Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Erziehung eines Kindes muss nicht zwangsläufig das komplette Einstellen von Arbeit bedeuten. Wenn es uns gelingen könnte, die Strukturen zu schaffen, das erziehende Mütter auch weiterhin ihrem Beruf nachgehen könnten, würden sie auch während dieser Zeit am Ball bleiben können und könnten schneller wieder in ihren Beruf einsteigen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte ist der demografische Wandel. In der öffentlichen Diskussion hört man immer wieder, es würden Arbeitskräfte fehlen. Ich sage ganz deutlich: Es fehlen uns Menschen. Unter diesem Aspekt sollten wir Menschen ermutigen, Kinder zu bekommen. Wer ein Kind erzieht, leistet eine Investition in die Zukunft. Das ist für mich persönlich nichts anderes als jemand, der zum Beispiel im Bereich moderner Technik und in Energie forscht und investiert, wobei ich der Meinung bin, dass Investitionen in die Kinder eine Aufgabe der Gesellschaft sind, die wir besonders wertschätzen und unterstützen sollten. Das ist unsere Aufgabe.

Deutschland ist weltweit an der Spitze, wenn es um Ausgaben für Familien geht. Gleichzeitig schrumpft in Deutschland die Bevölkerung am stärksten. Laut der aktuellen OECD-Studie liegt Deutschland mit 1,36 Kindern pro Frau weltweit auf dem drittletzten Platz. Von daher bin ich der Meinung, dass es wichtig ist, die familienpolitischen Leistungen möglichst schnell auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und uneffektive Maßnahmen zu überdenken.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen den Tatsachen dieser Debatte einfach realistisch in die Augen blicken. Was für Schleswig-Holstein gilt, gilt auch für den Bund. Haushaltskonsolidierung ist auf allen Ebenen zu leisten. Da das Betreuungsgeld - wie ich anfangs sagte - unter dem Finanzierungsvorbehalt steht, ist eine Realisierung schon aufgrund der Haushaltslage des Bundes zurzeit nicht vorstellbar. Entsprechend braucht über das von der CSU - ich betone es:

CSU! - gewollte Betreuungsgeld nicht mehr gesprochen zu werden. Der Bund hat schon aus finanziellen Gründen die weiteren Vätermonate beim Elterngeld nicht umgesetzt, und damit ist ehrlich gesagt aus unserer Sicht das Betreuungsgeld wohl auch vom Tisch.

Abschließend einige Worte zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion: Wir als FDP werden den Antrag ablehnen. Trotz einer inhaltlich anderen Auffassung als die CDU haben wir in der Koalition überhaupt kein Problem. Der Antrag fordert eine Bundesratsinitiative. Unser Koalitionspartner hat in der Sache seine andere Auffassung deutlich gemacht. Die Mechanismen innerhalb von Koalitionsregierungen sind bekannt und unabhängig von der jeweiligen parteipolitischen Zusammensetzung. Eine Bundesratsinitiative, bei der sich das antragstellende Land selbst enthält, ist nicht zielführend,

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der Abgeordneten Ursula Sassen [CDU])

ganz abgesehen davon, dass für eine Bundesratsinitiative ein Kabinettsbeschluss vorliegen muss. Unterschiedliche Auffassungen hält diese Koalition problemlos aus.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange noch?)

Mit solchen Anträgen dividieren Sie uns nicht auseinander.

(Beifall bei FDP, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Abgeordneten Antje Jansen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, die für 2013 geplante Einführung eines Betreuungsgeldes aufzuheben, stützt sich auf ein von den Grünen aufgegebenes Rechtsgutachten mit dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld gegen den Schutz der Familie und gegen den Verfassungsauftrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen verstößt. In diesem Gutachten wird die Sache sehr präzise auf den Punkt gebracht. Ich zitiere:

„Der Staat bezahlt Geld, wenn ein Elternteil sein Kind im Alter von bis zu drei Jahren zuhause betreut. Eltern, die ihr Kind in einer öf

(Anita Klahn)

fentlichen Einrichtung betreuen lassen, bekommen diese Summe nicht ausbezahlt; im Gegenteil kostet die Nutzung einer Kinderbetreuungseinrichtung regelmäßig Geld.“

Damit setzt der Staat einen Anreiz dafür, dass Eltern ihre Kinder im Alter von bis zu drei Jahren zuhause betreuen. Mit dem geplanten Betreuungsgeld in Höhe von 150 € monatlich ab 2013 werden einkommensschwache Familien dazu verführt, ihre Kinder nicht in einer Kita anzumelden, damit sie Betreuungsgeld anrechnungsfrei zusätzlich zu Hartz IV oder zum Minijob erhalten.

Warum werden eigentlich pünktlich zum Ende der Elternzeit 150 € Betreuungsgeld gezahlt? - Nach unserer Meinung soll die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen ab dem ersten Lebensjahr gesenkt werden. Wir wollen aber genau das Gegenteil.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abgeord- neten Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir wollen, dass die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen steigt, und wir wollen, dass diese Nachfrage qualitativ hochwertig gedeckt wird. Wir wollen, dass jedes Kind in Schleswig-Holstein einen Krippen- und einen Kindergartenplatz erhält jedes!

(Beifall bei der LINKEN)

Indem die Bundesregierung den Armen den KitaPlatz abkauft, werden den Kindern Integration der Kinder und ein gemeinsames Lernen, das zur Chancengleichheit führen könnte, von Anfang an unmöglich gemacht. Wenn man richtigerweise immer wieder die Bedeutung von Bildung für die Zukunftschancen betont, ist nicht zu verstehen, warum man mit dem Betreuungsgeld einen Anreiz schafft, dass Kinder nicht in den Genuss von frühkindlicher Bildung und Erziehung kommen. Das passt für uns nicht zusammen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Betreuungsgeld ist kein Anreiz zu arbeiten, und es ist erst recht nicht gut für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein Griff in die Mottenkiste. Das Betreuungsgeld verfestigt überholte Rollenbilder, weil es doch zumeist Frauen sein werden, die zuhause bleiben. Auch wenn das Erziehungsbild der CDU anders aussieht: Wir denken, das ist ein Rollenbild der 50-er und 60-er Jahre. Das ist überholt. Das wollen wir ändern. Wir wollen nicht mehr, dass Frauen hinter dem Herd ste

hen. Mit unseren Vorstellungen stimmt dies nicht überein.

Die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit ist in Schleswig-Holstein alles andere als erreicht. In einer Situation, in der der Fachkräftemangel zu einem immer ernsteren Problem wird, wird das Betreuungsgeld zur Absurdität; sei es perspektivisch mit Blick auf den demografischen Wandel, sei es mit kurzfristigem Blick auf den Fachkräftemangel als spürbar werdende Bremse für das Wirtschaftswachstum. Das kommt noch hinzu.

Mit dem Betreuungsgeld kauft die Bundesregierung den Frauen die Berufe ab. Das bleibt nicht ohne Folgen. Wer nicht arbeitet, der kann keine Rente aufbauen. Die Altersarmut von Frauen ist vorprogrammiert. Hätten wir mehr Kinderbetreuung, dann könnten auch mehr Frauen arbeiten. Für die Berufstätigen ist das Betreuungsgeld kein Fortschritt, weil die Kita-Plätze nicht für alle ausreichen werden. Ist das Betreuungsgeld also für diejenigen gedacht, die schon jetzt von Armutslöhnen und Hartz IV leben und jeden Euro zweimal herumdrehen müssen? Diese Eltern werden geradezu dazu gezwungen, ihr Kind zuhause zu behalten und das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, wir müssen den Aspekt ganz klar sehen, dass ärmere Familien sicher so entscheiden, weil sie so mehr Geld haben und nicht in der Lage sind, die teueren Kindergartenplätze zu bezahlen.

In Schleswig-Holstein müssen bis zum Jahr 2013 noch 9.000 Krippenplätze geschaffen werden, um die vorgesehene Betreuungsquote von 35 % zu schaffen. Aktuell hat das Land eine Betreuungsquote von 18,2 % erreicht. Auch wenn wir im Vergleich zu 2009 die zweithöchste Zuwachsrate in den westlichen Bundesländern haben, wie Frau Rathje-Hoffmann es schon gesagt hat, gilt: Meiner Meinung nach können wir dies bis zum Jahr 2013 bei einer so geringen finanziellen Ausstattung der Kommunen ohne zusätzliches Geld nicht erreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wird ein Kraftakt sein. Das gilt insbesondere für die Plätze, die für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit am wichtigsten sind, nämlich für Plätze in Ganztagseinrichtungen. Davon haben wir in Schleswig-Holstein zu wenig. Es gibt auch zu wenig Plätze mit einem flexiblen Betreuungsangebot. Der Antrag der Grünen schlägt vor, die Mittel von geschätzten 2 Milliarden €, die wir ausgerechnet haben, pro Jahr für den Ausbau von Kinderbetreuungsstrukturen in den Kommunen einzusetzen. Dem werden wir natürlich zustimmen.

