und uns auf diese Kernaussagen einigen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung - nicht nur, um die bisher verursachten Verunsicherungen bei den Bürgern und Bürgerinnen Schleswig-Holsteins zu beseitigen, sondern insbesondere um unsere Umwelt zu retten, durch effizienten Umgang mit Energie Klimaschutzziele und damit eine wahre Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Verbesserungen für unsere Umwelt und Gesellschaft zu erreichen: Weg von der elenden Atomenergie!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Bundestagswahl ist die Diskussion um die Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland neu entbrannt. Losgetreten wurde diese Diskussion von Union und Liberalen, indem sie das Atomausstiegsgesetz und die Laufzeitverlängerung auf die politische Agenda gehoben haben. Derzeit entbrennt der Streit in der Frage, inwieweit der Bundesrat bei einer Laufzeitverlängerung zustimmen muss. Es gibt mittlerweile unterschiedliche juristische Bewertungen der Sachlage mit unterschiedlichen Voten.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich ist, solange eine gesetzliche Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung nicht vorliegt.
denten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegeben hat. Papier kommt zu dem Ergebnis, dass eine Laufzeitverlängerung nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich ist, weil es sich dabei nicht um eine marginale, sondern um eine wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts handele.
Ebenso kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz seinerzeit auch im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen ist. Jedoch hat der Bundesrat seinerzeit mehrheitlich auf ein Einspruchsrecht verzichtet, was somit juristisch als Zustimmung gewertet wurde.
Die Schlussfolgerung ist: Wenn das Ursprungsgesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen ist, dann muss der Bundesrat auch weiterhin zustimmen, gerade bei der Frage der Laufzeitverlängerung.
Juristische Taschenspielertricks vonseiten der Bundesregierung, den Bundesrat außen vor zu lassen, darf es in dieser wichtigen Frage nicht geben. Schwarz-Gelb sollen endlich Farbe bekennen, was sie zu tun gedenken hinsichtlich der Atomkraftwerke. Dort ist die Rede von Laufzeitverlängerungen von 8 Jahren, von 28 Jahren, bis zu 60 Jahren. Derartige Aussagen machen deutlich, dass die Koalition kein Konzept hat, wie sie die Energieversorgung künftig gestalten will - schon gar nicht ohne Atomenergie. Das macht aber deutlich, dass sie sich zum Handlanger der großen Energiekonzerne machen lässt.
Bei einer Laufzeitverlängerung würden dort Gewinne in Milliardenhöhe abgeschöpft werden, ohne dass die Entsorgungsfrage in irgendeiner Form geklärt ist. Und Jahr für Jahr kommen weitere 400 Tonnen des hochradioaktiven Atommülls zum bereits bestehenden Atommüllberg hinzu. Dadurch wird letztendlich nicht nur die Sicherheit der Bundesbürger gefährdet, es verhindert vor allem den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Das Volk, meine Damen und Herren, hat ein Recht zu erfahren, was die Bundesregierung, aber auch die Landesregierung hinsichtlich der Atomkraftwerke zu tun gedenken. Aber genau dort liegt das Problem. Wer sich die große Anti-Atomdemo im April noch einmal vor Augen führt, dem wird klar, dass die Bevölkerung nicht hinter dieser Technologie steht. Bisher hat die Bundesregierung nicht den Mumm gehabt, der Bevölkerung konkret zu sagen, wo die Reise ihrer Auffassung nach hingehen soll.
Eine Erhebung von Emnid hat ergeben, dass 59 % der Befragten eine in Aussicht gestellte Laufzeitverlängerung aller Atomkraftwerke ablehnen. Die Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für eine Fortführung des gesetzlich verankerten Atomausstiegs aus. Dies muss die Koalition berücksichtigen, wenn sie ihr energiepolitisches Gesamtkonzept im Herbst vorlegen will. Sie muss endlich Stellung beziehen, wie sie sich zur Laufzeitverlängerung positioniert und welche alternativen Möglichkeiten durchaus bestehen könnten.
Meine Damen und Herren, eines ist klar: Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat ist ohnehin weg, und ohne die Zustimmung der Länderkammer, die definitiv notwendig ist, wird es keine Verlängerung geben, und das ist gut so, oder um es mit den Worten des Kollegen Habeck zu sagen: „Atomkraft? - Nej, tak!“
Begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Erika von Kalben. - Herzlich willkommen!
