Herr Minister Dr. Garg, ich finde es gut, wenn Minister politisch argumentieren, wenn sie lebhaft sind und wenn sie sich offensichtlich für das Thema, das sie vertreten, interessieren. Wenn Sie sagen, das Ganze müsse mit einem Gestus empörter Entrüstung passieren, dann ist das Ihre Einstellung, und das ist von mir aus auch in Ordnung.
Wenn Sie aber den Sozialdemokraten und anderen unterstellen, in ihren Berechnungen der Sozialleistungen seien bisher Beträge für illegale Drogen enthalten, dann ist das falsch. Das Zulassen einer Zwischenfrage wäre die Chance gewesen, so etwas geradezurücken. Das hätte im Übrigen auch viel Aufregung erspart.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz einen Sachverhalt richtigstellen, von dem in der Diskussion immer wieder die Rede ist. Hierbei geht es um die Gegenfinanzierung sozialer Wünsche, indem wir dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht zugestimmt hätten. Deshalb möchte ich noch einmal die Dimension aufzeigen.
Herr Kollege Stegner, das rein rechnerische Ergebnis der Hotelsteuer, von der ich rein strukturell gar nichts halte -
Rechnerisch hätte das für Schleswig-Holstein ein Minus von 11,9 Millionen € ergeben. Damit hätten Sie die von Ihnen aufgezählten Sozialleistungen nicht finanzieren können. Das ist aber nur ein rechnerisches Ergebnis. Da durch die Veränderung der Steuersätze Investitionen ausgelöst worden sind, kann man nicht sagen, wie viel davon tatsächlich darauf zurückzuführen ist.
Dieses Gesetz hatte mehrere Bestandteile, unter anderem eine ganze Reihe von Unternehmensteuerrechtsänderungen, die erforderlich waren und die inzwischen auch ihre Wirkung entfaltet haben. So zeigt sich zum Beispiel ein schnelleres und größeres Wachstum. Das hängt übrigens auch mit dem Namen des Gesetzes zusammen.
Die Hauptkomponente dieses Gesetzes, das insgesamt 8,2 Milliarden € umfasste, war mit 4,6 Milliarden € die Erhöhung des Kindergeldes. Davon dürften bei den schleswig-holsteinischen Familien etwa 160 Millionen € angekommen sein. Jetzt dürfen Sie selbst nachrechnen, welche soziale Leistung Sie davon bezahlen können.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf zwei Dinge kurz eingehen. Ich finde es sehr großzügig, dass Familien zugestanden wird, dass sie sich entscheiden können, ihre Kinder auch zu Hause aufzuziehen. Dabei würde ich aber noch einmal über die Sprachwahl nachdenken. Wenn Sie das Fernhalteprämie oder - noch abfälliger - Herdprämie nennen, dann bringen Sie damit ganz bewusst zum Ausdruck, was Sie davon halten. Offen gestanden finde ich das nicht in Ordnung.
Ich nehme an, dass man solche Worte und solche Begriffe nicht ohne Bedacht wählt. Ich will das unkommentiert so stehenlassen.
Nun zur Frage der Kollegin Bohn nach dem untersten Quantil der Einkommensbezieher. Frau Kollegin Bohn, ich bin deswegen nicht darauf eingegangen, weil es eigentlich so einfach ist und weil ich Sie nicht hier darüber belehren wollte, wie es sich tatsächlich verhält. Wir hätten das auch unter vier Augen klären können.
Vom untersten Quantil sind 5 % als Transferbezieher abgezogen worden, weil dies notwendig war, um Zirkelschlüsse zu vermeiden. Somit werden nicht diejenigen, die ausschließlich von Transferleistungen leben, als Referenzgruppe für diejeni
Genau deswegen kommt man auf diese 15 %. Dass Sie zu einem höheren Regelsatz kommen, kann nur damit etwas zu tun haben, dass Sie möglicherweise die 5 % oben wieder hinzugerechnet haben. Ansonsten kann das nicht funktionieren. Außerdem hätte man dann auch nicht das unterste Quantil. Sie können also nicht genauso gerechnet haben. Diese Auskunft möchte ich Ihnen gern geben. Wir können aber gern noch einmal darüber reden.
