Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Kollegen Olaf Schulze.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Steuerhinterziehung ist kein Scherz und kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern hinterzieht, schädigt die Gesellschaft. Das Geld fehlt an genau den Ecken und Enden, auf die in den letzten Tagen Demonstrantinnen und Demonstranten eindrücklich hingewiesen haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Diejenigen, die Steuern hinterziehen, gehen dabei oft straffrei aus. Sie profitieren von der in der Abgabenordnung geregelten Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen Steuerhinterziehung nicht bestraft wird: nämlich dann, wenn sie noch nicht von der Finanzbehörde entdeckt wurden und der Steuerhinterzieher sich selbst stellt. Mit schöner Regelmäßigkeit häufen sich denn auch die Selbstanzeigen, sobald wieder einmal eine CD mit Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher entdeckt wurde. Wenn man schon Gefahr läuft, die Steuern nachzahlen zu müssen, will man wenigstens nicht noch bestraft werden.

(Hans Hinrich Neve)

Ich will nicht verhehlen, dass diese Möglichkeit der Selbstanzeige einen gewissen Charme hat, weil sich auf diese Weise auch Menschen selbst anzeigen und Steuern nachzahlen, die letztlich gar nicht auf der jeweiligen CD auftauchen. Schwerer wiegt jedoch die Ungerechtigkeit, die dahintersteckt, wenn man Steuern hinterziehen kann und dabei kein großes Strafrisiko eingeht.

Der allergrößte Teil der Menschen in Deutschland hinterzieht keine Steuern, sondern finanziert je nach der finanziellen Leistungsfähigkeit unseren Sozialstaat mit. Das ist richtig so, das ist ein Teil alltäglicher Solidarität, die eine Gesellschaft braucht und die sie einfordern muss.

Wir meinen: Es ist an der Zeit, das Privileg für Steuerkriminelle abzuschaffen. Wenn die straffreie Selbstanzeige zur kalkulierten Ausstiegsoption von Menschen wird, die systematisch unsere Gesellschaft betrügen, ist sie das falsche Mittel.

(Beifall bei SPD und SSW)

Die strafbefreiende Selbstanzeige bewirkt keinen Rückgang der Steuerhinterziehung, sondern bewahrt lediglich die Täter vor der Bestrafung. Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden, und es leistet einer Entsolidarisierung Vorschub.

Im Interesse der steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger müssen die Landesregierungen werthaltige Daten über mögliche Steuerhinterzieher auch käuflich erwerben können. Wenn die Landesregierung diesen Weg geht, werden wir sie unterstützen. Wir haben es im Ausschuss schon gehört. Wir sind da eher auf Ihrer Seite, Herr Wiegard. Wenn Sie vernünftige Daten bekommen, kaufen Sie die CDs. Unsere Unterstützung haben Sie.

Ich habe jetzt die Zeit von meinem Kollegen Peter Eichstädt wieder aufgeholt, wie versprochen, Herr Präsident.

(Beifall bei SPD und SSW)

Das Wort hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fürter, ich hätte mir gewünscht, dass wir uns über eine zentrale Frage eines rechtsstaatlichen Grundverständnisses vielleicht einmal unterhalten können, ohne dass die Klischees, die Sie möglicherweise in Ihrem Rechner haben, ständig wiederbe

lebt werden. Ich empfehle Ihnen dringend einen Artikel aus der „Tageszeitung“ vom April dieses Jahres betreffend einen kleinen Parteitag der Grünen, in dem ich ein sehr bemerkenswertes Zitat fand, das meines Erachtens genau zu dieser Debatte passt. Es lautet:

„Weil der Gute von sich glaubt, stets nur gut zu sein, kommt er nicht auf den Gedanken, dass das vielleicht nicht stimmt.“

Genau in diesem Geiste ist der Antrag der Grünen gewoben. Es wird suggeriert, die Grünen kümmerten sich darum, Straftäter - denn um nichts anderes handelt es sich bei Personen, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen - zur Strecke zu bringen, die durch ihre Tat die Allgemeinheit schädigen. Herr Kollege Fürter, der Unterschied zwischen den Grünen und der FDP ist dabei die Rechtsstaatlichkeit. Ich erkläre Ihnen gleich, worin er liegt. Die Grünen teilen den Rechtsstaat - wie überhaupt die ganze Welt - quasi nach Gesinnung in Gut und Böse ein. Wenn es darum geht, die Bösen zu schnappen, ist jedes Mittel recht. Wenn es darum geht, die Gesinnungsguten zu schonen, dann wird der Rechtsstaat als Mäntelchen zum Schutze hervorgehoben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Einteilung der Welt hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Der Gesinnungsstaat ist Willkürstaat. Das hat uns schon unsere Geschichte gelehrt. Wir haben daraus gelernt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, auch wenn es einem persönlich nicht passt. Den Rechtsstaat zu schützen, auch wenn es im Einzelfall einmal nicht opportun ist, auch wenn es im Einzelfall einmal nicht populär ist, das ist die Aufgabe einer freiheitlichen Partei. Die Grünen beweisen mit ihrem Antrag erneut, dass sie eine solche nicht zu sein scheinen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Denn was wollen Sie? Sie wollen, dass die Landesregierung nach Prüfung ihrer Relevanz für Schleswig-Holstein CDs mit Datensätzen von Steuerhinterziehern erwirbt. Was heißt das? Die Grünen wollen, dass das Land Datensätze erwirbt, ganz gleich, ob diese rechtmäßig erlangt worden sind - aber auch nur dann, wenn im Nachhinein sichergestellt ist, dass beim Land die Kasse klingelt. Tut sie dies nicht, lässt man die vermeintlichen Täter ziehen. Oder wie habe ich den Antrag zu verstehen? Was, meine Damen und Herren, ist das für eine Position? Populistischer und opportunistischer geht es kaum noch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nichts zu tun.

(Olaf Schulze)

Herr Kollege Fürter, das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 entschieden, dass bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandener Daten geboten ist. Ob so ein Verfahrensverstoß vorliegt, muss zunächst noch einmal geprüft werden. Das ist eine Rechtsfrage und keine Frage, die man im Landtag politisch beschließen kann. Hat beispielsweise ein Informant die Daten aus der Bank gestohlen, macht sich der deutsche Staat beziehungsweise dessen Vertreter beim Erwerb der Steuer-CD möglicherweise wegen einer sogenannten Datenhehlerei strafbar. Noch einmal: Es spricht nichts dagegen, die Daten zu nehmen, wenn sie uns zugeschickt werden, aber die spannende Frage im Raum ist: Darf der Staat für gestohlene Daten bezahlen?

(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Hat er aber schon einmal gemacht!)

- Herr Kollege Fürter, das ist ja Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten. Ich empfehle Ihnen wirklich, nicht nur dicke Backen zu machen, sondern an rechtswissenschaftlichen Diskussionen zu dieser Frage teilzunehmen und sich die entsprechenden Aufsätze durchzulesen.

(Beifall bei der FDP)

Hat der Informant die Daten durch einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beziehungsweise durch das Ausspähen von Daten erlangt, kann der Erwerb der Steuer-CD eine in Deutschland strafbare Begünstigung darstellen. Darüber hinaus kann der Ankauf auch noch eine Beihilfe zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie zum Ausspähen von Daten sein. Wir finden es zumindest bedenklich, wenn der Rechtsstaat Geschäfte mit Straftätern macht und möglicherweise selbst zum Täter wird. Erst recht ist es ihnen untersagt, Straftaten gegebenenfalls auch noch zu belohnen.

Stellen Sie sich doch einmal die Situation vor, in der ein Kripo-Beamter sagt: Ich darf jetzt hier leider nicht in die Wohnung hinein, weil ich keinen Durchsuchungsbeschluss habe, aber wenn du jetzt einbrichst und mir verwertbare Informationen gibst, dann belohne ich dich auch noch dafür. - Eine völlig absurde Vorstellung, der ich mich gar nicht nähern will.

Der Ankauf von rechtswidrig erlangten Daten bedeutet letztlich, dass man die von dem Informanten begangene Straftat gutheißt und belohnt. Das

kann und darf nicht unser Rechtsstaatsverständnis sein, ist jedenfalls nicht mein Rechtsstaatsverständnis. Warum fordern die Grünen, Herr Fürter, konsequenterweise nicht eine Online-Durchsuchung oder eine Vorratsdatenspeicherung bei Menschen, die man einer Steuerstraftat für verdächtig hält? Es gebe da diverse technische Mittel, um Menschen der Begehung von Straftaten zu überführen. Das einzige Problem ist nur: Sie sind im Zweifel verfassungswidrig.

