Landauf, landab beschäftigen sich Seniorenbeiräte, Mitbestimmungsgremien oder auch einzelne Gemeinden mit der Frage, wann endlich die Durchführungsverordnung kommt.
Ein menschenwürdiges Leben im Alter, zu dem auch und gerade die Selbstbestimmung gehört, genießt in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Die Grundlagen, also die personelle Ausstattung, bauliche Mindestanforderungen und die Regelungen der Mitbestimmung in den Einrichtungen, bleiben aber offen, bis das Ministerium endlich eine entsprechende Verordnung erlässt, wie es das Gesetz vorschreibt.
Warum müssen sich Heimaufsicht sowie die Bewohnerinnen und Bewohner immer noch mit den vergleichsweise laschen Grundlagen des Heimgesetzes herumplagen, wenn wir schon lange ein modernes Gesetz haben? Wir können über die Gründe nur spekulieren, also darüber, ob hinter den Verzögerungen Lobbyinteressen von Heimbetreibern stecken, die Mehrausgaben fürchten, oder einfach eine überforderte Ministerialbürokratie.
Die Gründe liegen tiefer. Das neue Gesetz mit dem anspruchsvollen Titel ist mehr als nur einfach ein neues Gesetz. Mit der Föderalismusreform sollte die Betreuungssituation im Alter, im Pflegefall oder bei einer Behinderung generell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Ansprüche an eine gute Versorgung im Alter haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Damit Schritt zu halten, scheint ein generelles Problem aller Bundesländer zu sein.
Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Rechtsverordnungen zum Einrichtungsqualitätsgesetz erlassen. Hamburg dagegen musste die entsprechenden Verordnungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz zurückziehen. Andere Bundesländer, wie der Nachbar Niedersachsen, haben noch gar kein Gesetz verabschiedet.
Damit soll das Fehlen einer entsprechenden Verordnung in Schleswig-Holstein keineswegs entschuldigt werden. Sie bleibt dringend notwendig.
Aber es zeigt sich, dass sich auch die anderen bei der Sicherung der Qualität in der Pflege mit konventionellem Vorgehen schwertun. Ich möchte den Minister darum ausdrücklich ermutigen, bei dem unerträglichen Ritual von Kostenabwägungen und Nutzerinteressen nicht mitzumachen.
Gerade weil das Gesetz Wohn- und Betreuungssituationen dauerhaft verbessern will, sollte über dessen Grundlagen ein offener Dialog geführt werden, in dem möglichst alle Interessen der Beteiligten zum Zuge kommen.
Nur ein offener und öffentlicher Dialog kann dazu beitragen, dass der Kompromiss, der in der Verordnung Eingang finden wird, auch wirklich tragfähig ist. Ich wünsche mir, dass dieser Dialog auf Grundlage eines ersten Entwurfs aus dem Sozialministerium so öffentlich wie möglich in den nächsten Wochen eröffnet wird.
Meine Damen und Herren, auf der Zuschauertribüne begrüße ich den ehemaligen Justizminister des Landes Schleswig-Holsteins und ehemaligen Landtagskollegen Heiko Hoffmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Klahn, Ihr Beitrag hat mich einigermaßen fassungslos gemacht. Ich kann es kaum noch beschreiben. Anhand dessen, was auch die Kolleginnen und Kollegen schon dargestellt haben, hier noch von Gründlichkeit und Schnelligkeit zu sprechen - mit Verlaub!
Sie haben hier unter anderem angemerkt, wir hätten wohl ein anderes Verständnis von Politik. Ja, das haben wir.
Die Tätigkeit von Abgeordneten kann sich nicht darauf beschränken, darauf zu warten, dass die Regierung etwas tut, wenn man selbst für sich als Fachpolitikerin oder Fachpolitiker die Notwendigkeit erkennt, dass etwas getan werden muss.
Es ist hier angesprochen worden, unter welchen Voraussetzungen das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz einstimmig verabschiedet worden ist. Warum ist es einstimmig verabschiedet worden? Weil man einen Prozess organisiert, in dem alle Abgeordneten, die es wollten, ihr Fachwissen in den Prozess der Gesetzgebung einbringen konnten.
