Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubicki? - Nein war die Antwort.

Ich möchte übrigens auch nicht, dass wir in Schleswig-Holstein einen Alleingang machen. Wir leben in einem föderativen Bundesstaat, und wir sollten wie wir es in anderen Angelegenheiten auch machen - einen Ausgleich mit unseren Partnerinnen und Partnern in den 15 Bundesländern suchen und auch finden, und zwar solidarisch und nicht in der Pokerrunde.

Meine Damen und Herren von der regierungstragenden Fraktionen, versuchen Sie nicht, die anderen Bundesländer zu ihrem Glück zu zwingen, indem Sie hier Fakten schaffen, und machen Sie es vor allem nicht im Juni vor einer möglichen Einigung mit den anderen Bundesländern! Suchen Sie die Einigung!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte auch nicht, dass wir hier in SchleswigHolstein massive Probleme mit dem Lotto- und Totoblock bekommen und vielleicht sogar aus demselben ausgeschlossen werden. Denn das kann eine Reaktion auf diesen - wie ich finde - unsäglichen Angriff auf die Hoheitsrechte der anderen Bundesländer sein.

Glücksspiel kann einfach nur Unterhaltung sein, aber für 0,9 % der Menschen in Schleswig-Holstein ist es schon längst zum Fluch geworden, aber nicht nur für diese, die Glücksspielsüchtigen, sondern auch für ihr Umfeld und für ihre Angehörigen. Ich

sage Ihnen: Ich weiß, wovon ich spreche. Ich kenne einen Glücksspielsüchtigen, der durch seine Sucht nicht nur seine eigene Existenz, sondern die seiner ganzen Familie zerstört hat.

Im öffentlichen Gesundheitswesen gilt für den Suchtbereich eine Grundregel. Sie lautet: Je größer das Angebot ist, desto größer sind die individuellen und sozialen Folgeschäden. Das gilt auch für den Glücksspielbereich. Meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, diese Grundregel sollten Sie sich immer vor Augen führen, wenn Sie in Schleswig-Holstein neue Gesetze in Bezug auf das Glücksspiel auf den Weg bringen.

Das Land mit dem größten Glücksspielangebot auf der Welt ist Australien. Das hat zur Folge, dass die Prävalenzrate pathologischen Spielverhaltens, also die Spielsucht, in diesem Land mit Abstand am höchsten ist. Ein weiterer zu nennender Ort ist Hongkong. Dort ist zwar das Glücksspiel verboten, aber Hongkong vorgelagert liegt Macao. Macao ist inzwischen die Glücksspielhochburg der Welt. Herr Arp, dorthin hätten Sie einmal fahren sollen. Sie hätten mit den dortigen Behörden über Glücksspielsucht diskutieren können. Dort werden die höchsten Umsätze erzielt. Sie sind dort übrigens höher als in Las Vegas. In Hongkong liegt der Prozentsatz von pathologischem Spielverhalten, also von Glücksspielsüchtigen, bei über 2 %. Jeder Fünfzigste ist dort betroffen.

Wir haben es auch in der Anhörung gehört: Laut Verbraucherzentrale sind in Deutschland circa 500.000 Menschen spielsüchtig. 3 Millionen Menschen weisen ein problematisches Spielverhalten auf. Wenn Sie mit Ihrem Gesetzentwurf durchkommen, dann werden auch bei uns die Zahlen steigen.

Frau Heinold von den Grünen hat zu Recht darauf hingewiesen: Geldspielautomaten sind mit Abstand die Spielform mit dem höchsten Gefährdungspotenzial. Gesetzliche Regelungen werden in dem Bereich ausgehebelt durch Mehrfachkonzessionen und durch die Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgewinngrenze von 2 €. Diese Gewinne werden in Punkte umgewandelt, sodass mögliche Gewinne von 10.000 € herauskommen. Prof. Dr. Gerhard Meyer hat uns in der Anhörung dazu deutliche Hinweise gegeben. Rechtlich handelt es sich bei den Daddelautomaten nicht um Glücksspiel. Es ist schon paradox, dass das Glücksspiel mit dem höchsten Gefährdungspotenzial bei uns nicht als Glücksspiel eingestuft wird. Hier besteht der größte Regelungsbedarf. Herr Arp, ein eigenes Gesetz ist nötig und möglich. Die rot-rote Regierung im Land Berlin hat dies schon realisiert.

