Ein weiterer Fall, ein Schulleiter aus Elmshorn. Er hat jahrelang eine Hauptschule geleitet. Diese Hauptschule wurde dann eine Gemeinschaftsschule. Er hat sie weiter zwei Jahre zur Probe geleitet, und
kurz vor Ende der Probezeit steht er auf der Streikliste, und Sie sagen: Jahrelange gute pädagogische Arbeit, mir doch egal, Sie sind disqualifiziert.
Herr Minister, die Logik der Verwaltung hat Sie voll im Griff, und dabei waren Sie vor nicht einmal einem Jahr der Lehrerversteher schlechthin. Ihre Devise ist: Strafe einen, erziehe hundert. Das ist echt nicht liberal. Das können Sie uns nicht verkaufen.
Sie wollen ein Exempel statuieren, und zwar für alle Beamtinnen und Beamten. Das betrifft die ganze Regierungsbank. Sie wollen den Beamtinnen und Beamten sagen: Seht euch in diesem heißen Herbst vor. Wir zeigen unsere Zähne.
Herr Minister Klug, vielleicht hinterfragen Sie Ihre Ansprüche noch einmal. Nach Ihrer Auffassung disqualifizieren sich Lehrkräfte, die drei Stunden streiken, per se für Führungspositionen, weil sie der Vorbildfunktion nicht gerecht werden. In Ihren eigenen Reihen geht es da deutlich liberaler zu: Der vorbestrafte Steuerhinterzieher Otto Graf Lambsdorff wurde ein Jahr nach seiner Verurteilung FDPChef, später sogar Ehrenvorsitzender. Das kann man so machen, damit habe ich kein Problem. Man muss sich dann aber überlegen, mit welcher Haltung man in diese Debatte geht. Herr Kubicki, das gilt auch für Sie.
Das lässt nur zwei Schlüsse zu. Entweder haben Sie eine unglaubliche Doppelmoral, oder Sie sind der Meinung, dass die Anforderungen an einen Schulleiter und eine Schulleiterin in Schleswig-Holstein in puncto Rechtstreue und in puncto Vorbildfunktion höher ist als an Ihr eigenes politisches Spitzenpersonal.
einen Ruck. Erinnern Sie sich daran, welcher Minister Sie vor einem Jahr hätten werden wollen. Vielleicht können Sie für das letzte Jahr noch eine Wende schaffen. Zerschlagen Sie nicht noch mehr Porzellan! - Wir beantragen Abstimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beamte haben gegenüber dem Staat eine besondere Treuepflicht. Beamte dürfen nicht streiken. Beamte, die das dennoch tun, müssen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Gegenzug dazu garantiert ihnen der Staat eine lebenslange Versorgung. Das gilt auch für die verbeamteten Lehrkräfte, die am 3. Juni 2010 ihre Arbeit niedergelegt haben, um sich an den Protesten gegen die Sparmaßnahmen der Landesregierung zu beteiligen. Sie haben damit ein Dienstvergehen begangen. Der Dienstherr ist nach dem Landesdisziplinargesetz, § 17 Abs. 1, dazu verpflichtet, beim Verdacht eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Nichts anderes ist hier geschehen.
Bei den betroffenen Lehrkräften hat das dazu geführt, dass die nicht geleisteten Arbeitsstunden von ihren Bezügen einbehalten worden sind. Das ist geltendes Besoldungsrecht. Darüber hinaus hat es bisher keine Disziplinarmaßnahmen gegeben, die Verfahren sind nämlich noch gar nicht abgeschlossen.
Sofern es sich bei den betroffenen Lehrkräften um Lehrkräfte handelt, die sich um eine Beförderung, beispielsweise für eine Schulleitungsstelle, bewerben, ist die Teilnahme an einem Streik durchaus anders zu bewerten. An einen Dienstvorgesetzten, und das ist eine Schulleiterin oder ein Schulleiter, muss der Staat andere Ansprüche auf die Einhaltung der Dienstvorschriften stellen. Schließlich sollen diese Personen in der Zukunft Dienstanweisungen in den Schulen durchsetzen, das heißt, wer Dienstvorgesetzter werden will, muss sich auch an Dienstvorschriften halten.