Es bleibt dabei, im Einzelfall muss geprüft werden, auf welchem Wege Daten mit Hinweisen auf Straftaten erworben worden sind. Erst dann kann man gegebenenfalls die Daten auswerten. Wenn man zu der Auffassung kommt, dies sei rechtlich möglich, bitte schön. Wir sind da skeptisch. Aber entscheidend ist: Diese Entscheidung muss nach Recht und Gesetz ergehen und nicht nach Kassenlage. Die Grünen machen mit ihrem Antrag deutlich, dass es ihnen nur darum geht. Jeder, der sich hiergegen verwehrt, muss dann jemand sein, der die vermeintlich Reichen schützt. Das war gerade Ihre Ansage. So simpel ist Ihr Weltbild, aber so simpel ist die Welt dankenswerterweise nicht.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ein Letztes dazu, weil man sich das wirklich vergegenwärtigen muss. Wie bedenklich die Grünen auf dem Weg zu ihrem Gesinnungsstaat mittlerweile sind, zeigt nicht zuletzt die Aussage ihres halbseidenen vielfliegenden Bundesvorsitzenden Cem Özdemir auf dem kleinen Bundesparteitag in Köln im April. Dort sagt er in Abgrenzung zur FDP: Zwischen Grünen und Liberalen seien die „genetischen Unterschiede“ groß. Ich frage mich, welche Debatte losgetreten worden wäre, wenn das von Herrn Sarrazin gesagt worden wäre.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, schon allein das Denken in solchen Kategorien, die Sie eben in den Mund genommen haben, disqualifiziert Sie. Sie werfen hier Nebelkerzen. Es geht nicht darum, dass irgendwelche auch hier im Inland strafbar erhobenen Daten verwendet werden sollen, sondern es geht nur um

(Wolfgang Kubicki)

die Daten, die nach deutschem Recht tatsächlich dem deutschen Staat zur Verfügung stehen.

Der ehemalige Generalsekretär der Christlich Demokratischen Union, Heiner Geißler, hat in der Debatte um den Ankauf von Steuer-CDs - das war im Februar dieses Jahres; seit er bei Attac ist, ist er auch immer besser geworden - Folgendes eingebracht: Der Datenkauf sei nicht rechtens, aber moralisch alternativlos. Ein „moralisches Paradoxon“ nannte Geißler die Situation. Es entscheide die Güterabwägung. Die seinerzeit geschätzten 400 Millionen €, die sich der Staat im Februar an Nachzahlungen der vermutlich 1.500 Steuerflüchtigen erhofft, fehlten für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen. Überhaupt gehörten die Steueroasen weltweit abgeschafft. Derjenige, der die Daten veröffentliche, verdiene einen Orden.

Dieser Position schließt sich die Fraktion DIE LINKE ohne Wenn und Aber an.

Für die FDP und Herrn Kubicki dagegen ist der Datenkauf ebenfalls nicht rechtens und offensichtlich auch wirtschaftlich nicht nützlich. Denn für die FDP hat der Staat ja ohnehin kein Einnahmeproblem, und deshalb soll er auch nicht kleinlich sein. Geld wird, so die FDP, im Übrigen privat viel sinnvoller und besser ausgegeben als öffentlich.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

- Dieses Klatschen entlarvt Sie.

(Christopher Vogt [FDP]: Der erste vernünf- tige Satz!)

- Das sehen wir anders. Die Regierung gibt der Bevölkerung unter enormen Kosten zum Beispiel für Sicherheit der Geldscheine und der Inflationskontrolle ein Zahlungsmittel in die Hand, das einige wenige Leute dazu verwenden, den Staat um seine Einnahmen zu prellen.

Mittlerweile sind die Daten von 10.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern bekannt, die kaum etwas anderes tun. Es ist wichtig, dass die Regierung für diese Bevölkerungsgruppe ein Instrument bereithält, das diese mehr ängstigt, als sie schon ohnehin stets Angst haben, nämlich die Angst der Reichen vor dem Verlust ihres Reichtums.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das Problem kennen Sie!)

Eine Drohung, meine Damen und Herren, hat offensichtlich schon erhebliche Auswirkungen. Allein das Bekanntwerden der Datensätze sorgt für eine Fülle von Selbstanzeigen. Wenn allein das Gerücht

ausreicht, dass Daten von bestimmten Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Jersey oder sonstwo zum Ankauf angeboten werden, um eine Fülle von Selbstanzeigen auszulösen, ist das eine gute und nachhaltige Entwicklung. Je öfter wir darüber in diesem Landtag reden, desto schneller steigt die Zahl der Selbstanzeigen.