Gerrit Koch
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ersten Durchgang zu diesem Antrag hatten wir im März 2011. In dem zurückliegenden Jahr hat sich dann der Innen- und Rechtsausschuss umfangreich über den Einsatz der Mittel aus dem Programm Soziale Stadt informieren lassen. Das Ergebnis ist relativ durchwachsen.
Bei Beginn des Programms wurden erhebliche Fördermittel für sogenannte gefährdete Stadtteile in unserem Bundesland eingesetzt, zum Beispiel in Kiel-Mettenhof, in Kiel-Gaarden, und in Lübeck wurden bislang drei Projekte gefördert. Ziel war und ist es, Stadtteilen mit speziellen Problematiken Unterstützung bei der Arbeit vor Ort und vor allem bei notwendigen städtebaulichen Verbesserungen zu gewähren. In Lübeck kam es so zu einer sehr erfolgreichen baulichen Umgestaltung im Problemstadtteil Hudekamp. Seit dem Umbau der dortigen Hochhäuser haben die Kriminalität und der Vandalismus in dem Viertel abgenommen. Das ist also zweifelsohne ein Erfolg.
- Jeder Lübecker weiß Bescheid, Herr Rother.
In Lübeck-Buntekuh - Sie wissen, das ist gleich nebenan - wurde eine umfangreiche Untersuchung durch ein externes Planungsbüro aus Hamburg unternommen. Die auf 100 Seiten fixierten Feststellungen und Lösungsansätze sind im Ergebnis si
cherlich überwiegend richtig. Aber bei kritischer Betrachtung, ob es eines solchen kostenintensiven Gutachtens überhaupt bedurfte, kann man schon ins Grübeln kommen, ob das Geld der Steuerzahler nicht lieber gleich in konkrete Aktionen und in die Umgestaltung hätte gesteckt werden können.
Schauen Sie sich diesen Bericht diesbezüglich gern etwas genauer an! An mancher Stelle mutet er eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für sozial animierte Schreibtischtäter an. Das eigentliche Ziel kann da schon gern mal aus dem Auge verloren gehen, zum Beispiel dann, wenn man von der fragwürdigen Erkenntnis liest, dass Frauen den öffentlichen Raum häufig anders nutzen würden als Männer, oder dass bei der Umgestaltung der Straßenräume die spezifischen Bedürfnisse von Migranten berücksichtigt werden müssten, ohne diese Bedürfnisse aber zu benennen.
Niedlich ist es dann sogar, wenn immer wieder das Projekt „Müll ist schön“ hervorgehoben wird. Entlarvend ist es aber dann, wenn sich das Büro, das das Gutachten geschrieben hat, in diesem Gutachten gleich selber wieder die nächsten Aufträge zuschanzen will. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Erfinders sein kann, sondern dass man so etwas sehr kritisch durchleuchten muss.
Meine Damen und Herren, führen wir uns einmal vor Augen, woher die Mittel für die Soziale Stadt überhaupt stammen. Sie stammen aus dem Topf der Städtebauförderung des Bundes. Häufig sind soziale Probleme in Stadtteilen an eine mangelhafte Gestaltung des öffentlichen Raumes oder der Wohnbebauung gekoppelt. Vorrangig sind also bauliche Maßnahmen aus diesem Topf zu finanzieren. Trotz finanzieller Engpässe auch auf Bundesebene sollte dieses Ziel erhalten bleiben, und das ist auch so. Herr Kalinka hatte schon darauf hingewiesen.
Für die konkrete Arbeit vor Ort steht übrigens noch ein zweiter Topf des Bundes zur Verfügung, nämlich der für „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, in dem sich aktuell rund 93 Millionen € befinden neben den 40 Millionen € für die Soziale Stadt. Das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren fördert auch die zwischenmenschliche Komponente und ermöglicht durch einen Verfügungsfonds flexible Investitionen vor Ort.
Meine Damen und Herren, zum Schluss sollten wir uns bewusst machen, dass jede Förderung nach
Art. 104 b Grundgesetz, zu der das Programm Soziale Stadt gehört, zeitlich befristet sein muss. Das Motto kann also nicht lauten: einmal Bundeszuschuss, immer Bundeszuschuss.
Auf Bundesebene fand eine Evaluation des Programms statt. Das Ergebnis besagt eindeutig, die investiven Elemente zu stärken, weil daraus nachweislich die besten Erfolge resultieren. Auf diesen richtigen Weg hat sich der Bund begeben. CDU und FDP in Schleswig-Holstein begleiten ihn gern dabei.
Meine Damen und Herren, wir sehen uns wieder, hier oder woanders.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit hatte die Diakonie in Lübeck Abgeordnete aller Fraktionen zu einer Gesprächsrunde mit jungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eingeladen. Die jungen Menschen brachten ihre verschiedenen Anliegen vor und schilderten ihre Probleme. Ein junger Mann aus dem Iran, der schon mehrere Stationen in verschiedenen Staaten hinter sich hatte, bevor er nach Deutschland kam, stellte eine sehr interessante Frage. Er fragte, warum sich Deutschland um Menschen kümmere, die aus anderen Ländern kommen und Hilfe benötigen. Er fragte, warum wir ihm all das zukommen lassen, was er in anderen Staaten, die er durchlaufen hatte, entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend gewährt bekommen hatte.
Diese Frage macht klar, dass Deutschland nicht nur aus seiner Geschichte gelernt hat, sondern tatsächlich seinen sich im Grundgesetz selbst auferlegten Pflichten nachkommt, nämlich Menschen - egal woher sie kommen - Hilfe zukommen zu lassen.
Dieser junge Mann wohnte übrigens in keinem Container, und auch die anderen Anwesenden waren alle ordnungsgemäß untergebracht.
Meine Damen und Herren, die Verantwortung für die Unterbringung von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt bei den Kommunen und ist dort sehr gut aufgehoben. Die Kommunen haben nämlich ein hohes Eigeninteresse an einer humanitären Unterbringung und sind mit den örtlichen Begebenheiten am besten vertraut. Mit Erlassen aus den Jahren 2001 und 2003 hat das Land den Kommunen bereits Hinweise darauf gegeben, wie die betroffenen Menschen unterzubringen sind. So wurde das Ziel vorgegeben, auch bei einer dezentralen Unterbringung eine Mindestfläche von 8 m2 pro Person zu erreichen und die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten für Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu beachten. Diese Hinweise haben sich in der Praxis überwiegend bewährt.
Eine pauschale Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort ist in Wahlkampfzeiten zwar leicht, aber es nutzt den Menschen mehr, sich mit den konkreten Umständen zu beschäftigen. So muss man leider das Problem erkennen, dass starre Vorgaben für die Kommunen die Suche nach geeigneten Unterkünften insbesondere in Zeiten steigender Asylbewerberzahlen erschweren können. CDU und FDP setzen sich detailliert mit diesem Thema auseinander und bitten deshalb in dem Änderungsantrag um die Ermittlung konkreter Zahlen. Es wird die Kommunen sehr stark interessieren, dass wir die Angabe der konkreten Kosten fordern. Unzulässige Pauschalisierungen sind nicht unser Fall. Die Unterbringung zum Beispiel in Nahe ist zweifelsohne kritikwürdig. Das ist zum Glück aber nicht der Regelfall in unserem Land.
Die medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere haben wir gerade in der letzten Plenartagung erörtert. Wer dieses Thema im Sinne der betroffenen Menschen angehen will, muss einen großen gesellschaftlichen Konsens erzielen. Keiner wird Menschen - egal mit welchem Aufenthaltsstatus - im Notfall ärztliche Hilfe versagen. Schwieriger wird es jedoch, die Allgemeinheit davon überzeugen zu wollen, Menschen, die sich nicht legal in Deutschland aufhalten, kostenfrei und umfänglich gesundheitlich zu versorgen. Das ist nämlich mehr, als der Staat den Menschen an Anspruch gewährt, die legal in Deutschland leben. Frau Damerow hat darauf hingewiesen. Schließlich kann es rechtlich nicht sein, dass in 16 verschiedenen Bundesländern
16 verschiedene Regelungen für die gesundheitliche Versorgung von papierlosen Menschen gelten. Der einzig richtige Weg kann deshalb nur eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sein. Diese zu diskutieren, ist Sinn unseres Antrags dazu.
Unser Flüchtlingsbeauftragter kann und soll unabhängig agieren. Er kann Berichte selbst erstellen. Wir müssen sie hier nicht beschließen. Es bedarf auch keiner Aufforderung an die Landesregierung, ihn bei der Berichterstattung zu unterstützen, denn das ist für uns selbstverständlich. Vielleicht haben Sie die Sorge, dass mögliche neue Regierungen dies nicht mehr tun. Unserer Unterstützung kann er sich aber sicher sein.
Meine Damen und Herren, ich komme noch zu dem wunderbaren Antrag der SPD, der besagt, die Landesregierung möge über eigene Integrationsinitiativen berichten, aber in keinem Fall über ihre Arbeit, die nur im Entferntesten mit Programmen des Bundes oder von Vorgängerregierungen zu hat. Mit Verlaub, das ist absurd. Fast täglich wird von Vernetzung gesprochen, es wird ein gemeinsames Vorgehen gefordert, und es werden länderübergreifende Initiativen gewünscht. Es wird verlangt, dass nicht alles nur aus dem Grund, weil es von einer Vorgängerregierung stammt, infrage gestellt wird. Wenn wir das tun, dann dürfen wir nicht darüber reden. Unser Minister hat es trotzdem getan, und er hat weitere Beispiele unserer und seiner guten Arbeit angeführt. Ich danke ihm persönlich für den Bericht und für seine Arbeit.
