Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich das noch erleben darf, der Schulterschluss zwischen den Kollegen von der LINKEN und dem Deutschen Hochschulverband ist wirklich sehr spannend, als ob vor dem Bologna-Prozess an den Hochschulen alles in ihrem Sinne gewesen wäre. Alle Kritikpunkte, die Sie angebracht haben, gab es auch schon im alten System. Dass zum Beispiel an der WiSo-Fakultät nach der ersten Klausur die Uhr lief und deshalb Teilzeitarbeit kaum möglich war, gab es auch beim Diplom, sogar noch schlimmer, weil dort nämlich nicht so genau kontrolliert wurde, ob das Studium studierbar ist oder nicht. Es ist doch
Ich glaube, ich darf das sagen. Ich habe maßgeblich - ich habe schon 1999 die Prüfungsordnung dafür geschrieben - den ersten noch jetzt weiterlaufenden Master-Studiengang an der Technischen Fakultät eingerichtet. Ich habe also elf Jahre praktische Erfahrung, was das angeht. Ich lade Sie gern ein, einmal vorbeizukommen und mit meinem Nachfolger - ich habe übrigens dort das Servicezentrum Lehre geleitet - zu sprechen, und dann können wir darüber sprechen, ob das wirklich alles so schlimm ist, wie Sie es dargestellt haben. Das ist es mitnichten. Übrigens hat - ich habe das gesehen - in der Evaluation mein ehemaliger Studiengang die Bestnote bekommen. Jetzt können Sie dazu das Fenster aufmachen.
Es ist nämlich nicht eine Frage der Struktur. Es ist eine Frage, wie man diese Struktur füllt. In der ersten Phase gab es tatsächlich sehr viel Bürokratismus. Da musste ich der Akkreditierungsagentur plötzlich erläutern, wie die Kreditpunkte in die KapVO hineinpassen, in die Kapazitätsverordnung, eine rein deutsche Angelegenheit. Im restlichen Bologna-Prozess ist so etwas gar nicht bekannt. Und, und, und.
Das sind Anfangsschwierigkeiten, bei denen diese Novelle einen richtigen Weg - der ist hoffentlich noch nicht zu Ende gegangen - darstellt, das Ganze studierbar zu machen. Aber bisher, bei den alten Studiengängen, muss ich sagen, hat niemand die Professoren gefragt: Ist das denn zeitlich zu schaffen?
Ein Kreditpunkt sind 30 Stunden Arbeitsbelastung. So einfach ist die Regelung. Wenn man da behumpsen will, dann ist das erheblich schwerer als früher, wie zum Beispiel bei meinem Chemiestudium, wo einfach Praktika hineingeschrieben worden sind, die zeitlich gar nicht auftauchten, die man jeden Tag neben der Vorlesung machen musste, bei denen kein Mensch kontrolliert hat, ob das funktioniert.
Punkt eins: Glauben Sie, dass jeder Studierende in 30 Arbeitsstunden die gleiche Arbeitsleistung bringt? Punkt zwei: Wie groß ist der Studiengang, beziehungsweise wie viele Studierende umfasst der Studiengang, den Sie aufgebaut und in das neue Bachelor/Master-System eingeführt haben?
- Das kann ich Ihnen gerne sagen. Die Antwort auf Frage eins: Die 30 Stunden - das steht auch in den entsprechenden ECTS-Kriterien von Bologna, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen kann - gehen von einer mittleren Arbeitsbelastung aus und nehmen natürlich in Kauf, dass der eine mehr und der eine weniger braucht, aber das ist in dieser Welt normal. Punkt zwei, der Studiengang. Als es noch ein Diplom-Studiengang war, hatten wir im letzten Jahrgang als Diplomstudiengang sieben Anfänger. Jetzt haben wir - lassen Sie mich lügen, Sie müssen nachsehen - 51 Anfänger. Wenn das also eine so große Belastung gewesen wäre, dann hätten wir wahrscheinlich nicht diesen Riesenerfolg durch die Strukturänderung gehabt.
- Nein, Herr Thoroe, im Gegensatz zu Ihnen glaube ich nicht, das verallgemeinern zu können, sondern ich glaube, dass man natürlich spezifisch in die Strukturen hineinsehen muss. - Deshalb ist es wichtig, dass die Fachbereiche mehr Möglichkeiten bekommen, dies zu gestalten. Es darf aber nicht passieren, dass einige viel Präsenz zeigen und einige wenige Präsenz zeigen. Das ist eine grobe Ungerechtigkeit.
