Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

Um es klarzustellen: Für mich war und ist eine solche Verwaltungspraxis, von der uns der Flüchtlingsbeauftragte bereits berichtet hat, weder rechtlich noch menschlich vertretbar. Glücklicherweise war sie die Ausnahme und ist mittlerweile beendet worden.

Um ebenfalls klarzustellen: Die Problematik der jetzigen strikten Residenzpflicht, die soziale Kontakte verhindert, strafwürdiges Verhalten der Betroffenen geradezu herausfordert und die einer Integration nicht förderlich ist, wird zu Recht angeprangert. Wir haben dazu bereits in der zurückliegenden Dezember-Tagung ausführlich debattiert. Um es aber genauso zu betonen: Ich sehe das Thema Residenzpflicht und deren größtmögliche liberale Ausgestaltung bei unserem Justizminister in sehr guten Händen.

(Beifall bei der FDP)

Wie jetzt allseits bekannt sein dürfte, hat Herr Minister Schmalfuß bereits angekündigt, dass er beabsichtigt, eine Verordnung für Schleswig-Holstein zu erlassen, die den betroffenen Asylsuchenden einen wesentlich größeren Bewegungsspielraum innerhalb unseres Bundeslandes ermöglicht.

Wir haben die Residenzpflicht sehr intensiv im Innen- und Rechtsausschuss erörtert und dazu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Vor- und Nachteile, den Bewegungsspielraum von Asylsuchenden zu beschränken oder zu erweitern, wurden genannt. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Wiederholung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die LINKEN haben erkannt, dass eine wirkliche und tiefgreifende Reform der Residenzpflicht nur auf Bundesebene und bundeseinheitlich erfolgen kann. Diese Erkenntnis hat aber auch in der Koalition auf

(Serpil Midyatli)

Bundesebene bereits Raum gegriffen und auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden.

Die Fraktionen von CDU und FDP in diesem Haus stellen sich eindeutig hinter die Forderung, die man im Bundes-Koalitionsvertrag findet. Um dieser Haltung Nachdruck zu verleihen, bitten wir mit unserem Änderungsantrag unsere Landesregierung nachdrücklich, Initiativen im Bundesrat zur weiteren Lockerung der Residenzpflicht gemäß dem Bundes-Koalitionsvertrag zu unterstützen.

Um aber die Beratungen und das Vorhaben zu Ende zu bringen, die Residenzpflicht vor Ort schnellstmöglich zu liberalisieren, begleiten CDU und FDP mit ihrem Änderungsantrag das Vorhaben unseres Justizministers konstruktiv. Dabei berücksichtigen wir ausdrücklich auch Überlegungen, die Residenzpflicht in bundesländerübergreifenden Regionen zu liberalisieren. Das können wir nicht ohne Einbeziehung der Landesregierungen von Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin gespannt, welche Möglichkeiten sich ergeben könnten, zumal auch in Berlin und Brandenburg bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen wurden.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Den Antrag der Fraktion der LINKEN werden wir ablehnen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort hat die Frau Kollegin Luise Amtsberg von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist in den vergangenen Wochen und Monaten schon viel zur Residenzpflicht, vor allen Dingen zu ihren Nachteilen, gesagt worden. Dass ich die Initiative der LINKEN inhaltlich unterstützenswert finde, liegt auf der Hand, da der Antrag zur Aufhebung der Residenzpflicht von uns Grünen im vergangenen Dezember hier im Parlament gestellt wurde und sich, wie gesagt, momentan im Ausschuss befindet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

In der Debatte damals haben wir deutlich gemacht, dass das natürlich ein erster Schritt sein kann, viele weitere können noch folgen. Vielleicht konzentriere ich mich gar nicht mehr so sehr darauf, was wir in

haltlich jetzt noch für Differenzen haben. Ich glaube, wir haben wirklich eine sehr gute Einigung erzielt. Deshalb möchte ich ein paar allgemeine Worte vorausschicken. Etwas, was mir in den Debatten rund um das Thema Flüchtlingspolitik auffällt, ist, dass wir an dieser Stelle immer wieder vergessen, dass Flüchtlingspolitik auch Integrationspolitik ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade in diesen Wochen wurde sehr viel über die Integrationswilligkeit von Migrantinnen und Migranten diskutiert. Wir haben sehr viele prominente Beispiele in den Medien für einen Weg gehabt, wie man es vielleicht nicht machen sollte. Viel zu wenig wurde darüber diskutiert, was der Grund dafür ist, wenn Integration nicht gelingt.

