Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

ausreicht, dass Daten von bestimmten Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Jersey oder sonstwo zum Ankauf angeboten werden, um eine Fülle von Selbstanzeigen auszulösen, ist das eine gute und nachhaltige Entwicklung. Je öfter wir darüber in diesem Landtag reden, desto schneller steigt die Zahl der Selbstanzeigen.

(Beifall des Abgeordneten Björn Thoroe [DIE LINKE])

Ich möchte Sie noch auf einen anderen Sachverhalt hinweisen. Inzwischen gibt es, Herr Kubicki, auch eine wachsende Tendenz des reicheren Teils der Bevölkerung zur Steuerehrlichkeit. Dort fragt man sich mittlerweile, ob es immer richtig war, so viel wie möglich mitzunehmen, obwohl man es gar nicht gebraucht hat. Angesichts des Zerfalls der öffentlichen Infrastruktur ist eine wachsende Bereitschaft auch bei den Reicheren zu verzeichnen, lieber mehr Steuern zu zahlen. Viele Bürgerinnen und viele Bürger fühlen sich einfach wohler, auf wenige Prozente des ohnehin überflüssigen Vermögens zu verzichten, als zuzusehen, wie der alleinerziehenden Tochter des Nachbarn der Heizkostenzuschuss gestrichen wird.

Passen Sie sich, Herr Kubicki, den veränderten Verhältnissen vor allem auch in Ihrer Klientel, in Ihrem Umfeld an. Vielleicht klappt es dann auch noch einmal mit einem Einzug in den Landtag.

Herr Wiegard, machen Sie weiter so.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Wir wollen mal sehen, wo Sie das nächste Mal sind!)

Das Wort für die SSW-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Lars Harms.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Jetzt kommt der Steuerrechtspapst!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich gleich zu Beginn deutlich machen: Der SSW kann sich der im Antrag formulierten Forderung voll und ganz anschließen. Die Landesregierung muss die ihr angebotenen CDs mit Informationen über Steuerhinterzieher sorgfältig prüfen und, sofern die Informationen relevant sind, auch erwerben. Denn hiervon geht eine starke präventive Wirkung aus, und das führt ganz offensichtlich auch langfristig zu mehr Steuerehrlichkeit.

(Ulrich Schippels)

Herr Minister Wiegard hat im Finanzausschuss einige konkrete Zahlen genannt, die belegen, dass es sich hier um ganz erhebliche Steuermehreinnahmen handelt. Gerade vor dem Hintergrund des Haushaltsentwurfs, der die fehlende Einsicht der Regierung verdeutlicht, dringend nötige Einnahmeverbesserungen schon heute vorzunehmen, hat das Land Schleswig-Holstein diese Mehreinnahmen leider nötiger denn je.

Machen wir uns nichts vor: Mit der Möglichkeit, derartige CDs mit Datensätzen über Steuersünder zu erwerben, haben wir das mit Abstand wirksamste Mittel in der Hand, um die unverändert hohe Zahl von Steuerstraftätern und potenziellen Steuerflüchtlingen auf den rechten Weg zurückzuführen. Allein schon die öffentlich bekannte Tatsache, dass das Land den Ankauf prüft, lässt die Zahl der Selbstanzeigen in die Höhe schnellen. Eine so große Wirkung haben weder die drohenden Geldund Freiheitsstrafen noch die amnestieähnlichen Regelungen für die reuigen Sünder jemals entfalten können.

Wir geben den Grünen Recht, wenn sie auf die Scheinheiligkeit der Argumente und Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser Daten hinweisen. Zwar sind die Informationen auf den SteuerCDs mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal beschafft worden, aber die Steuergerechtigkeit und damit die Interessen der Gemeinschaft sind unserer Meinung nach wesentlich höher anzusiedeln als die Verfolgung des Datendiebs.

Im Übrigen weist ja auch der Datenschutzbeauftragte des Landes darauf hin, dass diese Daten nicht etwa bei Kriminellen, sondern bei Behörden landen, die an deutsches Datenschutzrecht und auch an andere rechtliche Grundlagen gebunden sind. Die Gefahr der unrechtmäßigen Verwendung ist also verschwindend gering.

Herr Weichert hat in Bezug auf diese Daten auch klargemacht, dass keine zwingenden rechtsstaatlichen Einwände gegen einen solchen Kauf sprechen. Voraussetzung hierfür muss natürlich die hinreichend begründete Annahme sein, dass hierdurch ein Verdacht auf Steuerhinterziehung nach deutschem Recht begründet werden kann. Dann macht es aufgrund der Abwägung Sinn, diese Steuer-CDs zu kaufen.

