Die von der SPD genannten Entschädigungszahlungen von Personen, denen als Kindern und Jugendlichen damals Unrecht und Leid in schleswigholsteinischen Erziehungsheimen zugefügt worden ist, sind unter anderem Bestandteil der Themen die
ses Runden Tisches. Wer die veröffentlichten Protokolle des Runden Tisches „Heimerziehung“ liest, wird sehr schnell feststellen, dass sich die rechtliche Bewertung einer eventuellen staatlichen Schuld an den Zuständen in den Einrichtungen im Augenblick schwierig gestaltet.
Wir sollten die Empfehlungen des Runden Tisches daher abwarten, die ja vermutlich im Dezember diesen Jahres vorliegen werden, und uns danach mit den daraus folgenden Konsequenzen beschäftigen so, wie wir es in diesem Parlament hier gemeinsam verabredet haben.
Unser aller Ziel - meine lieben Kolleginnen und Kollegen - muss es sein, dass Kinder und Jugendliche vor solchen Übergriffen geschützt werden. Die jüngsten Berichte aus Einrichtungen, in den Eltern übrigens ihre Kinder in guten Händen zu wissen glaubten, machen deutlich, dass es hier noch viel zu tun gibt.
Eines ist aber schon geschehen - ich glaube, das ist auch wichtig -: Die Barriere, über dieses Unrecht zu sprechen, ist nicht mehr so hoch, und die Betroffenen werden Ernst genommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie um Zustimmung zu dem Bericht und zur Überweisung des Antrages der SPD in den Sozialausschuss bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeorednete! Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Auch in meiner Fraktion gab es - die Kollegin Heike Franzen hat das bereits angesprochen - leichte Irritationen darüber, dass man sich nicht wie in der letzten Legislaturperiode auf ein interfraktionelles Vorgehen verständigt hat. Die Abgeordnete Trauernicht hatte damals den gemeinsamen Antrag noch als starkes Signal bezeichnet. Ich denke, alle Fraktionen wären gern dabei gewesen, um bei diesem sensiblen Thema weiterhin gemeinsam zusammenzuarbeiten. Das wäre der Sache angemessen gewesen und hätte aus meiner
Niemand stellt in Abrede, dass die Menschen, die als Kinder und Jugendliche während ihres Heimaufenthaltes bei Regelverstößen oder auch aus Willkür schweren Sanktionen durch die damaligen Betreuer ausgesetzt waren, Unrecht und Leid erfahren haben. Um die schweren Vorwürfe, denen man anfänglich wegen ihrer Ungeheuerlichkeit auch nicht glauben wollte, aufzuklären, wurde in der letzten Legislaturperiode ein Runder Tisch, ein Forschungsprojekt, eingerichtet. Dieser hat seinen Abschluss in der veröffentlichten Dokumentation und Wanderausstellung gefunden. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung sind in dem Buch „Landesfürsorgeheim Glückstadt - Bewohner, Geschichte, Konzeption“ veröffentlicht. Die Ausstellung macht schleswig-holsteinweit Station, zuletzt im Detlefsen-Museum in Glückstadt und aktuell in Itzehoe.
Die Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Irene Johns, hatte in ihrer Rede zur Auftaktveranstaltung gefragt, was jeder Einzelne der Anwesenden wohl denke, nachdem er die erdrückenden Bilder gesehen und die Zeitzeugenberichte gehört habe. Ich möchte Ihnen meine Gedanken dazu gern nennen: Es gibt nichts auf der Welt, das diese Erlebnisse, Schmerzen, Ängste und Erfahrungen vergessen machen kann! Zugleich bin ich aber auch den Menschen sehr dankbar, dass sie den Mut hatten, über ihr Schicksal zu sprechen und damit einen Stein der Aufklärung ins Rollen gebracht haben. Ich danke generell all denen, die den Mut hatten, sich öffentlich zu äußern, denn ich bin sicher, dass gerade auch dadurch bei den Geschehnissen in der jüngsten Vergangenheit Menschen den Mut gefunden haben, darüber zu sprechen.
Frau Midyatli, zu den im Antrag aufgeworfenen Forderungen würde ich gern darum bitten, dass wir diese im Ausschuss weiter besprechen. Wir müssen klären, wie wir den Betroffenen am besten helfen können. Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Fortsetzung des Runden Tisches der richtige Ansatzpunkt ist, oder ob dies durch Beratungsstellen vielleicht besser geleistet werden könnte.