Eine Gruppe haben Sie übrigens vergessen, wo Sie sonst immer so auf privilegierte Gruppen achten und sagen, die haben zu viele Privilegien. Ich habe genau die gleiche Lehrverpflichtung nach LVVO wie jeder Professor gehabt. Ich habe ganz normal meine Arbeitszeit erfüllen müssen. Was ist denn mit meiner Freiheit von Forschung und Lehre gewesen? Ich war als Wissenschaftler auch für Forschung angestellt, schlicht und ergreifend. Sie sagen jetzt: Die arme Gruppe, Freiheit von Forschung und Lehre! Was war denn mit meiner persönlichen Freiheit? Ich habe das nie infrage gestellt, weil ich Geld vom Steuerzahler dafür bekommen habe, dass ich eine Leistung erbringe. Deshalb hatte ich überhaupt keine Probleme, diese zu erbringen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/794 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Dr. Tietze das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Altbundestrainer Sepp Herberger hat einmal gesagt: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Ich ergänze: Nach dem Landesverfassungsgericht ist vor dem Landesverfassungsgericht. Nach unserer Auffassung ist der freie Sonntag eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Artikel 139 der alten Weimarer Reichsverfassung, weiter gültig durch Artikel 140 des Grundgesetzes, beschreibt Folgendes - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Diese Vorschrift ist mittlerweile 90 Jahre alt, und sie bietet die Möglichkeit, einmal darüber nachzudenken, wie wir uns in unserer heutigen Gesellschaft aufstellen. Gerade heute in unserer modernen Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft, in unserer einhun
dertprozentigen Verfügbarkeit ist die Frage von Pausen und von Entschleunigung eine zentrale Frage der Gesellschaft. 75 % der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben in einer Forsa-Studie angegeben, privat und beruflich übermäßige Belastungen zu verspüren. 80 % der Deutschen wollen auf die Frage nach guten Vorsätzen für das Jahr 2010 Stress vermeiden, mehr Zeit für Familie und Freunde haben.
Eine humane Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, und unsere Verfassung räumen den Menschen diese Zeit in Form der Sonntagsruhe seit 90 Jahren ein.
Wir meinen, gesetzliche Regelungen müssen den Ansprüchen genügen. Daher haben wir uns entschieden, einen Gesetzentwurf einzubringen. Meiner Fraktion geht es darum, im Ladenschlussgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maßvolle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und Ruhebedürfnissen des Einzelnen zu finden.
In Deutschland gibt es zahlreiche Klagen der Kirchen vor Landesverwaltungsgerichten, unter anderem auch Entscheidungen. Ich verweise auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Da wurde neben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein weiteres deutliches Signal gegen die Aufweichung des Sonntagsschutzes gesetzt.
Auch die Kirchen in Schleswig-Holstein, die evangelische und die katholische Kirche, haben gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Bäderverordnung eingeleitet und einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim OVG in Schleswig gestellt.
Im Kern geht es auch um die Frage: Wollen wir zulassen, dass künftig Gerichte in Schleswig-Holstein Politik machen, oder sind wir bereit, im Vorfeld darüber zu reden, wie wir Gesetze vielleicht verbessern können?
Wirtschaftsminister Austermann hat 2006 eine neue, ausgeweitete Regelung mit einer sogenannten Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese neue Regelung mit ihren Änderungen ist Ziel der Kritik. Sie beinhaltet zunächst die Erweiterung der Saison - also die absolute Zahl der Tage wurde mehr -, die Hinzufügung weiterer Orte - mehr Gemeinden und die Ausweitung der Verkaufsstellen und anderer Branchen. Kurzum, das Credo lautet: Die Ausnahme wurde zur Regel, und somit ist das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt. Allein 2009 - ich erinnere daran - durften die Geschäfte in den betroffenen Orten an 45 Sonnta
gen von 52 Sonntagen und an diversen Feiertagen öffnen. Aber nicht nur die Länge der Öffnungszeit, auch das breite zugelassene Warenangebot ist zu kritisieren.
Wir meinen, es ist etwas aus den Fugen geraten. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis und die Balance ist wiederherzustellen, und zwar, wie wir meinen, durch das Parlament, Herr Minister, und nicht par ordre de Jager. Das Parlament sollte die Regeln besprechen, verhandeln und beschließen, die wir für wichtig halten.
An folgenden Stellschrauben muss gedreht werden, um wieder dieses Gleichgewicht herzustellen: Die absolute Zahl der Sonntagsöffnungen in den klassischen Bäder- und Kurorten ist möglichst zu reduzieren, und die Anzahl der Orte ist tatsächlich hinsichtlich der klassischen Bäder- und Kurortedefinition zu bestimmen. Das heißt, eine neue Bäderverordnung muss die eingeführte Erweiterung zurücknehmen. Sonstige Gemeinden sind dann auch bitte in Kur- und Bäderorte aufzunehmen. Das ist zu prüfen. Auch bei den tatsächlichen Verkaufsstellen, das heißt bei den alltäglichen Produkten des Lebens, ist zu prüfen. Der Warenkorb ist kritisch zu betrachten. Wir meinen, dass die tägliche Bedarfe des Lebens dazugehören, aber um es klar zu sagen: Schickimicki-Mode und Möbel gehören nicht unbedingt zu den dringenden Waren, die man am Sonntag kaufen muss.