Der Minister hat in der letzten Bildungsausschusssitzung deutlich gemacht, dass die Disziplinarverfahren auch in diesen Fällen noch nicht abgeschlossen sind. Die Beförderungen allerdings sind mit Blick auf die laufenden Verfahren derzeit ausgesetzt. Das ist ein übliches Verfahren und nach unserer Auffassung absolut angemessen.
Im Übrigen haben alle betroffenen Lehrkräfte gewusst, worauf sie sich einlassen, wenn sie streiken. Sowohl das Ministerium als auch die GEW, die gleichzeitig zu diesem Streik aufgerufen hat, haben vor dem Streik über die Folgen für verbeamtete Lehrkräfte informiert und davor gewarnt.
Die CDU-Fraktion kann hier kein unangemessenes Handeln des Bildungsministeriums erkennen. Ganz im Gegenteil, unangemessen und rechtlich fragwürdig wäre es gewesen, nicht zu reagieren - insbesondere den Lehrkräften gegenüber, die sich dienstrechtskonform verhalten und sich nicht an dem Streik beteiligt haben. Ich will noch mal deutlich sagen: Es geht uns nicht darum, dass hier in diesem Land nicht demonstriert werden darf. Das ist gar keine Frage. Aber Beamte dürfen dazu nicht die Arbeit niederlegen. Soweit die sachliche Betrachtung.
Darum geht es den Grünen und den Linken in ihrem Antrag aber auch gar nicht. Sie tun so, als wollten sie sich mit Ihrem Antrag schützend vor Lehrkräfte stellen, denen vermeintlich Unrecht geschieht. In ihrer Begründung dazu wird allerdings schnell deutlich, dass diese Lehrkräfte lediglich benutzt werden sollen, um die Beamten gegen die Landesregierung aufzuwiegeln.
„Es geht nicht um die wirkliche Eignung der beiden gestandenen Lehrkräfte, es soll ein Exempel statuiert werden.“
„Hier werden wenige exemplarisch bestraft, um Lehrkräfte, aber auch Polizistinnen, Polizisten und andere Verbeamtete von vorneherein eine Marschrichtung für die Spardebatten im kommenden Herbst vorzugeben.“
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der LINKEN, Damit unterstellen Sie der Landesregierung, dass sie einige wenige willkürlich bestraft, um andere einzuschüchtern.
Sie gehen also davon aus, dass die Landesregierung Amtsmissbrauch für politische Zwecke betreibt. Das ist starker Tobak. Wenn das denn so wäre, dann treten Sie den Beweis dafür an. Ansonsten haben Sie sich umgehend bei der Landesregierung für solche Unterstellungen zu entschuldigen.
Sie wissen selber ganz genau, dass das für Sie eigentlich ganz andere politische Forderungen zur Folge hätte haben müssen. Da die in Ihrem Antrag nicht enthalten sind, wissen Sie ganz genau, dass sich die Landesregierung an Recht und Gesetz hält. Deswegen ist Ihr Antrag an dieser Stelle zutiefst unehrlich. Spätestens nachdem der Minister in der letzten Woche noch einmal schriftlich dargelegt hat, dass es bisher gar keinen Spielraum für willkürliches Handeln gibt, hätten Sie Ihren Antrag zurückziehen müssen.
Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie unserem Antrag zu und unterstützen Sie den Bildungsminister bei der Umsetzung des gültigen Disziplinarrechts!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dienstvorgesetzte sollen meiner Meinung nach in erster Linie Führungseigenschaften haben, die im Wesentlichen gekennzeichnet sind durch Rückgrat und Charakter.
- Ich komme noch darauf. - Ich kann hier nicht erkennen, dass diejenigen, die gemaßregelt werden sollen, gerade diese Führungseigenschaften nicht besitzen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat am 3. Juni 2010 zu Warnstreiks und Demonstrationen aufgerufen. Sie reagierte damit auf den Vertrauensbruch des Bildungsministeriums, das den bereits veröffentlichten Pflichtstundenerlass innerhalb eines Tages wieder zurückgezogen und stattdessen den Lehrerinnen und Lehrern Mehrarbeit verordnetet hatte.
Sie können sich sicherlich erinnern, dass ich an dieser Stelle meine Meinung zu dieser Maßnahme des Ministeriums schon geäußert habe. Ich halte sie nach wie vor für unangemessen. Es ist nicht besonders vertrauensvoll, wie dort die Landesregierung mit den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen umgegangen ist.