Detlef Buder
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der fulminanten Rede der Vizepräsidentin ist es natürlich ausgesprochen schwierig, in das Thema Diskriminierung einzusteigen; ich möchte es trotzdem versuchen.
Diskriminierung hat viele Gesichter. Manche sind ganz augenfällig, wenn zum Beispiel ein junger Mann mit den Worten „Türken kommen hier nicht rein“ an der Tür einer Diskothek abgewiesen wird oder eine Frau im besten Alter in der Antwort auf ihre Bewerbung lesen muss: „Wir haben uns für eine jüngere Bewerberin entschieden.“ Andere Diskriminierungen kommen auf leisen Sohlen daher, versteckt hinter vermeintlichen Sachgründen, verborgen hinter ebenso vermeintlichen individuellen Entscheidungen oder verborgen hinter fiskalischen Ausreden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Gesellschaft lebt vom Zusammenhalt, nicht von der Ausgrenzung.
Ein Schlüssel für das solidarische Zusammenleben aller Menschen in unserem Land ist der Kampf gegen Diskriminierung. Dazu gehört auch, dass man sehr genau darauf schaut, welche Folgen politische Entscheidungen haben.
Benachteiligt werden allzu oft jene, die sich am wenigsten wehren können. Als Vorsitzender des Petiti
onsausschusses habe ich seinerzeit zahlreiche Eingaben behandelt, bei denen es um strukturelle unzulässige Benachteiligungen ging. Diese Menschen hätten dringend Hilfen vor Ort gebraucht, die ihre Rechte schützen.
Vorgestern haben wir Vertreterinnen des Landesverbands Frauenberatung vor dem Landeshaus begrüßen dürfen. Diese Frauen arbeiten in Bereichen, die vielen von uns Angst machen: Sie beraten traumatisierte Frauen, sie helfen Opfern von Gewalt, oder sie unterstützen mehrfach benachteiligte Arbeitslose, die aus eigener Kraft keinen Wiedereinstieg schaffen.
Zur Belohnung für dieses Engagement wurden die Mittel für die Einrichtungen von CDU und FDP massiv gekürzt. Ihre Diskussionsbeiträge über das Ehrenamt halte ich in diesem Zusammenhang für zumindest fragwürdig. Warum wurde hier gekürzt? Weil man es mit ihnen machen konnte, weil diese finanziellen Mittel zu den sogenannten freiwilligen Leistungen zählen, weil Frauen nicht nur oft in prekären Arbeitsverhältnissen leben und arbeiten, sondern auch auf Hilfestrukturen angewiesen sind.
Solche Beispiele gibt es für alle Benachteiligungsmerkmale. Als Gesellschaft können wir sie uns nicht leisten, weder finanziell noch sozial.
Gerade als Flächenland braucht Schleswig-Holstein auch ein dezentrales Hilfsangebot, das vor Ort dazu beiträgt, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Wir haben in Schleswig-Holstein bereits einige Strukturen, die wir dafür nutzen können: Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten leistet mit ihrer Einzelfall-Beratung hervorragende Arbeit - wir haben das eben gehört -, und sie bringt ihre Schlussfolgerungen in die Politik ein. Wir müssten - das sage ich auch ganz selbstkritisch - besser lernen, ihre dringenden Mahnungen aufzugreifen und daraus vernünftige Schlussfolgerungen zu ziehen.
Schleswig-Holstein verfügt - „noch“, möchte ich anmerken, denn die letzten Haushaltsjahre haben auch hier Spuren hinterlassen - über gute Beratungseinrichtungen. Sie helfen individuell, und sie sollen noch besser in die Lage versetzt werden, Benachteiligungen, die nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz verboten sind, zu erkennen, und dabei helfen, gegen sie vorzugehen. Als Zusammenschluss von Initiativen und Verbänden arbeitet der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein konkret an der Vernetzung und Stärkung dieser Angebote.
Zusätzlich werden wir eine Landesstelle „für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung“ einrichten, die auf den vorhandenen Strukturen aufbaut. Wir wollen mit den vorhandenen Akteuren gemeinsam daran arbeiten, zentrale Ansprechpartner in Ländern und Kommunen zu gewinnen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort zu verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung zu entwickeln.
Als politisches Bekenntnis und zur Bekräftigung dieser wichtigen Ziele soll Schleswig-Holstein - das können Sie unserem Antrag entnehmen - wie schon andere Bundesländer der „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag - auch wenn ich weiß, dass das der Auftrag an eine zukünftige Landesregierung ist. Ich bin aber der guten Hoffnung, dass diese Landesregierung unserer freudigen Aufforderung nachkommt, weil diese Landesregierung von einem Sozialdemokraten geführt werden wird.
Deshalb ist es gut, wenn auch die CDU unserem Antrag zustimmt und nicht der Regierung heute, die sowieso nicht mehr lange im Amt ist, einen Prüfauftrag erteilt. Ich werde als „Nichtmehrparlamentarier“ in der nächsten Legislaturperiode beobachten, was aus der Antidiskriminierungsstelle geworden ist, und von außen bewerten, inwieweit Sie die Diskussion in diesem Punkt weiterbringen.
Ich bin zwei Legislaturperioden im Parlament gewesen. Diese beiden Legislaturperioden zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter der sogenannten arithmetischen Verkürzung litten.
Früher war es einmal so, dass Legislaturperioden in Schleswig-Holstein fünf Jahre dauerten.
Das ist schon lange her. Dann dauerten sie etwas mehr als vier Jahre. Dann dauerten sie ein wenig mehr als zwei Jahre. Wenn man das weiter fortführt, kommen wir irgendwann einmal zu Legislaturperioden, die es gerade auf eine Zeit bringen, in der man den Ministerpräsidenten wählen kann, um
dann zu beschließen, dass man sich gleich wieder auflöst.
Ich hoffe, dass wir das in Zukunft nicht erleben. Ich hoffe, dass alle diejenigen, die mir nachfolgen, in Zukunft wieder fünf Jahre für ihre Arbeit nutzen können - zum Wohle unseres Landes; denn ich glaube nicht, dass die verkürzten Legislaturperioden dazu geführt haben, dass wir alle die Aufgaben gemeinsam und gemeinsam auch im Streit lösen konnten, die vor uns lagen und die wir hätten lösen müssen. Das ist das eine.
Ich bedanke mich auf der anderen Seite allerdings auch bei meiner Familie. Ich glaube, wir sollten uns alle bei unseren Familien bedanken, die unser Tun oder auch unser Nicht-Tun begleitet haben; denn ohne sie wäre das nicht möglich gewesen. Ohne unsere Familien wären wir in unserem Tun oder manchmal eben auch in unserem Nicht-Tun sehr einsam gewesen. Ich hoffe, dass Sie - genauso wie ich - auch in Zukunft mit der Unterstützung Ihrer Frauen, Männer, Lebenspartner rechnen können, die Ihre Arbeit so begleiten, dass alle befriedigt nach einer Legislaturperiode, die fünf Jahre gedauert hat, nach Hause gehen und sagen können: Ich habe etwas erreicht.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen für die verbliebenen Tage des Wahlkampfes noch viel Vergnügen und
viel Auseinandersetzung. Vielleicht führt dann diese Auseinandersetzung auch dazu, dass in der nächsten Legislaturperiode der eine oder andere Gedanke auch in Gesetze und in Handeln umgesetzt werden kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir einmal den Informationsgehalt der umfangreichen und umfänglichen Informationen des Ministers zusammenfassen, dann könnte man das in einem Satz tun. Man könnte sagen: Es liegt in Brunsbüttel ein verrostetes Fass herum und in Baden-Württemberg auch.
Das war es. Mehr haben Sie inhaltlich nicht zur Klärung des Sachverhalts beigetragen.
Zweitens. Sie haben davon gesprochen, dass Politik, die sich der Verantwortungsethik rühmt, die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen soll. Das ist ein wahrlich guter Ansatz.
Und Sie haben gesagt: Es soll durch umfängliche Kommunikation erfolgen.