Wir sollten ein Angebot finden, das den Bedürfnissen der Betroffenen am besten entspricht. Ich will ganz offen sagen, dass ich momentan von der Variante einer Neuauflage des Runden Tisches nicht überzeugt bin. Ich bin aber gern bereit, ergebnisoffen zu diskutieren. Die Betroffenen stehen dabei
Hinsichtlich der Forderungen nach Entschädigungen wird auf Bundesebene bereits an Lösungen gearbeitet. Der Zeitplan sieht meines Wissens vor, dass bis zum Ende dieses Jahres ein Ergebnis vorgestellt werden soll. Schleswig-Holstein ist an diesem Runden Tisch durch den Landrat a. D. Gorrissen beteiligt. Wir sollten diese Ergebnisse in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, jetzt in Konkurrenz zum Bund zu handeln und womöglich länderisolierte Einzellösungen zu suchen.
Die Koalition hat daher einen entsprechenden Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, über die Ergebnisse des Runden Tisches auf Bundesebene zu berichten, sobald diese vorliegen.
Ich appelliere an alle Beteiligten, dass wir im Sinne der Betroffenen wieder eine gemeinsame Linie finden. Daher bitte ich um Zustimmung zum Berichtsantrag der Koalition und beantrage die Überweisung des Antrags der SPD-Fraktion an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Überall auf der Welt geschieht täglich großes Unrecht, auch in Schleswig-Holstein. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Landtag mit der Aufarbeitung der Landesfürsorgeerziehung in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren in Schleswig-Holstein befasst. Ein besonderer Fokus lag auf dem Landesfürsorgeheim Glückstadt. Zum ersten Mal erkannte der Schleswig-Holsteinische Landtag das Unrecht und Leid an, das Kindern und Jugendlichen damals in den Landesfürsorgeheimen widerfahren ist und drückte sein tiefstes Bedauern aus.
Diese Anerkennung war überfällig. Bis heute haben die verantwortlichen Träger - ich meine an dieser Stelle nicht nur das Land, sondern ausdrücklich alle Träger, kirchliche und freie eingeschlossen - zu den menschenverachtenden Zuständen in ihren Heimen überwiegend geschwiegen. Sie haben lange Zeit je
de Form einer Entschuldigung oder finanziellen Entschädigung abgelehnt. Erst jetzt beginnt ganz allmählich ein öffentlicher Prozess der Auseinandersetzung.
Daran hat auch der Schleswig-Holsteinische Landtag seinen Anteil. Durch die gemeinsame Entschließung wurde das geschehene Unrecht anerkannt. Die Opfer fühlten sich wahrgenommen, sie fühlten sich ernst genommen. Der Runde Tisch ist ein guter Weg, und zwar im Land und im Bund. Die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Wanderausstellung schaffen Öffentlichkeit und durchbrechen das Schweigen.
Was der Landtag im Jahr 2009 allerdings nicht tat, war das Aussprechen einer direkten Entschuldigung. Er befasste sich auch nicht mit der Frage, ob und wie eine materielle Entschädigung geleistet werden kann. Das haben wir Grüne schon damals bedauert. Beide Punkte fanden aber im SchleswigHolsteinischen Landtag keine Mehrheit, weil einige der Fraktionen der Auffassung waren, dass dies den Rahmen des Angemessenen sprengen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion ist verwundert und positiv überrascht, dass heute machbar scheint, was in den vergangenen Regierungszeiten nicht möglich war.
Liebe Kollegin Franzen und liebe Kollegin Klahn, deswegen stimmen wir gern Ihrem Berichtsantrag zu und werden auch gern den Antrag der SPDFraktion im Sozialausschuss weiter beraten; denn dieses sensible Thema sollte dort weiter besprochen werden. Die grüne Landtagsfraktion wünscht sich hierbei ausdrücklich eine Beteiligung der Betroffenen.
Sie sind es, die nicht müde werden, die Aufarbeitung der menschenverachtenden Erziehungsmethoden einzufordern. Sie sind es, die es auch anderen ehemaligen Heimkindern ermöglicht haben, über ihr Schicksal zu reden und zu erkennen, dass nicht sie die Versager waren, sondern dass die damals Verantwortlichen versagt haben.