(Ulrich Schippels)

Wir werden einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, wenn Sie es nicht tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme noch einmal zurück zum Glücksspielstaatsvertrag. Internetsperren gehen gar nicht. Auch wir haben Kritik am jetzigen Entwurf des Staatsvertrags. Statt aber eine bundeseinheitliche Regelung zu sabotieren, sollten Sie sich lieber dafür einsetzen, den jetzigen Entwurf des Staatsvertrags zu verbessern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir plädieren an dieser Stelle dafür, beim Geldfluss anzusetzen, wenn es um illegales Glücksspiel geht. Jede Finanztransaktion ist dokumentierbar, auch beim Glücksspiel. Das ist eine Möglichkeit, den Sumpf, den es gibt, tatsächlich auszutrocknen. Hier besteht die Möglichkeit, das illegale Glücksspiel zu bekämpfen.

Diskutieren Sie, gemeint ist hier die Landesregierung, in Berlin darüber, wie es in Europa sein kann, dass die Europäische Union eine gemeinsame Währung und einen gemeinsamen Binnenmarkt hat, dass aber das geltende Recht der Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Begrenzung der Glücksspiele und bei der Begrenzung der Glücksspielsucht durch Regelungen in anderen Mitgliedstaaten einfach weggewischt werden kann. Darüber sollten Sie in Berlin und in Brüssel einmal diskutieren. Ich würde mir wünschen, dass es eine Harmonisierung der EU-Rechtsprechung gibt, aber bitte auf einem hohen Niveau und nicht mit einer weiteren Deregulierung.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein letzter Punkt sei noch angemerkt: In der Anhörung zum Glücksspielgesetz wurde viel über EURecht geredet. Eine Debatte fehlt mir aber: Die Diskussion darüber, welchen gesellschaftlichen Nutzen das haben soll. Was hat es für einen Nutzen, wenn das Glücksspiel immer weiter dereguliert und liberalisiert wird? - Was bringt es den Menschen im Land, bei uns in Schleswig-Holstein, wenn die Beschränkungen beim Glücksspiel fallen? - Nichts bringt es, außer Kummer und Leid für die Glücksspielsüchtigen und Gewinne für die Anbieter von Glücksspiel.

Die beiden Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gehen unserer Meinung nach in die richtige Richtung, wir werden sie unterstützen. Herr Arp, Sie haben vorhin positiven Bezug auf den Antrag der Grünen genommen, zumindest in zwei von vier Punkten. Deswegen beantrage ich hiermit Ein

zelabstimmung über die vier Punkte, sodass Sie die Möglichkeit haben, dem Antrag der Grünen zumindest in Teilen zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Herrn Kollegen Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass der geltende Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft und damit eine Neuregelung des gesamten Glücksspielbereichs erforderlich ist. Die Regelung für den Teilbereich der Sportwetten, der bisher dem staatlichen Monopol unterliegt, hat der Europäische Gerichtshof bereits im September 2010 für nicht europarechtskonform erklärt. Begründet wurde das Urteil damit, dass

„ein staatliches Monopol nur dann zulässig ist, wenn es das Suchtpotenzial aller Spielformen gleichermaßen bekämpft.“

Wenn wir uns zum Beispiel die wachsende Zahl von Spielhallen und die damit verbundene ungehinderte Verbreitung der Spielautomaten vor Augen führen, dann kann diese Entscheidung kaum jemanden verwundern. Eine wirklich konsequente und kohärente Neuregelung kann daher im Grunde nur in folgende Richtungen gehen: Entweder müssen sämtliche Spielformen vom Staatsvertrag umfasst und das staatliche Monopol gestärkt werden, oder der Markt wird vollkommen für private Anbieter geöffnet.

Wir stehen also vor einer Weichenstellung in diesem Bereich und dürfen dabei nicht vergessen, dass die Entscheidung für eine Liberalisierung erhebliche und heute kaum absehbare Folgen haben kann. Aus Sicht des SSW müssen bei einer Neuregelung des Glücksspiels die Suchtprävention und der Spielerschutz allerhöchste Priorität genießen. Ein neuer Entwurf für einen Staatsvertrag muss sich in erster Linie an der effektiven Umsetzung dieser Ziele messen lassen. Wir denken, dass diese Ziele am besten durch eine kohärente und bundeseinheitliche Regelung erreicht werden können.

Der vorliegende Entwurf von CDU und FDP für ein landeseigenes Glücksspielgesetz geht in jedem Fall in die völlig falsche Richtung. Der geplante Alleingang ist dabei nicht nur Gift für das Ziel der Suchtprävention, sondern er ist auch finanzpolitisch

(Ulrich Schippels)

höchst zweifelhaft. Weder die Entwicklung der Einnahmen noch die Entwicklung der Ausgaben kann im Vorwege verlässlich beurteilt werden. Das Einzige, was sicher ist, ist, dass die Spielsucht steigen wird.

Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass vermeintliche Mehreinnahmen nicht zu einem Rückzug des Staates aus diesem Bereich führen dürfen, denn es geht hier nicht um ein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Uns allen muss klar sein, dass Glücksspiel krank machen kann und nicht selten zu ganz erheblichen Problemen für den Spieler und sein soziales Umfeld führt. Man mag über das Ausmaß der Schäden, die durch das krankhafte Spielen entstehen, streiten. Sicher aber ist: Wer auch immer Glücksspiel zulässt und anbietet, muss auch die Verantwortung für diese negativen Begleiterscheinungen tragen. Wir haben ganz einfach große Zweifel daran, dass private Anbieter dieser Verantwortung im gleichen Umfang gerecht werden und diese Aufgabe genauso ernst nehmen wie der Staat.

Der derzeit geltende Staatsvertrag wird von verschiedenen Seiten als unwirksam und unzureichend kritisiert. Tatsache aber ist, dass das in ihm festgeschriebene Monopol dazu beiträgt, die Spielsucht einzudämmen. Tatsache ist leider auch, dass der Vertrag die Ziele im Bereich der Regulierung von Sportwetten und des gesamten Internetspiels verfehlt hat. Er konnte nicht verhindern, dass ein enormer Schwarzmarkt entstanden ist. Diese Fehlentwicklungen hätten im Rahmen der Evaluierung dringend aufgegriffen und zur Änderung des Regelwerks führen müssen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Redner. Ihre bilateralen Gespräche können Sie bitte draußen fortsetzen.

Doch wie wir alle wissen, ist leider auch der aktuelle Entwurf nicht konsequent am Ziel des Spielerschutzes ausgerichtet. Damit ist er - zumindest aus Sicht des SSW - ungenügend. Mit Blick auf die geplante Aufhebung des Verbots des Internetglücksspiels muss ich ganz klar sagen: Aus der Tatsache, dass es uns bisher nicht gelungen ist, hier ein wirkungsvolles Verbot durchzusetzen, folgt eben nicht, dass wir diesen Bereich ganz oder auch nur in Teilen den freien Kräften des Marktes über

lassen müssen. Dies ist schlicht fahrlässig, weil eine Ausweitung des Angebots zu einer größeren Anzahl von Spielern und damit auch zu mehr Süchtigen führen wird. Wir fordern die Länderchefs auf, diesen Bereich effektiv einzugrenzen, anstatt vor der schwierigen Aufgabe zu kapitulieren. Wir sind klar in der Verantwortung, Spielangebote im Internet so zu regulieren, dass sie möglichst wenig Schaden verursachen.

Dieser Weg ist ganz sicher nicht einfach. Man muss aber endlich erkennen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, den Internetmarkt zu beeinflussen und so zumindest für eine Eindämmung illegaler Angebote zu sorgen. Eine praktikable Lösung liegt in der Blockierung der Zahlungstransfers illegaler Anbieter. Gleichzeitig müssen Onlinespieler durch ein staatliches Angebot zurück in die Legalität geholt werden. Wir bedauern, dass weder der Staatsvertrag noch der Entwurf für ein schleswig-holsteinisches Glücksspielgesetz diesen Weg des Spielerschutzes geht. Eines ist sicher: Mit dem von CDU und FDP gewählten Ansatz, das Internetspiel einfach für private Anbieter zu öffnen, wird es zwangsläufig zu einer aggressiven Bewerbung und damit zu einer enormen Ausweitung des Angebots kommen. Dies gilt leider auch für das im Staatsvertragsentwurf geplante Angebot von Online-Casinospielen durch konzessionierte Spielbanken. Das Angebot wird ausgeweitet und die Zahl der Spieler wird steigen. Und durch den neuen Vertriebsweg Internet wird das Spielen nicht nur zu jeder Tagesund Nachtzeit sondern auch völlig ohne eine räumliche Begrenzung ermöglicht.

Aus diesen Gründen ist auch die im Rahmen der Novellierung des Staatsvertrags geplante Vergabe von sieben Lizenzen an - ich zitiere - „besonders vertrauenswürdige Anbieter im Sportwettenbereich“ problematisch. Ohne Zweifel wird dem Ziel des Spielerschutzes auch mit dieser Teilöffnung nicht ausreichend Rechnung getragen.