CDU und FDP brauchten keinen Antrag, um uns dieser guten Arbeit gewahr zu werden. Selbstverständlich haben wir auch eigene Initiativen zur Integration ergriffen, zum Beispiel indem wir uns in den Nationalen Aktionsplan Integration eingebracht haben und dessen Ziele mit dem schleswigholsteinischen Aktionsplan bedarfsgerecht für unser Bundesland umgesetzt haben.
Dass wir das Ministerium auch Ministerium für Integration genannt haben, ist ein weiterer Beweis dafür, wo wir unsere Schwerpunkte gelegt haben. Personell ist zum Beispiel die Ernennung unseres Integrationsbeauftragten Peter Lehnert zu nennen. Eine solche Stelle gab es in dieser Form vorher noch nie. Auch ich danke Herrn Lehnert an dieser Stelle sehr herzlich für seine engagierte Arbeit. Worin diese im Einzelnen bestanden hat, hat der Herr Minister vorhin bereits sehr gut dargelegt.
Ansonsten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, erinnern Sie sich noch an die Bleiberechtsinitiative, die Integrationsleistung anerkennt, oder zum Beispiel an die Aufhebung der Residenzpflicht. Ich denke, das alles sind Belege dafür, dass wir auch auf diesem Gebiet aktiv sind und darauf unsere Schwerpunkte legen.
Ansonsten fand ich es sehr interessant, dass jetzt auch von der SPD eine Große Koalition ausgeschlossen wird. Wir setzen auf eine Fortführung der Politik mit der CDU, weil wir sagen, auch mit der CDU können wir eine sehr gelungene Integrationspolitik betreiben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert. Wir reden hier jetzt ausführlich über das Thema, und das ist auch sehr schön. Im Ausschuss sind CDU und FPD aber auf eine Mauer des Schweigens gestoßen. Dort wurde kein einziger Punkt thematisiert.
Wir haben diesen Punkt tatsächlich mehrmals vertagt, das ist richtig. Wir haben dann von unserer Seite aus Vorschläge und Änderungsanträge erarbeitet und im Ausschuss vorgelegt. Natürlich lagen dort auch schon die Anträge der anderen Fraktionen vor.
- Ja und? - Ist das weniger wert? - Im Zusammenhang mit der Tischvorlage haben wir gesagt, dass wir sogar bereit sind, eine Sondersitzung einzuberufen.
- Ja, oh! Es bestand aber kein Diskussionsbedarf, und damit war das Thema durch. Heute können wir aber auch darüber reden. Das ist gut, dann reden wir mehr in der Öffentlichkeit; soweit die Öffentlichkeit hier ist, herzlich Willkommen. Einen Satz fand ich eben sehr bemerkenswert.
Natürlich.
Sie haben bestimmte Punkte aufgezählt, bestimmte Punkte wurden aber gar nicht mehr thematisiert. Sie waren es auch nicht wert, thematisiert zu werden. Ein Beispiel dafür ist das Thema der Gleichstellungsbeauftragten, denn wir ändern diesen Punkt gar nicht.
Ich finde es bemerkenswert, dass wir hier in der Form von Pro und Kontra darüber sprechen. Unterschwellig wird unterstellt, wir würden etwas ändern. De facto ändern wir nichts. Diese Damen, denn ich glaube, es sind immer Damen, können ihre Arbeit in bewährter Art und Weise fortführen. Allerdings sind die Gleichstellungsbeauftragten nicht dafür zuständig, weibliche Bürgermeisterinnen zu bestimmen. Sie sind auch nicht dafür zuständig, weibliche Mitglieder für die Gemeindevertretung zu bestimmen. Soweit ich weiß, machen das immer noch die Wähler und die Parteien, die die Kandidaten im Vorweg aufstellen.
- Und die Wählerinnen. Dann habe ich eben den bemerkenswerten Satz gehört, dass Demokratie nicht auf freiwilliger Basis bestehen sollte. Ich bin schon gespannt auf den nächsten Antrag auf Einführung der Wahlpflicht. Das kann ja wohl nicht angehen. Demokratie ist natürlich eine freiwillige Angelegenheit. Es ist freiwillig, mitzumachen, Anträge zu stellen und sich zu engagieren. Wir sind dazu aufgerufen, Leute dafür zu begeistern, es ihnen aber nicht vorzuschreiben.
Deshalb sehe ich es völlig unkritisch, wenn man eine Muss-Bestimmung im Zusammenhang mit den Jugendlichen herausstreicht, wenn Sie hier bestätigen, dass es Kommunen gibt, in denen das gut läuft. Wir alle sind durch unsere Fraktionen in den Kommunen vertreten. Wir alle können vor Ort die
se Themen ansprechen, einbringen und regeln, und dann läuft das auch.
- Man sieht es doch. Fassen Sie sich an die eigene Nase. Hat Ihre Fraktion DIE LINKE das an irgendeiner Stelle eingebracht?
Weiter geht’s: Uns liegt noch ein Antrag von der SPD vor, den wir ablehnen werden. Hier geht es um eine Lex Amt Großer Plöner See. Es kann nicht angehen, dass wir in ein Gesetz eine Spezialregelung aufnehmen, nur weil es vor Ort irgendwo einmal hakt.
- Nein, ich denke, das geht nicht. Sonst haben wir auf einmal Tausende von Paragraphen, weil wir jeden Einzelfall im Gesetz regeln wollen.
Außerdem sind die Grünen meistens für Runde Tische. Das kann man doch dort machen. Soweit ich weiß, gibt es in diesem Zusammenhang sogar Gespräche, und man sollte vielleicht erst einmal die Ergebnisse abwarten, bevor wir etwas vorschreiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Eichstädt, wenn ich hier von Ihnen höre, wie die Beratung im Ausschuss war, haben Sie da für Ihre Anträge gekämpft wie die Löwen, unbändig, jede Woche aufs Neue haben Sie das Thema im Ausschuss auf den Tisch gebracht und jedes Mal gesagt, Mensch, nun müssen wir endlich zu Potte kommen. Offenbar habe ich immer gefehlt - ich habe da kein einziges Wort vernommen, nicht einmal in der letzten Ausschusssitzung wurde von Ihnen ein Wort dazu vorgebracht.
Wir haben zur Kenntnis genommen - das war übrigens eine Regelung, die wir mit allen einvernehmlich getroffen haben -: Der Bundestag ist nicht in der Lage, uns irgendwelche Ergebnisse seiner Regelungen zu präsentieren außer den Hinweis auf die Entscheidung zum Fall Schily. Das haben wir so hingenommen und gesagt: Okay, jetzt ist unsere Legislaturperiode bald zu Ende, dann stimmen wir einmal darüber ab. - So war das und nicht so, wie Sie es hier schildern.
Meine Damen und Herren der Opposition, ich ging bis zur Ausschusssitzung leichtsinnigerweise davon aus, Sie hätten dazugelernt und die Gesetzentwürfe unter „war wohl nichts“ abgeheftet oder wenigstens noch einmal angeschaut. Leider habe ich mich geirrt. Zum einen stellen Sie nach wie vor Gesetzesformulierungen zur Abstimmung - Herr Kollege Kalinka hat schon darauf hingewiesen -, die, wenn ich es wohlmeinend formuliere, völlig abwegig sind.
Kollege Kubicki wies freundlicherweise schon in der ersten Lesung vor zwei Jahren darauf hin: Schauen Sie einmal in Drucksache - auch ich nenne jetzt einmal eine Nummer - 17/403 die Regelungen an, die die Rechtsanwälte unter uns Abgeordneten betreffen! Dort ist immer noch die Rede davon, was meine Berufskollegen machen sollen, wenn sie für oder gegen die Bundesrepublik Deutschland auftreten. Sie haben von den Regeln für Bundestagsabge
ordnete abgeschrieben. Die Transferleistung ist Ihnen aber nicht gelungen, weil hier eigentlich von Schleswig-Holstein, Ihrem Lieblingsland, die Rede sein müsste.
Gut, das wollen Sie also nicht ändern, sonst hätten Sie ja einen Änderungsantrag gestellt. Sie nehmen also Ihr Anliegen und Ihre Gesetzentwürfe selbst nicht ernst. Nennen Sie uns einmal einen Grund, warum andere das tun sollten!
Zum anderen dachte ich, Sie hätten mittlerweile auch bemerken müssen, dass noch so viele Gesetzesworte es nicht verhindern werden, wenn jemand vermeintlich ungesetzlich oder moralisch unerwünscht handeln will.
Die Oppositionsfraktionen stellen in ihrer grandiosen Pressemitteilung vom 7. März darauf ab, dass die Diskussion über den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff uns doch eines Besseren hätte belehren müssen. Genau dieses Beispiel zeigt aber die Ungeeignetheit der vorliegenden Gesetzesänderungen. Keine einzige der dort vorgeschlagenen Regelungen hätte verhindert, dass der Fall so abgelaufen ist, wie wir es leider beobachten mussten.