Herr Minister, wir haben gestern in der Kreistagssitzung in Dithmarschen unseren Landrat gefragt: Inwieweit wurde der Kreis Dithmarschen als Katastrophenschutzbehörde vom Ministerium in den Informationsfluss und aktuelle Maßnahmen des Ministeriums und des Betreibers Vattenfall einbezogen? Unser Landrat hat uns geantwortet: Die Atomaufsicht hat den Kreis Dithmarschen als untere Katastrophenschutzbehörde bislang nicht informiert. Ob katastrophenschutzrechtlich eine Meldung angezeigt gewesen wäre, ist unklar. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration prüft zurzeit noch, ob eine formale Meldung nach atomrechtlicher Meldeverordnung erforderlich gewesen wäre.
Das ist kein Stil verantwortungsvoller Kommunikation mit nachgeordneten Behörden.
Wir haben den Landrat weiter gefragt: Wann wurde die Kreisverwaltung vom zuständigen Ministerium der CDU/FDP-Landesregierung Schleswig-Holstein von den schadhaften Atomfässern und von dem davon ausgehenden Gefahrenpotenzial informiert? Unser Landrat hat geantwortet: Das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat den Kreis Dithmarschen bislang nicht informiert. Die Kreisverwaltung hat ihre Informationen aus der regionalen Presse bezogen.
Mit Schreiben vom 9. März 2012 hat sich der Landrat schriftlich an den Minister gewandt und um fortlaufende Informationen in der Angelegenheit gebeten. Eine Antwort auf das Schreiben steht bis heute aus. Das war gestern. Das stand auch noch heute Vormittag bis 11 Uhr aus. Ich habe dort in der Kreisverwaltung angerufen.
Vielleicht haben Sie ja um 12 Uhr geantwortet. Herr Minister, ich bin der Meinung: Das ist keine verantwortungsvolle Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung.
Wir haben wohl wieder einmal Glück gehabt, vor allem die Leute, die im Atomkraftwerk Brunsbüttel arbeiten oder in dessen Nähe wohnen. Es ist wohl noch einmal gut gegangen.
Erneut hat sich herausgestellt, wie richtig es war und ist, aus der Atomenergie auszusteigen, und wie fahrlässig es war, so lange damit zu warten. Wir haben Mittwoch geklärt, wer hier treibende und wer hier bremsende Kraft war. Atomenergie ist gefährlich, ist nicht beherrschbar und selbst die Aufsicht von Atomkraftwerksbetreibern nie lückenlos.
Erneut hat sich herausgestellt, dass Vattenfall nicht zuverlässig ist. Wir alle, die dabei waren, erinnern uns vielleicht noch, dass der Herr Ministerpräsident Vattenfall nach dem letzten großen Zwischenfall noch eine Chance zur Besserung gegeben hat. Diese Chance hat Vattenfall vertan. Nun bleibt folgerichtig - das sind die Worte des Ministerpräsidenten von diesem Ort -, dass Vattenfall die Betriebsgenehmigung zum Weiterbetrieb und die Abbruchge
nehmigung entzogen werden muss. Das hat der Ministerpräsident von dieser Stelle aus gesagt und kein anderer.
Wir fordern das ein - es sei denn, die Ankündigungen des Ministerpräsidenten erweisen sich wieder einmal als zahnloser Tiger.
Vattenfall ist nicht zuverlässig. Das haben wir wiederholt festgestellt. Nach wie vor versucht der Konzern, Pannen zu verheimlichen und rechtliche Regelungslücken auszureizen. Wir stellen fest: Die Lernfähigkeit dieses Konzerns ist gleich null.
Wir werden nach der Wahl alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dem Konzern die Betriebsund Abwicklungslizenz zu entziehen. Denn auch bei der Frage der Abwicklung des AKW ist schon jetzt absehbar, dass der Konzern versuchen wird, die günstigste gerade noch vertretbare Lösung zu wählen und keinesfalls die sicherste.
- Ja, von außen, Herr Kubicki. - Mein Problem ist aber, dass sich die Frage nach der Zuverlässigkeit inzwischen auf die Landesregierung ausgeweitet hat.
Die Fraktionen bekamen eine Einladung zu einem Informationsgespräch über die aktuelle atomaufsichtliche Angelegenheit nur wenige Stunden vorher. Das Ministerium wusste aber schon 57 Tage vorher davon und der Minister anscheinend seit einer Woche davor. Mir fallen bei dieser Verzögerung keine wohlwollenden Gründe ein.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen, dass dieser offensichtlich mangelnde Informationsfluss zur Hausspitze und von dort aus an den Landtag und die Öffentlichkeit ebenso wie bei Vattenfall von einer besorgniserregenden, mangelhaften Sicherheitskultur beim zuständigen Ministerium zeugt.
Nein.
Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt herausgreifen, der mir große Sorgen bereitet! Offenkundig gibt es noch viele korrodierte Fässer, und deren Korrosionsprozess dürfte weitergehen. Wie soll jetzt weitergemacht werden, wo die Untersuchungsmöglichkeiten in den Kavernen auch nach strengeren Richtlinien begrenzt sind? Da kann doch nicht seelenruhig in Kauf genommen werden, dass der Umfüllungsprozess zwar immerhin sicherheitstechnisch aufgerüstet, aber im Grunde so weitergeht wie bisher. Das hieße, wir würden noch weitere acht Jahre mit dieser tickenden Zeitbombe leben müssen, deren genauen Zustand wir nicht kennen können. Das darf nicht sein.
Mir scheint dieses Ereignis keines, bei dem wir Jahre auf die Tätigkeit des Bundes oder den Goodwill von Vattenfall warten können. Bevor ich wie die Fraktionen von CDU und FDP erst einmal mit dem Finger auf andere zeige, eine schnelle Inbetriebnahme von Schacht Konrad fordere, danach das Ministerium lobe, welches offenkundig versagt hat, und dann wieder auf den Bund verweise, gilt es, zunächst vor der eigenen Haustür zu kehren.
Wir müssen in Schleswig-Holstein handeln, und wir müssen schnell handeln. Im Ministerium sind Maßnahmen einzuleiten, um eine solche Informationspanne in Zukunft zu vermeiden. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist zügig abzuschließen. Das Ergebnis dürfte klar sein. Der Umfüllungsprozess ist beschleunigt durchzuführen.
Eines ist klar: Sie hatten definitiv Ihre letzte Chance. Nach der Wahl können Sie uns gern vorwerfen, wir würden wieder zu streng kontrollieren, wie Sie das in der Vergangenheit bei der Ministerin gern gemacht haben.
Dithmarscher unter sich. Wir hätten das Thema auch in der Kantine abhandeln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere deshalb hätten wir beide das untereinander machen können, weil wir schon in der Vergangenheit darüber geredet haben. Da ist auch der Herr Kollege Magnussen beteiligt gewesen.
Ich freue mich darüber, dass wir heute wiederholt über das Thema Breitbandversorgung diskutieren, denn es ist aus wirtschaftlicher, strukturpolitischer und bildungspolitischer Sicht von großer Bedeutung. Allerdings verkürzt der Antrag die Problematik auf ein Netzangebot und lässt die eigentlichen grundlegenden Fragen unberücksichtigt.
Wer sich mit der Entwicklung des IT-Bereichs in den letzten Jahrzehnten beschäftigt, der hat, um einen Begriff aus dem richtigen Sport zu verwenden, es mit Hochleistungskurzstreckenläufern einerseits oder aber mit kriechenden Schnecken als Fortschrittsbremse andererseits zu tun.
Während Hard- und Software in rasender Geschwindigkeit immer leistungsfähiger werden - der Ministerpräsident ist gerade mit einem besonders hochleistungsfähigen Objekt beschäftigt -, also als
Schnellläufer bezeichnet werden können, bewegen sich die Ausbauvorhaben der Breitbandinfrastruktur auf dem Geschwindigkeitsniveau einer kurzatmigen Schnecke. Inwieweit sie dabei von der Landesregierung unterstützt wird oder ob es die Landesregierung selbst ist, das kann man kaum erkennen.
