Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Verständnis für die Klage der drei Geberländer. Wenn drei Länder, in denen 36 % der Bevölkerung leben, 99 % der Lasten tragen, diese Länder aber über weniger als ein Viertel der Stimmen im Bundesrat verfügen, hat das nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Regieren Sie doch in Baden-Württemberg! - Zuruf des Abge- ordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Die Geberländer müssen sich anschauen, wie einige Nehmerländer ihren Bürgern Leistungen auf Kredit finanzieren, die sie sich selbst gar nicht mehr leisten können, weil sie in den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Ich schüttele auch den Kopf, wenn ich sehe, wie Herr Beck mit dem Nürburgring Millionen in den Sand setzt und Frau Kraft nach dem Motto regiert: Im Himmel ist Jahrmarkt.
Nach liberaler Auffassung muss eine Reform des Länderfinanzausgleichs Solidarität und Wettbewerb zur Grundlage haben. Wir brauchen einen anreizorientierten und gerecht gestalteten Finanzausgleich, der zwischen Eigenverantwortung und Solidarität vermittelt.
Im gegenwärtigen System ist das nicht der Fall. Während die Geberländer einen beträchtlichen Teil ihrer Steuermehreinnahmen in den Länderfinanzausgleich einzahlen, verliert ein Nehmerland seinerseits erhebliche Transfermittel, wenn es aus eigener Kraft leistungsfähiger wird. Deshalb ist es weder für die Geber- noch für die Nehmerländer attraktiv, sich um eine Steigerung der Finanzkraft zu bemühen.
Passend dazu kann ich nur den früheren badenwürttembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth zitieren, der den Betriebsprüfern einst zurief: „Prüft unsere Unternehmen nicht so genau, das Geld geht sowieso in den Länderfinanzausgleich.“
Jede Gebietskörperschaft sollte sowohl für ihre Einnahmen als auch für ihre Ausgaben weitgehend selbst verantwortlich sein. So wird auch dem Konnexitätsprinzip am ehesten Rechnung getragen, das nichts anderes bedeutet als: Wer bestellt, bezahlt auch.
Derzeit werden über 7 Milliarden € jährlich umverteilt. Die Gleichmacherei über den Länderfinanzausgleich hat jedoch nicht dazu geführt, dass Geber- und Nehmerländer eine wirtschaftliche Angleichung oder eine Angleichung der Lebensverhältnisse erfahren haben. Trotz der Finanzspritze haben sich die Nehmerländer immer weiter verschuldet.
Wir brauchen mehr Wettbewerb untereinander. Die Haushaltspolitik der Nehmerländer muss beispielsweise eine stärkere Rolle spielen. Länder, die hohe Neuverschuldungen auftürmen und das strukturelle Defizit nicht abbauen, könnten dann weniger bekommen. Schleswig-Holstein weiß ein Lied davon zu singen. Denn wenn es die Schuldenbremse, die der Stabilitätsrat ständig kontrolliert, nicht einhält, bekommen wir die Konsolidierungshilfe des Bundes eben nicht. Haushaltsdisziplin wird hier wie fast überall im Leben belohnt.
Die Länder brauchen eine Gesetzgebungskompetenz für solche Steuern, deren Ertrag ihnen zusteht, neben der Grunderwerbsteuer auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Warum nicht auch für den Länderanteil an der Einkommensteuer? Die Befürchtung der Sozialdemokraten, das würde zu einem ruinösen Steuerwettbewerb führen, widerspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. In der Schweiz beispielsweise haben die Kantone eine ei
gene Steuerautonomie. Das Ergebnis ist, dass 25 von 26 Kantonen noch heute die Vermögensteuer sowie die Erbschaftsteuer erheben.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Theorie des Oppositionsführers Dr. Stegner, die wir ja alle lesen konnten, müssten wir uns bei der Grunderwerbsteuer nun in einem Wettbewerb um den niedrigsten Steuersatz befinden. Tatsächlich aber gab es seit September 2006 acht Änderungen, und alle acht waren Erhöhungen. Die Ängste des Oppositionsführers können wir an dieser Stelle nicht teilen.
Werte Kollegin Loedige, da Sie eben auf die Ausgaben der Länder rekurriert haben, könnten Sie mir erläutern, wie die Ausgaben eines Landes dazu führen können, dass im Länderfinanzausgleich ein anderes Land mehr Geld zahlt, weil der Länderfinanzausgleich nur auf die Einnahmen der jeweiligen Länder rekurriert und die infrastrukturellen Daten? Mit anderen Worten: Es ist für die Bayern völlig egal, ob Berlin 50 Millionen € mehr ausgibt oder nicht.
Stimmen Sie mir zu, dass die Bayern dadurch nicht einen Euro mehr in den Länderfinanzausgleich geben müssen?
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Ich möchte gern fortfahren und bin auch schon am Ende. Die Geberländer wollen die Solidarität nicht aufkündigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Frau Kollegin Loedige. Ich empfehle, dass wir die Gespräche im Saal ein wenig herunterdrosseln. Die Abgeordnete, die hier vorn steht, die ich aufgerufen habe, hat das Wort, und alle anderen sollten den Gesprächspegel ein wenig dämpfen.
Die Geberländer wollen die Solidarität nicht aufkündigen. Sie wollen nur gerecht behandelt werden. Das steht ihnen nach meiner Auffassung auch zu.
Herr Dr. Stegner allerdings degradiert das Land Schleswig-Holstein in seiner Pressemitteilung vom 24. Januar zu einem Sozialhilfefall, das wegen struktureller Unterschiede niemals auf einen grünen Zweig kommen könne. So lassen wir über unser Bundesland nicht reden.
Wenn der Oppositionsführer den Kopf in den Sand steckt, dann sollte er nicht als Ministerpräsident kandidieren. Dass der Weg vom Nehmer- zum Geberland möglich ist, hat Bayern bewiesen. Bis 1993 waren sie Empfängerland und haben seitdem mehr eingezahlt, als sie aus dem Finanzausgleich je erhalten haben.
Allein die Finanzpolitik der Sozialdemokraten in den letzten 20 Jahren ist für den Schuldenberg und damit für den Status Schleswig-Holsteins als Nehmerland verantwortlich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Frühjahr 2009 beschloss der Landtag einstimmig, gegen die Grundgesetzänderung zur Einführung einer Schuldenbremse für die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Der SSW hat damals betont, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz in die Haushaltshoheit des Landes eingreift und damit unsere Souveränität verletzt. Unabhängig von der nun verankerten
Schuldenbremse in der Landesverfassung muss selbstverständlich auch in Zukunft gelten, dass Bund und Länder über ihre jeweiligen Haushalte allein entscheiden.