Kein einziger Vorwurf gegen ihn wäre vorher ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Oder meinen Sie etwa, Christian Wulff hätte seinem damaligen Landtagspräsidenten in Hannover mitgeteilt, da habe dummerweise jemand seine Hotelrechnung ausgelegt oder aber, er habe unentgeltlich bei jemandem übernachtet? Es ist völlig abwegig, sich vorzustellen, dass Christian Wulff den Kredit an seine Frau gemeldet hätte, wenn der Oppositionsantrag geltendes Recht gewesen wäre. Denn Herr Wulff sah sich - und sieht sich vielleicht immer noch - im Recht, dass das alles keine erwähnenswerten oder meldepflichtigen Vorgänge sind. Ob die Vorwürfe nun stimmen oder nicht, auch die hier vorgelegten Formulierungen hätten die Vorgänge keinen Tag früher ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Wem also würden diese wortgewaltigen neuen Vorschriften nutzen?
Die hier beantragten Gesetzesänderungen nutzen zunächst denjenigen, die Neiddiskussionen führen wollen. Denn tatsächlich kann man mit den auf Zwang ermittelten Auskünften objektiv wenig Seriöses anfangen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 in einer Patt-Entscheidung zu der Regelung
für Bundestagsabgeordnete gesagt - ich darf zitieren:
„Wenn lediglich der Zufluss finanzieller Mittel aus jeweils einer Quelle publiziert wird, handelt es sich um informationelle ‚Rohdaten’. … Ohne zusätzliche Erklärung und Gewichtung können die bloßen Informationen über Mittelzuflüsse deshalb in mehrfacher Hinsicht zu Fehlschlüssen verleiten….“
Noch bezeichnender finde ich aber die Feststellung der Hälfte des Gerichts, dass größte Zweifel daran gehegt werden dürften, ob ein Abgeordneter seine Einkünfte auch tatsächlich offenlegen werde. So werde gerade der redliche berufstätige Abgeordnete durch umfangreiche Offenbarungspflichten womöglich zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen gemacht, die weniger gesetzestreuen Abgeordneten aber nicht. Und noch etwas sagte die Hälfte des Gerichtes:
„Der in der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern zustehende Schutz der Berufsund Privatsphäre kann nicht unter Berufung auf andere Rechtsordnungen allein für den Abgeordneten zur Disposition gestellt werden.“
Mit Transparenz haben alle Anträge herzlich wenig zu tun. Sie sorgen bestenfalls für eine unkommentierte Informationsflut, mit der niemand ohne Hintergrundwissen über die speziellen und individuellen Umstände seriös umgehen kann. Die paar schwarzen Schafe - sollte es denn welche unter uns geben - beeindruckt man mit dieser Informationssammelwut schon gar nicht, die sammeln nämlich einfach nicht mit.
Wer übrigens hohe moralische Anforderungen an andere stellt, sollte einmal einen Augenblick darüber nachdenken, ob es in Ordnung ist, über eine Pressemitteilung Mutmaßungen über die Vermögensverhältnisse einzelner Kollegen in unserem Haus anzustellen und sie somit an den Pranger zu stellen, ohne aber Ross und Reiter zu nennen.
Wir lehnen die Anträge insgesamt ab und folgen der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, dass illegale Zuwanderung nach Deutschland nicht zulässig ist. Niederschlag hat das in der bestehenden Gesetzeslage gefunden. Überall auf der Welt gilt übrigens der Grundsatz, dass Menschen, die sich ohne anerkannten Grund, also unerlaubt, in einem fremden Land aufhalten, dieses wieder zu verlassen haben.
Dennoch: Das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechte fordern unsere Hilfe für Menschen in Not, auch wenn sie unerlaubt aus anderen Ländern zu uns kommen. Das ist gut, und diese Hilfe wird auch gewährt. Konsens ist auch, dass wir allen Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus unsere solidarische Hilfe zuteil werden lassen müssen. Auch wer sich illegal in Deutschland aufhält,
hat das Recht auf medizinische Versorgung. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
- Jetzt komme ich schon ins Grübeln, weil Sie klatschen.
Jeder kann sich in Deutschland behandeln lassen, solange er dafür bezahlen kann. Das ist das Problem, denn das können die sogenannten Papierlosen in aller Regel eben gerade nicht. Dennoch wird ihnen natürlich medizinische Hilfe gegeben, wenn es sich um Notfälle handelt. Unser humanitäres Verständnis und der hippokratische Eid der Ärzte gebieten das. In diesen Fällen muss auch nichts an die Behörden gemeldet werden. Eine Entdeckung dieser Menschen ist deshalb unwahrscheinlich.
Im Antrag der LINKEN und der Grünen geht es aber um viel mehr. Es geht nämlich darum, Menschen umfassende kostenlose Gesundheitsfürsorge nicht nur in Notlagen zu gewähren, sondern auch Menschen, die sich hier unerlaubterweise aufhalten. Sie sollen in den Genuss unseres sozialen Rechtsstaats kommen, ohne sich dabei selbst an das geltende Recht halten zu müssen. Das ist eine sehr schwierige und den meisten Bürgern nur sehr schwer vermittelbare Haltung und Forderung.
Wenn Herr Schippels hier eine Umfrage anführt, gebe ich zu bedenken, dass wahrscheinlich differenzierter zu betrachten sein wird, wonach da gefragt wurde. Selbstverständlich wird jeder Mensch sagen: In Notlagen müssen wir diesen Menschen helfen. Ob dann die Zustimmung noch so groß ist, wenn es darum geht, dass wir alles bezahlen müssen, was diese Menschen benötigen, ist eine andere Frage. Da, glaube ich, könnte das Ergebnis anders ausfallen. Das Problem ist eben, dass man das vermitteln muss.
Kann es Aufgabe der sozialen Sicherungssysteme sein, dauerhaft einen rechtswidrigen Zustand zu tolerieren und sogar zu fördern? Kann es angehen, den sogenannten Papierlosen etwas zu gewähren, was noch nicht einmal der eigenen Bevölkerung gewährt wird?
Meine Damen und Herren, Menschenrechte und Rechtsstaat sind kein Widerspruch. Ein Rechtsstaat, der die Menschenrechte wahren soll, kann aber nur funktionieren, solange unsere Bürgerinnen und Bürger, die hier offiziell als Deutsche oder mit irgendeinem legalen Aufenthaltsstatus leben, bereit sind, das mitzutragen. Gerade deshalb sollten wir gar zu utopische Forderungen nicht stellen, die we
der von internationalen Vereinbarungen verlangt werden noch finanzierbar sind. In dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte steht zwar, dass jedem überall das Recht gewährt werden muss, Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen zu haben. Dort steht aber gerade nicht, dass jeder Unterzeichnerstaat die kostenfreie Gesundheitsfürsorge aller Menschen uneingeschränkt auch zu bezahlen hat.
Vor einer Beschlussfassung würde deshalb die FDP es begrüßen, wenn wir das Thema im Ausschuss noch einmal sehr eingehend diskutieren und Antworten auf die berechtigten Fragen bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wohne nicht hinterm Gebüsch, und trotzdem befürworte ich diesen Gesetzentwurf.
Mit dem heute zur zweiten Lesung vorliegenden Gesetzentwurf folgen CDU und FDP ihrer klaren Linie. Wir geben den Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungsfreiheit und Verantwortung. Endlich können die gewählten Gemeindevertreter vor Ort selbst entscheiden, wie sie den Straßenausbau finanzieren wollen. Dabei steht ihnen künftig ein breites Repertoire von Handlungsinstrumenten zur Verfügung. Vor Ort darf entschieden werden, ob überhaupt Straßenausbaubeiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden sollen. Im zweiten Schritt wird dann darüber befunden, ob die Betroffenen einer Ausbaumaßnahme wie bisher einmalig mit einem Beitrag oder, wie dann neuerdings möglich, mit wiederkehrenden Beiträgen belastet werden. Vor Ort muss darüber intensiv beraten und verantwortungsvoll beschlossen werden. CDU und FDP vertrauen dabei den Menschen vor Ort. Das ist aus unserer Sicht die richtige Rekommunalisierung von Freiheit und Verantwortung.
Leider hat der Städteverband in seiner Pressemitteilung noch einmal deutlich gemacht, es nicht verstehen zu wollen. Die Gesetzesänderung schafft Entscheidungsfreiheit. Keine, wirklich keine Kommune wird zur Anwendung der neuen Möglichkeiten gezwungen. Der Gemeindetag hat dies, auch wenn Herr Rother das anders gelesen haben mag, richtig erkannt.
Meine Damen und Herren, Kritiker der Änderung des Kommunalabgabengesetzes verweisen gern auf rechtliche Unsicherheiten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die rheinland-pfälzische Regelung zur Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Könnte ein ähnliches Schicksal nicht auch der neuen schleswig-holsteinischen Regelung drohen? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sagt noch lange nichts über den Ausgang eines Normenkontrollverfahrens. Man kann so oder so entscheiden. Die Richter sind zum Glück unabhängig. Solange nicht das Gegenteil per Urteil festgestellt wurde, ist ein Gesetz verfassungskonform, wirksam und damit auch anwendbar. Zudem ist die rhein
land-pfälzische Regelung zwar ähnlich, aber nicht wortgleich mit unserem Gesetzentwurf.