Zwei Jahre nach dem Bericht zur Breitbandstrategie der Landesregierung waren die ersten 100 Kunden im Kreis Steinburg per Glasfaser - das ist doch wohl das entscheidende Medium der Informationsgesellschaft - im Netz unterwegs. So waren im selben Kreis 80 km, sage und schreibe 80 km Glasfaserkabel verlegt worden, und so konnte dann ein begeisterter Bürgermeister verkünden: „Unsere Bürgersteige sind durch die Bauarbeiten besser geworden.“
Damit kommen wir zu zwei wesentlichen Fragen: Wie sieht es mit der Leerrohrversorgung, also mit den Grundlagen der Anschlussversorgung, aus? Und wie sieht es mit der Versorgung mit Netzanschlüssen, sprich Kupfer- oder Glasfaserkabeln, aus?
In der Grundlagenversorgung lassen sich Fortschritte erkennen, wenn auch der Ausbau in vielen einzelnen, zum Teil unkoordinierten Strecken verläuft und manche Gebiete immer noch unzureichend angeschlossen sind. Nicht zuletzt deshalb werden auf Kreisebene Breitband-Zweckverbände, wie zum Beispiel in Dithmarschen, gegründet mit dem Ziel, eine kreisweite Umsetzungsstrategie zu entwickeln, die letztlich zum Aufbau einer passiven Glasfasernetzstruktur führen soll. Für den Kreis Dithmarschen, der am Donnerstag diesen Zweckverband gründen will, bedeutet das, dass bis auf eine Gemeinde - diese liegt im Wahlkreis des Kollegen, der gerade eben gesprochen hat, nämlich Tielenhemme - alle anderen 150 Kommunen dem Zweckverband beitreten.
Allerdings ist auch hier die Landesregierung eine Fortschrittsschnecke. Die 2010 angekündigte Breitbandstrukturgesellschaft ist wohl in der Versenkung verschwunden. Denn beim Suchen nach Betreibern, Investoren in der Breitbandversorgung selbst, verzeichnen wir im Land große weiße Flecken oder unterschiedliche Organisationsstrukturen.
Im Kreis Segeberg läuft es gut und angemessen, in Steinburg mit einem Zweckverband, in Dithmarschen mit einem Zweckverband in Gründung, in Nordfriesland sollen sich die Windmüller beteiligen, wollen aber nicht; die Investitionshöhe
schreckt sie wohl ab, und bei 150 Millionen € ist das auch kein Wunder. Eine Politik aus einem Guss sieht anders aus, und bei Strukturpolitik durch „Bottom-up-Initiativen“ hätte ich mir mehr zielführende Anregungen gewünscht.
Was bleibt zu tun? - Wirtschafts-, Innen-, Umweltund Finanzministerium müssen besser zusammenarbeiten. Die großen Anbieter, insbesondere die Telekom, müssen ihre Blockadehaltung endlich aufgeben. Vodafone oder auch O2 müssen einsehen, dass vor dem Gelddrucken erst investiert werden muss, und zwar in Technologie und nicht in Werbespots. Und die Zusammenarbeit von E.ON und auch von den Stadtwerken mit den steuernden Kommunen muss besser werden.
Dann und nur dann werden wir das Ziel 2020 wohl erreichen können. Das ist allerdings nicht auf der Kriechspur zu bewältigen. Deshalb ist die Breitbandversorgung ein Allgemeinwohlauftrag, ein Auftrag im öffentlichen Interesse. Diesem öffentlichen Interesse haben wir nachzukommen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt sieben Jahre Landtag hinter mir. Während dieser Zeit war mit Sicherheit einer der Dauerbrenner die Frage der Finanzierung der Kindertagesstätten. Wir haben uns mehrfach darüber unterhalten, und wir haben mehrfach versucht, Regelungen zu finden. Ich habe mir von länger dienenden Kolleginnen und Kollegen, unter anderem vom Feldwebel Finanzminister, sagen lassen, dass das schon zu seiner Zeit so war. Sie haben gestern gesagt, als alter Feldwebel hätten Sie bestimmte Erfahrungen. Dies muss man ja aufnehmen. Ich gestatte mir die Prognose, dass sich auch die Generation von Landtagsabgeordneten, die nach mir kommt, daran abarbeiten müsste, wenn nicht, wie wir es alle vermuten oder wissen, am 6. Mai die Landesregierung wechselte und das Vorhaben der SPD wieder in die Tat umgesetzt wird, den Kindergartenbesuch beitragsfrei zu stellen und die Bildung von der Kindertagesstätte bis zum Erststudium gebührenfrei auszugestalten.
Dass das nur stufenweise umzusetzen ist, ist mir völlig klar. Deshalb brauchen wir parallel dazu Überlegungen dahin gehend, inwieweit man eine Kita-Sozialstaffel ausgestalten kann.
Allerdings müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass diese Überlegungen nicht dazu führen können, dass der Verwaltungsaufwand - was zu vermuten ist - wesentlich höher sein wird als der Erfolg, den wir erzielen werden, wenn wir diese Kita-Sozialstaffel umsetzen. Deshalb ist meines Erachtens jetzt schon von hier aus zu sagen, dass es wesentlich günstiger sein wird, unser Vorhaben ganz gezielt, ganz stringent und ganz schnell umzusetzen, in den Kitas den Eltern Beitragsfreiheit zu bieten.
Alle Beteiligten überbieten sich in Reden, wie wichtig die vorschulische Bildung ist, und alle Beteiligten zeigen dann jeweils auf die andere Seite, wenn es darum geht, zum finanziellen Engagement beizutragen. So sind die Überlegungen, die der Bildungsminister mit den kommunalen Landesverbänden anstreben wollte, bisher von wenig Erfolg gekennzeichnet gewesen. Die Ankündigung, die wir von dem Minister in der Bildungsausschusssitzung am 22. September 2011 gehört haben, er hoffe, noch im Herbst 2011 die Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden über eine gesetzliche Neuregelung der Kita-Finanzierung ab
schließen zu können, ist wohl offensichtlich ein Schlag ins Wasser gewesen.
Im November hat das Ministerium dann den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und der Elternvertretung ein Eckpunktepapier zugeschickt, in dem von einem einheitlichen Basiszuschuss, auslastungsabhängigen Pauschalen pro Platz und individuellen Zuschlägen, die das Programm der jeweiligen Kita sowie die soziale Lage des Kindes und seiner Familie berücksichtigen, die Rede ist.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass man aus laufenden Verhandlungen nicht frei berichten kann. Aber entweder unterlässt das Ministerium es einfach, das Parlament und den Ausschuss über erzielte Einigungen zu unterrichten, oder diese Einigungen lassen weiter auf sich warten. Ich glaube, das Letztere ist hier der Fall.
Es kann ja durchaus sein, dass die Gesprächspartner der amtierenden Landesregierung sich erst einmal in den Winterschlaf zurückgezogen haben und auf die politischen Entwicklungen nach dem 6. Mai warten. In jedem Fall sollte das Bildungsministerium aber über der Stand der Beratungen berichten.
Deshalb bitte ich darum, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen und ihn dort ausführlich zu beraten.
Es ist erstaunlich, wie man mit ganz kleinen Aktionen große Heiterkeit auslösen kann. - Ich verweise auf die Vorlage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Entgegen dem üblichen Vorgehen muss ich etwas näher erläutern, was wir gleich beschließen werden.
Der Landtag hat dem Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes durch Plenarbeschluss vom 23. August 2011 überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten und eine mündliche Anhörung durchgeführt. In dieser wurden schwerpunktmäßig unter anderem die Themen Abschussplanung insbesondere für Rotwild und Verwendung nicht bleihaltiger Munition diskutiert. Die letzte Beratung fand am 11. Januar 2012 statt.
Ich erinnere daran, dass der Landtag in seiner Dezember-Tagung das Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes beschlossen hat. Hieran wurde eine Änderung notwendig. Deshalb kam der Ausschuss einstimmig zu der Auffassung, Ihnen zu empfehlen, den Gesetzesbeschluss der Dezember-Tagung aufzuheben und das Gesetz in geänderter Fassung zu beschließen. Diese Änderungen finden Sie in den neuen Artikeln 2 und 3. Daraus resultieren Folgeänderungen in Artikel 4, dem Inkrafttreten, und der Überschrift des Gesetzes.
Artikel 2, der Änderung des Landesjagdgesetzes, in der Fassung der rechten Spalte in Drucksache 17/ 2161 stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW, die Überschrift des Gesetzes in „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes, zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“ zu ändern und dem Gesetz in der Fassung der rechten Spalte der aus Drucksache 17/2161 ersichtlichen Gegenüberstellung zuzustimmen.
