Michael von Abercron

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet - keine Angst, es wird hoffentlich keine drei Minuten dauern -, weil ich noch einige Dinge sagen möchte.
Zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Schröder wünschen, dass er dem Petrisport reichlich und mit großem Erfolg nachgehen kann. Ich möchte ihm aber auch sagen - jetzt folgt meine kritische Anmerkung -, dass er relativ selten bei uns im Innen- und Rechtsausschuss war. Wenn er da gewesen wäre, dann hätte er wissen müssen, dass wir uns mit der Fragestellung beschäftigt haben, was das Programm Soziale Stadt bringt. Wir haben alles abgefragt. Wir haben Daten erheben wollen. Uns wurden aber nur sehr große Banalitäten mitgeteilt.
Allein zwei Städte, nämlich Lütjenburg und Lübeck, haben ansatzweise einige Daten gebracht, nämlich zu Fragen des Migrationsanteils, zum Einkommen und zur Arbeitslosigkeit. Das sind Daten, die man für die Evaluierung eines solchen Projektes braucht, für das wir immerhin 100 Millionen € ausgegeben haben. Deshalb frage ich mich ganz ehrlich - jetzt kommt die klassische Sichtweise -: Wie geht man in diesem Land mit Geld um?
Schmeißt man es raus, oder schaut man genau nach, wofür man es braucht?
Herr Andresen, Ihnen muss ich sagen, dass Sie gar keine Ahnung haben.
Ich zitiere einmal die Kollegin Anke Spoorendonk, die das auch gesagt hat: Keine Ahnung, wir wählen aber richtig.
Wenn Sie einmal genau nachschauen würden, dann würden Sie feststellen, dass wir für dieses Programm sind, selbstverständlich. Das Geld muss aber da ausgegeben werden, wo es ertragreich ankommt. Sozial ist, wenn das Geld dort ankommt, wo es hin soll. Wenn es aber irgendwo ausgeschüttet wird, dann ist das völlig falsch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich hinreißen lassen, drei Punkte noch einmal zu benennen. Herr Weber, Ihr Angebot an uns, gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir
weiter verfahren, finde ich sehr vernünftig. Ich möchte das gern aufnehmen. Es ist völlig klar: Das, was mit dem rostigen Fass passiert ist, ist eine Schlamperei, und so muss man dies auch benennen dürfen. Ein rostiges Fass dort ist zu viel, das muss jeder wissen, und das muss man sagen dürfen.
Der Minister hat es sehr gut dargestellt: Ich meine, dass die Atomaufsicht sehr gut gehandelt hat. Ich bin sicher, dass nach den jetzigen Regelwerken alles gemacht worden ist. Herr Minister, Sie haben es angesprochen: Die Frage ist, ob das Regelwerk zur Überprüfung dieser Kavernen ausreicht. Diese Frage müssen wir uns stellen. Ich erhoffe mir Hinweise von Ihnen und von Ihrem Haus in der Frage, ob wir hier etwas ändern müssen.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage, ob man einem relativ schwierigen Unternehmen, mit dem wir schwierige Erfahrungen gemacht haben, gerade in der Abwicklungsphase die Betriebsgenehmigung entziehen soll. Wie wir wissen, wird dort kein Strom mehr produziert. In der Tat ist das eine ganz heikle Frage. Wenn wir das machen, dann ist zu fragen, wer die Abwicklung dieses Kraftwerks leisten soll. Das ist zu klären. Wer gute Vorschläge dazu hat, der soll das sagen. Ich habe sie hier noch nicht gehört.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst einmal der Ministerin ganz herzlich für ihren ausgezeichneten Bericht. Ich glaube, er hat gezeigt, wie nötig es ist, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen müssen. Durch Industrie, Besiedelung und Verkehr verlieren wir täglich auch in Schleswig-Holstein vier Hektar an Fläche, die der Landschaft und der Landwirtschaft entzogen werden. Das ist zu viel. Noch düsterer sieht die ganze Sache aus, wenn man das auf die landwirtschaftliche Fläche bezieht. Da würde der Wert wahrscheinlich doppelt so hoch liegen.
Eingriffe in Landschaft und Natur müssen nach Bundes- und Landesrecht ausgeglichen werden. Wir haben vor über 30 Jahren - die Ministerin hat es erwähnt - die Regelung geschaffen, die wir im aktuellen Landesnaturschutzgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz mit der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung haben. Sie ist sinnvoll, und wir brauchen sie.
Erstens. Der Verlust von Natur wird ausgeglichen, sodass die Umweltqualität erhalten bleibt.
Zweitens. Die Auflagen zum Ausgleich wirken einem Verbrauch an Fläche entgegen. Auch das ist wichtig.
Wir als CDU stehen zu dieser Regelung, nicht nur, weil sie von unserem Vorgänger erfunden worden ist, sondern weil wir überzeugt sind, dass der Verbrauch von Flächen eingedämmt und die Qualität der Natur erhalten werden muss.
Wir setzen aber auf eine konsequente Weiterentwicklung. Dies ist schon deshalb notwendig, weil Boden ein ganz knappes Gut geworden ist und wir angesichts der noch immer steigenden Weltbevölkerung gerade mit den hoch produktiven Agrarflächen sehr sparsam umgehen müssen. Wir haben in der letzten Tagung über die Millenniumziele gesprochen, und es ist deutlich geworden, dass ein großer Teil der Weltbevölkerung an Hunger leidet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während besondere Naturlandschaften über Naturschutzgebiete einen sicheren Schutzstatus haben, unterliegen landwirtschaftliche Flächen unabhängig von ihrer ökologischen und sonstigen Wertigkeit keinerlei Schutz. Vielmehr sind neue Nutzungsansprüche insbesondere durch die Frage der Energiegewinnung immer mehr in den Vordergrund gerückt. Wir haben große Flächenansprüche zum Beispiel bei den Biogasanlagen, zum Beispiel bei Stromtrassen oder Windkraftanlagen. Es ist also kein Wunder, dass wir immer mehr Ausgleichsflächen in Anspruch nehmen.
Die Zahlen sind genannt, Ende 2010 waren es 25.000 ha. Das dürften inzwischen schon viel mehr sein. Wenn man das auf die Agrarfläche bezieht, entspricht das über 2,5 % der landwirtschaftlichen Fläche in Schleswig-Holstein, mit steigender Tendenz. Wir können davon ausgehen, dass diese Entwicklung überproportional weiterläuft, wenn wir dem nicht entgegenwirken.
Deshalb sind wir der Ministerin sehr dankbar, dass sie bereits im vergangenen Jahr einen Erlass herausgegeben hat, dass bei der Eingriffsregelung auch agrarstrukturelle Belange berücksichtigt werden. Es kann doch wirklich nicht sein, dass wir uns langsam, aber sicher die Grundlagen für unsere Nahrungsmittelproduktion entziehen.
Deshalb sind wir als Gesetzgeber nicht untätig geblieben und haben in unserem Naturschutzgesetz die Möglichkeit der Ökokonten und die Aufwertung von Naturflächen statt einem Verbrauch geschaffen. Die Konten sind eine Erfolgsgeschichte. Wir haben über 2.000 ha, die so geführt werden.
Angesichts des enormen Flächenverbrauchs sind derartige Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern sie sind notwendig. Ebenso sind andere Maßnahmen wie zum Beispiel die produktionsintegrierten Maßnahmen zu prüfen. Wir müssen auch diese
möglicherweise in eine solche Regelung einbeziehen.
Wir müssen alle Potenziale heben, um Flächen zu schonen. Wir können froh darüber sein, dass uns die Stiftung über die Ausgleichsagentur zur Seite steht und über die Vermittlung von Ökokonten wichtige Arbeit leistet. Wir haben aber noch andere Reserven, zum Beispiel 60.000 km Knicks im Land, eine riesige Zahl, die man eventuell in manchen Bereichen aufwerten kann.
Wir haben ein anderes Problem, das noch viel wichtiger ist, und das sind die ganzen Brachflächen in unserem Land, insbesondere Industriebrachen. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, wieso die Aufwertung und Sanierung dieser Flächen keine Umweltschutzmaßnahme ist. Wir haben große Probleme, weil die Eigentümer und Kommunen in der Regel völlig überfordert sind. Das muss sich ändern, auch zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des Flächenverbrauchs.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Eingriffsund Ausgleichsregelung ist zum Schutz der Umwelt eine unersetzliche Grundlage. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung muss im Sinne von Flexibilität und Effizienz fortentwickelt werden. Der Flächenverbrauch auch von landwirtschaftlichen Flächen muss eingedämmt werden. Ökokonten und produktionsintegrierte Maßnahmen sind fortzuentwickeln und müssen vorrangig angewandt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung für unsere Umwelt. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere gesicherte Ernährungsproduktion. Das müssen wir in Einklang bringen.
Ein Ausgleich für schlechte Reden liefert der schöne Blick aus dem Fenster. Ich hoffe, Sie haben nicht zu lange aus dem Fenster geguckt.
Das freut mich sehr, Herr Dr. Stegner. Mich interessiert, welche Flächen Sie meinen, wo der Kreis Pinneberg ein Repowering abgelehnt haben soll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt schon ein bisschen genauer darauf an, wie man sich äußert und was man sagt. Ich habe vorhin eine Frage an den Kollegen Stegner gestellt.