Nur der Vollständigkeit halber: 2003 wurde die dortige Regelung schon einmal gerichtlich in mehreren Instanzen durchleuchtet, gab letztlich aber keinen Anlass für eine Beanstandung. Das Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen haben sich ebenfalls bereits vor Jahrzehnten beziehungsweise Jahren für bürgerfreundliche wiederkehrende Beiträge entschieden. Die dortigen Regelungen haben nach wie vor Bestand.
Meine Damen und Herren, während sich die Bedenkenträger noch mit den rechtlichen Unwägbarkeiten von Gesetzen beschäftigen mögen, ziehen CDU und FDP schon Konsequenzen aus dem berechtigten Wunsch unserer Bürgerinnen und Bürger nach Schutz vor enorm hohen einmaligen Straßenausbaubeiträgen. Wiederkehrende Beiträge entlasten den einzelnen Bürger und folgen dem Solidarprinzip, nach dem sich all diejenigen Bürger in einem eindeutig zu definierenden Gebiet beteiligen, die von Straßenausbaumaßnahmen profitieren, nicht nur mehr die direkten Anwohner. Im Extremfall mussten bislang zum Beispiel eine Handvoll Grundstückseigentümer fast allein den Straßenausbau bezahlen, von dem Hunderte andere Eigentümer profitierten, die mit ihren Autos darüberfahren.
Wiederkehrende Beiträge verteilen außerdem die Unkosten auf einen längeren Zeitraum und machen mancherorts notwendige Investitionen erst möglich. Langwierige politische Auseinandersetzungen und nachfolgende Rechtsstreitigkeiten könnten durch die neuen Veranlagungsmöglichkeiten vermieden werden.
Neu wird auch sein, dass der maximale Anteil der Bürger an den Straßenausbaukosten von 90 % auf 85 % gesenkt wird. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Eigentümer und Erbbauberechtigten und trägt dennoch den finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde Rechnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir uns die real existierende Handhabung vor Ort an! Schon jetzt gibt es etliche Gemeinden in Schleswig-Holstein, die mehr oder weniger rechtswidrig fleißig ihre Straßeninfrastruktur ausbauen, ohne ihre Bürger zur Beitragszahlung heranzuziehen. Vor Ort haben sich die Steuerzahler darüber bislang nicht beschwert. Im Gegenteil, sie begrüßen diese Handhabung, und in vielen Gemeinden würde man gern ähnlich verfahren.
Bemerkenswert ist dabei das ins Feld geführte Gegenargument, wenn gar keine Beiträge erhoben
würden, müsste der Eigenheimbesitzer im reinen Wohngebiet mit seinen Steuern die Straßen im Gewerbegebiet bezahlen. Ja, das wäre so. Das ist aber auch jetzt schon so, denn nicht alle Kosten können umgelegt werden. Das ist aus meiner Sicht auch gut so, wenn durch die neuen Straßen im Gewerbegebiet Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden, vielleicht auch für diesen einen Eigenheimbesitzer, der darin arbeiten kann. Der Ausbau der Infrastruktur kommt eben nicht nur einzelnen Bürgern zugute, sondern immer auch einem größeren Kreis.
Ich fasse zusammen: Mit der FDP hat arrogante Vorschreiberitis keine Chance.
- Darüber denken Sie mal nach! Sie sind ja heute nicht in der Bürgerschaft, die berät ja heute darüber. Sie sind lieber hier. Wir trauen unseren Gemeinden einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler zu und geben ihnen die Handlungsfreiheit, die ihnen zusteht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt stimmt in zweierlei Hinsicht sehr nachdenklich. Zum einen lassen wir uns mal wieder hier im Plenum von einer Gruppe eine Diskussion aufzwingen, mit der kein Demokrat in Verbindung gebracht werden will. Keine Angst, ich meine nicht Sie - aber Sie hören sowieso nicht zu -, liebe Kollegen von den LINKEN. Ich meine die braune Horde, die alljährlich durch Lübecks Straßen zieht und sich nicht schämt, sich die Opfer des Bombenangriffs auf meine Heimatstadt vor 60 Jahren für ihre menschenverachtende Ideologie zunutze zu machen.
- Es sollte nur kein Missverständnis auftreten; dem wollte ich vorbeugen.
Jetzt beschäftige ich mich doch mit der LINKEN; denn ein Thema beschäftigt mich sehr. Ihr Ursprungsantrag, wie immer der auch geändert werden sollte, zeigt nämlich ein sehr schräges Rechtsstaatsverständnis. Erinnern Sie sich noch an die Aussprache im Dezember-Plenum zum Versammlungsrecht? - Da war nicht nur am Rande von Bürgerrechten die Rede. Wir betonten alle das garantierte Grundrecht, sich frei versammeln zu können. Das war der zentrale Punkt, um den sich die Diskussion drehte. Davon ist bei Ihnen nicht viel hängen geblieben. Sie setzen nämlich Grundrecht mit Gesinnungsrecht gleich, und das macht mir Angst.
Meine Damen und Herren, es kann in unserem Rechtsstaat nicht angehen, dass Entscheidungen willkürlich werden. Es darf in Deutschland nie wieder soweit kommen, dass ohne Rechtsgrundlage Grundrechte einfach über Bord geworfen werden.
Das wäre reine Willkür. Willkürstaaten aber können keine Rechtsstaaten sein. Die Deutschen haben ihre traurigen Erfahrungen mit solchen Staatsformen viel zu lange machen müssen. Es gibt genaue rechtliche Vorgaben, nach denen Grundrechte eingeschränkt oder sogar den einzelnen verwehrt werden können. Entschließungs- oder Aufforderungsanträge deutscher Landtage gehören glücklicherweise nicht dazu.
Haben Sie überhaupt die geringste Vorstellung davon, wie unser Versammlungsrecht funktioniert, liebe LINKE? - Das Versammlungsrecht sieht eine Versammlungsbehörde vor. In Lübeck ist das der Bürgermeister. Dieser muss eine Versammlung nicht genehmigen, damit sie stattfinden darf. Er darf die Versammlung aber mit Auflagen versehen, sie beschränken, sie auflösen und - als Ultima Ratio - verbieten. Dabei steht ein Begriff im Vordergrund, von dem die Linken wohl noch nichts gehört haben, da er im Kommunismus nicht vorkommt. Es geht mir um das Ermessen. Wer Grundrechte einschränken will, der muss überlegen, ob der Eingriff geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Ich gehe davon aus, dass der Lübecker Bürgermeister verantwortungsvoll mit seinem Entscheidungsspielraum umgeht. Wie uns der Herr Innenminister im Ausschuss mitgeteilt hat, gibt es bereits intensive Gespräche zwischen ihm und den Vertretern in Lübeck. Eine Anweisung des Innenministers an den Lübecker Bürgermeister würde keinerlei Raum für
eine Ermessensentscheidung lassen. Beruht sie zudem auf einem Beschluss des Landtags, so wäre dies eine rein politische Entscheidung.
Eine darauf gründende Verbotsverfügung würde vom Verwaltungsgericht schneller aufgehoben, als sie erlassen wurde. Liebe LINKE, wollen Sie das wirklich? - Wollen Sie wirklich unsere Grundrechte beliebig und zum Spielball der Politik machen?
Bezeichnend war der Schreibfehler in einer Pressemitteilung der LINKEN vom 18. Januar. Sie wiesen auf die Gefahr von Recht hin. Gemeint war wohl die Gefahr von Rechts; es fehlte ein „s“. Ja, es stimmte. Für DIE LINKE stellt das deutsche Recht durchaus oft eine Gefahr dar; zum Beispiel dann, wenn man sich alljährlich fröhlich mit linksextremistischen Verfassungsfeinden zu geselligen Sitzblockaden in Lübeck treffen will. Wenn böse Polizisten sie dann wegtragen, dann soll das die Schwäche unseres Rechtsstaats belegen. - Man glaubt es kaum!
- Ich komme dazu. Meine Damen und Herren, um keine Zweifel aufkommen zu lassen:
- Ich rede über Ihren Antrag, aber das scheint Sie nicht weiter zu interessieren. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Auch die FDP will alles daransetzen, dass diese Naziaufmärsche in Lübeck und anderswo verhindert werden; aber nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz. Deshalb muss ein neues Versammlungsgesetz für unser Land eine klare Regelung vorsehen, die besagt, dass Demonstrationen, die in Bezug zu geschichtsträchtigen Tagen und zwecks Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft abgehalten werden, untersagt werden können.
In der Fraktion der LINKEN gibt es keine Juristen. Das mag Ihre Haltung erklären, sie aber nicht entschuldigen. Vielleicht wissen Sie deshalb nicht, dass eine allgemeine, unbestimmte Gefährdungslage kaum dazu geeignet sein wird, die Demonstration in Lübeck zu verbieten; schon gar nicht zwei Monate vorher.
