In der Medizin ist der Frauenanteil in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aktuell sind knapp 75 % der Studierenden im ersten Semester Frauen. Wir Grüne wollen, dass sich diese gesellschaftliche Veränderung im Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein wiederfindet.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])
Wir wollen, dass in diesem Gremium, ähnlich wie im Hochschulrat und im Universitätsrat, Frauen gleichberechtigt beteiligt werden. Um eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrats umzusetzen, kommen wir an einer Quotenregelung nicht vorbei. Das hat auch die Praxis an den Hochschulen gezeigt.
Wir haben uns für diese Initiative ganz bewusst diese Plenartagung ausgesucht, damit sie nicht in einer allgemeinen Hochschuldebatte untergeht. In der übernächsten Woche begehen wir zum hundertsten Mal den Internationalen Frauentag in Deutschland. Deswegen bringen wir unsere Initiative jetzt ein. Wir Grüne wollen ein deutliches Zeichen setzen: Sonntagsreden, wohlmeinende Presseerklärungen und das Verteilen von Blumen auf Wochenmärkten sind nette Gesten. Wir Grüne wollen aber nicht nur nette Gesten, wir wollen ein klares Bekenntnis zu echter Gleichberechtigung.
Das politische Reden bleibt ein blasses Lippenbekenntnis, wenn das politische Handeln nicht folgt. Wir wollen gleiche Rechte und praktische gesellschaftliche Gleichstellung. Das ist heute so aktuell wie vor hundert Jahren.
Die kürzliche Auseinandersetzung zwischen Bundesarbeitsministerin von der Leyen und Bundesfamilienministerin Schröder zur Frauenquote in Unternehmen hat das einmal mehr deutlich gezeigt. Ohne vorgegebene Quote kommen wir nicht zum Ziel.
Das hat jetzt auch die Frauen-Union in SchleswigHolstein erkannt. Aber sie kann sich noch nicht ganz durchsetzen, was sehr bedauerlich ist.
- Sehr geehrter Herr von Boetticher, nennen Sie mir ein Argument, warum aus den Chefetagen nicht gemischte Chef- und Chefinnenetagen werden sollen.
Es gibt ewige Bedenkenträger. Die FDP trägt verfassungsrechtliche Bedenken gegen jede Quote vor. Verfassungsrechtliche Bedenken nehmen wir
Grüne sehr ernst. Deswegen hat die Bundestagsfraktion der Grünen diesen Punkt in einem verfassungsrechtlichen Gutachten überprüfen lassen. Das Ergebnis war eindeutig: Quoten sind zulässig. Sie sehen, Ihre Bedenken sind ausgeräumt. Vielleicht ist es ja doch möglich, gemeinsam für eine gute Lösung für eine paritätische Vertretung von Frauen im Aufsichtsrat des UK S-H zu sorgen. Über Details der Formulierung können wir gern im Ausschuss weiterberaten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann [CDU])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Tagesordnungspunkt für diese Landtagstagung angemeldet wurde, habe ich natürlich gedacht, jetzt müsse ich mich als hochschulpolitischer Sprecher darauf vorbereiten, dass jetzt die Grünen das Festival der verpassten Chancen bei der gesamten Debatte um die kleine Novelle des Hochschulgesetzes nachholen
und heute ein riesiger Gesetzentwurf, ein Gegenentwurf, endlich einmal ein Modell der Grünen, wie sie sich Hochschulpolitik hier in Schleswig-Holstein vorstellen, auf den Tisch gelegt wird. Man war relativ schnell durch.
- Ich habe mich darüber auch etwas gewundert, dass eine Seite ausreichte, um als Gegenentwurf zu gelten.
Es geht im Kern in diesem Gesetzentwurf in der Tat darum, dem UK S-H eine gesetzliche Verpflichtung hineinzuschreiben, dass dort im Aufsichtsrat, der derzeit aus neun Mitgliedern besteht, auf jeden Fall vier Frauen sind.