Es ging um die Frage des Repowering in Uetersen. Herr Dr. Stegner, es handelt sich eben nicht um ein Repowering, sondern es handelt sich um eine Erweiterung des Windparks mit einer Neuausweisung. Das ist ein großer Unterschied.
Insofern ist es ganz vernünftig, wenn man bei der Wahrheit bleibt, auch wenn man das politisch mit Pathos vertritt. Es ist wichtig, dass wir bei den Definitionen sachgerecht bleiben.
Es ist eben auch ein Unterschied, ob eine Notifizierung gemacht wird oder eine Stellungnahme abgegeben wird. Auch dazu haben wir heute Morgen hier schon Unsinn gehört.
- Ich erwarte sehr gern Ihre Frage.
- Der Kollege Tietje ist mir sehr wohl bekannt, und ich habe ihn auch besucht. Wir hatten mehrfach intensiven Kontakt miteinander. Ich habe auch die Presse gesehen, die Sie dort zusammen gemacht haben. Auch dort ist es so definiert, dass es eine Neuausweisung ist. Da geht es um Abstandsregelungen. Es geht nicht um die Frage des Repowering. Das ist ein Riesenunterschied. Das sollten Sie sich erklären lassen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2000 die sogenannten Milleniumziele definiert. Da geht es im Wesentlichen um die Fragen der Hungerbekämpfung, also der Welternährung, der Schulbildung, aber auch der Kindersterblichkeit, um einige Beispiele anzuführen.
Damals lebten schon über 1 Milliarde Menschen von weniger als 1 $ pro Tag. Mehr als 7 Millionen Menschen waren unterernährt. Mehr als 115 Millionen Menschen hatten keine Möglichkeit der Schul
bildung. Das sind sehr dramatische Zahlen, und deswegen ist auch Entwicklungspolitik eine riesige Herausforderung. Es ist für uns nicht nur ein Gebot der Nächstenliebe, sondern es ist auch eine Frage für die Zukunft in einer friedvollen und in einer nachhaltigen Welt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Geschichte der Entwicklungspolitik ist vielschichtig. Nicht immer war, wo Entwicklungshilfe draufstand, auch Entwicklungshilfe drin. Nicht immer waren die Motive eindeutig auf die Lebensverbesserung der Menschen in den Zielländern gerichtet.
Heute wissen wir, dass neben den staatlichen Leistungen auch viele karikative Organisationen effizient Entwicklungshilfe leisten. Deutschland hat sich diesen Milleniumzielen der UN verpflichtet, und es ist bemüht, auch das Ziel der Ausgaben von 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts bis 2015 zu erreichen.
Es ist angesprochen worden: Die Bundesländer haben sich auf einer Ministerpräsidentenkonferenz dieser Verantwortung gestellt und 2008 die Milleniumziele auch für die Länder anerkannt. Wie dies allerdings umgesetzt werden soll, ist nicht nur umstritten, sondern auch schwierig. Es ist natürlich nicht so, dass allein die Haushaltsansätze aussagekräftig sind. Dann, liebe Kollegen von den LINKEN, müsste nämlich Brandenburg ganz weit vorn liegen. Da regieren Sie übrigens mit. Die Zahlen dort sind aber die schlechtesten aller Länder überhaupt. Wenn man das schon richtig vergleicht, müsste man das Bruttoinlandsprodukt nehmen, also pro Kopf, und man müsste auch fragen, wie die anderen Leistungen definiert sind, nämlich beispielsweise die Studienplätze, die wir für Ausländer vorhalten, oder auch die Frage, wie die wirtschaftliche Kooperation in den Ländern funktioniert.
Durch Ihren Antrag zieht sich - das ist ja auch sehr typisch - ein roter Faden, nämlich nach den Ausgaben, nach mehr Geld. Da ist es natürlich nicht so; ich glaube, Adam Riese ist für Sie immer noch ein Klassenfeind.
Was aber nun wirklich nicht geht, ist, dass wir über den Finanzausgleich Geld einfordern und erhalten, und dass wir uns zusätzlich über die ganzen Ausgleiche, die wir von den anderen Bundesländern einfordern, Geld besorgen und dieses Geld dann wieder lustig verteilen. So kann doch in Wirklichkeit keine vernünftige Politik laufen. Das würde auch keiner akzeptieren, im Übrigen auch nicht eine Verschuldung, die in diesem Land SchleswigHolstein 9.700 € pro Kopf beträgt. Wir sind lange
selbst Hilfeempfänger geworden. Das geht also nicht, wir können dieses Geld nicht wieder verteilen nach dem Motto, wir haben es ja, und wir schmeißen es raus.
Nein, Entwicklungshilfe heute ist eine sehr viel bessere, eine intelligente Politik. Es geht nämlich um die Frage, wie man in diesen Ländern Wissen mobilisiert. Wir engagieren uns in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Wir unterstützen die Schulen bei Patenschaften. Wir beteiligen uns an Wissenstransfer, zum Beispiel beim Thema Windenergie in Marokko. Gerade hier sehe ich in der Zukunft die wichtigen Ansätze, um eine Win-Win-Situation für uns, aber auch für die Zielländer zu erreichen.
Ihr Antrag ist in vielen Bereichen völlig irreal. Zum Beispiel geht die Aufteilung auf einzelne Ressorts überhaupt nicht. Darüber hinaus würden wir uns mit einer Patenschaft völlig übernehmen; das schaffen wir sowieso nicht. Im Übrigen sind wir an dem Agenda-21-Projekt in den Kommunen beteiligt. Wir machen globales Lernen an den Schulen und Hochschulen. Wir sind für nachhaltige Beschaffung, und wir finanzieren auch einzelne Projekte. Aus den genannten Gründen können wir Ihrem Antrag in keiner Weise zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ein bisschen spaßig zum Abschluss sagen: Wie funktionierte eigentlich Entwicklungspolitik im real existierenden Sozialismus? - Ich möchte dazu in der Sprache der Bürger damals und auch heute noch sagen, wie das ablief. Zu einem Wüstenprojekt, um das es damals ging, haben die Bewohner damals gesagt: Mit den ersten zwei Fünf-JahresPlänen passierte überhaupt nichts. Nachher wurde der Sand knapp. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so kann Entwicklungspolitik auch nicht funktionieren.
Heute leben wir in einer Schuldenwüste, und bei uns wird das Geld knapp. Wir bekennen uns zur Entwicklungshilfe. Wir setzen nicht mehr auf Ausgaben, sondern wir machen Transfer von Wissen.
Herr Kollege Voß, würden Sie einem Empfänger von Sozialtransferleistungen auferlegen wollen, sein Geld an Projekte in der Dritten Welt weiterzuleiten?
Ist Ihnen bekannt, dass unsere Verschuldungsrate pro Kopf bei 9.700 € liegt? - Ist Ihnen ferner bekannt, dass Sie dann, wenn Sie die Transferleistungen, die wir in diesem Programm haben, umrechneten, sehen würden, dass wir sehr wohl im Mittelfeld liegen, wenn wir das Bruttoinlandsprodukt anrechnen?
Liebe Frau Kollegin Spoorendonk, könnten Sie mir sagen, wo wir oder irgendjemand anderes gesagt haben, dass Entwicklungspolitik Luxus sei? Mein Redebeitrag hat klar gesagt, dass ich es als ein Gebot der Nächstenliebe und darüber hinaus empfinde.
Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin. Ich will es auch nur kurz machen. Ich finde, in einer so ernsten Sache sollten wir uns nicht um des Kaisers Bart streiten. Niemand sollte dem anderen absprechen, dass wir die Entwicklungspolitik als eine sehr notwendige, wichtige Maßnahme ansehen.
Frau Spoorendonk, ich habe versucht, mir das klarzumachen: Es ist nicht nur ein Gebot der Nächstenliebe für mich, dass wir Entwicklungshilfe leisten, sondern sie ist auch eine Sicherung und eine Garantie für eine zukünftig lebenswerte Welt. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das Beispiel mit der Universität Flensburg gebracht haben. Gerade darin sehe ich einen der Hauptansätze, den wir nach unseren Möglichkeiten leisten können. Wir können doch nur das leisten, wozu wir wirklich in der Lage sind. Wir können uns an der Stelle nicht überbeanspruchen. Auf nicht mehr oder weniger wollte ich hinweisen. Es ist unheimlich wichtig, dass wir diese Arbeit machen.
Ich glaube, die Ministerin hat sehr deutlich gemacht, dass wir diese Inlandsarbeit mit den vielen Initiativen haben, für die wir sehr dankbar sind, die wir niemals ersetzen können und durch die wir Anstöße geben, vermitteln und vielleicht Anschubfinanzierungen geben können. Wenn wir das schaffen, haben wir einen sehr guten Beitrag geleistet, um diese Dinge anzugehen.
Ich glaube, es ist wirklich eine Frage des Wissenstransfers. Die Entwicklung durch Wissen in andere
Länder hereinzubringen, ist unsere Aufgabe. Auf der Bundesebene müssen wir viel tun. Das wissen wir. Aber wir sind alle dabei, und ich glaube, dass wollen wir auch.
