Ich räume ein: Der Gemeindetag als einer der drei kommunalen Landesverbände sieht das kritischer. Aber das hängt natürlich damit zusammen, dass er mehrheitlich Mitgliedsgemeinden vertritt, die nicht Schulträger sind. Fragen Sie einmal die Gemeinden, auch Mitglieder des Gemeindetages, die selbst eine Schulträgerfunktion haben. Ich bin vor der Sommerpause des letzten Jahres zusammen mit
dem Kollegen Tobias Koch in Trittau gewesen und habe Gespräche mit den Vertretern der 13 Mitgliedsgemeinden des dortigen Schulverbandes Trittau geführt. Die haben uns dringend gebeten, das Thema anzufassen, weil nämlich bei zwei großen Schulen, die dieser Schulverband unterhält - eine große Gemeinschaftsschule und ein großes Gymnasium, über 2.000 Schüler zusammengerechnet -, 500 aus nicht zum Schulverband gehörenden Gemeinden kommen und daraus im Schulverbandsetat derzeit ein Defizit von einer halben Milliarde Euro resultiert, sodass die dauerhafte Möglichkeit, diese Schulen vernünftig zu unterhalten, aus der Sicht der Bürgermeister und der anderen Vertreter, mit denen wir dort gesprochen haben, gefährdet wäre. Man hat uns beide aufgefordert, diese Änderung in Angriff zu nehmen.
Herr Minister, geben Sie mir Recht, dass der Landkreistag immer dann, wenn er Schulträger ist, für jeden Schüler und für jede Schülerin einen Schulkostenbeitrag bekommt, weil er keine eigenen Einwohner hat, also auch nicht Wohnsitzgemeinde ist, und die Mehrzahl derjenigen, die etwa in den Schulverbänden organisiert sind, zumeist dann, wenn sie sozusagen ihr eigenes Verbandsgebiet abdecken, am wenigsten Schulkostenbeiträge einnehmen, nämlich nur in einer ganz geringen Zahl, und dass aus diesem Grund die Stellungnahme des Landkreistags natürlich sehr positiv ausfallen musste? Stimmen Sie mit mir überein, dass ich da in der Beurteilung richtig liege?
- Herr Kollege Höppner, ich bin der Auffassung, dass Sie mit Ihren umfänglichen Statement den Kern des Themas haarscharf verfehlt haben, denn es geht darum, dass auch Kreise als Schulträger beispielsweise von berufsbildenden Schulen Schüler aus Nachbarkreisen aufnehmen und dass das auch in einen Schullastenausgleich aufgenommen werden muss. Genau das tun wir mit dieser Gesetzesänderung.
Aufgrund der Rede des Ministers stehen den Fraktionen nun weitere fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. - Ich sehe keine Wortmeldung. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über die vorliegenden Änderungsanträge abstimmen und rufe auf die Drucksache 17/1210 (neu) der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Für den Antrag haben gestimmt die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Gegen den Antrag haben gestimmt die Fraktionen von CDU und FDP.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion des SSW, Drucksache 17/1212, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Antrag? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1212 abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1213, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen den Antrag? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE -
Für den Antrag haben gestimmt die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, und SSW. Enthalten haben sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Jetzt ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/858, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der soeben angenommen Änderung im Antrag Drucksache 17/1213 abstimmen. Wir rufen jetzt namentlich auf.
(Namentliche Abstimmung) 1 Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht: Ich gebe jetzt das Ergebnis bekannt: Dafür gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und der FDP, dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. (Zurufe von CDU und FDP: Bitte nennen Sie die Zahlen! - Peter Lehnert [CDU]: Sonst hätten wir keine namentliche Abstimmung haben wollen!)
- Nach Beratung mit der Geschäftsstelle stelle ich noch einmal fest: Dafür gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP, dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von -
Frau Präsidentin, namens der FDP-Fraktion beantrage ich zur Geschäftsordnung die Auszählung der namentlichen Abstimmung und die Bekanntgabe des numerischen Ergebnisses, so wie es normalerweise üblich ist.
- das sind die Üblichkeiten -, stelle allerdings, nachdem das Präsidium mit der Geschäftsstelle Rücksprache gehalten hat, fest, dass es die Üblichkeit der numerischen Auszählung nicht gibt. Aber wenn Sie diesen Antrag stellen, wird selbstverständlich darüber abgestimmt werden.
Sie haben einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer ist dafür, dass die Abstimmung numerisch ausgezählt wird? - Das ist einvernehmlich der Fall. Somit stellen wir nun das numerische Auszählungsergebnis fest. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun gebe ich das numerische Auszählungsergebnis bekannt: Für den Gesetzentwurf Drucksache 17/ 1186 einschließlich des angenommenen Änderungsantrags in der Drucksache 17/1213 haben 48 Abgeordnete gestimmt, dagegen gestimmt haben 44 Abgeordnete.
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und unterbreche die Beratungen des Landtags für eine zweistündige Mittagspause.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir kommen zur weiteren Beratung der Tagesordnung.
Zunächst begrüßen wir gemeinsam Besucherinnen und Besucher der Sparkasse Westholstein/Itzehoe und des FDP-Bezirksverbands Burg/St. Michaelisdonn ganz herzlich auf der Zuschauertribüne.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein