Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Geschehnisse in allen Einrichtungen zur Heimerziehung in Schleswig-Holstein weiterhin vollständig wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dabei ist SchleswigHolstein nach meinem Dafürhalten auf dem besten Wege. Das ist in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich schon gut gelaufen.
Für uns sind das aber erst die ersten Schritte. Außerdem haben wir bei diesem sensiblen Thema einen Konsens erzielt, den wir auch haben müssen. Konsens ist auch erforderlich im Sinne der Heimzöglinge, die das erfahren haben.
Die Betroffenen haben es sehr begrüßt, dass ein Runder Tisch eingerichtet worden ist und sie so über ihr Leid berichten konnten. Zudem haben sie
Die Runden Tische auf Landes- und Bundesebene müssen ihre Arbeit fortsetzen, und es müssen Konsequenzen folgen. Vor allen Dingen muss sich die Landesregierung für eine Entschädigung, für eine Zahlung und auch für eine Entschuldigung gegenüber den Heimzöglingen einsetzen.
Heute gibt es immer noch Ansätze - das haben wir im Haus auch schon diskutiert -, wieder geschlossene Heime einzuführen.
Das geschieht insbesondere dann, wenn man nicht in der Lage ist, sich mit kriminellen Jugendlichen auseinander zu setzen. Deshalb warne ich davor, die alten scheinbar einfachen Lösungen wieder als neue Lösungen anzusehen, die aber die Probleme der Jugendlichen verschärfen.
Aus diesem Grunde müssen wir wirksame Haftungs- und Entschädigungsregelungen beschließen. Weiterhin müssen die Verjährungsfristen für die Haftung rückwirkend aufgehoben werden.
Seit den Taten ist viel Zeit vergangen, und viele Opfer leben nicht mehr. Aus diesem Umstand darf den haftenden Personen und Einrichtungen kein Vorteil entstehen. Dies darf auch keine Auswirkungen auf die insgesamt zu leistenden Entschädigungen haben. Hier muss exemplarisch deutlich werden, dass sich Leugnen, Verschleppen und Vertuschen nicht lohnen.
Vor allem aber, meine Damen und Herren, dürfen wir die Opfer nicht länger allein lassen. Wir würden dem SPD-Antrag zustimmen, sind aber auch bereit, der Überweisung in den Sozialausschuss zuzustimmen. Ich finde, wir sind hier auf einem guten Weg. Ich glaube, dass es auch die ehemaligen Heimzöglinge gut finden, dass wir dieses Thema hier wieder aufgegriffen haben. Ich bedanke mich auch bei der SPD dafür, dass sie dieses Thema wieder in den Landtag hineingebracht hat.
Wir kommen nach diesem Tagesordnungspunkt noch zum Tagesordnungspunkt 27 mit Aussprache. Das Wort für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Leid und Unrecht in der Heimerziehung der 40er-, 50er-, 60er-Jahre bis in die 70er-Jahre hinein beschäftigte auch schon vorher den Landtag. Auch der SSW hält es selbstverständlich für richtig, diesen Punkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Auch die Frage nach einer Entschädigung der Opfer, die die SPD mit ihrem Antrag aufgreift, muss unserer Meinung nach endlich geklärt werden. Denn auch dann, wenn es in staatlichen und kirchlichen Heimen natürlich nicht generell der Fall war, gehörten jedoch Prügel, sexuelle Übergriffe und Zwangsarbeit in erschreckend vielen Einrichtungen zum Alltag. Auch der Runde Tisch „Heimerziehung“ in Berlin hat das kürzlich bestätigt und festgestellt, dass es zu zahlreichen Rechtsverstößen auch nach dem damaligen Recht gekommen ist. Die Zahl der Opfer und die Schwere der psychischen Folgeschäden sind jedenfalls so groß, dass eine umfangreiche Aufarbeitung auch in Zukunft zwingend notwendig sein wird.
Dies gilt nicht zuletzt auch für Schleswig-Holstein, wo das Beispiel des Landesfürsorgeheims Glückstadt nur stellvertretend für andere Einrichtungen zu nennen ist. Jedem hier ist doch klar, dass hier im Land Kinder und Jugendliche unter höchst zweifelhaften Begründungen in geschlossene Heime eingeliefert und ihrer Menschenwürde beraubt wurden. Insbesondere im Heim in Glückstadt wurden die Zöglinge nicht nur wie Gefängnisinsassen behandelt und mitunter in Isolationszellen untergebracht, sondern in manchen und auch in einigen mehr Fällen misshandelt und missbraucht. Dies und die Tatsache, dass die Fürsorgeheime ihre Zöglinge systematisch zur Arbeit gezwungen haben, ist insbesondere aus Sicht des SSW zutiefst beschämend.