Herr Fürter, Sie haben eben gesagt, Glücksspiel habe etwas mit Kriminalität zu tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die Frau Ministerin für ihren hervorragenden Bericht, der uns in mancher Beziehung hoffnungsfroh stimmen kann. Ich glaube, zwar sind viele Fragen noch nicht geklärt, aber wir kommen im Einzelnen noch darauf, dass wir zu einer Klärung kommen.
Umweltpolitik ist das beste Beispiel dafür, dass wir die Zukunft nur dann sicher gestalten können, wenn wir uns der Verantwortung aus der Vergangenheit stellen.
- Herzlichen Dank! - Dies lässt sich sehr gut an dem Problem Asbest nachvollziehen: früher Wunderfaser, heute mehr Altlast und Gift.
Die Deponie Rondeshagen soll etwa 25.000 t Asbestschlamm aus Wunstorf in Niedersachsen aufnehmen. Welche Risiken ergeben sich aus der Beund Entladung, dem Transport und möglicherweise aus der Deponierung?
Seit 1990 türmen sich etwa 140.000 m3 dieses asbesthaltigen Materials, meist Schlämme und Scherben, auf einer großen Deponie, einem Berg der Fir
ma Fulgurit in Wunstorf-Luthe bei Hannover. Ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen droht durch Verwitterung und Verwehung eine Freisetzung. Deshalb haben sich die politischen Gremien in Hannover für die sehr aufwendige Variante eines Abtransportes auf eine sichere Deponierung entschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Entscheidung - auch wenn wir das kritisch sehen mögen - müssen wir - ich kommen noch darauf als andere politische Meinungsträger akzeptieren. Das Material soll per Lkw auf die Deponien Ihlenberg und Rondeshagen verbracht werden. Be- und Entladung, aber insbesondere der Transport werden von den Bürgern kritisch gesehen. Ja, damit werden auch große Ängste hervorgerufen. Vorliegende Untersuchungen haben diese Ängste nicht zerstreuen können.
Es geht um die Frage, ob bei den Be- und Entladevorgängen die Luftbelastung erhöht wird, ob der Transport in den Containern, die durch Schaumüberzüge abgesichert sind, bei Unfällen tatsächlich sicher ist. Vor diesem Hintergrund ist es sehr gut nachzuvollziehen, dass die Menschen zumindest fordern, das muss sicher sein. Dazu - haben Sie immer gesagt - kann man nur die Big Bags nehmen. Ein Kollege im Ausschuss hat einmal von Sixpacks gesprochen. Die sind zwar auch ganz nett, aber auch nicht so sicher; die meinen wir nicht.
Weitgehend unstrittig ist, dass die Zieldeponie Rondeshagen diese Materialien aufnehmen kann. Ja, diese Deponie ist sicher und hat die Vorrichtung zum Abkippen. Sie ist dafür vorgesehen. Das ist keine Frage.
Warum ist Asbest eigentlich so gefährlich? Die sehr langen, extrem dünnen Fasern setzen sich in den Zellen der Lunge fest, können von den Makrophagen nicht erkannt werden und bleiben dort. Das heißt, irgendwann kommt es zu der berühmten Asbestose. Das kann bis zum Krebs führen. Wir haben bis heute noch sehr viele Fälle, wo die Menschen an dieser Stauberkrankung leiden. Man kann daran sogar sterben.
Deshalb kann man sehr gut nachvollziehen, warum das Thema Sicherheit so wichtig ist. Es ist ausgesprochen schwierig - die Kollegin hat es eben auch schon angeführt - festzulegen, ab wann eine Gefährdung eintritt, weil sie individuell und biologisch sehr unterschiedlich ist. Gerade deshalb ist die Abwägung zwischen den Risiken eines Verbleibens in Wunstorf-Luthe auf der Halde und des Transports auf der Straße so unheimlich schwierig.
Zu Recht fragen die Bürger nach einem ehrlichen Kostenvergleich, das heißt ohne die Subventionierung durch irgendwelche Sanierungshilfen. Diese Verantwortung liegt in den politischen Gremien der Region Hannover. Wir aber tragen die politische Verantwortung für die Menschen in Schleswig-Holstein, die entlang der möglichen Transportrouten leben. Deshalb müssen wir vor einer endgültigen Entscheidung zur Annahme noch eine Reihe von Fragen klären. Die Ministerin hat zugesagt, dass sie uns dabei helfen wird.
Wie homogen ist der Schlamm? Kann ausgeschlossen werden, dass trockene Stäube enthalten sind? Haben sich nach der Angebotsabgabe neue Erkenntnisse ergeben? Ist der Deponiebetreiber vor der Angebotsabgabe und davon unterrichtet worden, dass es bereits eine Auflage eines niedersächsischen Gerichtes gab, nämlich des OVG Lüneburg, das den Transport an anderer Stelle für Big Bags vorgesehen hat?
Als Gesellschafter der Deponie Rondeshagen hat das Land ein Anrecht darauf, die Bedingungen für die Annahme dieses potenziell gefährlichen Abfallstoffes genau zu kennen und festzulegen.
Deshalb möchten wir die Landesregierung nachdrücklich bitten zu prüfen, ob sich die Geschäftsgrundlagen seit der Angebotsabgabe nicht grundlegend verändert haben.
Sollte eine Verbringung des Asbestabfalls in Big Bags zwingend sein, wofür nach der derzeitigen Lage vieles spricht, kann die Deponie Rondeshagen dieses Material nicht annehmen, weil sie technisch dafür gar nicht geeignet ist. Wir tragen eine übergreifende Verantwortung, und wir wollen mit dem fraktionsübergreifenden Antrag auch ganz klar zum Ausdruck bringen, dass wir auf dem Laufenden gehalten werden wollen. Wir als CDU tragen deshalb diesen Antrag sehr gern mit. Das gilt natürlich auch für die Erkenntnisse über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Völlig unabhängig von allen wirtschaftlichen und juristischen Fragen bleibt für uns eines völlig klar: Die Sicherheit der Bevölkerung hat absoluten Vorrang.
Mein letzter Satz: Asbest ist kein Weihnachtsgeschenk - egal wie es verpackt ist. Die Ausführungen der Ministerin habe ich aber als hoffnungsfrohe
Weihnachtsbotschaft verstanden. Ich wünsche Ihnen auch frohe Weihnachten.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will kurz erklären, warum wir diesen Bericht gefordert haben; für dessen Vorlage bedanke ich mich schon an dieser Stelle herzlich beim Herrn Minister. Ölbohrungen in einem Nationalpark, noch dazu in einem Weltnaturerbegebiet - das ist im Grunde ein Widerspruch.
Aber Tatsache ist auch, dass die Nordsee seit Langem eines der größten Offshore-Fördergebiete der Welt ist. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein nur einen kleinen Teil dieses großen Kuchens abbekommen haben, so werden doch im Bereich der Mittelplate etwa 60 % des gesamten Rohölrestvorkommens für Deutschland erwartet. Seit 1987 sind von der Bohrinsel Mittelplate aus etwa 25 Millionen t Öl gefördert worden. Auf dieser stationären Einrichtung gibt es besondere Sicherheitsvorkehrungen. Sie hat sich, was den ökologischen Bestandsschutz angeht, als würdig erwiesen.
Trotzdem - der wirtschaftliche Segen der Ölförderung birgt auch Risiken. Gerade das einmalige Wattgebiet in Schleswig-Holstein liegt uns als Schleswig-Holsteiner ganz besonders am Herzen. Deshalb haben wir damals unter Minister Flessner den Nationalpark Wattenmeer und durch unseren
ehemaligen Umweltminister von Boetticher auch die Anmeldung zum UNESCO-Welterbe zu einem großen Erfolg geführt. Das ist wirklich eine Erfolgsgeschichte.
Schon lange ist bekannt, dass die RWE Dea in diesem Bereich neben der Bohrinsel Mittelplate weitere Explorationsbohrungen durchführen will. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung für das Land sind bei der Welterbe-Anmeldung drei Flächen ausgenommen worden. Voraussetzung dafür war, dass die Antragsteller nachweisen mussten, dass sie in der Lage sind, diese Flächen nur von Land mithilfe von Schrägbohrungen auszubeuten. Bereits damals ist hier im Haus heftig darüber gestritten worden. Was die Aufsuchungen über Schrägbohrungen betrifft, so ist es gut nachvollziehbar, dass man sich umweltpolitisch um die Schutzziele des Wattenmeeres weniger Sorgen machen muss. Etwas differenzierter sieht es bei den Explorationsbohrungen aus; denn sie sind mit Sicherheit ein Eingriff, und sie unterliegen natürlich auch bestimmten Voraussetzungen. Die Bohrungen sehr klein sind, der Eingriff zeitlich begrenzt - nur 15 bis 22 Monate, gibt RWE Dea an -, keinerlei Einleitungen werden erfolgen, und - das ist eben schon gesagt worden - die Bohrlöcher sollen verfüllt werden
Die Frage, wie die naturschutzfachliche Abwägung dieses Eingriffs im Hinblick auf die Schutzziele zu bewerten ist, kann erst nach sehr umfänglicher Prüfung geklärt werden. Wenn jemand vorher weiß, wie das ausgeht, ist er ein Prophet, und, meine Damen und Herren, Propheten glaube ich nun einmal nicht. Deswegen werden wir auch dem Antrag der Opposition nicht zustimmen können.
