Um heute zu einem wirksamen Beitrag zur Lösung der Schuldenkrise zu kommen, sind bei Weitem keine 50 % der abgabepflichtigen Vermögen erforderlich, auch nach Abzug eines Schonbetrags nicht. Nach einschlägigen Berechnungen reichen hierzu 20 %. Durch die lange Frist der Zahlung würde wiederum der Entzug von Vermögenssubstanz weitgehend vermieden.
Nun sind wir nicht die Einzigen, die dieses Modell bevorzugen. Leider gehört Herr Karl-Martin Hentschel diesem Landtag nicht mehr an. Er ist einer derer, die ebenfalls für dieses Projekt plädieren.
Ich komme nun zum zweiten Antrag, zum Länderfinanzausgleich. Wir erinnern uns, dass seinerzeit in der Föderalismuskommission gesagt worden ist, der Länderfinanzausgleich stehe gar nicht zur Debatte. Das war am 12. Juni 2009 im Bundesrat. Günther Oettinger war damals Vorsitzender. Er sagte damals - ich zitiere mit Erlaub des Präsidenten:
Tatsächlich ist auch das Finanzausgleichssystem Geschäftsgrundlage im Hinblick auf die sogenannte Schuldenbremse für die Landeshaushalte gewesen. Wer jetzt das Fass aufmacht, wie es mit der beabsichtigten Klage aus dem Süden geschieht, der öffnet die Büchse der Pandora. Natürlich ist dies ein Wahlkampfmittel von Herrn Mappus, dem jetzigen „Übergangsministerpräsidenten“. Das hat sich im März 2011 aber auch erledigt.
(Beifall bei der LINKEN - Zurufe der Abge- ordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU] und Wolfgang Kubicki [FDP])
Nun ganz kurz - mir stehen nur noch einige wenige Sekunden Redezeit zur Verfügung - weiter zur Antragslage. Wir stimmen dem Antrag der Grünen „Haushaltshoheit des Landes verteidigen“ zu, auch wenn wir damit nicht unseren Haushalt, sondern höchstens die Haushalte anderer Länder verteidigen.
Den Antrag „Klageanschluss prüfen“ lehnen wir ab, denn Sie wollen die Beteiligung der Regierung an der Klage daran binden, dass auch andere Konsolidierungsländer eine Schuldenbremse in ihre Verfas
sung aufnehmen. Das lassen Sie einmal die Sorge dieser Länder sein. Es ist eine Anmaßung, wenn Schleswig-Holstein dies tut.
Okay. Abschließend noch so viel: Den Antrag zum Länderfinanzausgleich der Grünen finden wir teilweise gut, teilweise schlecht. Vor allen Dingen finden wir das Anreizsystem für die Länderfusion schlecht. Nehmen Sie es nicht persönlich. Wir lehnen es ab.
Und Herr Kubicki: Nehmen Sie es bitte nicht persönlich. Wir finden Ihren Antrag in diesem Zusammenhang besser. Deswegen stimmen wir ihm zu, und unserem Antrag sowieso.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das verbindende Element der vorliegenden Anträge, die hier zu einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst worden sind, sind die Finanzbeziehungen zwischen Schleswig-Holstein und dem Bund sowie den anderen Bundesländern.
Bei der Klage des Landtags gegen die Schuldenbremse geht es um den Eingriff des Bundes in die Haushaltshoheit des Landtages durch die Vorgabe einer Schuldenbremse im Grundgesetz. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass sich unsere Klage allein gegen das formale Kriterium der Vorgabe durch den Bund richtet. Eine inhaltliche Kritik an der Schuldenbremse ist damit nicht verbunden. Genau deshalb hatten die Fraktionen von CDU und FDP vereinbart, dass die Klage nur dann aufrechterhalten wird, wenn wir zuvor die Schuldenbremse in unsere eigene Landesverfassung aufgenommen haben.
- Ich hätte mir gewünscht, Herr Kollege Stegner, dass auch weitere Bundesländer unserem schleswig-holsteinischen Vorbild gefolgt wären.
Wenn sich bei uns eine breite Mehrheit aus CDU, SPD, FDP, Grünen und SSW für eine solche Verfassungsänderung findet, warum geht das dann nicht auch in anderen Bundesländern?
Nehmen wir das Beispiel Bremen, das der Kollege Dr. Habeck heute Morgen im Zusammenhang mit dem Schulfrieden ebenfalls heranzog. Auch Bremen ist genau wie wir Konsolidierungshilfeland und auf Hilfen des Bundes und der Länder angewiesen.
Wenn dort die CDU-Fraktion unsere schleswig-holsteinische Schuldenbremse in die Bürgerschaft einbringt und dann die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen diesen Antrag ablehnen, dann gibt das in Bremen schon zu denken.
Dieses Beispiel zeigt, dass für einen Beitritt der Landesregierung zur Klage des Landtags durchaus weitere Gesichtspunkte sprechen.
Herr Kollege Koch, sehen Sie einen lokalen Unterschied darin, ob eine CDU in Schleswig-Holstein etwas ablehnt oder eine CDU in Bremen oder die Grünen in Schleswig-Holstein oder die CDU in Schleswig-Holstein etwas nicht macht?
Würden Sie mir zustimmen, dass ich heute Morgen gesagt habe: Es stünde uns hier gut an, sich an anderen Ländern zu orientieren, und Sie jetzt gesagt haben, andere Länder sollten sich an uns orientieren?
Ja, das würde ich auch als sehr positiv empfinden, wenn sich die grüne Fraktion in Bremen an uns ein Beispiel nähme.
(Beifall bei CDU, FDP und des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW] - Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke für das Kompliment!)
Den Landtag bei der Wahrung seines Königsrechtes, der Haushaltshoheit, zu unterstützen, ist dabei sicherlich ein gewichtiges Argument für die Regierung. Genauso muss die Landesregierung aber auch darauf achten und sicherstellen, dass die Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern nicht gefährdet wird. Mit dem Änderungsantrag von CDU und FDP hätten wir dafür einen gangbaren Weg aufgezeigt. Die Regierung wird gebeten, einen Beitritt zur Klage zu prüfen. Bei der Prüfung sollte einbezogen werden, inwieweit sich die anderen Konsolidierungshilfeländer ebenfalls zu der Einhaltung der Schuldenbremse bekennen. Ich kann Sie nur auffordern, auf Ihre Parteikollegen im Saarland und in Bremen entsprechend einzuwirken. Dort tragen Sie Regierungsverantwortung. Dort haben Sie es selbst in der Hand.
Das wäre der bessere Weg gewesen als den Antrag einfach zurückzuziehen und sich damit aus Ihrer Verantwortung zu stehlen.
Es kann doch nicht sein, dass unsere Klage es der dortigen rot-grünen Landesregierung am Ende ermöglicht, gegen jegliche Vernunft am Weg in die ungebremste Staatsverschuldung festzuhalten, gleichzeitig aber wir in Schleswig-Holstein die Konsolidierungshilfe verlieren, denn auch diese ist ja Gegenstand der von uns beklagten grundgesetzlichen Regelung.
Herr Koch, verstehe ich Sie richtig, dass Sie nicht anerkennen, dass die Grünen in Schleswig-Holstein