- Es geht darum, dass wir mit diesem Instrument aber nicht die Kommunalfinanzen sanieren wollen. Uns geht es darum, nicht zusätzlich den privaten Haushalt oder die Wirtschaft zu belasten.
Etwas differenzierter äußert sich beispielsweise das Handwerk. Es sieht zwar die Notwendigkeit, die Kommunalfinanzen zu sanieren, lehnt aber die Vorgehensweise der Grünen ab. Das sei nicht der richtige Weg. Es bedürfe vielmehr eines übergeordneten Ansatzes. Ähnlich äußert sich die IHK Schleswig-Holstein. Der BDEW sieht ferner die Gefahr einer Erhöhung des wettbewerblichen Gaspreisniveaus und damit eine Belastung des Endverbrauchers. Außerdem führe es zu einer Benachteiligung des klimafreundlichen Energieträgers Gas im Vergleich zu anderen Energieträgern wie zum Beispiel Heizöl.
Den deutlichsten Hinweis erhielten die Grünen allerdings vom Bundeskartellamt. Erhebliche Bedenken formulierten die Fachbeamten aus Bonn. Nach dem Prinzip Raising Rivals Costs könnten Drittlieferanten bei der Belieferung von Letztverbrauchern mit Gas behindert werden. Der Wettbewerb würde leiden, was kartellrechtlich nicht zu vertreten sei. Da war es schon ein Akt der Verzweiflung und auch etwas bizarr, als der Kollege Matthiessen im Ausschuss versuchte, den Wirtschaftsminister für seine Position einzunehmen. Aber der kann sich gleich selbst verteidigen.
Aufgrund dieser Anhörung kann man zu keinem anderen Schluss kommen, als den Antrag der Grünen abzulehnen. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich sollte es eine kurze Rede werden, eigentlich wollte ich mich kurz fassen - man sieht es: Ich habe hier nur einen kleinen Zettel. Aber, Herr Hamerich, anscheinend ist das Thema von Ihnen noch nicht ganz durchdrungen, deshalb muss ich wahrscheinlich doch noch ein bisschen weiter ausholen.
- Doch. Dass Sie das begriffen haben, glaube ich sogar. Wir waren im Ausschuss fast so weit, dass wir uns zusammensetzen konnten, um gemeinsam etwas zu machen. So hatte ich das zumindest verstanden. Ich hoffe einmal, dass ich das richtig verstanden hatte. Insofern finde ich es sehr schade, dass wir das nicht hinbekommen haben. Eigentlich liegen wir in unseren Positionen gar nicht so weit auseinander.
Anscheinend ist es doch so. Wenn Sie sagen, verbraucherfeindlich, muss ich dem entgegenhalten: Im Moment ist die Situation doch so, dass wir im Strombereich eine Regelung haben, die zwischen Tarifkunden und Sonderkunden differenziert. Tarifkunden sind die Haushaltskunden, Sonderkunden sind diejenigen, die mehr abnehmen. Das ist im Gasbereich ebenso geregelt. Jetzt stellt sich die Frage im Gasbereich, bei welcher Menge man die Tarif- und Sonderkunden abgrenzt. Im Gasbereich ist es so, dass die Grenze sehr niedrig liegt beziehungsweise nicht geregelt ist, dass ich - wenn ich nicht der örtliche Anbieter bin - alle zu Sonderkunden machen kann. Das führt dazu -
- Nein, nein. Diejenigen, die nicht wechseln, die zahlen den höheren Preis, weil sie es nicht wissen. Diejenigen, die wechseln, zahlen einen günstigeren Preis. Wenn das verbraucherfreundlich ist, dann weiß ich nicht mehr, ob es wirklich das ist, was Sie meinen und wollen. Es ist nämlich dann so, dass diejenigen, die wechseln, weniger bezahlen müssen, als diejenigen, die vielleicht nicht wechseln können, weil sie beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus wohnen, wo der Vermieter sagt: Ich habe eine Zentralheizung, ich kaufe das Gas ein und wechsle nicht den Anbieter, denn mir ist es egal, ich lege das sowieso um. Von daher haben sie da
Dann zu sagen, bei der schriftlichen Anhörung waren die meisten dafür, dass wir das ablehnen, was Herr Matthiessen vorgeschlagen hat, stimmt auch nicht. Das war pari, je nachdem, die einen mehr so, die anderen mehr so. Dass wir dadurch den Kommunen mehr Geld geben und die Kunden mehr belasten würden, das stimmt nicht,
sondern es ist einfach nur so, dass man praktisch verhindern will, dass die Sonderkundentarife ausufern.
