Vorstandsposten neu zu besetzten. Dieser Neubesetzung kommt im Hinblick auf die entsprechenden Forderungen der Bankenaufsicht besondere Bedeutung zu.

Im November wurde schließlich das Rechtsgutachten zur Frage möglicher Pflichtverletzungen fertiggestellt. Auch dieses liegt dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mittlerweile vor. Aufgrund der darin enthaltenen Aussagen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. November die Bestellung von zwei Vorständen widerrufen. Bei diesen und zwei ehemaligen Vorständen wird geprüft, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Die dargestellten Vorgänge umfassen gerade einmal einen Zeitraum von zwölf Monaten, also einem Jahr. Unter Berücksichtigung der Komplexität und der gebotenen Sorgfalt wird insofern deutlich, dass von der Bank, vom Aufsichtsrat und von der Lan

(Lars Harms)

desregierung als Gesellschafter zielstrebig und konsequent eine Aufarbeitung der Vorkommnisse betrieben wird und die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Allen, die an der Bewältigung dieser wahrlich nicht leichten Aufgabe mitwirken, gilt deshalb an dieser Stelle mein besonderer Dank.

Ohne das vom Aufsichtsratvorsitzenden entwickelte Vergütungsmodell wäre es vermutlich nicht gelungen, für einen der beiden neu besetzten Vorstandspositionen einen externen Fachmann zu gewinnen. Ohne Klarheit über das Vergütungsmodell dürfte auch die Wiederbesetzung der durch die Abberufung frei gewordenen Vorstandsposition kaum gelingen. In diesem Fall würde die HSH Nordbank in der Tat einer höchst ungewissen Zukunft entgegengehen.

Der Landtag hatte in seiner Resolution im Februar beschlossen, dass für die Vorstandsgehälter die restriktiven Regelungen des SoFFin Anwendung finden müssten. Demnach darf keine unangemessene Gesamtvergütung gewährt werden. Dabei umfasst die Gesamtvergütung drei Bestandteile: die monetäre Vergütung, Versorgungszusagen und sonstige Leistungen. Versorgungszusagen sind eben keine monetären Vergütungen, Herr Kollege Harms. Der Bestandteil der monetären Vergütung darf nach den Regelungen des SoFFin 500.000 € pro Jahr nicht übersteigen. Das ist in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes nachzulesen. In Umsetzung des Landtagsbeschlusses hat die Landesregierung im Rahmen des ausgehandelten Garantievertrages die monetäre Vergütung deshalb auf ein Festgehalt von 500.000 € pro Jahr begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig ist.

Die Einbeziehung von geldwerten Vorteilen, Versorgungsleistungen und sonstigen Zahlungen in den Betrag von 500.000 € ist nicht Gegenstand der SoFFin-Regelung und war damit zu keinem Zeitpunkt politische oder rechtliche Vorgabe.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Kollegin Heinold, zu Ihrem Antrag komme ich jetzt. Auch der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September auf Ihren Antrag, Frau Kollegin Heinold, lediglich beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung den Betrag von 500.000 € nicht übersteigen darf.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ich habe Ihnen die Rechtslage vorgetragen. Die monetäre Vergütung ist auf 500.000 € begrenzt. Deshalb wäre eine Beschlussfassung, wie jetzt vom SSW beantragt, eine nachträgliche Veränderung der Spielregeln.

Herr Abgeordneter Koch, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Harms? - Bitte.

Herr Kollege Koch, teilen Sie meine Auffassung, dass, wenn man Geld für die Altersversorgung zurücklegt, dies durchaus auch als monetär angesehen werden kann, und dass man nicht davon ausgehen kann, dass Banker vom 65. Lebensjahr an vom Land möglicherweise nur noch Fresspakete zur Verfügung gestellt bekommen?