Noch deutlich schwieriger ist aber die juristische Bewertung. Formal notwendig sind folgende Befreiungen und Genehmigungen: bergrechtliche Genehmigung des Betriebsplanes - diese hat der Minister eben angesprochen -, Genehmigung zum Eingriff nach Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz, Befreiung zum Biotopschutz und Ausnahme nach dem Nationalparkgesetz. Besonders das Letzte ist natürlich eine erhebliche Hürde und ist mit Sicherheit erheblich umstritten. Während in § 6 Abs. 3 Nr. 6 des Gesetzes die Förderung im Bereich der Mittelplate eingeräumt wird, kann die Explorationsbohrung eigentlich nur über die Ausnahmeregel des § 6 Abs. 4 erfolgen. Man kann wohl sicher sein, dass dies beklagt werden würde.
Auch hier kann man sagen: Auf hoher See, im Wattenmeer und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.
Ich sage an dieser Stelle eher weltlich: Im Zweifel für die Umwelt, meine Damen und Herren.
Die Genehmigungsbehörden werden die bald vorliegenden Anträge sehr genau zu prüfen haben. Denn die Herausnahmen von Enklaven bei der Anmeldung zum Welterbe ist mit Sicherheit keine Vorentscheidung oder gar ein Freifahrtschein. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass das wertvolle Naturerbe Wattenmeer durch die Explorationsbohrungen keinen Schaden nimmt.
Sollten sich die Eingriffe verträglich gestalten lassen und die Bohrungen erfolgen, so könnten sie auch zum Vorteil der gesamten Nordsee werden. Denn die Technologie der Schrägbohrung ist vielleicht auch ein Vorbild für andere Länder. In der Nordsee gibt es 450 große Bohrinseln, die ein erhebliches Risiko darstellen. Deshalb: Manchmal ist besser, schräg zu bohren als an der Oberfläche zu bleiben.
Frau Kollegin Fritzen, Sie haben eben eine Darstellung gebracht nach dem Motto, die Landesregierung sei nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Folgen abzuschätzen. Dabei haben Sie ein sehr drastisches Wort verwendet, das ich nicht wiederholen möchte. Wissen Sie um die Summe, die das Land SchleswigHolstein als Förderlizenz für diese Bohrungen erhält? Ist Ihnen bewusst, wie viele Arbeitsplätze davon betroffen sind, und welche wirtschaftlichen Folgen damit verbunden wären, wenn wir das einstellen würden?
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vier Punke klarstellen.
Erstens. Im Gesetz gibt es keine Verpflichtung dazu, einem Privaten diese Aufgabe zu übertragen.
Zweitens. Die Müllentsorgung bleibt auch in diesem Gesetz eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Das wird durch die Regelungen nicht durchbrochen.
Drittens. Private Unternehmen - Gott sei Dank ist das eben schon von meinem Vorredner angesprochen worden - sind schon heute tätig, zum Wohle der Gemeinden, auch in Schleswig-Holstein. Wenn hier private Unternehmen - das hatten wir gestern schon einmal - mit dubiosen Machenschaften in Verbindung gebracht oder unter Generalverdacht gestellt werden, weise ich das mit Nachdruck zurück. Das ist unerhört.
Viertens. Es gibt sicherlich ein Problem bei diesem Gesetz - darüber muss man offen reden -, das ist die Frage, wie der Nachweis erbracht werden soll, dass ein Privater es genauso billig machen kann wie die öffentliche Hand oder umgekehrt. Das bedeutet natürlich einen erheblichen Aufwand. Es wird nicht einfach sein, dafür Regeln zu erstellen. An der Stelle sehe ich ein gewisses Problem. Wir müssen in der Praxis einmal durchleuchten, ob das tatsächlich vernünftig ist. Möglicherweise muss da ein bisschen nachgebessert werden.
Herr Kollege Dr. Stegner, ich möchte von Ihnen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen!
Einerseits wird kritisiert, das Gesetzgebungsverfahren habe zu lange gedauert, andererseits soll es viel zu schnell gegangen sein. Was ist nun eigentlich richtig? Ich hoffe, wir haben Sie nicht geistig überfordert. Ich glaube, Sie sind in der Lage, unseren Gesetzentwurf richtig zu lesen.
Thema Urlaubsfischereischein! In der Tat ist es so, dass wir auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags eine Ausweitung vornehmen, weil wir eine Ungleichbehandlung hatten. Einer aus Hamburg durfte angeln, einer aus Schleswig-Holstein nicht. Das müssen Sie einmal jemandem erklären.
Es ist unheimlich wichtig, dass wir auch den Schleswig-Holsteinern diese Möglichkeit eröffnen, weil damit die Möglichkeit gegeben wird, auch diejenigen an den Angelsport heranzuführen, die das wollen und damit auch den Angelschein machen.
Einige Verbände haben das sogar ausdrücklich begrüßt. Denn 28 Tage einen solchen Schein zu lösen, ist relativ kurz, und das müsste man öfter machen, wenn man angeln geht. Damit steigt das Interesse, einen Angelschein zu machen. Insofern ist es ein großer Vorteil, dass wir diese Regelung auch für Schleswig-Holstein eröffnen. Ich bin sicher, die Angelsportvereine werden in Zukunft mehr Prüfungen abnehmen können. Das dient dem Tierschutz.
Thema Genossenschaften! Es ist richtig, es war natürlich die Idee zu entbürokratisieren. Beim genauen Hinsehen haben wir festgestellt, es ist nicht so aufwendig, die Genossenschaften durch das Ministerium weiterzuführen.
Andererseits ist es auch ein Vorteil, weil wir festgestellt haben, dass sich, wenn sich die Genossenschaften aufgelöst hätten, neue Hegegemeinschaften hätten gebildet werden müssen. Das wiederum ist auch ein sehr bürokratischer Prozess, und davor wollten wir sie bewahren. Deshalb haben wir gesagt: Never change a winning team. Das war eine gute Sache.
Ein letzter Punkt, der auch von den Grünen kritisiert wird, das Thema heimische und nicht gebietsfremde Arten. Das einzuhalten, ist nicht ganz nicht einfach. Wie wollen Sie das definieren, wenn es einen Nordseeschnäpel nicht mehr gibt und wir die Nachbesetzung Ostseeschnäpel machen müssen? Das müssen wir so regeln. Deswegen kann man das nicht mit autochthon definieren.
Ich habe wenig Argumente gehört. Die Opposition fischt weiter im Trüben. Nehmen Sie deswegen den guten Fang dieses neuen Gesetzes an, und stimmen Sie mit uns!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast jeder von uns nutzt heute zu ganz unterschiedlichen Zwecken eine Vielzahl von Angeboten im Internet. Die meisten von uns wissen gar nicht, dass wir viele Spuren hinterlassen, auch wenn es heute Möglichkeiten gibt, das Ganze zu anonymisieren. Andere können diese Spuren nutzen, um sich ein Bild über das zu machen, was uns interessiert und bewegt. Man muss nicht gleich an die großen Geheimdienste denken und diese verdächtigen, obgleich Markus Wolf und Erich Mielke vielleicht an dieser neuen Technologie ein großes Interesse und großen Gefallen gefunden hätten.
Aber andere haben ein naheliegendes wirtschaftliches Interesse am Erstellen zum Beispiel von Persönlichkeitsprofilen. Je mehr Profile vorhanden sind, je mehr Nutzer da sind, umso größer ist der Wert eines solchen Unternehmens. Facebook soll inzwischen einen Wert von etwa 50 Milliarden $ haben. Also besonders die sozialen Netzwerke scheinen dafür das beste Geschäftsmodell zu haben.
Anfragen von Bürgern, Unternehmen, öffentlichen Stellen zu den Angeboten des Marktführers Facebook haben das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein bewegt, sich mit den datenschutzrelevanten Fragen bei diesem
Anbieter zu befassen. Die veröffentlichten Einschätzungen des ULD haben sogar bundesweit sehr großes Aufsehen erregt und uns als Fachpolitiker alarmiert.
Meiner geschätzten Kollegin Frau Brand-Hückstädt ist es zu verdanken, dass wir die Anregung bekommen haben, unseren obersten Datenschützer Herrn Dr. Weichert und Mister Allan von Facebook im Rechtsausschuss anzuhören. Ich meine, das war ein sehr großer Erfolg; dafür herzlichen Dank.
Diese Anhörung war nicht nur ergiebig. Sie hat uns gezeigt: Die bestehenden Angebote per Facebook verstoßen gegen das Telemediengesetz, gegen das Bundesdatenschutzgesetz und gegen das Landesdatenschutzgesetz. Das ULD hat sogar angekündigt, nach Prüfung, rechtlichen Anhörungen und Verwaltungsverfahren Ende September Unterlassungsverfügungen und sogar Bußgelder verhängen zu können.
Wir stehen uneingeschränkt für die Unabhängigkeit des ULD. Ich freue mich, dass die Grünen ihren Antrag diesbezüglich etwas abgemildert haben. Insoweit stimmen wir in vielen Punkten überein, Herr Fürter, gar keine Frage. Wir finden unseren trotzdem besser.