Ich gehe davon aus, dass Sie das alles sachlich verstanden haben, und beende damit meine Ausführungen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arp nach dem Warnstreik vom 3. Juni 2010 hat das Ministerium - wir erinnern uns daran - gegen rund 2.000 Lehrer Disziplinarverfahren eingeleitet. Es hat sich seinerzeit sehr weit aus dem Fenster gelehnt und erklärt, es gehe davon aus, dass angesichts der Rechtswidrigkeit des Streiks gerichtliche Verfahren zugunsten des Landes entschieden werden und damit für das Land kostenfrei seien. Wenn allerdings irgendetwas in diesen Tagen unklar ist, dann ist es die derzeitige Rechtslage. Bundesweit jagt ein Urteil das nächste. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und in Kassel kamen zu dem Ergebnis, dass die Gewährung des Streikrechts aufgrund des dienstlichen Status als Angestellter oder Beamter kein angemessenes Kriterium sein könne, weil im Lehrerbereich beide dieselbe Tätigkeit erfüllen. Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Osnabrück festgestellt, dass der Kernbestand des Grundgesetzes eine solche Unterscheidung sehr wohl rechtfertige.
Diese ganzen Verfahren sind jetzt bei den Oberverwaltungsgerichten anhängig und danach vermutlich auch bei den zuständigen Verfassungsgerichten. Die GEW Schleswig-Holstein hat bereits angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu ziehen. Aber auch die GEW hat ihre ursprüngliche Rechtsaufassung mittlerweile geändert und für die Inhaber von Funktionsstellen die Klagen gegen die Disziplinarmaßnahmen mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen.
In dieser ganzen Auseinandersetzung haben wir dem Minister seinerzeit dringend geraten - ich war das -, sich auf seine eigenen Maßstäbe zu besinnen, mit denen er noch im Frühjahr 2009 seiner sozialdemokratischen Amtsvorgängerin nahegelegt hat, auf jede Form von vorbeugender Rechtsbelehrung zu verzichten. Ich weiß, dass wir beide uns in diesem Zusammenhang damals auseinandergesetzt haben.
Ja.
- Ich habe überhaupt nichts kritisiert, ich habe nur festgestellt, dass sie das will, um aufzuzeigen, dass die Rechtslage im Moment nicht klar ist. Der Europäische Gerichtshof wird diese Lage klären. Wenn wir dann eine endgültige Klärung haben, können wir uns an dieser Stelle - darauf komme ich gleich noch zurück - weiter unterhalten. Es geht nur darum, den Zustand zu beschreiben. Im Gegensatz zu der Kollegin Damerow bin ich der Meinung, dass das juristisch nicht alles klar ist, sondern dass wir dort in einen neuen Prozess der Klärung eintreten müssen.
Herr Minister, weil Sie nun nicht wissen, welcher Tätigkeit Sie nachgehen sollen oder wollen, bemühen Sie sich lieber - das sage ich so als Bildungspolitiker - darum, dass Deutschland und SchleswigHolstein nicht auf Dauer so blamabel abschneiden wie beim jüngsten OECD-Jahresbericht mit Bildungsausgaben von nur 4,8 % des Bruttoinlandsprodukts!
Stemmen Sie sich mit Ihrem ganzen politischen Gewicht, stemmen Sie sich mit Ihrem ganzen Gewicht
- ich wollte nur mal gucken, ob der Minister auch zuhört, ob er diese Unterscheidung in der Sprache wahrnimmt -, also stemmen Sie sich mit Ihrem ganzen politischen Gewicht gegen weitere Kürzungen im Bildungsbereich, die Sie hier Ihrerseits so verteidigen!
Die rechtliche Auseinandersetzung um den Warnstreik zeigt, dass das öffentliche Dienstrecht in Deutschland - darum geht es ja auch - antiquiert und möglicherweise nicht europatauglich ist. Man kommt ja schon ins Schleudern, wenn man Ausländern erklären soll, welche Unterschiede es zwischen Angestellten und Beamten gibt. Es gehört zu
den Versäumnissen aller Bundesregierungen in diesem Bereich, gleich welcher Koalitionszusammensetzung, dass bisher keine Klärung geschaffen worden ist. Es gibt keine Klärung. Im Lehrerbereich gibt es deshalb keine Klärung, weil es Länder gibt, in denen es keine Beamten im Lehrerbereich gibt, und es gibt Länder, in denen es nur Beamte gibt, und es gibt Länder, in denen es sowohl Beamte als auch Angestellte gibt. Das ist sehr unterschiedlich geregelt. Es kann aber nicht die Position vertreten werden, Lehrer sind Beamte und haben deshalb kein Streikrecht, weil sie hoheitliche Aufgaben erfüllen, wenn es in anderen Bundesländern anders ist. Hier müssen wir also zu einer einheitlichen Klärung kommen.
Nein, keine weitere Zwischenfrage! Ich habe meine Redezeit schon überzogen.
Wir werden uns in den Ausschüssen damit befassen, eine endgültige Klärung für Schleswig-Holstein herbeizuführen. Ich schlage vor, den Antrag an den Bildungsausschuss und den Ausschuss für Inneres und Recht zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ganz besonders, dass wir heute fernab von aktuellen Problemen wie zum Beispiel der Frage der Sondermüllverbrennung in der SAVA und der Verwerfungen, die sich da ergeben haben,
- ja, Verwerfungen; ich will das vorsichtig umschreiben -, die wir ja ausführlich im Landwirtschafts- und Umweltausschuss besprochen haben, zu Brunsbüttel nicht über diesen Bereich debattieren, sondern über Fragen, die die Finanzen und die Steuerkraft dieses Raums betreffen.
Die wirtschaftlichen Impulse, die von Brunsbüttel in die gesamte Westregion ausstrahlen, sind unumstritten. Natürlich verdient der Raum Brunsbüttel wie auch in der Vergangenheit die Unterstützung durch die Landespolitik. Das machen wir nicht das erste Mal, wie man sich erinnern kann. Nach der zuletzt geführten Debatte im März 2006 hätte ich mir allerdings einen schriftlichen Bericht und nicht nur einen mündlichen Bericht der Landesregierung als vertiefende Diskussionsgrundlage zu den Themen Industriesektor, maritime Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Energiebranche gewünscht. Natürlich kann man die Ausführungen des Wirtschaftsministers im Protokoll nachlesen, und dann haben wir das ja auch schriftlich. Wir können uns alle freuen, dass der Minister an den Industriestandort Brunsbüttel glaubt.
Aber meine lieben Kollegen Kumbartzky und Magnussen, ich habe den Eindruck, Sie brauchen wohl einen Tätigkeitsnachweis für die Kandidatenkür vor Ort, weil Sie diesen Bericht bestellt haben.
Denn mit Ausnahme der Ausführungen des Ministers, dass wir größere Investitionen bei TOTAL und Bayer haben - er hat beschrieben, welche Breite die Investition dort einnimmt -, haben wir eigentlich nicht viel Neues erfahren. Die Diskussion um das Steinkohlekraftwerk liegt auch nicht erst seit heute auf dem Tisch, sondern die Diskussion vor Ort,
insbesondere mit den Gegnern dieses Steinkohlekraftwerks, habe ich geführt. Da hätte ich mir mehr Engagement von Ihrer Seite gewünscht.
Für mich sind diese Sektoren, die ich eben genannt habe, nicht trennbar, sondern gemeinsame Bausteine für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. So kann die Entwicklung der energieintensiven Industrie nur mit einer gesicherten und preisgünstigen Energiebereitstellung - möglichst vor Ort denkbar sein. Dass die Zeit vom Atomstrom abgelaufen ist, ist inzwischen unstrittig.
Ja, natürlich.
Ja, bitte.
- Bei der Diskussion mit den Bürgerinitiativen auf dem Marktplatz waren Sie nicht dabei. Bei den Diskussionen, die Sie in der Ratsversammlung geführt haben, müssen Sie dabei gewesen sein, weil Sie Ratsherr sind. Ich weiß nicht, was an meiner Aussage falsch sein soll.
