Herr Kollege Habeck, Sie verwehren mir gerade die Position, in den Gremien auf Bundesebene zu vermitteln.
Ich habe deshalb keine große Neigung, Ihnen im Rahmen meiner Rede den Raum zu geben, um Ihre Position darzustellen. Das machen Sie mal in einem eigenen Beitrag.
Beim Länderfinanzausgleich hat die angekündigte mögliche Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ein bisschen Dynamik in die Diskussion gebracht. Ich sage sehr deutlich, dass ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass die Geberländer darüber besorgt sind, dass beispielsweise Bayern in den letzten Jahren regelmäßig 5 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich eingezahlt hat. Herr Stegner hat insbesondere Bayern angesprochen. Es waren 3,5 Milliarden € über den horizontalen Ausgleich und 1,5 Milliarden € über den Umsatzsteuervorwegausgleich. Man muss in der Lage sein, seinen Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum man den eigenen Haushalt verschulden muss, um Überweisungen an andere Länder zu machen. Ich glaube, es ist richtig, darüber zu diskutieren.
Es gibt auch Anlass zur Diskussion, wenn der Finanzausgleich dazu führt, dass einzelne Nehmerländer über 1.000 € pro Einwohner mehr zur Verfügung haben als die Geberländer. Ich glaube, dass man über solche Sachverhalte miteinander reden muss, ist ganz selbstverständlich. Dennoch habe ich den Kollegen in den Gesprächsrunden, die wir zu diesem Thema hatten, sehr deutlich gemacht, und zwar gerade am Beispiel Bayerns, dass Bayern nach dem Länderfinanzausgleich, das heißt, nachdem Bayern 5 Milliarden € eingezahlt hat, immer noch pro Einwohner etwa 280 € mehr Steuereinnahmen zur Verfügung hat, um präzise die gleichen Aufgaben zu erfüllen, die Länder eben haben und die auch Schleswig-Holstein zu erfüllen hat. Wenn man das mit 12,5 Millionen Einwohnern in Bayern multipliziert, dann heißt das, dass dem Finanzministerkollegen aus Bayern, Fahrenschon, 3,5 Milliarden € fehlen würden, müsste er mit dem gleichen Steuerauskommen auskommen, mit dem wir auskommen müssen.
Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass ich jeden einlade - jedes Land, jeden Finanzminister, jeden Rechnungshof - nach Schleswig-Holstein zu kommen und sich hier davon zu überzeugen, mit wie wenig Geld man die Aufgaben genauso gut erfüllen kann. Wir reden auch darüber, auf welche Weise wir andere Förderungen von Bund und EU in die Länder fließen lassen, um auch hier gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Auch das
Ich glaube, es ist eben durch eine Zwischenfrage von Tobias Koch schon angesprochen worden: Es muss uns auch darum gehen, die Hürden wegzureißen, die dem Zusammengehen, dem Fusionieren oder der Neuordnung der föderalen Ordnung in Deutschland aktuell entgegenstehen. Auch hier müssen wir sehen, dass manche Regelungen des Länderfinanzausgleichs nicht geeignet sind, hier zu positiven Diskussionen zu kommen. Deshalb glaube ich, dass es gut ist, wenn wir auch darüber ein Gespräch beginnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Schuldenbremse: Unser Landtagsantrag zielte darauf ab, den Ministerpräsidenten zu unterstützen. Er hat in der Zeitung „Die Welt“ gesagt: Ich mache das.
- Das stimmt nicht? - Dann sind Sie falsch zitiert worden. Wir haben es so wahrgenommen und so gelesen. Es mag sein, dass das falsch in der Zeitung stand. Ich nehme heute aber zur Kenntnis, dass die Landesregierung grundsätzlich die Klage des Landtags gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz infrage stellt.
- Das habe ich so verstanden. Wenn das nicht so wäre, dann hätten Sie unserem Antrag zustimmen können. Die Formulierung Ihres Antrags zeigt, dass -
- Wenn Sie sagen, Sie stimmen unserem Antrag mit einer klaren Position zu, dann lebt dieser Antrag sofort wieder auf. Das ist nicht das Problem.
Diese Landesregierung muss sich positionieren. Ist sie für die Klage, die auch mit den Stimmen des Abgeordneten Wiegard und des Abgeordneten Car
stensen hier verabschiedet worden ist, oder findet sie die Klage falsch und will deshalb als Landesregierung nicht beitreten? Beides kann man nicht. Ja oder Nein? - Sie sollten sich entscheiden.
- Herr Wiegard, der Antrag ist so etwas von windel, wischi-, waschi-, wuschiweich, schlimmer geht es nicht.
