Kai Dolgner
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere, dass die Idee eines gemeinsamen Korruptionsregisters offenbar als eine Art Generalverdacht gegen den Mittelstand angekommen ist. Das ist nicht Sinn eines Korruptionsregisters, sondern das Korruptionsregister schützt den Mittelstand vor unfairem Wettbewerb von Menschen und Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten und deshalb von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden sollen.
- Herr Callsen, ich lasse mich an der Stelle nicht darauf ein, weil ich gerade zur Sache rede und nicht
über das, was Herr Habersaat gesagt hat. Ich mache hier Werbung. Und ich habe Ihnen gesagt, dass ich es bedauere, dass es offensichtlich so missverstanden worden ist, dass ein Korruptionsregister ein Problem für den Mittelstand ist. Das ist es nicht. Das möchte ich an dieser Stelle nicht untergehen lassen. Korruptionsregister schützt die Ehrlichen, wie auch Polizei die Ehrlichen schützt. Es ist durchaus sinnvoll, dass man solche Institutionen stärkt. Deshalb möchte ich noch einmal dafür werben, unserem Antrag zuzustimmen. Das hat mit den anderen Wortbeiträgen an dieser Stelle nichts zu tun, außer wenn man das Hineingeheimsen möchte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich manchmal gefragt, was der Kollege Lehnert so macht. Ich kann mich an einen Auftritt im Ausschuss erinnern. Zu allen anderen Themen habe ich nichts von ihm gehört. Aber der Beitrag der Kollegin Damerow hat mir gezeigt, was er gemacht hat. Er hat offensichtlich eine Zeitmaschine gebastelt, wenn er beim Neubau der Zentrumsmoschee in Büdelsdorf tätig war. Die Grundsteinlegung war 1999. Da war der Kollege Lehnert noch nicht Integrationsbeauftragter. 2008 ist die Moschee fertig geworden. Da war der Kollege Lehnert immer noch nicht Integrationsbeauftragter. Eröffnet wurde sie am 9. Oktober 2009, unter anderem von unserem Ministerpräsidenten. Da war der Kollege Lehnert immer noch nicht Integrationsbeauftragter.
Liebe Kollegin Damerow, ich bin mir ziemlich sicher, dass Herr Lehnert auch dort war. Aber der Konflikt zum Thema „Neubau der Moschee“, die übrigens direkt neben meinem alten Schulgebäude entstanden ist, und auch der Konflikt zum Thema Muezzinruf, an den ich mich gut erinnern kann das war nämlich mitten in der Wahlkampfzeit 2009, und ich weiß auch noch genau, wie dieser Konflikt von einigen geschürt worden ist, natürlich nicht von Herrn Kollegen Lehnert -, das war alles vor der Landtagswahl 2009. Insofern würde mich dieser Bereich schon einmal interessieren.
Nun hat Herr Lehnert sich da auch keine fremden Federn an den Hut gesteckt. Aber das ist vielleicht ein Hinweis darauf, dass über die Arbeit des Integrationsbeauftragten der eigenen Landesregierung auch die verantwortliche Sprecherin der CDU-Fraktion nicht so richtig informiert ist. Aber das können wir alles noch nachholen.
Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, zum Thema Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus mit schlechter bis mangelhafter
. Es gibt eine Notfallversorgung; man muss nicht immer mit absoluten Argumenten argumentieren. Es gibt einen Abschlussbericht der Berliner Charité. Der ist gerade einmal 40 Seiten lang. Den empfehle ich jedem zum Lesen. Darin steht folgender Satz:
„Die Ergebnisse dieses Projektes zeigen, dass Menschen ohne Papiere in Berlin noch immer keinen gleichberechtigten Zugang zu einer ambulanten regulären Versorgung haben.“
Bevor ich jetzt vielleicht wieder zynische Zurufe bekomme: „Ja, das ist Berlin“, möchte ich darauf hinweisen: Die rechtlichen Grundlagen der Untersuchung sind in Schleswig-Holstein genau die gleichen. Insofern würde hier genau das Gleiche dabei herauskommen.
Es geht übrigens mitnichten darum, irgendwelchen Menschen etwas zu gewähren, sondern es geht hier um ein Menschenrecht. Es geht hier um ein Grundrecht.
Kollege Koch, auf die Frage des zitierten jungen Mannes würde mich Ihre Antwort interessieren. Generell hat man zwei Möglichkeiten, in so einer Situation zu antworten. Die erste Möglichkeit, die Sie sicherlich nicht angewandt haben, ist: „Das weiß ich auch nicht. Wir sind halt so doof, euch lauter Vergünstigungen zu gewähren.“ Und die zweite Antwort wäre: „Warum ist das in den anderen Ländern, wo Sie herkamen, noch nicht so?“ Das ist nämlich die Frage. Warum ist es noch nicht in der ganzen Welt umgesetzt? Wenn wir immer davon reden, dass wir Vorbild sein wollen für die Welt, und auch andere Länder belehren, wie sie die Menschenrechte umzusetzen haben, dann müssen wir hier damit anfangen.
Spätestens bei den Menschen, die fremdbestimmt sind - das sind Kinder im Allgemeinen -, hört das Argument auf, dass das ihre eigene Entscheidung war, einen nicht legalen Aufenthaltsstatus zu haben, und sie deshalb die Chronifizierung von Krankheiten hinnehmen müssen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Deshalb wäre es überhaupt kein Problem gewesen, dem SPD-Antrag zuzustimmen, der die Landesregierung aufgefordert hat, ein Konzept zu entwickeln. Ich habe auch gesagt: gern mit dem Bund zusammen, gern mit dem Bundesrat. Auch das wollten Sie nicht. Herr Kollege Kalinka hat dazu deutliche Worte gefunden, warum er es nicht wollte. Ich kann das jetzt leider nicht mehr zitieren oder zum Glück.
Lieber Herr Kollege Lehnert, ich bezog mich in meiner Darstellung auf die Aussage von Frau Damerow, die wir gern im Protokoll nachlesen können, dass Sie bei den Schwierigkeiten des Moscheeneubaus in Rendsburg vermittelt hätten. Beziehen Sie sich bei dem, was Sie jetzt gerade berichten, auf den Moscheeneubau oder auf die Fragestellung des Muezzinrufs?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein beliebtes Mittel in der Politik, sich gegen Unterstellungen zu wehren, die niemand gemacht hat. Herr Klug, bei dem Protestbrief ging es nicht darum, dass Sie sich weigern würden, eine Oberstufe einzurichten, sondern es ging ganz klar um die Schulgesetznovelle.
Es ist auch ein beliebtes Mittel zu sagen, die Zeitung habe etwas nicht richtig zitiert. Das habe ich nachgeschaut. Die Sätze, die ich vorgelesen habe, waren eins zu eins die Sätze, die die Stadtvertretung Büdelsdorf beschlossen hat. Das hat die Zeitung eins zu eins berichtet. Ich habe das Original noch hier. Der Bürgermeister hat übrigens im selben Artikel auch geschrieben, er habe - ob er das nun gemacht hat, weiß ich nicht - dieses Schreiben per Brief geschickt, weil kein Termin zu machen war. So viel zu diesem Thema.
Nun zu den Fakten. Die Fakten sind nämlich: Verschlechterungen durch das Schulgesetz, die die Stadt Büdelsdorf als Gefährdung ihrer Möglichkeit, eine gymnasiale Oberstufe einzurichten, über alle Parteigrenzen hinweg gesehen hat. Es gab eine Riesenaufregung. Diese Aufregung gab es aber nicht wegen der Forderung, dass man jetzt sofort eine Oberstufe haben wollte. Das habe ich auch gar nicht behauptet. Das ist vielmehr ein Beispiel, das belegt, wie viel Unruhe Sie damals durch Ihre Schulgesetznovelle geschaffen haben. Es wurde so dargestellt, alles sei unruhig gewesen, und zu Beginn Ihrer Regierungszeit sei alles ruhig geworden.
