Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

auf Grundlage des Schulgesetzes ist, sondern die Alternative zum Schulgesetz.

Der Vorschlag lautet, das Schulgesetz nicht einzubringen und stattdessen einen Konsens darüber zu suchen, wie wir in den nächsten zehn Jahren Verlässlichkeit an den Schulen herstellen wollen. Deswegen ist hier genau der richtige Ort. Hier im Landtag muss das diskutiert werden; denn hier fallen auch die Entscheidungen. Der Runde Tisch ist die Alternative zu Ihrem Schulgesetz und nicht das Verhandlungsmandat, aufgrund dieser Rolle rückwärts weiterzumachen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Herr Abgeordnete Dr. Henning Höppner von der SPD gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf das, was der Kollege Dr. von Boetticher eben gesagt hat. All das, was Erleichterungen von G 8 angeht, was die Frage von Prüfung und ähnlichen Dinge angeht, regelt man nicht in einem Gesetz.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Wie- so?)

Das wird vielmehr über die Frage der Schulgestaltung geregelt - lesen Sie § 126 des Schulgesetzes und über die laufenden Verordnungen, die Gemeinschaftsschulordnung, die Gymnasialordnung. Das ist auch die Ermächtigung, die der Minister hat, und in dieser Hinsicht soll er auch tätig werden. Das erwarten wir auch von ihm.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU])

- Ja, es ist okay.

Das Hin und Her wird in der Tat draußen diskutiert. Ich habe am vergangenen Wochenende einige Lehrerkollegen in Ostdeutschland getroffen. Die haben gefragt: Dürfen wir eigentlich zukünftig erwarten, dass je nach politischer Konstellation jedes Mal ein neues Schulgesetz entsteht?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU])

Wie sollen wir als Schule eigentlich damit leben? Wie sollen wir das eigentlich hinnehmen? Wir wis

(Dr. Christian von Boetticher)

sen und auch die beiden Koalitionspartner wussten, als sie das Schulgesetz beschlossen haben, dass dieses eigentlich mit dem Schuljahr 2010/2011 starten sollte. Das war unser Starttermin. Dass viele Schulen schon vorher damit angefangen haben, ist ja sehr sinnvoll. Aber wir waren uns doch im Klaren darüber, dass dieses Schulgesetz im Vollzug mindestens zwei weitere Wahlperioden braucht, die 17. und die 18., ehe wir einmal einen Durchlauf hatten und beurteilen können, wie das Gesetz zu evaluieren ist.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt machen wir doch etwas anderes. Sie reagieren auf die Befindlichkeiten, die dem Kollegen Dr. Klug ja immer zugegangen sind.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Uns auch!)

Er ist natürlich derjenige, der Versprechungen gemacht hat. Alles das, was vorliegt, sind Versprechungen, die in einem Gesetz umgesetzt werden. Ein Gesetz hat auch Symbolkraft in dieser Hinsicht. Das wissen wir. Und, lieber Herr Kollege Dr. Klug, es kann ja eigentlich auch nicht angehen, dass es eine 17. Wahlperiode gibt und ein Minister nicht einmal ein Schulgesetz unterschrieben hat. Er würde ja in den Archiven gar nicht stattgefunden haben. Ich glaube, auch über diesen Aspekt muss man nachdenken.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Den Koalitions- vertrag kennen Sie gar nicht!)

- Ja, das hätte man beim Koalitionsvertrag seitens der CDU durchaus im Auge haben müssen. Das ist meine feste Überzeugung.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Noch zwei Beispiele. § 24 des Gesetzentwurfs enthält eine schöne kleine Regelung. Das sind die kleinen Nadelstiche. Dort heißt es, die Schulaufsicht kann abweichend von örtlich zuständigen Schulen eine Schülerin oder einen Schüler einer anderen Schule zuweisen. Dann folgt ein neuer Satz:

„Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der angemessenen Nutzung vorhandener Schulen bestehen.“

Das heißt, Schulräte können inzwischen in die ursprüngliche Hoheit der Schulträger eingreifen, nämlich in die Ressourcenbewirtschaftung.

Ich will Ihnen das an einem einfachen Beispiel aufzeigen: Auf der einen Schule schulen Sie 33 Schü

lerinnen und Schüler ein, auf der benachbarten Schule 41. Nun kann der Schulrat sagen: Die letzten fünf, die auf Schule A sind, will ich da nicht haben; ich schicke diese fünf in die Schule B, wo 41 sind, und ich kann statt vier Klassen drei Klassen bilden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist mit Si- cherheit falsch!)

Das kann ein Schulrat nach diesen gesetzlichen Regelungen machen. Das wird auch schon diskutiert.

