Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Die Landtagsfraktion der FDP unterstützt auch weitgehend die Abschaffung der Ausnahmetatbestände bei der Umsatzsteuer. Das ist ebenso ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie.

Was allerdings Steuersenkungswünsche, Erhöhungswünsche und Strukturänderungswünsche angeht, sind wir in dieser Republik nicht allein, auch wenn andere glauben, damit ihr Ausgabenproblem lösen zu können.

Wir sind mit vielen Erklärungen des Ministerpräsidenten einverstanden. Auch wir unterstützen grundsätzlich einen Altschuldenfonds für Bund und Länder, auch wir würden uns freuen, wenn es gelänge, dass das Land und die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Als FDP haben wir diese Forderung für die Kommunen schon sehr lange erhoben.

Es gäbe auch weitere Ideen. So habe ich meine Partei aufgefordert, sich endlich des liberalen Vorbilds des Wettbewerbs im Kartellrecht zu erinnern und eine Regulierung der Finanzmärkte voranzutreiben.

Nur, wir können uns bei der Konsolidierung des Landeshaushalts nicht darauf verlassen, dass diese Vorschläge auch umgesetzt werden. Sie wären ein begrüßenswertes Plus, von dem wir uns aber bei unseren Entscheidungen nicht abhängig machen dürfen. Daher gilt: Wir müssen zunächst sehen, wie wir unseren Haushalt ohne weitere virtuelle Hilfe des Bundes oder Europas in den Griff bekommen, selbst die 80 Millionen €, die uns durch die Schuldenbremse im Grundgesetz in Aussicht gestellt worden sind, müssen wir uns ja verdienen. Wir müssen den Stabilitätsrat davon überzeugen, dass Schleswig-Holstein es mit der Konsolidierung seines Haushaltes ernst meint.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Damit kommen wir zu einem wichtigen Punkt. CDU und FDP haben beim Konsolidierungspaket

(Wolfgang Kubicki)

die Leistungen kürzen müssen, die auch in den Ländern nicht finanziert werden, die uns bei der Haushaltskonsolidierung künftig helfen sollen. Niemand in den anderen Bundesländern wäre davon zu überzeugen, uns zu unterstützen, wenn wir diese Ausgaben länger tätigen würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits heute hat der Landtag schon Historisches geleistet. Wir haben als erster Landtag ein Verschuldungsverbot in die Verfassung aufgenommen. Das ist ein wichtiger Schritt und ein deutliches Zeichen dafür, dass wir es mit der Haushaltskonsolidierung ernst meinen, wenn denn weitere Schritte folgen. Vorschläge hierzu haben CDU und FDP erarbeitet. Beide Fraktionen und die Landesregierung haben einstimmig ohne Enthaltung und bei Anwesenheit aller Abgeordneten beider Fraktionen - in einer gemeinsamen Sitzung am 25. Mai dieses Jahres den Vorschlägen der Haushaltsstrukturkommission als Grundlage für das weitere Verfahren zugestimmt.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ohne Enthaltung? - Dr. Robert Ha- beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz sicher?)

- Wir waren alle anwesend. Es waren 50 Personen im Raum, und es haben alle zugestimmt, Herr Habeck, auch wenn Sie das nicht glauben wollen. Wir müssen Sie da leider enttäuschen. Das war die Zustimmung als Grundlage für das weitere Verfahren.

Lassen Sie mich hierzu drei Worte zum Verfahren der Haushaltsstrukturkommission sagen: CDU und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es eine Haushaltsstrukturkommission geben soll, die entsprechende Vorschläge erarbeitet. Ich kann zwar verstehen, dass die Opposition verärgert ist, mit den Ergebnissen dieser Kommission erst jetzt konfrontiert zu werden, nachdem wir wochenlang, monatelang, aufgefordert worden sind, endlich etwas auf den Tisch zu legen und Sie nicht damit gerechnet haben, dass tatsächlich etwas kommt. Es gab aber zu diesem Verfahren aus unserer Sicht keine Alternative, wenn wirklich richtungweisende Entscheidungen auf den Weg gebracht werden sollten.