Wenn Sie sagen, Sie möchten den Konzessionspreis senken, damit auch die Netzentgelte sinken, und dem Kunden damit etwas Gutes tun, dann sagen Sie doch generell: Es gibt keine Sondertarife mehr, alles sind nur noch Tarifkunden. Dann zahlen alle das Gleiche. Dann zahlt der Hausanschluss oder derjenige, der zu Hause Gas verbraucht, genauso viel wie das Unternehmen, das wesentlich mehr verbraucht. Dann ist das in Ordnung. Dann können wir das aber beim Strom genauso machen. Dann erwarte ich von Ihnen auch - weil Sie ja so verbraucherfreundlich sind -, dass Sie diesen Antrag stellen und das im Strombereich ändern. Darüber können wir gern reden, ich habe damit kein Problem. Dazu muss man dann aber auch wirklich einmal verstehen, was dahintersteht. Das ist bei Ihnen anscheinend noch nicht ganz angekommen.
Wir hatten uns im Ausschuss deshalb darüber unterhalten, wo die Grenze sein sollte. Das war auch das, was das Wirtschaftsministerium gesagt hat, nämlich: Man muss einmal schauen, wo die Grenze angesetzt werden soll. Wenn ich das richtig verstanden habe, war das Wirtschaftsministerium gar nicht so weit von dem Antrag weg. Es hat gesagt, man könne es auch so ähnlich regeln wie im Strombereich. Aber bei dem, was Herr Matthiessen aufgeschrieben hat, war man sich zu den Zahlen nicht ganz einig und sagte: Dann verteuert sich das um soundso viel, man müsste andere Zahlen nehmen.
Ich hatte das so verstanden, dass man dann, wenn man sich noch einmal zusammengesetzt hätte, vielleicht einen gemeinsamen Antrag hätte hinbekommen können. Das wurde von den Regierungsfraktionen leider plötzlich behindert, beziehungsweise
es hieß auf einmal: Jetzt wollen wir abstimmen. Das finde ich schade. Das hat mich auch ein bisschen geärgert. Wir haben uns bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten. Wir werden der Ausschussempfehlung jetzt nicht zustimmen, weil ich es schade finde, dass man es nicht einmal im Ausschuss hinbekommt, sich zusammenzusetzen und bei einem Thema, bei dem wir inhaltlich eigentlich gar nicht so weit auseinander sind, gemeinsam eine Lösung für Verbraucher und Kommunen zu finden.
