Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

Auch in sensiblen Bereichen wie der Halbinsel Eiderstedt kam es in den letzten Jahren verstärkt zu Umbrüchen. Der Erlass aus dem Jahr 2008 zum Umbruch von Dauergrünland führte nicht nur zum weiteren Rückgang der Gesamtfläche, sondern auch zu einer räumlichen Verlagerung der Grünlandflächen. Denn während an der Westküste vermehrt Umbruch stattfand, sind Ausgleichsflächen vor allen Dingen in der Mitte und im Osten des Landes bereitgestellt worden. Da war es eine richtige Entscheidung, in bestimmen Bereichen eine Eingrenzung der Gebietskulisse zu schaffen, um so in Zukunft eine Verschiebung des Dauergrünlandes zu vermeiden. Für wichtig halte ich es, dass sich die Gebietskulisse nur auf einen relativ kleinen Teil der Landesfläche bezieht. Somit wird der größere Teil der Landwirte in Schleswig-Holstein nicht von dem Erlass erfasst.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Erlass hat, wie schon erwähnt, nicht nur aufseiten der Landwirte zu Unmut geführt, sondern auch aufseiten der Naturschutzverbände. Klar war schon vor der Herausgabe des Erlasses, dass ein so heikles Thema wie der Eingriff in die Eigentumsrechte von Landwirten nicht ohne Widerstand des Berufsstandes ablaufen würde. Die Einwände der Landwirte sind durchaus nachvollziehbar; schließlich bedeutet das Umbruchverbot eine Einschränkung ihrer eigenen Bewirtschaftungsplanung. Die FDPFraktion hätte sich eine Lösung auf freiwilliger Basis gewünscht und nicht ein von den Grünen gewünschtes verordnetes komplettes Umbruchverbot. Dies käme aus unserer Sicht einer Enteignung der Landwirte gleich.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal die grüne Politik erwähnen. Seinerzeit hat Minister Müller versucht, die gesamte Halbinsel Eiderstedt mit circa 25.000 ha unter Vogelschutz zu stellen. Er hat dieses Verfahren nicht zu Ende geführt. Er hat es nicht geschafft. Nachher ist von dem dann folgenden Umweltminister von Boetticher erreicht worden, dass lediglich ungefähr 5.000 ha unter Vo

gelschutz gestellt wurden. Dieses ist jetzt rechtskräftig. Das heißt, der grüne Umweltminister Müller hat seinerzeit weit über das Ziel hinausgeschossen und damit auch die Existenz von Landwirten gefährdet.

Aber auch die Einwände der Naturschutzverbände sind verständlich. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass ein Umbruch nur dann erlaubt ist, wenn die Ausgleichsflächen schon über zwei Jahre als Dauergrünland Bestand haben. Dies wäre auf der einen Seite ein wünschenswerter Weg, damit ein nahtloser Übergang zwischen der alten und neuen Grünlandfläche gewährleistet ist. Jedoch ist aus Sicht der FDP-Fraktion eine solche Methode nicht realisierbar. Der Landwirt könnte die Flächen, die für den Umbruch vorgesehen sind, nicht nutzen, die Ausgleichsflächen aber auch noch nicht. Somit entstünde ihm ein tatsächlicher Verlust von zu bewirtschaftender Fläche. Meine Damen und Herren, faktisch wäre dies ein komplettes Umbruchverbot. Welcher Landwirt kann sich im heutigen Wettbewerb leisten, einen solchen Verlust an zu bewirtschaftender Fläche für zwei Jahre zu akzeptieren?

Ich glaube, dass wir in Schleswig-Holstein weiter eine Vorreiterrolle im Zusammenwirken zwischen Landwirtschaft und Naturschutz einnehmen. Gerade die Halbinsel Eiderstedt, die hauptsächlich von diesem Erlass betroffen ist, stellt mit ihren regelmäßigen Runden Tischen ein gutes Beispiel dar, wie die konventionelle Landwirtschaft durch Vertragsnaturschutz ihren Teil zum Naturschutz im Land beitragen kann.

