Wir wollen im Steuerrecht, bei den Spenden, im Vereinsrecht, bei dem Ausbau der Infrastruktur, bei der Förderung des Engagements und der verstärkten Qualifizierung und Weiterbildung der Freiwilligen Erleichterungen bewirken. So müssen Anlaufstellen wie zum Beispiel Freiwilligenbüros mit professioneller Beratung aufgebaut und vernetzt werden. Ferner muss es weiterhin kleine Anschubfinanzierungen für ehrenamtliche Projekte geben können. Wichtig ist zudem, dass den Ehrenamtlichen fundierte Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden.
Und - ich komme jetzt zu unserem Änderungsantrag - es kann nicht sein, dass im Hartz-IV-Paket, das zurzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates im wahrsten Sinne des Wortes hängt, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zukünftig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden soll. Wir wollen alle gesellschaftlichen Kräfte für das Engagement im Ehrenamt gewinnen. Einer Bevölkerungsgruppe in Millionenstärke aber auch jeden Anreiz für Engagement zu nehmen, ist nicht in Ordnung.
Nehmen Sie ein Beispiel. Ein Ingenieur findet seit mehreren Jahren keinen Anschluss auf dem Arbeitsmarkt mehr. Er bezieht ALG II. Sein Existenzminimum ist mehr schlecht als recht gedeckt. Trotzdem lässt er sich nicht hängen. Er engagiert sich in einer Gruppe, die regelmäßige Vorlesestunden im Altenheim organisiert. Er hat dadurch natürlich Aufwendungen. Soll man seine Aufwandsentschädigung dann auf das Existenzminimum anrechnen? - Das kann doch nicht richtig sein.
Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung in diesem Punkt konkrete Schritte unternimmt, das mit ihrer Rolle in der Bundesgesetzgebung zu ändern. Wir bitten Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Das Jahr 2011 ist - wir haben es heute schon gehört das Europäische Jahr des Ehrenamts. Ich hoffe, es geht besser aus als das letzte Europäische Jahr. 2010 ging es um die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nach dem Jahr müssen wir leider feststellen: Nicht nur in Griechenland, nicht nur in Irland gibt es mehr Armut und mehr soziale Ausgrenzung. Aber ich bin guter Hoffnung, dass das bei dem Ehrenamt nicht so sein wird, denn wir sind uns - das hat man hier heute wieder gehört doch alle einig: Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig. Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Ohne dieses Engagement wären viele Vereine und Verbände kaum überlebensfähig.
Es kann also nicht falsch sein, eine Initiative zu ergreifen für die Stärkung des Ehrenamts in Schleswig-Holstein. Für uns LINKE steht außer Frage, dass bürgerschaftliches Engagement einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung sozialer Aufgaben leistet. Das Ehrenamt ist gesellschaftlich und ebenso unter dem Gesichtspunkt einer gelebten und lebendigen Demokratie sinnvoll und notwendig.
Es gibt aber seit einiger Zeit eine Tendenz, die ich nicht so schön finde. Auch Herr Fürther hat schon darauf hingewiesen. Der Antrag von CDU und FDP
bringt das auch zum Ausdruck. Ehrenamtliche Tätigkeit soll auch in Bereichen wie Kriminalprävention, Nachhilfeunterricht an Schulen, Integrationsarbeit oder Bescheiderklärung in Sozialbehörden gefördert, ausgebaut werden. Darin spiegelt sich unserer Meinung nach eine bedrohliche Tendenz wider, weil sich der Staat darauf verlässt, dass das, was er als Sozialstaat eigentlich selbst leisten müsste, in privater Initiative geleistet wird.
Eine sogenannte - mehr ist es ja nicht - Stärkung des Ehrenamts in diese Richtung überschreitet die Grenze von der Förderung zur Ausbeutung des Ehrenamts. Ziel des bürgerschaftlichen Engagements sollten meiner Meinung nach gesellschaftliche Teilhabe und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger sein. Bedenklich ist, wenn bei den Menschen, bei denen, die helfen wollen, das Gefühl aufkommt, die Regierung fördere ehrenamtliches Engagement nur, um den eigenen Haushalt zu sanieren.
Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis drei Sätze aus einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ von diesem Montag zitieren. Den letzten Satz zitiere ich nicht ganz, weil er nicht wirklich parlamentsfähig ist. Ich beginne:
„Der Staat hat seine Pflicht zu erfüllen, privates Engagement ist die Kür. Das Gemeinwohl braucht den Sozialstaat -und es braucht die privaten Kümmerer; es braucht auch die Stiftungen und Vereine, die dieses Kümmern organisieren und begleiten.“
Den letzten Satz will ich - wie gesagt - nur vermittelt rüberbringen: Der Staat darf diese Kümmerer nicht als „Lückenbüßer“ - sage ich jetzt einmal benutzen, die einspringen, wenn sich der Staat zurückzieht.