Die Opfer der Heimerziehung müssen endlich auch als Opfer von Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden, und ihnen muss bei der Aufarbeitung der schrecklichen Erlebnisse zügig und qualifiziert geholfen werden. Die Geschichte der Heimerziehung - dies werden wir ja im Ausschuss weiter diskutieren - muss nach unserer Ansicht weiter umfassend untersucht werden. Im Übrigen sehen wir uns auch als Parlamentarier in der Pflicht, für eine lückenlose Aufklärung in dieser Sache zu sorgen. Schließlich waren unsere Vorgänger hier im Landtag durchaus über die Zustände im Fürsorgeheim Glückstadt informiert, ohne dass die Schließung der Einrichtung mit letzter Entschlossenheit verfolgt wurde. Aus unserer Sicht ist die Aufarbeitung der Geschehnisse durch die Politik auch nicht zuletzt
Auch wenn wir es in manchen Punkten für sinnvoll halten, auf die Ergebnisse des Runden Tisches in Berlin zu warten, um daraus weitere Handlungsmöglichkeiten für das Land Schleswig-Holstein ableiten zu können, halten wir einige Sachen für besonders wichtig. Die von den „Insassen“ geleistete Zwangsarbeit muss unserer Meinung nach bei der Rentenversicherung als Zeit anerkannt werden.
Dass für viele Opfer der Heimerziehung mit dem Aufenthalt im Heim eine Stigmatisierung und somit erhebliche Nachteile im weiteren Arbeitsleben einhergingen, ist schlimm genug. Ihnen ist aber ein Anspruch auf Rentenanwartschaften für die geleistete Arbeit zu gewähren. Eine Anerkennung ist auch deshalb erforderlich, weil die erzwungene Arbeit die Existenz für die Heime bedeutete. Das ergaben die wissenschaftlichen Untersuchungen. Die mussten dafür arbeiten, dass die Heime existieren konnten. Genau diese Arbeit auf dem Strickboden, die beschrieben wurde, ebenso wie die Hilfe in der Landwirtschaft haben dazu geführt, dass die Heime in der Form so lange leben konnten.
Da es sich um ein Landesfürsorgeheim handelte, meine ich, dass es sinnvoll wäre, hier weiter darüber nachzudenken und darüber zu sprechen. Mir ist klar, dass auf Bundesebene die Probleme noch vielfältiger sind, auch was die Anerkennung von Rentenanwartschaften betrifft. Hier in SchleswigHolstein war es das Landesfürsorgeheim. In vielen anderen Bundesländern waren es Heime unter kirchlicher -
- Es tut mir ganz doll leid, aber ich empfinde das nicht als angemessen. Das zeigt mir eher, dass das Thema nicht so ganz ankommt. Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt Probleme sehe, auf Bundesebene etwas zu unternehmen, einfach deshalb, weil es wesentlich mehr Träger gab. Aber ich meine, gerade für das Landesfürsorgeheim Glückstadt war auch der Landtag, sprich das Land, mit verantwortlich. Ich bin deshalb dafür, dass wir hier weiter darüber sprechen, auch über mögliche Entschädigungsleistungen. Mir ist aber klar, dass es auf Bundesebene wesentlich schwieriger sein wird, gerade wegen der vielfältigen Trägerschaft. Ich hoffe aber, in Berlin können gute Ergebnisse erzielt werden, gerade für die Betroffenen.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu Anfang überhaupt nicht verhehlen, dass auch ich irritiert war über den Antrag. Ich möchte mich deswegen einfach der Bitte der Kollegin Franzen und der Kollegin Klahn anschließen, dass man dieses Thema wirklich aus der parteipolitischen Profilierung heraushalten sollte. Das haben wir bisher so gehalten, und wir sollten es auch weiter so halten.
In großer Einmütigkeit haben wir im März 2009 hier den interfraktionellen Antrag „Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kindererziehungsheimen in Schleswig-Holstein“ einstimmig beschlossen. Ich glaube, es besteht nach wie vor Einigkeit darüber, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Fürsorgeeinrichtungen der 50er- bis frühen 70er-Jahre schlicht ein Unrecht darstellt. Es gab und gibt Einigkeit, dass genau dieses Unrecht aufgearbeitet werden muss und dass es sich niemals auch nur ansatzweise wiederholen darf.