Meine Damen und Herren, bei Ihrem obskuren Rechtsstaatsverständnis, das Sie hier immer wieder bestätigen, kann einem angst und bange werden. Nicht bange bin ich aber, wenn ich nach Lübeck schaue. Dort werden auch in diesem Jahr wieder viele Bürgerinnen und Bürger friedlich ihr klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben und ein Zeichen gegen Extremismus jeder Richtung setzen. Ich freue mich deshalb sehr, dass es uns gelungen ist, eine Übereinstimmung und einen übereinstimmenden Antrag von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP vorzulegen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Schleswig-Holstein kann sich ein eigenes Versammlungrecht geben. Ja, SchleswigHolstein braucht auch ein eigenes Versammlungsgesetz. Und ja, das neue Versammlungsgesetz sollte liberal und rechtssicher sein.
- Das ist zu viel verlangt, Herr Buder?
Aber nein, liebe Grüne, Ihr Gesetzentwurf ist leider beides nicht.
Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes gerecht wird und auf keinen Fall ein grünes „Polizeimisstrauensgesetz”.
Die Grünen entlarven sich einmal mehr selbst, wenn wir uns einmal die Gesetzesbegründung genauer anschauen. Dort heißt es doch tatsächlich:
„Dabei ist nicht das generelle Misstrauen gegenüber der Polizei bestimmendes Motiv...”
- So, so. Misstrauen in die Arbeit unserer Polizei ist vielleicht nicht das bestimmende Motiv, aber nach Ihren eigenen Worten ist es auf jeden Fall ein Motiv.
Misstrauen in die Arbeit der Polizei ist für liberale Menschen überhaupt nie ein Motiv. Wir vertrauen nämlich grundsätzlich unserem Rechtsstaat und seinen Organen, genauso wie wir unseren Bürgerinnen und Bürgern vertrauen. Darin unterscheiden wir uns zum Glück von den Grünen.
Unser Motiv für ein eigenes Versammlungsgesetz kann und muss die rechtskonforme Ausgestaltung des liberalen Grundgesetzes sein. Dabei setzen wir auf Rechtsstaatlichkeit und Eindeutigkeit. Beides lässt der grüne Gesetzentwurf leider vermissen. Wer dauernd auf die Polizei als personifizierte Gegnerin schielt, verliert leider den Blick fürs Wesentliche.
Lassen Sie mich dafür einige prägnante Beispiele anführen. Nach Ihrem Gesetzentwurf, liebe Grüne -
- Was kommt von dahinten immer für ein Gegrummel? Wir waren gar nicht so weit auseinander nach den Worten von Herrn Dolgner.
- Ja, die hauen sich die „Kohlköppe” ein.
Lassen Sie mich einige Beispiele dafür anführen. Liebe Grüne, nach Ihrem Gesetzentwurf muss jede Behörde und jede Einrichtung eines Landes die Versammlung schützen und die Versammlungsfreiheit stärken. Meinen Sie wirklich jede Einrichtung, also auch das UK-SH, die Finanzämter und das Schloss Gottorf mit seinen Moorleichen? Der grüne Gesetzentwurf strotzt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen, die vermutlich noch nicht einmal welche sind. Da ist die Rede von einschüchternden Elementen - das haben wir schon gehört -, die vermieden werden müssten. Was soll das bitte sein? Meinen Sie vielleicht den Schutzanzug eines Polizeibeamten oder die Androhung eines Platzverweises gegenüber einem Demonstranten, der Steine wirft?
Genauso unbestimmt ist die Definition der Verhältnismäßigkeit. Anhand eines „strengen Maßstabes” soll geprüft werden. - Ich kenne strenge Lehrer, aber die helfen auch nicht bei der Auslegung dieser Norm.
Dabei ist ein Kritikpunkt am bisherigen Versammlungsgesetz des Bundes gerade doch dessen Auslegungsbedürftigkeit. Sie weiten diese durch Ihren Entwurf noch aus.
Die Grünen sprechen gern und häufig vom Dialog des Miteinanders. Wie der aussehen soll, zeigt sich an einer anderen Stelle. Dort ist vom Kooperationsgebot die Rede. Eine Pflicht zur Kooperation wird aber nur den Behörden auferlegt.
Gesprächsangebote sollen nur von den Behörden ausgehen, die das übrigens auch jetzt schon tun.
Die Veranstalter einer Versammlung müssen aber nach dem Gesetzentwurf nicht kooperieren. Wie soll das denn funktionieren? Auch das Mittel des Konfliktmanagements, das die schleswig-holsteinische Polizei schon längst einsetzt, wird nur vom Staat, aber nicht vom Bürger gefordert. Wenn das mal keine Einbahnstraße ist!
Um die Teilnehmer auf Demonstrationen besser auf das vorzubereiten, was die Polizei taktisch plant, sollen die Landtagsabgeordneten künftig vorher die Einsatzstrategien und Maßnahmen erläutert bekommen. - Naja, hoffentlich plaudert da niemand!
- Na, Sie müssen sich nicht selber beleidigen.
Das Tollste an dem Entwurf sind aber die unabhängigen Versammlungsbeobachter. Zunächst habe ich in meiner Naivität gedacht, dass jeder sich so eine Demonstration anschauen dürfte. Wenn die nur im Geheimen ablaufen würden, würde das ja nicht viel Sinn ergeben. Die Grünen wollen aber organisierte, akkreditierte Demo-Besuchergruppen installieren und sogar die UNO einschalten. - Ich wusste gar nicht, dass Deutschland schon zu den Problemstaaten gehört.
Auch hier tauchen wieder unbestimmte Rechtsbegriffe auf. Wer akkreditiert hier wen, was sind die Voraussetzungen, was zivilgesellschaftliche Verbände? Warum soll der Justizminister diese Gruppen zulassen, warum nicht der Innnenminister? Schließlich spielt auch der Datenschutz bei den Grünen überhaupt keine Rolle mehr, denn die Demo-Beobachter dürfen unbeschränkt und sogar verdeckt filmen und fotografieren. - Das darf noch nicht einmal die Polizei! Schön ist immerhin - Herr Kollege Dolgner wies darauf hin -, dass diese Werke dann zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen.
- Ja, wahrscheinlich besser als Sie. Kurz: Hier sollen bestimmten Gruppen wieder einmal Sonderrechte eingeräumt werden, weil es für eine vermeintlich gute Sache ist.
Nein, ich bin gleich am Ende meiner Rede angelangt. Ich glaube, das ist so ein schöner Bogen, den will ich nicht unterbrechen. - So geht das nicht. Wir wollen ein Gesetz, das für alle Bürger gleichermaßen da ist, das möglichst unbürokratisch ist, das Demonstranten nicht als potenzielle Gewalttäter sieht, das Naziaufmärsche verhindert und das unserer Polizei nicht misstraut.
Meine Damen und Herren, bei aller Kritik freue ich mich trotzdem auf die Diskussion im Ausschuss. Wir Liberalen sehen uns gemeinsam mit der CDU gut gerüstet. Im Gegensatz zu den Grünen hat Schwarz-Gelb bereits sowohl in Bayern als auch in Niedersachsen jeweils ein fortschrittliches Versammlungsgesetz verabschiedet. Ich würde mir wünschen, dass wir auch in Schleswig-Holstein mit breiter Mehrheit zu einem modernen Gesetz kommen, rechtssicher, rechtsstaatlich und liberal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Fürter veranlassen mich doch noch einmal, hierher zu kommen. Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass deutliche Worte nicht unbedingt Wahlkampfgeplänkel sein müssen. Wir arbeiten nämlich bis und über die Wahl hinaus in der Sache. Genau deshalb habe ich kundgetan, dass ich es sehr begrüßen würde, wenn wir hier auf Landesebene auch in diesem Bereich eine baldige Neuregelung vornehmen
könnten. Aus anderen Fraktionen habe ich das genauso vernehmen können. Offenbar sind wir nur über die Ziele und die Wege dorthin nicht einig. Darüber werden wir aber noch reden.
Niemand - schon gar nicht ich - hat behauptet, dass die Polizei über jeden Verdacht erhaben ist.
Polizeiliches Handeln wie jedes Verwaltungshandeln - Sie wissen das - unterliegt im Einzelfall notfalls der gerichtlichen Überprüfung. Ich bin sehr dafür, dass es dazu kommt, wenn es dafür Anlass gibt. Wir wissen aber auch, es gibt generell keine Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, die im Demonstrationseinsatz tätig waren. Entsprechend entfällt in der Regel die Einzelfallprüfung.
Wer sich die eindrucksvolle Schilderung der Abläufe der Castor-Demonstration im Ausschuss vor Augen führt, wird verstehen, dass ich zu einem generellen Misstrauen in unsere Polizei nie bereit sein werde. Das gehört meiner Ansicht nach zu den Grundfesten unseres Rechtsstaats.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht das erste Mal befasst sich dieses Haus mit dem Lübecker Flughafen. Die Mehrheit hier hat sich bisher immer klar zu dieser wichtigen Infrastruktureinrichtung unseres Landes und besonders in der Region Lübeck bekannt. Das ist gut so.
Fördermittel in Millionenhöhe hat das Land bereits zum Ausbau des Flughafens beigesteuert. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsminister angekündigt, auch den weiteren Ausbau positiv begleiten zu wollen. Das ist sehr gut.
Das Land ist nicht der Betreiber des Flughafens. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Führung der Geschäfte obliegt zunächst der Geschäftsführung des Flughafens Lübeck, dann selbstredend der Hansestadt Lübeck als Gesellschafterin und vor allen Dingen dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan - also in Lübeck selbst.
