Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

(Zurufe)

Wird zum Tagesordnungspunkt 16 das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Thorsten Fürter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Zitat zu Beginn:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“

Das ist keine grüne Parteitagsrhetorik, sondern OTon des Bundesverfassungsgerichts. Die anlasslose massenhafte Speicherung individueller Kommunikationsdaten ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und steht in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)

Wer hat wann wem eine SMS geschickt, welche EMails wurden an welchen Empfänger gesendet, wer surfte um welche Uhrzeit auf welchen Webseiten?

(Unruhe)

Ich gebe zu, das sind Fragen, die den Staat gelegentlich tatsächlich zu interessieren haben, nämlich immer dann, wenn eine konkrete Verdachtslage eingetreten ist und die Polizei das tun muss, was ihre Aufgabe ist: ermitteln.

Die Frage, die wir heute diskutieren, ist aber, ob der Staat in großer Vor- und Fürsorglichkeit - man weiß ja nie - erst einmal alles speichern soll, um anschließend darauf zugreifen zu können. Wir meinen: Nein, es darf keine staatliche Totalerfassung der elektronischen Kommunikation geben.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

(Bernd Heinemann)

Wir lehnen daher die gesetzlich verpflichtende anlasslose Speicherung sämtlicher Telefon-, Mobilfunk- und Internetverbindungsdaten sowie Standortdaten auf Vorrat zu Strafverfolgungszwecken ab. Durch die Vorratsdatenspeicherung werden 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Das ist absolut unverhältnismäßig.

(Beifall des Abgeordneten Björn Thoroe [DIE LINKE])

Glauben Sie mir, ich bin der Letzte, der sogar im Hochsommer mit einer Kapuze herumlaufen würde, um sich vor Videoaufnahmen zu verstecken.

(Wolfgang Kubicki [FDP]) : Aber der Kollege Thoroe vielleicht!)

Aber eines muss ich sagen: Das macht selbst mir ein wenig Angst. Deshalb gilt grundsätzlich der alte Slogan weiter - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Pressemitteilung des Kollegen Eichstädt den alten grünen Slogan -: „Meine Daten gehören mir.“ - Vielen Dank, dass Sie das übernommen haben!

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Anhaltende Unruhe)

Ich gebe zu, es mag einige wenige Fälle geben, in denen eine Tat nur mit auf Vorrat gespeicherten Daten aufgeklärt werden kann.

(Anhaltende Unruhe)

Das werden wenige Fälle sein, und zwar aus zwei Gründen. Grund eins: Die meisten Taten beschränken sich nicht nur auf die Verwendung von Telekommunikation. Ein Beispiel: Wer einen Menschen am Telefon betrügt, braucht eine Überweisung. Da kann dann ermittelt werden. Grund zwei: Taten, die tatsächlich begangen werden können, ohne das Netz zu verlassen, zum Beispiel eine Beleidigung über Facebook oder per E-Mail, sind sehr häufig Delikte, die fortgesetzt und wiederholt begangen werden. Da kann mittels des Konzepts „Quick Freeze“ ermittelt werden.

Aber es bleiben tatsächlich Fälle übrig. Wenn ich meinen Nachbarn anrufe, die Stimme verstelle und ihn am Telefon beleidige zum Beispiel,

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] - Anhaltende Unruhe)

dann kann es sein, dass wir mit einer Vorratsdatenspeicherung Beweismittel zur Verfügung hätten, die sonst nicht bestehen. Aber für solche Baga

telltaten wäre die Vorratsdatenspeicherung - da stimmen Sie dem Bundesverfassungsgericht sicherlich zu - wirklich nicht verhältnismäßig.

Ich betone nochmals: Wir haben keine Sicherheitslücke. Das gilt auch für die Bekämpfung der Terrorgefahr. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ein Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung ersatzlos ausgesetzt hätte, wenn sie eine conditio sine qua non für die Abwehr der Terrorgefahr wäre!

Es ist tatsächlich so, dass bei der Verfolgung von Straftaten, bei denen das Internet genutzt wird, Defizite bestehen. Ich habe gerade eben noch einmal geschaut: Der Polizei ist es offensichtlich endlich gelungen, der Betrügerwebsite www.eweewe.com den Strom abzuschalten. Ich habe ja dazu einige Nachfragen gestellt. Es hat nur leider ein paar Monate gedauert. Um das zu beschleunigen, brauchen wir eine Entschlackung der internationalen Zusammenarbeit der Polizeibehörden und eine gut ausgerüstete Polizei. Das bedeutet auch: moderne PCs und schnelle Internetzugänge. Aber das habe ich an dieser Stelle ja bereits mehrfach hervorgehoben.

Deshalb Finger weg von den Bürgerdaten! Millionenfache anlasslose Überwachung macht Angst. Die brauchen wir nicht, und die wollen wir deswegen auch nicht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Eine große Re- de!)