Nach Auffassung des SSW können wir gut auf Experimente dieser Art verzichten. Doch im Vergleich zum Gesetzentwurf von CDU und FDP, der bekanntlich eine komplette Öffnung dieses Segments vorsieht - ohne auch nur die Notwendigkeit einer Evaluierung in Betracht zu ziehen -, ist der Staatsvertrag eindeutig das kleinere Übel. Die vorgesehene Experimentierklausel lässt zumindest die kleine Hoffnung zu, dass aus Fehlentwicklungen Konsequenzen gezogen und entsprechend später gegengesteuert wird. Trotzdem glauben wir, dass hier eine Schleuse geöffnet wird, die wir später nicht mehr völlig schließen können.

(Lars Harms)

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

Spätestens seit der umfangreichen Anhörung hier im Landtag kann keiner mehr bezweifeln, dass eine Liberalisierung des Glücksspiels nicht auch erhebliche negative Konsequenzen mit sich bringt. Aktuelle Studien belegen den Zusammenhang zwischen dem Umfang des Angebots und der Anzahl der Suchtkranken eindeutig. So ist zum Beispiel mit der Marktöffnung in Großbritannien der Anteil der süchtigen Spieler an der Gesamtbevölkerung deutlich und statistisch nachweisbar gestiegen. Und ganz nebenbei bemerkt hat die dortige Liberalisierung nicht etwa für zusätzliche, sondern im Gegenteil sogar für stark sinkende Staatseinnahmen gesorgt. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses Beispiel auch den einen oder anderen in den Reihen der regierungstragenden Fraktionen zum Nachdenken bringt.

Was im öffentlichen Gesundheitswesen als Grundregel für den gesamten Suchtbereich gilt, muss aus unserer Sicht selbstverständlich auch für den Glücksspielbereich gelten: Je größer das Angebot ist, desto höher sind auch die individuellen und sozialen Folgeschäden. Bei einem weltweiten Vergleich der Regelungen für das Glücksspiel wird deutlich, dass Angebotsbeschränkungen ein zentraler Baustein bei allen präventiven Bemühungen sind. Und Beschränkungen des Angebots haben nachweislich den Effekt, dass die Zahl der Süchtigen begrenzt wird. Daher ist die Forderung aus dem Bereich der Suchtprävention nach einem kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkt in staatlicher Hand der einzig richtige Weg. Eine Neuregelung, die sich an diesen Leitlinien orientiert, wäre im Sinne des größtmöglichen Spielerschutzes und hätte im Übrigen aufgrund ihrer Kohärenz auch dauerhaft Bestand.

(Beifall beim SSW)

Voraussetzung hierfür ist natürlich auch, dass endlich der Bereich der Glücksspielautomaten effektiv geregelt wird. Dass von diesem Angebot die mit Abstand größte Gefahr ausgeht, wissen wir ja nun nicht erst seit gestern. Man will Gerüchten zufolge auch hierzu noch Regelungen im Rahmen der Novellierung des Staatsvertrags treffen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass das Automatenspiel endlich auch als Glücksspiel deklariert und entsprechend restriktiv gehandhabt wird.

(Beifall bei SSW, der LINKEN und verein- zelt bei der SPD - Andreas Beran [SPD]: Sehr gut!)

Sofern dies aber nicht gelingt, unterstützen wir selbstverständlich die Grünen in ihrer Forderung nach einer schnellen Lösung dieses Problems. Durch ein Spielhallengesetz in Kombination mit der Entschärfung dieser Gefahrenquelle über die Spielverordnung durch den Bund kann das hohe Suchtrisiko beim Spiel an Automaten zumindest vermindert werden.

Abschießend möchte ich noch einmal festhalten, dass sich der SSW eine wesentlich konsequentere Ausrichtung des neuen Staatsvertrages an suchtpräventiven Zielen gewünscht hätte. Wir hoffen, dass hier bis zur Unterzeichnung noch nachgesteuert wird. Unter der Maßgabe des größtmöglichen Spielerschutzes ist der Alleingang der Landesregierung völlig indiskutabel und sofort zu beenden. Stattdessen, lieber Kollege Kubicki, muss sie sich endlich konstruktiv an der Suche nach einer bundeseinheitlichen Lösung beteiligen und diese dann auch mittragen. Die Politik kann sich hier nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und die negativen Auswirkungen des Glücksspiels ausblenden. Glücksspielangebote bergen immer Risiken, denen wir ordnungsrechtlich begegnen müssen. Das ist unsere eigentliche Aufgabe, und dieser Aufgabe kommen CDU und FDP überhaupt nicht nach. Deswegen würden wir das Glücksspielgesetz, das hier im Raum steht, immer noch ablehnen. Unsere Aufgabe als Staat ist es, Sucht zu verhindern und nicht noch Sucht zu befördern. Das muss der Maßstab sein.

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei der SPD und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner das Wort.