Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Kollegin Monika Heinold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Solidarpakt II wurde die bestehende Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern bis 2020 festgeschrieben. In den nächsten Jahren muss es also eine Verständigung darüber geben, wie die Weichen für einen solidarischen und tragfähigen Finanzausgleich im größer gewordenen Deutschland zukünftig gestellt werden sollen.
Wie viel Sprengstoff in dieser Debatte steckt, zeigt die von den drei Geberländern angedrohte Klage. Angesichts der Vorgaben der Schuldenbremse und angesichts der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist auch bei den Geberländern die Haushaltslage enger geworden. Kein Bundesland ist so aufgestellt, dass es einen Solidarbeitrag zahlen kann, ohne sich dabei selbst zu verschulden.
Das Beispiel Hessen macht die Schräglage der öffentlichen Finanzen besonders deutlich. 2010 musste das Land genauso viel in den Länderfinanzausgleich einzahlen, wie es an Krediten aufnehmen musste. Ohne Länderfinanzausgleich könnte Hessen die Vorgaben der Schuldenbremse schon 2011 einhalten; mit Länderfinanzausgleich muss es auch in Hessen drastische Einschnitte für die Bürger und Bürgerinnen geben.
Deshalb ist es verständlich, dass die Geberländer nervös geworden sind. Kein Verständnis haben wir aber als Grüne dafür, wenn jetzt damit gedroht wird, das Solidarprinzip des Finanzausgleichs grundsätzlich infrage zu stellen.
Der Anspruch, dass es in Deutschland ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse geben muss, darf nicht infrage gestellt werden. Was aber infrage gestellt werden muss, ist die Tatsache, dass die Steuereinnahmen schon lange nicht mehr ausreichen, um in Kommunen, Land und Bund die Ausgaben im bisherigen Umfang zu finanzieren.
Deshalb muss es in der Debatte um die Finanzverfassung auch um die Frage gehen, welchen neuen Sozialstaat wir wollen und welche Einnahmen dazu notwendig sind.
Auch muss endlich geklärt werden, wie den hoch verschuldeten Ländern geholfen werden kann, beispielsweise mit einem Altschuldentilgungsfonds.
In einem zweiten Schritt muss die Frage geklärt werden, wie die Einnahmen zwischen den Bundesländern gerecht verteilt werden können. Soll ein neuer Finanzausgleich Erfolg haben, muss er von allen Beteiligten akzeptiert und als fair eingestuft werden. Das Ergebnis der Umverteilung muss als gerecht empfunden werden; es muss eine Ausgewogenheit zwischen Leistungs- und Solidarprinzip sowie ein Anreizsystem geben, um eigene Einnahmen zu erhöhen.
Außerdem muss allen Beteiligten klar sein: Der Finanzausgleich ist kein Defizitausgleich; er ist ein Ausgleich von Pro-Kopf-Einnahmen, um gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen. Deshalb ist es nicht zu akzeptieren, wenn die Geberländer die Ausgabeseite der Nehmerländer kritisieren, also beispielsweise die beitragsfreie Kita.
- Das ist im System bedingt. Es ist ja kein Defizitausgleich. Ohne die Gestaltungshoheit der Länder im Landeshaushalt hätte sich der Föderalismus völlig erübrigt und hätte keine Existenzberechtigung mehr.
Die Landesregierung hat zugesagt, sich ergebnisoffen und zügig in die Debatte um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs einzumischen. Mit unserem Antrag fordern wir nun das Parlament auf, in dem anstehenden Prozess nicht Zuschauer sondern Akteur zu sein. Wir müssen die Frage zulassen, ob der Finanzausgleich zwischen den Ländern zukünftig - beispielsweise durch eine Strukturkomponente bei der Verteilung der Umsatzsteuer - besser gelingen kann als durch den bisherigen horizontalen Ausgleich zwischen den Ländern. Wir müssen darüber diskutieren, wie es gelingen kann, dass es sich für Geber- wie für Nehmerländer wieder lohnt, die eigenen Einnahmen zu erhöhen.
Der Änderungsantrag von CDU und FDP und jetzt auch der SPD nimmt unsere Inhalte weitestgehend auf. Wir übernehmen diese Änderungen und bitten, über den so geänderten Antrag der Grünen abzustimmen.
Mit unserem zweiten Antrag wollten wir die Landesregierung eigentlich auf ihrem angekündigten Weg unterstützen, die ja zugesagt hatte, dass sie den Landtag bei der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz unterstützen will. Wir lesen jetzt aber den Antrag von CDU und FDP, windelweich formuliert. Wir nehmen zur Kenntnis, dass diese Unterstützung der Landesregierung nicht gewollt ist. Dann eben nicht. Wir ziehen unseren Antrag zurück. Damit hat sich die Abstimmung hierüber erübrigt.
