Die Landesregierung hat aus diesem Grund am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Bundesrats verdeutlicht, dass es dabei nicht bleiben darf. Wir haben einen ersten Schritt in die richtige Richtung erreicht. Auf Initiative Schleswig-Holsteins werden die Länder die Bundesregierung um Prüfung einer Option bitten, die Basisfallwerte der Länder ab 2015 bis 2019 von dem unteren Grenzwert an den einheitlichen Basisfallwert im Sinne des § 10 Abs. 9 des Krankenhausentgeltgesetzes in fünf Schritten heranzuführen. - Ich weiß, das ist ein bisschen sperrig. Untechnisch ausgedrückt: Es würde eine Erstattungsuntergrenze eingeführt, die über den bisherigen Sätzen der benachteiligten Länder liegt. Profitieren würden die bisher unterhalb des Basisfallwertkorridors liegenden Länder. Das wäre zwar noch kein gleiches Geld für gleiche Leistungen, aber doch eine deutliche Abmilderung der bisherigen Härten. In Geld ausgedrückt bedeutet das bis zu 20 Millionen Euro mehr für die schleswigholsteinischen Krankenhäuser.
Ich will in diese Richtung auch in der kommenden Woche im Bundesratsplenum weiterkommen. Dort wird das GKV-Finanzierungsgesetz als Artikelgesetz behandelt. Ich werde darauf dringen, die vorgesehene Streichung der Option auf einen bundeseinheitlichen Basisfallwert nicht vorzunehmen beziehungsweise die Streichung wieder aufzuheben. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats am Dienstag haben wir - bei Stimmengleichheit - für unseren Antrag noch keine Mehrheit erzielt. Das spornt umso mehr an, nächste Woche im Plenum noch einen draufzupacken.
Es geht darum, für unsere Kliniken die Abrechnung ihrer Leistungen zu einem Durchschnittswert zu ermöglichen. Erforderlich ist eine Perspektive auf Überwindung der bisherigen Abschläge gegenüber dem Fallwertdurchschnitt. Ich sage an dieser Stelle aber auch deutlich: Grundsätzlich bleibt es das vorrangige Landesziel, den punktuellen Bundesbasisfallwert im Rahmen einer zweiten Konvergenzphase im Zeitraum 2015 bis 2019 zu erreichen.
Ich will aber der Fairness halber auch ganz klar sagen: Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Gerade deshalb - das ist nicht selbstverständlich - bin ich so früh - „früh“ heißt, noch vor der ersten Befassung des Bundeskabinetts
mit dem Gesetzentwurf - aktiv geworden. Ich will auch weiterhin jede Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle die Interesse der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein mit allem Nachdruck und allen möglichen Instrumenten zu vertreten.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Dr. Marret Bohn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer eine gute medizinische und pflegerische Versorgung bereitstellen und Arbeitsplätze sichern will, muss heute wissen, wie viel Geld er morgen zur Verfügung hat. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser blicken derzeit - aufgrund der angekündigten Veränderungen - in eine ungewisse finanzielle Zukunft. Schuld daran ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, der auf Anraten des Bundesgesundheitsministers Rösler - FDP - getroffen wurde. Der Minister hat es soeben ausgeführt: Damit werden schleswig-holsteinischen Krankenhäusern zukünftige Mehreinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorenthalten. Das ist unverantwortlich, und wir Grüne fordern hier eine Nachbesserung.
Schwarz-Gelb schwingt sich auf, alles besser zu wissen, und macht es schlechter. Vorgesehen war zunächst ein Gutachten zur Kostenstruktur in den Bundesländern. Das finden wir Grüne richtig. Dann sollten, abhängig vom Ergebnis des Gutachtens, ab 2015 die länderspezifischen Basisfallwerte angeglichen werden. Diese Angleichung ist jetzt ersatzlos gestrichen worden. Der Ausfall der Angleichung hat eine wirtschaftlichen Wert von 20 Millionen Euro. Das entspricht 500 Stellen im Pflegedienst. Der Pflegedienst ist jetzt schon in vielen Bereichen unterbesetzt. Das wissen alle, die sich im Krankenhausbereich auskennen. Wir Grünen wollen keinen weiteren Stellenabbau in SchleswigHolsteins Krankenhäusern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, wird „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ genannt. Das ist der blanke Hohn für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein! Wenn es so kommt, wie Herr Rösler es plant, werden Schleswig-Holsteins Krankenhäuser deutlich schlechter gestellt. Das dürfen wir in Schleswig-Holstein uns nicht gefallen lassen.