Ich kann Ihnen sagen - das ist nicht nur meine Wahrnehmung, sondern bei dieser Frage kann ich Sie auch gerne mit Nicht-SPD-Menschen zusammenbringen -, dass die Wahrnehmung in Büdelsdorf eine ganz andere war. Die Wahrnehmung mag in Lauenburg anders gewesen sein. Nichts anderes
habe ich hier dargestellt. Diese Darstellung war faktisch vollkommen richtig.
Es ist klar, dass natürlich jetzt erst die Grundlagen geprüft werden, ob eine Oberstufe eingerichtet werden kann. Dabei geht es aber auch darum, welche Rahmenbedingungen man für die Oberstufe setzt. Wir werden andere Rahmenbedingungen setzen als Sie. Warum haben Sie das denn in die Schulgesetznovelle aufgenommen? Wenn Frau Erdsiek-Rave das genauso entschieden hätte, dann hätten Sie doch sofort uns allen den Wind aus den Segeln nehmen können, wenn das faktisch den Tatsachen entsprechen würde.
Den Tatsachen entspricht aber vielmehr, dass Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nicht in Ihr bildungspolitisches Konzept passen. Das haben wir schon mehrfach gehört. Damit haben wir kein Problem. In unser Konzept passen sie aber. Darüber werden die Bürger am 6. Mai abstimmen. Das wissen sie bei mir vor Ort und anderswo auch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Wahlen nah sind, so möchte ich doch darum bitten, hier keine Legendenbildung zu betreiben. Frau Nicolaisen, Sie haben die Opposition angesprochen. Ich kann nur für die SPD sprechen, und ich werde nur für die SPD sprechen. Wir sitzen zusammen in einem Ausschuss. An welcher Stelle haben Sie in unserem Gesetzentwurf gelesen, dass wir die gemeindliche Ebene in irgendeiner Weise entmachten wollen?
Sie wollen Aufgaben vom Amtsausschuss in Zweckverbände verlagern. Wir wollen diese Aufgaben an die Gemeinden zurückgeben. Wieso schwächt dies die gemeindliche Ebene?
Wir sind für eine Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 4.000 und 8.000. Erklären Sie mir bitte, warum eine Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Demokratie vor Ort schwächt. Das steht nicht in unserem Gesetzentwurf.
Ich spreche nur für den Gesetzentwurf der SPD. Man muss aufpassen, wenn man etwas sagt.
Wir sind dafür, die formalen Hürden bei Bürgerentscheiden zu senken. Wieso schwächt dies die Demokratie vor Ort? - Das kann ich nicht verstehen. Wir sind dafür, wofür übrigens auch der Innenminister war und wofür auch der ursprüngliche Gesetzentwurf war, dass sich im Amtsausschuss
stärker die Einwohnerzahlen und die Anzahl der Wählerinnen und Wähler widerspiegeln, indem die Amtsausschusssitze entsprechende Stimmgewichte bekommen. Wir fanden, dass dies ein sehr vernünftiger Kompromiss im Zusammenhang mit der Direktwahl der Amtsausschussmitglieder war, die wir auch nicht wollen, um das ganz klar zu sagen. Wir wollen diese aus vielen Gründen nicht, weil dies unter anderem die kommunale Ebene zementieren würde, wie es auch von dem Kollegen Habeck, der nicht hier ist, konstatiert wurde.
Wir wollen keine Direktwahl der Amtsausschussmitglieder. Herr Kollege Kalinka, Sie haben gesagt, dass Sie sich intensiv mit den Gesetzentwürfen beschäftigt haben. Daher wundern mich Ihre Nachfragen. Sie können daran sehen, dass wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf hätten machen können, wenn Sie es gewollt hätten.
- Entschuldigung, das war Ihr rhetorischer Trick. Ich bin bereit zu lernen, wir haben vielleicht noch länger die Gelegenheit, darüber zu reden.
Sie sehen also, dass in unserem Gesetzentwurf gar nicht das steht, was hier in die Debatte hineingepackt worden ist. Wir haben versucht, angesichts der verkürzten Wahlperiode eine vernünftige Kompromisslinie zu verfolgen. Deshalb schließe ich meinen Beitrag so, wie der Kollege Rother angefangen hat. Wir haben Kompromissangebote gemacht. Aus Ihren Reaktionen kann ich lesen, dass Sie diese leider teilweise gar nicht wahrgenommen haben, denn sonst hätten Sie einige Redebeiträge nicht so gehalten. Das finde ich sehr bedauerlich, aber Sie sollten nicht mit dem Motto in den Wahlkampf ziehen, die SPD würde die gemeindliche Ebene schwächen wollen oder so ähnlich. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um alle darüber aufzuklären, was wir wollen und was wir nicht wollen. Das tat vielleicht not.
Zunächst einmal darf ich Ihnen gratulieren. Sie sind der erste Mensch, der mir vorgehalten hat, eine Mauer des Schweigens darzustellen. Das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich so eine hatte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schippels, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Es ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Diesen kann man nicht so einfach einseitig aussetzen.
Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern uns enthalten, weil wir die grundsätzliche Kritik an dieser Vertragsklausel teilen. Aber ich würde allen in deutschen Parlamenten vertretenen Parteien, die Regierungen stellen - das dürften alle sein, inklusive der Linken -, in der ganzen Debatte ein bisschen mehr Demut empfehlen. Denn uns allen ist das durchgerutscht, den Grünen, der SPD, der CDU. Am 31. Oktober haben wir davon erfahren. Kollege Höppner, am 1. November, also einen Tag später, haben wir die Kleine Anfrage gestellt, weil wir zunächst einmal wissen wollten, was dran ist. Daraufhin haben wir die Antwort bekommen und festgestellt: Es ist etwas dran. Vor dem Hintergrund, dass es eine vertragliche Grundlage gibt, aber noch
nichts umgesetzt ist, haben wir gesagt, dass wir darüber in Ruhe reden müssen.
Für uns ist völlig klar, dass der Vertrag in dem Punkt neu ausgehandelt werden muss. Ich glaube, das ist in vielen anderen Landesregierungen auch klar. Aber ich glaube nicht, dass Ihr Antrag dazu geeignet ist, den grundsätzlichen Vertrag neu zu verhandeln.
- Wir nehmen ja ernst, was Sie schreiben. Sie haben es uns ja auch vorgelesen. Wir stimmen aber Anträgen nur zu, wenn alle Punkte umsetzbar sind. Das sind sie für uns nicht. Dies habe ich Ihnen bereits gesagt. Natürlich wollen wir weiter darüber reden, wahrscheinlich in der nächsten Wahlperiode.
Man kann natürlich Widersprüche konstruieren, wo keine sind. Wir sind uns sicherlich einig, dass in diesem Vertrag ein Fehler ist, den es in vielen anderen Bereichen auch gibt. Das Urheberrecht muss sich verändern, und zwar mit der technischen Entwicklung. Es nutzt überhaupt nichts - da sind wir bei ACTA und allen anderen Sachen -, zu versuchen, der technischen Entwicklung mit einem alten Urheberrecht hinterherzulaufen.
Dass man sich gegenüber den Vertragspartnern nicht immer 100-prozentig klug verhält, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg, das passiert und zeigt deutlich, dass alle Beteiligten in Zukunft vorsichtiger sein müssen, was Vertragsklauseln angeht. Ich hoffe, dass alle Beteiligten gelernt haben. Der Effekt sollte nicht sein, dass eine Trojanersoftware zum Einsatz kommt.
Nebenbei gesagt: Wenn man sich den möglichen Profit der Verlage ansieht, dann stellt man fest, dass dieser im Vergleich zum Imageschaden, den sie haben, extrem gering ist.
Ich habe jetzt nur noch eine Redezeit von bis zu 20 Sekunden. Ich könnte noch viel zum Thema Open Access in der Wissenschaft sagen. Das müssen aber alle im System bewegen. Da reicht nicht ein Antrag aus.
Natürlich kann man auch Lernsoftware einsetzen, zum Beispiel für Projekte, die Pädagogen Anreize geben, freie Lernsoftware und freie Literatur, die es übrigens auch gibt, und zwar nicht nur von den Verlagen. Aus dem Bereich der Chemie könnte ich Ihnen das jetzt alles zitieren. Ich glaube, das wäre eine gute Aufgabe für die nächste Wahlperiode, und das nicht nur für den Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. In der Abwägung zu dem legitimen Interesse eines Staates auf Migrationskontrolle ist nach unserer Überzeugung das Menschenrecht vorrangig, und zwar absolut vorrangig zu betrachten.
