Da - wie wir alle wissen - die Antragsbefugnis bei einem Bund-Länder-Streit nicht beim Landtag, sondern bei der Landesregierung liegt, sehen wir sie auch in der Pflicht, der Klage beizutreten, um hier die Rechte des Landes zu verteidigen.
Dem vorliegenden Antrag der Grünen zu diesem Thema können wir daher ohne Einschränkung zustimmen - sollte er noch aufrechterhalten bleiben. Das werden wir noch sehen.
Durch die Verankerung der Schuldenbremse in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ist unser Land in der Lage, den Haushalt bis 2020 strukturell auszugleichen. Die aktuellen Zahlen aus dem Finanzministerium zeigen sogar, dass wir die Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt übererfüllt haben. Aus unserer Sicht wird hierdurch deutlich, wie groß die Spielräume auch nach der Einführung der Schuldenbremse noch sind und wie notwendig eine Prioritätensetzung bleibt. Denn der Doppelhaushalt zeigt deutlich, dass die Beiträge zur Konsolidierung bei Weitem nicht ausgewogen auf alle Bereiche verteilt wurden.
Auch vor dem Hintergrund der Sparvorgaben bleibt es aus Sicht des SSW dringend notwendig, die Strukturen im sozialen, kulturellen und minderheitenpolitischen Bereich zu erhalten und weiter auszubauen. Damit dies möglich ist, darf die Landesregierung natürlich nicht noch weiteren unsäglichen Steuersenkungen auf Bundesebene zulasten der Länder zustimmen. Und gerade weil die Rückführung der Neuverschuldung durchaus als Kraftakt bezeichnet werden kann, muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch die Einnahmeseite des Landeshaushalts in den Blick nehmen müssen.
Selbstverständlich muss dies auch bei der Diskussion über die Novellierung des Länderfinanzausgleichs beachtet werden. Eine so weitreichende Reform sollte sorgfältig vorbereitet und mit einem entsprechend verbindlichen Zeitplan verbunden werden. Im Rahmen der Novellierung muss die Landesregierung schon früh darauf hinwirken, dass An
reize für Steuermehreinnahmen der Länder geschaffen werden. Aus Sicht des SSW muss es in der Diskussion aber vor allem auch darum gehen, den neuen Finanzausgleich so auszugestalten, dass der Anteil der Gemeinschaftssteuern reduziert wird. Auf diesem Weg erhalten die Länder ein größeres Maß an Finanzautonomie und damit auch den notwendigen Spielraum, um ihren zukünftigen Aufgaben trotz der angespannten Finanzlage gerecht zu werden.
Auch der SSW sieht in einem neuen Finanzausgleichssystem erhebliche Chancen, um zu einer verbesserten finanziellen Situation unseres Landes zu kommen. Ich muss aber ganz deutlich sagen, dass wir den Sinn einer solchen Neuregelung nicht darin sehen, Anreize für Länderfusionen zu geben. Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs darf nicht dazu missbraucht werden, um so zu einer Umstrukturierung der Verwaltungen zu kommen. Wir halten es für sehr bedenklich, wenn auf diese Art Anreize für Fusionen geschaffen werden sollen. Schon die Erfahrung mit der sogenannten Hochzeitsprämie für fusionswillige Kommunen lehrt uns, dass dieser Weg über eventuelle Einmaleffekte hinaus keinen Mehrwert und damit auch keine nachhaltige Perspektive bietet.
Herr Kollege Harms, würden Sie mir zustimmen, dass von Anreizen für Länderfusionen in dem Antrag keine Rede ist, sondern dass es darum geht, Länderfusionen nicht zu verhindern, also eine Möglichkeit zu schaffen, damit wir selber entscheiden können, in eigener Verantwortung?
- Sie zitieren Ihren Antrag richtig. Der Antrag der Grünen sieht aber vor, den Länderfinanzausgleich als Anreizsystem auch für Länderfusionen zu nehmen. Das war also keine Kritik an Ihnen, sondern eher eine Kritik an den Kolleginnen und Kollegen von der grünen Partei.
