„Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium jeweils für befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für letzte Person.“
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])
Zu Schwierigkeiten kommt es nur dann, wenn sie die Beteiligten zur Besetzung eines Gremiums nicht verständigen wollen oder meinen, Gleichstellung im konkreten Fall nicht berücksichtigen zu müssen. Entsprechende Schwierigkeiten hatten wir mit der Besetzung des Richterwahlausschusses - wir alle erinnern uns -, aber auch hier wurden Lösungen gefunden.
Auch bei der Bildung des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein ließe sich unseres Erachtens entsprechend verfahren. Ihm gehören derzeit mit Frau Staatssekretärin Dr. Andreßen als Vorsitzender, Frau Staatssekretärin Dr. Bonde und Frau Schröder als Gesamtpersonalratsvertreterin des nichtwissenschaftlichen Personals lediglich drei Frauen an. Das Finanzministerium entsendet einen Staatssekretär, die Universitä
ten zu Kiel und zu Lübeck entsenden ihre Präsidenten, der Vertreter des Gesamtpersonalrats für das wissenschaftliche Personal ist männlich, ebenso wie der Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und der Sachverständige aus dem Wirtschaftsleben.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung hieße, dass künftig eine dieser Positionen durch eine Frau zu besetzen sein würde. Würde man gesetzlich analog zu dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst vorgehen, müsste eine weitere Position alternierend durch einen Mann oder eine Frau besetzt werden. Das ließe sich doch wohl realisieren.
Übrigens wäre ein entsprechendes Gesetz nicht nur Garant für eine angemessene Beteiligung der Frauen in künftigen Aufsichtsräten, sondern auch der Männer. Denn wer kann schon sicher voraussagen, wie künftige Landesregierungen personell zusammengesetzt werden? Wir hatten bei anderen politischen Mehrheiten in unserem Land schon wesentlich weiblichere Landesregierungen. Auch die Anzahl der weiblichen Studierenden steigt kontinuierlich. Frau Dr. Bohn wies darauf hin. Es wäre also nur folgerichtig, wenn künftig auch mehr Frauen akademische Führungspositionen besetzten. Entsprechende Quotenregelungen würden uns helfen, Gleichstellung von Männern und Frauen auch durch die Besetzung des Aufsichtsrats umzusetzen und nicht nur so, wie es jetzt in Absatz 4 des § 86 des Hochschulgesetzes heißt:
„In allen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben können, hat der Aufsichtsrat die Gleichstellungsbeauftragte zu hören.“
Nach Verabschiedung der kleinen Hochschulgesetznovelle im vergangenen Monat ging ich bei der Überschrift Ihres Gesetzentwurfs erst einmal davon aus, dass Sie, sehr geehrte Kollegin Dr. Bohn und Kollege Andresen, neue Erkenntnisse erworben haben, die Sie uns so schnell wie möglich mit einer Änderung darlegen wollen. Als ich aber sah, dass es sich hier um den kläglichen Versuch handelt, das Thema Frauenquote im Hohen Haus zu behandeln, war ich über Ihre Einfallslosigkeit enttäuscht.
Wenn Sie das Thema Frauenquote ernsthaft debattieren wollen, haben Sie Ihren Gesetzentwurf nicht zu Ende gedacht, oder man muss Ihnen unterstellen, dass Sie wirklich ernst meinen, was Sie dort fordern.
Sehr geehrte Kollegin Dr. Bohn, Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf, dass der neunköpfige Aufsichtsrat des UK S-H mit mindestens vier Frauen besetzt sein muss. Das heißt, es dürfen auch mehr als vier sein - was ich natürlich sehr begrüße.
Was passiert aber rein rechtlich, wenn der Fall eintritt, dass beispielsweise sechs Mitglieder des Aufsichtsrats weiblich sind? Müsste dann nicht - auch wenn es in Ihrem Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist - nach der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie eine Frau zurücktreten?
Denn das, was Sie gesetzlich für die Frauen regeln, müsste im Umkehrschluss im Wege des Diskriminierungsverbots auch für Männer gelten.
Nach der jetzigen Regelung wäre eine Anzahl von sechs weiblichen Mitgliedern des Aufsichtsrats ohne Probleme rechtlich möglich. Diesen Fall haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Ihr Vorschlag steht damit nicht im Einklang mit dem geltenden Recht.
Weiterhin müssen Sie bedenken, dass der Aufsichtsrat des UK S-H größtenteils qua Amt besetzt wird. Ihre Forderung würde also bedeuten, dass bei der Besetzung der Positionen der zuständigen Mini
sterin oder des Ministers oder deren Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unter Umständen eine Frau sein muss, damit der Aufsichtsrat Ihren Anforderungen entspricht.
Sie fordern über den Weg des Hochschulgesetzes eine Frauenquote im Bereich der Besetzung der Position der Staatssekretäre und sogar in der Position des Ministers für Wissenschaft. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die anderen Ministerien, die die Position der Staatssekretäre aufgrund anderer Kriterien besetzen können?
Dasselbe fordern Sie für die Besetzung des Mitglieds aus dem Präsidium der Christian-AlbrechtsUniversität und der Universität zu Lübeck.
Sollten auf andere Weise die vier weiblichen Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zustande kommen, so müssten nach Ihrem Vorschlag zwangsweise die beiden Universitäten weibliche Mitglieder des Präsidiums in den Aufsichtsrat entsenden. Ich frage Sie: Halten Sie das wirklich für einen sinnvollen Ansatz?
Kollegen und Kolleginnen, interessant ist auch zu sehen, in welchem Verhältnis von Mann und Frau der Aufsichtsrat heute zusammengesetzt ist und in welchem Verhältnis zu Zeiten der Mitregierung der Grünen. Heute besteht der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus weiblichen Mitgliedern ohne Zwang, und davon sind zwei Mitglieder die bereits von Ihnen geforderten weiblichen Staatssekretärinnen. In Zeiten der grünen Mitregierung bestand der Aufsichtsrat noch nicht einmal zu einem Viertel aus Frauen.