Wir wollten, dass konzentriert ein Gerüst für die Haushaltskonsolidierung erarbeitet wird, ohne dass jede Idee von vornherein zerredet wird. Die Erfahrung zeigt, dass genau das geschehen wäre, wenn wir anders gehandelt hätten.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Habeck, ich kann Ihnen auch sagen, dass mittlerweile andere Länder, die vor den gleichen Problemen wie Schleswig-Holstein stehen, den Finanzminister dieses Landes fragen, wie wir es denn gemacht haben, weil sie versuchen wollen, sich im parlamentarischen Verfahren ähnlich zu bewegen wie wir. Ich bin gespannt, was wir heute aus Hamburg hören werden von der Regierung, an der die Grünen beteiligt sind.

Es handelt sich bei dem Beschluss der Fraktionen und der Landesregierung um Vorschläge, die immer noch geändert werden können. Wer aber eine einzelne vorgeschlagene Sparmaßnahme nicht umsetzen möchte, der muss einen Vorschlag unterbreiten, wie die kalkulierten Beträge an anderer Stelle erbracht werden können, denn sonst wird er scheitern.

Beim Sparkurs verlangen wir nicht nur, dass andere den Gürtel enger schnallen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Koalitionsfraktionen bereits in dieser Tagung einen Gesetzentwurf zum Abgeordnetengesetz eingebracht haben, der eine Kürzung der Zulagen für besondere Funktionsträger zum Inhalt hat. So sollen künftig 10 % der Zulagen für den Landtagspräsidenten, die Vizepräsidentinnen und -präsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer entfallen. Da wir nicht nur für uns selbst reden, sondern für die Öffentlichkeit, will ich sagen, was das konkret heißt. Das bedeutet für mich, für den Kollegen von Boetticher, für den Kollegen Habeck, für die Kollegin Spoorendonk, für den Kollegen Stegner und andere, 600 € pro Monat und pro Person. Das sind 600 € pro Monat und pro Person weniger. Man muss das deshalb sagen, damit sich die Politik nicht dem Vorwurf aussetzt, sie würde massive Sparbeiträge bei anderen einfordern, mit uns selbst aber nicht kleinlich umgeht.

Weitere Schritte sind vereinbart, wie beispielsweise eine Kürzung der Fraktionsmittel um 10 %, die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Altersbezügen von Abgeordneten nach altem Recht vom 55. auf das 62. Lebensjahr. Das werden wir in der Juli-Tagung einbringen. Ich habe vernommen, die Regierung will Vergleichbares für die Regierung einbringen. Wir könnten uns als FDP-Fraktion sogar eine Streichung der Mittel für die Wahlkreismitarbeiter vorstellen.

(Beifall bei der FDP)

CDU und FDP haben vereinbart, den Landtag zu verkleinern, sodass es künftig nicht mehr zu immensen Überhangund Ausgleichsmandaten

(Wolfgang Kubicki)

kommt. Dieses Land kann sich nicht ständig ein Parlament leisten, das 95 Abgeordnete hat und damit 140 % der verfassungsmäßigen Sollstärke.

Auch beim Landtag, dem Landesrechnungshof und bei der Regierung wird gespart. So soll die Besoldung des künftigen Landtagsdirektors von B 9 auf B 8 abgesenkt werden, der künftige Präsident des Landesrechnungshofs soll in der Besoldung von B 10 auf B 9 herabgestuft werden. Künftig werden die Landesminister erst mit 62 Jahren Anspruch auf Ministerversorgung haben, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden künftig mit B 9 statt mit B 10 besoldet. Ihre Stellvertreter werden künftig in B 5 statt in B 7 eingestuft. Die Maßnahmen haben eine wichtige Signalwirkung an alle Vereine, Verbände und Institutionen, die mit hohem ehrenamtlichem Engagement ihre Arbeit verrichten. Ich schließe mich dabei den Bewertungen des Ministerpräsidenten ausdrücklich an. Für viele Verbände der freien Wohlfahrt, der Kultur und auch des Sport ist ohne ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine soziale oder kulturelle Arbeit kaum denkbar. Wenn es nicht mehr genügend Engagierte gibt, die sich verbindlich und langfristig auf diese Form von Mitarbeit einlassen, dann können viele Verbände und Vereine nicht überleben.