Für die Landesregierung hat der Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herr Emil Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken ist seit den Bundestagswahlen des letzten Jahres nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch in den Medien zum Dauerthema geworden, ohne dass es auf Bundesebene bisher zu Sachentscheidungen gekommen ist. Unzweifelhaft kann aber nur der Bundesgesetzgeber eine Laufzeitverlängerung durch eine Änderung des Atomgesetzes herbeiführen. Bislang existiert dazu noch nicht einmal ein Gesetzentwurf.
Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag befasste sich in den Sitzungen im Januar und März 2010 wie wir uns alle erinnern - zum wiederholten Mal in diesem Jahr mit dem Atomthema und der Laufzeitfrage. Ich nehme allerdings den vorliegenden Beschlussantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gern zum Anlass, die Position der schleswig-hol
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat wiederholt erklärt, dass in Deutschland den erneuerbaren Energien die Zukunft gehört. Sie stehen im Zentrum der Energiepolitik des Landes. Ministerpräsident Carstensen hat in seiner Regierungserklärung vom 18. November 2009 für die Landesregierung zugleich aber auch betont, dass wir für eine Übergangszeit weder auf die Nutzung von Kohlekraftwerken noch auf die Nutzung vorhandener Kernkraftwerke verzichten können.
Was die damit verbundene Frage einer Laufzeitverlängerung angeht, unterscheidet sich die Position der schleswig-holsteinischen Landesregierung allerdings von der der regierungsbildenden Parteien auf Bundesebene. Während diese nach wie vor über generelle Laufzeitverlängerungen diskutieren und hier Zahlen zwischen zwei und 28 Jahren im Gespräch sind, will die schleswig-holsteinische Landesregierung keine generellen und pauschalen Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke.
Ich habe wiederholt gesagt: Ältere Kernkraftwerke haben in der Regel geringere Sicherheitsreserven als jüngere Anlagen. In älteren Anlagen ist es in der Vergangenheit häufiger zu meldepflichtigen Ereignissen und zu längeren Betriebsunterbrechungen gekommen als in neueren. Das gilt insbesondere auch und gerade in Schleswig-Holstein, wo das Kernkraftwerk Brokdorf im langjährigen Mittel eine deutlich höhere Verfügbarkeit aufweist als die vom Vattenfallkonzern betriebenen Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel.
Ich sage deshalb noch einmal in aller Deutlichkeit: Generelle, pauschale Verlängerungen für alle Kraftwerke darf es nicht geben. Dem wird eine schleswig-holsteinische Landesregierung in einem Gesetzgebungsverfahren nicht zustimmen.
Ich wiederhole auch, dass der Bundesgesetzgeber im Übrigen gut beraten wäre, wenn er sich bei der Frage der Verlängerung der Laufzeiten einzelner Anlagen auch mit der Frage auseinandersetzen würde, ob nicht einige ältere Anlagen vorzeitig vom Netz genommen werden sollten.
Vor dem Hintergrund dieser Positionierung ist die im Beschlussantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Antrag zu 2. angestrebte jetzige Sachentscheidung zum Stimmverhalten im Bundesrat allerdings verfrüht. Die Landesregierung kann
und wird erst nach Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs entscheiden, ob die damit vom Bundesgesetzgeber angestrebte Änderung in der Sache selbst im Bundesrat mitgetragen werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum zweiten mit dem Beschlussantrag angesprochenen Themenkomplex, nämlich zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken durch den Bundesrat. Bekanntlich - das ist hier heute schon mehrfach vorgetragen worden - existieren dazu mittlerweile mehrere Rechtsgutachten. Eine gemeinsame Expertise zweier Bundesressorts ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer moderaten Laufzeitverlängerung eine zustimmungsfreie Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes - wenn auch mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken - vertretbar sein könnte. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Chefs der Staatskanzleien der fünf betroffenen Standortländer soll in den nächsten Wochen klären, wie eine solche moderate Verlängerung aussehen könnte.