Diese klare Verteilung von Zuständigkeiten mag manchem hier im Hause nicht gefallen, aber es ist nun einmal so.
Das ist genauso klar wie die Tatsache, dass zwar Verfahren zur Überprüfung, ob EU-rechtswidrige Beihilfen an die Fluggesellschaft Ryanair geleistet wurden, laufen, dass aber deren Ergebnisse leider immer noch nicht vorliegen. Die SPD-Fraktion hat dies dankenswerterweise richtig erkannt. Ihr Antrag geht auch in die richtige Richtung. Wir werden ihn dahin gehend erweitern, dass wir die Verfahren beschleunigt sehen wollen. Die dauern uns schon lange genug. Wir wollen Rechtssicherheit vor Ort und für alle Beteiligten.
Obwohl es noch keine bestandskräftigen Entscheidungen in sogenannten Beihilfeverfahren gibt, unterstellt die Fraktion der Grünen in altbekannter Manier die angebliche EU-Rechtswidrigkeit von vermeintlichen Beihilfen in ihrem Antrag bereits als bewiesen und richtig.
Das ist wieder einmal ein Beleg dafür, dass es mit Ihrem Verständnis von Rechtsstaat nicht weit her sein kann.
Das ist hier zwar kein Strafverfahren, aber das Prinzip der Unschuldsvermutung scheint Ihnen völlig fremd zu sein.
Noch ist überhaupt nichts bewiesen, weder dass es verdeckte Beihilfen gab, noch dass diese rechtswidrig wären. Der Antrag der Grünen ist nur in einem konsequent: Wieder einmal tun die Grünen alles, um den Lübecker Flughafen „zum Absturz“ zu bringen
- Sie bestätigen das; prima, klare Worte sind immer gut - und das, obwohl die Rechtslage zumindest bis Ende 2012 klar ist.
36.798 Lübecker Bürgerinnen und Bürger haben am 25. April 2010 mit einem deutlichen Ja zum Lübecker Flughafen und für dessen Fortführung gestimmt. Das sind - nur zum Vergleich - deutlich mehr als die gut 28.000 Bürger, die vor zwei Wochen im ersten Wahlgang für den Lübecker Bürgermeister gestimmt haben. Glücklicherweise weiß Bürgermeister Saxe als Chef der Lübecker Verwaltung sehr gut, dass dieser Beschluss bindend ist, und er hält sich daran, auch wenn ich mir bezüglich der Investorensuche etwas mehr Aktivitäten wünschen würde.
Wenn die Grünen aber immer wieder fordern, CDU und FDP müssten endlich zur Einsicht kommen und ebenfalls eine sofortige Abwicklung des Flughafens betreiben, dann widerspricht das auch meinem Rechtsstaatsverständnis. Nur zur Klarstellung: Nicht nur FDP und CDU haben sich für den Erhalt des Flughafens ausgesprochen, sondern die Mehrheit der Lübecker Bevölkerung, der die Bedeutung des Flughafens durchaus bewusst ist.
Das sollte endlich auch einmal von Ihnen akzeptiert werden, liebe Grüne. Anstatt anzuerkennen, dass der Lübecker Flughafen durchaus eine Zukunft hat, wenn sich alle über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg tatkräftig für ihn einsetzen, wird von bestimmten Kräften eine Politik gegen wirtschaftlichen Aufbau und gegen Arbeitsplätze in der Lübecker Region betrieben, ohne wirkliche Alternativen anzubieten.
Der Antrag der Grünen will nun ohne irgendwelche sachlich begründeten Grundlagen die Ergebnisse von Untersuchungen vorwegnehmen. Einer solchen unseriösen Vorverurteilung schließen wir uns natürlich nicht an.
Bemerkenswert sind noch zweierlei Dinge: Der vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebene Prüfbericht ist bislang gar nicht öffentlich. Es würde mich auch wundern, da die Beratungen in Aufsichtsräten generell nicht öffentlich sind. Dennoch scheinen die Grünen hier über ein Herrschaftswissen zu verfügen. Das mag an Ihrer rot-rot-grünen Dominanz im Aufsichtsrat liegen.
Weiterhin ist bemerkenswert, wenn die Grünen es als hohes Risiko für das Land ansehen, wenn dieses die Errichtung der ILS-Anlage bezuschusst. Das
Instrumentenlandesystem ist kein Risiko, ganz im Gegenteil, es trägt dazu bei, dass die Passagiere bei Start und Landung geschützt werden.
Nur auf Gerüchten basierend haben Flughafengegner vor Ort Strafanzeige gegen alle möglichen, unter anderem den Lübecker Bürgermeister, den Wirtschaftssenator und so weiter, gestellt. Auch hier gilt: Warten wir doch erst einmal ab, was die Ermittlungen ergeben, bevor der Teufel an die Wand gemalt und unbewiesene Behauptungen immer wieder öffentlich gemacht werden. Alles andere ist einfach nur unseriös.
Ich komme zum Schluss. Für meine Fraktion betone ich, der Lübecker Flughafen hat nach wie vor eine sehr gute Chance, eine wesentliche Rolle im norddeutschen Flugverkehr zu spielen. Eine Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Hamburger Flughafen halte ich nicht für aussichtslos und nicht für abwegig. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag von CDU und FDP zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich dem Herrn Innenminister für seinen Bericht. Ich danke der Landesregierung und der Bundesregierung, dass sie sehr besonnen an die sich uns stellenden Probleme herangehen. Denn erst letzte Woche erreichte uns die schreckliche Nachricht: Eine Gruppe von Rechtsextremen zog offenbar seit zehn Jahren durch Deutschland, um ihrem verabscheuungswürdigen Hass gegen alles vermeintlich Undeutsche Ausdruck zu verleihen und Mitbürger kaltblütig zu ermorden.
Besorgniserregend ist, dass diese Taten offensichtlich nicht erfolgreich vonseiten der Sicherheitsorgane unseres Staates verfolgt beziehungsweise verhindert werden konnten. Die Bundeskanzlerin sprach angesichts der Morde von einer Schande für Deutschland. Meines Erachtens muss man aber betonen, dass 82 Millionen Deutsche für dieses abscheuliche Handeln kein Verständnis haben, sondern vielmehr Mitgefühl mit den Opfern und deren Angehörigen empfinden. Wir müssen deutlich machen: Das sind keine einfachen Morde. Wir müssen deutlich machen: Nazis sind nicht Deutschland.
Ich schließe mich deshalb einem Vorschlag von Hans-Dietrich Genscher und Walter Scheel an, den sie heute machten, als Zeichen eine Trauerveranstaltung des Staates durchzuführen - ein Zeichen des Mitgefühls, aber auch ein Zeichen, dass wir diese Taten nie gutheißen werden.
Wir sollten sehr sorgfältig mit Begrifflichkeiten umgehen, um nicht falsche Effekte zu erzielen. Es wird in vielen Medien von Rechtsterroristen gesprochen. Terrorismus äußert sich aber nicht im Geheimen, sondern will eine politische Änderung. Überspitzt gefragt: Wurden wir elf Jahre lang terrorisiert, ohne dass wir es direkt bemerkten? - Die Gruppe nannte sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ und agierte auch genau dort. Jede tote Kanalratte wäre da politisch auffälliger.
Es mag uns in Schleswig-Holstein scheinbar beruhigen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese neue Qualität von rechter Gewalt auch in unserem Land stattfindet. Dennoch geben die Vorfälle in Thüringen und die ersten Ermittlungsergebnisse Anlass, darüber nachzudenken, ob unser Staat insgesamt gut gegen Extremismus und Gewaltexzesse aufgestellt ist. Bevor wir in Aktionismus verfallen, sollten aber die schonungslose Aufklärung der etwas verniedlichend sogenannten „Döner-Morde“ Vorrang haben. Auch warum die Polizistin in Heilbronn sterben musste, muss zum Beispiel geklärt werden. Jeden Tag kommen neue Erkenntnisse hinzu.
Nur anhand der Ergebnisse werden wir in die Lage versetzt, Lösungen zu erarbeiten, um Gewalttätern jeglicher politischer Couleur von vornherein das Handwerk zu legen.
Wie können namentlich bekannte Nazi-Gewalttäter unbeobachtet ihrem abscheulichen Tun nachgehen? - Das kann ich nicht verstehen. Ich kann aber zum Beispiel auch nicht nachvollziehen, dass die Rolle des Landesverfassungsschutzes - hier speziell in Hessen - bis heute nicht eindeutig geklärt werden kann.
Eine Folgerung aus den Geschehnissen ist schon jetzt klar: Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt, dass mögliche Schwachstellen im System des Verfassungsschutzes schnell gefunden und nachhaltig beseitigt werden. Es ist richtig zu prüfen, wie eine besser abgestimmte Zusammenarbeit und ein besser abgestimmter Informationsaustausch aller Verfassungsschutzbehörden aussehen kann. Gut finde ich auch den Vorschlag, künftig anlassbezogen alle Informationen zügig zusammenzutragen.
