Herr Kollege Thoroe, ich weiß zwar nicht, was Sie die Woche über machen, aber würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass jedenfalls die deutliche Mehrheit der Abgeordneten des Hauses außerhalb der sitzungsfreien Zeit ich bin mindestens drei Tage pro Woche hier - auch mindestens drei Tage in der Woche hier ist.
(Ulrich Schippels [DIE LINKE]: Gucken Sie sich einmal die Parkplätze an! - Gerrit Koch [FDP]: Die sitzen nicht in der Tiefgarage! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Mein Auto steht vor der Tür! - Heiterkeit)
- Herr Kubicki, Sie haben meine Rede nicht richtig verstanden. Ich bin fünf Tage pro Woche hier. Ich will aber auch nicht, dass es jemand kontrolliert.
Ich glaube auch, dass die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer fünf Tage pro Woche an der Uni sind.
Es gibt einen gewissen Teil der Gesellschaft, der sagt, Abgeordnete seien faul und deshalb müsste man sie verpflichten, irgendetwas zu machen. Was Sie jetzt mit den Hochschullehrerinnen und den Hochschullehrern machen, ist genau die gleiche Argumentation.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe das Thema nicht ganz verstanden. Wir reden nicht über die Situation im Landtag, sondern über das Hochschulgesetz. Ich frage Sie, ob Ihnen bewusst ist, dass es beispielsweise in Dänemark ein Anwesenheitenmodell gibt. Wenn Sie dieses Thema ausführlich beraten haben - Sie haben dazu ja auch schon Presse gemacht -, frage ich Sie: Haben Sie sich schon einmal damit auseinandergesetzt, und haben Sie sich angeguckt, ob es in Dänemark zu Problemen oder eher zu Zustimmung vor Ort geführt hat?
- Ich halte es trotzdem für Überbürokratisierung, so, wie ich mich im Moment damit beschäftigt habe. Aber ich war schon bei der Regelstudienzeit. Ich war ja schon ein Stück weiter.
Bachelor-Studiengänge haben heute eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. Ab dem zehnten Semester wäre es nun theoretisch möglich, Studierende von der Hochschule zu schmeißen. Ich frage mich dann auch, wie lange Herr de Jager studiert hat. Ich habe einmal nachgeguckt, ganze sieben Jahre.
Herr de Jager, könnte es sein, dass Sie länger studiert haben, weil Sie sich nebenbei politisch engagiert haben?
Sie persönlich hindern Studierende daran, sich ehrenamtlich zu betätigen. Auch Studierende ohne reiche Eltern werden Probleme bekommen. Wer neben seinem Studium Geld verdienen muss und deshalb länger studiert, ist ständig der Gefahr ausgesetzt, von der Uni zu fliegen.
Die Landesregierung unterstützt die Abschottung von Eliten gegenüber der großen Mehrheit der Bevölkerung.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Studierenden bis zu ihrem Abschluss zu Ende studieren dürfen.
Indem die Landesregierung nicht allen BachelorAbsolventinnen und -Absolventen einen MasterStudienplatz zubilligt, fördert die Landesregierung ebenfalls nur eine Elite. Herr de Jager gibt sich generös und schreibt in seinen Gesetzentwurf, Hochschulen könnten die Zugangsbestimmungen zum Master-Studiengang selber regeln. Das ist leider Heuchelei. Die Landesregierung will lediglich den Schwarzen Peter weitergeben. Die Landesregierung ist nämlich nicht bereit, Studienplätze auszufinanzieren, und die Hochschulen sollen das ausbaden. Das Problem ist nämlich das fehlende Geld. Das machen wir nicht mit.
Das Grundproblem liegt an anderer Stelle. Der Bologna-Prozess ist gescheitert. Die Idee, kurze Bachelor-Studiengänge für die breite Masse anzubieten und danach den Zugang zum Master zu beschränken, war von Anfang an eine Schnapsidee. Wir haben das auch schon immer so gesehen. DIE LINKE will wieder zu grundständigen Studiengängen zurück.
Außerdem wollen wir den Zugang zum Studium weiter ausweiten, als es der Entwurf vorsieht. Langfristig tritt DIE LINKE in Schleswig-Holstein dafür ein, niemandem den Zugang zu einer Hochschule zu verweigern. Alle Menschen, die es wollen und es sich zutrauen, sollten studieren dürfen.
DIE LINKE will in Schleswig-Holstein eine grundlegend andere Bildungspolitik. DIE LINKE betrachtet Bildung als den Bestandteil der persönlichen Entwicklung jedes Einzelnen und nicht aus dem Blickwinkel neoliberaler Ideologie wie die Landesregierung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir es heute mit der kleinen Hochschulnovelle zu tun haben, ist hier schon mehrfach bestätigt worden. Wir begrüßen, dass diese Novellierung jetzt vorliegt. Aus unserer Sicht sind die meisten Änderungen positiv zu bewerten. Auch das ist nicht überraschend, denn viele Änderungen sind durch Vorgaben der EU, durch Beschlüsse der KMK und durch spektakuläre Studentenproteste der Landesregierung aufgezwungen. Von daher ist es gut, dass sie tätig geworden ist.
Ich will ein paar Punkte aufgreifen. Wir freuen uns besonders darüber, dass die Bologna-Reform überarbeitet wird. Die Studentenproteste haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Umsetzung der Reform nicht immer gelungen ist. Hier war und ist dringender Nachsteuerungsbedarf geboten. Die Erleichterung der Anerkennung von Leistungen zwischen den Hochschulen, mehr Mobilität, die Reduzierung der Prüfungsdichte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs sind erste Schritte in die richtige Richtung. Gleichwohl sehe ich wie der Kollege Rasmus Andresen auch Probleme gerade bei der Flexibilisierung des Master-Zugangs. Das werden wir in der Ausschussberatung noch einmal gründlich analysieren müssen.