Es gibt ein zweites Argument dafür, die Kür nicht in die Pflicht zu nehmen: Es kann nicht oder nur schwer funktionieren, was Sie vorhaben. Arbeiten in der Kriminalprävention oder Nachhilfeunterricht in Schulen sind nicht beliebig. Man kann sie nicht unter den Vorbehalt stellen, wenn sich jemand findet, wird es gemacht, wenn sich niemand findet, bleibt es liegen.
Wir wissen um das hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein und Hingabe, mit der fast alle ehrenamtlich tätigen Menschen den übernommenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nach
kommen. Trotzdem steht für uns - das soll auch so bleiben - über dem Ehrenamt das Primat der Freiwilligkeit, das ja gerade ihre Voraussetzung ist. Freiwilligkeit ist das Gegenteil einer verpflichtenden Aufgabenerfüllung, wie sie der Sozialstaatlichkeit zugrunde liegt.
In Schleswig-Holstein wird schon sehr lange über die Bedeutung des Ehrenamts gesprochen. Ich kann mich an einen Kongress der Landesregierung unter Heide Simonis 1996 in Rendsburg erinnern, „Ende der Arbeit und ihre Zukunft“. Dort ist Jeremy Rifkin aufgetreten. Im Ergebnis des Kongresses hat Heide Simonis die Überlegung eingeführt, zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge von ehrenamtlich Tätigen zu übernehmen.
Das Problem bei solchen Forderungen ist meiner Meinung nach, dass es eine Gratwanderung ist, die auch dazu führen kann, dass Arbeit, die normal bezahlt wird, dann nicht mehr stattfindet. Insofern muss es da noch weitere Diskussionen geben.
Gleichwohl ist es so, wer bürgerliches Engagement unterstützen will - und wir alle wollen das ja -, muss die Rahmenbedingungen nachhaltig verbessern, unter denen Menschen ehrenamtlich tätig werden. Im Antrag der SPD sind unserer Meinung nach Schritte enthalten, deren Umsetzung dem Ehrenamt überall dort den Rücken stärkt, wo es in unserer Gesellschaft traditionell eine wichtige Rolle spielt. Deshalb befürworten wir diesen Antrag. Auch der Antrag der Grünen ist zu begrüßen. Ich muss ehrlich sagen: Wir ärgern uns, dass er nicht von uns gekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein gibt es Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, ohne dabei nur eine Sekunde an Ausgleichzahlungen, Fahrtkostenerstattungen oder Steuerpauschalen zu denken. Es ist ihnen auch nicht so wichtig, ob wir hier im Landtag ihre Arbeit gutheißen, begrüßen oder uns für ihre Arbeit aussprechen. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wünschen sich allerdings von der Politik für ihr Engagement faire Rahmenbedingungen. Genau die sollten das Thema unserer Debatte sein.
Diesen Menschen stößt es nämlich auf, wenn sie mitbekommen, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden. Die Sparbeschlüsse der Landesregierung tun genau das. Selbsthilfegruppen und anderen ehrenamtlich geführten Institutionen wurden in den letzten Monaten teilweise existenzbedrohende Bescheide zugestellt. Es gibt nämlich nichts mehr. Die Beträge selbst, um die es geht, sind teilweise eher gering, für die Betroffenen allerdings bedeuten sie riesige Einschnitte. Sie erleben dadurch eine Geringschätzung ihrer ehrenamtlichen Arbeit durch die Landespolitik.
Einige Ehrenamtliche berichten auch über negative Erfahrungen, die Herr Kollege Kalinka schon genannt hat, wenn sie ihre Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrt- oder Telefonkosten, steuerlich geltend machen wollen oder wenn es um erhaltene Aufwandsentschädigungen geht.
Sie stellen fest: Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Es wird steuerlich mit zweierlei Maß gemessen. Das politische Ehrenamt ermöglicht die Berücksichtigung mehrerer Pauschalen, das Ehrenamt im Sportverein dagegen nicht. Wer in einer Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke tätig ist, darf nur eine begrenzte Zeit dort tätig sein und darf nur 2.100 € als Jahresbetrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Der Bundesgesetzgeber möchte dadurch verhindern, dass Ehrenamtler durch die Hintertür zu Profis werden; deshalb sind die Freibeträge nicht kombinierbar. So die Begründung.