- Das werden wir alles noch sehen. Ich bin gespannt, was am Ende nach der ganzen Diskussion dabei herauskommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine letzte Seite, und dann soll auch Schluss sein: Der SSW hat sich wiederholt dafür eingesetzt, dass Bund, Länder und Kommunen einen fairen gemeinsamen Altschuldenfonds einrichten. Ein solcher Fonds ist notwendig, weil er gerade auch unserem Land dabei hilft, der hohen Zinslasten Herr zu werden. Angesichts des enormen Altschuldenbergs kann es kaum Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme geben. Und im Rahmen der Diskussion um die Schuldenbremse wurde auch deutlich, dass alle Fraktionen eine Altschuldenregelung bei der Sanierung des schleswig-holsteinischen Haushalts für unabdingbar halten. In den Verhandlungen über die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ist die Landesregierung daher in der Pflicht, diese Idee erneut zur Diskussion zu stellen. Genau da gehört sie hin. Da haben wir wirklich eine Chance - wenn im Rahmen des Länderfinanzausgleichs verhandelt wird über das, was nach 2020 geschieht -, einen sogenannten Altschuldenfonds mit einzubringen und ihn möglicherweise durchzusetzen. Dabei wollen wir Sie gern unterstützen, genauso wie die nachfolgenden Regierungen, die möglicherweise bis 2020 noch kommen werden, damit wir dies hinbekommen. Denn das ist für unser Land besonders wichtig, dass die Altschulden in einen Fonds kommen. Da gebe ich dem Kollegen Schippels recht. Rein rechnerisch würde dabei herauskommen, dass wir dann relativ gut dastehen und endlich sämtliche Kriterien der Schuldenbremse auch einhalten könnten. Daran sollten wir alle ein Interesse haben.
Herr Kollege Dr. Dolgner, selbstverständlich kommt es auch für den Länderfinanzausgleich darauf an, welche Ausgaben Sie in einem Land tätigen. Frau Kollegin Heinold, Sie schütteln mit dem Kopf, aber das liegt daran, dass Sie statisch und nicht dynamisch denken. Denn weder die Finanzbeziehungen zwischen den Ländern, noch Wirtschaftspolitik sind ein statischer, sondern ein dynamischer Prozess. Es macht einen Unterschied, ob Sie das Geld für konsumtive Ausgaben oder für investive Ausgaben ausgeben.
Herr Kollege Dr. Stegner, da ich weiß, dass Sie das nicht verstehen, da Sie beratungsresistent sind und mir das nicht glauben wollen
- ich versuche, mich Ihrem Niveau anzupassen -, sollten Sie vielleicht auf Sozialdemokraten hören, nämlich auf einige, die Sie hier nicht als Sozialdemokraten identifizieren wollen, die aber Mitglied in Ihrer Partei sind, wie Herr Clement, Herr Scholz oder Herr Steinbrück. Herr Steinbrück - ich gehöre dem Parlament hier ja schon seit 20 Jahren an - hat hier in diesem Haus einmal erklärt, dass eine Investitionsquote von weniger als 10 % nicht tolerabel sei, weil so die wirtschaftliche Leistungskraft und damit die fiskalische Leistungskraft eines Landes schlicht und ergreifend erschöpft wird. Das bedeutet selbstverständlich, dass die Geberländer auch darauf achten müssen, ob das Geld, das sie uns geben, aus ihrer Sicht sinnvoll eingesetzt wird.
Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, dass die Hessen sagen, Schleswig-Holstein finanziert ein beitragsfreies drittes Kindergartenjahr, das wir nicht haben, mit Steuermitteln, die bei uns erhoben werden,
andererseits nehmen sie aber kein Geld in die Hand, um notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren, die Ansiedlungen ermöglichen.
Das ist der Unterschied sowohl in der Wirtschaftspolitik als auch in der Fiskalpolitik. Wir wollen die Möglichkeiten schaffen, auch aus eigener Kraft mehr Steuereinnahmen zu generieren und nicht
nur auf andere zu verweisen. Dazu bedarf es einer investiven Wirtschaftspolitik, die Sie bisher verhindert haben - aus welchen Gründen auch immer.
