Der vorliegende Gesetzentwurf geht auch in die richtige Richtung. Allerdings reicht er bei Weitem nicht aus. Er ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Im Namen meiner Fraktion fordere ich die Landesregierung daher auf: Bleiben Sie nicht auf halber Strecke stehen. Sorgen Sie für eine bessere Einhaltung der Hygienestandards auf allen Ebenen.
Kommen wir zum ersten Teil, dem Infektionsschutz. Das Land soll einen Teil der Kompetenz bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zurückbekommen. Diese Aufgabe kann nicht allein von den Kommunen geleistet werden. Das hat der Verlauf der Pandemie der neuen Grippe H1N1 landläufig Schweinegrippe - letztes Jahr deutlich gemacht.
Wir Grüne fördern eine bessere Abstimmung zwischen Kommunen und Land und einheitliche Qualitätsstandards bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten.
Mehr als ein Jahr ist seit der Pandemie vergangen. Warum hat es mehr als ein Jahr gedauert, bis der heutige Entwurf vorliegt? Das ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis. Das muss an dieser Stelle einmal ganz deutlich gesagt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum zweiten Teil, der Krankenhaushygiene. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das haben nicht erst die tragischen Todesfälle in der Mainzer Uni-Klinik deutlich gemacht. Sie sind aber leider nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Und sie waren beileibe nicht die erste Warnung. Schon 2008 hat die grüne Landtagsfraktion die Grundlagen der Krankenhaushygiene kritisch hinterfragt.
Seit 2009 gibt es ein Modellprojekt im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Aktion „Saubere Hände“ läuft bundesweit seit Jahren in verschiedenen Krankenhäusern, auch hier in Schleswig-Holstein. Warum werden diese Maßnahmen nicht besser koordiniert? Andere Bundesländer haben schon längst gehandelt. Jetzt endlich folgt auch Schleswig-Holstein. Besser spät als gar nicht. Das scheint die Devise der Landesregierung zu sein.
Eine konsequente Krankenhaushygiene hat auch bei uns einen viel zu geringen Stellenwert. Es ist unstrittig, dass die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts hierbei an erster Stelle stehen muss. Ich warne aber davor, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung allein zu lassen. In Zeiten eines ständigen Kostendrucks kann das schnell zum Bumerang werden. Für uns Grüne steht fest: Beim Thema Krankenhaushygiene sitzen alle Akteure im Gesundheitswesen in einem Boot. Wir fordern Sie alle auf, sich gemeinsam für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten starkzumachen.
Wir brauchen eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern. Dazu wird ein Eckpunktepapier nicht ausreichen. Wo ist denn Herr Rösler, wenn er einmal gebraucht wird?
(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Hände waschen! - Zuruf: Der wäscht seine Hände in Unschuld!)
Wir brauchen hauptamtliche Hygienebeauftragte für die Krankenhäuser. Sie müssen dann allerdings auch finanziert werden. Wir brauchen ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der Hygiene in den Krankenhäusern. Anders wird es nicht gehen.
Schleswig-Holstein gilt als Gesundheitsland Nummer eins. Unter den bisherigen Regierungen war Schleswig-Holstein Vorreiter bei guten Initiativen. Das ist unter dieser Landesregierung bedauerlicher
weise nicht mehr der Fall. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist fünf nach zwölf, was die Krankenhaushygiene angeht.
Der vorliegende Gesetzentwurf kann nur der erste Schritt sein, weitere müssen folgen. Für meine Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, eine Verordnungsermächtigung für den Bereich der Krankenhaushygiene in das Gesundheitsdienstgesetz einzufügen. Wie bei meiner Vorrednerin wird das auch der Schwerpunkt meiner Rede sein. Gerade auch, weil im letzten Jahr die Krankenhaushygiene mit Todesfällen und ähnlichem in der Debatte war. Schleswig-Holstein ist hiermit das letzte Bundesland, das sich anschickt, verbindliche Regelungen zur Einhaltung der Krankenhaushygiene zu schaffen. Sehr spät soll es jetzt aber immerhin passieren. Meine Fraktion begrüßt dies uneingeschränkt.
