Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

(Präsident Torsten Geerdts)

handeln ab, das politisch kaum steuerbar wird. Herr Kubicki, wenn im Bundesrat der Antrag eine Mehrheit findet, dass die zuständige Behörde das Bundesamt für Geologie und Rohstoffe werden soll das liegt nicht in Schleswig-Holstein, sondern fernab -, warte ich einmal auf die Landesregierung, die dort noch steuernd eingreifen will.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Marion Sellier [SPD])

Herr Kollege von Abercron hat gestern in einer Pressemitteilung zur Entkräftung unserer Sichtweise auf die amtliche Begründung zum Gesetz hingewiesen. Ob man mir in diesem Zusammenhang eine Verunsicherung der Bevölkerung mit Desinformation unterstellen muss, wie Sie es getan haben, Herr Kollege, ist eine Stilfrage.

(Christopher Vogt [FDP]: Sie haben eben Täuschung vorgeworfen! - Weitere Zurufe)

Ich finde, dass ich einigermaßen seriös argumentiere. - Das kann auf Sie selber zurückfallen.

Sie führen aus der Begründung an:

„Damit werden die Handlungsmöglichkeiten der Länder weiter gestärkt. Im gesamten Landesgebiet wird der Ausschluss von Gebieten durch diese fachgesetzliche Regelung rechtlich ermöglicht.“

Es wird ermöglicht. Das verschweigen Sie in Ihrer Pressemitteilung. Sehen Sie sich den weiteren Text an.

„Damit hat die Gebietsauswahl anhand anerkannter fachlicher und verwaltungsrechtlicher Kriterien zu erfolgen. Die Vorschrift enthält insoweit ein Abwägungsgebot.“

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ja!)

- Ermöglicht ja, wie es dort steht, wenn die fachlichen Voraussetzungen stimmen, erzwungen nein. Insofern fällt diese Begründung in Ihrer Logik auf Sie zurück.

Oliver Krischer, Bundestagsabgeordneter der Grünen, hat eine Anfrage gestellt, die vom Bundesministerium wie folgt beantwortet wird:

„… können die Länder durch Landesgesetz bestimmen, dass … der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder dass diese in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Damit werden die Länder sowohl zu Positiv- als auch zu Negativausweisungen von Gebieten für die dauerhafte Speicherung ermächtigt.

Bei der Ausweisung der Gebiete sind energie- und industriebezogene Optionen einer potentiellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen (zum Beispiel Umwelt- und Tourismusbereiche) abzuwägen. Die Gebietsauswahl hat anhand anerkannter fachlicher und verwaltungsrechtlicher Kriterien zu erfolgen. Die Auswahlentscheidung beurteilt sich somit nach den Gegebenheiten der jeweiligen Gebiete und ist daher gebietsbezogen.“

Das Erstaunliche ist, dass dieser Brief aus dem FDP-Wirtschaftsministerium kommt und der Text sich wortgleich im Beschluss des letzten Bundesparteitags der FDP findet, obwohl der Brief schon vom April stammt, in dem die FDP fordert, dass nicht ideologisch das gesamte Landesgebiet, sondern nach fachlichen Kriterien nur Teile des Landes für CCS-Demonstrationsanlagen ausgeschlossen werden können. Nichts anderes steht im Gesetz, nichts anderes steht im Brief des Bundeswirtschaftsministeriums. Ich wundere mich, dass die FDP es wagt, so etwas auf ihrem Parteitag noch einmal zu beschließen. Mit welcher Intention eigentlich? - Das ist doch Quatsch, Herr Kubicki!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Gründe, im Bundesrat gegen die Regelungen dieses Gesetzes zu stimmen. Ich nenne die Übernahmepflicht der Kosten, die Verantwortlichkeit soll nach 30 Jahren auf die Länder gehen. Warum nicht auf den Bund?

(Glocke des Präsidenten)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter!

Das Märchen von der sauberen Kohle bleibt eine dreckige Lüge.

(Detlef Matthiessen)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Marion Sellier [SPD] und Lars Harms [SSW])

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Michael von Abercron das Wort.

Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir in der Februar-Tagung - damals zum vierten Mal - über das Thema CCS gesprochen haben, habe ich der Landesregierung meinen Dank aussprechen können. Das will ich dank dieses Antrags heute gern wiederholen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich finde, das ist trotz der Worte meines Vorredners eine Spitzenleistung, die uns im Haus froh stimmen sollte.