Am 18. Mai 2010 wurde die wirklich beeindruckende Wanderausstellung zur Geschichte der Fürsorgeerziehung in Schleswig-Holstein hier im Landeshaus eröffnet. Ich möchte noch einmal, weil einige von Ihnen, die auch hier geredet haben, an der Eröffnungsveranstaltung teilgenommen haben, die herzliche Bitte äußern, auch in Zukunft mit genau dieser Einmütigkeit das ganze Verfahren, den ganzen Ablauf weiter so zu begleiten.
Meine Damen und Herren, der Runde Tisch in Schleswig-Holstein wurde vor zweieinhalb Jahren ad hoc initiiert, nachdem sich ehemalige Fürsorgezöglinge an das Sozialministerium gewandt hatten. Dieser Runde Tisch hat die wissenschaftliche Aufarbeitung der Einrichtung Glückstadt und der strukturellen Bedingungen der damaligen Heimerziehung insgesamt angestoßen. Er hat auch angestoßen, dass inzwischen 7.000 Akten für die Ehemaligen einsehbar sind. Eine Anlauf- und Beratungsstelle für die Ehemaligen wurde geschaffen. Sie bot und bietet Hilfestellung bei Suche und Einsichtnah
me in die Akten, und auch bei der Suche nach Therapieeinrichtungen wird die Anlaufstelle unterstützend tätig, wenn dies gewünscht wird. Es wurde also bereits eine ganze Menge getan, was fortgesetzt wird.
Wir sind ebenfalls in der Frage der Entschädigung aktiv. Mit dem Beschluss vom März 2009 hat der damalige Landtag die Landesregierung aufgefordert, an einem Runden Tisch auf Bundesebene mitzuwirken, der sich gerade mit dieser Thematik auseinandersetzt. Wer den Runden Tisch einigermaßen verfolgt hat, weiß, dass es bedauerlicherweise nicht damit getan ist, die Forderung nach Entschädigungszahlungen lediglich zu unterstützen. Die Frage, um die in Berlin gerungen wird - das ist einer der zentralen Punkte -, ist doch gerade: Was wäre eine gerechte und angemessene Lösung? Meint man Entschädigungen pauschal ohne Berücksichtigung des Einzelfalles? Wenn aber doch das individuelle Schicksal gewürdigt werden soll, welches sollen die Kriterien für eine Entschädigung sein? Wie würdigt man die Tatsache, dass es beim Geschehen in unterschiedlichen Heimen und im individuellen Erleben ganz zentrale Unterschiede gab? Und schließlich: Welche Forderung meint der vorliegende Antrag konkret? Unterschiedliche Forderungen stehen im Raum, die im Ausschuss zu bewerten wären.
Ich will daran erinnern, ich will appellieren, dass es vor allem darauf ankommt, bei der Arbeit des Runden Tisches in Berlin zu einer Lösung zu kommen, die für alle Seiten akzeptabel, für alle Seiten tragbar ist. Schleswig-Holstein wird wie die anderen alten Bundesländern im Übrigen auch durch zwei Vertreter vertreten sein und hat hier eine maßgebliche Rolle gespielt. Ich bin der Meinung, dass den Vertretern eine Lösung zuzutrauen ist, die für alle Seiten am Ende tragbar sein kann. Wenn aus Berlin Vorschläge vorliegen, dann werden wir uns ohnehin mit den Ergebnissen und Anregungen nicht nur auseinandersetzen wollen, sondern wir werden uns mit ihnen auseinandersetzen müssen, und wir werden Konsequenzen aus den Vorschlägen ziehen müssen.
Deswegen kann ich nur appellieren: Lassen Sie uns den Schlussbericht aus Berlin abwarten. Dann ist der Zeitpunkt, sich auf der Basis von Fakten und Vorschlägen und im Einklang mit sämtlichen anderen betroffenen Ländern mit dem weiteren Vorgehen hier im Land zu befassen.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/914 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Weiterhin ist beantragt worden, den Antrag von CDU und FDP, Drucksache 17/939, heute zu beschließen. Es geht um einen Berichtsantrag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dies ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 30, 37, 46 und 31 während der November-Tagung zu beraten.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/902 (neu) - 2. Fassung
Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Fraktionen sehr dankbar, dass wir diesen Antrag heute zu später Stunde doch noch aufrufen. Denn er ist ein wichtiger Appell an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die S 4 ausgebaut wird.
Es gibt nicht häufig gemeinsame Verkehrsprojekte, bei denen Schleswig-Holstein und Hamburg an einem Strang ziehen. Gerade vor einer Woche hat die Hamburger Bürgerschaft beschlossen, die Maßnahme S 4 doch durchzuführen. Wir sollten uns diesem Appell an die Bundesregierung anschließen.