Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Dazu einige Zahlen: Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verliefen nach einer sechsmonatigen bundesweiten Erhebung durch das Bundeskriminalamt 75 % - dreiviertel - aller Aus

(Thorsten Fürter)

kunftsersuchen erfolglos. Mittlerweile ist der Anteil noch weiter gestiegen. In drei von vier Fällen ging es um den Deliktsbereich kinderpornografischer Schriften. Weitere wichtige Deliktsfelder sind der Betrug und Computerbetrug. Hier sind Grauzonen entstanden, in denen der Staat seine Bürger schlicht nicht mehr ausreichend schützen kann. Und deshalb gibt es hier auch Handlungsbedarf. Auch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren reicht nicht in allen Fällen aus, denn für die in die Vergangenheit gerichtete Verbrechensaufklärung ergeben sich auch hier Lücken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bekämpfung von Kriminalität hat in Umfragen bei den Bürgern mit den höchsten Stellenwert - auch das sollten wir nicht außer Acht lassen.

Herr Kollege Fürther, wenn hier gesagt wird, wir hätten bei der Terrorbekämpfung eigentlich keine Sicherheitslücken, muss ich sagen: Ich glaube, wir dürfen die terroristischen Gefahren, die sehr latent in unserem Land sind, nicht unterschätzen. Wenn es die Möglichkeiten nicht gibt, dort vorzugehen, kann man auch nicht zu Erkenntnissen und zum Handeln kommen.

Insgesamt haben sowohl Gegner wie auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung ein Interesse am Schutz der Grundrechte. Keinem fehlt es an guten Gründen, Sachlichkeit ist angezeigt. Unsachlich ist es aber, wenn beispielsweise in einer Pressemitteilung von Ihnen es gegenüber dem Innenminister heißt, er reite „die nächste Attacke gegen die Bürgerrechte“, weil er sich für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt hat. Wer eine solche Rhetorik gebraucht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in der Tat Bilder in schwarz-weiß zu zeichnen. Die Erwartung, dass wir hier auf Landesebene über ein bundespolitisches Thema im Streit zerfallen, die wird sich als unbegründet erweisen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Kai Dolgner das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Feststellungen: Eine anlass- und verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten stellt erst einmal einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Von

den Befürwortern des vor gut einem Jahr als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzes hört man häufig, dass schon die Aufklärung oder Verhinderung einer einzigen schweren Straftat die Vorratsdatenspeicherung rechtfertige - leider auch von den Innenpolitikern meiner Partei.

Warum speichern wir nicht zukünftig alle Telefongespräche digital - was heute durchaus machbar wäre -, möglichst noch kombiniert mit einer automatischen Schlüsselworterkennung? - Ich habe das hier übrigens vor dem Artikel gestern über das, was in China im Augenblick los ist, geschrieben. Das ist sehr interessant. Wie wäre es, wenn wir alle öffentlichen Gebäude verwanzten und jedes gesprochene Wort aufzeichnen würden? Es könnte hier sicher keiner in Abrede stellen, dass man damit mindestens eine schwere Straftat verhindern würde. Aber wollen wir das wirklich? - Nein. Wer so argumentiert, der redet - ob er es will oder nicht - dem Überwachungsstaat das Wort, in dem eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft unmöglich wäre, weil er die Abwägung nicht vornimmt, wenn er mit einer einzigen Straftat argumentiert. Um eine Abwägung zu gewährleisten, erscheint es also sinnvoll, sich zunächst einmal die Qualität der gespeicherten Daten näher anzugucken, denn Vorratsdatenspeicherung ist erst einmal ein Sammelbegriff. Verschiedene Daten, die beispielsweise unter der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden, wurden auch schon vorher erfasst, andere nicht.

Kommen wir dazu: In den meisten Fällen, die zum Beispiel bei den Delikten im Internet in der Diskussion angeführt werden - auch in dem BKA-Bericht; auch wenn beispielsweise im PKS-Bericht der Rückgang der Aufklärungsquote nicht so stark ist, wie der Kollege Kalinka für den im BKA-Bericht angesprochenen Bereich zur Verfolgung der Kinderpornografie hier eben dargestellt hat; aber sei es drum, dafür haben wir die Ausschussberatung -, geht es darum, dass, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorlag, es nicht möglich war, den Verdächtigen zu identifizieren, da die dafür notwendige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr möglich war. Das hat einen einfachen technischen Grund. Im Gegensatz zur Telefonkennung und anderen, werden IPAdressen dynamisch vergeben.

Hierzu führt der bekannte Netzaktivist, Mitglied in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ sowie Verantwortlicher des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, Alvar Freude - also keiner der von Ihnen erwähnten Innenpolitiker -, Folgendes aus:

(Werner Kalinka)

„Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden.“

Ich denke, über diese Abwägung kann man durchaus nachdenken, wenn wir gucken, welche Lösungen man finden kann.

