(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW - Herlich Ma- rie Todsen-Reese [CDU]: Was wollen Sie damit sagen? Das ist unglaublich!)
Das Nächste: Beteiligungsrechte des Parlaments werden gezielt unterlaufen und die Mehrheit im Ausschuss verhindert, dass Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Hier wird jetzt auch noch gesagt, es gehe darum, deutlich zu machen, dass man gar nicht daran arbeiten könne, weil man die Schuldenbremse im Rücken habe und weil man auf die finanzielle Situation des Landes Rücksicht nehmen müsse. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Für uns hat die Lebenssituation von Menschen, die pflegebedürftig sind, Priorität. Dafür ist jedes Geld, das wir anlegen, gut angelegtes Geld - gerade wenn man sich die Qualität in unseren Alten- und Pflegeheimen anguckt.
Wir warten kurz ab. Das Mikrofon ist eingeschaltet. Es scheint nicht zu funktionieren. Vielleicht nehmen Sie das Mikrofon Nummer 5.
Herr Kollege Baasch, bei allem Verständnis für Ihre in der Sache begründete Erregung: Würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass auch ich Teil dieses Parlamentes bin und ich mich mit Nachdruck dagegen verwahre, dieses Parlament mit dem weißrussischen Parlament zu vergleichen?
(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU - Zu- ruf: Er hat gesagt: „Wir sind nicht in Weiß- russland“!)
Das nehme ich zur Kenntnis. Ich will auch nicht sagen, dass dieses Parlament mit dem in Weißrussland vergleichbar ist. Aber ich möchte trotzdem Ernst genommen werden und möchte, dass die Regierung ihr Versprechen, den Sozialausschuss frühzeitig, so, wie wir es gemeinsam verabredet haben, zu beteiligen, zu informieren, auch einlöst. Bis jetzt gibt es nur die Aussage, wir sollten warten, bis es irgendwann einmal genehm sei zu informieren. Von genehm kann hier keine Rede sein.
Vor dem Hintergrund der Diskussion, dass man natürlich zusehen muss, dass Gesetze akzeptiert werden und eine breite Basis finden, ist es natürlich richtig zu versuchen, möglichst viel Zustimmung zu haben.
Aber eines war uns, zumindest als wir noch in der Großen Koalition sehr intensiv, Frau Todsen-Reese, an diesem Gesetz gemeinsam gearbeitet haben, wichtig.
Ich kann mich aber auch sehr gut an die konstruktive Zusammenarbeit gerade im Sozialbereich in der Koalition erinnern. Da haben wir dieses Gesetz gemeinsam sehr intensiv beraten. Für uns war immer oberstes Ziel: Am Ende muss es den Menschen, die pflegebedürftig sind, und deren Angehörigen besser gehen. Daran erinnere ich Sie.
Der Vergleich mit dem weißrussischen Parlament ist mit Sicherheit ein Ausrutscher gewesen, der vom Kollegen Wolfgang Baasch eben klargestellt wurde. Das ist mir sehr wichtig für die weitere Arbeit hier in diesem Haus.
Jetzt erteile ich für die Landesregierung dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit Dr. Heiner Garg das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Baasch, sehr geehrte Kollegin Tenor-Alschausky, zu der Frage, wer sich hier gerade empört hat und wer gestaltet: Ich gehe davon aus, dass in den nächsten fünf Minuten deutlich wird, wer hier Empörungspolitik betreibt und wer Gestaltungspolitik betreibt.
Ich möchte mich ausdrücklich für den Antrag der SPD-Fraktion bedanken, zeigt er doch, dass Sie gewillt sind, weiterhin konstruktiv die umfangreichen pflegepolitischen Initiativen der Landesregierung zu begleiten. Dafür mein herzlicher Dank.
Denn ohne Frage hat Schleswig-Holstein mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ein beachtetes, gutes Gesetz auf den Weg gebracht, das nicht ohne Grund einstimmig beschlossen wurde. Und selbstverständlich brauchen wir in dieser Legislaturperiode eine Durchführungsverordnung. Hier wird ja so getan, als ob durch das noch nicht Vorliegen einer Verordnung die fundamentalen Rechte der Heimbewohner beschnitten werden. Das ist mitnichten so. Das wissen selbst die Rednerinnen und Redner der Opposition. An einer Verordnung, die Anforderungen in den Bereichen Bau, Personal und Mitwirkung regelt, arbeiten wir.
Der Anspruch dieser Koalition geht allerdings weiter. Wir wollen eine an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientierte Verordnung formulieren und dabei gleichzeitig das Wünschenswerte mit dem Machbaren kombinieren, und zwar unter Einschluss aller Beteiligten.