Meine Damen und Herren, dem Antrag der LINKEN können wir nicht zustimmen, auch wenn er sich mit den Altschulden beschäftigt. Denn die Forderung der LINKEN lautet ja, alle Steuersenkungen der letzen Jahre zurückzunehmen. Das würde - so steht es darin - Nachteile in Bezug auf die Kinderfreibeträge und Nachteile für das Ehrenamt bedeuten. Das ist nicht unsere Linie. Das ist pauschal und kann nicht unsere Zustimmung finden.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Heute lief die Botschaft über den Nachrichtenticker, dass Deutschland im Jahr 2010 die Defizitquote von 3 % wieder einmal gerissen hat. Bund, Länder und Gemeinden haben im letzten Jahr 82 Milliarden € Defizit gehabt.
Die nächste Nachricht, die ich im Nachrichtenticker gelesen habe, lautete wie folgt: Die Commerzbank, die der Staat mit stillen Einlagen in Höhe von 16,2 Milliarden € gerettet hat, zahlt 2010 keine Steuern, weil ihre HGB-Bilanz negativ ist. Gleichzeitig ist ihre Bilanz nach IFRS-Standard positiv, mit der Folge, dass Boni in einer Höhe von nahezu
500 Millionen € gezahlt werden. - Es ist ein bisschen weniger, aber das ist ein Batzen Geld. Das ist die Wirklichkeit in Deutschland: Die Verluste werden sozialisiert, und die Gewinne werden privatisiert. Da wundert man sich dann auch nicht mehr, dass die öffentlichen Haushalte heute so dastehen, wie sie leider dastehen.
Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass Schleswig-Holstein die Vorgaben der hier verabschiedeten Schuldenbremse aus eigner Kraft nicht erfüllen kann. Der designierte Spitzenkandidat der CDU sagt dies, die SPD sagt dies. Es ist mir immer noch ein Rätsel, warum die Schuldenbremse trotz dieser Erkenntnis in die Landesverfassung aufgenommen worden ist.
Sie wissen, dass Sie die Verfassung brechen müssen, wenn Ihnen nicht von außerhalb Ihres Einflussbereichs geholfen wird. Sie nehmen diesen Verfassungsbruch quasi in Kauf.
Unser strukturelles Defizit in Schleswig-Holstein, Herr Kubicki, ist etwa so hoch wie die Zinsbelastung pro Jahr. Das heißt, dass wir ohne diese Altlasten eigentlich ganz gut dastehen.
Deshalb sind wir wie auch die anderen Fraktionen für einen Altschuldenfonds. Wir möchten eine Initiative auf Bundesebene, die jene zur Kasse bittet, die bisher übermäßig profitiert haben. Denn die Verschuldung des Landes ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite der Medaille ist die Anhäufung des privaten Reichtums, auch in den Krisenjahren. Wir greifen in unserem Antrag auf ein Modell zurück, welches schon erprobt ist, und zwar von einer CDU-geführten Bundesregierung. Hierzu gibt es gute historische Erfahrungen.
Der Lastenausgleich im Jahr 1952 sollte vor allem jenen zugutekommen, die durch den Krieg besonders belastet worden sind. Heute ist es angesagt, jene zu entlasten, die durch die Finanzkrise besonders stark belastet wurden: die staatlichen Finanzen auf der einen Seite und indirekt natürlich auch die Lohn- und Transferempfängerinnen und -empfänger. Finanziert wurde der Lastenausgleich damals über einen Ausgleichsfonds, an den 50 % des abgabepflichtigen Vermögens abgegeben werden sollten. Da die Abgaben verrentet und in 120 vierteljährlichen Raten erhoben wurden, wurde ein Entzug
von Vermögenssubstanz weitgehend vermieden. Ergänzt wurde diese Finanzierung durch Beiträge aus einer jährlich erhöhten Vermögensteuer. Insgesamt wurden so bis 1997 140 Milliarden DM eingenommen.
Um heute zu einem wirksamen Beitrag zur Lösung der Schuldenkrise zu kommen, sind bei Weitem keine 50 % der abgabepflichtigen Vermögen erforderlich, auch nach Abzug eines Schonbetrags nicht. Nach einschlägigen Berechnungen reichen hierzu 20 %. Durch die lange Frist der Zahlung würde wiederum der Entzug von Vermögenssubstanz weitgehend vermieden.