Ich finde es richtig, dass man diejenigen aus der Gruppe herausgenommen hat, die ausschließlich von Transferleistungen leben. Diese sollten nicht als Referenzgruppe für zukünftige abgeleitete Regelsätze dienen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung und zwar jeweils in der Sache.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/911, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/911 gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt worden ist.
- Dann gab es eine Gegenstimme vom SSW und drei Enthaltungen. Das ist dann das korrigierte Ergebnis.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Punkt b), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mobilitätskosten im Regelsatz berücksichtigen, Drucksache 17/984. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen dürfte es nicht geben. Dann stelle ich fest, dass der Antrag in der Drucksache 17/984 gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden ist.
Ich rufe dann den Punkt c) auf, Antrag der Fraktion der SPD, Teilhabe stärken, Regelsätze transparent gestalten - Neuregelung im SGB II und SGB XII, Drucksache 17/992, Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1033. Ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Änderungsantrag in Drucksache 17/1033 zu einem selbstständigen Antrag zu erklären und alternativ abstimmen zu lassen. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in Drucksache 17/1033 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Dann kommt die alternative Abstimmung: Wer dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 17/ 992 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Damit stelle ich fest, dass der Antrag in der Drucksache 17/1033 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen worden ist. Ich stelle weiter fest, dass der Antrag in der Drucksache 17/992 abgelehnt worden ist.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Punkt d), Antrag der Fraktion DIE LINKE, Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei der Neufestsetzung der HartzIV-Regelsätze umsetzen, Drucksache 17/1001. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag 17/1001 gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt worden ist.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solange es Menschen gibt, gibt es Gewalt. Moralisch und rechtlich geächtet und doch allgegenwärtig in unserer Gesellschaft, auch in Schleswig-Holstein. Der Bedarf an Hilfe und Unterstützung für die Opfer von Gewalt ist unbestritten. Jede fünfte Frau wird in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Körperliche und seelische Gewalt hinterlässt dauerhafte Spuren. Albträume, gesundheitliche Probleme und schwere seelische Krankheiten sind oft die Folgen. Diese wiederum führen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Auf Therapieplätze warten die Opfer oft monatelang. Und ausgerechnet bei den Opfern von Gewalt wollen CDU und FDP sparen. Das ist weder christlich noch sozial, das ist einfach nur unfassbar!
Für meine Fraktion sage ich Ihnen ganz klar: Wir sind gegen Kürzungen bei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Mädchentreffs. Wir haben kein Verständnis für das von Herrn Minister Schmalfuß vorgelegte Sparkonzept für Frauenhäuser, Notrufe und Frauenberatungseinrichtungen. Die Schließung von Frauenhäusern, der Abbau von Plätzen und die massive Einschränkung von Beratungsinfrastruktur, die über Jahre, oft Jahrzehnte gewachsen ist, ist Sparen am falschen Ende.
Nach Berechnungen der Frauenhäuser wäre - wenn das so umgesetzt wird - für 300 Frauen und Kinder kein Platz mehr.
Liebe Landesregierung, wie stellen Sie sich das in der Praxis vor? Sollen die Mitarbeiterinnen eine Ausweiskontrolle machen und die Frauen und Kinder aus anderen Bundesländern wegschicken? Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, welche Pläne in anderen Bundesländern bestehen? Hat die von der Bundesregierung geforderte Koordinierung stattgefunden?
Wir Grüne sehen das so: Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser kümmern sich um die Frauen und Kinder, und die Politik sollte sich um die Finanzierung kümmern. Das ist die Aufgabenverteilung, nicht anders herum.