Ich komme zum Schluss: Viele Landwirte haben sich in der Initiative „Pro Eiderstedt“ zusammengeschlossen, in der sich Biolandwirte zusammen mit konventionell wirtschaftenden Landwirten gemeinsam für den Vogelschutz und auch für die Trauerseeschwalbe einsetzen, Kollege Matthiessen. Diese freiwillige Zusammenarbeit ist auch in Zukunft der richtige Ansatz für einen gemeinsamen Weg im Vogelschutz und darüber hinaus im Naturschutz.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Ranka Prante das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grünland ist nicht gleich Grünland - weder juristisch noch ökologisch. Das Besondere aber am

(Günther Hildebrand)

Grünland sind die hohe Kohlenstoffspeicherkapazität, und die Biodiversität und die Tatsache, dass es insbesondere vielen Wiesenvögeln als Brutstätte dient. Der dramatische Rückgang von Uferschnepfen, Kiebitzen und Feldlerchen hat uns als LINKE alarmiert. Die Auswirkungen des Grünlandumbruchs auf Wiesenvögel sind in unseren Augen schon bewiesen. Darum müssen wir, denke ich, in diesem Sinne handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte den Fokus auf folgende Ursachen lenken, da uns das Thema sehr wichtig ist. Grünlandumbruch und das Schaffen von Ausgleichsflächen haben folgende Probleme: Die eben genannten Qualitäten von Grünland werden auf lange Zeit zerstört. Eine Neusaat von Grünland kann deshalb nicht einen Umbruch an einer anderen Stelle sofort kompensieren und damit auch nicht sofort als Lebensraum für Wiesenvogelarten dienen. Wir zerstören also nicht nur Kohlenstoffspeicherkapazitäten und Biodiversitäten, sondern den gesamten Lebensraum von einheimischen Wiesenvögeln.

Als Dauergrünland und damit als Grünland gilt eine Wiese oder eine Weide, welche mindestens fünf Jahre auf dem Buckel hat. Dann ist sie geschützt und darf nicht mehr umgebrochen werden. Trotzdem zahlt die EU Gelder für neu angelegte Weiden und Wiesen.

Wirtschaftlich betrachtet bringt Ackerland mehr. Deshalb ist die Existenz von Grünland an produktiven Standorten immer gefährdeter und damit in unseren Augen auch die Existenz von Wiesenvögeln.

Bis zu 5 % Verlust des Grünlandes zum Vergleichsjahr 2003 tolerierte die EU ohne Murren. Wird der Verlust höher - wie bei uns -, muss das Bundesland eine Verordnung erlassen. Das haben Sie hier auch getan, denn seit 2003 ist bei uns in Schleswig-Holstein und in Hamburg der Grünlandanteil um 7,3 % gesunken - fatal. Seit 2008 sind laut Ihrem Bericht im Umweltausschuss, Frau Rumpf, 6.700 ha Dauergrünland umgebrochen worden, 3.500 ha davon allein im letzten Jahr. Es wurde Ersatzgründland geschaffen, aber - wie ich vorhin schon erklärt habe - leider mit relativ wenig Erfolg. Denn eine neue Saat von Grünland kann eben nicht einen Umbruch von einer anderen Stelle sofort kompensieren. Das führt zu den beschriebenen Folgen für die Wiesenvögel.

Dass eine Motivation für den Umbruch von Grünland der Anbau von Biomais ist, den wir LINKEN auch versuchen, in die richtigen Bahnen zu lenken,

ist für uns kein Geheimnis. Um all die genannten Probleme im Auge zu behalten und konstruktive Lösungen zu finden, von denen Menschen, Tiere und Natur in Schleswig-Holstein profitieren, wäre unserer Meinung nach die Landesregierung gut beraten, wenn sie ein Grünlandmonitoring im Jahr 2011 ins Leben rufen würde. Denn vor dem besprochenen Hintergrund macht es absolut Sinn, den Umbruch, die Umweltbewertung der noch vorhandenen Grünlandflächen, Anlageplanungen für Biogasanlagen und die damit verbundene Gefährdung von Grünland im Auge zu behalten.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns mit dem Verlust von Dauergrünland in den letzten Jahren schon häufiger beschäftigt. Wir stellen fest, dass der Verlust an Grünlandflächen auch in den letzten Jahren nicht abgenommen hat. Aus diesem Grund gibt es in Schleswig-Holstein seit 2008 auf Veranlassung der EU ein Umbruchverbot für Dauergrünland.

Heute stellen wir fest, dass dieser Erlass der Landesregierung nicht richtig durchschlägt. Das Umbruchverbot kann umgangen werden, indem eine gleich große Fläche neu mit Gras eingesät wird oder wenn der Landwirt den Verlust der Prämie für die umgebrochene Fläche in Kauf nimmt. Ein großer Teil dieser Flächen ist in den Fokus der Biomasseproduzenten geraten, die mit ihren Flächenpreisen den Umbruch attraktiv machen - nach dem Motto: lieber Maismonokultur als Grünlandbewirtschaftung. Es ist zu befürchten, dass sich diese Entwicklung auch noch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Der SSW hat bereits vor Jahren davor gewarnt und darauf hingewiesen, dass wir hierfür eine Planung brauchen. Das wurde bisher aber immer von einer Mehrheit in diesem Haus abgelehnt.

