Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Satz vorab: Ich bin 20 Jahre Mitglied des Parlaments und kann feststellen, dass wir trotz intensiver Streitereien in der Sache, die teilweise ins Persönliche gehen, zwischen Sozialdemokraten und Liberalen nie Zweifel daran hatten, dass wir parlamentarisch gesittet miteinander umgehen, auch was das Pairing angeht. Dafür möchte ich mich auch einmal bedanken.
Ich bin vom Kollegen Fürter vorhin auf meine Äußerung hin angesprochen worden, der Landtag sei legitim im Amt. Er hat behauptet, dies finde sich im Urteil des Verfassungsgerichts nicht wieder.
- Herr Kollege Fürter, warten Sie einen kleinen Moment, ich bin gerade dabei, Ihnen das zu dokumentieren. Auf Seite 80 des Wahlprüfungsverfahrens das ist Randnummer 177 - finden sich am Ende folgende zwei Sätze:
„Für die Durchführung einer Wahl auf der Grundlage eines geänderten Gesetzes bedarf es eines deutlich längeren Zeitraums, damit der Landtag zunächst ein verfassungsmäßiges Wahlrecht schafft. Während dieses Zeitraums bleiben die Abgeordneten im Amt und der Landtag behält seine volle Handlungsund Arbeitsfähigkeit, denn bis zur Neuregelung und Durchführung der gebotenen Neuwahl verbleibt es bei dem festgestellten Wahlergebnis.“
Das ist nichts anderes als die deutsche Umschreibung, dass der Landtag seine Aufgaben legitim erfüllt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme nunmehr zur Abstimmung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1288 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/1324 als selbstständigen Antrag dem Wirtschaftsausschuss und dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist dies mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Des Weiteren ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Änderungsantrag Drucksache 17/1324 zu einem selbstständigen Antrag zu erklären und alternativ abzustimmen. - Höre ich Widerspruch?
Meine Fraktion möchte gern, dass beide Anträge in der Sache mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
Dann lasse ich zunächst über den Antrag Drucksache 17/1288 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser
Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Antrag Drucksache 17/1324 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und SSW bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen worden.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam Mitglieder der Interessengemeinschaft „Leinen los“ Lübeck auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Landtag!
Ebenso begrüße ich Mitglieder des Berufsbildungszentrums am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg sowie den ehemaligen Kollegen Jürgen Feddersen aus Pellworm. - Herzlich willkommen in Kiel!
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Ich danke Ihnen. - Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011/ 2012 liegen hinter uns. Ich muss gestehen, dass es aus frauenpolitischer Sicht keine einfachen Verhandlungen für uns waren. Sähe die finanzielle Situation des Landes etwas besser aus - glauben Sie mir -, wäre es aus meiner Sicht nicht zu den nun festgelegten Kürzungen und Streichungen im Bereich der Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser gekommen. Aber Schleswig-Holstein muss dauerhaft - dauerhaft! - seine finanzielle Leistungsfähigkeit sichern. Und dieses kann nicht ohne Ausgabenkürzungen und Aufgabenstreichungen, wie bei den fünf Mädchentreffs, vonstatten gehen.
Trotz der Kürzungen werden wir gewährleisten, dass Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, der LFSH und der Frauennotruf „Helpline“ in unserem Land handlungsfähig bleiben. Die Umstellung der Förderung der Frauenberatungsstellen hier im Land ist aus der Sicht der großen Städte und einiger Kreise nicht optimal gelungen. Hier gibt es auch aus meiner Sicht noch einige Umsteuerungsmöglichkeiten, die künftig genutzt werden sollten.
Die Versorgung des Landes mit 287 Frauenhausplätzen wird auch ab 2012 in Schleswig-Holstein mit einem Versorgungsverhältnis von eins zu 9.872 über dem Bundesdurchschnitt mit eins zu 12.291 liegen. Damit liegt unser Land immer noch weit über dem Versorgungsgrad mit Frauenhausplätzen in Deutschland.