(Beifall bei CDU und FDP)

Denn diese Arbeit war nicht leicht, wie wir alle wissen, es gibt widerstreitende Interessen. Die kohlefördernden Länder haben ein anderes Interesse als wir. Wir haben heute gerade eine Bundesratsabstimmung darüber gehabt. In der Tat ist es so gelaufen, dass einige Länder gegen die Länderklausel gestimmt haben, aus ganz anderen Gründen. Natürlich hat unser Entwurf, den wir stützen, standgehalten.

Herr Kollege, die neuerliche Diskussion um die Länderklausel wird deshalb geführt und von mir kritisch gesehen, weil - das haben Sie richtig wiedergegeben - gesagt wurde, es gebe keinen kategorischen Ausschluss. Das war die Reaktion. Sie haben es richtig wiedergegeben. Es gibt einen Abwägungsprozess, und auf den legen wir auch Wert. Ich werde darauf eingehen, warum dieser Abwägungsprozess wichtig ist. Den gibt es übrigens bei jedem Genehmigungsverfahren, das ist überhaupt nichts Neues.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Wenn Sie einmal genau nachlesen, stehen auch in der Begründung zum Gesetz die Punkte, die für Schleswig-Holstein wichtig sind: Umwelt- und Tourismusbelange, geologische Besonderheiten, Wohl der Allgemeinheit. Das Wohl der Allgemeinheit könnte sein: Druckluftspeicher, Wasserschutz, Landwirtschaft - alles Punkte, die für Schleswig

Holstein wichtig sind. Ich sehe nirgendwo einen Raum, wo wir davon nicht betroffen sein können, wo wir das nutzen können.

Ich warne dringend davor, die schwierige Diskussion über das CSS-Gesetz erneut zu beginnen, denn eine Mehrheit ist schwierig zu erreichen, und die Interessenlagen sind sehr unterschiedlich.

Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag, unterstützen Sie die Landesregierung darin, die Länderklausel so zu lassen, wie sie ist! Was Sie sagen, ist in die falsche Richtung gerichtet.

(Beifall bei CDU und FDP)

Sie kritisieren in Ihrem Antrag auch das Thema der Ausschließlichen Wirtschaftszone. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone ist per se nichts über eine Länderklausel regelbar. Das liegt außerhalb der Zwölfmeilenzone. Wir können doch nicht erwarten, dass wir eine Befugnis über den Bereich des Bundes bekommen. Das geht doch gar nicht, das ist doch unlogisch! Deswegen kann man das gar nicht kritisieren.

Wenn man einmal ein bisschen genauer überlegt, welche Folgen das hat, kommt man zu dem Ergebnis, dass das im Prinzip gar keine hat, weil man überlegen muss, welche Voraussetzungen überhaupt gegeben sind, um eine Speicherung zwölf Seemeilen auswärts vorzunehmen. Überlegen Sie einmal, was man machen muss: Man muss ein Planfeststellungsverfahren durchführen, man muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Dann gibt es auch noch den Begriff Erarbeitung und Bewertung der Potenziale für CCS. Dies geschieht im Einvernehmen mit den Bundesländern. Solche Hürden sind überhaupt nicht zu überwinden. Dann kommt irgendein Privater her und sagt: „Ich möchte in der ausschließlichen Wirtschaftszone gern die Möglichkeit haben, einen Druckluftspeicher zu machen.“ Wie soll das denn funktionieren?

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Vielen Dank! Sie sind ja ordentlich in Fahrt. - Stellen Sie sich vor, in der Nähe von Leck würde ein Unternehmen CO2

(Detlef Matthiessen)

verpressen. Diese Pläne sollen ja existiert haben. Das Land schließt aus Umwelt- oder Tourismusgründen aus, dass das genehmigt wird. Glauben Sie, dass das Unternehmen klagen könnte und vor Gericht entschieden würde, dass die Gründe Umwelt oder Tourismus standhielten? Würden Sie daraus schließen, dass nicht das Land darüber entscheidet, ob CO2 verpresst wird, sondern letztlich ein Gericht?

- Ich glaube, die Reihenfolge ist nicht ganz richtig. Zunächst einmal - das ist unser Antrag - haben wir die Möglichkeit, die Flächen auszuschließen. Das begründen wir. Damit ist überhaupt keine Möglichkeit mehr gegeben, dass derjenige überhaupt da hingehen kann.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich bin jetzt noch bei dem Thema Ausschließliche Wirtschaftszone.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Verhinderungsplanung! So nennt man das! Das ist verboten!)

- Egal, wie Sie es nennen, ich denke, wir sind einer Meinung, dass wir es nicht wollen, ob es Verhinderungsplanung ist oder nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Hartmut Hamerich [CDU] - Weitere Zurufe - Glocke des Präsi- denten)