Ich habe gehört, dass beantragt wird, den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Ich kann damit leben. Ich glaube, der Antrag hätte hier eine Mehrheit gefunden. Der FDP wird es nicht entgangen sein, dass der Tenor, den wir heute zur Abstimmung stellen, eins zu eins aus einer Pressemitteilung Ihrer Fraktion kommt, Herr Kubicki.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Demonstrativer Beifall bei der FDP)

Ich lege es wenigstens zeitnah offen. - Aber diese Spielerei können wir uns schenken, es ist ein ernstes Thema. Deswegen sind wir damit einverstanden, dass wir heute nicht in der Sache abstimmen, sondern den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen.

(Beifall des Abgeordneten Heinz-Werner Je- zewski [DIE LINKE])

Auch Herr Kalinka hat sich ja mehrfach zu dem Thema geäußert. Dann können wir in der Sache

(Thorsten Fürter)

darüber sprechen, welche Möglichkeiten es gibt und was wir auf jeden Fall verhindern müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie der Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt [FDP])

Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Werner Kalinka das Wort. - Ich nutze die Zwischenzeit, auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher zu begrüßen, und zwar vom CDU-Ortsverband Klamp und vom Kreisverband DIE LINKE aus Lübeck. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Es sollen auch Mitglieder des Landesbetriebs Küstenschutz aus Tönning hier sein. - Seien auch Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir sit- zen Seit an Seit! - Peter Eichstädt [SPD]: Und die alten Lieder singen! - Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, alte Lieder singen. Es ist heute nicht der Tag des Kollegen Fürther; das muss man einfach so sehen. Die Frage der Vorratsdatenspeicherung ist eine Thematik, die man nicht auf einige wenige Schlagworte reduzieren kann, Herr Kollege. Es geht um politische Grundüberzeugungen und Gewichtungen. Natürlich ist es kein Geheimnis, dass wir in CDU und FDP dazu unterschiedliche Meinungen haben. In der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung geht es aber nicht darum, dass die einen die Freunde und die anderen die Feinde der Bürgerrechte sind.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

So setzen zumindest wir uns nicht auseinander. Schwarz-Weiß-Malerei greift bei diesen wichtigen Fragen zu kurz.

(Zurufe von Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW]: Schwarz-Gelb! - Heiter- keit)

- Also, Schwarz-Gelb in einer Schwarz-Weiß-Malerei ist ein interessantes Farbenspiel. Aber damit wollen wir keine Zeit verlieren.

Wir alle wissen, dass die Erhebung von Vorratsdaten ein Eingriff in Bürgerrechte ist. Das ist keine Frage. Wir alle müssen aber auch akzeptieren, dass es ebenfalls einen Eingriff in die Bürgerrechte dar

stellt, wenn der Staat neue oder alte Begehungsformen von Straftaten zunehmend nicht mehr aufklären und verhindern kann, weil die Strafverfolgung mit der Entwicklung der neuen Medien nicht Schritt hält. Hier geht es um den unmittelbaren Zweck, warum wir uns überhaupt staatliche Strukturen leisten, nämlich um die Einhaltung des Rechts zu gewährleisten und die Begehung und schwere Folgen von Straftaten möglichst zu verhindern.

Die Grundkonstellation bei der Erhebung von Vorratsdaten ist, dass man mit der Erhebung dieser Daten sehr viele potenziell Betroffene erfasst. Das ist keine Frage, das kann ich nicht bestreiten. Unterlässt man hingegen die Erhebung von Vorratsdaten, so handelt es sich bei den Opfern unaufgeklärter Straftaten um weniger Betroffene. Unterschiedlich sind aber die Folgen. Die Folgen einer unaufgeklärten Straftat haben für die Opfer in den allermeisten Fällen ein anderes Gewicht als die Speicherung von Daten auf die Betroffenen. Auf der Seite der Vorratsdatenspeicherung stehen viele, dafür aber leichtere oder leichte Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auf der Seite der fehlenden Strafverfolgung stehen demgegenüber Betroffene, deren Fälle durch Härte, durch fehlende Wiedergutmachung, fehlende Gerechtigkeit geprägt sind. Das ist in vielen Fällen ein Unterschied, meine Damen und Herren. Das ist auch das Dilemma, vor dem man in dieser Diskussion steht. Auf der einen Seite steht der Datenschutz, auf der anderen Seite der Opferschutz und in der Mitte die Frage nach einem Kompromiss. Das muss politisch entschieden werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Korridor ausgewiesen, in dem eine Nutzung von Vorratsdaten möglich ist. Der Zugriff soll auf schwere Fälle beschränkt sein, und ein Datenmissbrauch muss möglichst verhindert werden. Weder darf man gering schätzen, dass sich die Menschen bei der Erhebung ihrer persönlichen Daten unwohl fühlen und dass den Staat auch nicht alles etwas angeht. Da muss man auch nicht mit Kapuze herumlaufen oder sonst etwas, Herr Kollege, dies ist natürlich eine sehr ernste Frage, inwieweit der Staat Daten erheben darf, damit umgeht und sich zu ihnen verhält. Ebenfalls darf man aber nicht gering schätzen, dass praktisch alle in der Strafverfolgung Tätigen bereits heute angeben, dass ihnen für die Verfolgung von Internetkriminalität effektive Mittel fehlen.

Dazu einige Zahlen: Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verliefen nach einer sechsmonatigen bundesweiten Erhebung durch das Bundeskriminalamt 75 % - dreiviertel - aller Aus