Aus Sicht des SSW müssen die angebotenen Daten deshalb vor dem Kauf sorgfältig auf Echtheit und Relevanz geprüft werden. Da die CDs aus Steuergeldern gezahlt werden, muss vorab zumindest im

Ansatz geklärt sein, wie ergiebig die angebotenen Datensätze tatsächlich sind.

Solange es keine zwischenstaatlichen Abkommen und damit auch keine andere Möglichkeit gibt, an derartige Informationen zu kommen, halten wir diesen Weg für vollkommen richtig. So kommen wir nicht nur einer größeren Zahl von Steuerflüchtlingen auf die Spur, sondern schrecken auch all diejenigen ab, die mit dieser Versuchung liebäugeln oder bisher keine harten Strafen fürchten mussten.

(Beifall des Abgeordneten Björn Thoroe [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, die vielen Selbstanzeigen lassen uns das Ausmaß der Steuerflucht erahnen, und es wird ganz deutlich: Die Mittel, die wir zum jetzigen Zeitpunkt für die Verfolgung von Steuerstraftätern haben, reichen nicht aus. Sie wirken ganz einfach nicht abschreckend genug und lassen in der Tat den Eindruck entstehen, es handele sich um Kavaliersdelikte. Steuerhinterziehung ist und bleibt aber eine Straftat - das haben wir heute gehört -, die härtere Konsequenzen nach sich ziehen muss. Hier muss dringend nachgebessert werden. Dies kann sowohl über höhere Strafzinsen als auch über eine gänzliche Aufhebung der strafbefreienden Selbstanzeigeregelung erfolgen. Wir erwarten in jedem Fall, dass zügig national und international wirkungsvolle Sanktionsmechanismen gefunden werden.

Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Steuerhinterziehung im Inland. Die ohnehin hohe Auslastung der Steuerfahndung wird zunehmend zur Überlastung. Sie muss schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, allen Anhaltspunkten effektiv nachzugehen. So sehen wir uns in unserer alten und häufig wiederholten Forderung bestärkt, dringend Personal bei der Steuerfahndung aufzustocken und für eine bessere finanzielle Ausstattung zu sorgen. Nur so können endlich jene Gelder eingenommen werden, die dem Land rechtmäßig zustehen - übrigens auch die Gelder, die im Inland hinterzogen werden. Nach Meinung des SSW können wir es uns ganz einfach nicht länger leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten. Sie stehen dem Staat für wichtige Aufgaben zu, und deshalb müssen wir diese Gelder eintreiben.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Björn Tho- roe [DIE LINKE])

(Lars Harms)

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Abgeordneten Dr. Robert Habeck.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Minuten brauche ich nicht.

Ich möchte nur noch einmal an die Regierungsbank zu Protokoll geben - ich hoffe, Sie haben zugehört -: Sollte die Daten-CD angekauft werden, hat Sie der Vorsitzende der FDP gerade alle als Verbrecher bezeichnet. Viel Spaß beim Regieren!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Finanzminister Rainer Wiegard.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich habe noch nie verstanden, warum man am Stammtisch dem Mann auf die Schulter klopft, der sich damit brüstet, an der Steuer vorbei irgendwelche guten Geschäfte gemacht zu haben, wo er einfach allen in die Tasche gegriffen hat. Insofern sind wir uns in diesem Hause alle einig, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Das haben wir nun alle hinreichend begründet.

Deshalb sind wir auch auf dem Weg - und das mit verstärkten Anstrengungen in den letzten Jahren -, dem Steuerbetrug auf die Schliche zu kommen.

Im vergangenen Jahr, wenn ich das in Erinnerung rufen darf, haben wir in Schleswig-Holstein an jedem Werktag zwei Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Wir haben über 200 Beschlagnahmungen durchgeführt. Wir haben an jedem Arbeitstag eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Die Richter haben aufgrund unserer Anzeigen Haftstrafen von insgesamt 23 Jahren verhängt. Es wurden Geldstrafen in Höhe von 1 Million € verhängt. Über 200 Verfahren wurden durch Geldauflagen für insgesamt 800.000 € eingestellt. Das steuerliche

Mehrergebnis waren 46 Millionen €. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerfahndung und was sich darum herum noch tut leisten eine wirklich herausragende, anstrengende und auch nicht ungefährliche Arbeit.