Nach den ersten Ergebnissen der Sitzung des Innenund Rechtsausschusses gehen wir aber davon aus, dass es nicht zu solchen Sanktionen kommen wird. Mister Allan von Facebook hat zugesichert, dem ULD binnen einer Woche weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat versichert, keine Profile von Benutzern des Gefällt-mir-Buttons zu erstellen. Er hat uns erklären wollen, dass diejenigen, die den Gefällt-mir-Button drücken, tatsächlich auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorher zugestimmt haben. Da haben wir natürlich ein paar Probleme, im Übrigen nicht nur da, sondern auch bei den technischen Abläufen. Die Cookies sind eben schon einmal angesprochen worden. Es gibt da noch Klärungsbedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine stille und heimliche Reichweitenanalyse von Nutzerdaten ist für uns völlig inakzeptabel.
- Es kommt noch ein besserer Satz! - Die sozialen Netzwerke dürfen nicht zur Schlagkartei über menschliche Profile verkommen.
Um noch bestehende Mängel und Unklarheiten abzustellen, unterstützen wir den begonnenen Dialog zwischen ULD und Facebook. Wir appellieren an öffentliche wie private Betreiber, ihre Webseiten im
Hinblick auf die Verknüpfung zu sozialen Netzwerken unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Wir wollen für alle Nutzer und öffentliche wie private Anbieter eine praktikable und einfach umsetzbare Lösung. Zum Beispiel wäre die Zwei-Klick-Lösung eine solche Möglichkeit. Wir wünschen uns eine möglichst intensive und zeitnahe Information über den Stand der Verhandlungen von ULD und Facebook.
Alle wollen das Internet nutzen. Aber sie müssen auch lernen, mit der neuen Verantwortung umzugehen. Vom englischen Dramatiker John Osborne stammt der Satz - er hat das dramatisch ausgedrückt -: „Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen; Intelligenz ohne Moral.“ Versuchen wir doch einmal, intelligent zu sein und die Moral mit der multimedialen Welt zu verknüpfen.
Hoch geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit diesem Antrag die sehr ungewöhnliche Situation, dass die Landesregierung im Bundesrat etwas ablehnen soll, was hier im Haus von allen eigentlich beschworen worden ist: Wir wollen keine CO2-Speicherung in unserem Land.
Nach langen schwierigen Verhandlungen hat sich diese Landesregierung mit der Einführung einer Länderklausel endlich durchsetzen können. Wir haben ihr dafür oft Lob und Anerkennung ausgesprochen. Als wollte man diese Anerkennung dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister nicht gönnen, haben die Kritiker immer wieder krampfhaft versucht, irgendwelche Mängel zu suchen. Gefunden haben sie nichts weiter als juristische Selbstverständlichkeiten:
Es gibt in einem Rechtsstaat natürlich Klagemöglichkeiten; die Außenwirtschaftszone unterliegt formal nicht dem Land; Eignung und Nichteignung von potenziellen Speicherorten sind im Planungsrecht immer zu begründen.
Nun zur Ausgangslage! Der Bund muss ein CCSGesetz vorlegen, um EU-Recht einzuhalten. Das neue CCS-Gesetz dient nur zwei Demonstrationsanlagen in den Bundesländern. Es regelt nicht abschließend, sondern nur für den Zeitraum bis 2017. Der Bund hat über das Bergrecht bisher die wesentliche Planungshoheit unter Tage. SchleswigHolstein hat keine Regelbefugnis für die Außenwirtschaftszone.
Völlig losgelöst von den Regierungskoalitionen in den Ländern bestehen hinsichtlich des CCS-Gesetzes sehr unterschiedliche Interessenlagen. Das hat mit der Kohleförderung und der Industriepolitik in den einzelnen Ländern zu tun. Deshalb war es sehr schwer, einen Kompromiss zu finden. Es war ein großer Erfolg, dass gemeinsam mit dieser Landesregierung auch juristisch ein Weg gefunden wurde, um solche Flächen potenziell auszuschließen zu können. Wir haben die Möglichkeit, dies zu tun. Dafür gibt es ohne jegliche juristische Klimmzüge gute Gründe: Es gibt Fremdenverkehr hier im Land, wir haben eine intensive Landbewirtschaftung, es besteht eine kleinräumige Nähe zu Schutzgebieten und eine Interessenkollision mit einer möglichen Druckluftspeicherung für Windkraftanlagen. Das sind, wie ich meine, sehr gute Gründe.
Deshalb haben wir die Landesregierung in der letzten Plenarsitzung mit unserem Antrag in der Drucksache 17/1547 aufgefordert, schnell mit der Bewertung und einem Ausschluss dieser Lagerstätten zu beginnen. Das ist auch ein ganz klares Signal nach Berlin und an potenzielle Investoren.
Sie sagen, der Gesetzentwurf könne CCS nicht verhindern, weil mögliche Betreiber gegen einen Gebietsausschluss klagen können. Das ist in einem Rechtstaat eine Selbstverständlichkeit.
Eine Klage eines Betreibers ist aber extrem unwahrscheinlich. Warum? - Es würde Jahre dauern, so etwas durchzusetzen. Allein für ein Demonstrationsvorhaben diesen Weg einzuschlagen, würde viel zu unsicher sein. Bis dahin sind die EU-Fördertöpfe längst erschöpft.
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt bezieht sich auf die Außenwirtschaftszone in der Nordsee. Dass das Land hier keine Zuständigkeit hat, versteht sich von selbst. Aber wir haben das angrenzende Wattenmeer; und damit ist klar, das Schutzregime, das dort besteht, verhindert mehr oder weniger jede Beeinträchtigung und jede Störung für alle möglichen CCS-Abspeicherungsmöglichkeiten. Das ist eine erhebliche Hürde, die an der Stelle zu überwinden ist. Ich bin mir sicher, das wird sehr schwierig.
Der dritte Punkt dazu, der eigentlich noch viel schwieriger ist, ist: Wie soll das CO2 dort eigentlich hinkommen? Der Weg dorthin ist extrem lang und außerdem umweltrechtlich schwierig durchzusetzen, weil extra Leitungen gelegt werden müssen. Die Legung von 1 km Leitung durch das Wattenmeer kostet ungefähr 1 Million €. Das ist für eine Demonstrationsanlage völlig absurd, das ist gar nicht machbar. Deshalb hat auch der einzig verbleibende Betreiber gesagt: Wenn wir so etwas machen, dann machen wir das nur onshore, sonst gar nicht.
Wir haben in der Vergangenheit alle wesentlichen Nachteile dieser Technologie besprochen. Wir haben aber auch gesagt, dass wir andere Länder nicht bevormunden möchten. Deshalb sollte Brandenburg an der Stelle - wenn es tatsächlich CCS will, und das wollen die eigentlich bisher - auch zustimmen. Aber auch die anderen Bundesländer haben Grund, dem Gesetz zuzustimmen: Es ist europarechtlich geboten, es regelt auch die Technik beim wichtigen CO2-Recycling, es regelt den Transport, es gibt
Schleswig-Holstein ein wesentliches Mitspracherecht bis hin zum Ausschluss der gesamten Landesfläche.
Deshalb müssen wir den SSW-Antrag beziehungsweise den gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen ablehnen. Wenn dieses Gesetz im Bundesrat scheitert, besteht die erhebliche Gefahr, dass sich am Ende der Bund und die Länder, die eine Länderklausel grundsätzlich ablehnen, im Vermittlungsausschuss durchsetzen: Dann haben wir dauerhaft unseren Einfluss „unterirdisch abgespeichert“. Meine Damen und Herren, das kann hier wirklich keiner wollen.
Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass das CCSGesetz europarechtlich geboten ist? Wenn ja, wie wollen Sie das dann umsetzen, wenn Sie das nur ablehnen wollen. Haben Sie einen Gegenvorschlag?
Hochverehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wenn wir uns heute mit dem Thema Moore beschäftigen, dann reden wir nicht nur über eine Landschaftsform, sondern wir reden auch über eine Bodenart. Wenn wir über Moore reden, dann reden wir auch über Klima- und Gewässerschutz, Biotopschutz und Bodenschutz. Es geht aber auch um die Möglichkeiten und Grenzen einer naturverträglichen Landbewirtschaftung.
Ich will nicht verhehlen, dass es ganz reizvoll wäre, sich auch einmal mit dem Thema Bodentyp Moor zu beschäftigen, denn es gibt von Anmoor über Anmoor-Gley, Niedermoor und Hochmoor und allen Zwischenformen vieles, was für jemanden, der sich wie ich im Studium damit beschäftigt hat, spannend wäre. Insofern muss ich es mir ein wenig verkneifen. Kern ist, dass ein Moor eine 30 cm starke Humusauflage hat - so ist die Definition -, und 30 % davon sind organische Substanz. Enorme Mengen an Nährstoffen sind dort gespeichert, bis zu 9.000 kg Stickstoff in der obersten Schicht. Wenn wir von den Unterschieden der beiden wichtigsten Moorarten reden, nämlich dem Hoch- und Niedermoor, dann unterscheidet sich das Niedermoor da
durch, dass es durch Grundwasser beeinflusst wird, während sich das Torfmoor mit seiner speziellen Torfmoosvegetation über das Regenwasser bildet.