Auf Druck von Umweltverbänden hat die Landesregierung in diesem Jahr - so aus Sicht der Landwirtschaft - eine Verschärfung der Dauergrünlanderhaltungsverordnung vorgelegt. Inwieweit diese Verordnung die Umbruchwelle aufhalten wird, lasse ich dahingestellt, denn hinter den Kulissen passiert viel. Eins ist jedoch klar, der Ausgleich von ökologisch wertvollem Grünland durch die Schaf

(Ranka Prante)

fung von Ersatzflächen ist kein wirklicher Ersatz. Es dauert nämlich seine Zeit, bis solche Flächen einen vergleichbaren ökologischen Wert haben.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Rückgang unserer Wiesenvogelbestände in den letzten Jahren ist dramatisch. Die Zahlen, die der NABU für nicht küstengebundene Indikatorarten wie Uferschnepfe, Feldlerche und Kiebitz vorgelegt hat, sind erschreckend. Aus Sicht des SSW spielen hierbei mehrere Faktoren eine Rolle. Zum einen haben wir in den letzten Jahren durchaus trockene Frühjahrsmonate gehabt, die die Aufzucht der Küken erschwert haben. Zum anderen sind Gelegeverluste zu verzeichnen, die von Nesträubern verursacht wurden. So geht es auch aus dem Artenschutzbericht der Landesregierung hervor. Aber auch die technische Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen hat negativen Einfluss auf derartige Bestände. Wenn ich mir vorstelle, dass moderne Traktoren mit einem Schmetterlingsmähwerk von bis zu 9 m Schnittbreite über die Wiesen donnern, dann mähen die dort eben nicht nur Gras.

Unbestritten bleibt auch, die wesentliche Ursache für den drastischen Rückgang der Wiesenvögelbestände ist der Verlust der Lebensräume - sei es durch den Umbruch der Grünlandflächen, die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung oder durch Trockenlegung. Zu der Letztgenannten macht der Artenschutzbericht deutlich, dass auf den Flächen, wo es ein Wassermanagement gibt, kaum ein Rückgang von Wiesenvögeln zu verzeichnen ist. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass die vollständige Wirkung des Vertragsnaturschutzes in manchen Gebieten noch nicht abschließend beurteilt werden kann, da viele Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung noch nicht oder erst vor kurzer Zeit durchgeführt worden sind.

Grundsätzlich legt die Aussage des Artenschutzberichts aber den Schluss nahe, dass wir biotopgestaltende Maßnahmen und insbesondere ein Wassermanagement auf den Grünlandflächen benötigen, um den Rückgang der Wiesenvogelbestände abzufangen. Das bedeutet auch, dass wir hierfür Finanzmittel einsetzen müssen. Um die Wiesenvogelbestände aber halten zu können, müssen die bedeutsamen Gebiete vor einem Umbruch geschützt werden.

Aus diesem Grund unterstützen wir den ersten Punkt des vorliegenden Antrags. Beim zweiten Punkt des Antrags halten wir jedoch nur eine grundsätzliche Untersagung für den Umbruch von Dauergrünland für sinnvoll. Die Terminierung für

ein Umbruchverbot sollte flexibel handhabbar sein und sich den tatsächlichen jährlichen Klima- und Wetterentwicklungen anpassen lassen können. Das ist etwas, was wir im Ausschuss auf jeden Fall noch einmal diskutieren sollten.

Wir schlagen deshalb vor, den Antrag im Ausschuss weiter zu beraten. Aus Sicht des SSW geht er in die richtige Richtung, jedoch sollten wir den Antrag auch im Zusammenhang mit der Dauergrünlanderhaltungsverordnung beraten. Denn wir sehen in der Verordnung durchaus das Problem, dass damit die Landwirte in zwei Klassen geteilt werden. Wir haben dann Landwirte, die teure Ackerflächen haben, weil sie begrenzt und weil sie flexibel zu bewirtschaften sind. Auf der anderen Seite haben wir dann in bedeutsamen Gebieten die Grünlandbetriebe, die einer strikten Verordnung unterliegen und damit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Wir müssen deshalb - auch gerade vor dem Hintergrund, dass es hier auch um Betriebe und um Agrarumweltmaßnahmen geht - darüber nachdenken, diese Agrarumweltmaßnahmen mit Finanzmitteln zu unterfüttern. Es nützt nichts, nur Verordnungen zu erlassen, sondern wenn wir wirklich Agrarumweltmaßnahmen machen wollen, dann müssen wir sie auch mit Geld und einem Finanzprogramm unterlegen, damit sich das für die betroffenen Landwirte rechnet, aber eben auch über die Wiesenvögel. Ohne Geld, ohne einen finanziellen Einsatz werden wir da nicht weiterkommen. Deshalb empfehle ich noch einmal, den Antrag im Ausschuss weiter zu beraten.