Weiterhin gibt es aus unserer Sicht noch wichtige Handlungsfelder: Zum einen ist das die Verweildauer in den Frauenhäusern, die regional sehr unterschiedlich ist. Wir brauchen dort dringend gemeinsame Konzepte der beteiligten Kommunen, der regionalen Wohnungsbauunternehmen und der Jobcenter vor Ort. Die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder brauchen passgenaue und schnelle Hilfen zur Bewältigung ihrer akuten Notlage für ein künftiges eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt.
Zum anderen müssen wir dringend mit anderen Bundesländern über einen fairen und einfachen Kostenausgleich zur Finanzierung der Frauenhäu
ser verhandeln. Schleswig-Holstein darf hier beim Kostenausgleich unter den Ländern nicht mehr länger leer ausgehen. Hier besteht großer Handlungsbedarf.
Erfreulich ist, dass die ursprünglich geplante Zusammenlegung der Frauenhäuser Ahrensburg und Schwarzenbek - wir haben es gestern gehört - nicht mehr verfolgt wird. Diese von vielen Seiten im Vorwege stark kritisierte Fusion wird - so die jüngste Entwicklung - nicht stattfinden. Es wurde vor Ort ein neues und tragfähiges Konzept für beide Häuser erarbeitet, auch unter der Berücksichtigung der Anzahl der Frauenhausplätze, die je Einrichtung um einen erweitert wird, nämlich von 12 auf 13 Plätze.
Keinen weiteren Handlungsbedarf sehe ich bei den fünf Mädchentreffs im Land. Die objektive Betrachtung der auch von uns sehr geschätzten Arbeit vor Ort, zeigt klipp und klar auf, dass dieses eine originäre Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe ist und keineswegs eine Aufgabe des Landes. Hier stehen die örtlichen Partner der Jugendhilfe, die Kreise und die Gemeinden, in der Pflicht. Sie sind für diese Aufgabe originär zuständig, dabei muss es auch bleiben. Aus einer Anschubfinanzierung des Landes sollte und darf keine Dauerunterstützung werden.
Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Ministeriums konnten wir zudem aber erreichen, dass die landesweit tätige Beratungsstelle „Mixed Pickles“ in Lübeck weiter erhalten wird, wenn auch gekürzt. Sie wird künftig auch weiterhin eine Förderung vom Land erhalten. Zudem regen wir an, dass „Mixed Pickles“ eine Zusammenarbeit mit dem Landesbauftragten für Menschen mit Behinderung anstrebt. Ich glaube, das wäre eine gute Kombination.
Ein weiterer kleiner Erfolg entgegen den ursprünglichen Kürzungsvorschlägen der Haushaltsstrukturkommission war die Sicherstellung und Fortsetzung der pädagogischen Arbeit von „Petze“, die auch künftig präventiv in den Kitas und Schulen zu sexueller Gewalt und Missbrauch informieren kann.
Zum Ende noch eine erfreuliche Nachricht für die Frauendachorganisation, den Landesfrauenrat. Die ursprünglich angesetzte Streichung der Landesförderung konnte abgewendet werden und somit das Weiterbestehen der unabhängigen und überparteilichen professionellen Arbeit dieser Frauenorganisation gesichert werden.
Wir sind nach wie vor - trotz der geplanten Einsparungen - überzeugt, dass auch künftig jede Frau in Schleswig-Holstein, die akut von häuslicher Gewalt bedroht ist, auch die entsprechende und notwendige sofortige Hilfe erhalten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es lohnt, die Befassung mit den Anträgen „Erhalt der Frauenfacheinrichtungen in SchleswigHolstein“ und „Mädchentreffs in Schleswig-Holstein erhalten und ausbauen“ und den Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 9. Dezember 2010 nicht in der Gesamtabstimmung zur Sammeldrucksache untergehen zu lassen.
Die Debatte war schon für die letzte Tagung vorgesehen, aber auch heute ist die Debatte noch aktuell.