Die Vorrangigkeit des Menschenrechts konstituiert geradezu eine freie Gesellschaft. Auch wenn es Teile der Bevölkerung vielleicht unpopulär oder unopportun finden, ist das Bekenntnis dazu, dem Menschenrecht auch in unbequemen Situationen Geltung zu verschaffen, unabdingbar, glaube ich.
Es ist gut, wenn Rechte da sind und kodifiziert sind. Sie müssen aber auch faktisch für die Betroffenen machbar sein. Das ist einer der Kerne des Problems, über das wir heute sprechen und dann noch im Ausschuss entsprechend weiterhin sprechen sollten. Ich froh über diese sehr sachliche Debatte.
Es ist Übrigens nicht egal, wenn Menschen eine Behandlung aus Angst - ob begründet oder unbegründet - nicht eingehen. Es ist erst recht nicht egal, wenn es um Menschen wie Kinder und Jugendliche geht, die in der Souveränität ihrer Entscheidung eingeschränkt sind. Und es ist nicht egal, ob man zum Beispiel zu spät zu einer Krebsbehandlung geht. Hier geht es tatsächlich darum, dass die Gesellschaft ihre Stärke, über ihren Schatten zu springen, auch weiterhin zeigt und die Durchsetzung der Menschenrechte nicht davon abhängig macht, ob der andere, der einen Anspruch erhebt, einen Regelverstoß begangen hat oder ob es unopportun ist, dass er jetzt Kosten verursacht.
Für mich - das sage ich ganz persönlich - hat das zurückzutreten. Das ist eine Frage der Stärke unserer Gesellschaft und des Glaubens an unsere freiheitliche Gesellschaft. Deswegen möchte ich alle
bitten, im Innen- und Rechtsausschuss ernsthaft an einer entsprechenden Lösung zu arbeiten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist vermutlich die letzte Chance, den schleswig-holsteinischen Sonderweg rechtzeitig zu verlassen. Wie zweifelhaft dieser Weg ist, möchte ich Ihnen kurz am Beispiel der Strafbarkeit von Anbieten und Abschluss von Glücksspielen darlegen.
Ich frage mich, wie Sie eigentlich ausschließen wollen, dass Spieler mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, zum Beispiel in Hamburg, durch ihre Spielteilnahme nicht Ziel eines Ermittlungsverfahrens werden.
- Dieser Zwischenruf überrascht mich nicht. Aber das können Sie nachher alles erläutern, Herr Kollege Kubicki. Da Online-Poker in Hamburg halt nicht legalisiert ist - wie übrigens in allen anderen Ländern, auch in Schleswig-Holstein -, könnte sich der Spieler strafbar machen, wenn er an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt.
Deshalb ist ja auch die Identifizierung in der Verordnung vorgesehen. Eine einfache Identifizierung des Wohnsitzes bei Vertragsabschluss über ein Post-Ident-Verfahren dürfte dabei aber nicht ausreichen. Schließlich ziehen Menschen auch mal um, und eine Geolokalisierung zum Beispiel durch eine IP-Kontrolle bei tatsächlicher Spielteilnahme - und darauf kommt es an - umgeht jeder Teenager mühelos. Das Strafgesetzbuch gilt nun mal für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, und allein aus diesem Grund verbieten sich schleswig-holsteinische Sonderwege.
Zu meinen Bedenken bezüglich der Geldwäsche verwies der Innenminister auf die Verordnung. Diese liegt nun vor. Scheinbar stellt die Verordnung hohe Ansprüche an die Zuverlässigkeit der zukünftigen Anbieter: Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue fingieren die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers. Steuerverkürzung natürlich auch; denn wo kämen wir sonst hin, wenn die Anbieter nicht ihre Spielbankabgabe bezahlen würden? Auch Verurteilungen im Ausland sind ausdrücklich eingeschlossen.
Da kam man nur sagen: „Bravo, Herr Innenminister!“ Aber haben Sie bei der Zuverlässigkeit nicht eine wichtige Straftat übersehen? In Ihrem Katalog fehlt nämlich unverständlicherweise die Geldwäsche.
Einer der elf Hauptbeschuldigten beim Schlag gegen die drei größten Online-Pokeranbieter in den USA, die ja auch hier nach Investitionsmöglichkeiten suchen, nämlich Bradley Franzen, hat sich nämlich in den USA der Geldwäsche für schuldig bekannt.
Herr Innenminister, Sie legen in Ihrer Außendarstellung doch einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie sollten uns deshalb gleich erklären - und nicht von der Regierungsbank aus, Herr Präsident -, warum es ausgerechnet die Geldwäsche nicht in die Zuverlässigkeitskriterien geschafft hat. Dazu werden Sie nach
her ausreichend Gelegenheit haben. Ich ahne ja auch, was gleich kommen wird beziehungsweise höre das, was Sie unbedingt schon jetzt von der Regierungsbank loswerden möchten, dass wir alles nicht verstünden und Sie die wahren Kriminalitätsbekämpfer seien. Das geht dann immer nach dem Motto: „Alles Ahnungslose, außer uns“.
Komischerweise werden einige Fragen von der EU gar nicht im Notifizierungsverfahren geprüft. Das wissen Sie genau wie ich. Komischerweise wird aber unsere Kritik in der Fachwelt geteilt.
- Ja, ich weiß, beim letzten Mal war Ihnen das BKA ja nicht fachmännisch genug. Vor zwei Wochen aber erreichte uns der dringende Appell des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, in dem es heißt:
„Es bestehen zudem große Bedenken dahin gehend, ein paar wenigen zuvor in Deutschland illegal tätigen Anbietern nunmehr Lizenzen zu verkaufen und sich damit durch zuvor durch Straftaten in Deutschland erlangte Gelder die Lizenzen bezahlen zu lassen.“
Ich weiß, dass Sie das nicht gern hören.
„Leider wurden weder die drohende Problematik der Geldwäsche an sich, noch die Geldwäscheprävention im Rahmen der gesetzlichen Initiativen berücksichtigt.“
Das ist das Urteil des Bundes Deutscher Kriminalbeamten. Mit dem können Sie sich ja einmal auseinandersetzen. Er sagt im Originalton weiter:
„Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland weltweit der zweitgrößte Markt im Geschäft des Online-Glücksspiels ist, verstehen wir die Vorhaben der Landesregierung Schleswig-Holstein als Maßnahmen zur kurzfristigen Optimierung des Landeshaushaltes. Wir warnen jedoch nachdrücklich vor einer fahrlässigen Vernachlässigung der kriminogenen und damit gesamtgesellschaftlichen Risiken, die zwingend unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Land und Bund nach sich ziehen.“
Damit ist das Gesetz, das Sie beschlossen haben, gemeint, nichts anderes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Sie sich ja sonst für die innere Sicherheit so sehr interessieren und diese hochhalten, da müssten Ihnen doch eigentlich die Ohren klingeln. Sie können jetzt gleich wieder lamentieren, bagatellisieren, sich lustig machen oder skandalisieren. Wenn Sie jetzt unserem Aufhebungsgesetz nicht zustimmen, dann nehmen Sie diese Risiken billigend in Kauf.
Wenn es der Sache dient.
Nein.
- Sie kennen offensichtlich die Stellungnahme des BDK nicht. Diese bezieht sich auf die Sorgfalt und darauf, dass Sie sich bei der schleswig-holsteinischen Gesetzesinitiative nicht vernünftig um die Geldwäscheprävention gekümmert haben. Sie beschäftigt sich nicht mit dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten. Insofern kann man die Stellungnahme des BDK nicht so verstehen, außer wenn einem diese nicht gefällt und man sie anders verstehen möchte.
Herr Kollege Kalinka, gesetzt den Fall, dass heute die Entscheidung vorliegen würde und das Votum positiv wäre - würden Sie in dieser Situation für ein Aufhebungsgesetz stimmen, um eine bundesweite Einigung zu erreichen?
Lieber Herr Kollege Dr. von Boetticher, ich glaube, in der Frage, was man im Internet möglich machen kann, unterscheiden wir uns grundsätzlich nicht. Das Problem gab es auch schon vorher, dass man Handel kaum verbieten kann, auch in der Offline-Welt. Wir können uns einmal über Cannabis unterhalten.
Herr Kollege Kalinka -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hilft persönliche Erfahrung und Betroffenheit, um die Dinge einschätzen zu können. Wenn Sie in das Handbuch des Landtags schauen, werden Sie feststellen, dass ich unter anderem Personalratsmitglied Wissenschaft an der Hochschule war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, ich freue mich, dass mein Hinweis bezüglich der Anwesenheit von Professoren - dabei ging es um den akademischen Mittelbau, der auch eine Lehrverpflichtung hat - inzwischen bei Ihnen angekommen ist.
Das ist aber auch das einzige, was ich an positiver Analyse in Ihrem Antrag erkennen kann.
- Mit mehr Geld kann man immer alles lösen. Sie müssen nur sagen, woher das Geld kommen soll. Dies nehme ich als allgemeine Lösungskeule aber einmal aus.
- Das ist unfair, weil ich Ihnen einfach Ihr Spielzeug weggenommen habe. Wenn wir aber über die Realität reden, dann ist das fair, insbesondere fair gegenüber den Betroffenen. Dann können Sie nicht immer irgendwelche Versprechungen machen, von denen Sie genau wissen, dass Sie diese im Rahmen der Finanzverantwortung für Schleswig-Holstein nicht einhalten können.
Lieber Kollege Rasmussen, deshalb haben wir -
- Ich glaube, ich habe das Wort. Andere können gleich auch noch einen Dreiminutenbeitrag abgeben.
Lieber Kollege Rasmussen, deshalb haben wir keinen Antrag gestellt, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit einem entsprechenden Wissenschaftstarifvertrag zu unterlegen. Tarifpartner ist nicht das Parlament des Landes Schleswig-Holstein. Wir brauchen eine Sparte im TV-L, und zwar in allen Ländern, damit man in allen Ländern die gleichen Bedingungen hat, die die besonderen An
forderungen an den Wissenschaftsberuf und wie man dort hinkommt entsprechend berücksichtigt. Das sollte auch HiWis mit und ohne Abschluss mit Abschluss nach dem Bologna-Prozess ist ein besonderes Problem - einbeziehen.
Zu dem Thema, wen man an einer Hochschule dauerhaft braucht. Das Problem ist: Es kann nicht jeder Professor werden. Es will auch nicht jeder Professor werden. Aber die, die Professorin oder Professor werden wollen, brauchen rechtzeitig eine Perspektive, dass sie das auch können, und zwar nicht erst mit 42, sondern mit 30. Dann muss die Garantie gegeben werden, dass, wenn sie die notwendigen Leistungen erbringen, es auch werden können.
Das heißt, wir brauchen einen Tenure Track. So nennt sich die ganze Geschichte. Wenn man schon internationale Systeme übernimmt, muss man das auch komplett machen. Jemand muss mit 30, wenn er die Leistung erbringt, die Sicherheit haben, von der Befristung in die Unbefristung durchzusteigen. Da sind wir noch nicht weit genug. Wer sich ein bisschen damit auskennt: Das geht dann über Assistant Professor und so weiter. Darüber soll im Ausschuss vernünftig gesprochen werden. Dann haben diejenigen eine Perspektive, die Professor werden wollen, und stehen nicht plötzlich mit 42, 43 Jahren auf der Straße. Das wäre ein Lösungsansatz.
Natürlich brauchen wir auch einen dauerhaften akademischen Mittelbau. Den gibt es übrigens auch. Hier steht jemand. Ich bin nicht Professor. Ich bin unbefristet an der Uni beschäftigt. Was für ein Wunder! Nach Ihrem Antrag kann es mich gar nicht geben.
Die Frage ist allerdings: Brauchen wir nicht mehr akademischen Mittelbau, der den erhöhten Lehrbedarf entsprechend abdecken kann, weil wir so viele Bachelor- und Master-Studiengänge haben? Die Frage ist: Wie kriegen wir das organisiert?
Ich komme zum letzten Satz. - Die erste Antwort aus der Großen Koalition war, die Lehrverpflichtung für den Mittelbau zu erhöhen. Das kann auf die Dauer nicht weitergehen. Sicherlich brauchen wir mehr dauerhafte Mittelbaustellen. Aber eine Garantie für jeden, der eine Promotion anfängt, eine Dauerstelle zu bekommen, können und sollten wir nicht abgeben. Das ist auch nicht sachgerecht.
Herr Minister, sind Sie bereit, mir zuzugestehen, dass ich mitnichten gesagt habe, dass ich eine beamtenähnliche Dauergarantie fordere, sondern eine Perspektive bei entsprechenden Leistungen gefordert habe analog denen in den USA? Perspektive bedeutet keine Garantie. Sind Sie bereit, zuzugestehen, dass das nichts damit zu tun hat, dass in den USA unbefristete Wissenschaftlerstellen gemacht werden, sondern die Fragestellung schlicht und ergreifend ist: Wann kriege ich eine Perspektive, dass ich das erreichen kann, wenn ich entsprechende Leistungen erbringe?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Das hat in diesem Hause bisher aber auch noch niemand behauptet. Die Gelder stammen aus Betrug, Erpressung, Drogenhandel und Zwangsprostitution, also aus einem illegalen Geschäftsbereich. Geldwäsche macht organisierte Kriminalität aber erst lukrativ. Warum? Bei der Beantwortung dieser Frage versuche ich, Sie mitzunehmen, weil ich glaube, dass bei einigen ein Denkfehler vorliegt.
Geldwäsche ist nämlich der Transfer von illegal zu legal. Das heißt, am Ende braucht man ein legales Geschäft. Das bedeutet, Sie können kaum argumentieren, ich mache ein illegales Geschäft legal, um damit Geldwäsche zu betreiben. Denn am Ende der Geldwäsche steht nach der Transaktion in der Implementation immer ein legales Geschäft. Das zeigt auch der Begriff „Geldwäsche“. Das kommt nämlich von Al Capone, der dazu Waschsalons benutzt hat, und die waren in den USA noch illegal; in Deutschland übrigens auch nicht.
Das heißt, selbst wenn sie illegal gewesen wären, hätten Sie Geldwäsche damit nicht bekämpft. Sie erst illegal zu machen und sie dann zu legalisieren, das ist Ihre Logik.
Das kennen wir auch aus dem Bereich der Gastronomie. Natürlich ist es ein bisschen einfach, zu versuchen, den Umkehrschluss zu machen und sich dann moralisch zu empören. Ich gehe davon aus, dass zurzeit 100 % der Waschsalons in Deutschland nicht zur Geldwäsche genutzt werden. Aber sie wurden einmal zur Geldwäsche genutzt, weil sie sich mit den damaligen Wirtschaftskreisläufen dazu eigneten.
Die Eignung von Online-Glücksspielen ergibt sich nicht aus Illegalität. Sie glauben hoffentlich Juristen, wenn Sie mir schon nicht glauben. Universität Hamburg, Institut für Wirtschaft, Arbeitsbereich Glücksspiele. Ich darf zitieren:
„Das Delikt der Geldwäsche tritt häufig im Zusammenhang mit Glücksspielaktivitäten auf. Dieses Phänomen liegt vor allem an der Struktur jeglichen Glücksspiels, welches per definitionem gegen die Einzahlung von Geld im Einsatz die Chance eines Geldgewinns bietet.“
Darin liegt die Eignung von Glücksspiel. Es ist gerade besonders geeignet im legalen Bereich, sonst haben Sie nämlich gar keinen legalen Ausgang.
Deshalb, Herr Minister, ist Ihre Begründung auch nicht stimmig.