Ich erkenne an - ein Lob! -, dass unser Gesundheitsminister sein Möglichstes getan hat, um seinen FDP-Kollegen Rösler in Berlin umzustimmen. Bisher jedoch - das haben wir gerade gehört - leider ohne endgültigen Erfolg. Mir ist durchaus bewusst, dass die in den Bundesrat eingespeisten Anträge aus dem Gesundheitsministerium das gleiche Ziel verfolgen wie unser heutiger Antrag. Aber, das haben wir gerade eben auch schon gehört, das GKVFinanzierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Insofern kann der Bundesrat nur appellieren, aber letztendlich nicht entscheiden. Deshalb reicht aus unserer Sicht die Fachminister-Initiative nicht aus. Jetzt muss unser Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sein politisches Gewicht in die Waagschale werfen.
Schleswig-Holsteins Krankenhäuser werden jetzt schon finanziell benachteiligt. Sie erhalten zum Beispiel für eine Blinddarmoperation 2.000 €. Im Saarland bekommt eine Klinik hierfür 2.400 €. Das macht nun wirklich keinen Sinn!
Die Basisfallwerte sind das eine Problem des Gesetzentwurfs. Das zweite Problem ist die starre Deckelung des Krankenhausbudgets, deren Folgen die Krankenhausgesellschaft allein für Schleswig-Holstein mit weiteren 35 Millionen € Erlösverzicht beziffert hat. Die Personalregelung, die die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte erlaubte, soll ab 2011 wieder abgeschafft werden. Das ist das dritte Problem.
Die weitere Arbeitsverdichtung führt wiederum zu einer Abnahme der Motivation der Beschäftigten und zu einer Zunahme der Abwanderung ins Ausland oder in andere Bereiche - und das, wo wir in Schleswig-Holstein ein Fachkräftemangel bei Ärzten und beim Pflegepersonal haben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäuser sind durch den starken wirtschaftlichen Druck in den letzten Jahren wie eine Zitrone ausgequetscht worden. Eine weitere Arbeitsverdichtung ist nicht mehr zu verantworten. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN, vereinzelt bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Flemming Meyer [SSW])
Wir Grüne wollen Planungssicherheit für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, den ich ausdrücklich begrüße, geht aus meiner Sicht in dieselbe Richtung wie unser Antrag. Ein fraktionsübergreifender Antrag wäre ein gutes Signal für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Es wäre gut für die Beschäftigten und letztlich auch gut für die Patientinnen und Patienten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Bohn, ich glaube schon, dass der Gesundheits- und Sozialminister mit seinem Sachverstand in der Lage ist, sich in gebotener Weise und erfolgreich für uns einzusetzen.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU - Christopher Vogt [FDP]: Mit seinem politischen Gewicht!)
Das Thema „bundeseinheitlicher Basisfallwert für Krankenhausleistungen“ wird nur zu gern auf die simple Aussage: „Gleicher Preis für gleiche Leistung“, reduziert. Dem Argument, dass es nicht
nachvollziehbar sei, dass eine Blinddarmoperation in Schleswig-Holstein circa 200 € weniger kostet als in Rheinland-Pfalz, ist nichts hinzuzufügen oder etwa doch?
Auf dem Weg zum bundeseinheitlichen Basisfallwert wurden innerhalb der ersten Konvergenzphase, die vom 1. Januar 2005 bis Ende 2014 läuft, bis zum Ablauf des letzten Jahres die bislang individuellen Krankenhausbudgets stufenweise an ein einheitliches Preisniveau auf der jeweiligen Landesebene herangeführt. Seit Anfang 2010 gelten also für alle Krankenhäuser innerhalb SchleswigHolsteins gleiche Preise für stationäre Behandlungsleistungen. Ein solches einheitliches Preissystem übt einerseits Effizienzdruck auf Anbieter mit überdurchschnittlichen Kosten aus, und führt andererseits dazu, dass Anbieter mit unterdurchschnittlichen Kosten ihre überdurchschnittliche Wirtschaftszuwächse nicht in Form von Preissenkungen transparent machen und die Kostenvorteile nicht den Kassen beziehungsweise Beitragszahler weitergeben - und nicht weitergeben müssen. Ebenso können Anbieter mit überdurchschnittlich hohen Kosten keine höheren Preise verlangen.