Eine von der Energiewirtschaft in Auftrag gegebene Expertise gelangt sogar zu dem Ergebnis der Zustimmungsfreiheit und beruft sich insbesondere darauf, dass die sogenannte Atomausstiegsnovelle aus dem Jahr 2002 ja auch ohne Zustimmung des Bundesrats verabschiedet worden sei. Es ist hier nicht der Ort für eine vertiefende juristische Diskussion, Folgendes liegt aber auf der Hand: 2002 ging es um eine Entlastung der Länder von Verwaltungsaufgaben, jetzt steht gerade das Gegenteil in Rede - der klassische Fall einer Zustimmungspflichtigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch nicht vertiefend auf die zahlreichen weiteren Rechtsgutachten namhafter Rechtsexperten eingehen, die im Gegensatz dazu mit überaus gewichtigen Gründen von einer Zustimmungspflichtigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken ausgehen.
Die Landesregierung hat Ihnen gerade in der Antwort vom 29. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthiessen dazu mitgeteilt, dass auch sie nach derzeitiger Bewertung zu einer Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrats tendiert. Allerdings besteht nach Ansicht der Landesregierung gegenwärtig keine Veranlassung, die mit dem Beschlussantrag geforderte Feststellung abschließend bereits jetzt und heute vorzunehmen. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf abwarten und
auf der Basis der darin berücksichtigten energiepolitischen Vorstellungen zu einer abschließenden Sachentscheidung kommen.
Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich Herr Abgordneter Detlef Matthiessen gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier nicht einen Sofortausstieg, sondern die Beibehaltung eines Gesetzes zur geordneten Beendigung des Atomprogramms in Deutschland. Das bedeutet für Schleswig-Holstein noch erhebliche Laufzeiten unserer Atomkraftwerke, was aus mancher Sicht bedauerlich sein mag, was aber das Ergebnis eines langen und intensiven gesellschaftlichen Kampfes um die Atomenergie darstellt und seinen Niederschlag in dem sogenannten Konsens - unterschrieben von der Bundesregierung und den Konzernen - findet.
Meine Damen und Herren, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil von der FDP vorgetragen wurde, dass wir den Koalitionsvertrag kennen würden. Im Koalitionsvertrag ist ja geregelt, dass man nichts zu regeln habe, weil es keine Kompetenz des Landes Schleswig-Holstein im Atomgesetznovellierungsverfahren gebe. Dies ist zunehmend in Zweifel geraten. Das heißt, es gibt sie doch. Immerhin fühlte sich das zuständige Bundesministerium, das BMU, bemüßigt, keinen geringeren als den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit einem Rechtsgutachten zu beauftragen. Auch unsere Landesregierung tat ein Gleiches und hat den hier im Lande sehr bekannten Verwaltungsrechtler Professor Ewer gebeten, mit gleichem Ergebnis.
Der Minister hat in seinem Beitrag extra noch einmal darauf hingewiesen, dass anderslautende Expertisen feststellen, dass eine verfassungsrechtliche Gefährdung gesehen wird. Der verfassungsmäßig saubere Weg ist die Zustimmungspflicht im Bundesrat.
Meine Damen und Herren, warum heute schon Fakten schaffen, war eine Frage, Herr Kumbartzky, die ich gern beantworten will. Warum gibt denn die Bundesregierung, warum gibt denn die Landesregierung heute solche Rechtsgutachten in Auftrag?
Warum braucht sie heute solche Unterstützung in ihrer Argumentation? Was wir beantragen, ist nichts anderes, als dass wir uns als Landtag die Meinung der von den Regierungen eingeholten Rechtsgutachten zu eigen machen.
Wir ersetzen kein Verfassungsgericht, falls es einmal dahin gehen sollte, Herr Magnussen. Wo ist denn die Klage, dass wir das zu ersetzen hätten? Wir machen uns nur eine Auffassung zu eigen, und das steht der Politik sehr gut an.
Meine Damen und Herren, zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion: Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss. Wenn Abstimmung in der Sache beantragt wird, dann bitten wir um getrennte Abstimmung über die Sätze 1 und 2 unseres Antrags.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch eine Bemerkung zur Brennelementesteuer. Die Atomindustrie beharrt auf dem sogenannten Konsens und beruft sich darauf, dass ihr keine Steuer zugemutet werden darf. Ich darf nur einmal darauf aufmerksam machen, dass allein das Treibhausgasemissionshandelsgesetz die konkurrierende Stromerzeugung um 2,5 bis 3 ct pro Kilowattstunde verteuert hat. Die 2,3 Milliarden €, die jetzt im Moment im Raum stehen, würden die Kilowattstunde Atomstrom lediglich um 1,5 ct verteuern.