Noch einmal, Herr Kollege Dr. Stegner: Nehmen Sie sich wirklich einmal ein Beispiel an Sozialdemokraten, die etwas von dem Handwerk verstanden haben, an Herrn Steinbrück oder Herrn Scholz. Denn in der Zeit, in der Sie Finanzminister waren, Herr Dr. Stegner, sind die Investitionsquoten immer weiter nach unten gefahren worden, weil Sie konsumtive Ausgaben mit dem Geld anderer finanziert haben. Damit ist Gott sei dank Schluss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben fünf Minuten Zeit für drei Tagesordnungspunkte, die uns vorliegen. Das bedeutet 90 Sekunden pro Tagesordnungspunkt plus freundlicher Begrüßung. Ich möchte es deshalb relativ kurz machen und mich zunächst mit dem Antrag der LINKEN beschäftigen. Sie haben einen klugen Vorschlag gemacht, indem Sie gesagt haben: Was uns stört, das sind die Schulden, also lagern wir die Schulden aus. Dann sind sie weg, dann haben wir nichts mehr damit zu tun. - So einfach ist das Leben.
Ich sage Ihnen deutlich, Herr Kollege Lars Harms, auch im Hinblick auf Ihren Beitrag, und ich weiß nicht, wie oft wir das hier schon miteinander diskutiert haben: Wir wollen keinen Altschuldenfonds. Das sage ich ganz klar. Das ist der Vorschlag, den Herr Stegner 2003 gemacht hat. Den wollen wir nicht. Wir wollen einen Altschuldentilgungsfonds. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Zwischen ihnen besteht ein Unterschied von etwa 2 Billionen €. Das ist die Differenz, und die wollen wir. Deshalb sage ich: Wir werden erneut das Konzept, das ich für die Föderalismuskommission II konzipiert und dort schon eingebracht habe, vorlegen. Ich glaube, es ist dazu geeignet, in einem Zeitraum von 50 Jahren sich vorzunehmen, die aufgetürmten Schulden auch wieder zurückzuzahlen.
der Altschulden in einen Altschuldenfonds und die Bedienung dieses Fonds durch eine Vermögensabgabe. Das kann man einfach rechnen: Um 2 Billionen € über 50 Jahre zu tilgen, brauchen Sie pro Jahr etwa 80 bis 100 Milliarden €, um diesen Fonds zu bedienen. Das wollen Sie über eine Vermögensabgabe tun? - So simpel kann eigentlich niemand sein und glauben, dass er die Öffentlichkeit vorführen kann. So simpel kann man nicht sein.
Auch in der Frage der Haushaltshoheit des Landes und der Klage des Landes gegen die Regelungen der Schuldengrenze im Grundgesetz bitte ich, mit etwas mehr Sorgfalt an diese Diskussion heranzugehen. Stellen wir uns vor, die Landesregierung würde, weil sie klageberechtigt ist, klagen und mit dieser Klage kurzfristig Erfolg haben. Das hieße, die Schuldengrenze wäre für die Länder einschließlich sämtlicher Folgegesetze aus dem Grundgesetz entfernt. Das einzige Land, das in der Verfassung eine Schuldengrenze verankert hätte, wäre Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein würde damit natürlich auch die Konsolidierungshilfe verlieren. Im Augenblick sehe ich kein weiteres Land, das insbesondere aus der Konstellation RotGrün infrage kommt, überhaupt bereit zu sein, in die eigene Landesverfassung eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Das ist das, was Tobias Koch eben versucht hat, Ihnen zu erklären. Wir stünden dann da und hätten uns selbst die Beine weggeschlagen. Ich sage Ihnen, wir werden das mit großer Sorgfalt beobachten.
Ich habe persönlich sehr viel Sympathie dafür, verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, inwieweit der Bund in die Finanzhoheit der Länder hineinregieren darf; entweder an dem Beispiel, das wir jetzt diskutieren, oder an einem anderen Beispiel. Es gibt viele andere Beispiele, die man überprüfen müsste. Ich denke hier an die Steuerpolitik und an Ähnliches. Der Zeitpunkt muss aber geeignet sein, und der Anlass muss richtig sein. Der Anlass darf nicht zum Schaden Schleswig-Holsteins sein. Deshalb werden wir das mit großer Sorgfalt prüfen.
Herr Kollege Habeck, Sie verwehren mir gerade die Position, in den Gremien auf Bundesebene zu vermitteln.