Mit dem vorliegenden Bericht - ich möchte mich ganz ausdrücklich und herzlich bei den Mitarbeitern im Umweltministerium dafür bedanken - haben sie einen exzellenten Bericht über den Zustand beziehungsweise über das, was wir an Mooren in Schleswig-Holstein haben, gebracht. Das erfreut auch jemanden, der einmal in der Bodenkunde gearbeitet hat.
Die Erhebungsquellen - Frau Kollegin Fritzen hat sie eben angesprochen - sind nicht ganz einfach zu definieren. Es sind drei verschiedene Rechenmethoden angewendet worden. Es kann auch nicht ganz klar werden, wie tatsächlich die Zustände beziehungsweise was eigentlich ein Moor ist. Denn es sind, wie ich gesagt habe, verschiedene Erhebungen. Es wird von einem Gesamtbestand von 192.000 ha ausgegangen, und davon etwa 94.000 ha landwirtschaftlich genutzt. Damit sind noch lange nicht diejenigen Flächen drin, die zum Beispiel im Umfeld von Gewässern und Kleingewässern als Anmoor-Standorte ausgewiesen sind und möglicherweise genutzt werden. Das ist sehr schwer zu erheben. Deswegen kann eine Unterscheidung dessen, was ein Moor ist, genauer definiert, welche Art von Moor das ist, diese Erhebung gar nicht hergeben. Deswegen muss mit aller Vorsicht darangegangen werden. Aber die große Richtung kennen wir.
Das Land Schleswig-Holstein gibt erhebliches Geld aus, um diese Moore zu schützen, etwa 2,3 Millionen € pro Jahr. Wir machen eine ganze Menge, auch das muss man einmal sagen. Bereits seit 2001 haben wir ein Niedermoorprogramm, seit 2008 ein Hochmoorschutzprogramm zur Erhaltung der Kohlenstoffvorräte und seit 2009 das Moorschutzprogramm Schleswig-Holstein. Es gibt eine Reihe zahlreicher weiterer sehr guter Instrumente, nämlich Natura-2000-Flächenerwerb, Niedermoorprogramm, Wasserrahmenrichtlinie, die Ökokonten bei der Stiftung, den Hochmoorfonds bei der Stiftung und eine Menge von privaten Stiftungen - ich komme nachher noch einmal darauf zurück - und die Ausgleichsflächen bei den Kreisen. Das ist eine sehr gute Basis, um den Lebensraum zu schützen, über den wir reden, und damit gleichzeitig diejenigen Standorte, Frau Fritzen, die Sie meinen, wo auch noch Grünlandnutzung vorherrscht.
Moore, das hatte ich gesagt, sind ein wichtiger CO2-Speicher. Pro Hektar wird die Ausgasung von 10 t CO2 vermieden. Der Nährstoffaustrag, insbesondere Stickstoff, wird vermieden. Ein wichtiger Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen, Libellen, Schmetterlinge, Sumpfrohreule, Brachvogel, Torfmoose, Seggen, sind dort vorhanden. Damit ist deutlich, was wir schützen, und wir tun das, meine ich, sehr gut, jedenfalls ist es für das Land Schleswig-Holstein eine großartige Leistung.
Der Moorschutz liegt dieser Landesregierung am Herzen, das kann man wirklich sagen. Deswegen zielt der Antrag der Grünen in Wahrheit nicht auf eine Verbesserung des Zustands der Moore, sondern er zielt wieder einmal auf die Art der Bewirtschaftung, auf die Menschen, die von ihrem Land leben müssen. Natürlich hat die landwirtschaftliche Nutzung Einfluss auf die Qualität des Bodentyps Moor. Boden war und ist ein knappes Gut. Wir alle wissen, es hat eine Spezialisierung gegeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging es zunächst einmal um die Sicherstellung der Lebensmittelherstellung. Heute haben wir eine starke Spezialisierung und zusätzlich den Druck durch die Energiewirtschaft. Dies alles drückt natürlich auch auf die Erhaltung des Grünlands. Deswegen hat die Landesregierung - sehr schlau - ein sehr gutes und differenziertes Programm erlassen, um ein Umbruchverbot auszusprechen. Nur, Schutzgebietsausweisung als neue Möglichkeit, Verbote auszusprechen, das hilft uns wirklich nicht weiter. Das ist der falsche Weg.
Wir wollen die vorhandenen Programme nutzen, wir wollen mit den Menschen diese Ziele erreichen. Es gibt hervorragende Beispiele. Wir haben lokale Aktionen. Ich kann einige Beispiele dazu nennen: Offenbütteler Moor, Weißes Moor, das Tävsmoor habe ich neulich besucht, dies alles sind Initiativen, die vor Ort bottom up eine hervorragende Arbeit leisten. Wir als Land wären gar nicht in der Lage, das alles zu unterstützen. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg. Ich wünsche mir, dass die Landesregierung auf diesem Weg weitermacht.
Frau Fritzen, da Sie meine Frage nicht zugelassen haben, muss ich Sie jetzt fragen: Wenn Sie ein zusätzliches Umbruchverbot fordern, müssen Sie auch sagen, wie das umgesetzt werden soll. Wir haben ein Umbruchverbot.
Es gibt außer den Möglichkeiten, die wir jetzt haben, auf weitere Flächen zurückzugreifen, überhaupt keine Möglichkeit, als eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen und Verbote auszusprechen. - Dann müssen Sie mir das erklären. Wie soll das funktionieren?
Wir haben diverse Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Da können wir das tun. Bei anderen Flächen haben wir keine Möglichkeit außer der, ein klares Verbot auszusprechen. Dann müssen Sie das auch sagen. Seien Sie so ehrlich und sagen Sie: Wir wollen eine zusätzliche Schutzgebietsausweisung machen.
Die Problematik geht ja noch viel tiefer. Ein Riesenproblem wird darin bestehen zu sagen: Wie definieren wir eigentlich eine solche Moorfläche? Ist ein Anmoor ein richtiges Moor, das wir in Schutz nehmen wollen? Wollen wir den Bodentyp Moor schützen? Wollen wir die Flora und Fauna auf diesem Gebiet schützen? Oder wollen wir nur sagen, das Grünland sei zu schützen? Was wollen wir denn nun eigentlich? Darin liegt die Schwierigkeit. Ich bin sehr neugierig, was Sie uns da zu erzählen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zahlreiche Ereignisse auch gerade in der jüngsten Vergangenheit machen deutlich, welche atemberaubenden Fortschritte die Datenverarbeitung macht, aber auch welchen Risiken die Bürger ausgesetzt sind, wenn es um ihre Privatsphäre geht. Es gibt große Risiken, weil natürlich die Neigung besteht, gerade im Interesse kommerzieller Anbieter bestimmte Daten zu erfassen.
Aber nicht nur da haben wir das Problem. Auch die öffentliche Verwaltung ist ein Datensammler, und sie tut das natürlich im Sinne von Sparsamkeit, Verwaltungsvereinfachung und Schnelligkeit. Das unterstützen wir auch. Trotzdem besteht ein großes Risiko. Wir haben aktuelle Fälle gehabt. Denken Sie zurück an die Aufklärung der EHEC-Erkrankungen. Diese ist sicherlich dank der elektronischen Datenverarbeitung möglich gewesen. Auf der anderen Seite gibt es dadurch auch Risiken, denn es wurde sehr schnell klar, dass Verdachtsmomente auf Personen und Firmen gefallen sind, die gar nicht diejenigen waren, die diese Risiken hervorgerufen haben.
Wir reden heute über das Datenschutzgesetz für Schleswig-Holstein für öffentliche Stellen. Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2000. Seit dieser Zeit hat es keine erheblichen Änderungen gegeben. Wir wissen aber, dass gerade im Bereich der Datenverarbeitung große und sehr schnelle Fortschritte zu verzeichnen sind. Wir haben gehört, der EuGH hat angedroht, uns zu verklagen und uns eine Vertragsstrafe aufzuerlegen, wenn wir einige wesentliche Änderungen nicht durchführen. Deswegen ist hier das hat der Minister eben deutlich gemacht - Handlungsbedarf gegeben. Außerdem haben wir Änderungen im Bundesdatenschutzrecht, und es ist eine Rechtsbereinigung notwendig, weil wir einen unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten haben.
Ungewöhnlich ist das Verfahren, weil wir zwei Novellen haben, es aber um ein Gesetz geht. Wir haben den einen Teil, nämlich die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten, abgetrennt, weil wir sehr schnell handeln müssen. Das ist im Hause unstrittig. Wir haben einen wichtigen Grund, wir müssen nämlich der Vertragsstrafe durch den Europäi
schen Gerichtshof entgehen. Deswegen unterstützen wir diese Novelle mit aller Kraft.
Lassen Sie mich nun auf einige Regelungsinhalte der großen Novelle eingehen. Da geht es zunächst einmal um mehr Sicherheit. Wir definieren die Schutzziele für die Standards des Datenschutzes neu. Da ist ein Stichwort die Anpassung an den Stand der Technik. Das finde ich sehr positiv. Die Veröffentlichung von Daten im Internet ist - als ein Beispiel - nur erlaubt, wenn gesetzliche Vorgaben dafür da sind oder aber eine Einwilligung vorliegt. Auch das ist ein erheblicher Fortschritt bei der Sicherheit.
