Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eins muss ich vorab deutlich sagen: Der SSW steht dem Alleingang der Landesregierung bei der Liberalisierung des Glücksspiels durch den aktuellen Gesetzentwurf sehr kritisch gegenüber.
Wir haben in dieser Angelegenheit immer klar gesagt, dass dem Spielerschutz und der Präventionsarbeit die höchste Priorität zukommen muss. Vermeintliche Mehreinnahmen, deren Höhe keiner genau beziffern kann, dürfen nicht zu einem Rückzug des Staates aus diesem sensiblen Bereich führen. Jedem sollte klar werden, dass die vage Hoffnung auf eine Einnahmesteigerung durch erleichterten Zugang zum Glücksspiel letztlich nicht mehr als eine Milchmädchenrechnung ist. Denn nach den bisherigen Erkenntnissen wird die Zahl der Problem- und Suchtspieler und damit die Folgekosten für Therapie- und sonstige Hilfsmaßnahmen durch eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes stark ansteigen.
Aktuelle wissenschaftliche Studien zu den Auswirkungen des Glücksspiels auf das Suchtverhalten belegen diese Tatsache zunehmend. Wir stehen bei der Frage nach den Auswirkungen einer Gesamt- oder Teilliberalisierung dieses Marktes noch ganz am Anfang.
Auch die Vorgängerdebatten zu diesem Thema machten deutlich, dass es viele ungeklärte Fragen und - zumindest aus Sicht des SSW - kaum kalkulierbare Risiken gibt. Auch der vorliegende Bericht der Landesregierung zu den Folgen einer Liberalisierung auf das Suchtverhalten sorgt für wenig Klarheit. Er trifft keine eindeutige Aussage darüber, ob mit einer Liberalisierung des Glücksspiels auch eine erhöhte Anzahl Spielsüchtiger einhergeht. Die Gründe hierfür liegen nach Angabe des zuständigen Ministeriums unter anderem in der dürftigen Datenlage, langen Karenzzeiten oder aber in erhöhten Hemmschwellen von Spielsüchtigen mit Migrationshintergrund, Hilfsangebote wahrzunehmen.
Mich verwundert daher der Antrag der Grünen, der unter anderem zum Ziel hat, im Zuge der Neuordnung des Glücksspiels auch die Schuldner- und Insolvenzberatung des Landes zu stärken, und der so möglicherweise die Liberalisierung des Glücksspiels rechtfertigen soll.
Damit hier kein falscher Zungenschlag reinkommt: Auch wir halten die Kürzungen im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung und der Präventionsmaßnahmen durch die Landesregierung für sehr problematisch. Vor dem Hintergrund der über 100.000 verschuldeten Haushalte und der stetig steigenden Privatinsolvenzen im Land halten wir die Stärkung dieser Angebote selbstverständlich für enorm wichtig.
Ohne Zweifel leisten die 36 anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in SchleswigHolstein wertvolle Arbeit, zu der das Land natürlich auch in Zukunft seinen Teil beitragen muss. Dabei steht für den SSW aber fest, dass diese Notwendigkeit nicht erst seit den Plänen der Landesregierung zur Neuordnung des Glücksspiels besteht.
Für die Stärkung der Schuldnerberatung für Selbstständige gilt, dass derartige Angebote bereits bestehen und keinesfalls einseitig ausgebaut werden sollten. Die IHK, die immerhin rund 200.000 Gewerbetreibende im Land vertritt, sieht hier eine unverändert geringe Nachfrage und damit kaum Bedarf, diesen Bereich zu erweitern. Ich glaube, dieser Bereich hat auch überhaupt nichts mit dem Glücksspiel zu tun.
Auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein sieht sich mit dem bestehenden Angebot der Finanzierungsberatung als ausreichend und nachfragegerecht aufgestellt. Im Übrigen wäre eine weitergehende Schuldnerberatung für Selbstständige auch nicht mit den geltenden rechtlichen Grundlagen der
Investitionsbank vereinbar. Die Stärkung der Präventionsarbeit der Schuldnerberatungsstellen ist aus Sicht des SSW dagegen eine Aufgabe, die wir zügig angehen müssen.
Auch die Formulierung von strengeren Kriterien für die Zulassung von Beratungsstellen nach § 305 der Insolvenzordnung ist dringend notwendig. Um zu verhindern, dass mit der Finanznot der Menschen Geschäfte gemacht werden, muss selbstverständlich auch die Gebührenordnung für pfändungsgeschützte Konten strikter durchgesetzt werden.
