Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn dieser Legislaturperiode beschäftigen wir uns in vielfältiger Hinsicht mit dem Schicksal unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, und das ist auch gut so. Schaut man auf die absoluten Zahlen, mag manchem der vorschnelle, aber unzutreffende Schluss auf der Zunge liegen, dies sei keine Problematik von allgemeinem Interesse. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Gerade weil es um Minderjährige, also um Kinder und Jugendliche geht, bedürfen diese Menschen unserer besonderen Fürsorge und Aufmerksamkeit. Auch wenn wir die Problematik bereits mehrmals sowohl hier im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss beraten haben, ist dies keine verlorene Zeit. Die Verantwortung gegenüber diesen jugendlichen Menschen gebietet es uns, stets an einer Verbesserung der Situation der Betroffenen mitzuwirken.

Nun befassen wir uns wieder mit diesem Thema, weil die Linken eine Große Anfrage gestellt haben. Die große Frage lautet allerdings, welche neuen Erkenntnisse sich die Linken eigentlich von dieser Antwort erhofft haben.

Nach dem, was Sie, liebe Frau Jansen, hier angesprochen haben, zum Beispiel zu den angeblichen Missständen bei der Unterbringung, haben Sie gar nicht gefragt. Das sind vielmehr irgendwelche Vermutungen, die Sie anstellen.

Ich danke dem Justizministerium, das geduldig und zeitaufwendig aktuelles Zahlenmaterial der zurückliegenden Jahre aufbereitet hat. Für mich sind dabei drei Feststellungen besonders aufschlussreich.

Als es allen Fraktionen hier im Haus um die zutreffende Antwort auf die Frage ging, ob eine zentrale Clearingstelle erforderlich und geboten erscheine, befragte das Justizministerium schon einmal die Kreise und kreisfreien Städte, wie sie mit den jungen Flüchtlingen umgehen. Damals wandten bereits viele, aber noch nicht alle Jugendämter im Land die sogenannte Handreichung zum Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein an. Mittlerweile - das haben wir schon gehört - findet die Handreichung bei fast allen Jugendämtern, bis auf eines, Anwendung. Ich werte das als großen Erfolg unseres gemeinsamen Wirkens und der Beharrlichkeit unseres Justizministers auch bei diesem Thema.

Die Kosten für eine zentrale Clearingstelle sind im Landeshaushalt nicht darstellbar. Die Kommunen, deren originäre Aufgabe die Inobhutnahme ist, hätten diese Kosten ebenfalls nicht schultern kön

nen. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt: Es geht auch ohne zentrale Clearingstelle und auch ohne Runde Tische, wie sie die Linken in einer Pressemitteilung fordern. Auch ohne diese Dinge wird verantwortlich und einheitlich mit den jungen Menschen umgegangen. Das ist die erste wichtige Feststellung.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die zweite wichtige Feststellung lautet: Kein junger Flüchtling wurde in sein Heimatland abgeschoben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Schaut man auf die verschiedenen Herkunftsländer der betroffenen Flüchtlinge, so liegen die Fluchtgründe fast immer auf der Hand, ohne anhand der Statistiken im Einzelnen bekannt zu sein. Eine Abschiebung - womöglich in die Heimatländer - hätte für die minderjährigen Flüchtlinge eine ungewisse, unter Umständen sehr schreckliche Zukunft bedeutet.

Nicht unerwähnt bleiben sollte aber auch, dass nur selten minderjährige Flüchtlinge in die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg gelangen. Bei seinem Besuch im Januar 2011 wurde dem Innenund Rechtsausschuss berichtet, dass sich momentan zum Glück kein Minderjähriger dort aufhält.

Die dritte wichtige Feststellung lautet: Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden in Schleswig-Holstein gut behandelt. Die Unterbringung und Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge erfolgt meistens in speziellen Einrichtungen der Jugendhilfe - vorgehalten von freien Trägern. Einige Jugendämter halten sogar Plätze ausdrücklich für diesen Kreis von Flüchtlingen vor. Vielerorts werden Dolmetscher herangezogen, um auf die Kinder und Jugendlichen eingehen zu können.

Um eventuellen Menschenhandel aufzudecken, führen die Jugendämter Gespräche mit den Minderjährigen. Glücklicherweise sind nur die wenigstens minderjährigen Flüchtlinge Opfer von Menschenhandel. Positiv ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und der Hilfsorganisation contra, wenn es um die Aufdeckung und um Hilfestellung bei Frauenhandel geht.

