Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Haben Sie jetzt Herrn Kollegen Arp widersprochen, dass Sie doch eine zweite Lesung im Juni vorschlagen und anstreben?

- Herr Kollege Habeck, ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist, aber ob ich dem Kollegen Arp etwas verspreche oder nicht verspreche, ist relativ egal, denn die Verhandlungen werden zwischen den Fraktionen von CDU und FDP geführt. Herr Kollege Arp ist zwar eine wichtige Persönlichkeit innerhalb der CDU-Fraktion, aber nicht die einzige. Deshalb denke ich, dass sich die Fraktionen darauf verständigen werden, das weitere Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln, so wie es in unserem Zeitplan vorgesehen ist. Die Frage war, ob ich

(Wolfgang Kubicki)

Herrn Arp versprochen habe, eine zweite Lesung durchzuführen.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie haben ihm widerspro- chen! - Christopher Vogt [FDP]: Aussage ge- gen Aussage!)

- Ich darf einmal sagen: Wir werden in jedem Fall eine zweite Lesung durchführen.

(Heiterkeit bei der FDP)

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Heinold?

Frau Präsidentin, das ist selbstverständlich.

Herr Kubicki, gehen Sie nach wie vor davon aus, dass es im Juni eine zweite, abschließende Lesung Ihres Gesetzentwurfes hier im Landtag geben wird?

- Ich gehe zunächst nach wie vor davon aus, dass es im Juni eine zweite Lesung geben wird.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Abschließend?)

- Was meinen Sie jetzt mit abschließend?

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Man kann auch drei Lesungen ma- chen.)

- Das ist ein intelligenter Einwand, Frau Heinold.

(Heiterkeit bei FDP - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, Sie gehen davon aus, dass es vielleicht eine zweite Lesung gibt, diese aber nicht abschlie- ßend sein wird?)

- Frau Kollegin Heinold, wovon ich jetzt ausgehe - - Ich gehe davon aus - nach wie vor so ist der Zeitplan -, dass wir im Juni eine zweite Lesung machen werden. Das ist die Verständigung. Davon gehe ich aus.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Abschließend oder nicht abschlie- ßend?)

- Frau Heinold, ich weiß nicht, was diese Fragestellung soll.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Man könnte mit Ja oder Nein antwor- ten! Es ist für das Land zentral wichtig zu wissen, was hier passiert! Sagen Sie doch einfach Ja oder Nein!)

Frau Kollegin, ich schlage Ihnen vor, Ihre weiteren Ausführungen vielleicht in einem Dreiminutenbeitrag zu machen und hier keine Dialoge zu führen. Ich bitte den Redner, jetzt fortzufahren.

Frau Kollegin Heinold, da wir zwischenzeitlich gelernt haben - ich jedenfalls auch -, dass es beim Pokern, von dem jemand von der Linksfraktion gesprochen hat, keinen Sinn macht, sich auf feste Termine oder Zeitpunkte einzulassen, macht es in diesem Fall auch keinen Sinn, Ihnen diese Frage - abschließend oder nicht abschließend - so zu beantworten, wie Sie das gern hätten.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Ich gehe jedenfalls sicher davon aus, Frau Heinold, dass wir bis zum Ende des Jahres ein Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein haben werden, das im Wesentlichen den Vorstellungen von CDU und FDP entspricht, die es hier gemeinsam normiert haben. Davon gehe ich sicher aus.

(Beifall bei FDP und vereinzelt bei CDU)

Wenn ich das einmal sagen darf: Materiell-rechtlich muss es auch erst zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich finde es sehr interessant, dass immer wieder behauptet wird, der jetzige Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Ministerpräsidentin ließe sich faktisch ohne Internetsperren umsetzen. Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, weil Sie Angebote, die aus dem Ausland im Internet jederzeit abrufbar sind rufen Sie doch jetzt bitte einmal Glücksspiel auf, Sie werden feststellen, dass es 230 oder 250 Anbieter gibt, bei denen Sie heute, jetzt gerade aktuell online spielen können -, nicht mit dem Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Ministerpräsidenten ohne Internetsperren trockenlegen können.

Dass die Sozialdemokraten da bereits weiter sind, als wir das bisher gedacht haben, erschließt sich aus einer Mitteilung in der neuen Zeitschrift „ct.de”. Darin wird mitgeteilt, dass Sperrverfügungen in Nordrhein-Westphalen auf der Basis des bisher

(Wolfgang Kubicki)

bestehenden Glücksspielstaatsvertrags ausgesprochen worden sind. Dort ist versucht worden, Sperrverfügungen durchzusetzen gegen die Deutsche Telekom und andere Netzprovider für Angebote, die sie für Glücksspielanbieter aus dem Ausland in ihren Netzen vorhalten. Grundlage der neuen Sperrverfügung ist der Glücksspielstaatsvertrag. Der ermächtigt die Aufsichtsbehörden, so heißt es, “Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstesgesetz, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubtem Glücksspielangeboten zu untersagen.” Ob diese Vorschrift ausreicht - sie ist angegriffen und ausgesetzt worden -, um Netzsperren gegen Zugangsprovider durchzusetzen, die laut Teledienstgesetz eigentlich von der Haftung für Webseiten ausgeschlossen sind, ist zumindest juristisch umstritten.