Noch eine Problemstellung: G 8/G 9. Auch diesbezüglich steht in dem Gesetz, dass Schulleiterinnen und Schulleiter sozusagen den Beschluss fassen. Auch das ist meines Erachtens ein massiver Eingriff in die Hoheitsrechte eines Schulträgers; denn das hat erhebliche Auswirkungen. Überlegen Sie sich: Sie haben ein Gymnasium hier im Ort, und Sie fassen den Beschluss: G 9; aber Sie stellen fest, dass 20 % eines Jahrgangs nicht zu Ihnen auf die Schule wollen, sondern auf die benachbarte Schule in der Stadt nebenan. Sie werden im Laufe der Entwicklung dieses Gymnasiums vielleicht 200 Schülerinnen und Schüler weniger haben, weil diese in eine Nachbarschule gehen. Der Effekt ist: Die Schulkostenbeiträge für die eigene Schule steigen, weil Sie weniger Schüler haben und den gesamten Sachaufwand dadurch brechen müssen, und Sie müssen auf der anderen Seite noch für 200 Schülerinnen und Schüler Schulkostenbeiträge zahlen.

So etwas kann man Schulleiterinnen und Schulleiter nicht allein entscheiden lassen.

(Heike Franzen [CDU]: Das tun wir doch überhaupt nicht! - Weitere Zurufe von der CDU)

So etwas gehört in die Hoheit der Schulträger und in die Aspekte einer Schulentwicklungsplanung. Alles andere halte ich für leichtfertig.

Formulieren Sie bitte Ihren Schlusssatz.

Ich formuliere meinen letzten Satz, Frau Präsidentin, und möchte nur noch darauf hinweisen, dass die Wahlfreiheit, die Elterninitiativen gefordert haben, für sie ja gar nicht gelten werden. Sie haben das in „Schule aktuell“ deutlich gemacht. Leider müssen jene, die die Initiative für G 9 ergriffen haben, damit leben, dass ihre Kinder weiterhin in den G 8Bildungsgang gehen müssen.

(Dr. Henning Höppner)

Ich sage nur: Schaffen Sie diese Möglichkeit ab. Wir haben 134 Gemeinschaftsschulen, an denen dieser Weg möglich ist.

Herr Abgeordneter Höppner, Sie haben Ihre Redezeit inzwischen deutlich überschritten.

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. - Noch einmal: Schaffen Sie diese Möglichkeit ab!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat die Frau Abgeordnete Ines Strehlau von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal bringt mich Frau Conrad schier zur Verzweiflung. Das, was der Bildungsminister in seinem Schulgesetz noch so verbirgt, wenn er die Dreigliedrigkeit nicht wirklich ausspricht, sagt aber Frau Conrad ganz klar.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sie sagt: Gemeinsames Lernen ist gut gemeint, aber nicht ausreichend. - Fragen Sie doch einmal die Bildungsforscher, was die sagen. Alle Bildungsforscher sagen: Gemeinsames Lernen fordert und fördert alle. Wir müssen die Dreigliedrigkeit aus unseren Köpfen bekommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das ist doch Unsinn!)

- Das ist kein Unsinn. Das ist klar. Gehen Sie einmal in die Schüler-Schule nach Pinneberg. Die Schülerinnen und Schüler dort sind körperbehindert, geistig behindert bis hochbegabt. Sie lernen miteinander, und zwar mit hervorragenden Ergebnissen. Das muss doch auch an staatlichen Schulen möglich sein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Bei G 8 haben Sie das Problem erkannt, aber die falschen Schlüsse gezogen. Wir haben in Deutschland die dicksten Lehrpläne überhaupt. Anstatt sich

daranzumachen, drücken Sie sich vor der Aufgabe und sagen: G 9; dann haben wir die Kuh vom Eis. Aber das ist der falsche Schluss.

In den östlichen Bundesländern ist das kein Problem. Die leben mit G 8, und sie leben gut damit und bringen auch gute Ergebnisse.

Eine Anmerkung noch zu den Oberstufen. Wir wollen, dass mehr Schülerinnen und Schüler das Abitur machen. Aber ob die Landesregierung auch damit rechnet? Da bin ich mir nicht so sicher. Sie schreiben in den Vorbemerkungen zum Schulgesetz:

„Indem die etwaige Einrichtung einer neuen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen künftig unter Berücksichtigung bereits bestehender Aufnahmemöglichkeiten an der Oberstufe anderer Schulen erfolgen soll, wird dafür Sorge getragen, dass die Einrichtung neuer Oberstufen nicht zum Entstehen von Überkapazitäten führt.“