Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon überraschend, was in den letzten Minuten hier an Fachwissen zum Besten gegeben wurde. Hier wird mit nichts gebrochen, sondern hier sollen endlich diejenigen Partner auf gleiche Augenhöhe gebracht werden, die unmittelbar die Gesundheitsversorgung in diesem Land sicherstellen. Ich würde einfach empfehlen, das, was derzeit diskutiert wird, und zwar unter allen Ländern, auch rot-grün regierten Ländern, Frau Kollegin Bohn, zur Kenntnis zu nehmen.
Auf der letzten GMK wurden auf Antrag Schleswig-Holsteins die obersten Landesgesundheitsbehörden beauftragt, Nachjustierungen bei § 116 b SGB V vorzunehmen. Was Sie hier erzählt haben, ist schlicht blanker Unsinn. Es ist genau richtig, und deswegen wird es Sie wenig verwundern -
- Ach, Herr Stegner, nach Ihrem peinlichen Auftritt heute Morgen würde ich mich an Ihrer Stelle mit Zwischenrufen dezent zurückhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie wenig wundern, dass die Landesregierung die Initiative der regierungstragenden Fraktionen ausdrücklich begrüßt. Der Schritt kommt auch nicht zur Unzeit oder zur falschen Zeit, sondern er kommt genau rechtzeitig, und zwar, während die Diskussion um ein Versorgungsgesetz auf Bundesebene läuft.
Denn wie sonst sollen eigentlich Interessen der Länder in diesen Diskussionsprozess eingebracht werden? Sollen wir das vielleicht machen, nachdem das Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde? Ich bin dafür, dass wir uns jetzt einmischen, während das Gesetz besprochen wird, und nicht hinterher.
Ich unterstelle jedenfalls den gesundheitspolitischen Sprechern auch der Oppositionsfraktionen, dass sie sehr genau wissen, auch wenn sie es hier nicht gesagt haben, dass die geltenden Regelungen zu § 116 b SGB V natürlich eine Unwucht ausweisen. Selbstverständlich funktioniert das an vielen Stellen des Landes Gott sei Dank relativ reibungslos.
Es gibt aber Regionen, in denen es gerade nicht reibungslos funktioniert. Das kann man akzeptieren. Ich bin der Auffassung, das darf man nicht akzeptieren, sondern man muss genau diese Unwuchten in der Regelung beseitigen.
Ich finde es, um es einmal höflich auszudrücken, durchaus beeindruckend, dass dem niedergelassenen Bereich hier fast mit Missachtung entgegengetreten wird. In den Oppositionsreden habe ich nur das Wort „Klientelpolitik“ vermisst.
Aus meiner Sicht ist es eine Pflicht, dass wir jene, die in der Versorgung unmittelbar hiervon betroffen sind, in der Zukunft mit jenen auf Augenhöhe bringen, die die stationäre Versorgung garantieren.
Vor diesem Hintergrund würde ich an Ihrer Stelle die Ausschussberatungen nutzen und mich etwas eingehender damit befassen, was in § 116 b bislang geregelt ist und was die Absicht § 116 b ursprünglich war.
Sehr geehrter Herr Minister, könnten Sie mir freundlicherweise sagen, in welchem Redebeitrag und an welcher Stelle die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen derart dargestellt worden sind?
- Ja, selbstverständlich. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurde in Ihrem Redebeitrag und in dem Redebeitrag des Kollegen Heinemann so getan, als ob man da eine Lex KVSH hineinheben wollte. Zumindest im Redebeitrag des Kollegen Heinemann war diese Tendenz sehr offensichtlich.
Sehr geehrter Herr Minister, sind Sie so freundlich, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich ganz zu Anfang gesagt habe, dass wir ein gutes Gesundheitssystem haben, das in vielen Bereichen gut funktioniert, und dass wir Grünen ein Interesse daran haben, an Verbesserungen zu arbeiten? Deswegen weise ich das mit aller Entschiedenheit zurück. Ich hoffe, Sie können das noch einmal -
Ich nehme Ihre Rede freundlich zur Kenntnis, genauso wie ich Ihre zweite Zwischenfrage freundlich zur Kenntnis genommen habe.
