Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die umfangreichen Verpflichtungen und Auflagen für Kreise und kreisfreie Städte nach dem Gesundheitsdienstgesetz werden öffentlich gar nicht in dem Maße wahrgenommen, sind aber von großer Bedeutung für den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung der Bevölkerung. Kinder- und Jugendgesundheit nehmen einen besonders hohen Stellenwert ein. Die §§ 7 und 7 a regeln ausführlich die Kinder- und Jugendgesundheit und die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Daran hat sich nichts geändert. Daran soll sich auch nichts ändern, wohl aber am § 6, Gesundheitsberichterstattung. War bisher in Absatz 4 geregelt, dass das zuständige Ministerium zumindest einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über einzelne Themen oder Bevölkerungsgruppen zu erstellen hat, wird stattdessen in der vorliegenden Novellierung ein Zeitraum von fünf Jahren genannt, sodass wir in dieser Wahlperiode möglicherweise keinen Bericht der Landesregierung erhalten werden.
Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Förderung des Selbstverständnisses im Bereich der öffentlichen Gesundheitsdienstleistung als originärer Teil der kommunalen Verwaltung und der Zielsetzung des jeweiligen Einzugsbereichs möchte ich nicht infrage stellen. Dennoch würde es aus meiner Sicht nicht schaden, die im Gesundheitsdienstgesetz durchweg als Selbstverwaltungsaufgaben formulierten Aufgaben in einigen Bereichen zu präzisieren, um sie vergleichbarer zu machen, wie aus dem letzten Bericht ersichtlich war.
Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dass in einigen Punkten die Rückführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung erforderlich ist, wie der Minister schon ausführte, um schnell und wirkungsvoll Gesundheitsschutz für die Bevölkerung durchsetzen zu können. Auch bei den euro
päischen Vorgaben zur Badegewässerqualität lassen sich durch bedarfsgerechte und punktgenaue Weisungen die europarechtlichen Anforderungen schneller umsetzen, für nicht apothekenpflichtige Humanarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz ebenso.
Durch die Änderung des Bundesrettungsdienstgesetzes bezüglich der Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“ ist auch das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein anzupassen. Da wird sich sicher in den Beratungen die Möglichkeit ergeben, den für mich bestehenden Klärungsbedarf zu decken.
Einer der herausragendsten Gründe für die Gesetzesnovelle ist jedoch die Krankenhaushygiene. Wir haben im vergangenen Jahr in einer der Sozialausschusssitzungen über mangelnde Krankenhaushygiene diskutiert. Am 17. Januar 2011 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorgelegt, das verschiedene Lösungsansätze zur Reduktion von Klinikinfektionen vorsieht. Von den jährlich in Deutschland auftretenden circa 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen sind etwa ein Drittel auf mangelhafte Hygiene zurückzuführen. Laut Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse vom 19. Januar 2011 erkrankten allein in SchleswigHolstein mehr als 17.000 Krankenhauspatienten an sogenannten nosokomialen Infektion. Der gefährlichste Erreger sei der Bakterienstamm Methicillinresistenter Staphylococcus aureus,
abgekürzt MRSA genannt, gegen den Standard-Antibiotika wirkungslos sind. Da liegt das große Problem. Der Verband der Ersatzkassen zählte „in Schleswig-Holstein 557 Patienten, die aufgrund einer Infektionen mit dem gefährlichen MRSA stationär behandelt werden mussten.“ In diesem Zusammenhang wurde auch mangelhafte Krankenhaushygiene als Grund genannt.
Wie gesagt, mit den Worten des Ministers, dass die anderen Länder schon verbindliche Regelungen geschaffen haben, wollen wir dieses Problem ebenfalls in den Griff bekommen. Schleswig-Holstein will dies mit der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes regeln, um mit einer Verordnungsermächtigung verbindliche Vorgaben für Krankenhaushygiene und Infektioznsprävention zu schaffen. Über Einzelheiten der schon im Entwurf vorliegenden Krankenhaushygieneverordnung und die Folgen für die Krankenhäuser werden wir sicher noch beraten.
In diesem Zusammenhang habe ich heute einen Zehn-Punkte-Katalog der Techniker Krankenkasse mit Interesse gelesen. Ich will den Ausführungen der Landesregierung gern Glauben schenken, dass bei den Krankenhäusern nur dann ein neuer Aufwand entsteht, soweit den Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut eingerichteten Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bisher nicht Folge geleistet wurde.
Alles in allem sind die Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes erforderlich und finden unsere Zustimmung. Ob eine Kenntnisprüfung für Heilpraktiker, wie von der SPD beantragt, sinnvoll sein sollte, werden wir diskutieren. Auch diskutieren sollten wir über den Punkt, der mir in einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgefallen ist, dass es im Gesundheitsdienst wohl nicht ausreichend Ärzte gibt - das ist kein Verschulden der Landesregierung - beziehungsweise sich nicht genug beworben haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Alles Fertige wird angestaunt, alles Werdende wird unterschätzt“, hat Nietzsche einmal gesagt. Das Gesundheitsdienstgesetz ist niemals wirklich fertig, und es muss dringend auf den neusten Stand gesetzt werden. Deshalb ist das Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen ein Weg, den wir gemeinsam gehen werden.
Ich hätte mir die Initiative allerdings schon vor einem Jahr gewünscht, als durch die Presseberichterstattung über Zahlen und Fakten des Göttinger Aqua-Instituts, des Berliner Robert-Koch-Instituts und des Allianz-Reports mit der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und die Berichte der großen Krankenkassen die gestiegenen Risiken klar wurden. Wir haben in Deutschland circa 18 Millionen stationäre Patientinnen und Patienten jährlich. Von diesen sind jährlich bis zu 1 Million da gibt es unterschiedliche Ergebnisse - durch multiresistente Infektionen gefährdet. 20.000 Menschen sterben an Lungenentzündungen, Wund- oder Harnwegeinfektionen, nur weil ihnen auf der Intensivstation ein Katheter gelegt wurde. Allein mit
Frau Kollegin Sassen, seit einem Jahr heißt es von der Regierung: Wir sind dran, und die Verordnung kommt. - Die Opposition wartet geduldig. Jetzt ist ein Jahr rum, und die Landesregierung holt sich quasi die Erlaubnis des Landtags, diese Maßnahmen nun endlich umzusetzen - die Diskussion war vor einem Jahr genau wie heute -, endlich! Dafür werden wir nun im üblichen Ausschussverfahren Anhörungen durchführen und eine Beschlussempfehlung erarbeiten. Der Landtag wird beschließen, und Sie dürfen dann handeln - nach einem Jahr und weiteren drei Monaten! Dann beginnt womöglich ein Verwaltungsprozess um die Verordnung selbst; das dauert vielleicht noch einmal einige Monate. Mit Harold Macmillan kann ich dazu nur sagen: Am schwersten verdaulich sind die meisten Sätze, die man selber einmal gesagt hat.
Das Ministerium, das zum Jagen getragen werden muss, wird schon lange nicht mehr von einer SPDMinisterin verantwortet.
Wir haben eineinhalb Jahre für die Krankenhaushygiene verloren. Traurig für die Betroffenen. Wir können nur dringend hoffen, dass die Krankenhaushygieneverordnung schon längst in der Schublade liegt und kein Mensch wegen der fehlenden Durchschlagskraft der Robert-Koch-Richtlinien in unseren Krankenhäusern dem Risiko einer Infektion ausgesetzt wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Krankenhäuser sozusagen auf eigenem Weg die Hygieneanforderungen erfüllen.
Wir sollten von den Holländern und Dänen lernen. Sie sind sparsam mit Antibiotika, streng und erfolgreich mit Hygieneanforderungen, Diagnostik und Therapie. Auch die europäische Vereinheitlichung der Qualifikationsanforderungen an Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter macht Sinn und soll in Schleswig-Holstein selbstverständlich umgesetzt werden.
Wenn wir uns nun schon die Mühe machen, das Gesundheitsdienstgesetz zu novellieren, dann sollten wir uns auch einem anderen Problemfeld zuwenden, das durch meine Kleine Anfrage kürzlich deutlich wurde. Es geht um unseren Antrag zur Kenntnisprüfung als Teil des Erlaubnisverfahrens zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker. Die Bestehendenquote bei den
Kenntnisprüfungen reicht von 0 % im März 2010 also alle durchgefallen - oder 9 % im Oktober für Heilpraktiker/Psychotherapie in Husum bis zu seit drei Jahren unveränderten 85 %, die bestehen, in Eutin im Kreis Ostholstein. Also ganz bunt!
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein haben sich alle Bundesländer, teilweise bereits seit 1996, nach und nach dazu entschlossen, an einem länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerüberprüfung teilzunehmen. Die schriftliche Überprüfung erfolgt anhand eines bundesweit einheitlichen Fragebogens, der vom koordinierenden Gesundheitsamt beim Landratsamt Ansbach in Bayern zu jedem Prüfungstermin bundesweit herausgegeben wird. Viele Verwaltungsgerichtsurteile haben die Rechtsfestigkeit dieses Prüfungsverfahrens bestätigt.
Die einheitliche Herausgabe der Prüfungsbögen findet im März und im Oktober eines jeden Jahres statt. Die Prüflinge können im Internet ihr Ergebnis abgleichen, und insofern ist die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 13. Oktober 2010 zu länderübergreifenden Kooperationen schlicht falsch gewesen.
Die meisten beteiligten Länder verfügen über erheblich präzisere Verordnungen oder Richtlinien zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes und gehen auch auf die Kenntnisprüfungen ein. Rahmenverordnungen sind so zu gestalten, dass eine willkürliche Kenntnisbewertung schlicht und schon technisch ausgeschlossen ist, zumal in den überall eingerichteten Gutachtergremien für die mündlichen Prüfungen auch die Heilpraktiker selbst beteiligt werden.