(Antje Jansen)

Wir finden es auch gut, dass dieser Antrag hier gestellt wurde, da wir dadurch noch einmal über die Situation der Frauen und Kinder diskutieren.

Meine Vorredner haben es gesagt: Die Finanznot der Kommunen in Schleswig-Holstein wächst. Die Ausgaben wachsen, die Einnahmen sinken.

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

Mache ich. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wird durch das Betreuungsgeld künstlich verkleinert, stattdessen sollte dieses Geld von den Kommunen für den Ausbau und insbesondere für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Diese Auffassung wird von uns geteilt. Wir hoffen, dass die FDP unserer Meinung ist: Das Gesetz gehört in die Tonne, wir wollen keine Hausmütterchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen: Der SSW kann dem vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN voll und ganz zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einführung des Betreuungsgeldes, gegen die sich der Antrag wendet, wäre auch aus unserer Sicht ein schwerer Fehler. Allerdings ist dies auch ohne Rechtsgutachten und juristische Argumente klar zu erkennen. Allein die familienpolitischen Gründe sprechen eindeutig gegen eine solche Weichenstellung. Für uns ist klar: Statt Anreize wie die sogenannte Herdprämie zu geben, muss die Politik mit aller Kraft am Ausbau der Kinderbetreuung arbeiten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir alle wissen: Die Zeit drängt, und wir hinken den Zielen hinterher. Natürlich liegt in der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 35 % der Unter-Dreijährigen eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wir haben es hier mit einem Gesamtvolumen von mindestens 12 Milliar

den € zu tun, von denen der Bund 4 Milliarden € trägt. Schleswig-Holstein steht auch heute noch auf einem der letzten Plätze, wenn es um die Versorgungsquote geht. Der Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes hat dies gerade wieder bestätigt: Unser Land liegt aktuell bei einer Quote von 18 % und ist damit noch sehr weit vom Ziel entfernt.

Dabei hat der Verband der Evangelischen Kindertagesstätten in diesem Zusammenhang völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die angestrebten 35 % nicht immer ausreichen werden. Wir müssen hier von regional völlig unterschiedlichen Bedarfen ausgehen. Im städtischen Bereich rechnen die Kommunalen Landesverbände bereits mit einer Nachfrage von bis zu 50 %. Doch leider gibt es schon heute klare Anzeichen dafür, dass so manche Stadt bis 2013 auch das 35-Prozent-Ziel verfehlen wird. Nicht zuletzt, weil die betroffenen Eltern ab 2013 ihren Anspruch beim zuständigen Kreis einklagen können, erfüllt uns diese Entwicklung mit Sorge.

Es kann auch keinen Zweifel daran geben, dass für die Erfüllung der Vorgaben noch erhebliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind. Das Land rechnet allein hier mit einem Finanzbedarf von über 150 Millionen €, von dem die Kommunen rund ein Drittel zu tragen haben.

Für den SSW steht daher fest: Auch wenn Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg ist, liegt noch viel Arbeit vor uns. Aus diesem Grund schließen wir uns der Forderung der Grünen an, sämtliche Mittel für das Betreuungsgeld stattdessen für den Ausbau der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur zu nutzen, denn eins ist sicher: Gerade Schleswig-Holstein hat dieses Geld bitter nötig. Aus unserer Sicht muss sich die Landesregierung deshalb auf Bundesebene dringend für die sinnvolle Verwendung der circa 2 Milliarden € einsetzen.

(Beifall beim SSW)

Für den SSW steht außer Frage, dass sich dieser Kraftakt auszahlen wird, denn mit dem Ausbau des Betreuungsangebots gibt es eine verbesserte pädagogische Förderung von Kindern insgesamt. Wir investieren damit eindeutig in die Zukunft Schleswig-Holsteins.