- Ich habe sie sehr gut verstanden. Sie haben gesagt, am besten erkennt man Geldwäsche in diesen Bereichen, indem man das von dem illegalen in den legalen Bereich gibt. Aber Geldwäsche ist an einem Übergangspunkt von illegal zu legal.
Wenn Sie ein zu 100 % illegales Geschäft haben, dann bekommen Sie das ohne Geldwäsche gar nicht raus. Wenn Sie also Online-Glücksspiele illegal halten, dann bekommen Sie das mit Online-Glücksspielen nicht in den legalen Bereich. Das ist so was von eindeutig, außer man möchte seine Augen davor verschließen.
Alle Geldwäschegeschäfte nach OECD-Bericht haben einen legalen Ausgang. Ich habe die Berichte hier; ich kann sie Ihnen zeigen.
Übrigens: Dass man kaum Fälle hat, ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass wir keine Geldwäsche haben. Ich weiß, das ist so gern das Selbstbildnis der Deutschen.
Dazu schreibt das „Handelsblatt Online“, Herr Finanzminister - das ist nicht das „Neue Deutschland“ -:
„Deutschland - das Paradies für Geldwäscher“
bislang würden weniger als 1 % der gewaschenen Gelder in Deutschland beschlagnahmt, klagt der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jürgen Stock. Deutschland gilt der Spezialagentur der OECD auch deshalb als besonders einladendes Paradies für Geldwäscher.
„Noncompliant“-Empfehlungen nicht umgesetzt - lautet ihr Urteil über Deutschlands Bemühungen gegen die Geldwäsche.“
Im besonderen Fokus von OECD und EU-Kommission stehen hierbei die Regelungen zur Überwa
chung des Glücksspiels, insbesondere in Spielbanken.
Ja, Spielbanken sind legal. Das ist an der Stelle die Möglichkeit zur Geldwäsche. Aber ich erkläre Ihnen das später noch einmal, Herr Innenminister.
Oder fahren Sie einfach an die Universität Hamburg und lassen sich das von jemandem erklären, dem Sie mehr Kompetenz zutrauen als mir.
Die herbe Kritik daran hat gerade die Bundesregierung veranlasst, das Geldwäschegesetz zu überarbeiten und insbesondere die Kontrolle von Zahlungsvorgängen im legalen Spielbankenbereich zu verschärfen. Für den illegalen Bereich haben Sie nichts gemacht, können Sie auch nicht beim Geldwäschegesetz. Denn was gesetzlich verboten ist, braucht man natürlich nicht gesetzlich zu regeln. Das ist logisch. Das findet man übrigens auch in den Antworten, warum Online-Glücksspiele bei Novellierung des GwGs nicht geändert worden sind.
Wie stellt sich die Landesregierung, wenn hier Online-Poker stattfindet, die Einhaltung der EU-Geldwäsche-Richtlinie vor, wenn es im GwG nicht geregelt ist?
- Ja, mit einer Verordnung. Da bin ich einmal gespannt. Warten wir das einmal ab. Ich habe auch eine Frage gestellt, die Sie nachher gern beantworten können, wenn Sie mit den Zwischenrufen von der Regierungsbank fertig sind.
Dass Online-Poker etwas mit Geldwäsche zu tun haben kann, zeigt ein Blick in die USA: Am 15. April dieses Jahres wurden die Online-Portale von Full Tilt Poker, Absolute Poker, Ultimate Bet und PokerStars in den USA vom FBI geschlossen.
Artikel 9 der Anklageschrift, die ich hier gern jedem zur Verfügung stelle, ist der Vorwurf der Geldwäsche. Herr Kollege Kubicki, Sie haben nach Namen gefragt. Ich kann Ihnen das Dokument gern geben.
- Dann wissen Sie das ja sogar. Das ist schön.
Einer der Beschuldigten ist der Eigentümer von PokerStars, der sich immer noch nicht der amerikanischen Justiz gestellt hat. Jedenfalls ist das mein Wissensstand aus den Medien. Vielleicht haben andere bessere Quellen; die können dann noch hier nach vorne kommen.
Es ist ja auch verständlich, dass sich der Eigentümer von PokerStars nicht stellt, denn schließlich drohen ihm laut Übersicht der Staatsanwaltschaft allein wegen Geldwäsche in den USA bis zu 20 Jahren Haft.
- Die 30 Jahre sind nicht wegen Geldwäsche angedroht.
Ein anderer Angeklagter hat sich übrigens inzwischen schuldig bekannt.
- Herr Kollege Kubicki, lesen Sie einfach die Anklageschrift durch. Dann können Sie das selbst bewerten.
Noch 2006 hat der Eigentümer von PokerStars das entsprechende Gesetz als Bluff bezeichnet. Tja, aber nicht alles, was man so als Bluff bezeichnet, ist wohl auch einer, sonst könnte er sich der Justiz ja stellen.
Die gesamte Geldsumme, um die es dabei übrigens geht, sind 3 Milliarden US-Dollar. Nebenbei bemerkt hat das FBI auch genau an der richtigen Stelle angesetzt - das ist auch immer so ein Thema hier - nicht bei - auch meiner Meinung nach - völlig zweckfreien Netzsperren, sondern sie haben akribisch die Geldströme untersucht. So haben die USA das übrigens in den Griff bekommen.
Zurück nach Schleswig-Holstein! Hier ist PokerStars - wie wir alle wissen - inzwischen auch angekommen. Sind denn die schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörden von der Kapazität und den Kompetenzen in der Lage, den ab nächstem Jahr boomenden Markt so effektiv zu kontrollieren? - Es ist schließlich keine Kleinigkeit. Der von mir eben geschilderte Fall aus den USA zeigt doch ein wenig, mit welcher Dimension wir es zu tun haben.
Ich hoffe jedenfalls, dass Sie die Fragen vielleicht in der zweiten Runde ein wenig besser beantworten können, übrigens auch zur Definition von Geldwä
sche. Denn das sollten wir tun, bevor hier die erste virtuelle Pokerrunde startet.
Wie heißt es so schön zur Adventszeit? „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.“ Wenn Sie schon die Tore weit aufmachen müssen, dann müssen Sie sich wenigstens genau anschauen, wer da alles so durchschreitet.
Frau Kollegin Loedige, können Sie mir bitte mitteilen, wer bei der sozialdemokratisch geführten Landesregierung zum Zeitpunkt des 120-Millionen-€-Eingriffs Ministerpräsident war und welcher Partei er angehörte?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Koch, was Sie hier versuchen, ist zwar nicht die unterste Schublade, aber man muss sich schon ganz schön tief bücken. Da beklagen Sie öffentlich über die Medien, dass der Bürgermeister von Kiel mit veralteten, ja falschen Zahlen operiere.
In der Stellungnahme vom Juli 2011, aus der Sie zitiert haben, hat die Stadt Kiel darauf aufmerksam gemacht:
„Ob in anderen kreisfreien Städten gegenüber den Planwerten ebenfalls eine Ergebnis
verbesserung erzielt werden konnte, ist uns nicht bekannt. Insofern wurden in der nachfolgenden Tabelle lediglich das Kieler Defizit an die aktuelle Entwicklung angepasst.“
Das stand in den Erläuterungen der Tabelle. Natürlich kennt man die eigenen Zahlen besser. Es war auch nur ein Rechenbeispiel.
Das können Sie in der Stellungnahme sehen. - Herr Koch, Sie können mir gern eine Zwischenfrage stellen; dann kann ich noch einige andere Dinge erläutern.
Sie waren es, die verhindert haben, dass aktuelle Zahlen in die Anhörung gekommen sind.
Sie nämlich haben - das wurde vorhin schon erklärt - darauf bestanden, dass wir keine gesonderte schriftliche Anhörung machen, sondern die alten Zahlen des Ministeriums zugeschickt bekommen.
Sie sind also für die mangelnde Aktualität verantwortlich, die Sie gern kritisieren.
Aber gern doch.