- Das ist keine verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, Herr Kollege, sondern das ist eine Darstellung dessen, was sich damals abgespielt hat.
Es kommt daher entscheidend darauf an, wie die Weichen für den Energiestandort Brunsbüttel gestellt werden. Es ist aus meiner Sicht inzwischen müßig, darüber zu diskutieren, ob nicht etwas Besseres als ein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel entstehen kann. Fakt ist, dass die Genehmigungen für SüdWestStrom für 1,8 MW-Meiler Schritt für Schritt erteilt werden.
Damit wird das Kohlekraftwerk kommen. Wir müssen dafür sorgen, dass die damit verbundenen Fra
gen wie die Anlandung und Lagerung von Kohle möglichst umwelt- und gesundheitsverträglich gelöst werden können.
Erfreulich ist aus meiner Sicht auch die Meldung, dass in Hemmingstedt die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, dass Windstrom in Wasserstoff verwandelt und das in einer Salzkaverne gespeichert werden kann. Dies ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Energiewende und viel besser, als unsere unterirdischen Speicher im Rahmen der CCS-Technik mit der Speicherung von CO2 zu blockieren.
Nun zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Zukunftsthema: die Erweiterung der bestehenden und Schaffung neuer Hafenflächen in Brunsbüttel. Neben den bereits bestehenden und hoffentlich steigenden Umschlägen - vor allem für die chemische Industrie und die Kohlenutzung und natürlich auch für die Firmen in Hamburg - ist ein wichtiger Impuls durch die Offshore-Windkraft zu erwarten.
Wir müssen hier im Parlament gemeinsam die Interessen von Brunsbüttel gegenüber den Wettbewerberhäfen in anderen Bundesländern vertreten und die Infrastruktur insgesamt ertüchtigen. Dazu gehört die Verkehrsanbindung der Region mit Bahn und Auto. Deshalb bedaure ich es in diesem Zusammenhang sehr, dass die Diskussion über die A 20 abgesetzt worden ist. Die Fragen der B 5 hat der Minister teilweise angesprochen. Die Fragen einer Fähranbindung bis zur Fertigstellung der A 20 und der sogenannten westlichen Elbquerung wären hier auch zu diskutieren. Ich vermisse, hier so etwas wie einen gemeinsamen Masterplan für den Ausbau der Infrastruktur gemeinsam diskutieren zu können, der Schritt für Schritt zu erfolgen hätte. Das können wir allerdings im Wirtschaftsausschuss nachholen. Da sehe ich die Ausführungen des Ministers als einen möglichen Ansatzpunkt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser bemerkenswerten Rede des Kreistagsabgeordneten Kalinka kann ich Ihnen sagen, er hätte selbst in Dithmarschen bei der CDU-Fraktion keine lange Überlebensdauer.
- Politisch!
Das, was die Regierung in Trapp gesetzt hat, war der einstimmige Beschluss des Kreistages in Dithmarschen, der es inhaltlich abgelehnt hat, die Schülerbeförderungskosten von den Eltern einzufordern. Das war der Hintergrund. Alles, was dann verwaltungstechnisch folgte, ist aufgrund unserer Haltung erfolgt. In Dithmarschen ist es so, dass es bei bestimmten Punkten einhellige, einstimmige Mehrheiten gibt. Das mussten in der Vergangenheit auch andere schon schmerzlich erfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Schulgesetznovelle vom Januar 2011 hat die CDU hier im Haus auf Druck ihres Koalitionspartners fast alles von dem wieder eingerissen, was sie in der vergangenen Legislaturperiode mit uns zusammen aufgebaut hatte. Sie hat viel Enttäuschung und Politikverdrossenheit bei den Eltern geschaffen.
Nun erinnern wir uns einmal ein bisschen an die Vergangenheit und die Erleuchtung des Herrn Ministerpräsidenten Carstensen seinerzeit in Indien.
Die Erleuchtung war leider auch in dieser Frage nicht nachhaltig.
Da er nicht im Ganges baden wollte, müssen die Eltern nun sein schlechtes Karma ausbaden,
indem sie an den Schülerbeförderungskosten beteiligt werden. Daran ändern auch die merkwürdigen Zwischenbemerkungen des Herrn Kubicki nichts.
Ja, aber natürlich.
- Ich glaube, dass möchte der Herr Ministerpräsident, nein, der Herr Abgeordnete Carstensen, selbst mitteilen.
Ich wäre bereit, auch von ihm eine Zwischenfrage zuzulassen.
Wenn sie „das Umfallen“ betrifft, gern.
- Ja. Ich weiß nur noch nicht, ob ich sie beantworten kann.
- Herr Kollege Buder, können Sie sich vorstellen, das es - wenn man wie in meiner Regierungszeit ein Haushalt übernimmt, der zu den verlogensten Haushalten gehört hat, den ich je erlebt habe
- Herr Kollege Stegner, Sie sollten im Moment jetzt ganz still sein -, vor dem Hintergrund eines solchen Haushaltes und der Notwendigkeit, jetzt daraus einen nachhaltigen Haushalt zu formen und einen Sparkurs aufzubauen, der vorbildlich in ganz Deutschland geworden ist, notwendig sein kann, auch Entscheidungen zu treffen, die nicht jeden freuen, die draußen nicht mit Beifall bedacht werden, weil es darum geht, unseren Haushalt für die Kinder, die jetzt zur Schule fahren sollen, so zu gestalten, dass sie anschließend auch noch Politik gestalten können?
Herr Ministerpräsident und Herr Kollege Carstensen, vorstellen kann ich mir alles. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass dem Ministerpräsidenten Carstensen diese Haushaltslage in Schleswig-Holstein bei der Entscheidung, Eltern von den Schülerbeförderungskosten freizuhalten, bekannt war.
Ich kann mir in diesem Zusammenhang auch vorstellen, dass diese Lage nicht nur ihm, sondern auch seiner Fraktion bekannt war, und sie trotz alledem das mitgetragen beziehungsweise mit uns zusammen beschlossen hat. Ich glaube, dass damit Ihre Frage beantwortet ist.
Nein.
Und auch die FDP ist in diesem Zusammenhang vom Paulus zum Saulus geworden. Herr Dr. Kluge, damals noch Stellenbewerber für das Bildungsministerium, brachte am 10. Mai 2007 einen Antrag gegen die Elternbeteiligung mit den Worten ein - und ich zitiere -:
„Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir Liberale dem Landtag die Möglichkeit, die umstrittenen Regelungen wieder rückgängig zu machen und die alte Rechtslage im Schulgesetz wieder herzustellen. Die FDP war von Anfang an gegen eine 30-prozentige Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten.”
„Damit wird nämlich in Schleswig-Holstein de facto ein verkapptes Schulgeld eingeführt.”
„Das widerspricht dem Sinn des Schulgesetzes. § 12 gewährleistet ausdrücklich die Schulgeldfreiheit.”
Mittlerweile sieht er das offenbar anders. So tritt am 1. August 2011 nun die von Herrn Klug durchgesetzte Neuregelung in § 114 Abs. 2 des Schulge
setzes in Kraft, wonach die Kreissatzungen vorsehen müssen, dass die Eltern beziehungsweise volljährigen Schüler angemessen an den Schülerbeförderungskosten beteiligt werden.
Um noch einmal kurz darauf einzugehen: Allein die Formulierung „angemessen“ ist Ausdruck Ihrer Feigheit,
und zwar Ihrer Feigheit vor der Basis.
Solche Formulierungen sind doch nur dazu da, die Gerichte mit der Klärung der Frage zu behelligen, was denn eigentlich angemessen ist.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen, dass die Eltern von den Schülerbeförderungskosten freigehalten werden. Weiter wollen wir, dass Sie das Gesetz dahin gehend ändern, dass die angestrebte juristische Auseinandersetzung zwischen dem Kreis Dithmarschen und der Landesregierung abgewendet wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage das einmal umgangssprachlich. Wenn man den heutigen Nachmittag verfolgt, könnte man sagen: Alles hängt mit alles zusammen.