Meine Damen und Herren, eine aktuelle Umfrage bei den nach § 116 b zugelassenen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein hat genau das Bild ergeben, das ich gerade gezeichnet habe. Es funktioniert an den meisten Stellen ganz ordentlich, aber an manchen Stellen kommt es auch zu Ärger, zu Reibungsverlusten. Immer dann, wenn es zu Reibungsverlusten kommt, ist die Patientenversorgung nicht optimal. Genau an dieser Optimierung der Patientenversorgung müssen wir arbeiten.
Die Opposition hat die Frage aufgeworfen, was die Patienten davon haben. - Die Patienten profitieren unmittelbar davon, wenn Reibungsverluste abgestellt werden. Wer - das gilt für uns alle - das Hohelied auf die ambulante Versorgung, auf den Hausarzt vor Ort, singt, muss dafür sorgen, dass der niedergelassene Bereich in den Fällen, in denen er unmittelbar betroffen ist und wenn es darum geht, dass auch er Versorgung leisten kann, in Zukunft beispielsweise auch ein unmittelbares Rückspracherecht hat.
Nur so funktioniert intersektorale Versorgung, nur so funktioniert das Knüpfen von Versorgungsketten.
Ich glaube, wir sollten bei der Neufassung des § 116 b berücksichtigen - das wissen zumindest die gesundheitspolitischen Sprecher genau -, dass wesentliche Teile der 116-b-Behandlung bereits vorher durch Ermächtigung der Krankenhausärzte oder auch durch tagesklinische Angebote im Krankenhaus abgedeckt wurden und jetzt beinahe nur im Tausch gegen diese ambulante Behandlung nach § 116 b stattfinden. Die Zulassung für bisher insgesamt 226 Einzelindikationen an 20 Krankenhäusern scheint - das ist hier auch angeklungen - in den Auswirkungen, insgesamt gesehen, eher gering zu sein. Dennoch kommt es am einzelnen Standort, im Einzelfall, für den einzelnen niedergelassenen Arzt, immer wieder zu negativen Konsequenzen, mit all den Auswirkungen auf die Versorgung.
Ich sage daher aus Sicht der Landesregierung abschließend, dass der von den Regierungsfraktionen vorgezeichnete Weg ein Weg zu mehr Rechtssicherheit sowohl für die niedergelassene Ärzte als auch für den stationären Sektor ist, weil jetzt beide Akteure auf dem Gesundheitssektor genau wissen, woran sie sind. Ich begrüße dies ausdrücklich und würde mich über eine weitere Unterstützung in dieser Sache sehr freuen, weil es in unserer älter werdenden Gesellschaft am Ende darum gehen muss, in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein die Versorgung mit ambulanten und stationären Leistungen sicherzustellen. Ich glaube, dass dies ein guter Baustein ist, um genau dahin zu gelangen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1273 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Dr. Marret Bohn von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brauchen wir schon wieder eine Veränderung am Hochschulgesetz? Das werden sich sicherlich einige der Anwesenden fragen. Die Antwort steht für uns Grüne fest: Ja, wir brauchen eine Änderung des Hochschulgesetzes. Wir brauchen ein Gesetz, das die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung abbildet, ein Gesetz, das mit modernen Strukturen Vorbild sein kann.
Haben wir nicht gerade im Januar auf Initiative der Grünen eine kleine Hochschulnovelle beschlossen? Ja, das haben wir, und nein, wir haben diesen Punkt nicht aus Versehen vergessen. Heute möchten wir eine einzige, aber sehr entscheidende Änderung im schleswig-holsteinischen Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum auf den Weg bringen. Diese Änderung bezieht sich nicht auf die Hochschulen als Lehrinstitute, sondern auf das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.
In der Medizin ist der Frauenanteil in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aktuell sind knapp 75 % der Studierenden im ersten Semester Frauen. Wir Grüne wollen, dass sich diese gesellschaftliche Veränderung im Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein wiederfindet.