Eine ganz andere Qualität hat allerdings für mich, wenn von jedem Bürger gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert hat, E-Mails geschickt hat et cetera. Hier sind die Befürworter nach wie vor - auch heute - den Nachweis schuldig geblieben, dass ein solcher tiefer Grundrechtseingriff, auch nach einer rechtsstaatlich gebotenen Abwägung mit den betroffenen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in entscheidendem Maße so verbessert, dass dieser gerechtfertigt erscheinen mag.

In der Begründung des Antrags der Kollegen von den Grünen wird das viel zitierte Quick-FreezeVerfahren als Alternative angeführt. Nun ist das eher ein Sammelbegriff beziehungsweise eine Zielbeschreibung als ein konkretes Verfahren. Zur Bewertung von Quick Freeze müsste man zunächst klären, was man damit konkret meint. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von dem Quick-Freeze-Verfahren verlangt, dass es geeignet sein muss, den Zweck der Regelung, nämlich die Feststellung der jeweiligen Verbindungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrabwehr tatsächlich zu erreichen. Ich zitiere wörtlich aus dem Urteil:

„Eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit liegt insbesondere nicht im sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.“

Damit man das entsprechend effektiv gestalten kann, müsste das Quick-Freeze-Verfahren auch auf Vorratsdaten zurückgreifen, die eventuell noch häufiger abgerufen werden würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt vieles zu bedenken. Häufig werden hier Sammelbegriffe benutzt, die man erst einmal ausführen muss, wofür mir jetzt leider durch die abgelaufene Redezeit kaum noch Gelegenheit bleibt. Angesichts der

auch von meiner Partei zu verantwortenden Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten sich hier allerdings Schnellschüsse. Ich beantrage deshalb auch für meine Fraktion Ausschussüberweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete BrandHückstädt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund des Textes habe ich gedacht, dies sei ein Schaufensterantrag der Grünen, um wieder einmal zu zeigen, dass Sie sich mit etwas anderem als mit Öko beschäftigen können. Ich bin überrascht über die Details, die Sie hier vorgetragen haben. Ebenso überrascht bin ich von Ihnen, Herr Dolgner. Sie sagen, dass dies in der Tat eine schwierige Angelegenheit sei und dass in Details zu gehen sei. Ich frage mich allerdings, was wir hier auf Landesebene dazu regeln sollen.

Der Antrag ist grob und ohne Hand und Fuß mit Vorstellungen, auf die man zunächst nicht reagieren konnte. Wir sind hier als FDP wesentlich weiter und über das Grobschlächtige weit hinaus. Wir haben auch nicht mehr so viele Fragen, die hier gerade aufgeworfen worden sind, denn mit über 30.000 Beschwerdeführern, von denen übrigens ein Großteil FDP-Mitglieder sind, und dem größten Masseklageverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24 im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass die unterschiedslose, umfassende und anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten sowohl bei Telefonaten als auch im Internet zu erheblichen Einschränkungen führt, und zwar in einem grundrechtlich besonders geschützten und höchst sensiblen Lebensbereich.

(Beifall der Abgeordneten Gerrit Koch [FDP] und Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir von der FDP hatten das schon vorher so gesehen und eine eindrucksvolle Bestätigung unserer Rechtsmeinung bekommen.

(Dr. Kai Dolgner)

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch in anderen Mitgliedstaaten der EU wurden die jeweiligen nationalen Regelungen als verfassungswidrig kassiert. Folgerichtig geschehen in Demokratien nun zwingend mehrere Dinge gleichzeitig: Erstens. Auf EU-Ebene wird die noch bestehende Richtlinie überarbeitet. Umfang und Tragweite der Evaluierung kann im Moment niemand vorhersagen, da alle Verkehrsdaten aller EU-Bürger betroffen sind. Die Diskussion zieht sich deutlich länger hin als geplant. Die Lösung kommt aber nicht schneller, wenn die schleswig-holsteinischen Grünen in Ihrem Antrag Allgemeinplätze wie Anpassung an neue Ausdrucksformen von organisierter Internetkriminalität oder von Entbürokratisierung oder von der Wahrung bürgerrechtlicher Standards verbreiten.

Zweitens. Auf Bundesebene diskutieren die Koalitionspartner verschiedene Lösungsansätze, die eine unterschiedslose Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger in Deutschland vermeiden soll. Es ist kein Geheimnis, dass sich auch diese Diskussion länger hinzieht als geplant. Auch hier kommt die Lösung nicht schneller, weil die Grünen in Schleswig-Holstein in ihrem Antrag gegen die modifizierte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sind.