- Herr Kollege Koch, ich antworte Ihnen wie folgt: In den Ausführungen des Kieler Oberbürgermeisters vom 23. November 2011 ist er erst einmal zwei Seiten lang - das können Sie im Protokoll nachlesen - überhaupt nicht auf die Zahlen eingegangen und hat versucht, Ihnen zu erläutern
(Zuruf des Abgeordneten Tobias Koch [CDU] (Tobias Koch)
- ich bin noch bei der Beantwortung der Frage -, dass es in dem Gesetzentwurf ein systematisches Problem gibt, nämlich - damit hängen die Zahlen übrigens auch zusammen - ob Konsolidierungsanstrengungen der Vergangenheit in den Gesetzentwurf eingerechnet werden sollen.
Das ist im Protokoll nachzulesen: Daraufhin haben Sie, rekurrierend auf die Zahlen des Städtetags, die Zahlen eingeworfen. Daraufhin hat Ihnen der Kieler Oberbürgermeister, weil ihm die Zahlen nicht so wichtig waren, wie folgt geantwortet: Ich zitiere aus dem Protokoll vom 23. November:
„Eine Frage von Abg. Tobias Koch zur Mittelverteilung zwischen den kreisfreien Städten beantwortetet Herr Albig dahin, entscheidend sei, dass die Konsolidierungsanstrengungen, die Kiel in den letzten Jahren unternommen habe, vom Gesetzgeber angemessen berücksichtigt würden.“
Das hat Ihnen offensichtlich immer noch nicht ausgereicht, denn Sie haben wieder nach den Zahlen gefragt. Er hat Ihnen wieder gesagt: Die in der Stellungnahme des Städteverbands im August genannten Zahlen habe man nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. Man hat versucht, Sie von den Zahlen abzubringen. Wir haben noch über das Wort „beispielhaft“ geredet. Sie wollten das an dieser Stelle unbedingt noch einmal haben. Lesen Sie es im Protokoll nach, Sie haben die Zahlendiskussion angefangen, und Herr Albig hat auf die Vorlage des Städtetags rekurriert! Es war - außer vielleicht Ihnen - jedem klar, dass die Zahlen aus dem August stammen. Nach aktuellen Zahlen haben Sie - laut Protokoll - gar nicht gefragt.
Ja, natürlich.
- Nein, Sie haben mich verkehrt verstanden. Ich zitiere Sie gern noch einmal.
Sie haben nach der Mittelverteilung zwischen den kreisfreien Städten gefragt. Herr Albig hat Sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht so sehr um die einzelnen Zahlen und darum, wer was bekommt, geht, sondern dass es um die systematische Frage ging, die Sie nicht beantwortet haben: Wie sollen die Konsolidierungsanstrengungen der Vergangenheit mit Berücksichtigung finden, oder sollen Sie es nicht? In dem Papier des Städtetages stand das Wort „beispielhaft“. Sie versuchen hier, einen Popanz aufzubauen.
Dankenswerterweise haben Sie das, was ich Ihnen sowieso gesagt hätte, in eine Zwischenfrage gepackt. Daher kann ich die restliche Zeit nutzen, um Ihnen die skandalösen Zahlen zu erläutern, die Ihnen offensichtlich nicht so klar sind: Zunächst einmal gab es in der Planung für das Jahr 2009 ein Defizit von 56,5 Millionen €. Das ist keine Frage. In der Stellungsnahme aus dem Juli 2011 wurde mit einem Defizit von 23,5 Millionen € gerechnet, weil die Finanzkrise sich nicht so auf die Kommunen durchgeschlagen hat, wie es alle vorhergesagt haben. Das galt übrigens auch für den Landeshaushalt. Ähnliche Korrekturen hatte ich auch bei meinen Haushalten. Das war Punkt eins.
Punkt zwei: Es ist aus der Stellungnahme klar ersichtlich, es sei denn, man möchte es überlesen, ob man Plan- oder Ist-Zahlen nimmt. Es ist doch richtig, dass man zunächst einmal den derzeitigen Rechnungsstand nimmt.
Herr Koch, jetzt kommen wir zu der Korrektur. Die gemachte Korrektur waren zwei doppische Effekte zum Thema Abschreibung. Sie können den Kopf schütteln, aber bevor Sie hier etwas skandalisieren, hätten Sie die geschäftliche Mitteilung 0853 aus dem Jahr 2011 genau lesen sollen. 9,3 Millionen € sind die Abschreibung auf geleistete Zuwendungen. Das ist eine bilanzielle Richtigstellung. 13,6 Millionen € sind Abschreibungen, die man jetzt auf das gesamte Anlagevermögen machen muss. Dass man dann am Ende in einem doppischen Haushalt eine Abweichung von 20 Millionen € hat, ist völlig klar. Das ist übrigens eine normale Erfahrung, die man inzwischen in kommunalen Haushalten macht. Vielleicht ist das auch für den Landeshaushalt einmal eine gute Erfahrung. Dies ist erst am 16. November an das Ministerium gegangen: Sie machen den Vorwurf der Manipulation. Sie selbst hatten offenbar kein Interesse an aktuellen Zahlen, denn sonst hätten Sie erneut eine schriftliche Anhörung durchgeführt und uns die Zeit gegeben. Sie hätten das dann im Januar gemacht.
Das ist ganz normal. Sie wussten ganz genau, dass die Sachen erst im November an das Ministerium gehen würden. Sie wollten die aktuellen Zahlen nicht hören.
Ich kommen zum Schluss. Herr Koch, das Einzige, was ich an Ihrer Kritik an Herrn Albig akzeptieren kann, ist, dass er nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügt. Die könnten übrigens auch die Städte und Gemeinden gebrauchen, die noch immer auf die Richtlinie warten.
Offenbar haben Sie hellseherischen Fähigkeiten. Ich wäre Ihnen daher dankbar für einen Tipp für das nächste Lottospiel am Samstag; zumindest so lange, wie wir noch im Lottoblock sind. Den Rest erzähle ich Ihnen beim Kaffee.
Herr Innen- und Verfassungsminister, habe ich Sie richtig verstanden, als Sie eben gesagt haben, dass Sie sich darüber freuen, dass der Bürgermeister von Lübeck, Herr Saxe, das Verständnis aufbringt, dass mithilfe dieser Konsolidierungshilfen respektive des Gesetzes das grundgesetzlich verbriefte Recht der Ratsversammlung auf Budgethoheit ausgehebelt werden soll, dass das gut ist, dass er das so verstanden hat?
Also wirklich, wir sind uns inzwischen alle einig, dass nicht etwa die Bürgermeister, die Sie hier so gern ins Spiel bringen, die entscheidende Rolle spielen, sondern die Ratsversammlungen und die Gemeinderäte die Träger der Souveränität in diesem Fall sind. - Ist das korrekt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Bemerkung des Kollegen Kalinka veranlasst mich zu der Frage, ob Ihre geliebte Bannmeile im niedersächsischen Versammlungsgesetz enthalten ist. Dann weiß ich ungefähr, worauf Sie hinauswollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Föderalismusreform ist die Regelungskompetenz für das Versammlungsrecht an die Länder gegangen. Auch wenn das bisherige Bundesrecht so lange weiter gilt, bleibt natürlich unser Auftrag bestehen, ein entsprechendes Versammlungsrecht zu schaffen. Insofern ist es sicher lobenswert, dass die Grünen uns heute ihre Vorstellungen unterbreiten. Wir sind uns mit den Grünen sicher einig, dass das Versammlungsrecht in vielen Punkten modernisiert und liberalisiert werden soll, sichert es doch die Wahrnehmung eines der wichtigsten Grundrechte.
Der konkrete Entwurf hat bei uns aber viele Fragen aufgeworfen, von denen ich Ihnen einige vorstellen möchte. Da wäre zum einen das etwas merkwürdige Bild der Aufgaben der Polizei. In § 18 wird ein Anwesenheitsrecht definiert. Herr Fürter, Sie müssten eigentlich wissen, dass es keine Anwesenheitsrechte der Polizei gibt. Es gibt keine Anwesenheitsrechte, die der Polizei auch noch in einer spezialgesetzlichen Regelung verliehen werden können.