Ich füge hinzu, dass keine Sparmaßnahme, die wir vorschlagen, eine Bewertung der Qualität der Arbeit bedeutet. Gleiches gilt im Übrigen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die durch die Sparmaßnahmen betroffen sind. Auch die Qualität ihrer Arbeit ist unbestritten.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Gleichwohl wird es auch hier zu deutlichen Einsparungen kommen müssen. Die Personal- und Personalfolgekosten drohen sonst die künftigen Handlungsspielräume zu ersticken. Insgesamt soll der Personalkörper nach dem Beschluss der Regierungsfraktionen beim Land um 10 %, also um 5.300 Stellen, abgebaut werden. Der Abbau erfolgt durch natürliche Fluktuation in den Ressorts, und wir können das in jedem einzelnen Fall bis zum Jahre 2020 belegen.

Wir werden weiter die Erfüllung der wichtigsten Aufgaben des Landes sichern. Innere Sicherheit, die Gefahrenabwehr, die Landespolizei, sind Kernbereiche. Gerade die Polizei hat durch vielfältige Strukturreformen und Einsparmaßnahmen in der Vergangenheit mittlerweile eine anerkannte strategische Lücke beim Personal im operativen Bereich von mindestens 160 Stellen. Wir werden diese

Lücke auffüllen und mehr Polizeibeamte auf die Straße schicken, aber auch die Polizei leistet Beiträge zur Haushaltskonsolidierung. Neben den für Beamte allgemeingültigen Sparbeiträgen wird die besondere Ruhestandsaltersgrenze von 60 schrittweise auf nunmehr 62 Jahre angehoben.

Ich weiß, dass wir damit eine Zusage aus dem Wahlprogramm und eine persönliche Zusage von mir nicht einhalten, aber dies ist eine Maßnahme, die von den anderen Bundesländern, die im Wege der „80-Millionen-€-Beihilfe“ einfach verlangt wird, weil dort diese Altersgrenze bereits besteht.

Im Bereich der Justiz werden kleinere Vollzugsanstalten in Flensburg mit 69 Haftplätzen und 42 Bediensteten oder in Itzehoe mit 39 Haftplätzen und 26 Bediensteten geschlossen werden müssen. Die Behauptung, das würde zu einer verstärkten Fahrt der Betroffenen zwischen woher auch immer und Flensburg kommen, scheitert bereits an der grundlegenden Festlegung der alten Regierungen vor uns, dass alle U-Häftlinge zentriert in Neumünster untergebracht werden müssen. Auch heute muss für Gerichtsverfahren aus Neumünster der Transport bereits erfolgen.

Bildung ist ein Kernbereich der Landes- und Kommunalpolitik. Bildung beginnt bereits im Vorschulalter. Die Regierungsfraktionen haben auch hier in ihrem Beschluss vom 25. Mai 2010 Schwerpunkte setzen müssen. Wir werden uns so auf absehbare Zeit keine beitragsfreien Kindertagesstättenjahre mehr leisten können, gleichwohl investieren wir an anderer Stelle. Wir stocken den Landeszuschuss für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten von 60 auf 70 Millionen € auf. Der Ausbau und der Betrieb von Krippenplätzen wird bis 2013 mit 220 Millionen € unterstützt. Einen Abbau bei den Standards wird es nicht geben.

(Beifall bei der FDP)

Die Förderung der vorschulischen Sprachförderung bleibt mit 6 Millionen € pro Jahr stabil. Im Bereich der Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien künftig mehr Stunden geben müssen. Hier weise ich auch darauf hin, dass wir das Niveau lediglich auf den Bundesdurchschnitt anheben. Die Kosten der Schülerbeförderung werden wir durch das Land nicht mehr bezuschussen können. Wir werden aber auch investieren. Die Gymnasien bekommen so angesichts der steigenden Schülerzahlen 180 Stellen mehr, womit die Benachteiligung dieser Schulform durch Vorgängerregierungen aufgehoben wird.

(Beifall bei der FDP)

(Wolfgang Kubicki)

Für den Aufbau und Ausbau von Ganztagsschulen werden wir jährlich 8,8 Millionen € zur Verfügung stellen und halten den Vertretungsfonds mit 12 Millionen € stabil.

Bei den Universitäten sind CDU und FDP den Vorschlägen der Haushaltsstrukturkommission dahingehend gefolgt, dass es keine Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip geben wird, um die Einsparvorgabe von zunächst 24 Millionen € pro Jahr zu erfüllen.