Es werden nun wieder Stimmen laut, die ein Verbot der NPD fordern. Um es klarzustellen: Mir wäre es auch lieber, wenn es keine NPD oder ähnliche Parteien in Deutschland gäbe. Zurzeit kann ich aber keinen Erfolg versprechenden Weg zu einem Verbot erblicken. Wir haben es schon angesprochen: Die Problematik der V-Leute in NPD-Vorständen besteht nach wie vor. Ich bin da mit unserem Innenminister einer Meinung: Ein solches Verbotsverfahren sollten wir nur dann anstrengen, wenn es tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Die Morde der Thüringer Gruppe werden für ein Verbotsverfahren vermutlich auch nicht herangezogen werden können, schließlich traten die Täter nicht als NPDLeute auf, sondern machten quasi ihr eigenes Ding. Wieso sollte das Bundesverfassungsgericht die NPD für die Taten dieser Mördergruppe verantwortlich machen? Geistige Brandstiftung reicht leider nicht aus. Im Übrigen wäre sicherlich kein einziger Mord verhindert worden, wenn die NPD schon verboten gewesen wäre.
Die Verbotsdiskussion haben wir vor einigen Monaten schon einmal in diesem Hause geführt. Ich respektiere alle damals und auch heute wieder angeführten Argumente. Wir Demokraten sind uns in unserem Ziel diesbezüglich immer einig: Deutschland darf nie wieder der Hort menschenverachtender und gewaltverherrlichender Politik werden.
Erlauben Sie mir dazu eine kleine Bemerkung in Richtung von Frau Amtsberg! Wir brauchen allerdings auch keine Aufforderung, uns zur Demokratie und gegen Rechtsextremismus aufzustellen und uns zu positionieren. Ich denke, das tun wir alle hier im Hause.
Zugleich befürchte ich aber, dass mit einer Zerschlagung der NPD auch die Strukturen der Rechtsextremisten zunehmend unkontrollierbar würden. Ein Parteienverbot würde außerdem lediglich die Symptome, nicht aber die Ursache des Rechtsextremismus bekämpfen.
Erlauben Sie mir noch einige Worte zum Antrag der LINKEN, den wir natürlich ablehnen werden. Sie schießen mit Ihrem Antrag nämlich einmal mehr übers Ziel hinaus. Wir reden hier über Mord und Totschlag, Sie fordern die Abschaffung der Extremismusklausel. Soll das heißen: ohne Klausel kein Terror?
- Ja, was soll das denn jetzt? - Sie haben den Antrag gestellt! Sie fordern die Öffentlichkeit aller Beratungen der Gremien zum Verfassungsschutz. Sie nennen es Desinformation, wenn bestimmte demokratisch legitimierte Gremien, zum Beispiel das Parlamentarische Kontrollgremium, nicht öffentlich tagen. Ich nenne es Vertrauen in die dorthin entsandten, demokratisch gewählten Abgeordneten. Wenn wir nämlich davon reden, dass das Handeln dieser Gremien generell öffentlich kontrolliert werden müsse, dann kontrollieren eben nicht nur Demokraten, sondern leider auch Extremisten mit den entsprechenden Folgen für uns alle.
Zum heutigen Zeitpunkt ist also festzustellen, dass ein fortlaufendes Überprüfen und Überdenken der Strukturen der Sicherheit angebracht ist, aber nicht, um unseren freiheitlichen Staat zu schwächen, sondern um ihn zu stärken. Sobald die Gräueltaten der NSU und aller damit verbundenen Vorgänge vollständig aufgeklärt sind, macht es Sinn, weitere Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Wir sind bereit, daran mitzuwirken.
Der freundliche Koch. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die FDP-Fraktion danke ich unserem Herrn Innenminister zunächst einmal für seinen Bericht. Aus unserer Sicht zeigt der Bericht zwei wichtige Aspekte auf, und das sind durchaus Erfolge. Zum einen belegt der Bericht, dass auch in Zeiten knapper Kassen durchaus Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sein können, ohne von dem Ziel der Haushaltskonsolidierung abzukommen. Zum anderen wird deutlich, dass die Motivation unserer Polizeibeamtinnen
und -beamten im Lande nicht allein vom Geld abhängt. Ich begrüße es sehr, dass der Herr Innenminister alles daran setzt, die Personalstruktur innerhalb der Polizei nachhaltig und verlässlich zu gestalten.
Immer wieder wird in den Gesprächen mit den Betroffenen klar, dass die Polizisten gern Planungssicherheit haben wollen. Sie wollen wissen, wie ihr beruflicher Werdegang verläuft und wo sie am Ende desselben stehen können. Das war nicht immer so. Unter einem Innenminister mit einem anderen Parteibuch kam es zu Beförderungsstaus, das Weihnachtsgeld wurde gestrichen, und es gab zum Trost nur Überlegungen dahin gehend, dass man pauschal Stellen abbauen müsste. Von circa 150 Stellen im Polizeibereich war 2009 noch die Rede. Das hat nun gar nichts mit der zu Recht verlangten Verlässlichkeit zu tun. Es hat aber auch nichts mit Kreativität zu tun, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
- Herr Kollege Dolgner, eine Zwischenfrage lasse ich nicht zu. Ich möchte meinen Gedanken erst einmal zu Ende führen.
Dabei ist die Kreativität heutzutage die Grundvoraussetzung dafür, um zukunftsorientiert zu handeln.
Die Lage innerhalb der Polizei sieht erfreulicherweise gut aus. Ich danke dem Innenminister, wenn er ehrlicherweise einräumt, dass es in seinem Bereich zu finanziellen Kürzungen gekommen ist. Er hat aber darauf hingewiesen, dass diese tatsächlich ein beachtlicher Zuwachs sind und dass die Gelder dennoch in seinem Bereich verblieben sind und dadurch allen Polizisten zugutekommen. Lieber Herr Dr. Dolgner, das ist der Unterschied zu damals. Damals sind die Einsparungen irgendwo im Haushalt versickert.
- Doch, ich denke schon. Weiterhin hat der Herr Innenminister mit der Unterstützung von CDU und FDP personelle Umlenkungsmaßnahmen vorgenommen, die zwar den Abschied von einigen lieb gewonnenen Einrichtungen bedeuteten, die aber unumgänglich waren. Wenn es künftig keine hauptamtlichen Musikgruppen oder Polizeishows mehr gibt, so ist dies ob der dort gezeigten Qualität sehr schade. Wenn es aber dadurch bei der Erfüllung der Kernaufgaben unserer Polizei zu keinen Rück
schritten oder gar Einschnitten kommt, war diese Maßnahme vertretbar. Sicherheit geht vor Unterhaltung.
Die Angehörigen der schleswig-holsteinischen Polizei sind gut ausgebildet und hoch motiviert. Dass das so bleibt, haben sich CDU und FDP zur Aufgabe gesetzt. Wo immer möglich und nötig stehen wir hinter unserer Polizei. Anders als einzelne Oppositionsfraktionen misstrauen wir unserer Polizei nicht grundsätzlich, sondern wir vertrauen ihr. Nie werden wir es zulassen, dass die Beamtinnen und Beamten im Einsatz, aber auch im privaten Bereich besonderen Gefahren ausgesetzt werden. Auf keinen Fall werden wir es akzeptieren, dass die Arbeit der Polizei grundsätzlich infrage gestellt wird.
Wer dies tut, und leider gibt es dazu immer wieder Ansätze, zum Beispiel bei den LINKEN oder bei den Grünen, der stellt zugleich unseren Rechtsstaat infrage.
Motivation ist das A und O. Wer ernsthaft darüber diskutieren will, ob Tätowierungen bei Polizisten nun erlaubt sein sollen, der bewegt sich in einem völlig realitätsfernen Raum und hat leider nicht wahrgenommen, worum es wirklich geht. Auch die immer wieder angeführte Kennzeichnungspflicht ist nicht geeignet, Heerscharen von jungen Menschen in den Polizeidienst zu treiben.
Es geht zum Beispiel darum, unsere Polizei auch für die Zukunft personell gut aufzustellen. Die Altersproblematik stellt sich der Polizei nicht erst seit Oktober 2009. Obwohl früher viel versprochen wurde, wurde nur Personalabbau angeboten. Wörtlich äußerte sich der damalige Innenminister Dr. Stegner noch 2007 zu einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion wie folgt: Wir haben momentan eine ausgewogene Altersstruktur, und es gibt derzeit keine Hinweise auf unmittelbar zu ergreifende Maßnahmen. - Alle anderen Fraktionen sahen das damals schon anders.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns stets um den besten Nachwuchs bemühen. Wir werden junge Menschen nur dann für den Eintritt in die Polizei begeistern können, wenn ihnen der Polizeidienst attraktiv erscheint. Attraktivität macht sich natürlich auch an der individuellen Vergütung fest. Attrakti
vität hängt aber ganz wesentlich davon ab, welche Wertschätzung die Arbeit unserer Polizei erfährt. Dass CDU und FDP es nicht nur bei Danksagungen und einem warmen Händedruck belassen, belegen der Bericht des Herrn Ministers und das Handeln der Regierungsfraktionen. Wie der Herr Minister denke auch ich, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Selbstverständlich bleibt noch einiges zu tun.
- Wenn wir dann schneller zum Ziel kommen? Machen Sie mit!