Jedes Jahr infizieren sich etwa 500.000 bis 800.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern. Bei rund 17 Millionen behandelten Patienten ist das etwa jeder zwanzigste bis dreißigste Patient. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schätzt, dass in Deutschland jährlich etwa 20.000 bis 50.000 Menschen an Krankenhauskeimen sterben. Jeder Mensch, der in Deutschland in einem Krankenhaus an einer vermeidbaren Infektion stirbt, ist ohne Wenn und Aber ein Toter zu viel.
lungen des Robert-Koch-Instituts verbindlich eingehalten werden würden. Offensichtlich besteht also Handlungsbedarf im Bereich der Krankenhaushygiene.
Die starke Ausbreitung der Keime kommt unter anderem daher, dass zum Beispiel das Krankenhauspersonal unter einem enormen Zeitdruck steht und die erlernten Hygienemaßnahmen oft unzureichend einhält. Oft geht es um Basishygiene: Der eine wäscht sich zu selten die Hände, der andere trägt wochenlang denselben Kittel. Die Medizin am Fließband fordert ihren Tribut. Wir brauchen verbindliche Vorschriften, damit dem Schlendrian bei der Hygiene in den Krankenhäusern ein Ende gemacht wird.
Präventionsmaßnahmen stehen dabei an erster Stelle. Die Ausbreitung von Keimen muss ständig beobachtet und in ihrer Entstehung verhindert werden. Derzeitige Vergütungsmechanismen wirken aber so, dass Krankenhäuser Wettbewerbsnachteile tragen müssen, wenn sie konsequent Maßnahmen gegen Keime ergreifen. Schließlich sind diese Maßnahmen nicht umsonst zu haben. Die Fallpauschalen in den Krankenhäusern führen mehr und mehr zu einer Fließbandmedizin. Hygiene und das Patientenwohl sind unter diesen Bedingungen leider nur zweitrangig, weil sich diese Dinge betriebswirtschaftlich für das Krankenhaus nicht rechnen. Das ist etwas, was sich ändern muss.
Wir fordern, dass jedes Krankenhaus Hygieneärzte einstellen muss. Nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in den Gesundheitsämtern muss das Personal geschult und aufgestockt werden, damit die Gesundheitsämter ihrer Kontrollfunktion auch ernsthaft nachkommen können. Gerade in den Kommunen wird in diesem Bereich Personal eingespart, weil die Kommunen immer weniger Geld haben. Die Kommunen können so ihrer Kontrollfunktion nicht mehr nachgehen. Das dürfen wir nicht zulassen.
Die Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut eingesetzten Kommission zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention müssen konsequent und verbindlich umgesetzt werden. Das wird erst einmal Geld kosten, aber die Gesundheit und das Leben von bundesweit zehntausenden Menschen jährlich sollte uns dieses Geld wert sein. Im Übrigen sind
Inzwischen plant offensichtlich auch die schwarzgelbe Koalition im Bund, Regelungen zur Verbesserung des Hygieneschutzes in Krankenhäusern mit bundesweit einheitlichen Regelungen im Infektionsschutzgesetz zu verankern. Wir als LINKE haben Anfang 2009 schon einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. Dieser Antrag wurde abgeschmettert, weil Union und SPD damals keinen Handlungsbedarf erkennen konnten. Grundsätzlich wird von den LINKEN begrüßt, dass man hier inzwischen klüger geworden ist.
Die Absichtserklärung der Bundesregierung macht eine zügige Regelung in Schleswig-Holstein keineswegs hinfällig. Die Landesregierung schafft im vorgelegten Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage für den Erlass einer verbindlichen Krankenhaushygieneverordnung. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt dieses Vorhaben.
Von zentraler Bedeutung bleibt allerdings, wie diese Krankenhaushygieneverordnung schleunigst verwirklicht und umgesetzt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, wurden mit dem Gesundheitsdienstgesetz, dem GDG, aus dem Jahr 2002 die Weichen für die kommunale Gesundheitspolitik neu gestellt. Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden durchgehend als Selbstverwaltungsaufgaben definiert. Ziel war es, die ursprünglich eher gesundheitspolizeilichen Aufgaben der Gesundheitsämter zu einer kommunalen Gesundheitspolitik weiterzuentwickeln. Dabei sollten nicht nur Angebote koordiniert und die Gesundheit der Bevölkerung vorbeugend gefördert werden. Mit dem Gesetz haben wir seinerzeit auch die Hoffnung verbunden, dass hiermit die Ressourcenprobleme im traditionellen, kurativen Gesundheitswesen verbessert werden könnten. Man kann also mit Recht behaupten, dass es sich hierbei nicht