Meine Damen und Herren, die Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes gibt uns nun die Chance für mehr Transparenz, Bürokratieabbau, Einheitlichkeit und Klarheit für die Kenntnisprüfung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern auch in Schleswig-Holstein. Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden und sollten uns den erfahrenen Ländern schlicht anschließen. Nutzen wir die Chance für den großen Wurf dieser Gesetzesnovellierung! Wir freuen uns auf die notwendigen Anhörungen dazu. Mit Einstein teile ich die Auffassung, dass alles so einfach wie möglich gemacht werden sollte, aber nicht einfacher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist tatsächlich erschreckend zu wissen, dass sich allein in Schleswig-Holstein jährlich mehr als 17.000 Patienten im Krankenhaus Infektionen durch vermutlich mangelnde Hygiene holen - so zumindest die Einschätzung der Krankenkassen. Es nützen die besten Empfehlungen und Schutzvorrichtungen nichts, wenn die Umsetzung nicht erfolgt.
Ich habe es selbst erlebt, dass der Zugang zur Intensivstation zwar hermetisch abgeriegelt war, man auch nur per Knopfdruck und Anmeldung hineinkam, aber dann in einer Besucherschleuse war, kein Knittel, kein Mundschutz, kein Schuhschutz, an der Wand hing ein kleines Händedesinfektionsgerät, daneben ein kleiner Zettel mit der Aufschrift: „Bitte benutzen“. Aber die andere Tür ging auch auf, es war kein Ansprechpartner da, und ob man sich die Hände desinfiziert hatte, wurde in keiner Weise kontrolliert. Wie gesagt, es war eine Intensivstation. Dort liegen schwerstkranke Patienten, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen.
Ich will das nicht pauschalieren, das gilt nicht für alle, aber ich gehe davon aus, dass das in den Krankenhäusern durchaus Alltag ist, aufgrund der Tatsache, dass wir einen niedrigen Basisfallwert haben. Das wissen wir. Dadurch lastet ein enormer Kostendruck auf den Krankenhäusern; dieser wird an das Pflegepersonal weitergegeben, und einiges bleibt dann einfach auf der Strecke, im Zweifel ist es der Patient.
Ich unterstütze die Aktion des Gesundheitsministers im Lande, die Verordnung anzupassen. Dass wir eine klarere Verordnung brauchen, klarere Regeln, dass deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umgesetzt werden müssen und dass das auch kontrolliert wird, ist einfach notwendig.
Im August vergangenen Jahres hatten wir das Thema aufgrund der bedauerlichen Vorfälle im Mainzer Universitätsklinikum schon auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Die Ausführungen der Fachabteilung des Gesundheitsministeriums waren dabei - ich sage einmal ganz vorsichtig - mehr als interessant. Schleswig-Holstein ist das einzige Land, das keine verbindlichen Vorschriften hat.
Meine Wahrnehmung im Ausschuss war so, dass das hier irgendwie vergessen wurde. Die Fachabteilung hat der Hausspitze seit längerer Zeit gesagt, dass es hier Versäumnisse gibt und dass gehandelt werden muss. Aber das Thema wurde seinerzeit schleifen gelassen. Herr Heinemann, Sie haben eben so schön gesagt, Sie wünschten sich, es wäre vor einem Jahr umgesetzt worden. Ich wünsche mir, dass das schon in der letzten Legislaturperiode umgesetzt worden wäre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ruf nach einheitlichen Standards und Abläufen im Bereich der Krankenhaushygiene ist sinnvoll und wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung in Angriff genommen. Wir brauchen einfach eine höhere Verbindlichkeit in diesem Bereich. Fachlicher Maßstab für Hygienemaßnahmen können hier nur die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene am Robert-Koch-Institut sein. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung für Krankenhaushygiene war längst überfällig.
Ich begrüße in diesem Zusammenhang auch die Aktivitäten des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler, die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes durch Einrichtung eines Bundeshygieneregisters voranzutreiben. Wir müssen Risikogruppen definieren und verpflichtende Screening- und Sanierungsverfahren von Infizierten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Bereichen vorsehen.
Allen ist klar, dass durch eine Hygieneverordnung die bekannten Probleme nicht schlagartig verschwinden werden, aber dies ist ein Schritt, der getan werden muss. Die Infektion von Krankheiten mit Tausenden von Menschen aufgrund unzureichender Hygienemaßnahmen ist nicht zu verantworten. Jeder Patient hat ein Recht auf bestmögliches Hygienemanagement in jeder Klinik. Die bürgerlichen Regierungen in Bund und Land handeln entsprechend und kommen ihren Aufgaben nach.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Infektionskrankheiten gehören nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen.
Auch in Schleswig-Holstein sterben viele Menschen an Infektionskrankheiten. Einige von ihnen könnten vielleicht noch leben. Das sagen die Fachleute. Mit anderen Worten: Es besteht Handlungsbedarf. Daran gibt es keinen Zweifel. Und eines sage ich Ihnen gleich vorab: Wir Grüne wollen, dass alles getan wird, um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu schützen.