(Heiterkeit und Beifall bei SSW, SPD und der LINKEN)

Herr Kollege Harms, diese Auffassung teile ich nicht. Ich habe auf die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen, wo explizit zwischen monetärer Vergütung und Versorgungszusagen entschieden wird. Eine Versorgungszusage ist keine monetäre Vergütung. Es kommt zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Auszahlung. Bei dem, was jetzt gewährt wird, handelt es sich um eine Vorsorge für das Alter und nicht um eine monetäre Vergütung.

Da wir gerade bei diesem Punkt sind, möchte ich mich hier auch noch an die Adresse des Kollegen Fürter wenden. Auch die Bonuszahlungen waren nicht Bestandteil des Beschlusses des Finanzausschusses. Auch die Bonuszahlungen sind in den 500.000 € nicht enthalten.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Der kriegt den Hals nicht voll! Das ist das Problem!)

Der Passus aus dem Antrag der Grünen lautete: einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank. Damit sollte - so die Kollegin Heinold damals - sichergestellt werden, dass die Grenze von 500.000 € nicht dadurch umgangen wird, dass von verschiedenen Tochtergesellschaften etwas gezahlt wird. Damit waren nicht die Bonuszahlungen gemeint, Herr Kollege Fürter.

(Tobias Koch)

Gerade in diesen turbulenten Zeiten - wir merken das auch jetzt wieder - muss die Politik für Klarheit und Verlässlichkeit sorgen.

(Beifall bei SSW und der LINKEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Genau das. Herr Kollege Stegner, es mag ja sein, dass Sie das alles selber für sich hineininterpretiert haben. Fakt ist: Es ist nicht Beschlusslage. Es war so nicht gemeint. Sie können sich hier auf keine Quelle berufen, um Ihre Position, die Sie jetzt gerade vertreten, zu rechtfertigen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Aber Sie!)

Ich habe Ihnen das genau vorgetragen. Ich stelle auch gern jederzeit alle Unterlagen zur Verfügung, alle Rechtsverordnungen, alle Beschlüsse inklusive der Resolutionen, die wir damals gemeinsam getroffen haben.

Kommen wir zu den Bonifikationen. Ich gehe darauf etwas näher ein. Im Garantievertrag wurden die Bonifikationen an die Bedingung geknüpft, dass sie an den langfristigen Erfolg der Bank gekoppelt sind. An den langfristigen Erfolg der Bank! Der Finanzausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 29. Mai einstimmig festgestellt, dass dieser Garantievertrag mit den darin enthaltenen Vorgaben die Resolution des Landtags erfüllt.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Warum ent- schuldigen Sie das jetzt alles?)

- Frau Kollegin Spoorendonk, ich trage hier vor, was wir alle gemeinsam beschlossen haben.

(Zurufe von der SPD)

Auch bei der HSH Nordbank geht es um nichts anderes, als die richtigen Anreize für ein nachhaltiges oder am langfristigen Erfolg orientiertes Handeln zu setzen. Mit der dafür vorgesehenen Kopplung der variablen Vergütung an die Dividendefähigkeit, der gestaffelten Auszahlung über mehrere Jahre und dem Vorbehalt von Rückgriffsmöglichkeit stellt sich dieser Vergütungsplan genauso restriktiv dar, wie der SoFFin das vorsieht und wie das Beispiel Commerzbank zeigt.

Hinzu kommt, meine Damen und Herren, wenn Ihre Prophezeiungen, die Prophezeiungen der Opposition, zuträfen, dass die HSH Nordbank bereits in diesem Jahr auf weiteres Kapital angewiesen ist

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann gibt es kei- ne Bonifikationen!)

- genau -, dann stünde jede variable Vergütung nur auf dem Papier. Sie würde angesichts derartig

schlechter Zahlen überhaupt nicht zum Tragen kommen. Wenn es aber den neu berufenen Vorständen gelingt, dafür zu sorgen, dass die Planzahlen eingehalten werden, die Garantie des Landes nicht in Anspruch genommen wird und die Bank 2012 wieder dividendenfähig ist, dann, muss ich sagen, bin ich gern bereit, für diese Leistung auch einen Bonus zu zahlen.