Gerade im Polizeidienst gilt es, immer neue Herausforderungen zu meistern. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur stichwortartig an eine gerechtere und angemessene Erschwerniszulagenverordnung, an der wir trotz Schuldenbremse weiter arbeiten. Nur gemeinsam, aber nicht gegen unsere Polizeibeamtinnen und -beamte, sondern in Gesprächen mit ihnen werden wir auch künftig den Aufgaben der Polizei im Ganzen, aber auch den sehr individuellen Erwartungen unserer Polizisten gerecht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Trauerspiel ist nur, wie man immer wieder versucht, irgendwo Keile dazwischen zu treiben, wo schon kein Blatt Papier mehr dazwischen passt, nämlich zwischen CDU und FDP und unserem Justizminister.
Es werden auch immer irgendwelche Behauptungen aufgestellt, die nun wirklich nicht nachzuvollziehen sind.
Ich skizziere noch einmal die Chronologie. Die Diskussion um die Bleiberechtsregelung für Geduldete hat in den letzten Wochen sehr an Schwung gewonnen, aber auch einige merkwürdige Wendungen genommen. Noch in der August-Tagung des Landtags waren sich alle - das wurde hier schon bestätigt - quer durch alle Fraktionen einig, dass es ein richtiger Vorstoß sei, das Problem der Kettenduldung endlich einer Lösung zuzuführen. Große Zustimmung gab es zu der Absicht, eine Bundesratsinitiative zu starten, um endlich zu einer verlässlichen, humanitären und dauerhaften Regelung zu kommen, statt von Jahr zu Jahr neue vorläufige Interimslösungen zu finden.
Wir waren uns hier alle in einem so hohen Maße einig, dass wir das Ganze ohne Aussprache in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen und zeitnah eine Anhörung durchgeführt haben. Uns allen war und ist bewusst: Die Sache drängt. Ende des Jahres läuft die letzte Übergangsregelung schon wieder aus.
Doch seit letzter Woche war Schluss mit der Einigkeit, aus Gründen, die rational kaum nachvollziehbar sind. Trotzdem möchte ich den Versuch unternehmen, den ursprünglichen Konsens wieder herzustellen.
- Die Tischvorlage ist ja nun auch schon wieder über eine Woche alt. Damit hätten Sie sich inzwischen befassen können.
Die Anhörung hatte unter anderem auch den Zweck auszuloten, welche Kriterien künftig bei einer Entscheidung über ein Aufenthaltsrecht für Geduldete eine Rolle spielen sollen. Der Justizminister konkretisierte zur Ausschusssitzung letzte Woche einige Kriterien. Zur selben Ausschusssitzung legten CDU und FDP ebenfalls Kriterien vor, die bei einer Bundesratsinitiative berücksichtigt werden sollen.
Auf einmal fand die Opposition jedoch Vorwände, um dem Vorschlag von CDU und FDP nicht zustimmen zu müssen. Ja, das ist wirklich bedauerlich. Denn bedauerlicherweise fanden die aus der Luft gegriffenen Behauptungen auch noch Widerhall bei den Medien und bei den Interessensverbänden, wie zum Beispiel dem Flüchtlingsrat.
Es ist also wichtig, noch einmal zu erläutern, was wir unter Kriterien verstehen. Wir verstehen sowohl die vom Justizminister als auch von CDU und FDP vorgelegten Punkte als Anhaltspunkte bei einer Entscheidung über jeden individuellen Einzelfall. Nicht alle Kriterien - einige schon - sind nach dem Prinzip Ja oder Nein, vollständig erfüllt oder nicht erfüllt zu sehen. Es gibt auch noch etwas zwischen schwarz und weiß.
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist natürlich so zu verstehen, dass sich jeder Betroffene zunächst um den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit bemühen muss. Dabei müssen selbstverständlich das Alter und die gesundheitliche Verfassung eine Rolle spielen. Kinderarbeit - das wird gern als Beispiel angeführt - haben wir nie gefordert. Das macht auch nicht die CDU.
Natürlich soll keiner gezwungen werden, sich in einem Sportverein, Chor oder gar in einer Partei zu engagieren. Wenn jemand dies aber tut, soll dies auf seine Integrationsleistung positiv angerechnet werden. Genauso verhält es sich bei den Mitwirkungspflichten im aufenthaltsrechtlichen Verfah
ren. Wer an dem Verfahren aktiv mitwirkt, sammelt Pluspunkte.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion mag sich über einen vermeintlich guten Coup freuen, indem sie sich einfach ohne eigenes produktives Zutun die Kriterien des Justizministers zu eigen gemacht hat. Ich mag fröhliche Menschen. Vor lauter Freude haben Sie aber leider zweierlei übersehen. Zum einen stimmen die von CDU und FDP gewünschten Kriterien mit denen des Justizministers in der Lesart und fast wörtlich überein. CDU und FDP stellen im Ergebnis auch keine höheren Anforderungen als der Justizminister.
Zum anderen haben CDU und FDP in ihrem Änderungsantrag ausdrücklich vorgegeben, dass ein Aufenthaltsrecht stichtagsungebunden eingeräumt werden soll. Liebe SPD-Fraktion, wie Sie in Ihrem Antrag darauf kommen, dass wir an Stichtagen festhalten wollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn das aber der Grund Ihrer Ablehnung sein sollte, dann können Sie nach diesem diskreten Hinweis nun auch zustimmen.
Aus Sicht der Betroffenen kann ich nachvollziehen, dass man sich keine langwierigen Diskussionen, sondern eine rasche Lösung wünscht. Die jetzige heftige Diskussion zeigt aber, dass von der Opposition inhaltliche Unterschiede herbeigeredet werden, wo gar keine sind. Das bedauere ich sehr. Wenn das nicht Ihre Absicht ist, würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie sich doch noch unserem Antrag anschließen würden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich Schleswig-Holstein durch die beabsichtigte Bundesratsinitiative für eine integrationsorientierte Bleiberechtsregelung als Vorreiter bundesweit hervortun kann. Der Kriterienkatalog wird nicht allen der 1.800 betroffenen Geduldeten helfen können, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Denn dann brauchte man überhaupt keine Kriterien. Ich bin der festen Auffassung, dass der überwiegende Teil von ihnen aber eine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird. Wir sollten hier Chancen aufzeigen und erfolgreiche Integration belohnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer gegen Minderheiten hetzt, wer demokratische Spielregeln infrage stellt, wer Menschen ihre Grundrechte abspricht oder wer Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit diffamiert, wer sich - kurz gesagt - über andere Mitmenschen erhebt und dies zur politischen Maxime macht, grenzt sich selbst aus dem Kreis der Demokraten aus.
Wann sich politische Strömungen so weit aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Kreis herausbewegen, dass sie dem politisch Extremen zuzurechnen sind, ist seit Jahrzehnten gesellschaftlicher Konsens in Deutschland. Gegner der freiheitlichdemokratischen Grundordnung sind gesellschaftlich nicht akzeptiert und werden zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet beziehungsweise vom Staat in ihre Schranken verwiesen. Wir zählen sie zu den Extremisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der SPD-Antrag versucht sich nun an einer Definition von Rechtspopulismus. Aus meiner Sicht ist das vielleicht ein
gut gemeinter Versuch, der allerdings zum Scheitern verurteilt ist. So formuliert der Entschließungsantrag zwar wortgewaltig, wie gefährlich der Rechtspopulismus sei, zugleich findet man aber nur Definitionsansätze, die - politisch gesehen - nicht unbedingt rechts sein müssen, sondern ebenso auf das linke Lager zutreffen können. Rechtspopulismus lebe von Feindbildern, so der Antrag. Wenn linke Politiker immer wieder den vor Geld strotzenden und egoistischen Großverdiener bemühen, wenn es um Steuererhöhungen geht, dann frage ich: Ist das kein Feindbild? - Rechtspopulismus schüre Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung. Wenn linke Politiker gern behaupten, die Reichen würden immer reicher und die Armen immer ärmer, dann frage ich: Werden damit keine Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung geschürt?
- Sie sagen das aber, um Ängste zu schüren. Sie bestätigen das gerade noch einmal.
Ich lebe in Lübeck, aber ich glaube, das hat mit dem Thema nichts zu tun.
Rechtspopulismus setze dabei auch auf Ängste gegen gesellschaftliche Modernisierungsprozesse. Wenn grüne Politiker noch vor einigen Jahren vor den Gefahren von ISDN und Bildschirmtext gewarnt haben, dann frage ich: Haben sie da nicht auch auf die Ängste der Menschen vor Veränderungen gesetzt?
Meine Damen und Herren, ich will nichts verniedlichen, aber die Überspitzung zeigt, dass die von der SPD angebotenen Definitionen nicht geeignet sind, den Begriff eindeutig zu fassen. Die im Antrag genannten Beispiele, die Rechtspopulismus in Europa belegen sollen, sind ebenso wenig eindeutig. Ich nenne hier das Beispiel der Einschränkung der Pressefreiheit in Ungarn. Wir haben dazu gerade etwas gehört. Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, in denen die Pressefreiheit dort noch stärker eingeschränkt wurde, und zwar nicht durch Rechtspopulisten, sondern durch Kommunisten. Ich verur
teile jede Art, die Pressefreiheit einzuschränken; egal ob dies von Links oder von Rechts ausgeht.