Selbstverständlich erkennen auch wir Grüne an, dass wir in einer Dienstleistungsgesellschaft leben, und wir meinen auch, dass wir gerade in der Tourismuswirtschaft eine gute Dienstleistung erhalten müssen. Aber ich erlebe auch auf der Insel Sylt, dass manche Firmen sich beschweren und sagen: „Ich mache nur deshalb auf, weil der Konkurrent aufmacht, und ich mache nur deshalb auf, weil am nächsten Tag die Kunden in meinen Laden kommen und sagen: Du hast es ja gar nicht nötig, deinen Laden aufzumachen.“ Wenn wir uns dann ansehen, wie die Umsätze generiert werden, dann sagen mir die Leute: „Wenn ich die Fixkosten abziehe, dann zahle ich drauf, wenn ich sonntags öffne.“
Deshalb meinen wir, wir brauchen eine ausgewogene Debatte, wir müssen sie politisch führen, und wir müssen uns wieder darauf besinnen, dass die Sonntagsruhe nach unserer Auffassung ein hohes Kulturgut in unserer Gesellschaft ist. Andere Staaten mögen das anders sehen und anders entscheiden. Wir haben diese Wertschätzung, und wir sollten sie auch weiterhin in unserer politischen Arbeit beachten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelter Beifall bei der CDU und Beifall der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LIN- KE])
Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im April hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die mecklenburgische Bäderverkaufsverordnung für nicht mit dem besonderen Sonn- und Feiertagsschutz vereinbar und daher für unwirksam erklärt. Bereits Ende Juli hat Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verordnung erlassen, um die Sonntagsöffnung noch in der laufenden Saison sicherzustellen. In folgenden Punkten ist man dabei den Kirchen in Mecklenburg entgegengekommen: Einschränkung des Warensortiments, Verkürzung der Saison, Reduzierung der einbezogenen Orte und Verkürzung der sonntäglichen Öffnungszeit. Während die evangelischen Kirchen die neue Regelung ausdrücklich begrüßt haben, hat sich die katholische Kirche noch nicht abschließend erklärt.
In Schleswig-Holstein gilt allerdings die schleswigholsteinische Bäderverordnung. Sie ist verfassungskonform. Dies gilt auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald. Denn die Unterschiede der schleswig-holsteinischen Bäderverordnung zu den vom OVG Greifswald verworfenen Regelungen in unserem Nachbarland sind groß. Wir haben deutlich weniger Gemeinden in die Bäderregelung aufgenommen als Mecklenburg-Vorpommern. Bei uns sind es 9 %, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 13 %. Wir haben ein deutlich kleineres Warensortiment in der Bäderregelung als Mecklenburg-Vorpommern, nämlich nur die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Selbst die neue Regelung in Mecklenburg-Vorpommern geht über das hinaus, was bei uns gilt. Die Bäderverordnung Schleswig-Holstein halte ich nach wie vor für verfassungskonform. In Schleswig-Holstein ist ein ausreichender Sonn- und Feiertagsschutz gewährleistet. Wir haben einen ausgewogenen und bewährten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen.
handelt, den Diskussionsprozess vor Erlass dieser Verordnung nicht richtig wiedergegeben, wenn Sie es so darstellen wollen, dass das sozusagen par ordre du mufti oder seinerzeit per Order Austermann geschehen ist. Wir hatten eine sehr lange Diskussion auch in den Ausschüssen darüber, wie diese neue Bäderverordnung ausgestaltet sein soll. Ich halte sie übrigens nach wie vor für einen guten und ausbalancierten Kompromiss.
Diese Bäderverordnung hat auch zu keinen übermäßigen Klagen Anlass gegeben, übrigens auch nicht der Kirche, bevor nicht das Gericht in Rostock entschieden hat. Ich bin mir nicht ganz sicher - das sage ich auch an dieser Stelle -, ob die Kirche sich wirklich einen Gefallen tut, wenn sie jetzt eine so breite Diskussion über diesen Kompromiss bei der Bäderverordnung auf den Weg bringt. Ich glaube, wir sollten mit aller Behutsamkeit diese Dinge diskutieren und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Die Fraktion der Grünen möchte in diesen Ausgleich der Interessen eingreifen und erreichen, dass die Sonntagsöffnung auf reine Kur- und Erholungsorte beschränkt wird. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden und Gemeindeteile, die besonders stark vom Tourismus geprägt sind und die in Anlage 2 zur Bäderverordnung aufgelistet worden sind, sonntags nicht mehr öffnen dürfen. Das sind - weniger abstrakt, sondern konkret genannt - zum Beispiel Kiel-Schilksee, Mönkeberg oder Glückstadt.