Nun hoffe ich, dass Sie sich vorher angeguckt haben, wie dieses Gremium derzeit besetzt ist. Es sind drei Frauen darin. Das heißt, ein Drittel ist von
Frauen besetzt. Ich darf vielleicht an der Stelle darauf hinweisen, dass ich überhaupt gar keine Probleme damit habe. Es könnten noch mehr Frauen darin sein, ohne Zweifel. Es ist überhaupt gar nicht so, dass jemand von uns das bestreitet. Nur gucken Sie sich die Positionen an, die vonseiten der Landesregierung besetzt werden: Die sind zu zwei Dritteln von Frauen besetzt.
Das heißt, über den Prozentsatz hinaus, den Sie angesetzt haben, sind wir dort im Aufsichtsrat vertreten. Ich darf Ihnen vielleicht an der Stelle auch sagen: Sie haben den Artikel 1 nicht geändert, wo festgeschrieben ist, wer für den Aufsichtsrat alles vorschlagsberechtigt ist. Sie müssen schon gucken, dass an dieser Stelle vier Personen persönlich gesetzt sind. Das heißt, dort ist gar keine Auswahlmöglichkeit. Stellen Sie sich vor, wir hätten in Schleswig-Holstein nicht so eine fortschrittliche Regierung wie die aus CDU und FDP, die an dieser Stelle so viele Frauen einsetzt!
Dann hätten wir in diesen gesetzten Positionen vier Männer. Dann würden Sie nämlich keine Frauenquote von 40 % an der Stelle einführen, sondern Sie würden den Verbänden, die dort dafür zuständig sind, vorzuschlagen, eine Frauenquote von 80 % aufschwatzen. Das halte ich an dieser Stelle wirklich nicht für gerechtfertigt. Sie dürfen gern so gut besetzt werden an der Stelle. Deswegen will ich ausdrücklich sagen, Frau Kollegin Dr. Bohn, dass wir uns in dem Ziel einig sind. Es ist absolutes Ziel, von CDU und - das sage ich an der Stelle einfach einmal mit - auch von FDP, Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu unterstützen.
Wir brauchen dort mehr Frauen. Wir wollen auch, dass die Erkenntnis wächst, dass mehr von Frauen besetzte Führungsgremien in der Wirtschaft - ob Aufsichtsrat oder Vorstand - zur Produktivität der Unternehmen beitragen. Da gibt es etliche Studien, die das verdeutlichen.
- Sie kennen ja die Diskussionen, die im Moment laufen. Es gibt auch Überlegungen, deutlich mehr dahin zu gehen, die Wirtschaft dazu zu verpflichten, Selbstverpflichtungen einzugehen.
Im Übrigen ist das das, was wir auch in der Politik machen. Wir machen das auch in unserer Partei, in der CDU, dass wir eine Selbstverpflichtung eingehen, indem wir ein Frauenquorum bei uns in der Partei haben. Dazu sind auch Unternehmen angehalten. Ich sage Ihnen, dass das, was auf Bundesebene gemacht wird, einen Effekt entwickeln wird. Sie wissen, dass es dazu noch unterschiedliche Auffassungen gibt. Aber Frau Dr. Bohn, ich glaube, wir werden auf dem Weg erfolgreich und gut weitergehen. Sie werden dann auch zufrieden sein, wenn Sie die Ergebnisse entsprechend sehen.
(Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sehr schön, danke! - Zuruf der Abge- ordneten Antje Jansen [DIE LINKE])
- Alles gute Minister. Ich darf an der Stelle aber auch ausdrücklich sagen, dass es auch in unserer Fraktion - Frau Dr. Bohn hat die Frauen-Union zitiert - Abgeordnete gibt, die einer Frauenquote durchaus positiv gegenüberstehen und eine klarere gesetzliche Festlegung bei uns haben wollten. Mehrheitlich ist aber die Auffassung, die ich eben vorgetragen habe. Das ist auch meine persönliche Auffassung. Ich freue mich auf eine spannende Debatte, die wir im Ausschuss zu diesem Thema noch weiterführen können.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit der Selbstverpflichtung ist so eine Sache. Ich hatte eigentlich erwartet, dass Frau Rathje-Hoffmann zu diesem Thema sprechen wird. Ich glaube, die Tendenz wäre eine etwas andere geworden. Aber sei es, wie es ist.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit ihrem Gesetzentwurf, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats neu zu fassen. Künftig sollen mindestens vier der neun Mitglieder Frauen sein.
„Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium jeweils für befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für letzte Person.“