Fest steht, dass sowohl der vorliegende Antrag wie auch der Bericht eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, die wir im weiteren Beratungsverlauf zu klären haben. Hier herrscht ganz allgemein noch erheblicher Informationsbedarf, der erst durch die Arbeit in den Ausschüssen gedeckt werden muss, bevor derart wichtige Entscheidungen getroffen werden können. Es darf insbesondere nicht sein, dass durch einen vordergründigen Ausbau der Beratungsinfrastruktur die Liberalisierung des Glücksspiels quasi durch die Hintertür gerechtfertigt wird.
Die Liberalisierung des Glücksspiels ist der falsche Weg. Wir können uns gern darüber unterhalten, die Insolvenzberatung zu stärken, die Verbraucherberatung zu stärken oder Beratungsangebote für Spielsüchtige einzurichten. Das ist alles kein Problem.
Auch wir wollen da gern mehr Geld reinstecken. Das ist gar keine Frage. Aber all dieses Gute darf nicht als Rechtfertigung missbraucht werden, um die Liberalisierung des Glücksspiels zu rechtfertigen, denn das ist der falsche Weg. Das schafft Süchtige, und das schafft nicht Süchtige ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal Dank an das Ministerium für den Bericht, aber noch viel mehr Dank an die Glücksspielprävention, an die Glücksspielselbsthilfegruppen, an die
Glücksspielfachberatung im Land. Bei der Neuaufstellung, die ja sicherlich auf uns zukommt, von Beratungs- und Behandlungsnetzwerken müssen in Zukunft klare Zielvereinbarungen durch das Land sichergestellt werden. Denn die Förderung, die ja Stück um Stück auf die Kreise übertragen wird, darf nicht dazu führen, dass im Rahmen der Kommunalisierung eine regionale Beliebigkeit eintritt. Das kann es nicht sein. Deswegen brauchen wir Landeszielvereinbarungen, die das sicherstellen.
Herr Minister, dass Sie ein Verfechter der Prävention sind, glaube ich Ihnen wirklich. Ich bitte Sie eindringlich, die klaren Ziele der Prävention und Hilfe zu formulieren und diese so einzurichten, dass sie landesweit funktionieren. Die Suchthilfe im System hat da einiges an Unterstützung zu erhoffen.
Herr Kollege Kubicki, Sie sprachen eben von knapp 5 % für die Sportwetten. Das ist sicherlich so. Aber für Alkoholkranke sind es auch nur 5 %. Das ist trotzdem ein Problem, das uns geradezu überrennt. 5 % ist viel. Wenn Sie sich hier im Raum einmal umgucken, sind das fünf von uns. Es lohnt sich, dafür Hilfe aufzubauen.
Was ich gut finde an Ihrem Beitrag, ist, dass Sie davon ausgehen, dass wir in Zukunft feste Prozentsätze für die Suchthilfe und Prävention aus den Umsätzen des Glücksspiels generieren und dann fest zur Verfügung haben. Das ist notwendig, denn wenn Sie es tatsächlich schaffen - Sie haben ja die Mehrheit -, den Glücksspielvertrag zu liberalisieren, was wir sehr bedauern würden, haben wir möglicherweise bald ein Problem, das wir lösen müssen. Wir sollten jetzt damit anfangen. Prävention fängt schon beim Gedanken einer Liberalisierung an.
Wir müssen damit rechnen, dass die Menschen nicht nur durch personale Prävention sinnvolle Unterstützung bekommen, sondern auch durch strukturelle Prävention. Am Beispiel Alkopops haben wir gesehen: Nachdem wir an der Preisschraube gedreht haben, hat sich das Problem quasi von selbst gelöst. Ein Alkopopproblem gibt es nicht mehr, und zwar durch strukturelle Prävention.
Ein strikter Glücksspielstaatsvertrag ist strukturelle Prävention. Ich hoffe, wir geben das nicht auf
Ich rechne auf jeden Fall auf Sie, wenn es so weit kommen sollte, und auf eine gute, qualifizierte Prävention und einen festen Prozentsatz; für die Unterstützung würde ich mich sehr bedanken. Wir haben ein funktionierendes Suchthilfesystem. Es kommt jetzt zu neuen Belastungen, die wir lösen müssen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1332 und den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1348, dem Sozialausschuss zur Beratung zu überweisen.
- Federführend an den Sozialausschuss, mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 25 und 29 in die Mai-Tagung zu verschieben und die Mittagspause morgen von 13 auf 14 Uhr zu verkürzen. Sie haben nicht beschlossen, Tagesordnungspunkt 16 auf den nächsten Tag zu verschieben.
Frau Präsidentin! Es muss an meinem Alter liegen. Ich habe eine Verständnisfrage: Heißt das, dass wir
morgen bis 14 Uhr tagen und bis 15 Uhr Mittagspause machen oder bis 13 Uhr tagen und um 14 Uhr wieder anfangen?