Auch das Land Schleswig-Holstein hat damals versagt. Schon im August 1969 traf der SPD-Landtagsabgeordnete Klinke im Wohlfahrtsausschuss
die Feststellung, es müsse bezweifelt werden, ob die in Glückstadt praktizierte Erziehung überhaupt noch verantwortet werden könne. Trotzdem geschah fünf Jahre lang nichts. Das Heim wurde erst geschlossen, als der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich war. Das ist unerträglich und macht sehr nachdenklich. So etwas darf in Schleswig-Holstein nie wieder passieren.
Die Verletzungen der ehemaligen Heimkinder an Körper und Seele wirken bis heute nach. Wer über Monate oder Jahre hinweg physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ausgeliefert war, der hat diese Last ein Leben lang zu tragen. Die ehemaligen Heimkinder haben ein Recht auf Anerkennung ihres Leids. Sie haben ein Recht auf Entschuldigung. Sie haben ein Recht auf Anerkennung ihrer durch Zwangsarbeit erworbenen Rentenansprüche. Sie haben ein Recht auf Entschädigung. Das war und ist die Position der grünen Landtagsfraktion.
Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags im März 2009 war ein erster Schritt. Heute machen wir den zweiten Schritt. Ich denke, wir tun gut daran, alles weitere im Sozialausschuss zu besprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schwere Misshandlungen, Demütigungen, Prügel, sexueller Missbrauch, Einsperren in sogenannte Besinnungszimmer, Kinderarbeit und erzwungene unbezahlte Arbeit Jugendlicher, davon berichten heute immer noch ehemalige Heimkinder. Häufig reichte es schon aus, wenn Jugendliche ein scheinbar nicht konformes Verhalten an den Tag legten. Zum Beispiel lange Haare bei Jungen waren oft Anlass genug, Fürsorgeerziehung oder freiwillige Erziehungshilfe zu verordnen.
Nicht genug, dass die Devise Erziehung durch Arbeit verfolgt wurde. Es war erklärtes Ziel, den Willen des Jugendlichen erst zu brechen, um ihn dann nach eigenem Gusto wieder aufzurichten. Das Prinzip „Nicht Fördern, sondern Fordern“ sollte funktionierende Mitglieder der Gesellschaft formen. Der
fragwürdige Erfolg war stattdessen eine Vielzahl von gebrochenen Biografien durch Heime, die sich in Trägerschaft des Landes befanden. Dies gilt zum Beispiel für das Heim Glücksstadt.
Dieser Zustand änderte sich erst mit den gesellschaftlichen Umbrüchen in den 70er-Jahren. Es ist gar nicht auszudenken, wo wir heute wären, wenn damals die Bewegung nicht gewesen wäre, Kinder aus den Heimen herauszuholen. Ulrike Meinhof hat mit „Bambule“ für einen Aufbruch gesorgt und die Diskussion über die Folgen der schwarzen Pädagogik in Heimen initiiert.
Noch heute leiden ehemalige Heimzöglinge der staatlichen Landesfürsorgeerziehung unter den Folgen der damaligen Zwangsverwahrung, Züchtigung und Zwangsarbeit. Das haben wir insbesondere in den Gesprächen im Zusammenhang mit der Ausstellung erfahren können.
Die verheerenden Folgen des NS-Regimes waren mehr als offensichtlich. Deshalb und angesichts des nach der Ausrufung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands gemachten Neuanfangs ist es kaum noch nachvollziehbar, was die Betreuer in Kinder- und Erziehungsheimen dazu bewogen hat, die perversen Erziehungsmethoden aus der Zeit des Faschismus weiterhin anzuwenden. Der dringend notwendige Neuanfang auf personeller Ebene fand oft nicht statt.
Die mangelnde Anerkennung der Opfer stellte eine erneute Demütigung dar. Diese wurden in Jahrzehnten folgenlosen Kampfes für ihre Rechte gezwungen, in der Position des Bittstellers in langwierige und erniedrigende Verhandlungen mit den Vertretern ihrer ehemaligen Peiniger einzutreten.
Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Geschehnisse in allen Einrichtungen zur Heimerziehung in Schleswig-Holstein weiterhin vollständig wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dabei ist SchleswigHolstein nach meinem Dafürhalten auf dem besten Wege. Das ist in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich schon gut gelaufen.