Die vorliegende Antwort zeigt letztlich auch auf, dass die Fallzahlen in den letzten Monaten gestiegen sind. Die Flüchtlingsproblematik wird in absehbarer Zeit - CDU und SPD sind schon darauf eingegangen - gerade mit den Vorgängen in Nordafrika, aber auch in Bahrein aller Voraussicht nach nicht weniger werden. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und deren Schicksal werden uns des

halb auch weiterhin beschäftigen müssen, auch wenn sie unser Bundesland in aller Regel nur unberechtigterweise als Transitland auf dem Weg zu ihren Familien verstehen. Dort sind sie unzweifelhaft am besten aufgehoben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch von unserer Seite vielen Dank für die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Seit dem 1. Oktober 2005 schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes verpflichtend vor, dass ausnahmslos alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in Obhut genommen werden müssen. Dieses Recht gilt für alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge unabhängig von Nationalität, Einreisezweck oder Alter. Trotzdem kommt es in Schleswig-Holstein immer noch vor, dass unbegleitete Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren oder noch jünger nicht in Obhut genommen werden, sondern in der Erstaufnahmeeinrichtung oder die Abgeordneten Jansen und Midyatli haben darauf hingewiesen - in der Abschiebehaft landen. Wir finden, das ist nicht akzeptabel. Wir sollten diesen Missstand unverzüglich abstellen - lieber heute als morgen.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Eine Inobhutnahme dient dem Schutz der Jugendlichen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einem vertrauenswürdigen Umfeld zu stabilisieren. Ihre Situation soll geklärt werden. Möglichkeiten für Hilfe und Unterstützung können aufgezeigt und eingeleitet werden.

Gleichzeitig ist es das Recht des Flüchtlings, dass ihm unverzüglich ein Vormund, Pate oder Pfleger unterstützend zur Seite gestellt wird. Es ist weder angemessen noch rechtlich vertretbar, wenn einzelnen Jugendlichen dieses Recht verwehrt wird.

Wir alle sollten uns klarmachen: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in einer sozial und kulturell isolierten, in einer heimatlosen Situation. Sie sind häufig allein, einsam, hilflos, schutz

los, traumatisiert, physisch wie psychisch stark belastet und verstehen in den meisten Fällen unsere Sprache nicht. Es wäre unredlich, diesen jungen Menschen einen Erwachsenenstatus per Arztbescheid zuzuschreiben, den sie gar nicht haben - weder rechtlich noch psychisch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage das, obwohl ich weiß, dass die Altersermittlung manchmal schwierig sein kann und es auch Situationen gibt, in denen die Nichtnennung oder Falschnennung des Namens unzulässigerweise als Schutz dienen soll. Klar ist jedenfalls für uns: Ein wirklich Minderjähriger darf nicht Leidtragender einer solchen Ungewissheit sein.

Ja, Jugendliche sind keine Heiligen, und, ja, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entziehen sich auch manchmal dem Asyl-Verfahren insgesamt und tauchen unter. Deshalb schlagen Flüchtlingsorganisationen auch weiterhin vor, ein speziell auf diese Zielgruppe abgestimmtes Clearingverfahren, von dem heute schon die Rede war, einzurichten, das einem Untertauchen dieser Jugendlichen entgegenwirkt.

Ist nämlich ein Jugendlicher erst einmal untergetaucht, hat er keinen Zugang mehr zu jeglicher Art von Hilfsangeboten und Unterstützung. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

(Beifall des Abgeordneten Heinz-Werner Je- zewski [DIE LINKE])

Deshalb weise ich für meine Fraktion erneut ausdrücklich darauf hin, dass die Einrichtung einer Clearingstelle oder zumindest ein landeseinheitliches Verfahren nicht aus den Augen verloren werden darf.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf)

- Ja, es kann hier vorn auch mal ein bisschen ungewohnt sein.

Zentral ist für Kinder und Jugendliche zudem der Zugang zu Bildung. Diese Kinder und Jugendlichen sind zwar schulpflichtig, gehen aber in der Regel nicht in eine normale Schule, wo sie beim Spielen mit anderen Kindern die deutsche Sprache leicht lernen würden, sondern sie werden von Lehrern in der Einrichtung unterrichtet. Ähnlich ist es im Kita-Bereich. Wir sagen: die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich in reguläre Kitas und Schulen integrieren. Das wäre ein erheblicher Fortschritt für die Integration von Flüchtlingen, die in vielen Fällen ohnehin für mehrere Jahre in Deutschland bleiben.