Deshalb danke ich insbesondere auch Klaus Schlie, dem Innenminister, dafür, dass uns die Polizei auf unser Bitten hin seit zwei oder drei Jahren sehr intensiv dabei unterstützt, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerfahndung dafür auszubilden, wie man sich bei solchen Aufgaben, wie wir sie zu erfüllen haben, schützt.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch zu erwähnen, was hier in Ansätzen deutlich gemacht wurde, dass die Zahl der Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung ein deutliches Maß angenommen hat - ein Maß, das mich einerseits erschreckt, aber gleichzeitig auch erkennen lässt, dass dies nur sozusagen die Spitze des bekannten Eisbergs sein kann: 523 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der Schweiz sind in diesem Jahr eingegangen. Das ist etwa eine Verdopplung der Zahl der Selbstanzeigen, die sonst üblicherweise eintrifft. Nacherklärte Kapitaleinnahmen von über 140 Millionen € - das betrifft die Einkommensteuer, die zwischen Bund, Ländern und Kommunen geteilt wird, nacherklärte Vermögen von 60 Millionen € zu dem derzeitigen Stand - bis heute eingegangen aus diesem Verfahren knapp 20 Millionen €. Wir schätzen insgesamt nur aus diesem Verfahren - das Volumen, das zu erreichen sein wird, auf 76 Millionen €. Das ist durchaus keine Kleinigkeit. Es bleibt nicht alles in Schleswig-Holstein. Natürlich ist das auch eine Sisyphosaufgabe für die Kolleginnen und Kollegen, die dort tätig sind.

Wir werden - das haben wir Ihnen angekündigt und vorgelegt - damit beginnen, ein mobiles Sachgebiet mit mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzubauen, die genau in diese Lücke hineinstoßen und sich zielgerichtet um die Abarbeitung auch solcher Aufgaben kümmern, die Betriebsprüfungen und die Umsatzsteuersonderprüfung unterstützen. Bei uns hat niemand auf Dauer eine Chance, der Steuerpflicht zu entgehen.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW sowie vereinzelt bei SPD und FDP)

Wir führen heute allerdings auch die Diskussion in einer sehr viel konkreteren Auseinandersetzung als der, die zum Teil in diesem Hause geführt wird.

Herr Abgeordneter Fürter, vielleicht können Sie mir bei Gelegenheit einmal verraten, wo es so dünne Bretter zu kaufen gibt, wie Sie sie hier manchmal bohren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Hier zu sagen, es gebe einen Datensatz von so einer CD, der sozusagen positiv bewertet und damit schon über den Kauf entschieden sei, ist eine verdammt mutige Angelegenheit. Das muss ich einmal sagen.

(Zuruf)

- Genau das haben Sie hier ausgeführt. Deshalb sage ich sehr deutlich: Erstens gibt es keine Generalentscheidung über den Ankauf von CDs.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: So ist es!)

Und es gibt auch überhaupt keine moralische Komponente - das Beispiel, das hier genannt wurde.

Ich weise die Finanzämter auch nicht an, die Festsetzung von Steuern nach moralischen Kategorien zu bewerten, sondern nach den Steuergesetzen.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Wohl wahr! - Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Deshalb ist jeder einzelne Vorgang - ob CD oder Liste oder was auch immer es da gibt, und wir hatten beides - individuell und einzeln sehr sorgfältig zu prüfen, zunächst natürlich auch nach den Kategorien, die hier bereits genannt worden sind, ob denn die Daten werthaltig sind, ob sie überhaupt relevant sind, ob sie überhaupt neu sind oder vielleicht nicht schon in anderen Datensätzen vorhanden sind. Aber vor allen Dingen ist die Prüfung im Sinne dessen durchzuführen, was Wolfgang Kubicki hier ausgeführt hat, nämlich danach, ob ein solcher Kauf in diesem Einzelfall rechtmäßig ist.

Diese Prüfung machen wir nicht allein - das trauen wir uns nicht zu -, sondern diese Prüfung erfolgt über den Bundesfinanzminister mit der Bundesregierung und damit auch mit der Bundesjustizministerin. Erst wenn wir von der Bundesregierung über den Bundesfinanzminister die eindeutige Aussage erhalten haben, dass der Kauf dieser von uns so benannten und definierten CD im Sinne unserer Gesetze rechtmäßig ist, erst dann wenden wir uns auch noch anderen Fragen zu wie beispielsweise der Frage, ob der Preis dafür angemessen ist.