Die Lösungsansätze der FDP zu diesem Thema sind hinlänglich bekannt. Ich sage Sie gern noch einmal: Telekommunikationsunternehmen sollen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandene Verkehrsdaten anlassbezogen sichern dürfen, ich nenne hier das Stichwort einfrieren, Quick Freeze, sodass sie den Strafverfolgungsbehörden eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen; allerdings ausdrücklich erst nach richterlicher Genehmigung. Im Internetbereich soll eine eng befristete Speicherung von Verkehrsdaten zu dem Zweck der Bestandsdatenauskünfte, das heißt eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu Personen, möglich sein. Dies soll insbesondere die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet erleichtern. Im Vordergrund steht also eine anlassbezogene Speicherungspflicht, bei der nur die Speicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen erlaubt sein soll, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Einen Generalverdacht gegenüber 80 Millionen Bürgern lehnen wir ab.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Nun sind wir Liberalen befreundet mit Leuten, die glauben, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Identifikation von potenziellen Attentätern erforderlich ist und dass eine solche Vorratsdatenspeicherung Straftaten verhindern würde. Wir glauben das nicht. Niemand konnte uns bisher schlüssig darlegen, wie seitens der Internet- und Mobilfunkunternehmen ein potenzieller Attentäter zielgenau allein anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden konnte. Alle Experten, die wir befragt haben, sind sich einig, dass Vorratsdatenspeicherung nicht präventiv wirkt und durch die Nutzung von zum Beispiel Internetcafes auch umgangen werden kann.

Wie das aber bei guten Freunden so üblich ist, haben wir natürlich darüber gesprochen. Wenn Sie im Koalitionsvertrag auf Seite 40 nachlesen, werden Sie feststellen, dass wir eine Lösung gefunden haben. Dort steht:

„CDU und FDP werden bestehende Regelungen zur inneren Sicherheit auf ihre Erforderlichkeit hin überprüfen und dabei die aktuelle Verfassungsrechtsprechung berücksichtigen. Auf eigenständige Regelungen zu Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung wird verzichtet.“

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Nun schadet es nicht, auch mit anderen darüber zu sprechen. Wenn Sie es also unbedingt wollen, dann tun wir das im Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei der CDU und Beifall des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollegin BrandHückstädt, nach Ihrem Vortrag ist kaum noch etwas hinzuzufügen. Das ist auch kein Wunder bei einem Thema, bei dem es eine Massenpetition gibt, bei der die Bundesjustizministerin von der FDP und der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, gemeinsam unterschrieben haben. Es scheint doch Themen zu geben, bei denen sich der alte bürgerrechtsbewegte Teil der FDP und DIE LINKE sehr nahestehen.

(Ingrid Brand-Hückstädt)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von CDU und FDP)

- Kollege Kubicki, ich sehe, dies verursacht Ihnen graue Haare.

(Heiterkeit - Zurufe)

Bei mir ist es genauso. Wenn ich dann noch die Differenz zur - wie Sie immer sagen - Mutter aller LINKEN sehe, dann macht es Spaß, so eine Diskussion zu führen. Einige ganz wenige Anregungen dazu: Ich bitte zu überlegen, dass wir mittlerweile nicht nur das technische Mittel der Vorratsdatenspeicherung haben. Wir hätten zum Beispiel auch das technische Mittel der elektronischen Fußfessel. Es ist nicht so, dass eine elektronische Fußfessel mit einem Band festgemacht ist, sodass man nirgendwo hingehen könnte. Es passiert nichts anderes, als dass aufgezeichnet wird, wohin sich jemand bewegt.

Hätten wir alle in diesem Land, 82 Millionen Menschen, elektronische Fußfesseln, dann wäre die Arbeit für die Polizei wesentlich einfacher. Ich wage zu behaupten, dass 99 % aller Straftaten damit aufgeklärt werden könnten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich hoffe, ich bringe Sie jetzt nicht auf eine dumme Idee. Das zeigt doch die Sinnlosigkeit einer anlassunabhängigen Speicherung.

Niemand spricht sich ernsthaft gegen eine anlassbezogene Erhebung von Daten aus, ich bitte Sie. Wenn jemand im Internet kinderpornografische Seiten aufruft, dann möchte ich, dass seine IPAdresse gespeichert wird und dass die Behörden dem nachgehen. Wenn ich aber ins Internet gehe und mir eine Seite ansehe, auf der schlecht über die CDU geredet wird, denn das tun natürlich alle Seiten, auf denen ich bin, dann möchte ich nicht, dass meine Daten gespeichert werden. So einfach ist das.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich auch nur den geringsten Anlass zu einer Straftat gäbe, wäre ich gern dazu bereit, dass meine Daten gespeichert würden.