(Beifall beim SSW)

Ich erteile der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag stellen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKE fest, dass der neue Grünlanderlass nicht ausreichend sei, den weiteren Verlust von Lebensraum für die bedrohten Wiesenvogelarten zu verhindern. Dieser Aussage möchte ich ausdrücklich widersprechen.

Es ist richtig, dass die Bestände vieler Wiesenvogelarten in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind. Es ist ebenso richtig, dass eine wesentliche

(Lars Harms)

Ursache für den Rückgang der Wiesenvogelpopulationen in den letzten zehn Jahren zweifelslos in den erheblichen Verlusten des Lebensraumes zu suchen sind. Hauptsächlich sind sie durch den Umbruch von Dauergrünland, und zwar insbesondere von strukturiertem Dauergrünland, verursacht worden. Gerade für die anspruchsvolleren Wiesenvogelarten wie die Uferschnepfe spielt nicht allein das Vorkommen von Grünland, sondern vor allem dessen Ausprägung eine entscheidende Rolle. Deshalb habe ich für die für Wiesenvögel besonders bedeutsamen Gebiete Schleswig-Holsteins als Bewirtschaftungsmaßnahme das Dauergrünlandumbruchverbot verfügt, das den weiteren Verlust von Lebensraum für die betroffenen Wiesenvogelarten ab sofort verhindern soll. Ein Umbruch ist hier nur noch dann genehmigungsfähig, wenn die Ersatzgrünlandflächen für die Wiesenvögel in erreichbarer Nähe liegen und für diese Flächen für die Wiesenvögel qualitativ geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Wir greifen mit diesem Entwurf ganz wesentlich in die Entscheidungsfreiheit des landwirtschaftlichen Unternehmers ein. Das ist ein hohes Gut, das ich respektiere. Deshalb ist mir die Entscheidung auch nicht leichtgefallen. Ich kann es daher gut verstehen, dass es seitens des Berufsstandes erhebliche Bedenken gegen diese ordnungsrechtliche Maßnahme gegeben hat. Hier geht es um Grundsatzfragen. Es geht zum einen um die Grundsatzfrage der Entscheidungsfreiheit der landwirtschaftlichen Unternehmer, zum anderen aber auch um die Grundsatzfrage des Artenschutzes, die nicht nur rechtlich vorgegeben ist, sondern der ich auch - das zeigt mein Vorgehen - eine ganz besonders hohe Bedeutung beimesse.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Deshalb begrüße ich es, dass wir gemeinsam mit den Landwirten ein differenziertes und dem Einzelfall gerecht werdendes Verfahren gefunden haben. Frau Fritzen, ich habe im Ausschuss den Entwurf erläutert, das ist richtig. Ich habe aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass wir ein Anhörungsverfahren durchführen. Für mich ist es normal, dass sich nach einem Anhörungsverfahren Änderungen ergeben können.

Meine Maxime ist: So viel Entscheidungsfreiheit und Freiwilligkeit wie möglich und so wenig staatliche Eingriffe wie unbedingt nötig.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Notwendigkeit für einen Eingriff sah ich hier für gegeben. Dazu stehe ich auch. Neben dem

Schutz der Wiesenvögel will ich aber auch die grundsätzliche Privilegierung der Landwirtschaft nicht gefährden. Die im Antrag gestellte Forderung ist daher zu weitgehend und undifferenziert. Sie machen es sich aus meiner Sicht zu einfach. Ich halte es für absolut überzogen und wenig rechtssicher, wenn Sie schlicht fordern, in bestimmten für den Wiesenvogelschutz bedeutsamen Gebieten ein totales oder während der Brutzeit ein landesweites Grünlandumbruchverbot ohne Ausnahmen zu verfügen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Mit der von uns gewählten Kulisse haben wir die wesentlichen Wiesenvogelgebiete berücksichtigt und werden in den nächsten beiden Jahren die Entwicklung der Wiesenvogelbestände in SchleswigHolstein sorgfältig beobachten und im Anschluss dann erneut Bilanz ziehen.

Herr Hildebrand, im Übrigen sehe auch ich den Einfluss der Prädatoren auf die Wiesenvogelpopulation. Ich denke, hier ist die Jägerschaft aufgerufen, gerade in Wiesenvogelgebieten eine intensive Bejagung des Fuchses, des wichtigsten Fressfeindes, durchzuführen. Wenn alle - nicht nur Landwirte, sondern auch Jäger, Wasser- und Bodenverbände und Naturschutzverbände - mitwirken, werden wir hoffentlich bald wieder eine positive Entwicklung beobachten können.

(Beifall bei CDU, FDP und des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW])

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Michael von Abercron von der CDU das Wort.