Ich möchte noch etwas zum Länderfinanzausgleich sagen. Frau Loedige, damit nichts Falsches im Raum stehen bleibt: Dieser Länderfinanzausgleich orientiert sich in seinem horizontalen Ausgleich, bei dem ein Land den anderen Ländern etwas gibt oder etwas von ihnen bekommt, rein an der Einnahmesituation der Länder und nicht an der Ausgabesituation. Das ist auch richtig. Es kann nicht sein, dass die anderen Bundesländer in unsere Haushaltsautonomie eingreifen.
- Das möchten Sie gern? Sie möchten, dass uns die Hessen sagen, wie wir hier Haushaltspolitik machen sollen? Herr von Boetticher, ich will das nicht. Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments, da hat uns niemand hineinzureden - weder der Bund noch die anderen Länder.
Es ist eine andere Frage, ob Geber- wie Nehmerländer den Länderfinanzausgleich als gerecht empfinden. Das tun sie nicht. Dafür habe ich großes Verständnis. Damit habe ich vorhin meine Rede angefangen. Lesen Sie das nach.
Es ist die Frage, ob der Länderfinanzausgleich in seiner Struktur einen Anreiz gibt, Einnahmen einzunehmen. Das ist nicht der Fall. Auch das habe ich vorhin gesagt. Unser Ursprungsantrag war daher weitergehend als der jetzige Antrag. Den Ursprungsantrag haben wir jetzt - dank Ihrer Vorlage geändert. Unser Ursprungsantrag hat sehr klar benannt, dass das horizontale System an sich hinterfragt werden muss, indem man beispielsweise prüft,
ob der Länderanteil aus der Umsatzsteuer zukünftig anders verteilt wird, um dieses Problem zu beheben.
Also, wie gesagt, wir sind an vielen Stellen nicht nur diskussionsbereit, sondern fordern sozusagen die Diskussion ein. Aber die Haushaltshoheit ist Königsrecht dieses Parlaments. Daran hat niemand herumzupfuschen.
So kann man sich annähern. - Frau Kollegin, ist Ihnen geläufig, dass es bereits einen Umsatzsteuervorausgleich gibt, der eine Größenordnung von 10 Milliarden € hat, der auf diese Weise anders verteilt wird und den Geberländern entzogen wird?
- Das ist mir geläufig. Aber wenn man eine Umverteilung in dem System fordert, Herr Finanzminister, muss man auch benennen, woher die Gegenfinanzierung kommen soll. Wenn ich sage, lasst uns überprüfen, ob die 7 Milliarden €, die jetzt im Länderfinanzausgleich umverteilt werden, um die Einnahmesituation und die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger gleichgewichtig herzustellen, nicht anders aufgebracht werden, wenn ich also sage, ich stelle diese 7 Milliarden € infrage, muss ich ja sagen, woher sie kommen sollen. Es ist doch gut, dass ich eine Antwort habe.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man hier die Ausführungen zur Schuldenbremse hört, kommt man sich schon ein Stücken verschaukelt vor. Wir haben über die Frage geredet, dass es eine Klage dieses Parlamentes geben soll, weil wir uns nicht in unser Haushaltsrecht hineinreden lassen wollen. Dann haben Sie gesagt, das machen Sie nur mit, wenn wir das hier mit einer ei
genen Schuldenbremse verbinden. Das haben wir übrigens in diesem Haus mit großer Mehrheit und mit einer begleitenden Resolution getan, die ich Sie bitte, noch einmal durchzulesen. Darin steht nämlich, was die Bedingungen dafür sind, dass man das auch einhalten kann. Das passt nun überhaupt nicht zu dem, was hier von denen vorgetragen worden ist, die sagen, sie hätten so furchtbar viel Verständnis für die Geberländer, die uns „Habenichtse“ nicht mehr helfen wollen. Das ist nämlich genau der Punkt, und deswegen ist es ein Problem, dass Sie das nicht verstanden haben - in Tüttelchen -; das war Ironie. Für Sie wiederhole ich es gern: Denen, die diese Habenichtse erhalten. Aber das ist das Problem an Ihrer Position, weil nämlich die Ertragskraft eines Landes wie Schleswig-Holstein eine andere ist.
Wenn dann noch die schwarz-gelbe Politik betreibt, wie Sie das in Baden-Württemberg und anderswo wollen, dass Sie überall die Steuer senken wollen und das Gemeinwesen schwächen wollen, dann kann das nichts werden. Dann verdammen sie Schleswig-Holstein zur Armut.
Dann ist es allerdings konsequent, vor Wahlen zu versprechen, dass man die Kitas beitragsfrei macht, um das als Erstes wieder abzuschaffen, wenn man die Mehrheit gewonnen hat. Das ist scheinheilige Politik.