Der zweite Punkt ist die Transparenz. Wir schaffen die Möglichkeit der Einsichtnahme - auch das ist bereits angesprochen - in das Verfahrensverzeichnis zum Beispiel auch durch eine Internetveröffentlichung. Wir haben auch die Möglichkeit aufzuklären, wenn falsche Datenspeicherungen vorgenommen worden sind oder Fehler durch eine unrechtmäßige Datenerlangung gemacht worden sind.
Dritter Punkt: mehr Rechtssicherheit. Ganz wichtig sind besondere Maßnahmen beim Einsatz automatisierter Verfahren. Hier ist eine neue Ausnahmeregelung vorgesehen, nämlich wenn die Polizei über Handys oder aber über Digitalkameras solche Daten unverschlüsselt weitergeben muss. Das halten wir für sinnvoll, und das ist im Interesse der Sicherheit absolut notwendig.
Rechtsvereinfachung: Formal privatisierte Unternehmen, wie wir sie häufig auf der kommunalen Ebene haben, unterliegen zukünftig dem Bundesdatenschutzgesetz und sind damit privaten Unternehmen gleichgestellt. Auch dies ist eine Vereinfachung. Das Gleiche gilt für die Videoüberwachung, die nun auch durch das Bundesdatenschutzgesetz abgedeckt ist.
Mehr Transparenz - der letzte Punkt - beim Bericht des Landesverfassungsschutzes. Hier gibt es einen ganz besonderen Ansatz. Wir müssen das Landesverfassungsschutzgesetz ändern, weil wir eine Abwägung vornehmen wollen, wann in den Berichten personenbezogene Daten sinnvollerweise öffentlich gemacht werden sollen. Dies hat, meine ich, eine sehr starke politische Bedeutung. Herr Stegner, Sie haben heute Morgen den Rechtspopulismus angesprochen. Hier wollen wir handeln und nicht nur polemisieren. Wir sind im Zweifel für die Sicherheit. Gerade bei Extremismus muss Sicherheit im Zweifel Vorrang haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Sicherheit, Transparenz und Vereinfachung, das sind die Ziele. Wir sind der Überzeugung, dies erreichen wir mit den beiden Gesetzentwürfen. Schleswig-Holstein soll beim Datenschutz Vorreiter bleiben und mit der Sicherheit und Technik Schritt halten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Tietze, lieber Herr Kollege Matthiessen, ich widerspreche ungern, gerade wenn es um wissenschaftliche und fortschrittliche Fragen am Standort Brunsbüttel geht, aber eine Sache muss klargestellt werden. Die Möglichkeit, capture ready zu bauen, halte ich für dringend notwendig und sinnvoll. Warum? - Weil es natürlich nicht nur darum geht, das CO2 irgendwo unterirdisch abzulagern, sondern darum, es zu nutzen. Die Möglichkeit, es zu nutzen, ist sinnvoll.
Das ist auch im Sinne der Umwelt. Denken Sie an die Herstellung von Harnstoff! Dafür braucht man CO2. Wir haben ein Harnstoffwerk, das Düngemittel herstellt. Sie können CO2 als Düngemittel im Treibhaus oder als Kühlmittel einsetzen. Warum wollen wir das nicht nutzen? Können Sie mir das erklären?
Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir in der Februar-Tagung - damals zum vierten Mal - über das Thema CCS gesprochen haben, habe ich der Landesregierung meinen Dank aussprechen können. Das will ich dank dieses Antrags heute gern wiederholen.
Ich finde, das ist trotz der Worte meines Vorredners eine Spitzenleistung, die uns im Haus froh stimmen sollte.
Denn diese Arbeit war nicht leicht, wie wir alle wissen, es gibt widerstreitende Interessen. Die kohlefördernden Länder haben ein anderes Interesse als wir. Wir haben heute gerade eine Bundesratsabstimmung darüber gehabt. In der Tat ist es so gelaufen, dass einige Länder gegen die Länderklausel gestimmt haben, aus ganz anderen Gründen. Natürlich hat unser Entwurf, den wir stützen, standgehalten.
Herr Kollege, die neuerliche Diskussion um die Länderklausel wird deshalb geführt und von mir kritisch gesehen, weil - das haben Sie richtig wiedergegeben - gesagt wurde, es gebe keinen kategorischen Ausschluss. Das war die Reaktion. Sie haben es richtig wiedergegeben. Es gibt einen Abwägungsprozess, und auf den legen wir auch Wert. Ich werde darauf eingehen, warum dieser Abwägungsprozess wichtig ist. Den gibt es übrigens bei jedem Genehmigungsverfahren, das ist überhaupt nichts Neues.
Wenn Sie einmal genau nachlesen, stehen auch in der Begründung zum Gesetz die Punkte, die für Schleswig-Holstein wichtig sind: Umwelt- und Tourismusbelange, geologische Besonderheiten, Wohl der Allgemeinheit. Das Wohl der Allgemeinheit könnte sein: Druckluftspeicher, Wasserschutz, Landwirtschaft - alles Punkte, die für Schleswig
Holstein wichtig sind. Ich sehe nirgendwo einen Raum, wo wir davon nicht betroffen sein können, wo wir das nutzen können.
Ich warne dringend davor, die schwierige Diskussion über das CSS-Gesetz erneut zu beginnen, denn eine Mehrheit ist schwierig zu erreichen, und die Interessenlagen sind sehr unterschiedlich.
Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag, unterstützen Sie die Landesregierung darin, die Länderklausel so zu lassen, wie sie ist! Was Sie sagen, ist in die falsche Richtung gerichtet.
Sie kritisieren in Ihrem Antrag auch das Thema der Ausschließlichen Wirtschaftszone. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone ist per se nichts über eine Länderklausel regelbar. Das liegt außerhalb der Zwölfmeilenzone. Wir können doch nicht erwarten, dass wir eine Befugnis über den Bereich des Bundes bekommen. Das geht doch gar nicht, das ist doch unlogisch! Deswegen kann man das gar nicht kritisieren.
Wenn man einmal ein bisschen genauer überlegt, welche Folgen das hat, kommt man zu dem Ergebnis, dass das im Prinzip gar keine hat, weil man überlegen muss, welche Voraussetzungen überhaupt gegeben sind, um eine Speicherung zwölf Seemeilen auswärts vorzunehmen. Überlegen Sie einmal, was man machen muss: Man muss ein Planfeststellungsverfahren durchführen, man muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Dann gibt es auch noch den Begriff Erarbeitung und Bewertung der Potenziale für CCS. Dies geschieht im Einvernehmen mit den Bundesländern. Solche Hürden sind überhaupt nicht zu überwinden. Dann kommt irgendein Privater her und sagt: „Ich möchte in der ausschließlichen Wirtschaftszone gern die Möglichkeit haben, einen Druckluftspeicher zu machen.“ Wie soll das denn funktionieren?
Ja.
verpressen. Diese Pläne sollen ja existiert haben. Das Land schließt aus Umwelt- oder Tourismusgründen aus, dass das genehmigt wird. Glauben Sie, dass das Unternehmen klagen könnte und vor Gericht entschieden würde, dass die Gründe Umwelt oder Tourismus standhielten? Würden Sie daraus schließen, dass nicht das Land darüber entscheidet, ob CO2 verpresst wird, sondern letztlich ein Gericht?
- Ich glaube, die Reihenfolge ist nicht ganz richtig. Zunächst einmal - das ist unser Antrag - haben wir die Möglichkeit, die Flächen auszuschließen. Das begründen wir. Damit ist überhaupt keine Möglichkeit mehr gegeben, dass derjenige überhaupt da hingehen kann.
Ich bin jetzt noch bei dem Thema Ausschließliche Wirtschaftszone.
- Egal, wie Sie es nennen, ich denke, wir sind einer Meinung, dass wir es nicht wollen, ob es Verhinderungsplanung ist oder nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können die Diskussion gern intern fortsetzen. Aber ich bleibe bei dem Thema AWZ, weil Sie das angesprochen haben. Ich denke an den Fall, dass jemand einen Druckluftspeicher 12 sm außerhalb machen möchte. Dann müssen Sie sich überlegen, was das für Kosten verursacht. Im Übrigen wissen alle, dass unmittelbar an die AWZ unser Wattenmeer-Nationalpark angrenzt. Es ist nach meinen Überlegungen völlig ausgeschlossen, dass jemand dieses Risiko eingeht, dort eine Genehmigung zu bekommen, um dort Leitungen mit einem Durchschnitt von mehr als einem halben Meter zu legen. Dass dort eine Genehmigung möglich ist, erscheint völlig
ausgeschlossen, zumal wir über ein Demonstrationsvorhaben reden. Es ist wirtschaftlich völlig ausgeschlossen, dass das jemand machen wird. Das wäre wirtschaftliches Harakiri. Deswegen ist es völlig unredlich, an der Stelle so etwas in die Welt zu setzen, zumal wir davon ausgehen, dass nur zwei oder drei Unternehmen in ganz Deutschland das machen würden.