Ich appelliere an Sie, das Verständnis dafür auch hier im Parlament zu entwickeln, dass Flüchtlingspolitik Integrationspolitik ist und wir das auch von hier aus steuern können.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Irgendwann müssen wir uns dafür entscheiden, was für eine Art von Flüchtlings- und Asylpolitik wir machen möchten. Wenn wir den Menschen wirklich eine Chance geben wollen, muss dieser konstruierte bürokratische Teufelskreis in den Behörden und in den Ausländerbehörden endlich ein Ende finden. Wir müssen fair sein und in der Konsequenz dazu beitragen, dass Asylsuchende und die vielen geduldeten Menschen in unserem Land nicht an viel zu hohen Hürden scheitern.

Die Residenzpflicht ist eine dieser Hürden. Ich freue mich sehr, heute sagen zu können, dass sie vielleicht in Zukunft für viele Menschen eine Hürde war.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das, Minister Schmalfuß, haben wir nicht zuletzt Ihnen zu verdanken. Sie haben in der ersten Befassung dieses Antrags argumentiert, dass es rechtlich nicht möglich sei, die Residenzpflicht auf Schleswig-Holstein auszuweiten. Im Normalfall wäre es so gewesen, dass der Antrag im Ausschuss abgelehnt worden und von der Bildfläche verschwunden wäre. Ich bin überrascht und auch erfreut darüber zu sehen, dass es möglich ist, einen anderen Weg zu gehen.

(Gerrit Koch)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW sowie vereinzelt bei CDU und FDP)

Wir konnten verfolgen, dass Ihr Haus in dieser Frage umgedacht hat.

Viel erfreulicher für mich, weil es auch nachhaltiger ist, ist natürlich die Erkenntnis, dass sich die CDU in diesem Bereich bewegt hat.

Viele von Ihnen wissen, dass uns Grünen dieses Thema außerordentlich am Herzen liegt. Deshalb denke ich, ist es angebracht, diese fünf Minuten dafür zu nutzen, Dank zu sagen für die Kooperation und den Dialog, besonders mit Ihnen, Frau Kollegin Damerow. Das hat mich wirklich überrascht und erfreut.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Ein paar versöhnliche Worte zum Schluss.

Wir sind mit der Ankündigung des Ministers gemeinsam einen großen Schritt gegangen, und wenn der Erlass im Oktober kommt, haben wir eine zentrale menschenrechtliche Forderung umgesetzt. Das ist etwas, worauf wir alle gemeinsam stolz sein können.

Es wurde bereits gesagt, dass das Verfahren jetzt ein bisschen merkwürdig ist. So ganz verstehe ich jetzt auch nicht, was die Argumentation für den Antrag ist. Aber, wie gesagt, inhaltlich unterstütze ich ihn. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, soweit ich das mitbekommen habe. Ich denke, dass das ein guter Weg ist. Wir befassen uns dann dort weiter mit den Fragen, vor allem auch mit den zwei zentralen Forderungen, die noch hinzukommen. Die Erste ist die Kooperation mit Hamburg, wo der Minister schon gesagt hat, dass es da Gesprächsbedarf gibt und auch Gespräche erfolgen werden. Das Zweite ist eine komplette Aufhebung der Residenzpflicht für das ganze Bundesgebiet, was natürlich auch eine grüne Forderung ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Das Wort hat die Frau Kollegin Silke Hinrichsen von der SSW-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich vom Feierabend jetzt noch ein bisschen

wegnehme, liegt mir doch sehr viel daran, zu diesem Thema auch noch zu reden.

Die Residenzpflicht verkörpert die historisch längst überholte Idee, dass man Ausländer so schlecht wie möglich behandelt, damit sie schnell wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei wird ignoriert, dass Asylsuchende und Ausländer nicht aus lauter Jux und Tollerei Zuflucht in einem anderen Land suchen, sondern weil dramatische Geschehnisse sie dazu zwingen. Krieg, politische Repression, religiöse und rassistische Diskriminierung, Verfolgung, Vertreibung oder Naturkatastrophen - es gibt viele Gründe, warum Menschen ihr Heimatland verlassen müssen und nicht zurückkehren können.