(Gerrit Koch)

Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Für Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftige Personengruppen ist die Abschiebehaft eine besonders schwere und unverhältnismäßige Belastung. Die ernsten psychischen Folgen, die Haft besonders auf Kinder und Jugendliche haben kann, sind offensichtlich und bedürfen eigentlich keiner Erläuterung. Deshalb muss klar sein: Kinder und Jugendliche gehören nicht in Abschiebehaft.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ein abschließender Satz noch: Kinder und Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer ohne Eltern in einem fremden Land, in einer fremden Kultur gelandet sind, brauchen vor allem eines: unsere Unterstützung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und der Abgeordneten Serpil Midyatli [SPD])

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin, ich wollte Sie gern fragen, ob ich nach meiner Rede noch 2 Minuten Zeit für eine persönliche Erklärung haben könnte.

Wir wissen ja jetzt, wie das geht. Wenn keine weiteren Wortbeiträge mehr vorliegen, werde ich Ihnen diese Zeit gern geben.

Danke schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW begrüßt ausdrücklich die vorliegende Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Land. Bisher waren unsere Diskussionen zu diesem Thema immer eher auf Einzelschicksale, Berichte des Flüchtlingsbeauftragten und Geschehnisse direkt vor Ort bezogen. Es fehlten eine statistische Grundlage und damit auch Fakten zur Situation minderjähriger Flüchtlinge im Land. Die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage gibt dazu erste Anhaltspunkte, obwohl ich aus Sicht des SSW auch sagen muss, dass die Informationen in Teilen nicht

belastbar sind, weil Daten fehlerhaft oder gar nicht erfasst wurden und es auch deshalb kein repräsentatives Bild geben kann.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind auf der politischen Tagesordnung erschienen, weil es zum einen in Einzelfällen zu Verweigerungen bei der Inobhutnahme bei den Jugendämtern und damit zu Verstößen gegen § 42 SGB VIII kam und weil sie auch als Jugendliche in Abschiebehaft genommen wurden. Das Ausländerrecht erlaubt dies nämlich leider.

Zum anderen gibt es in Schleswig-Holstein immer mehr junge Flüchtlinge, die eine angemessene Betreuung und Unterstützung brauchen. Der SSW forderte schon seit Langem die Einrichtung einer entsprechenden Clearingstelle. Diese Forderung ist jedoch leider bisher an der Ablehnung der Kommunen und der Haushaltslage des Landes gescheitert. Aus unserer Sicht - wie es auch mein Vorredner schon gesagt hat - zeigt die Antwort auf die Große Anfrage, dass die Herausforderungen der Kommunen zur Betreuung der minderjährigen Flüchtlingen nach wie vor sehr groß sind und wir eine zentrale Anlaufstelle oder zumindest landeseinheitliche Verfahren haben sollten.

(Beifall beim SSW)

Zum einen gibt es in bestimmten Kreisen - nämlich Ostholstein, Kiel, Schleswig und Flensburg - eine sehr hohe Zahl an Flüchtlingen. Insgesamt steigt die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge im Land, von 2007 bis 2010 in Schleswig zum Beispiel von neun auf mindestens 50 und in Ostholstein von 20 auf mindestens 102. Zum anderen sind zum Beispiel Nordfriesland oder Rendsburg kaum mit dieser Problematik beschäftigt.

Die erhobenen Daten weisen darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen aus Afghanistan oder dem Irak kommen, also aus Kriegsgebieten. Es sind gerade nicht Kinder und Jugendliche, die mal ein Abenteuer erleben wollen. Diese Kinder haben ihre Heimat in Ländern, die vom Krieg zerstört sind, und sind wirklich auf der Flucht - auf der Flucht vor schrecklichen Erlebnissen, Gewalt und Totschlag. Und sie suchen eine neue Lebensperspektive.

Interessante Ergebnisse bringt die Antwort auf die Große Anfrage in Bezug auf die Vormundschaften. Zum einen scheint es einen großen Unterschied zwischen den Amtsvormündern und den privaten Vormundschaften zu geben. Bei den Amtsvormündern findet die Inobhutnahme häufig nicht als sozialpädagogische Kriseninterven