Diese Redensart ist natürlich für den Kollegen Kalinka aus dem Land und Kreis Plön etwas unbekannt. Vorhin haben wir über die Entwicklung des Programms Soziale Stadt diskutiert. Wir stellen fest, dass wir es im Land mit Veränderungsprozessen zu tun haben, die auf jeden Fall von uns behandelt werden müssen. Ich stelle aber fest, dass der Bericht über die Fortentwicklung des Zukunftsprogramms „Ländlicher Raum“ zum falschen Zeitpunkt erbeten worden ist. Wie der Bericht in der Vorbemerkung sehr richtig ausführt, liegen noch keine konkreten Vorstellungen der EU-Kommission vor, weder zur ersten noch zur damit verbundenen zweiten Säule. Die Frau Ministerin hat das soeben sehr deutlich dargelegt.
Das, was wir diskutieren, sind alles Denkmodelle. Wir befinden uns daher noch in einer spekulativen Phase darüber, wie in Zukunft der ländliche Raum in Europa und in Schleswig-Holstein gefördert werden soll. Dass er gefördert werden muss, wissen wir alle. Umgekehrt haben wir die Chance, die Politik für die ländlichen Räume der letzten Dekade zu bilanzieren und voraussichtliche Trends daraus abzuleiten. Für mich ist die in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein praktizierte Politik für die ländlichen Räume eine Erfolgsstory, die fortgesetzt werden sollte.
- Mich freut insbesondere, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU hier nachhaltig applaudiert. Nicht nur, dass er auch gestaltet hat; er konnte natürlich auch auf die Gestaltungen der Vorgängerregierungen zurückgreifen. Ich glaube, wir können damit zufrieden sein.
Wir haben es im Bereich der ländlichen Räume auch geschafft, ein gewisses Maß an sozialer Integration darzustellen und soziale Verarmung auf dem Land zu verhindern und soziale Veränderung dort zu gestalten. So soll es auch in Zukunft sein. Wenn Sie einmal auf einige Entwicklungen, die wir auf dem Lande haben, zurückgreifen, so ist zum Beispiel die Möglichkeit, MarktTreffs einzurichten und auch auf Dauer zu installieren, eine Möglichkeit gewesen und wird eine Möglichkeit sein, nicht nur gesellschaftliches Leben dort zu binden.
Auf eine Sache möchte ich noch zurückkommen. Wir haben vorhin sehr ausführlich über den Stadtteil Buntekuh diskutiert und festgestellt: Wir können nicht genau erkennen, wo die 400.000 €, die dort investiert wurden, geblieben sind. Aber jene, die dort wohnen, haben sehr deutlich dargestellt, welche positiven Folgen dies gehabt hat. Aus der in der letzten Zeit aus öffentlichen Kassen gewährten Förderung des „Immenhofs“ in Höhe 500.000 € erschließt sich mir allerdings keine zukunftleitende Möglichkeit der Wirtschaftsförderung. Ich sehe nicht, wie wir dort für das Land Schleswig-Holstein etwas nachhaltig erwirtschaftet beziehungsweise vorangebracht haben.
Die zweite Säule der Förderprogramme werden wir im Ausschuss sehr kritisch diskutieren müssen. Ich hoffe, dass uns die Eckwerte der neuen Agrarpolitik sowohl für die erste als auch für die zweite Säule und damit für die Fortentwicklung des Zukunftsprogramms „Ländlicher Raum“ in der zweiten Dekade, die uns im Sommer des Jahres vorliegen sollen, im Ausschuss näher beschäftigen werden und dass wir den ländlichen Raum weiterhin so fördern können wie in der Vergangenheit, um den Verbindungsraum zwischen den Metropolen, die sich im nordeuropäischen Raum abzeichnen, auch in Zukunft mit so viel Anerkennung auszustatten, dass der ländliche Raum weiterhin lebenswert ist, auch wenn man sich nicht mit Landwirtschaft beschäftigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Todsen-Reese, einen größeren Gefallen hätten Sie mir im Prinzip nicht tun können, als auf meine Nebenbemerkung zum Immenhof einzusteigen. An Ihren Argumenten kann man sehr deutlich sehen, dass man im Bereich der Förderpolitik sehr differenziert hinschauen muss.
Der eigentliche Adressat meiner Bemerkung ist leider nicht mehr anwesend, Herr Kalinka. Herr Kalinka hat nämlich sehr undifferenziert über die Förderung im Bereich des Programms Soziale Stadt argumentiert.
Wir können beide Förderprojekte miteinander so direkt nicht vergleichen, darüber bin ich mir völlig im Klaren.
Das war auch gar nicht meine Absicht. Meine Absicht war vielmehr, sehr deutlich zu zeigen, dass man sehr differenziert und sehr genau hinschauen muss, was denn mit den einzelnen Projekten beab
sichtigt ist. Beabsichtigt ist mit dem Programm Soziale Stadt etwas ganz anderes als das, was zum Beispiel mit einem Projekt wie Immenhof erreicht werden soll. Wenn wir von sozialer Integration sprechen, wenn wir davon sprechen, dass wir vorbeugende Sozialpolitik machen wollen, dann müssen wir uns das Programm Soziale Stadt angucken und können nicht so undifferenziert wie Herr Kalinka argumentieren, der sagt, wir wüssten gar nicht, um was es da eigentlich geht.
Herr Dr. von Abercron, auch die Diskussion über die Qualifikation eines Stadtteilmanagers gehört überhaupt nicht in diesen Zusammenhang, denn es ist Sache der Kommune, die daran beteiligt ist, diesen Stadtteilmanager auszusuchen. Deshalb habe ich vorhin darauf hingewiesen: Wir können uns an anderer Stelle meinetwegen sehr differenziert darüber auseinandersetzen, wie man das im Einzelnen werten kann. Meine Absicht war nur, zu zeigen, es gibt die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten, insbesondere im ländlichen Raum. Diese unterschiedlichen Fördermöglichkeiten sollten wir uns auch für die Zukunft erhalten, genauso wie die Fördermöglichkeiten im Bereich des Programms Soziale Stadt. Wir sollten das hier nicht so abqualifizieren.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die freundliche Unterstützung des Kollegen Callsen.
Vielleicht eine Vorbemerkung zur LTE. Wir könnten die LTE-Versorgung in Schleswig-Holstein noch verbessern, indem wir erstens alle Bäume absägten und zweitens alle Hügel einebneten. Dann hätten wir eine Fläche, und dann könnten wir gut funken. Das wäre eine ganz hervorragende Sache.
- Selbst in Dithmarschen funktioniert das nicht so richtig. Deshalb haben wir ja auch in Dithmarschen mit Unterstützung der Landesregierung Christianslust verkauft, damit wir dort nicht so große Probleme haben. Wir sind eher dafür, die Glasfaserversorgung auszubauen.
Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien für den vorliegenden Bericht der Landesregierung und für ihre engagierte Arbeit zum Ausbau des Breitbandnetzes insbesondere im ländlichen Raum.
Denn dort haben wir die großen Probleme. Das wissen wir. Ich bedanke mich auch für das Engagement der Stadtwerke, zum Beispiel für das besondere Engagement der Stadtwerke Neumünster bei der Versorgung des Umlandes. Wir sehen hieran sehr deutlich, dass die Stadtwerke in SchleswigHolstein eine besondere Bedeutung haben.
Mein besonderer Dank gilt den Trägern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein. Wir haben uns kürzlich über deren Arbeit informieren können und freuen uns über diese bundesweit einmalige Konstruktion als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle zu allen Breitbandfragen im Land. Gerade der mit viel Arbeit erstellte digitale Breitbandatlas, den die interessierte Öffentlichkeit bei einer Vorstellung auch kennenlernen konnte, stellt wertvolle Informationen bereit und legt mit seinen noch weißen Flecken den Finger in die Wunder der unterversorgten ländlichen Räume. Denn bei allen im Bericht dokumentierten Erfolgen bleibt in der Praxis doch die bittere Erkenntnis, die uns geschildert wurde.
Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, deren Zahlen im Bericht auch zitiert werden, entsteht ein fälschlich beruhigendes Bild zum Stand des Breitbandausbaus und damit zur möglichen Nutzung des Internets in SchleswigHolstein. Hiernach hätten bereits 98,1 % der Haushalte in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eines schnellen Internets mit mehr als 1 Mbit/s. Abgesehen davon, dass nach unserer Kenntnis gar keine Aussage zu den Haushalten, sondern nur zu den Gebäuden in Schleswig-Holstein möglich ist, überrascht uns dies angesichts der Tatsache, dass nach Angaben der Landesregierung mindestens 300 Gemeinden keine oder eine nur unzureichende Grundversorgung mit Breitband haben. Selbst der Minister hat eben darauf hingewiesen, dass es inso
weit zu Schwierigkeiten bei der Veräußerung von Immobilien kommt.
So sollten auch die Hoffnungen auf die von Herrn Kollegen Callsen in einer Pressemitteilung hoch gelobten Funkübertragungen durch den LTE-Standard nicht vom langfristig erforderlichen Ausbau des Glasfasernetzes ablenken. Hier sind wir durchaus einer Meinung: Die Glasfaser steht im Vordergrund. Langfristig muss eigentlich jedes Haus in Schleswig-Holstein angeschlossen sein.
Hierbei entstehen zwar grundsätzlich neue volumenreiche Übertragungsmöglichkeiten, diese müssen jedoch von den Nutzern geteilt werden. Viel Spaß bei dem Versuch, in den Regionen, die von Wochenendgästen besiedelt werden, am Samstagabend oder am Wochenende - in den Häusern, in denen ein Internetanschluss vorhanden ist - zu surfen. Dort gibt es bei den Knoten erhebliche Schwierigkeiten.
Der Verweis auf diese neue nur als Zwischenschritt taugliche Lösung wird von den großen Anbietern oft genutzt, um den Aufbau der erforderlichen regionalen Glasfasernetze zu verhindern. Der Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes ist jedoch das Fernziel, das man nicht aus den Augen verlieren darf. Bei einem derzeitigen Versorgungsstand von 8,2 % der Bevölkerung mit Glasfasernetz ist noch viel zu tun. Hier sind alle Maßnahmen wie die Verlegung von Leerrohren bei ohnehin anstehenden Arbeiten und auch die Initiativen vieler Stadtwerke zu unterstützen, die - wie zum Beispiel Neumünster; ich habe es soeben geschildert - gerade die kleinen Umlandgemeinden mit Glasfasernetzen ausrüsten wollen.
Wir müssen auch über die Bundesnetzagentur mehr Druck machen, damit die großen Anbieter ihre bei der Versteigerung neuer Funkfrequenzen auferlegten Pflichten auch erfüllen. Bei der von mir soeben zitierten Veranstaltung wurde das sehr deutlich. Es gibt eben große Anbieter, die die vielen Löcher im ländlichen Raum mit schnellen Internetverbindungen versorgen wollen, und andere Anbieter, die sich nach dem Motto verhalten: Wir ducken uns so lange weg, bis die anderen die Arbeit gemacht haben.
Auf einer Veranstaltung habe ich mit Sorge vom Anbieter Telefónica 02 gehört, dass er - dieser Ein
druck vermittelte sich mir - dieses Thema einfach aussitzen und nichts machen wolle.
Wir sind der Meinung, dass noch viel zu tun ist, bevor in Schleswig-Holstein gejubelt werden kann. Es ist richtig, dass die Versorgung mit Internet in Schleswig-Holstein als staatliche Infrastrukturaufgabe angesehen wird. Gemeinsam mit den Kommunen hat die Landesregierung mit dem Breitband-Kompetenzzentrum das richtige Instrument aufgebaut, um den Stau auf der Datenautobahn im ländlichen Raum zu beseitigen. Hierauf sollten wir setzen und dort mit anpacken. Jubeln können wir hoffentlich in einigen Jahren, wenn über das Glasfasernetz eine flächendeckende Versorgung Schleswig-Holsteins mit Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s erreicht ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir alle gemeinsam an diesem Ziel arbeiten können.
Was redest du da schon wieder? - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab eine kurze Vorbemerkung zu den Investitionen des Landes, auch in der Vergangenheit, und zu einer Bemerkung des Fraktionsvorsitzenden der CDU von gestern. In Bezug auf den Hinweis, man schleiche sich scheinheilig davon und übe sich im Beiseitewischen von Zuständigkeiten hinsichtlich der Investitionen im Bildungsbereich, möchte ich Folgendes vorwegschicken, damit wir zu keiner weiteren Diskussion - jedenfalls für mich - kommen. Ich bekenne mich dazu: Ich betrachte Investitionen und Ausgaben im Bildungsbereich grundsätzlich als investive Ausgaben,
und zwar als investive Ausgaben für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen in unserem Land und für unser Land.
- Herr Kubicki, für mich sind das keine konsumtiven Ausgaben, die hier unter anderen Regeln veranschlagt werden.
- Da Sie offensichtlich das Essen für Kinder mit Investitionen in die Zukunft gleichsetzen, können Sie das natürlich tun. Es freut mich, dass wir dann an dieser Stelle über die entsprechenden Punkte weiter zu diskutieren können.
Mit dieser Aussage schleiche ich mich also nicht davon, sondern nehme sehr deutlich Stellung. Diesen Punkt brauchen wir in Zukunft nicht weiterdiskutieren.
- Herr von Boetticher, Sie scheinen wohl aus Hamburg keine Lehren gezogen zu haben. - Für mich gibt es im Bildungsbereich grundsätzlich keinen Finanzierungsvorbehalt. Herr Kubicki, die 18 % bei der FDP sind auch in weite Ferne gerückt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, erinnern wir uns daran: Die CDU hat in der Großen Koalition gemeinsam mit uns die Gebührenfreiheit des letzten Kita-Jahres vor der Einschulung beschlossen und sich in diesem Zusammenhang landauf, landab dafür feiern lassen. In ihrem Wahlprogramm heißt es denn auch hochtönend:
„Seit August dieses Jahres ist das letzte Kindergartenjahr auf Initiative der CDU beitragsfrei.“
Mittlerweile ist es nicht mehr beitragsfrei; das werden Sie wahrscheinlich nicht mehr als Eigeninitiative verkaufen. Aber es geht im Moment nicht darum, die bildungspolitische Beliebigkeit der CDU zu erörtern, sondern darum, welches die Ziele der Politik in der vorschulischen Bildung sein sollten und wie man diese Ziele am besten erreicht.
Die vorschulischen Bildungseinrichtungen haben doppelte Funktion: Sie sollen für berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende - die eben diskutierte Antwort auf die Große Anfrage hat das auch
gezeigt -, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und einen Grundstock für die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder im Vorschulalter legen. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen.
Der bildungspolitische Aspekt ist gegenüber dem sozialpolitischen Aspekt heute eindeutig der wichtigere geworden, weil nur gut funktionierende, am Wohl der Kinder ausgerichtete Einrichtungen möglichst schon vor der Schule einen Beitrag dazu leisten sollen und können, sozial sehr unterschiedlich verteilte Bildungschancen wenigstens zum Teil auszugleichen, damit sich das Kernproblem des deutschen Schulsystems nicht von Generation zu Generation fortschleppt, dass sich nämlich schlechte Bildungs- und damit Lebenschancen immer weiter vererben.
Aus unserer Sicht bleibt es deshalb ein wichtiges Ziel, dass möglichst alle Kinder vor der Einschulung mehrere Jahre eine Kindertagesstätte besuchen. Es darf deshalb in keinem Falle dazu kommen, dass Eltern ihr Kind etwa in die Kita schicken wollen, es aber aus finanziellen Gründen nicht können. Denn wir wissen, dass die Elternbeiträge in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich relativ hoch sind und dass die Sozialstaffeln der Kreise sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Landesregierung hat die bittere Pille, das dritte Kita-Jahr wieder gebührenpflichtig für die Eltern zu machen, damit überzuckern wollen, dass sie den Zuschuss für den Betrieb der Kitas von 60 auf 70 Millionen € aufgestockt hat. In der damaligen Debatte ist das von allen Beteiligten, ganz besonders von den Eltern, so interpretiert worden, dass diese 10 Millionen € in vergleichbarer Weise wie die bisherigen 60 Millionen € in die Grundfinanzierung eingehen.
Der Erlassentwurf des Bildungsministeriums sieht jedoch eine andere Regelung vor. Danach sollen diese 10 Millionen € zweckgebunden für verlängerte Betreuungszeiten und für die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund eingesetzt werden.