Das beste Beispiel sind die Inselbewohner. Viele von den Bewohnern der drei nordfriesischen Inseln hier in Schleswig-Holstein sind auch ausgewandert. Sie sind aus der Not heraus ausgewandert, und nicht weil sie gern ihre Heimat verlassen haben.

Die Idee, Asylsuchende und Ausländer schlecht zu behandeln, damit sie wieder gehen, ist unmenschlich. Daher sollte die Residenzpflicht sofort abgeschafft werden. Ich bin froh und dankbar, dass der Justizminister hier mit der Ankündigung, dass die Verordnung kommen soll, zumindest für Schleswig-Holstein einen politischen Weg beschritten hat.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD)

Die weiteren Begründungen, warum die örtliche Einengung von Menschen sinnvoll sei, sind wenig überzeugend. Die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit sowie die Verhinderung des Untertauchens werden hier häufig angeführt. Dabei werden Menschen, die untertauchen wollen - Residenzpflicht hin oder her -, untertauchen. Und erreichbar wollen die Personen ja selbst sein, damit sie Termine wahrnehmen, Post erhalten und insbesondere die Unterstützung entgegennehmen können. Die schriftliche und mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat deutlich gemacht, wie absurd und überholt die Residenzpflicht ist. Das schönste Beispiel kam von dem Vertreter der Stadt Kiel, der ganz offen erklärte: Die Stadt Kiel erteilt die Verlassenserlaubnisse ohne eine Prüfung der Gründe, nicht weil sie sinnvoll seien, sondern weil sie sich bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift strafbar machen würden. Aber ist ein Gesetz allein deshalb sinnvoll, weil man sich bei dessen Nichteinhaltung strafbar macht?

(Luise Amtsberg)

Aus Sicht des SSW sollten Gesetze inhaltlich und fachlich sinnvoll sein, und die Residenzpflicht ist es nicht.

Es darf auch nicht sein, dass 3.200 Betroffene in Schleswig-Holstein erst um Erlaubnis betteln müssen, wenn sie Freunde besuchen oder einfach nur einkaufen sollen. Die Verteilung der Verlassenserlaubnisse hängt von der Willkür der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einigen Behörden ab. In Teilen grenzt dies schon an Schikane. So vor allem in Flensburg, wo nicht nur eine Gebühr von 10 € erhoben wird, wenn die Anzahl der Anträge „überhandnimmt“, sondern außerdem die Beurteilung eines Antrages besonders deutlich vom möglicherweise subjektiven Belieben abhängt. Diskobesuche können nicht immer ein guter Grund sein, Familienfeste vielleicht schon, Seminare zur interkulturellen Kompetenz auf jeden Fall. Es ist beschämend für die Betroffenen, wenn sie von der Laune eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin abhängig sind. Das ist gerade nicht Sinn der Residenzpflicht.

Hinzu kommt für mich als Flensburgerin, dass Sie den Worten des Herrn Ministers vielleicht leider nicht genau zugehört haben. Er hat nur gesagt, sie ist im Moment „ausgesetzt“ worden. Ich möchte hier wirklich dafür plädieren, dass die Stadt Flensburg diese 10 € nicht mehr nimmt,

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD)

und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil - das muss man sich einfach klarmachen - die Asylbewerber über wesentlich weniger Einkommen verfügen als jeder Hartz-IV-Empfänger. Die Leistungen sind gekürzt, und dann noch 10 € für eine Gebühr zu zahlen, das finde ich wirklich nicht menschlich. Ich fordere - tut mir leid, dass ich das jetzt an dieser Stelle tue - die Stadt Flensburg auf, auf diese Gebühr zu verzichten, denn ich halte sie wirklich nicht für angemessen. Alle anderen Ausländerbehörden im Land Schleswig-Holstein verzichten auf diese Gebühr beziehungsweise erheben sie nicht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn meine Heimatstadt Flensburg endlich auch in diesen Kreis mit aufgenommen wird.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich beantrage, dass wir das Thema weiter im Ausschuss behandeln. Der Hintergrund ist folgender: Ich möchte gern darauf hinweisen, dass ein kleiner inhaltlicher Fehler in dem Antrag der Linken unterlaufen ist. Geduldete Ausländer haben eine Duldungserlaubnis, sind also überhaupt nicht betroffen.