Nun kommt es: In einem Entwurf des überarbeiteten Staatsvertrags, der derzeit auf Länderebene diskutiert wird, werden deshalb weitergehende Einschränkungen der Telekommunikationsfreiheit aufgenommen, die prinzipiell auch die Blockade von ausländischen Glücksspielangeboten zulassen.

Frau Kollegin Heinold, wenn ich die Grünen ernst nehme, und das mache ich ja, können Sie den Entwurf, der vorliegt, deshalb nicht mittragen, weil ohne die Umsetzung von Netzsperren die faktische Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags nicht möglich ist.

(Vereinzelter Beifall bei der FDP)

Nur, wenn Sie den nicht mittragen, müssen Sie sagen, auf welcher Grundlage wir etwas Neues machen müssen. Dann müssen wir dazu kommen, dass die inländischen Anbieter, die wir konzessionieren wollen, Werbemöglichkeiten haben, um ihrerseits mit ihrer Marktmacht die illegalen Anbieter, den Graumarkt, trockenzulegen und vom Markt zu vertreiben. Nur so wird es funktionieren. Wir haben selbstverständlich auch ein fiskalisches Interesse daran. Nach wie vor geht an Deutschland und Schleswig-Holstein ein immer stärker werdender Anteil von möglichen Abgaben vorbei und für uns verloren, Abgaben, die wir dringend brauchen. Das ist übrigens auch ein Vorschlag, den wir aufgreifen wollen und aufgreifen werden.

Herr Abgeordneter, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Mein letzter Satz, Frau Präsidentin, nach 24 Sekunden Überschreitung, wenn ich das einmal sagen darf. Mein letzter Satz: Die Abgaben, brauchen wir auch deshalb dringend, um Vorschläge wie die von Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen, mehr aus diesen zusätzlichen Einnahmen für Verbraucherberatung und Suchtbekämpfung zu tun, als wir es uns sonst leisten könnten. Deshalb bitte ich darum, dass wir, Frau Heinold, in den weiteren Beratungen wegkommen von ideologischen Kämpfen und hin zu vernünftigen Lösungen, die wir gemeinsam tragen können.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, ich möchte nicht, dass Schleswig-Holstein zur Daddelhalle der Republik wird,

(Beifall bei der LINKEN)

ich möchte nicht, dass Schleswig-Holstein zum Glücksspielparadies von Deutschland wird, und ich möchte nicht, dass von schleswig-holsteinischem Boden aus im Internet Glücksspiel angeboten wird, in anderen Bundesländern verboten ist, Herr Kubicki. Ich möchte nicht, dass wir uns dadurch quasi auch noch zu Dealern von illegalen Glücksspielangeboten machen, indem wir nämlich Anbietern erlauben, hier Glücksspiel im Internet anzubieten.

Es handelt sich dabei um Anbieter, die Glücksspiel im Internet anbieten - auch für andere Menschen in Deutschland, wohlwissend, dass es illegal ist, Anbieter, die auch hier in Schleswig-Holstein bisher und jetzt noch das illegale Glücksspiel gegen geltendes Recht gefördert haben. Die Vertreter dieser Glücksspielindustrie werden nicht zur Rechenschaft gezogen, die werden nicht hinterfragt. Im Gegenteil, sie werden hier hofiert und in den Innen- und Rechtsausschuss eingeladen, damit sie ihre Vorschläge machen können, wie wir ihre illegalen Aktivitäten legalisieren.

(Christopher Vogt [FDP]: Sind Sie gegen Anhörungen, oder was?)

Noch einmal: Ich möchte nicht, dass wir Glücksspielanbieter konzessionieren, die von Schleswig

(Wolfgang Kubicki)

Holstein aus illegales Glücksspiel in Hamburg oder im Rest der Republik befördern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte auch nicht, dass in Schleswig-Holstein mehr als bisher für das Glücksspiel geworben wird. Werbung hat den Sinn, Leute dazu zu bewegen, an Glücksspielangeboten teilzunehmen. Damit wird das Glücksspiel - ob nun illegal oder legal - befördert. Schon im ersten Semester des BWL-Studiums lernen Studierende, dass sich ein Produkt oder eine Ware besser verkauft, wenn es oder sie beworben wird. Wer die Werbung beim Glücksspiel zulässt, muss gleichzeitig sagen, dass dies zu einem Anstieg des Glücksspiels führt.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubicki? - Nein war die Antwort.