Um hier nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich ist die Sprachförderung ein richtig ge
setzter Schwerpunkt - wobei wir uns darüber im Klaren sein sollten, dass sie keineswegs nur für Kinder mit Migrationshintergrund erforderlich ist, die mit völlig unzureichenden Fertigkeiten in der deutschen Sprache eingeschult werden. Ihr Erlassentwurf hat bei den Betroffenen ähnlich wenig Applaus entlockt wie Ihre anderen Erlassetüden, die Sie sehr schnell wieder einsammeln mussten.
Es wird besonders seitens der Eltern kritisiert, dass Ihr Vergabeverfahren zwar zu einer Verteilungsgerechtigkeit auf der Ebene der Kreise führe, es dann aber den Kreisen selbst überlasse, ob sie diese Mittel tatsächlich dafür verwenden, die genannten Ziele umzusetzen, um die Versorgungsstandards in den Kitas zumindest zu halten oder möglichst zu verbessern.
Ich komme jetzt zum letzten Satz - ich könnte noch mehr dazu sagen -: Dies bedeutet, dass Sie keinerlei Regelungen getroffen haben, die von der Pro-KopfRegelung, die Sie anstreben, abgehen, und dass Sie nicht die Verbesserung der pädagogischen Tätigkeit der Kitas in Zukunft fördern werden.
Wir werden es nicht zulassen, dass Sie auf diesem Weg weiter schreiten.
Herr Minister, nach Ihren Ausführungen müssen wir davon ausgehen, dass für die betroffenen Schulen, Verbände, die Elternvertretungen und die kommunalen Landesverbände kein Anhörungsverfahren erfolgt. Müssen wir auch davon ausgehen, dass eine Veröffentlichung des Nachfolgeerlasses somit vielleicht auch nicht gegeben sein wird?
Wir bleiben bei dem Nachfolgeerlass und den Auswahlkriterien. Ich erspare mir die weiteren Ausführungen dazu. Herr Minister, müssen wir davon ausgehen, dass wir in jedem Jahr ein ähnliches Verfahren haben werden, das einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordert? - Betrachten Sie das dann als einen Beitrag der Gymnasialbürokratie zur Entbürokratisierung?
Anknüpfend an Ihre Ausführungen geht es mir noch einmal um die Elternwünsche. Wenn die Elternwünsche nicht berücksichtigt werden können, wird es so etwas wie Wartelisten oder ein Nachrückverfahren für einen späteren Wechsel geben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor der Mittagspause noch ein Wort zur Klarstellung: Die Vorbereitung für die Regelung zur U3-Betreuung hat die damalige Ministerin Renate Schmidt geleistet; die derzeitige Koalition setzt das nur um.
Die Entscheidung, die der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 12. Oktober 2010 getroffen hat, bezieht sich auf Regelungen im dortigen Ausführungsgesetz und hat deshalb für Schleswig-Holstein keine unmittelbare Bindungskraft. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst dieses Hauses. Die einzelnen juristischen Tatbestände brauche ich hier nicht weiter zu erläutern.
Sie wirft aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit oder vielmehr: nach der völligen Widersinnigkeit der Arbeitsteilung zwischen dem Bund, den Ländern, den Kreisen und den Kommunen auf, gerade wenn es um Fragen der Bildung geht. Das ist der entscheidende Punkt. Das Kooperationsverbot, das im Rahmen der Föderalismusreform in das Grundgesetz hineingeschrieben wurde, war einer der großen Fehler der Großen Koalition, der rückgängig gemacht werden sollte. Auch der Wissenschaftliche Dienst betont, dass nicht eine Entscheidung auf Landesebene, sondern ein Bundesgesetz die zusätzlichen Kosten ausgelöst hat. Deshalb brauchen wir - so meine Auffassung und die meiner Fraktion - eine Bundesratsinitiative, um die Türen für eine Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen wieder zu öffnen, auch über das Jahr 2013 hinaus.
Im Moment dreht sich die ganze Diskussion doch nur darum, welche Ebene für die Finanzierung verantwortlich ist. Natürlich ist jede Ebene emsig bemüht, die finanziellen Verantwortlichkeiten entweder nach unten oder nach oben abzuschieben. Die richtige Betrachtungsweise wäre doch: Was muss der gesellschaftliche Auftrag sein, das gesellschaftliche Ziel, dem sich alle Ebenen verpflichtet fühlen?
Das Grundgesetz ist in seinem jetzigen Wortlaut in diesem Punkt nicht ganz auf der Höhe der Zeit, wenn es die Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht und vorrangige Pflicht der Eltern definiert und der staatlichen Gemeinschaft lediglich eine Wächterrolle zumisst.
Hier im Land sind wir weiter. Das hat vor allem die große Einmütigkeit gezeigt, mit der wir über die weitgehende Änderung des Artikels 6 a der Landesverfassung beraten haben. Da ist explizit die
Rede vom Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, und das heißt natürlich mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht. Schon im jetzigen Wortlaut ist die Rede von dem „besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung“ für Kinder und Jugendliche. ,,Schutz" beschränkt sich nicht auf die Abwehr von Misshandlungen und von Missbrauch; ,,Schutz" heißt sehr deutlich auch Schutz vor Unwissenheit, Schutz vor nicht kindgerechten Lebensund Entwicklungsbedingungen im Elternhaus und Schutz vor Ausgrenzung, wenn ein Kind als einziges aus seinem Freundeskreis nicht die Kindertagesstätte besuchen darf oder erst gar keine Möglichkeit hat, Freunde kennenzulernen, weil seine Eltern es von jeder Form der Betreuung fernhalten. Das steht meines Erachtens im Vordergrund.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich der Maßstab, an dem sich die Fragen von Kooperation und Konnexität messen lassen müssen. Es geht hier nicht um einen Konflikt des reichen Landes gegen die armen Kommunen oder um einen des finanzschwachen Landes gegen Städte und Gemeinden, in denen Milch und Honig fließen. Ebenso wenig darf es einen föderalen Wettlauf zwischen finanziell stärkeren und finanziell schwächeren Ländern bei der Sicherung der Bildungschancen geben. Die Folgen von Weltwirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit haben alle staatlichen Ebenen längst erreicht. Das bedeutet aber nicht, dass keine Grundsatzentscheidungen mehr möglich sind. Jede Ebene ist aufgerufen, ihre Prioritäten infrage zu stellen. Die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen und damit die Zukunft unserer Gesellschaft kann dabei keine Priorität sein, die heute oder irgendwann in Zukunft zur Disposition gestellt werden könnte.
Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir ab 2013 neu diskutieren sollten. Die Erziehungswissenschaftler sagen uns regelmäßig, dass die Weichen für die Bildungschancen sehr früh gestellt werden. Was im Vorschulalter versäumt wurde, kann in der Schule höchstens mit größtem Aufwand korrigiert werden.
Ich danke der Landesregierung für ihren Bericht und erwarte eine intensive, in die Zukunft weisende Diskussion im Bildungsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Mai haben wir im Plenum über die Zukunft der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer von der Mittelplate aus debattiert. Für die SPD habe ich in der Sache erklärt, dass die Ölförderung auf Dauer nicht in den Nationalpark Wattenmeer passt, sie muss verantwortbar, auch mit Blick auf den ChemCoast Park in Brunsbüttel und seine über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eingestellt werden, wenn es denn an der Zeit ist und das Feld ausgebeutet ist. Dazu stehe ich nach wie vor. Ich ändere meine Meinung in dieser Sache nicht, ob die SPD an der Regierung beteiligt oder ob sie in der Opposition ist.
In der Debatte im Mai hat Minister de Jager die Zustimmung zur beantragten Konzessionsverlängerung bis zum Jahr 2041 bereits angekündigt. Meine Bemerkung, die ich eben gemacht habe, zielte darauf, auch damals schon festzustellen, es wäre zumindest fraglich, ob dieser Zeitraum erforderlich ist, einfach auch deshalb erforderlich ist - das habe ich auch den Minister seinerzeit im Umweltausschuss gefragt -, weil Zusatzbohrungen im Wattenmeer unter anderem aufgrund der Nationalparkgesetzgebung und des Naturerbes Wattenmeer nicht zulässig sind.