Anders die Situation nach der schleswig-holsteinischen Entschädigungsverordnung, die die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern regelt. Dort kommen zu Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen durchaus noch Entschädigungen bei Verdienstausfall oder Kostenersatz bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger hinzu. Diese Regelungen sind keineswegs komfortabel, sondern sollen allen Bürgerinnen und Bürgern, ob nun Beamter oder Hausfrau, das Ehrenamt ermöglichen.
Es ist also dringend nötig, dass die jeweiligen Bestimmungen überprüft werden. Bestehende Ungleichbehandlungen müssen ausgeglichen werden. Es darf dabei aber nicht eine Vereinheitlichung nach unten geben.
Das Gleiche gilt für die Standards ehrenamtlicher Arbeit. Der Antrag von CDU und FDP fordert ausdrücklich den erleichterten Einsatz von Ehrenbeamten. Da scheint mir doch eher die Absicht zu sein,
Das Ehrenamt stützt sich auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Bürgerinnen und Bürger. Im Antrag der regierungstragenden Fraktionen werden ausdrücklich Beamte und Angestellte aufgeführt - ich gehe davon aus, des öffentlichen Dienstes -, die auch im Ruhestand wieder an ihren Schreibtisch zurückkehren sollen, jetzt allerdings im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Herr Dankert, auch Sie waren im öffentlichen Dienst tätig; Sie haben es vorhin erwähnt. Ich glaube nicht, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit als Streifenbeamter so glücklich wäre.
Insgesamt ist der Antrag der Regierungsfraktionen nach meiner Ansicht keine Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein, wie der Titel glauben machen will. - Lesen Sie sich das in Ihrem Antrag durch: Sie sollen wieder in ihre Tätigkeiten zurückkehren, dies aber ehrenamtlich. Herr Dankert, wie gesagt, ich glaube nicht, dass Sie noch einmal gern Streife gehen wollen.
Wir glauben, der Regierungsantrag ist ein Sammelsurium von Sparkonzepten. Das passt nicht in das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit.
Wer das Ehrenamt ausbeuten will und ihm eine Ersatzfunktion für als nicht mehr finanzierbar gehaltene öffentliche Aufgaben zuweist, wird dauerhaft das Vertrauen verspielen und letztlich dem Ehrenamt schaden.
Wir haben drei Anträge vorliegen. Ich schlage Folgendes vor: Sollten diese Anträge nicht in den Ausschuss überwiesen werden, beantrage ich, die Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. Jeder dieser Anträge - das hat auch der Kollege Schippels gesagt - enthält verschiedene Aspekte der ehrenamtlichen Tätigkeit. Ich kann allen drei zustimmen. Im Antrag von CDU und FDP sind die steuerlichen Erleichterungen ausgeführt; sie sind begrüßenswert. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift die Probleme bei Hartz IV auf. Der Antrag der SPD nimmt alle mit, die sich bürgerschaftlich engagieren. Ich kann allen Anträgen zustimmen. Sollte es also zu einer Einzelabstimmung hier im Landtag kommen, beantrage ich, sie zu selbstständigen Anträgen zu erklären.
Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Kollege Dankert nach einer herausragenden polizeilichen Karriere in Schleswig-Holstein als Ehrenbeamter in den Polizeidienst zurückkehren würde, würde ich als Dienstherr natürlich dafür sorgen, dass er angemessen eingesetzt würde.
Wir alle kennen gemeinnützige Organisationen, sind selbst in verschiedenen tätig, angefangen bei Parteien, über Sportvereine, dem Roten Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr, kulturellen Vereinigungen bis hin zu Selbsthilfegruppen. Deswegen habe ich die besondere Freude, im Namen des beurlaubten Finanzministers Rainer Wiegard zu diesen wichtigen Anträgen Stellung zu nehmen.
Das Angebot ist vielfältig. Auf Freiwilligenbörsen und Ehrenamtsmessen stellen sie sich vor, suchen nach Nachwuchs, so zum Beispiel am 2. Februar hier im Landeshaus beim Ehrenamtforum Schleswig-Holstein. Laut Engagementatlas 2009 sind 37,6 % der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ehrenamtlich engagiert und wenden dafür im Durchschnitt 17,4 Stunden pro Monat auf. Mit diesen beiden Werten liegen wir bundesweit im Vergleich auf Platz 5. Damit sind wir die Besten im Norden, denn die vier ersten Plätze teilen sich die süddeutschen Bundesländer. Einen Rang besser schneiden wir sogar noch beim Potenzial ab, denn 27,7 % unserer Bevölkerung möchte das Engagement ausweiten oder erstmals aufnehmen.