Der Staat hat keine Rechte, sondern Aufgaben und Kompetenzen. Die Polizei ist verpflichtet, tätig zu werden - dabei hat sie gar keine Wahl - zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Durchsetzung von Grundrechten. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes und den Spezialgesetzen zum Ordnungsund Demonstrationsrecht. Hierbei handelt sie wie alle Staatsgewalt nach dem Grundsatz der Verhält
nismäßigkeit. Dies ergibt sich übrigens aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz und muss nicht gesondert geregelt werden.
Soll die Polizei nicht mehr präventiv tätig sein dürfen und bekommt sie das Anwesenheitsrecht erst dann, wenn die möglicherweise verfeindeten Gruppen aufeinander einschlagen beziehungsweise unmittelbar Gefahr im Verzuge ist? - Das ist eine sehr hohe Schwelle. Das steht so in Ihrem Gesetzentwurf. Damit würde die Polizei zwangsläufig in die Rolle eines Gegners der Demonstrationsfreiheit gedrängt werden, da sie nur noch dann auftreten darf, wenn die Lage so eskaliert ist, dass sie die Demonstration folgerichtig auflösen müsste.
Das ist übrigens genau die Polizei, die wir nicht wollen. Wir wollen eine Polizei, die schon im Vorfeld alles dafür tut, Straftaten zu verhindern, um damit sicherstellen zu können, dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können.
Auch hinsichtlich der unabhängigen Versammlungsbeobachter haben wir eine Frage. Wenn Versammlungsbeobachter per Gesetz nun wirklich neutral sein und Sonderrechte bekommen sollen, dann dürfen wir doch davon ausgehen, dass sie nicht nur mögliche Übergriffe der Polizei, sondern auch Übergriffe von Demonstrationsteilnehmern filmen oder dokumentieren können.
Da habe ich eine entscheidende Frage: Wer soll diese Beobachter eigentlich vor dem schwarzen Block schützen, wenn der erst einmal spitzbekommen hat, dass die Film- und Tonaufnahmen der Straftaten aus dem schwarzen Block von den Staatsanwaltschaften beschlagnahmt werden können und müssen? Das betrifft die Strafprozessordnung, Herr Kollege Fürter. Das wissen Sie so gut wie ich. Wenn Demonstrationen eskalieren und es zu Straftaten kommt und wenn es gemeldete Demonstrationsbeobachter gibt, dann müssen die Staatsanwaltschaften das Material beschlagnahmen.
Aber gern doch.
Herr Kollege Kubicki, ich bin ja immer bereit zu lernen. Können Sie sich noch an Ihre Pressemitteilung vom 11. November 2004 erinnern, was Sie dort vorgeworfen haben, mit welchen Vergleichen, und welchen Ausblick Sie auf die kommenden Wahlen bezüglich der damaligen Landesregierung zum Thema letzte Bundeswehrkonversion geworfen haben? Würden Sie das für einen sozialdemokratischen Stil halten?
Herr Kollege Kubicki, sind Sie denn bereit, Ihren eben gehaltenen Redebeitrag ein wenig mit Ihrem da
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Beiträgen des Herrn Ministers und des
Kollegen Kalinka hat dieser Tagesordnungspunkt für mich erst recht keinen Sinn ergeben, muss ich ehrlich sagen. Zunächst dachte ich: Die Wahlen rücken näher, und wenn man nicht so viele Erfolge hat, ist es vielleicht gut, die vermeintlichen Erfolge ein wenig zu feiern. Aber das haben wir eben nicht gehört, sondern Herr Schlie hat sich - das muss ich ihm hoch anrechnen - in die Tradition des ehemaligen Innenministers Dr. Ralf Stegner begeben. Herr Minister, Sie haben zwar den Namen nicht erwähnt -
- Sehen Sie: ohne Ansehen der Person. Gut, dass Sie nicht Justizminister sind.
Der Beförderungsstau bei der Landespolizei ist natürlich schon lange bekannt. Deshalb haben sich damals CDU und SPD gemeinsam auf den Weg begeben - im Gegensatz zu vielen, die heute hier in diesem Hause sind. Bei den Redebeiträgen könnte man manchmal meinen, man vergisst, dass das gemeinsam gemacht worden ist. Aber ich weiß: Unter der Federführung von Dr. Ralf Stegner und später von Lothar Hay waren in dem Konzept 2.870 Beförderungen vorgesehen.
Lieber Herr Minister Schlie, selbstverständlich haben wir überhaupt nichts dagegen, dass Sie jetzt Herrn Hay und Herrn Dr. Stegner nacheifern. Dafür gebührt Ihnen vielmehr ein ausdrückliches Lob der SPD-Landtagsfraktion.
Nach dem, was ich allerdings im GdP-Journal über den Umfang des jetzigen Konzepts gelesen habe, müssten Sie rein zahlenmäßig noch eine Schippe drauflegen. Aber als guter Innenminister kennt man neben dem Instrument des goldenen Zügels natürlich auch Zuckerbrot und Peitsche.
- Doch, doch! - Das war ja nicht unsere Kritik, sondern es war Kritik der damaligen Oppositionsfraktion FDP, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihre Beförderung durch einen Eigenbeitrag zur Heilfürsorge mitfinanzieren müssten. Vom Kollegen Kubicki gibt es hierüber einige sehr interessante Pressemitteilungen. Da ist man natürlich ein wenig versucht zu sagen: Butter bei die Fische! Was ist eigentlich aus all Ihren Forderungen von damals geworden? Richtigerweise wurde dargestellt, dass man trotz Haushaltsnot versucht hat, etwas für die Beamtinnen und Beamten zu tun, und dass es kein böser Wille war, weil man irgendwo noch Geld gehabt und nur den Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamten die verdienten Beförderungen verweigert hätte. Das hat übrigens damals auch niemand bestritten. Okay. Das Sein bestimmt auch das Bewusstsein, auch wenn man ein Liberaler ist.
Zum Haushalt 2009/2010 konnte allerdings durch die gemeinsame Anstrengung des damaligen Kollegen Wadephul und des Kollegen Stegner verhindert werden, dass der zweite Teil des damaligen Konzepts auch noch durch die Streichung der Ausgleichszulage finanziert wird. Alle waren sich damals darin einig, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dieses Landes nicht weiter belastet werden dürfen. Zuletzt ist dies nachzulesen in der Plenardebatte 2009 zum Thema Lebensarbeitszeit.
Auch hierzu gibt es eine interessante Presse des Kollegen Kubicki. Nach dem Regierungswechsel war plötzlich alles anders. Im ersten Schritt wurde erst einmal die Peitsche herausgeholt. Es ist nicht nur so, dass die Ausgleichszulage doch noch gestrichen wurde. Vor allem wurde die Lebensarbeitszeit um zwei Jahre erhöht. Es gibt jemanden, der baden gehen wollte, sollte man dies machen. Ich glaube, er hat es immer noch nicht getan; Schwamm drüber.
Schon die Streichung der Ausgleichszulage allein würde einen großen Teil der vorgestellten Beförderung gegenfinanzieren. Es handelt sich dabei um ein bisschen mehr als 500.000 €. Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit macht aber, wenn sie voll wirksam ist, ein Vielfaches dessen aus, was jetzt an Beförderungen zurückgegeben werden soll. Das ist eine ziemlich große Peitsche für ein ziemlich kleines Zuckerbrot. Eigentlich ist es nur ein Stückchen Zucker.
- Nein, haben wir nicht. Das war schon im derzeitigen Haushalt so. Hier haben sich andere abstimmungsmäßig ein bisschen komisch verhalten. Das waren aber nicht wir.
Als Etikettenschwindel bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende 2005 die Eigenbeteiligung der Beamtinnen und Beamte an der Heilfürsorge als Beitrag zum Beförderungskonzept. Ich frage mich: Wenn das damalige Konzept der Mitfinanzierung die Bezeichnung Etikettenschwindel verdient hat, was wäre dann wohl die richtige Bezeichnung für das heutige Konzept mit seiner vielfachen Überkompensation aufseiten des Sparhaushalts? - Lieber Kollege Kalinka, das eigentliche Lob gebührt der Gewerkschaft der Polizei, die in zähen Verhandlungen wenigstens dieses Zuckerstückchen durchgesetzt hat, wenn ich den Verlautbarungen der GdP an
dieser Stelle, an denen ich keine Zweifel habe, glauben darf.
An dieser Stelle gestatte ich mir die Zwischenbemerkung, dass es selbstverständlich dazugehört, dass Gewerkschaften bei Haushaltskonsolidierungen angehört werden. Wie wir an diesem Beispiel sehen, gehen Haushaltskonsolidierungen immer auch zulasten des Personals. Deshalb muss man deren Vertreter zumindest anhören. Herr Schlie und Herr Kubicki haben dies getan, das ist anerkennenswert. Ich wäre aber dankbar, wenn Sie in den Reihen Ihrer Fraktion, ich schaue hier den Kollegen Kalinka an, auch in anderen Bereichen dafür Werbung machen würden und wenn man als Opposition in einem Ausschuss nicht mehr erklären müsste, weshalb man zur Anhörung natürlich Gewerkschaften einlädt, wenn es in den Folgen um Einsparungen beim eigenen Personal geht.
Alles in allem befindet sich der Innenminister auf dem richtigen Weg. Er könnte vielleicht ein bisschen stärker voranschreiten und dem Kollegen Wiegard vielleicht noch ein bisschen stärker verdeutlichen, wie wichtig die Landespolizei für uns alle ist. Insofern gibt das heutige Konzept Anlass zu einem gewissen Respekt gegenüber den CDU-Kollegen in einer schwierigen Lage. Den Kollegen von der FDP empfehle ich allerdings, sich ein wenig an ihren damaligen Ansprüchen messen zu lassen. Deshalb besteht keinerlei Anlass zu irgendwelchen Jubelfeiern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Koch, Sie können es nicht lassen nach dem Motto: „Alles Böse haben sozialdemokratische Innenminister gemacht.“ Das ist ein interessantes Weltbild.
- Vorhin habe ich Sie gelobt, Herr Kubicki; das war wahrscheinlich ein Fehler.
Wenn Sie in die Antwort auf Ihre eigene Große Anfrage, die sehr detailliert ist, schauen, aus der Sie sogar zitiert haben, stellen Sie fest, wie sich die Stellenverteilung verändert hat. Sie müssen konstatieren, dass der Anteil der A11-Stellen von 1998 bis 2007 von 4,3 % auf 10,7 % gestiegen ist, sich also mehr als verdoppelt hat. Wir sind uns alle einig, dass das nicht das Ideale ist. Sie tun so, als hätten sozialdemokratische Innenminister - im zweiten Teil zusammen mit der CDU - nichts gemacht, als wären jetzt alle Forderungen, die die FDP in ihrer Opposition geäußert hat, erfüllt. Darüber können wir reden, wenn die Zahlen des Konzepts vorliegen.
Auch zu anderen Bereichen wie A8 und A10, die jetzt, im Gegensatz zu vorher, nicht mehr neuralgisch sind, würde ich gern zitieren: A8 von 3 % auf 33,8 % - ich weiß, da hat sich mit den Laufbahnen etwas geändert; das war vollkommen richtig - und A10 von 5,2 % auf 14,7 %. Sie haben offensichtlich die Ergebnisse der Antwort auf die Große Anfrage Ihrer Fraktion nicht gelesen. Sie sollten da noch einmal reingucken, bevor Sie in einen Beißreflex verfallen. Das haben Ihre Kollegen klugerweise nicht gemacht.
- Ich weiß, wenn man „Stegner“ sagt, ist alles erledigt - so, als ob man „Jehova“ sagt. Aber ich halte das nicht für zielführend.
- Nein, ich rede für mich selbst und über meine Auffassung. Ich weiß ja nicht, für wen Sie alles reden, Herr Arp. Da gibt es ja verschiedene Theorien.
Ich habe noch einiges Weitere gelernt. Herr Fürter, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie klargestellt haben, dass das, was Herr Minister Schlie herausgehandelt hat, für Sie zu wenig ist. Ich gehe also davon aus, dass auch die Grünen - falls sie einmal in die Verlegenheit kommen - nicht einmal auf die Idee kommen könnten, im Polizeibereich zu kürzen. Für diese Aussage bedanke ich mich im Namen aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes. Eventuell müssen wir auf diese Aussage zurückkommen. Hoch lebe die gute EDV-Archivierung. Da kann man immer wieder einmal gucken, welche Zusagen einige so gemacht haben. Ich finde das ja gut.
Überlegen Sie auch einmal: Im Bereich der Prävention schickt man meistens ältere Beamte auf die Straße, und zwar aus einem guten Grund. Die einzige Verwendung für ältere Beamte ist nicht, sie hinter einen Schreibtisch zu verbannen.
Sie können sich noch mit einigen Sachen beschäftigen. Es gibt häufig einige Sachen, die so salopp dahingesagt sind.
Herr Kollege Jezewski, ich bin heilfroh, dass Sie das GdP-Journal zitieren. Auch darauf, auf andere Artikel will ich zurückkommen, wenn wir uns über
andere Punkte streiten. Ich bin froh, dass sich DIE LINKE heute hinter die Polizei gestellt hat. In anderen Fragen, über die wir sicherlich auch in anderer Zusammensetzung diskutieren werden, werde ich darauf noch zurückkommen. Es kann aber nicht schaden, das GdP-Journal zu lesen. Da lernt man Dinge auch einmal aus einem anderen Blickwinkel kennen.
Frau Kollegin Damerow, wenn die Eckpunkte des Justizministers, die er vorgelegt hat, den Auftrag aus dem Parlament von der letzten Tagung erfüllt hätten, Ihnen ausgereicht hätten und es keinen Unterschied zu Ihrem Antrag gibt, warum haben Sie dann Ihren Antrag, der vor unserem Antrag vorgelegt worden ist, überhaupt noch vorgelegt, wenn es da keine Unterschiede zwischen Ihrem Antrag und den Eckpunkten des Justizministers gibt? Können Sie mir das vielleicht erklären?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schippels! Wir sind aus gutem Grund die einzige Partei in Deutschland, die sich nie umbenennen musste. Denken Sie einmal darüber nach, woran das wohl liegt.
Ich habe nur gesagt: „Denken Sie darüber nach!“, und ihre Reaktion zeigt mir, dass Sie gerade darüber nachgedacht haben.
Die SPD hieß 1917 auch SPD. Sie wollen auf die USPD-Abspaltung hinaus, die sich übrigens dann zu einem kleinen Teil wieder mit der SPD zusammengefügt hat und zu einem kleinen Teil zur KPD gegangen ist. Ich kenne übrigens die Beschlüsse, die damals in einem sehr aggressiven Ton gegenüber den Sozialdemokraten von der Komintern gefasst worden sind, mit der Sie natürlich nichts zu tun haben. Aber das ist nicht der Punkt der Debatte.
Sie haben auf unsere Geschichte rekurriert, und dann rekurriere ich auch auf unsere Geschichte, wenn Sie auf die Geschichte von anderen rekurrieren.
Ich glaube, ehrlich gesagt, dass der Vorwurf, wir würden uns nicht mit dem Thema auseinandersetzen, vor allem daran liegt, dass Frau Midyatli das Thema hier nicht selbst angesprochen hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, da spannen Sie einen sehr, sehr weiten Bogen und haben diesen auch deutlich überspannt.
Frau Midyatli hat in den ersten zwei Minuten ihrer Rede gesagt, was man aktiv gegen Faschismus tun kann und was wir alle dagegen tun sollen. Das waren die ersten zwei Minuten ihrer Rede.
Ich könnte Ihnen jetzt auch erzählen, dass ich in den 90er-Jahren Fahrten nach Auschwitz organisiert habe, dass die Rechten, die später in Rieseby gelandet sind, damals in Büdelsdorf saßen, meinem Heimatort. Glauben Sie mir, die haben mir das nicht goutiert. Aber was soll das im Zusammenhang mit der Diskussion, ob es sinnvoll ist, ob Sie eine Große Anfrage stellen, bringen? In diesem Hause wurde schon über Faschismus diskutiert, da gab es DIE LINKE in Schleswig-Holstein noch gar nicht im Parlament.