Da genügt es bedauerlicherweise nicht, die Schublade aufzumachen und irgendetwas herauszuziehen, was da möglicherweise schon gelegen hat. Wenn Sie ehrlich gewesen wären - ich sage das in aller Ruhe -, dann hätten Sie auch gesagt, was Ihnen vor Ort zum großen Teil entgegnet worden ist. Es ist nicht nur der Schrei nach einer Verordnung gewesen, um endlich Sicherheit zu bekommen, sondern es ist die große Angst gewesen, und zwar nicht von irgendwelchen bösen Menschen, die uns besonders Gutes wollen, sondern es ist die Befürchtung gewesen, dass mit dem ersten Entwurf etwas passiert, was überhaupt nicht haltbar ist. Das wissen Sie, und das ist auch Ihnen so gesagt worden. Es wäre ehrlich gewesen, das wenigstens einmal zu sagen.
Ich sage dies bei allem Verständnis auch für die Rollenverteilung hier. Aber das hätte zur Ehrlichkeit dazugehört.
Was bedeutet dies für eine Durchführungsverordnung in den Regelbereichen klassische Pflege und Eingliederungshilfe? Es bedeutet, dass die Kostenstrukturen gerade im Bereich der Eingliederungshilfe neu justiert werden. Deshalb haben wir im letzten Mai mit den kommunalen Landesverbänden und Trägerverbänden ein Moratorium vereinbart. Gemeinsame Aufgabe der Akteure ist es, diese Unterstützungsform weiterzuentwickeln und daneben ihr finanzielles Fundament zu sichern.
Das gilt insbesondere für die bauliche Standardsetzung, die im letzten Jahr zu lebhaften Diskussionen über den Vorentwurf geführt haben. Wir hatten das ist richtig - schlichtweg keinen genauen Überblick über die erreichten baulichen Standards im Bereich der Eingliederungshilfe. Ich mache daraus niemandem einen Vorwurf - bewusst nicht -, aber diesen Überblick gab es nicht. Deshalb haben wir vereinbart, dass wir dies in Kiel als kreisfreier Stadt und in den Kreisen Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde und dem Herzogtum Lauenburg untersuchen wollen. Die Fachhochschule Flensburg wird dort die baulichen Standards der neuen Umbauten der letzten fünf Jahre evaluieren, und zwar auf der Grundlage der Kriterien der noch geltenden Heim
mindestbauverordnung. Danach werden wir dann eine Grundlage für konkrete Absprachen mit der kommunalen Seite und den Trägerverbänden haben. Selbstverständlich braucht das Zeit, aber die Zeit lohnt es sich zu nehmen, weil wir dann eine fundierte Grundlage für die Entscheidung haben.
Die Durchführungsverordnung wird selbstverständlich auch Regelungen zum Personal beinhalten. Sie wissen auch, dass ich nicht nur in der letzten Legislaturperiode immer wieder ein Personalbemessungskonzept angemahnt habe. Sie wissen auch, dass wir schon einmal auf dem Weg waren, eines zu bekommen, und dass das gescheitert ist. Ich glaube, ich brauche einer ehemals regierungstragenden Fraktion nicht zu erzählen, woran das lag.
Ich erwarte im Übrigen sowohl bei der Frage der Standards als auch bei der Regelung zum Personal wichtige Impulse von einem mit sämtlichen Trägerverbänden vereinbarten Runden Tisch zum Thema Fachkräfte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Ziel ist es, eine Durchführungsverordnung in diesem Jahr vorzulegen, die Planungssicherheit und Klarheit für die Beteiligten schafft. Das spart im Übrigen immense Folgekosten. Zumindest darauf würde ich auch anstelle der Opposition Wert legen.
Finanzierbarkeit, angemessene Baustandards, Personalentwicklungen - wenn wir diese zentralen Fragen im Vorfeld klären, dann kommen wir sehr viel schneller weiter in den anstehenden Verhandlungen. Wenn es in den letzten Jahren gelungen ist, mit den noch geltenden Regelungen zukunftsfähige und moderne Einrichtungen zu schaffen, dann wird das auch noch ein paar Monate länger funktionieren. Das sagen auch genau diejenigen, mit denen man vor Ort spricht.
Mein Anspruch - von diesem lasse ich mich auch durch empörte Reden nicht abbringen - ist es, eine zukunftsgerichtete Durchführungsverordnung auf den Weg zu bringen, die dem Maßstab des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes gerecht wird, und ich sage das abschließend - das Wünschenswerte mit dem Machbaren zu kombinieren.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 17/1328 zu einem
selbstständigen Antrag zu erklären und alternativ abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, der Drucksache 17/1226, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, der Drucksache 17/1328, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1328 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen worden ist. Ich stelle weiter fest, dass damit der Antrag Drucksache 17/1226 abgelehnt worden ist.