Am Rande noch eine Anmerkung: Vielleicht war es der damaligen Großen Koalition geschuldet, aber wir hatten als damalige regierungstragende Fraktionen den Anspruch, mit den Anträgen der damaligen Oppositionsparteien so umzugehen, dass wir sie nicht niedergestimmt haben, sondern in die Beratung der Ausschüsse eingebracht haben.
(Beifall bei der SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das wüsste ich aber! - Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Oh! - Zuruf des Abge- ordneten Peter Eichstädt [SPD])
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ohne Diskussion! - Peter Eichstädt [SPD]: Mit denen, die im Ausschuss sind, haben wir gesprochen! - Zu- ruf der Abgeordneten Herlich Marie Todsen- Reese [CDU] - Glocke des Präsidenten)
Wir haben es nicht nur damit zu tun, dass wir die Verordnungen für die Menschen mit Pflegebedarf brauchen, sondern wir haben mit dem neuen Gesetz einen Paradigmenwechsel vollzogen. Wir ha
ben die Abkehr vom Heimgesetz beschlossen und uns angemessen mit der Situation für Menschen mit Behinderung auseinandergesetzt. Das ist etwas ganz anderes als die Situation von Menschen, die aufgrund ihres Pflegebedarfs in Einrichtungen wohnen.
Es ist schon angesprochen worden: Sämtliche Seniorenorganisationen, Altenparlament und, und, und fordern insbesondere ein, dass endlich die Begrifflichkeit „betreutes Wohnen“ definiert wird. Herr Dr. Garg, ich erinnere mich gut an Ihre Reden als Oppositionspolitiker. Wenn damals andere Ministerinnen ein ähnliches Verhalten wie Sie an den Tag gelegt hätten, wüsste ich nicht, was hier abgegangen wäre. Herr Dr. Garg, ich fordere Sie auf: Verlassen Sie endlich die Rolle des lautstarken Empörungsministers, und werden Sie zum Gestaltungsminister!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, vor dem Hintergrund, dass von „Schnellschuss“ oder „Eilverfahren“ gesprochen wird, ist es wichtig, einmal den Ablauf zu schildern, in dem wir uns zwischenzeitlich gemeinsam schon einmal damit beschäftigt haben.
Im November 2009 gab es eine Vorlage für eine Verordnung. Sie ist mit vielen Verbänden in der Beratung gewesen. Ich habe dem Minister sogar Fragen dazu gestellt. Wir haben darüber gesprochen. Sie ist eingezogen worden, weil man sie überarbeiten wollte. Das ist ein Verfahren, das ich akzeptieren kann. Das war im November 2009.
Wir haben dann im Juni 2010 im Sozialausschuss nachgefragt. Dazu heißt es im Protokoll: „M Dr. Garg bekräftigt seine Zusage, den Sozialausschuss so früh wie möglich einzubinden.“ - Das war Juni 2010. Im Dezember 2010 haben wir erneut nach dem aktuellen Stand der Verordnungen gefragt. Dann wollten wir das Thema auf die Tagesordnung setzen. Im Sozialausschuss ist darüber abgestimmt worden, ob es auf die Tagesordnung darf. Es ist mit den Stimmen von CDU und FDP abge
Dann haben wir wieder nachgefragt. Wir haben die Antwort bekommen, die Aussage vom Juni 2010 gelte weiter, und wir sollten uns mal nicht so anstellen.
Das erinnert an den Spruch, den kleine Kinder hören, die nicht auf den Weihnachtsmann warten können.
Das ist eine Politik! So geht man mit dem Parlament nicht um! Dann brauchen sich ein Minister und eine Regierung nicht zu wundern, wenn das Parlament sagt: Wir sind ein autonomes und selbstständiges Parlament, wir werden nicht behandelt wie in Weißrussland.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW - Herlich Ma- rie Todsen-Reese [CDU]: Was wollen Sie damit sagen? Das ist unglaublich!)