Die Regierungsfraktionen haben sich für gezielte Maßnahmen in der Hochschullandschaft entschieden. Derzeit beginnen in Schleswig-Holstein etwa 450 Studienanfängerinnen und -anfänger ein Medizinstudium. Das sind 110 - also fast ein Viertel mehr als im Bundesdurchschnitt bei circa 50.000 € Kosten pro Studienplatz und Jahr. Ich nehme die Begeisterung für Demonstrationen für den Erhalt der Uni Lübeck im Bereich der Medizinstudiengänge zur Kenntnis, die von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgesprochen wird: Es stehen bereits Demonstrationen von Schülern bereit, die für die Abschaffung von G8 demonstrieren. Daher will ich den Grünen in Erinnerung rufen, dass sie vielleicht einmal das Plenarprotokoll der Sitzung vom 17. Juli 2008 nachlesen sollten. Dort steht die weitreichende Erklärung der damaligen bildungspolitischen Sprecherin Angelika Birk. Sie hat erklärt, Schleswig-Holstein müsse 25 % der Medizinstudienplätze abbauen, das sei eine Folge der ErichsenKommission. Schleswig-Holstein müsse 25 % der Medizinstudienplätze abbauen, weil man für zehn abgebaute Medizinstudienplätze 100 andere Studienplätze schaffen könnte. Ich empfehle wirklich die Lektüre. Ich bin gern bereit, das überall zu zitieren; auch nachher bei der Demonstration. Dies ist die Haltung der Grünen im Jahr 2008 gewesen. Sie steht der Haltung gegenüber, die sie heute einnehmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund gibt es den Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission, das Medizinstudium am Standort Kiel zu konzentrieren. Damit können circa 150 Millionen € an Landesmitteln bis 2020 eingespart werden.

(Zurufe)

- 2008, 17. Juli 2008. Herr Kollege Habeck, ich habe das hier, ich kann das gleich überreichen. Damit können 150 Millionen € an Landesmitteln bis 2020 eingespart werden. Ziel ist es, die Exzellenzfähigkeit im Land zu erhalten und der Christian-Al

brechts-Universität den Weg zu einer Eliteuniversität zu ermöglichen.

Ich betone gerade vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Diskussion, dass die Koalitionsfraktionen sicher sind, dass durch die Stärkung der medizintechnischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiche und der Ansiedlung des Fraunhofer-Instituts für Marine Biotechnologie die Universität Lübeck auch weiterhin eine wichtige Rolle in Schleswig-Holsteins Hochschullandschaft spielen wird. Dazu will das Land beitragen. Die Ansiedlung des Fraunhofer-Instituts in Lübeck soll mit 6 Millionen € als Anschubfinanzierung und mit 7,5 Millionen € für den Neubau unterstützt und damit sichergestellt werden.

Sie haben vernommen, dass der Ministerpräsident und ich seit geraumer Zeit darum kämpfen, den Bund an der Finanzierung exzellenter Lehre in Schleswig-Holstein zu beteiligen. Herr Kollege Stegner, aber anders als Sie und vielleicht auch anders als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rechnen wir erst dann mit Mitteln, wenn wir sie haben, und nicht, wenn wir auf sie hoffen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird auch künftig eine Universität in Flensburg geben. Es wird keine Zurückstufung zur Pädagogischen Hochschule geben. Das haben CDU und FDP beschlossen. Gleichwohl muss sich auch Flensburg von Liebgewonnenem verabschieden. Die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sollen ab dem Wintersemester 2011/2012 nicht mehr angeboten werden. Das Land kann durch das frei werdende Personal ab 2017 fast 2 Millionen € pro Jahr einsparen.

Auch im sozialen Bereich wird es zu Kürzungen und Umstrukturierungen kommen, die vor dem Hintergrund der Haushaltslage unabdingbar waren. Dennoch ist es nach Auffassung meiner Fraktion gelungen, die Umsetzung bei den Kürzungen maßvoll, sozial, gerecht und zukunftsorientiert zu gestalten.

So wird das Landesblindengeld auf einen monatlichen Satz von einheitlich 200 € festgesetzt. Die Tatsache, dass einkommensschwache Bezieher auch die Möglichkeit haben, Blindenhilfe zu beantragen, führt dazu, dass die Kürzung letztlich eher die finanziell bessergestellten Menschen trifft.

Das besondere Lob meiner Fraktion geht an unseren Sozialminister Heiner Garg für seine Moderation bei der Neugestaltung der