Dieser Konvergenzprozess auf Landesebene lässt ahnen, wie schwierig sich die Angleichung an einen Basisfallwert auf Bundesebene gestalten wird.
Im Zeitraum von 2010 bis 2015 sollen sich die Landesbasisfallwerte einem bundeseinheitlichen Wert annähern, der sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Landesbasisfallwerte ergibt. Landesbasisfallwerte, die den Durchschnitt um mehr als 2,5 % übersteigen, müssen abgeschmolzen, und Landesbasisfallwerte, die mehr als 1,25 % unter dem Durchschnitt liegen, sollen entsprechend angehoben werden. Auf Bundesebene würde diese Angleichung zum Nullsummenspiel. Auf Länderebene hat dies allerdings erhebliche finanzielle Auswirkungen. Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland werden nach unten angeglichen, während die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen von einem bundeseinheitlichen Basisfallwert profitieren würden. Schleswig-Holstein hat 2010 einen Landesbasisfallwert von 2.855,49 € erreicht. In dieser Summe ist eine Angleichung von 19,43 € enthalten, sodass 2010 circa 10 bis 12 Millionen € zusätzlich nach SchleswigHolstein fließen werden. Das ist auch schon einmal etwas.
In einer zweiten Konvergenzphase könnte also das Ziel eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts erreicht werden. Im Entwurf des Krankenhausentgeltgesetzes - § 10 Abs. 13, Satz 2 - ist eine Konvergenzphase keineswegs bereits festgeschrieben, sondern wird vom Ergebnis der bis zum 30. Juni 2011 in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung über die Ursachen unterschiedlicher Basisfallwerte der Länder abhängig gemacht. Das Gutachten wird bis Ende 2012 erwartet und hoffentlich Aufschluss darüber geben, warum die viel zitierte Blinddarmoperation in Rheinland-Pfalz mehr kosten muss als in Schleswig-Holstein.
Es wäre auch noch zu klären - hier gestatte ich mir ein paar kritische Fragen -: Wird ein höherer Basisfallwert zu einer Anhebung der Krankenkassenbeiträge in Schleswig-Holstein führen? Kann der angestrebte Bundesbasisfallwert spezielle Strukturen eines Flächenlandes wie Schleswig-Holstein und der Inselversorgung - zum Beispiel Föhrs und Amrums - überhaupt ausreichend berücksichtigen? Will Schleswig-Holstein die Verhandlungskompetenz für dieses besondere Land allein den Spitzenverbänden auf Bundesebene überlassen?
Kann ein einheitlicher Bundesbasisfallwert überhaupt allen Forderungen gerecht werden, oder ist er nicht auch - vorsichtig gefragt - ein weiterer Schritt in staatliche Einheitspreise?
Vielleicht gibt das Gutachten Antworten auf diese Fragen. Die Streichung des zweiten Satzes - wie schon erwähnt - schließt also bedauerlicherweise, das sehen wir auch so, eine geplante Anschlusskonvergenzphase ab 2015 vorerst aus.
Die Grünen fordern daher in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich für die Beibehaltung dieser zweiten Konvergenzphase einzusetzen. Das ist auch schon geschehen. Der Minister wird beharrlich weiter daran arbeiten. Wir begrüßen die Initiativen und klaren Worte unseres Ministers Dr. Garg und unterstützen die Landesregierung bei allen weiteren Aktivitäten, um Schleswig-Holsteins Krankenhäuser besserzustellen und auch andere Länder dazu zu animieren, durch Abbau unwirtschaftlicher Strukturen - wie wir es schon getan haben - zur Entlastung der Beitragszahler und Versicherten beizutragen.