Selbstverständlich!
- Sie überbewerten meine Fähigkeiten und juristischen Kenntnisse, ob das genehmigungsfähig ist. Nach meiner Auffassung wird das sehr schwer möglich sein. Ich habe eben dargelegt, warum. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Thema Ausschluss von CCS in Schleswig-Holstein, tun Sie uns bitte einen Gefallen und unterstützen Sie unseren Antrag, statt die Länderklausel durch ihre kontraproduktiven Vorschläge zu torpedieren. Hören Sie auf damit, die Menschen zu verunsichern, dass die Länderklausel nicht wirksam wird. Falsche Behauptungen werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war mal in der Schule und musste ab und zu Hausaufgaben machen. Da ging es unter anderem darum, eine Inhaltsangabe am nächsten Tag dem Lehrer vorzutragen. Wenn man das nicht richtig konnte, hat man sich etwas ausgedacht. Dann hat ein Lehrer manchmal sehr treffend mir gegenüber bemerkt: Haben Sie möglicherweise eine andere Ausgabe als ich? Bei manchen Ausführungen, die ich hier heute gehört habe, insbesondere zu den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, hatte ich diesen Eindruck. Das möchte ich insbesondere in Richtung linke Seite hier sagen. Ich wollte eben auch noch mal das zitieren, was Herr Kollege Kubicki eben zitiert hat. Das brauche ich jetzt nicht mehr nachzuholen.
Klar ist aber, wenn wir ein solches Gesetz machen, Herr Matthiessen - ich bin sehr dankbar, dass Sie noch einmal die Abwägungsgründe vorgetragen haben -, dann haben wir schon die Möglichkeit zu sagen: Da wollen wir das nicht. Das hat dann de facto so eine Bedeutung wie etwa die Festlegung eines Naturschutzgebietes. Das wäre so, als wenn Sie hinterher mitten in das Naturschutzgebiet plötzlich eine Anlage setzen wollten. Das können wir mit Sicherheit ausschließen.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, manches, was hier gesagt worden ist, würde ich gern unterirdisch verpressen lassen. Ich befürchte: Es kommt immer wieder hoch.
Herr Matthiessen, die Fragen passen gut zusammen. Insofern war es schön, dass Sie mir die Frage gestellt haben. Ich gebe Ihnen recht, genau aus diesem Grund gibt es das Abwägungsgebot, weil nämlich die Interessen der Öffentlichkeit damit berührt sind. Im Umkehrschluss, beim Kiesbau
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Verordnung ist zweifelsohne rechtlich nötig und geboten gewesen, daran herrscht überhaupt kein Zweifel. Die Abwägungsgründe sind eben sehr deutlich von der Ministerin klargestellt worden.
Ich will aber noch einmal klar zum Ausdruck bringen, dass Naturschutz - das dürfte eigentlich allen, auch auf der linken Seite des Hauses klar geworden sein - nach den Erfahrungen, die in der Vergangenheit gemacht wurden, immer nur mit den Menschen geht. Wir müssen für mehr Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen sorgen, denn mit Ordnungsrecht
allein ist das Problem, das wir hier haben, nicht zu lösen.
- Herr Kollege Matthiessen, ich sage ganz deutlich, dass ich sehr wohl natürlich auch ordnungsrechtliche Maßnahmen als letztes Mittel nicht ausschließen kann. Das müssen wir machen. Wir erkennen aber auch - das ist auch an dem Beitrag von Frau Redmann deutlich geworden -, dass wir Verstöße haben. Verstöße kann man zwar ahnden, es nützt uns aber trotzdem nicht. Wie weit wollen wir gehen? Wir müssen etwas tun, um die Menschen davon zu überzeugen, etwas mehr für den Vogelschutz zu tun. Ich bedaure außerordentlich, dass wir schlechte Zahlen haben. Wir haben sie. Aber sie sind nicht nur dort schlecht, wo wir landwirtschaftliche Nutzung haben, sondern wir haben sie auch in Naturschutzgebieten. Wir haben sie überall. Herr Matthiessen, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass auch die Trauerseeschwalbe davon betroffen ist.
Hier gibt es mehr Fragen als nur die Frage der Bewirtschaftung. Das ist eine Frage, ganz sicher. Es sind aber auch die Wasserstände und möglicherweise das Thema des Klimawandels. Wir wissen im Grunde genommen zu wenig. Deshalb ist ein dringender Appell, dass wir mehr Wissen brauchen, um diese Frage genauer zu beurteilen. Wir brauchen an der Stelle auch mehr Freiwilligkeit. Und wir müssen alles tun, damit wir die Landwirte auf unsere Seite bekommen. Deswegen müssen wir auch die Frage stellen, ob wir genügend Anreize haben, um die Landwirte von diesen Naturschutzmaßnahmen zu überzeugen. Das ist mein Appell: Machen Sie mit, wenn wir eine solche Chance haben, dass wir solche Programme in der neuen Förderperiode auflegen und diese Vögel schützen können! Das wäre mein dringender Appell.
Selbstverständlich!
Diese Art von Naturschutz wird seit mindestens sechs Jahren gemacht. Wann glauben Sie, müsste dieser Ansatz Wirkung zeigen und zu wirksamen Maßnahmen im Naturschutz führen?
- Ich finde die Frage sehr gut, Frau Erdmann. Der Ansatz hat inzwischen etwas gebracht. Wir haben in vielen Bereichen Erfolge aufzuweisen.
Wir müssen natürlich die Frage stellen, was eigentlich passiert wäre, wenn wir es nicht hätten. Dann hätten wir vielleicht noch größere Verluste. Insofern bin ich sehr optimistisch, dass nur der Weg geht. Einen anderen kenne ich nicht.
Selbstverständlich!
Bei der Trauerseeschwalbe gilt das Gleiche. Da kennen wir natürlich nicht ganz genau die Ursachen. Es wird gemutmaßt, ob es an den Wasserständen gelegen haben könnte. Sicher sind wir nicht. Es könnte genauso gut am Nahrungsangebot oder an Klimaveränderungen liegen. Wir wissen es nicht ganz genau.
Verehrungswürdige Frau Präsidentin!
- Ich sage das absichtlich, denn wenn man hier vorn steht, läuft man manchmal Gefahr, eins auf die Lampe zu kriegen. Deswegen will ich ein wenig Vorsorge treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Thema, das uns eigentlich alle erhellen sollte, lassen sich bei unseren Mitbürgern große Emotionen wecken. Das EU-Glühlampen-Verbot mit dem Stufenplan bis 2012 hat die Wohnzimmer erreicht. Es geht um die Kritik einer EU-Ökodiktatur, eines ästhetischen Unglücks oder eines sichtbaren Eingriffs in die Atmosphäre der Privatwohnungen.
Sieht man das Problem etwas nüchterner, so geht es um die Abwägung, ob wir mit dem Einsatz dieser Lampen in Zukunft Strom und damit CO2 sparen wollen. Ich glaube, vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir über die Folgen von Fukushima geführt haben, ist dieser Aspekt nicht ganz unwichtig. Denn bei dem Einsatz der neuen Lampen sparen wir bis 2020 immerhin etwa 15 Millionen t CO2.
Nicht zu verkennen ist, dass es natürlich auch Nachteile gibt. Ich nenne beispielhaft einen hohen
Weißlichtanteil; flackerndes Licht und auch eine höhere elektromagnetische Strahlung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist bereits genannt worden. Das ist der Quecksilbergehalt. Im Augenblick sind bis zu 5 mg Quecksilber je Lampe zugelassen. Ich denke, das ist der wichtigste Nachteil. Dieser hohe Gehalt ist im Fall eines Bruchs problematisch, weil er dafür sorgt, dass der Richtwert von 0,35 µg/m3 für Innenräume in einem Zimmer, in dem eine Lampe zu Bruch geht, um das Zwanzigfache überschritten wird. Darin liegt natürlich auch das Problem. Deswegen gehören diese Lampen auch nicht in den normalen Hausmüll.
Wir haben natürlich keinerlei Kenntnis darüber, wie sich der Markt entwickeln wird, denn es kommen noch große Fraktionen hinzu. Im September dieses Jahres werden die 60-W-Glühlampen vom Markt verschwinden, und im nächsten Jahr werden die kleineren Fraktionen verschwinden. Das heißt, der Anteil wird sich noch erhöhen, der Druck wird also noch steigen. Ich weiß nicht, ob sich die LEDLeuchten oder die Halogenlampen als Alternative am Markt behaupten können.
Wir wissen bis jetzt nur, dass die Rücknahmequote - das ist unerfreulich - noch zu gering ist. Das hat auch die Kollegin schon angesprochen. Wir wissen auch, dass bisher nur ein kleiner Teil der Einzelhandelsunternehmen zu einer Rücknahme bereit ist. Die Tendenz ist zwar steigend, aber die Sammlungen in den Wertstoffzentren oder Schadstoffsammelstellen sind natürlich auch nicht optimal und werden nicht optimal in den Kommunen angenommen.
Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, die Umweltministerin zu bitten, dem Umwelt- und Agrarausschuss verlässliche Zahlen zur Verfügung zu stellen, insbesondere darüber, wie es in Schleswig-Holstein läuft.