Es gibt doch genug Kommunalvertreter bei Ihnen. Bei Ihnen müsste das Interesse doch eigentlich genauso da sein, wie es bei uns da ist. Jetzt hat Herr Weber noch zwei Zwischenfragen? - Nein, das hat er nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Stellungnahmen in Ruhe ansieht, dann ist es so, dass die Lage eindeutig ist. Wir haben Herrn Matthiessen deshalb noch vor der Ausschusssitzung gesagt: Ersparen Sie sich die Peinlichkeit, ziehen Sie den Antrag zurück. Sie hätten handeln können wie in der Legende der HopiIndianer: Wenn du ein totes Pferd reitest, dann steig ab. Sie haben das nicht getan, Sie reiten immer noch einen toten Gaul. Deshalb debattieren wir heute hier.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich sagte gerade, dass wir einen Wettbewerb auf den Energiemärkten haben. Die Kunden können frei entscheiden, wer sie mit Strom und Gas beliefern soll. Logischerweise ist durch den Wettbewerb auch die Vertragslandschaft sehr bunt. Was würde nun passieren, wenn seitens des Gesetzgebers festgelegt werden würde, dass die Konzessionsabgaben für Gas steigen? - Die Kosten werden von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgelegt. Die Energie sollte - wie wir es am Mittwoch debattiert haben zu Recht sicher sein, aber sie sollte natürlich auch umweltfreundlich und wirtschaftlich, also günstig für den Kunden sein. Wenn nun die Preise aufgrund steigender Konzessionsabgaben steigen, dann widerspricht das dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Das ist zu beachten. Wir sollten uns wirklich fragen, ob wir eine Preissteigerung gesetzlich herbeiführen wollen.
Ich komme auf die Stellungnahmen zu sprechen. Am deutlichsten war das Bundeskartellamt in seiner Stellungnahme. Ich darf zitieren:
„Die vorgeschlagene Änderung der KAV hätte deutliche finanzielle Zusatzbelastungen insbesondere der privaten Gasverbraucher zur Folge, welche unter dem Gesichtspunkt des Ausbeutungsmissbrauchs bedenklich wären.“
Auf die Privatverbraucher und auf die Unternehmen würden laut Bundeskartellamt Belastungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen € zukommen. Zugleich bergen die Änderungen auch deutliche kartellrechtliche Gefahren. Darauf wies Herr Hamerich schon hin. Klare, wenn auch zugegebenermaßen sehr polemische Worte, findet auch der Bund der Energieverbraucher. Ich zitiere:
„Wer so eine Änderung anstößt, sollte dann gleich auch veranlassen, dass für Hartz-IVEmpfänger jedes Jahr eine Decke kostenlos verteilt wird.“
Die erhofften Mehreinnahmen für die Kommunen lassen sich auch nicht bestätigen. Die Industrie- und Handelskammer warnt sogar davor, dass durch die angestrebte Erhöhung der Gasbezugskosten die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen zurückgehen würden, weil die Unternehmen mehr für Gas ausgeben würden.
Ich komme jetzt auf die ökologischen Aspekte zu sprechen, denn diese spielen bei dieser Thematik auch eine sehr große Rolle. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft schreibt in seiner Stellungnahme, dass der Vorschlag zu einer Wettbewerbsbenachteiligung des Energieträgers Gas gegenüber anderen weniger klimaverträglichen Energieträgern wie zum Beispiel Heizöl führen würde. Weiter heißt es darin:
„Dies läuft aber den Zielen der Bundesregierung zur Senkung der CO2-Emissionen, zur Stärkung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien zuwider.“
Nun komme ich noch einmal auf die eben genannten Zwischenfragen von Herrn Habeck zu sprechen. Ich habe mich darüber informiert, was die Grünen darüber denken. Ich habe einen Flyer des Landesarbeitskreises Energiepolitik der Grünen gefunden. Ich habe ihn hier, ich kann ihn Ihnen gern geben, falls Sie ihn noch nicht kennen. Dort steht ein sehr schönes Zitat zu diesem Thema:
„Eine höhere Konzessionsabgabe für Gas kann leider die Bereitschaft in den Kommunen zur Umstellung auf zukunftsorientierte Wärmenetze und damit Wärmelieferung anstelle von Gaslieferung negativ beeinflussen.“
Herr Kollege Kumbartzky, Sie haben zwar nur zitiert, aber ich entnehme dem Duktus Ihrer Argumentation, dass dies auch Ihre Meinung ist, dass die Konzessionsabgabe wettbewerbsfeindlich sei. Deshalb möchte ich Sie fragen: Halten Sie auch die Konzessionsabgabe im Strombereich für wettbewerbsfeindlich? - Was gedenken Sie als liberale Partei dagegen zu tun?