Es gibt weitere Punkte, die es verdient hätten, aufgegriffen zu werden, Punkte, die mit der Qualität und der Didaktik der Lehre zu tun haben. Aber vielleicht ist das etwas, was in der großen Hochschulnovelle wiederzufinden ist.
Wir begrüßen außerdem, dass Professorinnen und Professoren mit der Novellierung die Möglichkeit einer Zweitmitgliedschaft erhalten. Jeder weiß jetzt,
was mit Zweitmitgliedschaft gemeint ist, nämlich dass sie gleichzeitig an zwei Hochschulen lehren und forschen dürfen.
Außerdem wurde die von uns seit Langem geforderte Experimentierklausel in § 49 des Gesetzes aufgenommen, sodass Hochschulen jetzt endlich gemeinsame Studiengänge entwickeln können. Besonders für den Hochschulstandort Flensburg ist dies eine gute Nachricht, da Universität und Fachhochschule sowieso schon eng zusammenarbeiten und jetzt auch die formalen Möglichkeiten geschaffen werden, um Studiengänge gemeinsam einzurichten.
Auch wenn es um die grenzüberschreitenden Studiengänge geht, ist das gemeinsame Institut von Universität und Fachhochschulen unter Beteiligung der Syddansk Universitet - ob sie sich an dem Institut beteiligen wird oder ob es eine vertragliche Regelung geben wird, ist weniger wichtig - ein guter Schritt. Diese Änderung im Hochschulgesetz ist aus unserer Sicht positiv. Es hätte vielleicht mehr gemacht werden können, aber entscheidend ist die Experimentierklausel.
Als dritten Punkt möchte ich die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte hervorheben. Diese Öffnung der Hochschulen ist seit vielen Jahren von Betroffenen und Verbänden gefordert worden, auch um mehr Transparenz im Bildungssystem herzustellen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Aus unserer Sicht ist hiermit vor allem auch ein Schritt in Richtung lebenslanges Lernen gemacht worden, in dem Menschen auf ihre Bildung aufbauen und ihre Potenziale entfalten können und nicht ein Leben lang in einer Bildungsschublade verharren müssen.
Bürokratieabbau ist immer gut. Die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten ist auch gut, gleichwohl hätten wir uns auch hier mehr gewünscht.
Allerdings muss auch ich betonen, dass ein paar Eckpunkte der Novellierung aus unserer Sicht bedenklich sind und noch einmal überarbeitet werden müssen. Zum einen - auch dies hebe ich hervor - ist hier die studentische Gebühr für den Verwaltungsaufwand bei An- und Rückmeldung an den Hochschulen zu nennen. In Brandenburg haben AStA und GEW gegen die Gebühr geklagt, da diese nicht dem tatsächlichen Aufwand entspricht, sondern geschätzt 2,5-mal höher als die realen Kosten ist. Das Verwaltungsgericht Potsdam zweifelt daher an der Rechtmäßigkeit der Gebühr und hat jetzt den Hochschulen aufgelegt, die genauen Unkosten aufzureihen. Das heißt, hier gibt es wirklich noch ein
Außerdem sehen wir die Reduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen des UK S-H wirklich sehr kritisch. Die Begründung für weniger Mitbestimmungsrecht ist einfach unverständlich.
Damit sind wir bei dem Phänomen Di-Mi-Do, das heißt Professoren, die nur dienstags, mittwochs und donnerstags in den Unis zu finden sind. Ich finde es eigentlich gut, dass die Landesregierung diesen Punkt aufgegriffen hat, denn auch dies war ein Punkt, der von den Studierenden wirklich thematisiert wurde. Natürlich ist es peinlich, dass es Professoren, die nur dienstags, mittwochs und donnerstags anzutreffen sind, gibt. Im Grunde genommen widerspricht eine Anwesenheitspflicht der Freiheit von Forschung und Lehre. Gleichwohl ist dies etwas, was wir mit mehr Gelassenheit sehen sollten. Lieber Kollege Thoroe, auch für Landtagsabgeordnete gibt es eine Anwesenheitspflicht nicht nur während des Plenums, sondern auch bei Ausschusssitzungen. Ich denke, auch in den Fraktionen ist es so geregelt, wenn man Arbeitskreissitzungen hat.
Kurz und gut, wir sehen eine Reihe von positiven Punkten bei dieser HSG-Novellierung. Wir sehen aber auch einige Schattenseiten, die im Ausschuss diskutiert werden müssen, aber dafür ist Ausschussberatung auch da.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich das noch erleben darf, der Schulterschluss zwischen den Kollegen von der LINKEN und dem Deutschen Hochschulverband ist wirklich sehr spannend, als ob vor dem Bologna-Prozess an den Hochschulen alles in ihrem Sinne gewesen wäre. Alle Kritikpunkte, die Sie angebracht haben, gab es auch schon im alten System. Dass zum Beispiel an der WiSo-Fakultät nach der ersten Klausur die Uhr lief und deshalb Teilzeitarbeit kaum möglich war, gab es auch beim Diplom, sogar noch schlimmer, weil dort nämlich nicht so genau kontrolliert wurde, ob das Studium studierbar ist oder nicht. Es ist doch